Übergang der Befehls- und Kommandogewalt – Im Verteidigungsfall geht die Befehls- und Kommandogewalt über die Bundeswehr vom Bundesminister der Verteidigung auf den Bundeskanzler über. Dieser vereinigt in seiner Person dann die politische und die militärische Entscheidungsgewalt.
Kann man in Deutschland zum Krieg eingezogen werden?
Ausgangslage in Deutschland: Wer wird im Kriegsfall eingezogen? In Deutschland wird die Rückkehr der Wehrpflicht kontrovers diskutiert. Doch wer kann eigentlich von der Bundeswehr eingezogen werden, wenn es zum Krieg kommt? Fast 77 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges kehrte das Schreckensszenario eines Krieges zurück nach Europa – und setzt sich seitdem auch in den Köpfen vieler Deutscher fest.
- Bundeskanzler ( ) sprach von einer “Zeitenwende”.
- Mehr als ein Jahr nach dem Kriegsbeginn ist die ist plötzlich wieder ein großes Thema und so mancher verschwendet einen Gedanken daran, ob er denn auch mal in einem Krieg kämpfen muss.
- Wir erklären, wann es für deutsche Staatsbürger tatsächlich dazu kommen könnte.
Um die Fragestellung bezüglich eines Kriegsfalls erklären zu können, muss zunächst ein Blick auf die Ausgangslage geworfen werden. Die ist seit Sommer 2011 ausgesetzt. Abgeschafft wurde sie allerdings nicht. Beim Eintritt von zwei Szenarien würde die Wehrpflicht automatisch wieder aktiv werden: bei einem Spannungsfall und einem Verteidigungsfall.
- Wenn ein Spannungs- oder Verteidigungsfall ausgerufen wurde, kann es auch zu einer kommen.
- Diese gehen weit über die Wehrpflicht hinaus, wie man sie vor dem Jahr 2011 gekannt hat.
- Sicherheitsfall und Verteidigungsfall können vom mit Zustimmung des festgestellt werden.
- Im Bundestag ist eine Zweidrittelmehrheit nötig.
Mindestens die Hälfte der Abgeordneten müssen dabei für die Feststellung des Verteidigungsfalls stimmen. Die Ausrufung erfolgt auf Antrag der Bundesregierung. Es gibt im Zuge der Feststellung der Fälle allerdings Ausnahmeregelungen, die in Artikel 115a des Grundgesetzes geregelt sind.
Diese ergeben sich schon aus praktischen Gründen, wonach der Bundestag im Ernstfall womöglich nicht zusammenkommen könnte und kaum Zeit ist, alle nötigen Prozesse umzusetzen. Video: dpa So kann der Gemeinsame Ausschuss als Ersatzparlament fungieren und einen Verteidigungsfall feststellen, wenn sofortiger Handlungsbedarf besteht und der Bundestag nicht zusammenkommen kann.
Dieser besteht aus 48 Mitgliedern. Nach Artikel 54a im Grundgesetz besteht er zu zwei Drittel aus Abgeordneten des Bundestages und einem Drittel Abgeordneten des Bundesrates. Eine weitere Ausnahme: “Wird das Bundesgebiet mit Waffengewalt angegriffen und sind die zuständigen Bundesorgane außerstande, sofort die Feststellung nach Absatz 1 Satz 1 zu treffen, so gilt diese Feststellung als getroffen und als zu dem Zeitpunkt verkündet, in dem der Angriff begonnen hat.
- Der Bundespräsident gibt diesen Zeitpunkt bekannt, sobald die Umstände es zulassen”.
- So steht es in Artikel 115a im Grundgesetz.
- Die Feststellung eines Sicherheits- und Verteidigungsfalls wird vom Bundespräsidenten im Bundesgesetzblatt verkündet.
- Wenn das nicht möglich ist, können die Fälle auch auf andere Weise verkündet werden, was im Bundesgesetzblatt nachzuholen ist, sobald es die Umstände zulassen.
