OSTEOPATHEN NEHMEN SICH ZEIT – Nach ausführlicher Anamnese im Vorgespräch erfolgen Diagnose und Behandlung mit den Händen. Osteopathen ertasten bei der Untersuchung durch die sogenannte Palpation das menschliche Gewebe Schicht für Schicht und erspüren dadurch sowohl tieferliegende Strukturen wie Muskeln, Faszien, Knochen, als auch Nerven, Blutgefäße und die inneren Organe.
- So werden Bewegungseinschränkungen und Spannungen diagnostiziert.
- Örperliche Dysfunktion auf diese Weise festzustellen, setzt jahrelanges und intensives Training des Tastvermögens voraus.
- Osteopathen nehmen sich durchschnittlich bis zu einer Stunde Zeit für eine Behandlung.
- Der genaue Verlauf der Behandlung hängt jedoch vom Einzelfall ab.
Es ist dabei nicht ungewöhnlich, dass die Reaktion auf eine osteopathische Behandlung erst einige Zeit später einsetzt. Um bei bestimmten Krankheitsbildern Erfolge erzielen zu können, ist mit mehreren Behandlungen zu rechnen.
Wann ist es sinnvoll zum Osteopathen zu gehen?
Wann geht man zum Osteopathen? | Praxis für Osteopathie | Constanze Wagner & Patrick van Dun
Hier wird eine Zusammenfassung von Beschwerden gegeben, weswegen Sie als Erwachsener oder mit Ihrem Kind/Säugling zu einem Osteopathen gehen können. (Die Liste hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit).
Beschwerden die in Verbindung mit dem Bewegungs- und Nervensystem stehen, wie z.B. Schmerzen, erschwerte und verminderte Funktion von Muskeln und Gelenken. Nach Sturz, Quetschungen und Verstauchungen. Beschwerden die aus einer Fehlhaltung resultieren, Verspannungen, emotionaler Stress und Kopfschmerzen. Bei einer verringerten Funktion von Körpersystemen, die sich als Verdauungsprobleme, Kreislaufbeschwerden, Atemwegsbeschwerden, Hals-, Nasen-, Ohrenbeschwerden, urologische Beschwerden, stressrelatierte Erkrankungen oder als Infektionserkrankungen bemerkbar machen. Die osteopathische Fürsorge bietet eine effektive Unterstützung nach einem Krankenhausaufenthalt und nach operativen Eingriffen in der Rehabilitationsphase. Möglicherweise kann laut Infektionsschutzgesetz für den Osteopathen ein Behandlungsverbot entstehen und er verpflichtet sein, Sie an einen Arzt zu verweisen bzw. eine Meldung beim Gesundheitsamt (wegen Seuchengefahr) zu machen. Sportbedingte Verletzungen und Beschwerden – auch bei Leistungssportlern. Beschwerden während oder nach einer Schwangerschaft, in der Säuglingszeit und Kindheit. Man fühlt sich einfach krank und weiß aber nicht, was einem fehlt. Vielleicht fühlt sich eine Person im eigenen Körper nicht wohl, ist nicht richtig fit und/oder empfindet sich als leistungsgeschwächt. |
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Mein Baby hat Probleme beim Saugen und Schlucken. Mein Baby hört für einige Sekunden mit dem Atmen auf (Apnoe). Mein Baby dreht den Kopf immer in eine bestimmte Richtung, das Köpfchen ist abgeflacht oder verformt. Mein Baby schreit viel und ist nur schwer zu beruhigen, es hat Schlafprobleme und ist häufig überaktiv. Mein Baby muss viel aufstoßen und hat Darmkrämpfe. Es hat einen angespannten Bauch, schwierigen Stuhlgang und hat oft Schluckauf. Mein Baby hat ein Auge das ständig tränt. Mein Baby hält sich schief, verdreht sich und wirft regelmäßig den Kopf nach hinten. Eine Hüfte bleibt immer mehr gebeugt im Vergleich zur anderen Hüfte. Mein Baby benutzt ein Bein oder einen Arm mehr als das/den jeweils andere(n).
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Wann geht man zum Osteopathen? | Praxis für Osteopathie | Constanze Wagner & Patrick van Dun
Für wen ist Osteopathie nicht geeignet?
Osteopathie ist grundsätzlich für jeden geeignet. Es gibt keine Altersbegrenzung. Sie hilft unabhängig von der individuellen Erkrankung jedem Organismus mit den täglichen Anforderungen und Belastungen zurecht zu kommen. Natürlich hat auch die Osteopathie ihre Grenzen.
