Wie viel darf die Zahnreinigung kosten? – Die professionelle Zahnreinigung ist keine generelle gesetzliche Kassenleistung, sondern muss privat bezahlt werden. Seit die PZR in die private Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) aufgenommen wurde, müssen die Zahnärzte nach der entsprechenden GOZ-Ziffer abrechnen (Nummer 1040).
Der Zahnarzt oder die Zahnärztin berechnet die Kosten nach Zeitaufwand und Schwierigkeitsgrad. Wichtig für die Kalkulation sind zum Beispiel die Anzahl und der Zustand der Zähne sowie Art, Menge und Ursache der Zahnbeläge. Auch die eingesetzten Methoden und Materialien sowie die Qualifikation der Mitarbeiterin werden berücksichtigt.
Bei einem durchschnittlichen Aufwand ( Gebührenfaktor 2,3) sind das 3,62 Euro pro Zahn, Ein Gesamtpreis von etwa 80 bis 120 Euro ist laut Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung realistisch. Je nach Praxis, Aufwand und Region können sich die Preise jedoch deutlich unterscheiden.
Wird die Zahnreinigung von der Krankenkasse bezahlt?
PZR privat abgerechnet – Die professionelle Zahnreinigung (PZR) ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Patienten müssen die PZR – je nach Aufwand – privat bezahlen. Die Kosten liegen zwischen 50 und 150 Euro. Die Spanne hängt von der gesundheitlichen Situation im Mundraum ab.
Je gepflegter Zahn und Zahnfleisch sind, desto günstiger ist die Hilfe vom Profi in der Zahnarztpraxis. In der Regel empfehlen Zahnärzte ein bis zwei professionelle Reinigungen im Jahr. Die Empfehlung hängt stark vom Fleiß der Patienten beim Zähneputzen und vom individuellen Gesundheitsrisiko ab. Mehr Informationen zum Vergleich bei und der Eine aktuelle Auflistung zum Stand 2020 hat die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung am 29.
September 2020 veröffentlicht. Mehr dazu im Beitrag, -Red. Erdbeertest und bessere Pflege für Implantatpatienten – CP Gaba mit Weiterentwicklungen und neuen Studien zu Meridol auf der IDS Patienteninformation ZahnRat empfiehlt Zahnarztbesuch als wichtigen Teil der Krebsvorsorge Eklund-Stiftung für zahnmedizinische Forschung und Ausbildung vergibt auch in diesem Jahr wieder Stipendien in Höhe von 250.000 Euro Neue Initiative von Oral-B will Mundpflege für alle Menschen integrativer, zugänglicher und positiver gestalten Analoge und digitale Workflows und die Semui-Philosophie kennenlernen Fragen und Antworten von One Drop Only zum Thema vegane Zahnpflege Interview mit Prof.
Warum sind zahnreinigungen so teuer?
Für einen erhöhten Aufwand kann das zahnärztliche Fachpersonal viele Gründe angeben, etwa anatomische Besonderheiten, sehr stark haftende Beläge, festsitzenden Zahnersatz oder Würgereize.
Wie oft sollte man eine Zahnreinigung machen lassen?
Die Professionelle Zahnreinigung ist eine Art Grundreinigung der Zähne, die zumeist von speziell geschultem zahnärztlichen Personal durchgeführt wird. Mehr zum Ablauf einer Professionellen Zahnreinigung und deren Kosten finden Sie hier. Wie häufig die Professionelle Zahnreinigung durchgeführt werden sollte, hängt von den individuellen Umständen ab.
Bei RauchernBei ungünstiger Mundhygiene oder vielen schwer zugänglichen StellenBei Implantatversorgungen oder großem Zahnersatz Vor und nach einer Parodontitisbehandlung Bei Vorliegen bestimmter Allgemeinerkrankungen, z.B. Diabetes Ggf. während der Schwangerschaft
Eine pauschale Antwort lässt sich aber auch in diesen Fällen nicht geben. Nach Durchführung von ein bis zwei Professionellen Zahnreinigungen lässt sich das Intervall meist genau festlegen, da der Zahnarzt dann beurteilen kann, wie die individuellen Umstände sind.
Ist die Zahnreinigung einmal im Jahr kostenlos?
Was ist Kassenleistung für Erwachsene? – Wer als Erwachsene:r gesetzlich krankenversichert ist, kann einmal pro Halbjahr kostenlos zur Kontrolluntersuchung gehen. Einmal pro Jahr ist die Zahnsteinentfernung Kassenleistung. Alle zwei Jahre können Sie den Parodontalen Screening-Index (PSI), eine Früherkennungsuntersuchung auf Parodontose, erstellen lassen.
- Auf diese drei Leistungen haben Sie einen gesetzlichen Anspruch.
- Die Kontrolluntersuchung hat das Ziel, Krankheiten früh festzustellen und bei Bedarf weitere Behandlungen einzuleiten.
- Zahnärzt:innen untersuchen alle Zähne der Reihe nach.
- In einem Zahnschema wird festgehalten, welche Zähne fehlen, welche gefüllt, überkront oder ersetzt sind.
Zudem achten Zahnärzt:innen auf die Mundschleimhaut, auf Zahnfleischtaschen, Verfärbungen, Zahnstein und auch auf Veränderungen an der Zunge. Es ist ratsam, diese Vorsorgeuntersuchungen in das Bonusheft eintragen zu lassen, um bei einer später ggf. erforderlichen Versorgung mit Zahnersatz einen höheren Festzuschuss der Krankenkasse zu erhalten.
- Die Entfernung von Zahnstein ist sinnvoll, weil Beläge das Zahnfleisch reizen und zu Entzündungen führen.
- Aus einer Zahnfleischentzündung (Gingivitits) kann sich eine Entzündung des Zahnhalteapparates entwickeln (Parodontitis).
- Beim Parodontalen Screening-Index ist seit messen Zahnärzt:innen mit einer kleinen Spezialsonde punktuell im Ober- und Unterkiefer die Zahnfleischtaschen.
Mit diesem Verfahren können se grob abschätzeng, ob eine behandlungsbedürftige Parodontitis vorliegt.
Ist eine professionelle Zahnreinigung wirklich notwendig?
Was weiß man über den Nutzen? – Aus Sicht der Bundeszahnärztekammer ist die Professionelle Zahnreinigung eine sinnvolle und wirkungsvolle Maßnahme. Die häusliche Mundhygiene reiche im Normalfall nicht aus, um Karies und Parodontitis entgegenzuwirken und Zähne und Zahnfleisch gesund zu halten.
- Bei der professionellen Zahnreinigung (PZR) könnten vor allem hartnäckige Ablagerungen und bakterielle Beläge an schwer zugänglichen Zahnflächen entfernt werden.
- Der IGeL-Monitor bewertet die PZR dagegen nach einer Abwägung von Nutzen und Schaden mit “unklar”.
- Der Grund: Die Wissenschaftler fanden nach ihrer systematischen Literaturrecherche keine belastbare Studie, die einen Nutzen belegen würde.
Die Bewertung des IGeL-Monitor gilt allerdings für zahngesunde Patient:innen, nicht für Menschen mit hohem Parodontitis-Risiko. ( IGeL-Monitor: Bewertung der Professionellen Zahnreinigung ). Diese Aussagen bestätigten auch Experten beim Tag der Zahngesundheit 2022.
- Auch das renommierte Forscher-Netzwerk der Cochrane Collaboration bemängelte 2013, es gebe nur wenig verlässliche und hochwertige Forschung zum Nutzen der professionellen Zahnreinigung.
- Die Deutsche Gesellschaft für Zahnerhaltung (DGZ) veröffentlichte 2013 “Grundlegende Empfehlungen zur Kariesprophylaxe im bleibenden Gebiss”.
Kernaussage: Wird eine professionelle Zahnreinigung als Gesamtkonzept mit verschiedenen Maßnahmen verstanden, sei es “möglich, Karies deutlich zu reduzieren” und auch Parodontal-Erkrankungen vorzubeugen. Nur Zahnbelag zu entfernen, reiche nicht aus. Für einen langfristigen Erfolg sei es wichtig, Patient:innen zur Mundhygiene zu motivieren und anzuleiten.
Wie lange dauert die Zahnreinigung?
Was wird gemacht? – Die meisten Zahnarztpraxen bieten eine PZR an. Sie wird entweder von der Zahnärztin bzw. dem Zahnarzt selbst oder speziell geschultem Praxispersonal durchgeführt. In der Regel gehören folgende Leistungen dazu:
Entfernen von harten und weichen Belägen, Polieren, Fluoridieren, Beratung zur täglichen Mundhygiene.
Warum ist die PZR eine so wirksame präventive Maßnahme? Wer täglich mindestens zweimal gründlich Zähne putzt und zusätzlich noch die schwerer zugänglichen Zahnzwischenräume mit kleinen Bürstchen (Fachbegriff: Interdentalraumbürsten) reinigt, tut bereits viel für die Mundgesundheit.
Aber auf Flächen, die Patientinnen und Patienten bei der täglichen Zahnpflege nur schwer erreichen, bilden sich dennoch bakterielle Beläge – genau dort setzt die PZR an! Sie unterstützt die tägliche Zahnreinigung, ersetzt diese aber nicht. Beläge auf Zahnoberflächen, in den Zwischenräumen und in den so genannten Zahnfleischtaschen entfernt der Zahnarzt oder geschultes Praxispersonal mit speziellen Handinstrumenten oder Geräten, die mit Ultraschall arbeiten.
Das ist auch der Grund, warum die Behandlung „professionelle” Zahnreinigung genannt wird: Es werden andere Instrumente genutzt, als Patienten täglich zuhause verwenden. Bei der Behandlung verschwinden auch Verfärbungen durch Tee, Kaffee oder Nikotin. Die PZR hat also nebenbei auch einen kosmetischen Effekt.
Bakterien setzen sich viel leichter auf rauen Oberflächen fest als auf glatten. Deshalb folgt bei einer PZR auf die eigentliche Reinigung noch eine Politur. Dabei werden nicht nur die Zähnflächen geglättet, sondern auch unebene Übergänge zu Füllungen und Zahnersatz. Um den fortlaufenden Mineralverlust des Zahnschmelzes zu verringern und die Remineralisation der Zähne zu erleichtern, wird anschließend Gel oder Lack mit hochkonzentriertem Fluorid aufgetragen.
Dieser Vorgang führt zur örtlichen Bildung von Fluoriddepots, die für einen intakten Zahnschmelz wichtig sind. Die PZR beugt Karies und Parodontitis vor Auch Fragen und Tipps zur Mundhygiene sind bei einer PZR Pflichtprogramm. Ob Putzsystematik, Hilfsmittel zur Zahnzwischenraumreinigung oder Mundspülung – zur täglichen Pflege der Mundhöhle gehört einiges.
- Was für Patienten individuell wichtig ist, wird in der Praxis bei einer PZR ebenfalls besprochen.
- Eine PZR sorgt also nicht nur für ein strahlendes Lächeln.
- Sie ist auch elementarer Bestandteil eines präventionsorientierten Gesamtkonzepts zur Vermeidung und Therapie von Volkskrankheiten wie Karies und Parodontitis – einer bakteriell bedingten Entzündung, die eine weitgehende Zerstörung des Zahnhalteapparates zur Folge haben kann.