Falls Deutschland einen Verteidigungsfall ausrufen sollte, würde sich das Land praktisch in einem Verteidigungskrieg befinden. Die erste Folge wäre, dass die Wehrpflicht automatisch wieder in Kraft treten würde. Im Grundgesetz heißt es dazu: “Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden.” Das bedeutet, dass alle Männer ab 18 Jahren zum Dienst in der Bundeswehr verpflichtet werden könnten.
- Die Wehrpflicht für Soldaten endet mit Vollendung des 45.
- Lebensjahres.
- Befindet sich Deutschland im Krieg, verlängert sich die Wehrpflichtigkeit.
- Die Bundeswehr ist dann befugt, alle Männer einzuziehen, welche ihr 60.
- Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
- Es kann hierbei allerdings einige Ausnahmen geben.
Beispielsweise bei gesundheitlichen Problemen oder Behinderungen. Ausnahmen werden im Einzelfall betrachtet. Lesen Sie dazu auch Vor einer vollumfassenden Mobilmachung würden von der Bundeswehr im Kriegsfall eingezogen. Von diesen sind in Deutschland rund 900.000 wehrrechtlich verfügbar.
“Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.” So steht es im deutschen Grundgesetz. Daraus ergibt sich, dass der Staat niemanden dazu zwingen kann, in einem Krieg zu kämpfen. Für die Verweigerung des Kriegsdienstes können zahlreiche Gründe hervorgebracht werden. Wer überzeugt ist, dass ein Krieg falsch ist und keinen Menschen töten will, kann den Kriegsdienst beispielsweise verweigern.
Ein Grund kann auch sein, dass es gegen die eigene Religion ist, eine Waffe zu führen und zu kämpfen. Wer den Kriegsdienst verweigert, muss damit rechnen, eine andere Aufgabe zugewiesen zu bekommen. Dabei handelt es sich zumeist um zivile Aufgaben, wie die Mithilfe in einem Krankenhaus.
Ist eine Mobilmachung in Deutschland möglich?
Arten der Mobilmachung – Bei einer Generalmobilmachung oder allgemeinen Mobilmachung werden alle Streitkräfte mobilisiert, bei einer Teilmobilmachung nur ein Teil der Streitkräfte. Bei einer Mobilmachung werden die aktiven Truppen oft personell und materiell verstärkt.
- Bei der Bundeswehr wurde die Mobilisierung der Reservisten als „personelle Mobilmachung” bezeichnet und die Requisition ziviler Ausrüstungsgegenstände (vor allem Kraftfahrzeuge und Sondermaschinen) als „materielle Mob-Ergänzung”.
- Die Mobilmachung kann offen oder verdeckt erfolgen.
- Es existieren grundsätzlich drei Varianten der Mobilisierung, die Mobilisierung durch Überzeugung, die Mobilisierung durch Belohnung und Mobilisierung durch Zwang.
Im Krieg Russlands gegen die Ukraine ab dem Jahr 2022 wurden alle drei Formen beschrieben; die Mobilisierung durch Überzeugung geschah in der Ukraine, dem angegriffenen Land. Die Mobilisierung durch Belohnung geschah durch Lohnversprechungen für russische Vertragssoldaten, welche einem Mehrfachen der Löhne gewisser Regionen der russischen Föderation entsprachen, aber auch durch Rekrutierung von Söldnern und gar von Gefängnisinsassen.
Wer muss in Deutschland im Kriegsfall?
Wer ist wehrpflichtig? – Wehrpflichtig bleiben weiterhin alle Männer vom vollendeten 18. Lebensjahr an, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind. Art.12a des Grundgesetzes bleibt insoweit unangetastet.
Wie kann Deutschland Krieg erklären?
Deutschland – Da der Angriffskrieg nach Art.26 Grundgesetz ausgeschlossen ist, kommt die Feststellung des Kriegszustandes bzw. des Verteidigungsfalles nach Art.115a GG, wenn sie nach außen als Benachrichtigung gestellt wird, einer Kriegserklärung im Sinnes des Völkerrechtes gleich. Zum Verfahren siehe Verteidigungsfall (Deutschland),
Was passiert wenn man nicht in den Krieg zieht?
