Gebühren und Gültigkeit
Ausstellung von Personalausweisen | |
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Antragstellende Person ab 24 Jahren | 37 Euro (10 Jahre gültig) |
Antragstellende Person unter 24 Jahren | 22,80 Euro (6 Jahre gültig) |
Ausstellung von Ausweisen für Bedürftige | Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich |
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Was brauche ich um einen Ausweis zu beantragen?
Diese Unterlagen benötigen Sie – Welche Unterlagen Sie bei der Beantragung Ihres Personalausweises vorlegen müssen, entscheidet das Bürgeramt nach eigenem Ermessen. In der Regel benötigen Sie folgende Dokumente:
gültiges Identitätsdokument (der alte Personalausweis wenn vorhanden, ansonsten der Reisepass, Kinderausweis, Kinderreisepass)aktuelles biometrisches Lichtbild.
Bei Personen unter 16 Jahren ist der Antrag durch einen Erziehungsberechtigten zu stellen und im Regelfall die Einverständniserklärung des anderen Erziehungsberechtigten erforderlich. Zusätzlich kann die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich sein, zum Beispiel Geburtsurkunde oder Abstammungsurkunde.
- Viele Bürgerämter stellen diese Informationen auf ihrer Internetseite oder der Internetseite der regionalen Gemeinde-, Kreis- oder Stadtverwaltung bereit.
- Dort finden Sie in der Regel auch Hinweise, wie Sie einen Termin für die Beantragung des Personalausweises vereinbaren können.
- Immer häufiger können Sie diesen Termin auch online buchen.
Bitte informieren Sie sich vor der Beantragung bei Ihrem Bürgeramt über die benötigten Unterlagen. Wenn Sie kürzlich umgezogen sind, sollten Sie sich zugleich darüber informieren, welche Unterlagen Sie für die Ummeldung mitbringen müssen.
Wie viel kostet ein neuer Pass?
Bitte vergessen Sie nicht, zur Antragstellung den Personalausweis mitzubringen. Quelle: Markus Berger, Fotolia.com Allgemeines: Der Reisepass ist für den Grenzübertritt erforderlich. Er dient als Nachweis der Staatsangehörigkeit und der Identität. Den Antrag können Sie bei uns oder bei Ihrer Gemeinde – wenn diese ermächtigt ist Passanträge entgegenzunehmen – einbringen.
Personalausweis ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm ) nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien (siehe weiterführende Informationen unter www.help.gv.at)/ der Datumsnachweis des Fotos ist bei der Beantragung vorzulegen! Geburtsurkunde
Gegebenenfalls (bei Änderung der Personaldaten):
Heiratsurkunde Urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades
Die für die Ausstellung erforderlichen Urkunden sind im Original oder als beglaubigte Abschrift mitzubringen. Kosten: 75,90 Euro (Zustellung binnen fünf Tagen) 100 Euro (Expresspass: Zustellung binnen drei Tagen) 220 Euro (Zustellung am nächsten Arbeitstag) Quelle: @Mikel Wohlschlegel – stock.adobe.com Tausende Reisepässe verlieren pro Jahr ihre Gültigkeit. Vor allem in den Monaten März bis Juli wird es zu einem erhöhten Andrang in den Passämtern kommen. Wer eine Reise plant, sollte also rechtzeitig prüfen, ob sein Reisepass noch gültig ist.
Die Reisepass-Beantragung ist bei jeder österreichischen Passbehörde (Magistrat oder Bezirkshauptmannschaft) unabhängig vom Wohnsitz möglich. Der neu ausgestellte Sicherheitsreisepass wird in ca. fünf Arbeitstagen an Ihre Wunschadresse per Post (RSb) zugestellt. Vergessen Sie bitte nicht ein Passfoto, das den internationalen Kriterien entspricht (Informationen dazu unter www.bmi.gv.at/passbild) und bringen Sie Ihren derzeitigen Reisepass zur Antragstellung mit. Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm) nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien (siehe weiterführende Informationen unter www.help.gv.at) / der Datumsnachweis des Fotos ist bei der Beantragung vorzulegen! Folgende Gebühren sind zu entrichten: für Kleinkinder bis zwei Jahre ist der Reisepass gratis; der Pass für Kinder von zwei bis zwölf Jahren kostet 30,00 Euro; ein Pass für Personen ab zwölf Jahre kostet 75,90 Euro.
Was muss ich machen wenn mein Personalausweis abgelaufen ist?
Homepage – Ist Ihr Personalausweis abgelaufen? Möchten Sie ein Ausweisdokument beantragen? Quelle: BSI Zur Ausstellung von Ausweisdokumenten wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Bürgeramt an Ihrem Wohnort. Dort können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Termin für die Beantragung des Personalausweises vereinbaren. Ansprechpartner und Öffnungszeiten können Sie über das Behördentelefon 115 erfragen oder im Internet unter dem sog.