Wie oft sollte eine PZR gemacht werden und was kostet sie etwa? Meist reicht es aus, eine PZR ein- bis zweimal pro Jahr machen zu lassen. Bei einem hohen Parodontitis-Risiko sind jedoch kürzere Abstände nötig. Wie oft eine PZR sinnvoll ist, hängt von der Mundhygienesituation ab, empfiehlt aber im konkreten Fall die Zahnärztin oder der Zahnarzt.
Die PZR ist keine regelhafte Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Wie viel die PZR kostet, hängt vor allem vom jeweiligen Aufwand ab. In der Regel dauert eine PZR etwa 45 Minuten – es können aber auch bis zu 60 Minuten benötigt werden. Die PZR kostet etwa 80 bis 120 Euro. Je kürzer die Abstände zwischen den jeweiligen Behandlungen sind, desto kürzer ist meist auch die Dauer der Behandlung – die Kosten pro Sitzung können sich dann ebenfalls verringern.
Bild: © Fotolia.com/Andrey Popov
Werden durch eine Zahnreinigung die Zähne weißer?
Dr.BEST Tipps: Was hilft gegen Mundgeruch? Jeder Zahn hat einen natürlichen Farbon, der hellweiß, elfenbein-farbig oder gelblich sein kann. Das Weiß der Zähne kann aber zusätzlich beeinflusst werden. Wie werden Zähne weiß? Zum Beispiel durch diese sehr verschiedenen Verfahren.
Ein Lächeln mit strahlend weißen Zähnen gilt für viele als schön. Dass die Zähne in Wirklichkeit in verschiedenen Farbtönen strahlen, liegt aber nicht nur an Verfärbungen am Zahn. Zähne sind so individuell und vielfältig wie die Menschen selbst. Unabhängig von Zahnverfärbungen reicht die natürliche Farbpalette der Zähne von hellweiß bis zu gelblich oder sogar bräunlich.
Wichtig für den Farbton des Zahns ist die Zahnschmelzschicht – je dünner der Zahnschmelz ist, desto gelblicher erscheinen die Zähne. Darüber hinaus spielen aber auch Zahnverfärbungen eine Rolle, die durch Nikotin sowie stark pigmenthaltige Speisen oder Getränke, wie Johannisbeeren oder auch Kaffee entstehen können. Das Bleaching wird verwendet, um die natürliche Farbe des Zahnes aufzuhellen und so möglichst weiße Zähne zu bekommen. Am häufigsten wird zur Zahnaufhellung Wasserstoffperoxid als Bleichmittel eingesetzt. Durch Oxidation spaltet das Bleichmittel die Farbstoffe im Zahn auf und hellt die Zahnfarbe so auf.
Ein Veneer ist meist eine hauchdünne Keramikschale, die in der gewünschten Zahnfarbe angefertigt wird. Die Schritte für weißere Zähne: Um das Veneer anbringen zu können, wird zunächst eine dünne Schicht vom Zahnschmelz abgetragen. Die Zahnoberfläche wird durch Anätzen aufgeraut.
Die professionelle Zahnreinigung übernimmt der Zahnarzt oder die Dentalhygienikerin. Hierbei werden in der Zahnarztpraxis die Zähne gründlich von Zahnstein und anderen Belägen befreit und erhalten so ihr natürliches Weiß zurück. Weißere Zähne sind aber nicht der Hauptgrund für die regelmäßige PZR: Auch das Risiko von Zahnfleischentzündung und Karies wird durch professionelle Zahnreinigung reduziert.
Whitening-Zahnpasten haben sich als gute Alternative zu Home Bleaching Anwendungen erwiesen. Sie können anstelle einer normalen Zahnpasta verwendet werden und lassen sich daher ohne Mühe in die tägliche Zahnpflege integrieren. Doch wie funktionieren sie? Whitening-Zahnpasten enthalten kleine Putzkörper.
Diese sind weicher als Ihr Zahnschmelz, um diesem nicht zu schaden, zugleich aber stärker als der Zahnbelag, wodurch die Verfärbung nach und nach abgetragen wird. Wovon gänzlich abzuraten ist, sind Hausmittel. Ob Zigarrenasche, Zitronensaft, Backpulver oder Salz – sie enthalten entweder zu viel Säuren oder zu grobe Schleifpartikel, die den Zahnschmelz beschädigen können.
Die Dr.BEST Forschung hat eine schonende, aber effektive Lösung entwickelt: die Zahnbürste. Durch die besondere Borstenkombination enfernt diese auf effektive Weise Beläge von den Zähnen und schont dabei den Zahnschmelz. So können oberflächliche Verfärbungen entfernt und das natürliche Weiß der Zähne zurückerlangt werden.
Wie lange hält eine Professionelle Zahnreinigung vor?
Wie oft sollte man eine professionelle Zahnreinigung machen? – In der Regel sollte eine professionelle Zahnreinigung ein- bis zweimal im Jahr durchgeführt werden. Sprechen Sie den Rhythmus am besten mit Ihrem Zahnarzt ab. Besteht bei einen ein Erkrankungsrisiko für eine Parodontitis oder Karies, ist die Zahnreinigung in halbjährlichen Abständen zu empfehlen.
Hat Professionelle Zahnreinigung Nachteile?
2. Nachteil – Schmerzen bei der professionellen Zahnreinigung – Keine Angst vor einer professionellen Zahnreinigung Angst vor Schmerzen, wer kennt das nicht. Und gerade wenn es um Zahnbehandlungen geht, haben doch viele Menschen Angst. Und ganz ohne Schmerzen funktioniert die Behandlung leider nicht. Fakt ist, je mehr Zahnstein und Beläge vorhanden sind, umso sensibler sind Deine Zähne und Dein Zahnfleisch.
Solltest Du sehr empfindlich sein, gibt es die Möglichkeit der Oberflächenanästhesie, Hierbei wird das Zahnfleisch kurzzeitig mit einem Gel betäubt. Für das Reinigen der Zahnfleischtaschen muss manchmal eine Lokalanästhesie angewendet werden. Diese kann heutzutage jedoch mit deutlich weniger Schmerzen durchgeführt werden.
So wird hier das Zahnfleisch lokal vorbetäubt und und die Injektion mit Hilfe eines kleinen Computers möglichst schonend abgegeben. Das macht die Behandlung für Angstpatienten deutlich angenehmer. Grundsätzlich gilt, je ordentlicher Du Deine Zähne zu Hause reinigst, umso weniger unangenehm ist die Zahnreinigung beim Zahnarzt.
Welche Krankenkasse zahlt 2x Zahnreinigung?
Professionelle Zahnreinigung (PZR) | professionelle Zahnreinigung Eine professionell beim Zahnarzt durchgeführte Zahnreinigung (PZR) geht weit über die Möglichkeiten des täglichen Zähneputzens hinaus. Es handelt sich dabei um ein wichtiges Element zahnmedizinischer Prophylaxe, Dabei wird mit mechanischen Verfahren die Zahnoberfläche gründlich von schädlichem, bakteriellen Plaque befreit. Die AOK Bremen/Bremerhaven übernimmt für eine professionelle Zahnreinigung 100% der Kosten bis max.40 Euro. Diese Leistung kann zweimal jährlich in Anspruch genommen werden, so dass bis zu 80 Euro erstattet werden können. Es besteht (ergänzende Inanspruchnahme ist möglich!) ein Versorgungsvertrag mit der Indento Managementgesellschaft mbH welche u.a. die Erbringung einer zuzahlungsfreien Professionellen Zahnreinigung sowie einer Schwangeren-Prophylaxe bei teilnehmenden Zahnärzten beinhaltet. Die BIG erstattet bis zu 50 EUR einmal jährlich für eine professionelle Zahnreinigung. Die BKK Diakonie erstattet insgesamt 80 Euro für die professionelle Zahnreinigung im Kalendejahr. Es gibt 2 Erstattungsmöglichkeiten mit maximal 40 Euro Bezuschussung pro Behandlung. Die BKK_DürkoppAdler erstattet ihren Versicherten die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung. Die Kostenerstattung erfolgt in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten, maximal jedoch in Höhe von 50,00 Euro pro Kalenderjahr. Kostenübernahme bis zu 50 Euro im Kalenderjahr gibt es für professionelle Zahnreinigung bei der BKK EUREGIO. Für alle Versicherten (auch unter 18) erstattet die BKK exklusiv die Kosten für je zwei Behandlungen je Kalenderjahr bis zu jeweils 50 Euro. Die BKK firmus beteiligt sich an den Kosten der professionellen Zahnreinigung. Der Zuschuss beträgt max.80 Euro pro Jahr. Über das DENTNET-Netzwerk besteht darüber hinaus die Möglichkeit einer kostenlosen professionellen Zahnreinigung. PZR gibt es ab 18 Jahren eimal pro Kalenderjahr kostenfrei in Partnerpraxen des Netzwerkes dent-net® oder beim Zahnarzt der Wahl – dann werden Ihnen 60 Euro im Jahr erstattet. Die Erstattung gibt es sogar ohne Altersgrenze, d.h. auch Kinder und Jugendliche profitieren von dieser Regelung.
Der Zuschuss für die PZR beträgt 100 % bis zu 60 Euro pro Kalenderjahr und Versicherten. Allen Versicherten ab 18 Jahre erstattet die BKK PFAFF gegen Vorlage der Rechnung die Kosten einer professionellen Zahnreinigung bis zu 68 Euro je Kalenderjahr. Die BKK Pfalz bezuschusst eine professionelle Zahnreinigung pro Jahr mit 50 Euro beim Zahnarzt Ihrer Wahl.
Bei der BKK SBH beträgt der Zuschuss 85 % der Kosten – bis 50,00 Euro im Kalenderjahr beim Zahnarzt der Wahl. Einmal jährlich gibt es einen Kostenzuschuss bis zu 75 Euro für eine professionelle Zahnreinigung bei jedem kassenzugelassenen Zahnarzt. (alle Erwachsene Versicherten ab 18 Jahre).
Professionelle Zahnreinigung gibt es bei kieferorthopädischer Behandlung bei Versicherten, die das sechste, aber noch nicht das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben und im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung über die BKK Scheufelen mit einer festsitzenden Zahnspange versorgt sind. Die BKK Technoform bezuschusst zwei professionelle Zahnreinigungen im Kalenderjahr ab dem 18.
Lebensjahr. Für eine professionelle Zahnreinigung bei dem Zahnarzt des Vertrauens bekommen Versicherte der BKK Technoform bis zu 40 Euro erstattet. Eine weitere, kostenlose professionelle Zahnreinigung im Wert von 62,50 Euro bekommen Versicherte der BKK Technoform bei einem Zahnarzt des Kooperationspartners dent-net über die Versichertenkarte.
Zur professionellen Zahnreinigung wird zweimal im Kalenderjahr einen Zuschuss von jeweils 30 Euro gezahlt, es kann jeder Zahnarzt mit Kassenzulassung genutzt werden (keine Einschränkung auf Netzwerk etc.). Alternativ wird jährlich eine professionelle Zahnreinigung zu 100 Prozent übernommen, wenn diese bei einem Vertragszahnarzt (dent-net) durchgeführt wird.
Die BKK VerbundPlus zahlt erwachsenen Versicherten 80 % der Kosten einer professionellen Zahnreinigung, maximal 80 Euro im Kalenderjahr. Im Zuge des Kooperationsvertrages mit Idento/dent-net bietet die BKK ihren Mitgliedern die PZR außerdem in den teilnehmenden Zahnarztpraxen an.