Kriegsdienstverweigerung ist die Entscheidung einer Person, nicht an Kriegshandlungen teilzunehmen. In Staaten mit einer gesetzlichen Wehrpflicht wird sie auch als Wehrdienstverweigerung ausgeübt, weil der Wehrdienst zum Kriegsdienst ausbildet. Werden auch Ersatzdienste verweigert, spricht man von Totalverweigerung,
- In demokratischen Rechtsstaaten ist Kriegsdienstverweigerung ein gesetzlich geschütztes Bürgerrecht,
- Dessen Ausübung ist jedoch meist an bestimmte Verfahren und Auflagen gebunden, deren Missachtung strafrechtliche Folgen hat.
- In Diktaturen, bei staatlich verhängtem Ausnahmezustand (Kriegsrecht) und für Soldaten einer Berufsarmee ist Kriegsdienstverweigerung oft illegal und wird als Straftat behandelt.
Sofern rechtlich nicht zulässige Kriegsdienstverweigerung mit politischen Zielen verbunden wird, gilt sie als Form des zivilen Ungehorsams, Wo Menschen gegen ihren Willen zu Militärdiensten gezwungen werden, ist Kriegsdienstverweigerung nur als Desertion möglich.
Dies war lange Zeit der historische Normalfall. Erst infolge der europäischen Aufklärung wurde die individuelle Nichtteilnahme an Krieg und Kriegsdiensten allmählich als Bürgerrecht betrachtet. In Nationalstaaten des 19. Jahrhunderts organisierten sich Bewegungen, die dieses Recht zusammen mit anderen Bürgerrechten einforderten.
Nach dem Ersten Weltkrieg 1918 führten einige Staaten erstmals ein solches Recht ein. Seit 1945 wurde es in immer mehr Staaten gesetzlich anerkannt und geschützt.1987 erkannte die Vollversammlung der Vereinten Nationen (UN) das Recht zur Kriegsdienstverweigerung als allgemeines Menschenrecht an.
Können Soldaten Krieg verweigern?
Seit Beginn des Ukrainekriegs haben deutlich mehr aktive Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr den Dienst an der Waffe verweigert. Laut einer internen Statistik des Bundesverteidigungsministeriums verweigerten im Jahr 2022 insgesamt 235 aktive Soldaten und Soldatinnen nachträglich den Kriegsdienst. Die Panzerwende Wochenlang zögerte Olaf Scholz mit der Freigabe von Kampfpanzern, dann kam der Durchbruch. Eine internationale Allianz soll der Ukraine nun mehrere Dutzend Leopard 2 liefern. Der von Wladimir Putin angezettelte Krieg geht in eine neue Phase.
- Wie kam es zum Sinneswandel des Kanzlers? Lesen Sie unsere Titelgeschichte, weitere Hintergründe und Analysen im digitalen SPIEGEL.
- Zur Ausgabe Unter den Reservisten und Reservistinnen, die einmal bei der Bundeswehr gedient haben und danach an Wehrübungen teilnehmen, ist die Zahl von Anträgen auf Kriegsdienstverweigerung noch stärker angestiegen.
Im Jahr 2021 hatten demnach nur 10 Reservisten den Kriegsdienst verweigert, im Jahr 2022 waren es hingegen bereits 271. Daneben reichten 2022 auch 617 ungediente Personen einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung ein. Viele der aktiven Soldaten schrieben in den Begründungen für ihre Anträge, dass sie bei ihrem Eintritt in die Bundeswehr nicht mit einer realen kriegerischen Auseinandersetzung gerechnet hätten.
Wer wird zuerst eingezogen?
In welchen Bereichen würden Reservistinnen und Reservisten im Kriegsfall eingesetzt werden? – Im Kriegsfall lägen die Hauptkampfhandlungen zunächst bei der aktiven Truppe. Die Reservistinnen und Reservisten könnten dafür Spiegeldienstposten besetzen – also Posten, die durch den Einsatz der aktiven Truppe freigeworden sind und auf denen sie die aktiven Soldaten dann vertreten.
Lesen Sie hier: Kriegsgefahr: Ist die Bundeswehr nicht einsatzbereit?
Wann kommt die Mobilmachung in Deutschland?