- Behördenfinder in Erfahrung bringen:,
- Das BMI hat hier keine Möglichkeit der Einflussnahme.
- Informationen zur eID-Karte Zum 1.
- Januar 2021 wurde die eID-Karte mit Online-Ausweisfunktion für Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums eingeführt.
- Diese kann bei Ihrem zuständigen Bürgeramt beantragt werden.
Bitte beachten Sie, dass die eID-Karte mit Online-Ausweisfunktion für digitale Dienstleistungen bestimmt ist. Sie ersetzt nicht den anerkannten und gültigen ausländischen Pass oder Personalausweis für die Identifizierung, bspw. auf Reisen. Die eID-Karte kann daher in keinem Fall als hoheitliches Reisedokument verwendet werden.
Sofern Sie keinen Wohnsitz in Deutschland haben, ist die Beantragung einer eID-Karte ab dem 1. November 2021 außerhalb Deutschlands bei den vom Auswärtigen Amt benannten deutschen Auslandsvertretungen möglich. Bis zum 31. Oktober 2021 wenden Sie sich während eines Deutschlandaufenthalts an ein deutsches Bürgeramt.
Ansprechpartner und Öffnungszeiten können Sie über das Behördentelefon 115 erfragen oder im Internet unter dem sog. Behördenfinder in Erfahrung bringen:, Was passiert, wenn der PIN-Brief nicht vorhanden ist oder Sie die PIN vergessen haben? Ihr Personalausweis ist weiterhin gültig.
Ihr PIN-Brief für die Online-Ausweisfunktion wird einmal hergestellt. Anschließend werden Ihre Daten gelöscht. Deshalb ist es nicht möglich, einen Ersatz-PIN-Brief zu Ihrem Personalausweis zu erstellen. Wenn Sie Ihren PIN-Brief verloren oder Ihre PIN vergessen haben, können Sie in Ihrem Bürgeramt eine neue PIN setzen lassen.
Das Bürgeramt teilt Ihnen zudem auf Wunsch Ihr Sperrkennwort mit. : Homepage – Ist Ihr Personalausweis abgelaufen? Möchten Sie ein Ausweisdokument beantragen?
Wie viel kostet Pass in Deutschland?
Gebührenübersicht Reisepass –
Gebühren Reisepass (Ausland) | Gebühr in Euro |
Regulärer Pass (ab 24 Jahren) | 81,00 |
Regulärer Pass (unter 24 Jahren) | 58,50 |
Zuschlag für 48 statt 32 Seiten | 22,00 |
Vorläufiger Pass (Gültigkeit bis 1 Jahr) | 39,00 |
Kinderreisepass (bis 12 Jahre) | 26,00 |
Expresszuschlag | 32,00 |
Unzuständigkeitsgebühr bei bestehendem Meldewohnsitz in Deutschland oder Antragstellung außerhalb des zuständigen konsularischen Amtsbezirks | bis zu 60,00 |
Wohnortänderung | gebührenfrei |
Sollten Sie Ihren Reisepass bei einem unserer Honorarkonsuln beantragen möchten, lesen Sie bitte die,
Bin ich Eigentümer meines Personalausweises?
Ausweise sind Eigentum der Bundesrepublik Deutschland Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte bitte senden Sie mir Folgendes zu: nach § 4 (2) Personalausweisgesetz – PAuswG sind Ausweise Eigentum der Bundesrepublik Deutschland. Bei der Beantragung eines neuen Personalausweises fordern Meldestellen Gebühren für die Ausstellung des neuen Personalausweises. Da Bundesrepublik Deutschland Eigentümer des Personalausweises ist, trägt sie auch alle Kosten, die mit ihrem Eigentum zusammenhängen. Wie ist der generelle Ablauf, um 1. bei Meldestellen keine Gebühren für die Ausstellung des neuen Personalausweises zu zahlen? Alle Kosten trägt ja der Eigentümer Bundesrepublik Deutschland.2. die Gebühren, die früher für die Ausstellung des Personalausweises schon bezahlt wurden, vom Eigentümer Bundesrepublik Deutschland zu holen? Braucht man Anträge dafür? An wenn gerichtet? PS: gemeint ist nicht die Befreiung wegen Bedürftigkeit, sondern allein § 4 (2) Personalausweisgesetz – PAuswG. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs.3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs.1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs.5 IFG/§ 3 Abs.3 Satz 2 Nr.1 UIG/§ 4 Abs.2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in > : Ausweise sind Eigentum der Bundesrepublik Deutschland