Zweimal im Kalenderjahr kann man diese dort kostenlos in Anspruch nehmen. Zwei professionelle Zahnreinigungen im Kalenderjahr werden mit 2 x 25 EUR bezuschusst. Jeder Versicherte kann die prof. Zahnreinigung bei allen Zahnärzten durchführen lassen. Die Heimat Krankenkasse bezuschusst die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung (PZR) mit einem Betrag von bis zu 80 Euro im Kalenderjahr.
Das Angebot gilt für Versicherte aller Altersklassen. Für Versicherte, die nicht in Vorleistung treten möchten, ist eine direkte und volle Kostenübernahme für eine PZR bei teilnehmenden Vertragszahnärzten möglich. Die teilnehmenden Vertragszahnärzten finden Sie auf unserer Website.
Die IKK übernimmt die Kosten für eine PZR in Höhe von bis zu 100 Euro im Jahr. Einmal jährlich gibt es PZR kostenfrei bei allen Vertragszahnärzten des Kooperationspartners dent-net®, alternativ einmal jährlich bis maximal 50 Euro bei allen Vertragszahnärzten im Bundesgebiet. Die SECURVITA Krankenkasse bezuschusst allen Versicherten zweimal jährlich eine professionelle Zahnreinigung mit jeweils 26 Euro.
Einen Kostenzuschuss zur professionellen Zahnreinigung gibt es bei der SKD BKK in Höhe von 50 Euro jährlich – für alle Versicherten und bei freier Wahl des Zahnarztes! Die VIACTIV Krankenkasse bezuschusst die professionelle Zahnreinigung mit insgesamt bis zu 60 Euro – zwei Mal im Jahr mit 30 Euro.
- Die Kosten für die professionelle Zahnreinigung werden für alle Versicherten der vivida bkk in Höhe von bis zu 50 Euro pro Jahr übernommen.
- Die AOK Niedersachsen erstattet im Rahmen des Gesundheitskontos zweimal jährlich die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung.
- Die Kosten werden im Rahmen eines Gesundheitskontos erstattet: Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen.
Im Rahmen des AOK Gesundheitskontos werden max.50 Euro im Jahr übernommen. Im Rahmen des AOK-Gesundheitsbudgets übernimmt die AOK NordWest zweimal im Jahr bis zu 50 € der Kosten gesamt 100 € p.a. Die AOK PLUS bezuschusst die bei einem zugelassenem Zahnarzt durchgeführte professionelle Zahnreinigung für Versicherte ab 18 Jahre mit 40 Euro im Kalenderjahr.
Alle Versicherten, die zwischen 16 und 25 Jahren einmalig eine Zahnreinigung gemäß §12f der Satzung in Anspruch genommen haben, haben dauerhaften Anspruch auf die volle Erstattung einer professionellen Zahnreinigung pro Jahr (bei Durchführung in der Zahnklinik der AOK Rheinland/Hamburg). Bei anderen Zahnarztpraxen ist der Leistungsanspruch auf 35 Euro pro Jahr begrenzt.
Die AOK Sachsen-Anhalt erstattet für eine professionelle Zahnreinigung zweimal im Jahr einen Zuschuss von 40 Euro (im Rahmen des Gesundheitskontos mit max.600 Euro pro Jahr). Die professionelle Zahnreinigung beim Zahnarzt durch geschultes Fachpersonal unterstützt die BKK einmalig zu 50 % mit maximal 60 EUR pro Kalenderjahr im Rahmen des Gesundheitskontos.
- Die BKK Herkules bietet einmal jährlich eine kostenlose Zahnreinigung bei Vertragszahnärzten (Indento) an.
- Des Weiteren wird eine zweiter Behandlung beim Wunschzahnarzt anteilig in Höhe von 80 % des Rechnungsbetrages, höchstens jedoch 40 Euro einmalig pro Jahr bezuschusst.
- Zudem kann die Leistung über unser Bonusprogramm mit 15 € prämiert werden.
Die BKK Linde bietet ihren Versicherten einmal im Jahr eine kostenfreie professionelle Zahnreinigung bei teilnehmenden dent-net® Netzwerk-Praxen in Deutschland an. Alternativ erhalten die Versicherten einmal im Jahr einen Zuschuss in Höhe von 40,00 Euro zur PZR bei einem Zahnarzt der Wahl.
- Zwei professionelle Zahnreinigungen im Kalenderjahr werden mit 2 x 102,00 Euro bezuschusst (im Rahmen von BKK Gesundheitsplus max.400 Euro je Kalenderjahr).
- Einmal pro Kalenderjahr wird ein Zuschuss von bis zu 40 EUR für eine Zahnreinigung gezahlt.
- Die BKK VDN bietet verschiedene Möglichkeiten der Bezuschussung oder auch vollen Kostenübernahme der professionellen Zahnreinigung.1.
Die Kunden können die PZR einmal im Jahr bei einem der Vertragszahnärzte (dent-net) in Anspruch nehmen. Die Kosten werden zu 100 % übernommen.2. Die BKK VDN bezuschusst auch außerhalb von dent-net eine PZR mit 30 Euro. Dies erfolgt zwar über das Bonusprogramm BoNickel.
Neben der PZR ist aber keine weitere Maßnahme nachzuweisen. Somit ist sichergestellt, dass die PZR erstattet wird. Es sind keine weiteren Voraussetzungen zu beachten.3. Sofern die PZR bei einem dent-net-Partner durchgeführt wurde, wird diese Behandlung als Maßnahme zusätzlich im Bonusprogramm mit 30 € bezuschusst.
Der Kunde kann also doppelt profitieren. Zusätzlich bietet die BKK VDN die zahnärztliche Schwangerenprophylaxe über teilnehmende Leistungserbringer (dent-net) an. Inhalt der Leistung ist u.a. eine oder mehrere professionelle Zahnreinigungen während der Schwangerschaft, nach medizinischer Notwendigkeit.
- Die BKK WIRTSCHAFT & FINANZEN übernimmt einmal im Jahr 60 Euro für die Durchführung der professionellen Zahnreinigung durch beliebigen Zahnarzt (Mehrleistungsbudget Zähne).
- Alternativ kann auch eine kostenlose Zahnreinigung über eine neue Kooperation mit dem Netzwerk dent-net genutzt werden.
- Versicherte der BKK24 haben zweimal jährlich Anspruch auf eine kostenlose professionelle Zahnreinigung bei Vertragszahnärzten.
Für die professionelle Zahnreinigung beim Wunschzahnarzt zahlt die BKK24 zweimal im Jahr einen Zuschuss von 45 Euro. Die DAK-Gesundheit übernimmt bei Zahnärzten die am DAK DentNet teilnehmen, einmal im Kalenderjahr 100% der Kosten für eine professionelle Zahnreinigung.
- Bei nicht teilnehmenden Zahnärzten, erstattet die DAK-Gesundheit bis zu 60 Euro im Kalenderjahr für die professionelle Zahnreinigung im Rahmen des Gesundheitskontos.
- Zusätzlich erstattet die DAK-Gesundheit im Rahmen vom DAK MamaPLUS eine professionelle Zahnreinigung während der Schwangerschaft.
- Die Debeka BKK erstattet bis zu 40 EUR je Versichertem (ab Vollendung des 18.
Lebensjahres) und Kalenderjahr. Die Professionelle Zahnreinigung können Versicherte der hkk ab 18 Jahren im Rahmen eines Selektivvertrags bei teilnehmenden Leistungserbringern einmal jährlich kostenlos in Anspruch nehmen. Eine kostenlose Zahnreinigung erhalten IKK-Versicherte einmal jährlich bei teilnehmenden Zahnärzten (Kooperationsvertrag).
- Wird die professionelle Zahnreinigung beim Wunschzahnarzt gewünscht, bezuschusst die IKK BB dies mit 40 Euro jährlich.
- Die IKK classic übernimmt für alle Versicherten (ohne Altersbegrenzung) eine professionelle Zahnreinigung 100% der Kosten bis max.40 Euro (außerhalb eines Gesundheitskontos).
- Versicherte ab 18 Jahre haben zusätzlich die Möglichkeit über einen bundesweiten Versorgungsvertrag einmal jährlich eine kostenfreie professionelle Zahnreinigung bei einem am Vertrag teilnehmenden Zahnarzt in Anspruch zu nehmen (DentNet).
Die mhplus BKK beteiligt sich mit bis zu 40,00 EUR im Kalenderjahr an den Kosten für eine professionelle Zahnreinigung (PZR) beim Wunschzahnarzt. Die mhplus BKK bietet ihren Versicherten einmal im Jahr eine kostenfreie professionelle Zahnreinigung bei teilnehmenden dent-net® Netzwerk-Praxen in Deutschland an.
- Die Novitas BKK übernimmt einmal pro Jahr eine kostenfreie professionelle Zahnreinigung bei Partnerzahnärzten.
- Alternativ ist ein Zuschuss von bis zu 250 EUR beim Zahnarzt ihrer Wahl möglich.
- Dabei erfolgt eine Anrechnung auf das Gesundheitskonto in Höhe von 50 Euro pro Jahr und bei aktiver Teilnahme am Bonusprogramm bis zu 200 Euro als zweckgebundene Prämie pro Jahr.
Es gibt jährlich eine kostenfreie professionelle Zahnreinigung bei teilnehmenden Zahnärzten von Dent-Net. Die Salus BKK übernimmt einmal pro Jahr die Kosten für professionelle Zahnreinigung über die Gesundheitskarte im Rahmen eines speziellen Versorgungsvertrags mit ausgesuchten Vertragszahnärzten (dent-net).
- Eine kostenfreie professionelle Zahnreinigung pro Jahr gibt es bei bestimmten Vertragszahnärzten.
- Die Techniker bezuschusst die professionelle Zahnreinigung (PZR) mit 40 Euro pro Versichertem pro Kalenderjahr.
- Voraussetzungen sind, dass Versicherte mindestens 18 Jahre alt sind und die Zahnreinigung in einer zahnärztlichen Praxis durchgeführt wurde.
Zwei professionelle Zahnreinigungen im Kalenderjahr werden mit 2 x 48,75 Euro bezuschusst (im Rahmen von BKK Gesundheitsplus max.400 Euro je Kalenderjahr). Durch Kooperation mit dem bundesweiten Zahnarztnetzwerk dent-net, können Versicherte bei Vertragspartnern jährlich eine kostenfreie professionelle Zahnreinigung in Anspruch nehmen.
Für eine professionelle Zahnreinigung beim Zahnarzt Ihrer Wahl, erhalten Sie einen Zuschuss von 20 Euro. Bis zu 40 EUR pro Kalenderjahr gibt es im Rahmen vom Gesundheitskonto „GesundheitExtra”. Für prof. Zahnreinigung können 20 EUR pro Jahr aus dem Gesundheitsbudget genutzt werden. Für Teilnehmer am Zahnarzt-Vertrag (Region Westfalen-Lippe) gibt es einen Zuschuss für eine PZR bis max.65 Euro je Kalenderjahr.