Voraussetzungen für eine Generalmobilmachung – In Deutschland ist eine Mobilmachung in Form der Teilmobilmachung oder Generalmobilmachung nicht ohne weiteres durch die möglich. Eine Mobilisierung setzt vielmehr voraus, dass der Verteidigungsfall oder zumindest der Spannungsfall festgestellt worden ist. Es genügt hingegen nicht, dass der sogenannte NATO-Bündnisfall nach Art.5 NATO- eingetreten ist.
Wer verteidigt Deutschland?
Auftrag und Aufgaben der Bundeswehr – Der Auftrag der Bundeswehr leitet sich aus den verfassungsrechtlichen Vorgaben sowie aus Deutschlands Werten, Interessen und strategischen Prioritäten ab. Die Bundeswehr verteidigt Deutschlands Souveränität sowie das Staatsgebiet und schützt seine Bürger.
Wo Schutz suchen bei Krieg Deutschland?
Schutzräume in Deutschland: Unterirdische Räume sind bei Angriffen am sichersten – „Die Bundesrepublik Deutschland verfügt heute flächendeckend über eine durchaus solide Bausubstanz,”, heißt es von Seiten des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- U-Bahnhöfe
- Tiefgaragen (vor allem im städtischen Raum) sowie
- Kellerräume in Massivbauweise
den besten Grundschutz, da sie sich vollständig unterhalb der Erdoberfläche befinden. Sie halten Druckwellen von Explosionen besonders gut Stand und schützen auch vor herumfliegenden Trümmern oder Splittern. Zudem bieten Sie auch etwas Schutz vor radioaktiver Umgebungs-Strahlung – allerdings nur begrenzt.
- Dieser Schutz ist umso besser, je massiver und dicker das Baumaterial ist” und „je massiver und dicker das Erdreich ist, das das Baumaterial umgibt”, informiert das Bundesamt auf seiner Internetseite.
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Können Deutsche Männer im Kriegsfall eingezogen werden?
Ablauf in Deutschland – Nach § 1 Abs.1 WPflG sind in Deutschland alle Männer vom vollendeten 18. Lebensjahr an, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, wehrpflichtig. Durch die allgemeine Heranziehungsgrenze werden allerdings in der Regel alle über 23-jährigen nicht mehr zum Dienst in der Bundeswehr herangezogen.
- Sie werden zunächst durch ihr zuständiges Kreiswehrersatzamt gemustert und damit der Tauglichkeitsgrad festgestellt.
- Nachdem dieser festgestellt wurde, wird durch das Kreiswehrersatzamt ein Einberufungsbescheid an die zukünftigen Rekruten verschickt, in dem alle nötigen Daten enthalten sind, um den zukünftigen Dienstantritt zu sichern.
Die Wehrpflicht endet für Soldaten mit Ablauf des Jahres, in dem das 45. Lebensjahr (bei Offizieren und Unteroffizieren das 60. Lebensjahr) vollendet wird ( § 3 Abs.3+4 WPflG). Im Verteidigungs- und Spannungsfall ist die Bundeswehr befugt, Wehrpflichtige bis zum Ablauf des Jahres, in dem das 60.
Lebensjahr vollendet wird, gemäß § 3 Abs.5 WPflG einzuberufen. Reservisten, die in der Personal- oder Verstärkungsreserve beordert sind, werden regelmäßig und in aller Regel auf freiwilliger Basis zu Wehrdienstleistungen herangezogen. Bei beorderten ehemaligen Soldaten auf Zeit richtet sich die Heranziehung zu weiteren Wehrdienstleistungen neben dem Wehrpflichtgesetz vor allem nach dem Soldatengesetz.
Ab dem Tag der Einberufung ruht das Arbeitsverhältnis oder das Beamtenverhältnis, Nach § 6 Arbeitsplatzschutzgesetz (ArbPlSchG) besteht ein Recht auf Wiedereinstellung, Für einberufene Beamte gilt zudem das Entlassungsverbot des § 32 Bundesbeamtengesetzes,
Wie gut ist das Deutsche Militär?
Deutschland steht laut Global Firepower auf Platz 25 im Ranking der stärksten Armee der Welt.