Die Wirkung ist auch abhängig von unserem Gesamtsystem. Eine ungesunde Lebensweise, wie zum Beispiel psychischer Stress, eine ungesunde Ernährung und mangelnde Bewegung kann von einer osteopathischen Behandlung nicht ausgeglichen werden. Außerdem gibt es Krankheiten (z.B. akute Infektionen, Infektionserkrankungen) bei denen die Osteopathie nicht oder nur in Rücksprache mit dem Arzt durchgeführt werden darf.
Entsteht bei der Untersuchung der Verdacht einer Kontraindikation, wird die Behandlung unterbrochen bis eine Abklärung vom Facharzt erfolgt ist.
Beschwerden im Muskel-Skelett-System Bewegungseinschränkungen, Blockaden o.ä. Wirbelsäulen- / Rückenbeschwerden Chronische Schmerzzustände aller Art Kopfschmerzen, Migräne, Schwindel, Gleichgewichtsstörungen Störungen im peripheren Nervensystem (Empfindungsstörungen, Lähmungen, Schmerzen) Störungen im Verdauungssystem Störungen im gynäkologischen System (z.B. Menstruationsbeschwerden) Geburtsvor- und nachbereitung für Mutter und Kind Entwicklungsverzögerungen bei Kindern und Säuglingen Unfälle, Sportverletzungen o.ä. Schulmedizinisch abgeklärte, unklare Beschwerden ( z.B. Herzrhythmusstörungen ohne Befund, neurologische Ausfälle ohne erkennbaren Grund, u.w.) Atemerkrankungen / Störungen der Lungenfunktion Craniomandibuläre Dysfunktion, Kiefergelenksbeschwerden (CMD / TMG)
Wenn Ihr spezifisches Problem hier nicht aufgeführt ist, können Sie mich gern persönlich befragen. Die Osteopathie eignet sich als Präventionsmaßnahme sehr gut zur Vermeidung körperlicher Beschwerden, Reizzustände oder Verletzungen. Körperliche Einschränkungen können in der täglichen Belastung durch ungünstige Kompensation Schmerzen und somit auch Leistungsausfälle verursachen.
Eine Verletzung kann über Jahre hinweg zu einer vermehrten Gewebespannung führen, die später zu erneuten Symptomen oder zu Problemen in anderen Körperregionen führen kann. Mit der Osteopatie lassen sich hier sehr gute Erfolge erzielen und unter Umständen Operationen vermeiden. Im osteopathischen Verständnis sind Operationen zunächst einmal ein Trauma für das Gewebe.
Also kann die Osteopathie auch hier zur Abheilung der Operationsfolgen beitragen und die Heilung des operierten Gewebes beschleunigen. Wichtiger Hinweis: Aus rechtlichen Gründen weise ich explizit darauf hin, dass alle aufgeführten Krankheitsbilder und Diagnosen beispielhaften Charakter tragen und diese Aufzählung keineswegs den Anspruch auf Vollständigkeit erhebt.
Wird Osteopathie vom Arzt verschrieben?
Wer kann die Bescheinigung für die osteopathische Behandlung ausstellen? Jede/r Ärztin/Arzt oder auch Zahnärztin/Zahnarzt kann die ärztliche Bescheinigung formlos ausstellen. Es ist wichtig, dass sie vor Beginn der Behandlung ausgestellt wurde und dies auch auf der Bescheinigung aufgedruckt ist.
Kann Osteopathie wirklich helfen?
Osteopathie: gewisse Wirksamkeit nur bei wenigen Erkrankungen anerkannt – Zudem sieht die Studienlage sehr schlecht aus. Das weiß auch Orthopäde Dr. Matthias Pscolla, der mehr als ein Vierteljahrhundert in der Deutschen Gesellschaft für Muskuloskeletale Medizin aktiv war und die Manualmedizin in Deutschland geprägt hat.
- Pscolla verweist auf die 2009 durch die Bundesärztekammer durchgeführte wissenschaftliche Bewertung der Osteopathie.
- Die Experten notierten in ihrem Bericht, dass “einigermaßen zuverlässige Aussagen zur Wirksamkeit und Effektivität osteopathischer Behandlungen nur bei wenigen Erkrankungsbildern vorliegen”, und zwar im Wesentlichen bei chronischen Schmerzsyndromen der Wirbelsäule.
Hinzu kommt, dass Krankheitsbilder am Bewegungssystem sehr komplex sind und Studien sich hier nur schwer durchführen lassen.