Der Zuschuss zur Professionellen Zahnreinigung beträgt max.25 Euro pro Kalenderjahr. Versicherte ab 16 Jahre haben Anspruch auf einen Zuschuss für eine professionelle Zahnreinigung in Höhe von 10 Euro je Kalenderjahr. Die Mobil Krankenkasse erstattet 80 v.H.
- Des Rechnungsbetrages, jedoch nicht mehr als 40,00 Euro pro Kalenderjahr (insgesamt für verschiedene Leistungen max.200,00 Euro pro Kalenderjahr).
- Im Rahmen des Bonusprogramms ProFit bezuschusst die AOK Baden-Württemberg die PZR mit Gutscheinen: Gutschein über 30 EUR für 1.000 Punkte und Gutschein über 60 EUR für 2.000 Punkte.
Diese Prämiengutscheine sind eineinhalbfach so hoch wie die normale reine Geldprämie. Die Versicherten der AOK Bayern können im Rahmen des Prämienprogramms gesammelte Punkte gegen Prämiengutscheine in Wert von 25 EUR oder 50 EUR für eine professionelle Zahnreinigung umtauschen.
- Die notwendigen Punkte für den kleineren Gutschein kann man bereits durch 4 Maßnahmen erzielen (Gutschein für eine professionelle Zahnreinigung 25,00 Euro für 1.100 und 50,00 Euro für 2.100 Punkte).
- Zuschuss für die professionelle Zahnreinigung im Rahmen der Bonusprogramme BONUS fit und Kinderbonus jeweils in Höhe von 30 EUR.
Im Rahmen der Gothaer-Zahnzusatzversicherung speziell für Versicherte der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland erhalten Versicherte jährlich einen Zuschuss von 50 € für die Professionelle Zahnreinigung (PZR). Die Vorsorge werdender Mütter und Familien liegt der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland besonders am Herzen.
- In der Schwangerschaft und danach bietet sie deshalb zusätzliche Leistungen von insgesamt 300 € je Schwangerschaft, u.a.
- Für eine professionelle Zahnreinigung.
- Erstattet werden 100 % des Rechnungsbetrages.
- Für alle Versicherten über 16 Jahre wir die PZR im Rahmen des Gesundheitsbonus als Aktivität mit 30 Euro belohnt.
Eine professionelle Zahnreinigung während der Schwangerschaft wird im Rahmen der zusätzlichen Leistungen für Familien mit max.200 € bezuschusst. Alle Versicherten, die erfolgreich am Bonusprogramm für gesundheitsbewusstes Verhalten teilgenommen haben, können die Zuschuss-Prämie im Wert von bis zu 150 EUR zur PZR, begrenzt auf die tatsächlich entstehenden Kosten, verwenden Im Rahmen des Bonusprogramms “PremiumBonus” erstattet die BKK Faber-Castell & Partner die Kosten professioneller Zahnreinigungen.
- Professionelle Zahnreinigung wird im Vorsorge-Bonus bonifiziert.
- Vorsorge- plus Gesundheits-Bonus: als Geld-Prämie oder doppelter Zuschuss beispielsweise für Zahnreinigung – Im Rahmen des Mehrleistungspaket bei Schwangerschaft bis 300 € kann ein Zuschuss zur professionellen Zahnreinigung in Höhe von 100 % bis maximal 50 € einmalig während einer Schwangerschaft gewährt werden.
Die Versicherten der Bosch BKK können sich eine Vielzahl an Aktivitäten für Ihren „G-win”-Bonus anrechnen lassen, zum Beispiel die professionelle Zahnreinigung. Schwangeren erstatten wir eine einmalige Zahnreinigung im Rahmen des Happy Mama Budgets. PZR wird im Bonusprogramm der Continentale BKK anerkannt.
- Versicherte können 30 EUR über das Bonusmodell erhalten.
- Es ist keine weitere Bonusmaßnahme für eine Auszahlung notwendig.
- Im Rahmen des KKH Familienpakets stehen in der Schwangerschaft 300 Euro für sieben ausgewählte Leistungen zur Verfügung.
- Dazu gehört auch die Professionelle Zahnreinigung.
- Die Professionelle Zahnreinigung wird ebenfalls im Rahmen des Bonusprogramms KKH Bonus unterstützt.
Bei Nachweis von z.B. sechs gesundheitsbewussten Maßnahmen erhalten Versicherte ein Gesundheitsbudget von 120 Euro. Der Bonus fällt höher aus, wenn mehr Maßnahmen durchgeführt werden. Das Gesundheitsbudget kann für ausgewählte Gesundheitsleistungen wie z.B.
- Die Professionelle Zahnreinigung eingesetzt werden.
- Mit dem Gesundheitskonto erhalten die Kundinnen und Kunden der KNAPPSCHAFT die Möglichkeit, durch die Inanspruchnahme definierter Vorsorgeleistungen in einem vorgegebenen Zeitraum ein Guthaben in Höhe von 150 Euro zu erwirtschaften.
- Nach Bestätigung des Guthabens können die Kundinnen und Kunden der KNAPPSCHAFT dieses Guthaben für die professionelle Zahnreinigung verwenden.
Versicherte haben die Möglichkeit durch die Teilnahme am Bonusprogramm eine Bonusprämie von bis zu 170 € zu erhalten, die unter anderem für individuelle Zusatzleistungen z.B. für die professionelle Zahnreinigung genutzt werden können. Die professionelle Zahnreinigung, kurz PZR,ergänzt die tägliche Mundhygiene.
- Für gewöhnlich kann man weder mit der Zahnbürste noch mit der Zahnseide alle Zahnzwischenräume erreichen.
- Genau diese schwer erreichbaren Stellen sind der ideale Nährboden für Bakterien: Wird der Zahnbelag über einen längeren Zeitraum hinweg nicht entfernt, können sich die Bakterien dort sehr gut vermehren und schließlich den Zahnschmelz angreifen.
Aus diesem Grund wird die PZR im Rahmen der Zahnprophylaxe empfohlen. Besonders angesprochen sind hier Menschen, die unter Karies und/oder Parodontitis leiden. Wer Zahnimplantate, eine Zahnspange oder festsitzenden Zahnersatz trägt, sollte die Zahnreinigung ebenfalls in Anspruch nehmen.
Grundsätzlich ist die PZR aber auch für Menschen ohne Zahn- oder Zahnfleischprobleme sinnvoll, um ihre Zahngesundheit zu erhalten. Die PZR sollte mindestens einmal pro Jahr durchgeführt werden. Wer unter Zahnproblemen wie Parodontitis leidet, sollte sie häufiger im Jahr in Anspruch nehmen. Zuständig für die Durchführung ist entweder ein Zahnarzt oder Dentalhygieniker.
Im Vordergrund der Zahnreinigung steht die Entfernung der harten und weichen Zahnbeläge. Das ist wichtig, weil sich der sogenannte Zahnstein, der bakterielle Entzündungen verursachen kann, nicht mit der Zahnbürste entfernen lässt. Üblicherweise erfolgt die PZR in vier Schritten:
1. Entfernung der weichen Beläge aus den Zahnzwischenräumen und Zahnfleischtaschen mittels Ultraschall und des Zahnsteins mithilfe eines Pulverstrahlgeräts 2. Einsatz von Zahnseide und häufig zusätzlich von Finierstreifen in den Zahnzwischenräumen 3. Polieren der Zahnoberflächen für glattere und somit schlechter angreifbare Oberflächen 4. Fluoridierung der Zähne als Schutz vor Säure und gegebenenfalls Beratung zum Thema Zahnpflege zu Hause.
In den ersten Stunden nach der Zahnreinigung sollte auf Essen ganz verzichtet werden. Zudem sollten Sie nur Wasser zu sich nehmen und nicht rauchen. Hintergrund ist die Anfälligkeit der Zähne für Verfärbungen kurz nach der Behandlung. Bei der PZR handelt es sich um eine freiwillige Zusatzleistung (Satzungsleistung), die von vielen Kassen ein bis zwei Mal im Jahr gewährt wird.
Wie lange nach Zahnreinigung nicht Zähneputzen?
Pflege tiefengereinigter Zähne – Indem Sie sich nach der Tiefenreinigung besonders gut um Ihre Zähne kümmern und die Auslöser von Schmerzen und Empfindlichkeiten auf ein Minimum beschränken, unterstützen Sie Ihr Zahnfleisch dabei, gut auszuheilen. Warten Sie mindestens einen Tag, bevor Sie Zahnseide verwenden und putzen Sie Ihre Zähne behutsam mit einer weichen Zahnbürste, solange Ihr Zahnfleisch noch gereizt ist.
- Verwenden Sie eine spezielle Zahnpasta für empfindliche Zähne, um zur Behandlung von Zahnempfindlichkeiten und zur Vorbeugung beizutragen, und vermeiden Sie Speisen und Getränke, die Ihre Empfindlichkeiten auslösen.
- Wenn Ihre Zähne nach drei oder vier Wochen im Anschluss an die Behandlung immer noch empfindlich sind oder Sie andere Bedenken haben, sollten Sie mit Ihrem Zahnarzt einen Termin für eine Nachuntersuchung vereinbaren.
So kann er überprüfen, ob das Zahnfleisch gut verheilt. Empfindliche Zähne nach der professionellen Zahnreinigung sollten Ihnen anfänglich keinen Grund zur Sorge geben; behandeln Sie sie zu Hause mit der richtigen Zahnpasta und achten Sie darauf, was Sie essen und trinken.
Wie kann ich selbst Zahnstein entfernen?
Intraorales Scannen – Der Würgereflex gehört der Vergangenheit an Zahnstein entsteht in erster Linie durch mangelnde, Befinden sich im Speichel hohe Mengen anorganischer Stoffe, so lagern sich diese im sogenannten Plaque ab. Plaque ist ein weicher Belag, der sich auf die Zähne legt.
- Bleibt der Plaque dort für längere Zeit, so verhärtet sich dieser durch eine chemische Reaktion und wird so zu Zahnstein.
- Die Entstehung erfolgt dabei in 4 Phasen.
- Etwa 4 Stunden nach dem Zähneputzen legt sich eine dünne Schicht über den Zahnschmelz.
- Diese ist jedoch noch frei von Bakterien.
- Gelangen Nahrungsreste in den Mundraum, so vermehren sich die Karieserreger und benetzen die dünne Schicht auf dem Zahnschmelz.
Nach einiger Zeit bildet sich dann der Plaque. Verbleibt dieser auf den Zähnen, so dauert es zwischen 8 und 10 Tagen, bis eine Mineralisierung eintritt und sich der Zahnstein bildet. Zahnstein kann aber auch wirksam vorgebeugt werden. Wer regelmäßig -mindestens morgens und abends- und gründlich seine Zähne putzt, der entfernt so die Vorstufe des Zahnsteins, den Plaque.
- Auch die Reinigung der Zahnzwischenräume sowie das Benutzen von Mundspülungen und einem Zungenreiniger entfernt die Bakterien und Keime aus dem Mundraum, welche für die Zahnsteinbildung verantwortlich sind und hilft dabei, dem Zahnstein vorzubeugen,
- Besonders effektiv sind elektrische Zahnbürsten.
- Sie entfernen Zahnbelag besonders gründlich.
Die Zahnpasta sollte zudem Fluorid enthalten, da dieses die Fähigkeit besitzt, bereits angegriffenen Zahnschmelz zu reparieren. Das Zähneputzen selbst sollte mindestens 2 Minuten – besser aber 3 Minuten dauern. Ein kleiner Bürstenkopf mit Kunststoffborsten ist ideal.