Was darf man im Krieg?
Kriegsrecht – Das Kriegsrecht ist ein Teil des Völkerrechts, Es sind Verträge, in denen genau steht, wie sich alle, die gegeneinander Krieg führen, im Krieg zu verhalten haben. Früher hat der König eines Landes bestimmt, ob er gegen ein anderes Land Krieg führt, um seine Ziele durchzusetzen.
- Das nannte man “Kriegsfreiheit”.
- Seit 1928 aber gilt das Kriegsverbot.
- Damals haben mehrere Staaten in Paris einen Vertrag geschlossen, den im Laufe der Zeit immer mehr Staaten unterschrieben haben.
- Ein Angriffskrieg ist nach dem Kriegsrecht verboten.
- Trotzdem entwickeln sich aus Streitigkeiten zwischen Staaten immer wieder Kriege.
Das Kriegsrecht erlaubt dem angegriffenen Staat, sich zu wehren und sich zu verteidigen (“Verteidigungskrieg). Wenn ein Staat einem anderen Staat mit Krieg droht, kann es sein, dass der bedrohte Staat dann einen Krieg beginnt. Das nennt man “Präventivkrieg”.
Erlaubt ist ein solcher Krieg nur, wenn ein Angriff unmittelbar bevorsteht. Die Abgrenzung zu einem Angriffskrieg ist dabei aber nicht immer klar. Die Regeln und Grundsätze, die während eines Krieges gelten sollen, sind unter anderem im Haager Abkommen und in der Genfer Konvention aufgeschrieben. Diese Regeln bestimmen zum Beispiel, dass Kriegsgefangene menschenwürdig behandelt werden müssen.
Zivilisten, also Menschen, die keine Soldaten sind, dürfen nicht gefangen genommen werden. Auch wenn viele Staaten diese Regeln offiziell anerkennen, heißt das leider nicht, dass sie sich im Kriegsfall auch immer daran halten.
Wie beginnt ein Krieg?
Ob Syrien, Ukraine oder Gaza – von Krieg ist im alltäglichen Sprachgebrauch schnell die Rede. Doch ab wann herrscht eigentlich Krieg und welche Regeln gelten? Ein Überblick. Die Hamburger Arbeitsgemeinschaft Kriegsursachenforschung (AKUF) definiert Krieg qualitativ als gewaltsamen Massenkonflikt, der drei Merkmale aufweisen muss: Mindestens eine der beiden Konfliktparteien muss eine reguläre Streitkraft einer Regierung sein.
Die Konfliktparteien müssen zumindest teilweise zentral organisiert sein und die Kämpfe müssen eine gewisse Kontinuität aufweisen. Das “Correlates of War”-Projekt der Universität Michigan nutzt einen quantitativen Ansatz zur Definition: Die Zahl der getöteten Kombattanten bei gewaltsamen Auseinandersetzungen muss pro Jahr die Zahl 1000 überschreiten.
Die schwedische Uppsala-Universität schließt in ihrer Definition auch zivile Todesopfer direkter physischer Gewalt ein. Präzise Daten zu den Opfern zu erheben ist zwar häufig schwierig. In der Ukraine und in Gaza beispielsweise sind diese Schwellenwerte jedoch inzwischen überschritten.
- In Syrien sind sie dies schon lange.
- Nach wissenschaftlicher Definition kann man daher von Krieg in diesen Ländern sprechen.
- Die rechtliche Definition ist allerdings anders.
- Gibt es einen Unterschied zwischen “Krieg” und “bewaffnetem Konflikt”? Ein Konflikt ist – völkerrechtlich betrachtet – erst dann ein Krieg, wenn zumindest eine der kriegführenden Parteien diesen auch zu einem Krieg erklärt hat.
In der Praxis kommt dies nur selten vor. Der Begriff des Krieges ist daher in der völkerrechtlichen Praxis fast vollständig durch den Begriff des bewaffneten Konflikts abgelöst worden. So sollen die in den Genfer Konventionen und der Haager Landkriegsordnung verankerten Grundsätze auch gelten, ohne dass eine förmliche Kriegserklärung abgegeben wurde.