- Aber auch eng zusammenstehende Zähne können Zahnstein begünstigen.
- Hier muss besonders gründlich gereinigt werden oder sogar eine Zahnkorrektur vorgenommen werden.
- Auch eine durch Zahnarzt Dr.
- Pantas sollte mindestens einmal pro Jahr durchgeführt werden.
- Dadurch kann man Zahnstein vorbeugen.
- Die Ablagerung des Zahnsteins kann zu Zahnfleischentzündungen führen.
Diese sind zum einen schmerzhaft, zum anderen begünstigen sie die Entstehung von Parodontose. Infektionen können sich hier auf den ganzen Mundraum ausweiten. Zudem steigt das Risiko für Karies. Falls sich bereits ein Implantat im Gebiss befindet, so kann der Zahnstein auch hier eine Entzündung hervorrufen.
Es entsteht eine sogenannte Periimplantitis, die das gesamte Implantat befällt. Die Mundhygiene ist entscheidend, ob und in welchem Maße Zahnstein entsteht. Aber auch die Ernährung ist ein wichtiger Baustein und kann dazu führen, dass sich Zahnstein bildet, Eine kohlenhydratreiche Ernährung unterstützt die Zahnsteinbildung, da sich die schädlichen Bakterien von eben diesen Kohlenhydraten ernähren.
Vor allem Zucker ist pures Gift für die Zähne. Ebenfalls ein Risiko für Zahnsteinbildung ist Rauchen. Auch wenn alle Tipps beherzigt werden, kann es mit der Zeit doch zu einer Zahnsteinbildung kommen. Dann ist der Gang zum unerlässlich. Der Zahnarzt hat das nötige Werkzeug, um den Zahnstein effektiv zu entfernen.
In der Regel schleift er ihn von den Zähnen oder bricht ihn vorsichtig heraus. Dafür nutzt er spezielles Werkzeug. Dies geschieht auch im Rahmen einer professionellen Zahnreinigung, die der Zahnarzt Dr. Pantas auf Wunsch durchführt. Es gibt aber auch Möglichkeiten, zu Hause selbst den Zahnstein zu entfernen.
Ein probates Mittel ist Backpulver oder auch Natron. Es ist besonders alkalisch und neutralisiert Säuren, die sich im Mundraum befinden. Das Pulver kann direkt auf die Zahnbürste gegeben werden zusammen mit der Zahnpasta. Danach werden die Zähne wie gewohnt geputzt.
Auch Verfärbungen können sich so bereits lösen lassen, sodass die Zähne später weißer sind. Das Backpulver kann auch in das Mundwasser gegeben werden. So tötet es lediglich die Säuren ab. Zu häufig sollte die Eigenanwendung nicht durchgeführt werden, da sonst Schäden am Zahnschmelz auftreten können. Auch Teebaumöl ist durch seine antibakterielle Wirkung gut gegen Zahnsteinbildung geeignet.
Das Öl wird gleichsam auf die Zahnbürste oder in das Mundwasser gegeben. Ein weiteres Hausmittel sind Zitronen. Die Fruchtsäure tötet gezielt Erreger im Mundraum ab. Zahnstein direkt ablösen kann der Zitronensaft zwar nicht, aber er kann der Bildung von Plaque entgegenwirken und Zahnstein verhindern,
- Aber auch hier gilt, die Anwendung nicht zu häufig durchzuführen, da der Zahnschmelz in Mitleidenschaft gezogen werden kann.
- Ähnliches gilt für Essig oder auch Apfelessig.
- Wer es sich selbst zutraut, der kann auch einen sogenannten Zahnscaler benutzen.
- Dieses Gerät wird auch vom Zahnarzt Dr.
- Pantas verwendet.
Hier sollte aber eine gewisse Übung und Fachkenntnis vorliegen, um keine Schäden zu verursachen. Der Scaler ist mit einem spitzen Haken versehen, der den Zahnstein aufbricht und so vom Zahn ablöst. Auch ein sogenannter Zahnsteinradierer ist seit neuestem auf dem Markt und entfernt Zahnstein mithilfe eines Gummiüberzugs aus Karborund oder Naturgummi.
Auch Küretten können Zahnstein vor allem in den Zahntaschen entfernen. Der Umgang mit diesem Instrument erfordert jedoch auch viel Erfahrung und ist nicht ganz ungefährlich für die Zähne. Ebenso gibt es elektrische Schallzahnbürsten, die Belag besonders effektiv von den Zähnen entfernen und so dem Zahnstein vorbeugen,
Vereinbaren Sie gerne einen Termin für ein Erstgespräch mit Dr. Pantas Ihrem Zahnarzt in Düsseldorf. Als erfahrener Zahnarzt beantwortet Dr. Pantas Ihre Fragen persönlich und informiert Sie über alle weiteren Details zu einer Behandlung. : Intraorales Scannen – Der Würgereflex gehört der Vergangenheit an
Welche Krankenkasse zahlt am meisten für Zahnreinigung?
Maximaler Zuschuss für Professionelle Zahnreinigung – Welche Krankenkasse zahlt für die professionelle Zahnreinigung? Die Antwort fällt kompliziert aus: Oft knüpfen Krankenkassen ihre Zuschüsse für die professionelle Zahnreinigung an Bedingungen. Einige zahlen nur im Rahmen eines Gesundheitsbudgets, andere nur, wenn man die Zahnreinigung bei einem Zahnarzt-Netzwerk durchführen läßt.
Was ist der Unterschied zwischen Prophylaxe und Zahnreinigung?
Was genau ist die Prophylaxe? – Unter Prophylaxe wird die individuelle Professionelle Zahnreinigung in der Zahnarzt-Praxis verstanden. Meist wird sie von einer speziell dafür ausgebildeten Prophylaxe Assistentin oder einer Dentalhygienikerin durchgeführt.
Wer zahlt Zahnreinigung bei Hartz 4?
» Alle Patienten, die Hartz IV erhalten, bekommen für den Besuch beim Zahnarzt eine Kostenunterstützung. » Erfüllen sie die Härtefallregelung, profitieren sie unter Umständen von Zahnersatz und Zahnbehandlungen ohne Zuzahlung. » Liegt der Verdienst der Betroffenen unter einer Mindestgrenze – bei Singles 994 Euro brutto – verdoppeln die Krankenkassen den Festzuschuss.
» In einer Umfrage empfinden 63 Prozent der Befragten diese Härtefallregelung als gerecht. » Hartz-IV-Empfänger informieren den Zahnarzt vor der Behandlung über den Wunsch einer kostengünstigen Behandlung, sodass dieser die Härtefallregelung im Heil- und Kostenplan vermerkt. » Laut Solidaritätsprinzip steht Geringverdienern und Arbeitslosen eine kostengünstige oder kostenfreie Zahnbehandlung zu.
» Im Normalfall erhalten Menschen, die Hartz IV erhalten, die Regelversorgung, sofern keine Allergien – beispielsweise gegen Quecksilber – existieren. Auch wenn die Arbeitslosenzahlen seit einiger Zeit sinken, gibt es immer noch sehr viele Menschen, die Hartz IV erhalten.
Was passiert wenn man keine Zahnreinigung macht?
Zahnbelag lässt sich manchmal mit der Zunge spüren: Die Zahnoberfläche kann sich pelzig oder rau anfühlen. Der Belag lässt sich durch regelmäßiges und gründliches Zähneputzen und Säubern der Zahnzwischenräume entfernen. Wird der Zahnbelag nicht vollständig entfernt, kann er zu Zahnstein verhärten.
Wie schmerzhaft ist eine professionelle Zahnreinigung?
Eine häufige Frage von Patienten mit empfindlichen Zähnen lautet: Hat man bei der Professionellen Zahnreinigung (PZR) Schmerzen? Die kurze Antwort: In der Regel Nein. Die lange Antwort: Nur bei besonderen Vorerkrankungen wie zum Beispiel freiliegenden Zahnhälsen. Denn gewöhnlich liegt der Zahnhals gut geschützt unter dem Zahnfleisch.
Wird bei einer Zahnreinigung Karies entfernt?
Was wird bei einer professionellen Zahnreinigung gemacht? – Die professionelle Zahnreinigung ist eine Intensivreinigung mit Spezialinstrumenten. Ziel ist es, krankmachende und kosmetisch störende Beläge zu entfernen, die das Risiko für Karies und Parodontitis erhöhen.
Mit Schallinstrumenten, Pulverstrahltechnik und Handinstrumenten werden Beläge entfernt, und zwar auf den Zahn- und Wurzeloberflächen. Zusätzlich werden die erreichbaren Zahnwurzeloberflächen und Zahnzwischenräume gereinigt. Es folgt eine Politur der Zähne, die das Anhaften neuer Bakterien erschwert, und schließlich eine Fluoridierung mit einem Lack oder einem Gel, um die Zähne vor Karies zu schützen.
Zudem gehören Tipps für die richtige Mundhygiene zu Hause dazu, die langfristig entscheidend für die Mundgesundheit ist. Grafik: Ablauf einer Professionellen Zahnreinigung in sechs Schritten Zahnärzt:innen können die Arbeit an zahnmedizinische Fach- oder Prophylaxeassistentinnen delegieren, müssen aber den Zustand der Zähne nach erfolgter Reinigung selbst überprüfen.
Wie lange hat man Schmerzen nach einer Zahnreinigung?
Professionelle Zahnreinigung: Schmerzen geben wir keine Chance! – Die Professionelle Zahnreinigung verläuft in der Regel ohne Schmerzen. Unsere speziell ausgebildeten Mitarbeiter gehen vorsichtig vor, um den Zahnbelag schonend von der Zahnoberfläche und aus den Zahnfleischtaschen zu entfernen.
- Sie spüren nicht mehr als einen leichten Druck auf den Zähnen! Dentalhygienikerin In unserer Praxis kümmern sich Dentalhygienikerinnen um die Gesundheit Ihrer Zähne! Das ist die höchste Ausbildungsstufe der zahnmedizinischen Prophylaxe in Deutschland.
- So beugen wir mit der Professionellen Zahnreinigung langfristig Schmerzen vor und sichern den Erhalt Ihrer Zähne.
Anschließend stärken wir Ihren Zahnschmelz mit einem Fluorid-Lack und geben Ihnen noch Tipps für die Zahnpflege zu Hause. Auch nach der Professionellen Zahnreinigung haben Sie normalerweise keine Schmerzen. Schon wenige Stunden später hat sich Ihr Zahnfleisch erholt!
Was muss ich vor einer Zahnreinigung beachten?
Vor der Zahnreinigung – Bevor die eigentliche Zahnreinigung beginnt werden die Zähne angefärbt, damit eventuelle Beläge sichtbar gemacht werden. Somit kann ermittelt werden, wo sich hartnäckiger Plaque absetzt oder ob eine andere Pflege der Zähne nötig ist.
Wird bei Zahnreinigung Zahnstein entfernt?
Professionelle Zahnreinigung (PZR) ist wie eine gründliche Inspektion –
- Ganz anders verhält es sich mit der Prophylaxe, wie die Professionelle Zahnreinigung auch genannt wird.
- Hier wird, wie der Name es bereits sagt, eine Vorsorgebehandlung geleistet.
- Eine Vorsorge, die verhindern soll, dass es zu Zahnfleischentzündungen, zu einer Parodontitis, zu einem Knochenschwund oder sonstigen schweren Zahnerkrankungen kommen kann.
- Das ist, um beim Beispiel mit dem Auto zu bleiben, eher mit der regelmäßigen und umfangreichen Inspektion in der Autowerkstatt Ihres Vertrauens zu vergleichen.
- Auch hier kommt ihr Fahrzeug, je nach Werkstatt, anschließend sauber wieder zu Ihnen zurück, aber es wurde noch viel mehr gemacht.
- Bei einer Professionellen Zahnreinigung, abgekürzt PZR, werden sämtliche harte und weiche Beläge, sprich Biofilm und Zahnstein entfernt.
Auch Bakterien, die Karies oder eine Entzündung des Zahnfleisches oder des Zahnhalteapparates auslösen können, werden von speziell ausgebildeten Prophylaxeassistentinnen minimiert. Sie ganz zu eliminieren geht nicht und ist auch nicht gewünscht. Denn Bakterien gehören zu einer ausgewogenen Mundflora dazu.
Welche Krankenkasse zahlt 2x Zahnreinigung?
Professionelle Zahnreinigung (PZR) | professionelle Zahnreinigung Eine professionell beim Zahnarzt durchgeführte Zahnreinigung (PZR) geht weit über die Möglichkeiten des täglichen Zähneputzens hinaus. Es handelt sich dabei um ein wichtiges Element zahnmedizinischer Prophylaxe, Dabei wird mit mechanischen Verfahren die Zahnoberfläche gründlich von schädlichem, bakteriellen Plaque befreit. Die AOK Bremen/Bremerhaven übernimmt für eine professionelle Zahnreinigung 100% der Kosten bis max.40 Euro. Diese Leistung kann zweimal jährlich in Anspruch genommen werden, so dass bis zu 80 Euro erstattet werden können. Es besteht (ergänzende Inanspruchnahme ist möglich!) ein Versorgungsvertrag mit der Indento Managementgesellschaft mbH welche u.a. die Erbringung einer zuzahlungsfreien Professionellen Zahnreinigung sowie einer Schwangeren-Prophylaxe bei teilnehmenden Zahnärzten beinhaltet. Die BIG erstattet bis zu 50 EUR einmal jährlich für eine professionelle Zahnreinigung. Die BKK Diakonie erstattet insgesamt 80 Euro für die professionelle Zahnreinigung im Kalendejahr. Es gibt 2 Erstattungsmöglichkeiten mit maximal 40 Euro Bezuschussung pro Behandlung. Die BKK_DürkoppAdler erstattet ihren Versicherten die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung. Die Kostenerstattung erfolgt in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten, maximal jedoch in Höhe von 50,00 Euro pro Kalenderjahr. Kostenübernahme bis zu 50 Euro im Kalenderjahr gibt es für professionelle Zahnreinigung bei der BKK EUREGIO. Für alle Versicherten (auch unter 18) erstattet die BKK exklusiv die Kosten für je zwei Behandlungen je Kalenderjahr bis zu jeweils 50 Euro. Die BKK firmus beteiligt sich an den Kosten der professionellen Zahnreinigung. Der Zuschuss beträgt max.80 Euro pro Jahr. Über das DENTNET-Netzwerk besteht darüber hinaus die Möglichkeit einer kostenlosen professionellen Zahnreinigung. PZR gibt es ab 18 Jahren eimal pro Kalenderjahr kostenfrei in Partnerpraxen des Netzwerkes dent-net® oder beim Zahnarzt der Wahl – dann werden Ihnen 60 Euro im Jahr erstattet. Die Erstattung gibt es sogar ohne Altersgrenze, d.h. auch Kinder und Jugendliche profitieren von dieser Regelung.
- Der Zuschuss für die PZR beträgt 100 % bis zu 60 Euro pro Kalenderjahr und Versicherten.
- Allen Versicherten ab 18 Jahre erstattet die BKK PFAFF gegen Vorlage der Rechnung die Kosten einer professionellen Zahnreinigung bis zu 68 Euro je Kalenderjahr.
- Die BKK Pfalz bezuschusst eine professionelle Zahnreinigung pro Jahr mit 50 Euro beim Zahnarzt Ihrer Wahl.
Bei der BKK SBH beträgt der Zuschuss 85 % der Kosten – bis 50,00 Euro im Kalenderjahr beim Zahnarzt der Wahl. Einmal jährlich gibt es einen Kostenzuschuss bis zu 75 Euro für eine professionelle Zahnreinigung bei jedem kassenzugelassenen Zahnarzt. (alle Erwachsene Versicherten ab 18 Jahre).
- Professionelle Zahnreinigung gibt es bei kieferorthopädischer Behandlung bei Versicherten, die das sechste, aber noch nicht das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben und im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung über die BKK Scheufelen mit einer festsitzenden Zahnspange versorgt sind.
- Die BKK Technoform bezuschusst zwei professionelle Zahnreinigungen im Kalenderjahr ab dem 18.
Lebensjahr. Für eine professionelle Zahnreinigung bei dem Zahnarzt des Vertrauens bekommen Versicherte der BKK Technoform bis zu 40 Euro erstattet. Eine weitere, kostenlose professionelle Zahnreinigung im Wert von 62,50 Euro bekommen Versicherte der BKK Technoform bei einem Zahnarzt des Kooperationspartners dent-net über die Versichertenkarte.
- Zur professionellen Zahnreinigung wird zweimal im Kalenderjahr einen Zuschuss von jeweils 30 Euro gezahlt, es kann jeder Zahnarzt mit Kassenzulassung genutzt werden (keine Einschränkung auf Netzwerk etc.).
- Alternativ wird jährlich eine professionelle Zahnreinigung zu 100 Prozent übernommen, wenn diese bei einem Vertragszahnarzt (dent-net) durchgeführt wird.
Die BKK VerbundPlus zahlt erwachsenen Versicherten 80 % der Kosten einer professionellen Zahnreinigung, maximal 80 Euro im Kalenderjahr. Im Zuge des Kooperationsvertrages mit Idento/dent-net bietet die BKK ihren Mitgliedern die PZR außerdem in den teilnehmenden Zahnarztpraxen an.
- Zweimal im Kalenderjahr kann man diese dort kostenlos in Anspruch nehmen.
- Zwei professionelle Zahnreinigungen im Kalenderjahr werden mit 2 x 25 EUR bezuschusst.
- Jeder Versicherte kann die prof.
- Zahnreinigung bei allen Zahnärzten durchführen lassen.
- Die Heimat Krankenkasse bezuschusst die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung (PZR) mit einem Betrag von bis zu 80 Euro im Kalenderjahr.
Das Angebot gilt für Versicherte aller Altersklassen. Für Versicherte, die nicht in Vorleistung treten möchten, ist eine direkte und volle Kostenübernahme für eine PZR bei teilnehmenden Vertragszahnärzten möglich. Die teilnehmenden Vertragszahnärzten finden Sie auf unserer Website.
- Die IKK übernimmt die Kosten für eine PZR in Höhe von bis zu 100 Euro im Jahr.
- Einmal jährlich gibt es PZR kostenfrei bei allen Vertragszahnärzten des Kooperationspartners dent-net®, alternativ einmal jährlich bis maximal 50 Euro bei allen Vertragszahnärzten im Bundesgebiet.
- Die SECURVITA Krankenkasse bezuschusst allen Versicherten zweimal jährlich eine professionelle Zahnreinigung mit jeweils 26 Euro.
Einen Kostenzuschuss zur professionellen Zahnreinigung gibt es bei der SKD BKK in Höhe von 50 Euro jährlich – für alle Versicherten und bei freier Wahl des Zahnarztes! Die VIACTIV Krankenkasse bezuschusst die professionelle Zahnreinigung mit insgesamt bis zu 60 Euro – zwei Mal im Jahr mit 30 Euro.
Die Kosten für die professionelle Zahnreinigung werden für alle Versicherten der vivida bkk in Höhe von bis zu 50 Euro pro Jahr übernommen. Die AOK Niedersachsen erstattet im Rahmen des Gesundheitskontos zweimal jährlich die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung. Die Kosten werden im Rahmen eines Gesundheitskontos erstattet: Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen.
Im Rahmen des AOK Gesundheitskontos werden max.50 Euro im Jahr übernommen. Im Rahmen des AOK-Gesundheitsbudgets übernimmt die AOK NordWest zweimal im Jahr bis zu 50 € der Kosten gesamt 100 € p.a. Die AOK PLUS bezuschusst die bei einem zugelassenem Zahnarzt durchgeführte professionelle Zahnreinigung für Versicherte ab 18 Jahre mit 40 Euro im Kalenderjahr.
- Alle Versicherten, die zwischen 16 und 25 Jahren einmalig eine Zahnreinigung gemäß §12f der Satzung in Anspruch genommen haben, haben dauerhaften Anspruch auf die volle Erstattung einer professionellen Zahnreinigung pro Jahr (bei Durchführung in der Zahnklinik der AOK Rheinland/Hamburg).
- Bei anderen Zahnarztpraxen ist der Leistungsanspruch auf 35 Euro pro Jahr begrenzt.
Die AOK Sachsen-Anhalt erstattet für eine professionelle Zahnreinigung zweimal im Jahr einen Zuschuss von 40 Euro (im Rahmen des Gesundheitskontos mit max.600 Euro pro Jahr). Die professionelle Zahnreinigung beim Zahnarzt durch geschultes Fachpersonal unterstützt die BKK einmalig zu 50 % mit maximal 60 EUR pro Kalenderjahr im Rahmen des Gesundheitskontos.
Die BKK Herkules bietet einmal jährlich eine kostenlose Zahnreinigung bei Vertragszahnärzten (Indento) an. Des Weiteren wird eine zweiter Behandlung beim Wunschzahnarzt anteilig in Höhe von 80 % des Rechnungsbetrages, höchstens jedoch 40 Euro einmalig pro Jahr bezuschusst. Zudem kann die Leistung über unser Bonusprogramm mit 15 € prämiert werden.
Die BKK Linde bietet ihren Versicherten einmal im Jahr eine kostenfreie professionelle Zahnreinigung bei teilnehmenden dent-net® Netzwerk-Praxen in Deutschland an. Alternativ erhalten die Versicherten einmal im Jahr einen Zuschuss in Höhe von 40,00 Euro zur PZR bei einem Zahnarzt der Wahl.
Zwei professionelle Zahnreinigungen im Kalenderjahr werden mit 2 x 102,00 Euro bezuschusst (im Rahmen von BKK Gesundheitsplus max.400 Euro je Kalenderjahr). Einmal pro Kalenderjahr wird ein Zuschuss von bis zu 40 EUR für eine Zahnreinigung gezahlt. Die BKK VDN bietet verschiedene Möglichkeiten der Bezuschussung oder auch vollen Kostenübernahme der professionellen Zahnreinigung.1.
Die Kunden können die PZR einmal im Jahr bei einem der Vertragszahnärzte (dent-net) in Anspruch nehmen. Die Kosten werden zu 100 % übernommen.2. Die BKK VDN bezuschusst auch außerhalb von dent-net eine PZR mit 30 Euro. Dies erfolgt zwar über das Bonusprogramm BoNickel.
Neben der PZR ist aber keine weitere Maßnahme nachzuweisen. Somit ist sichergestellt, dass die PZR erstattet wird. Es sind keine weiteren Voraussetzungen zu beachten.3. Sofern die PZR bei einem dent-net-Partner durchgeführt wurde, wird diese Behandlung als Maßnahme zusätzlich im Bonusprogramm mit 30 € bezuschusst.
Der Kunde kann also doppelt profitieren. Zusätzlich bietet die BKK VDN die zahnärztliche Schwangerenprophylaxe über teilnehmende Leistungserbringer (dent-net) an. Inhalt der Leistung ist u.a. eine oder mehrere professionelle Zahnreinigungen während der Schwangerschaft, nach medizinischer Notwendigkeit.
- Die BKK WIRTSCHAFT & FINANZEN übernimmt einmal im Jahr 60 Euro für die Durchführung der professionellen Zahnreinigung durch beliebigen Zahnarzt (Mehrleistungsbudget Zähne).
- Alternativ kann auch eine kostenlose Zahnreinigung über eine neue Kooperation mit dem Netzwerk dent-net genutzt werden.
- Versicherte der BKK24 haben zweimal jährlich Anspruch auf eine kostenlose professionelle Zahnreinigung bei Vertragszahnärzten.
Für die professionelle Zahnreinigung beim Wunschzahnarzt zahlt die BKK24 zweimal im Jahr einen Zuschuss von 45 Euro. Die DAK-Gesundheit übernimmt bei Zahnärzten die am DAK DentNet teilnehmen, einmal im Kalenderjahr 100% der Kosten für eine professionelle Zahnreinigung.
Bei nicht teilnehmenden Zahnärzten, erstattet die DAK-Gesundheit bis zu 60 Euro im Kalenderjahr für die professionelle Zahnreinigung im Rahmen des Gesundheitskontos. Zusätzlich erstattet die DAK-Gesundheit im Rahmen vom DAK MamaPLUS eine professionelle Zahnreinigung während der Schwangerschaft. Die Debeka BKK erstattet bis zu 40 EUR je Versichertem (ab Vollendung des 18.
Lebensjahres) und Kalenderjahr. Die Professionelle Zahnreinigung können Versicherte der hkk ab 18 Jahren im Rahmen eines Selektivvertrags bei teilnehmenden Leistungserbringern einmal jährlich kostenlos in Anspruch nehmen. Eine kostenlose Zahnreinigung erhalten IKK-Versicherte einmal jährlich bei teilnehmenden Zahnärzten (Kooperationsvertrag).
Wird die professionelle Zahnreinigung beim Wunschzahnarzt gewünscht, bezuschusst die IKK BB dies mit 40 Euro jährlich. Die IKK classic übernimmt für alle Versicherten (ohne Altersbegrenzung) eine professionelle Zahnreinigung 100% der Kosten bis max.40 Euro (außerhalb eines Gesundheitskontos). Versicherte ab 18 Jahre haben zusätzlich die Möglichkeit über einen bundesweiten Versorgungsvertrag einmal jährlich eine kostenfreie professionelle Zahnreinigung bei einem am Vertrag teilnehmenden Zahnarzt in Anspruch zu nehmen (DentNet).
Die mhplus BKK beteiligt sich mit bis zu 40,00 EUR im Kalenderjahr an den Kosten für eine professionelle Zahnreinigung (PZR) beim Wunschzahnarzt. Die mhplus BKK bietet ihren Versicherten einmal im Jahr eine kostenfreie professionelle Zahnreinigung bei teilnehmenden dent-net® Netzwerk-Praxen in Deutschland an.
Die Novitas BKK übernimmt einmal pro Jahr eine kostenfreie professionelle Zahnreinigung bei Partnerzahnärzten. Alternativ ist ein Zuschuss von bis zu 250 EUR beim Zahnarzt ihrer Wahl möglich. Dabei erfolgt eine Anrechnung auf das Gesundheitskonto in Höhe von 50 Euro pro Jahr und bei aktiver Teilnahme am Bonusprogramm bis zu 200 Euro als zweckgebundene Prämie pro Jahr.
Es gibt jährlich eine kostenfreie professionelle Zahnreinigung bei teilnehmenden Zahnärzten von Dent-Net. Die Salus BKK übernimmt einmal pro Jahr die Kosten für professionelle Zahnreinigung über die Gesundheitskarte im Rahmen eines speziellen Versorgungsvertrags mit ausgesuchten Vertragszahnärzten (dent-net).
Eine kostenfreie professionelle Zahnreinigung pro Jahr gibt es bei bestimmten Vertragszahnärzten. Die Techniker bezuschusst die professionelle Zahnreinigung (PZR) mit 40 Euro pro Versichertem pro Kalenderjahr. Voraussetzungen sind, dass Versicherte mindestens 18 Jahre alt sind und die Zahnreinigung in einer zahnärztlichen Praxis durchgeführt wurde.
Zwei professionelle Zahnreinigungen im Kalenderjahr werden mit 2 x 48,75 Euro bezuschusst (im Rahmen von BKK Gesundheitsplus max.400 Euro je Kalenderjahr). Durch Kooperation mit dem bundesweiten Zahnarztnetzwerk dent-net, können Versicherte bei Vertragspartnern jährlich eine kostenfreie professionelle Zahnreinigung in Anspruch nehmen.
- Für eine professionelle Zahnreinigung beim Zahnarzt Ihrer Wahl, erhalten Sie einen Zuschuss von 20 Euro.
- Bis zu 40 EUR pro Kalenderjahr gibt es im Rahmen vom Gesundheitskonto „GesundheitExtra”. Für prof.
- Zahnreinigung können 20 EUR pro Jahr aus dem Gesundheitsbudget genutzt werden.
- Für Teilnehmer am Zahnarzt-Vertrag (Region Westfalen-Lippe) gibt es einen Zuschuss für eine PZR bis max.65 Euro je Kalenderjahr.
Der Zuschuss zur Professionellen Zahnreinigung beträgt max.25 Euro pro Kalenderjahr. Versicherte ab 16 Jahre haben Anspruch auf einen Zuschuss für eine professionelle Zahnreinigung in Höhe von 10 Euro je Kalenderjahr. Die Mobil Krankenkasse erstattet 80 v.H.
Des Rechnungsbetrages, jedoch nicht mehr als 40,00 Euro pro Kalenderjahr (insgesamt für verschiedene Leistungen max.200,00 Euro pro Kalenderjahr). Im Rahmen des Bonusprogramms ProFit bezuschusst die AOK Baden-Württemberg die PZR mit Gutscheinen: Gutschein über 30 EUR für 1.000 Punkte und Gutschein über 60 EUR für 2.000 Punkte.
Diese Prämiengutscheine sind eineinhalbfach so hoch wie die normale reine Geldprämie. Die Versicherten der AOK Bayern können im Rahmen des Prämienprogramms gesammelte Punkte gegen Prämiengutscheine in Wert von 25 EUR oder 50 EUR für eine professionelle Zahnreinigung umtauschen.
Die notwendigen Punkte für den kleineren Gutschein kann man bereits durch 4 Maßnahmen erzielen (Gutschein für eine professionelle Zahnreinigung 25,00 Euro für 1.100 und 50,00 Euro für 2.100 Punkte). Zuschuss für die professionelle Zahnreinigung im Rahmen der Bonusprogramme BONUS fit und Kinderbonus jeweils in Höhe von 30 EUR.
Im Rahmen der Gothaer-Zahnzusatzversicherung speziell für Versicherte der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland erhalten Versicherte jährlich einen Zuschuss von 50 € für die Professionelle Zahnreinigung (PZR). Die Vorsorge werdender Mütter und Familien liegt der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland besonders am Herzen.
- In der Schwangerschaft und danach bietet sie deshalb zusätzliche Leistungen von insgesamt 300 € je Schwangerschaft, u.a.
- Für eine professionelle Zahnreinigung.
- Erstattet werden 100 % des Rechnungsbetrages.
- Für alle Versicherten über 16 Jahre wir die PZR im Rahmen des Gesundheitsbonus als Aktivität mit 30 Euro belohnt.
Eine professionelle Zahnreinigung während der Schwangerschaft wird im Rahmen der zusätzlichen Leistungen für Familien mit max.200 € bezuschusst. Alle Versicherten, die erfolgreich am Bonusprogramm für gesundheitsbewusstes Verhalten teilgenommen haben, können die Zuschuss-Prämie im Wert von bis zu 150 EUR zur PZR, begrenzt auf die tatsächlich entstehenden Kosten, verwenden Im Rahmen des Bonusprogramms “PremiumBonus” erstattet die BKK Faber-Castell & Partner die Kosten professioneller Zahnreinigungen.
- Professionelle Zahnreinigung wird im Vorsorge-Bonus bonifiziert.
- Vorsorge- plus Gesundheits-Bonus: als Geld-Prämie oder doppelter Zuschuss beispielsweise für Zahnreinigung – Im Rahmen des Mehrleistungspaket bei Schwangerschaft bis 300 € kann ein Zuschuss zur professionellen Zahnreinigung in Höhe von 100 % bis maximal 50 € einmalig während einer Schwangerschaft gewährt werden.
Die Versicherten der Bosch BKK können sich eine Vielzahl an Aktivitäten für Ihren „G-win”-Bonus anrechnen lassen, zum Beispiel die professionelle Zahnreinigung. Schwangeren erstatten wir eine einmalige Zahnreinigung im Rahmen des Happy Mama Budgets. PZR wird im Bonusprogramm der Continentale BKK anerkannt.
Versicherte können 30 EUR über das Bonusmodell erhalten. Es ist keine weitere Bonusmaßnahme für eine Auszahlung notwendig. Im Rahmen des KKH Familienpakets stehen in der Schwangerschaft 300 Euro für sieben ausgewählte Leistungen zur Verfügung. Dazu gehört auch die Professionelle Zahnreinigung. Die Professionelle Zahnreinigung wird ebenfalls im Rahmen des Bonusprogramms KKH Bonus unterstützt.
Bei Nachweis von z.B. sechs gesundheitsbewussten Maßnahmen erhalten Versicherte ein Gesundheitsbudget von 120 Euro. Der Bonus fällt höher aus, wenn mehr Maßnahmen durchgeführt werden. Das Gesundheitsbudget kann für ausgewählte Gesundheitsleistungen wie z.B.
- Die Professionelle Zahnreinigung eingesetzt werden.
- Mit dem Gesundheitskonto erhalten die Kundinnen und Kunden der KNAPPSCHAFT die Möglichkeit, durch die Inanspruchnahme definierter Vorsorgeleistungen in einem vorgegebenen Zeitraum ein Guthaben in Höhe von 150 Euro zu erwirtschaften.
- Nach Bestätigung des Guthabens können die Kundinnen und Kunden der KNAPPSCHAFT dieses Guthaben für die professionelle Zahnreinigung verwenden.
Versicherte haben die Möglichkeit durch die Teilnahme am Bonusprogramm eine Bonusprämie von bis zu 170 € zu erhalten, die unter anderem für individuelle Zusatzleistungen z.B. für die professionelle Zahnreinigung genutzt werden können. Die professionelle Zahnreinigung, kurz PZR,ergänzt die tägliche Mundhygiene.
- Für gewöhnlich kann man weder mit der Zahnbürste noch mit der Zahnseide alle Zahnzwischenräume erreichen.
- Genau diese schwer erreichbaren Stellen sind der ideale Nährboden für Bakterien: Wird der Zahnbelag über einen längeren Zeitraum hinweg nicht entfernt, können sich die Bakterien dort sehr gut vermehren und schließlich den Zahnschmelz angreifen.
Aus diesem Grund wird die PZR im Rahmen der Zahnprophylaxe empfohlen. Besonders angesprochen sind hier Menschen, die unter Karies und/oder Parodontitis leiden. Wer Zahnimplantate, eine Zahnspange oder festsitzenden Zahnersatz trägt, sollte die Zahnreinigung ebenfalls in Anspruch nehmen.
- Grundsätzlich ist die PZR aber auch für Menschen ohne Zahn- oder Zahnfleischprobleme sinnvoll, um ihre Zahngesundheit zu erhalten.
- Die PZR sollte mindestens einmal pro Jahr durchgeführt werden.
- Wer unter Zahnproblemen wie Parodontitis leidet, sollte sie häufiger im Jahr in Anspruch nehmen.
- Zuständig für die Durchführung ist entweder ein Zahnarzt oder Dentalhygieniker.
Im Vordergrund der Zahnreinigung steht die Entfernung der harten und weichen Zahnbeläge. Das ist wichtig, weil sich der sogenannte Zahnstein, der bakterielle Entzündungen verursachen kann, nicht mit der Zahnbürste entfernen lässt. Üblicherweise erfolgt die PZR in vier Schritten:
1. Entfernung der weichen Beläge aus den Zahnzwischenräumen und Zahnfleischtaschen mittels Ultraschall und des Zahnsteins mithilfe eines Pulverstrahlgeräts 2. Einsatz von Zahnseide und häufig zusätzlich von Finierstreifen in den Zahnzwischenräumen 3. Polieren der Zahnoberflächen für glattere und somit schlechter angreifbare Oberflächen 4. Fluoridierung der Zähne als Schutz vor Säure und gegebenenfalls Beratung zum Thema Zahnpflege zu Hause.
In den ersten Stunden nach der Zahnreinigung sollte auf Essen ganz verzichtet werden. Zudem sollten Sie nur Wasser zu sich nehmen und nicht rauchen. Hintergrund ist die Anfälligkeit der Zähne für Verfärbungen kurz nach der Behandlung. Bei der PZR handelt es sich um eine freiwillige Zusatzleistung (Satzungsleistung), die von vielen Kassen ein bis zwei Mal im Jahr gewährt wird.
Was wird beim Zahnarzt von der Krankenkasse bezahlt?
Zahnersatz: Kronen, Brücken, herausnehmbare Prothesen und Implantate –
Krone: Kronen kommen vor allem dann zum Einsatz, wenn ein großer Teil des Zahns zerstört und eine Füllung nicht mehr möglich ist. Brücke: Durch eine Brücke können einzelne Zähne ersetzt werden. Fehlen so viele Zähne, dass eine Brücke nicht mehr an noch existierenden Zähnen befestigt werden kann, ist eine Prothese oder ein Implantat nötig. Prothese: Eine Prothese ist ein nicht-fester, herausnehmbarer Ersatz für einen Zahn bzw. mehrere Zähne. Implantat : Während die Prothese herausnehmbar ist, handelt es sich bei Implantaten um festsitzenden Zahnersatz. Es wird eine künstliche Zahnwurzel in den Kiefer implantiert. Darauf wird dann eine Krone oder Brücke befestigt.
Gut zu wissen: Die Versorgung mit Implantaten ist grundsätzlich keine Leistung der Krankenkasse. Eine Kostenübernahme ist nur in sehr wenigen Ausnahmefällen möglich. Für die Versorgung mit Zahnersatz gilt seit dem Jahr 2005 ein Festzuschusssystem. Das heißt, die Krankenkassen bezahlen nur einen Zuschuss zu den tatsächlich anfallenden Kosten, Der beträgt in der Regel 60 Prozent für eine ausreichende, notwendige und wirtschaftliche Standardtherapie (die sogenannte Regelversorgung).
Welche Behandlung bei welcher Diagnose ausreichend, notwendig und wirtschaftlich ist, wird vom Gemeinsamen Bundessausschuss in der festgelegt. Es handelt sich um einen Durchschnittswert. Tatsächlich anfallende Kosten, die über diesen Wert hinausgehen, müssen Versicherte selbst tragen. Der Zuschuss erhöht sich auf 70 bzw.75 Prozent der Kosten der Regelversorgung, wenn Versicherte ihre Zähne regelmäßig pflegen und in den letzten fünf bzw.
zehn Jahren vor Beginn der Behandlung an den Vorsorgeuntersuchungen (jährlich für Erwachsene, halbjährig für Kinder) teilgenommen haben. Bestätigt wird die Teilnahme durch das von der Zahnärzt*in geführte Bonusheft. Wurden im Jahr 2020 coronabedingt keine Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch genommen, wirkt sich dies nicht negativ auf die Erhöhung des Zuschusses aus ().
- Wurde diese Sonderregelung bei der Bewilligung eines Festzuschusses vor dem 20.
- Juli 2021 noch nicht berücksichtigt, ist die Krankenkasse zur Erstattung des Betrages verpflichtet, um den sich der Festzuschuss bei Berücksichtigung der Sonderregelung erhöht hätte.
- Ja, wer nur ein geringes Einkommen hat und durch den Eigenanteil unzumutbar belastet wird, fällt unter die sogenannte Härtefallregelung und erhält weitere 40 Prozent der Kosten der Regelversorgung.
Die Kasse übernimmt damit die gesamten Kosten der Regelversorgung. Voraussetzung ist, dass
das monatliche Bruttoeinkommen 1.316 Euro (West / Stand 2022) nicht übersteigt (bei mehreren Personen im Haushalt erhöht sich die Summe) oder Hilfe zum Lebensunterhalt, Leistungen der Grundsicherung im Alter beziehungsweise bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) XII oder Arbeitslosengeld II gewährt werden oder die Kosten der Unterbringung in einem “Heim” vom Sozialhilfeträger bezahlt werden.
Liegt das Einkommen nur leicht über der Härtefallgrenze, übernimmt die Krankenkasse zwar nicht die vollen Kosten der Regelversorgung, es wird aber ein höherer Festzuschuss bezahlt, der individuell berechnet wird (sogenannte gleitende Härtefallregelung ).
- Für die Berechnung gilt, dass jeder Versicherte grundsätzlich nur den dreifachen Betrag zahlen muss, um den sein Einkommen von der Härtefallgrenze abweicht.
- Der weitere Zuschuss der Krankenkasse ist aber immer auf die Höhe des Gesamtbetrages der Regelversorgung bzw.
- Die tatsächlich entstandenen Kosten begrenzt.
Von einer sogenannten “gleichartigen Versorgung” spricht man, wenn die Behandlung die Kassenleistung beinhaltet, aber darüber hinaus noch weitere, ergänzende Leistungen von der Zahnärzt*in erbracht werden. Wird beispielsweise eine Metall-Krone oder -Brücke im Seitenzahnbereich (Kassenleistung) keramisch verblendet (Zusatzleistung), ist das eine gleichartige Versorgung.
Bei der gleichartigen Versorgung rechnet die Zahnärzt*in die Kosten der Regelversorgung mit der Krankenkasse ab und die Patient*in zahlt nur die anfallenden Mehrkosten direkt an die Zahnärzt*in. Bei der sogenannten “andersartigen Versorgung” unterscheidet sich die zahnärztliche Leistung komplett von der Regelleistung, die für den Befund vorgesehen ist.
Eine andersartige Versorgung liegt zum Beispiel vor, wenn als Regelversorgung eine Modellgussprothese vorgesehen ist und stattdessen eine Brücke eingesetzt wird. In diesem Fall zahlt die Patient*in die kompletten Kosten der Versorgung direkt an die Zahnärzt*in und bekommt von ihrer Krankenkasse den Festzuschuss zur Regelversorgung ausgezahlt.
- Die Abgrenzung zwischen Regelversorgung, gleichartiger Versorgung und andersartiger Versorgung erfolgt meistens bei der Erstellung des Heil- und Kostenplans.
- Um im Vorhinein verbindlich festzustellen, ob die Versorgung zuzahlungsfrei erfolgt bzw.
- Wie hoch der Eigenanteil der Versicherten ist, sollte der Krankenkasse vor der Behandlung ein Heil- und Kostenplan vorgelegt werden.
Er wird von der Zahnärzt*in erstellt und gibt einen Überblick über die zu erwartenden Kosten. Unterstützen Sie die Arbeit der Lebenshilfe mit einer Spende: dabei, weiterhin für die Rechte von Menschen mit Behinderung, für ihre Angehörigen und Familien einzustehen.
Was muss ich beim Zahnarzt alles selber bezahlen?
Leistung der Krankenkasse bei Zahnersatz – Gesetzlich Versicherte haben bei Zahnersatzmaßnahmen den Anspruch auf einen Festzuschuss der Krankenkasse. Dabei ist nicht die tatsächlich gewählt Art des Zahnersatzes ausschlaggebend, sondern der Befund des Zahnarztes im Heil- und Kostenplan.
Je nach Befund gibt es eine medizinisch notwendige und finanziell wirtschaftliche Regelversorgung. Davon übernimmt die Krankenkasse seit 01.10.2020 60 bis 75 Prozent dieser Standardtherapie in Form eines Festzuschusses. Es spielt dabei keine Rolle, ob Sie sich für diese Versorgungsvariante entscheiden oder eine höherwertige Behandlung durch den Zahnarzt wünschen.
Die Krankenkasse bezahlt bei Zahnersatz immer nur den Festzuschuss. Alles über diese Standardtherapie hinaus wird privatärztlich abgerechnet und ist Ihr Eigenanteil. Die Regelversorgung bei Zahnersatz ist meist eine Metallbrücke, bei der die Nachbarzähne angeschliffen werden.
- Viele Patienten entscheiden sich daher zur höherwertigen Behandlung in Form von Implantologie.
- Die Behandlung ist schonender und verletzt keine Nachbarzähne.
- Die Kosten für Zahnimplantate sind jedoch auch um ein Vielfaches höher als die Standardtherapie.
- Beispiel : Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung bei Zahnersatz.
Befund : Zahnlücke im Seitenzahnbereich (nicht sichtbar).
Behandlung | Kostenübernahme Krankenkasse | Eigenanteil |
---|---|---|
Brücke ohne Verblendung (Regelversorgung) Kosten bspw.660 Euro | 60 Prozent 396 Euro | 40 Prozent 264 Euro |
Implantat aus Keramik Kosten bspw.3.000 Euro | Festzuschuss für Regelversorgung 396 Euro | 80-90 Prozent 2.6704 Euro |
Jetzt Eigenanteil reduzieren Finden Sie die beste Zahnzusatzversicherung für Ihre Wünsche
Was ist der Unterschied zwischen Prophylaxe und Zahnreinigung?
Was genau ist die Prophylaxe? – Unter Prophylaxe wird die individuelle Professionelle Zahnreinigung in der Zahnarzt-Praxis verstanden. Meist wird sie von einer speziell dafür ausgebildeten Prophylaxe Assistentin oder einer Dentalhygienikerin durchgeführt.