Die kriegsrechtlichen Regeln legen den kriegsführenden Parteien Beschränkungen hinsichtlich der Art und Weise der Kriegsführung auf und dienen dem Schutz von Personen, die nicht oder nicht mehr an den Feindseligkeiten teilnehmen, beispielsweise Zivilisten oder gefangenen Soldaten. Hat sich der Krieg verändert? Klassische zwischenstaatliche Kriege gab es vor allem in den vergangenen Jahrhunderten.
Inzwischen werden sie vielfach als “historisches Auslaufmodell” bezeichnet. Verschwunden ist der Krieg damit aber nicht. Heutzutage dominieren Konflikte, in denen sich staatliche Streitkräfte und Aufständische innerhalb eines Staates gegenüber stehen. Diese Konflikte werden sowohl innerstaatlich als auch über bestehende Staatsgrenzen hinaus ausgefochten.
Welche Vorbereitung auf Krieg?
Bevorratung – Dass dies auch für die Zivilbevölkerung in Deutschland notwendig werden würde, damit haben vermutlich die wenigsten gerechnet: Auch private Haushalte in Deutschland sollten Vorsorge treffen. Glücklicherweise gibt es vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) nicht nur in dieser Krise eine klare, ständige Handlungsanweisung, welche Vorräte idealerweise anzuschaffen sind.
- Auch wenn diese Empfehlung überspitzt klingen mag, so liegt darin eine gewisse Erwartungshaltung der Behörden – wenn es ernst wird, muss man sich zumindest eine Zeit lang selbst versorgen können.
- Haushalte sollten in jeder Krisensituation die empfohlenen Vorräte vorhalte, damit ein entsprechender Schutz gewährleistet werden kann.
Dazu gehört ein Lebensmittelvorrat für mindestens zehn Tage, dies geht aus dem “Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen” hervor. Als besonders wichtig gilt hier Trinkwasser in ausreichender Menge. Zwei Liter Wasser sollten für jede Person pro Tag zur Verfügung stehen.
Der 10-Tage-Vorrat sollte zudem ausreichend Lebensmittel beinhalten. Die empfohlene Menge für diesen Zeitraum beträgt pro Person : Achtung: Aktuell sind Kohle, Briketts und Holz für den Kamin schwer zu bekommen: Lesen Sie auch:
– 3,5 Kilogramm Getreide, Getreideprodukten, Brot, Kartoffeln, Nudeln und Reis – 4 Kilogramm Gemüse und Hülsenfrüchte – 2,5 Kilogramm Obst und Nüsse – 2,6 Kilogramm Milch und Milchprodukte – 1,5 Kilogramm Fisch, Fleisch, Eier beziehungsweise Volleipulver – 0,357 Kilogramm Fette und Öle Hinzu können natürlich weitere Lebensmittel bevorratet werden: Zucker, Süßstoff, Honig, Marmelade, Schokolade, Jodsalz, Fertiggerichte, Kartoffeltrockenprodukte, Mehl, Instantbrühe, Kakaopulver, Hartkekse, Salzstangen und Ähnliches.
Die Bundeswehr empfiehlt zudem, dass sich die Bevölkerung mit einem ausreichenden Vorrat an Batterien und Taschenlampen eindeckt. In der aktuellen Lage könne von Angriffen auf die kritische Infrastruktur ausgegangen werden. So sei auch ein Blackout durch Manipulation des Stromnetzes denkbar. Demnach sei es sinnvoll, sich auf entsprechenden Ausfall des Lichts vorzubereiten.
Natürlich sollte man vor allem Ruhe bewahren, wenn der Strom ausfällt. In den meisten Fällen liegen die Probleme bei technischen Defekten, die der Stromversorger innerhalb weniger Stunden beheben kann. Sollte gerade in der kalten Jahreszeit dadurch die Heizung ausfallen, dann hilft vor allem warme Kleidung.
- Ideal ist es, wenn ein Kamin oder ein Ofen vorhanden ist.
- Dafür sollte man immer einen entsprechenden Vorrat an Brennmaterial lagern.
- Wenn das Licht ausbleibt, dann ist es tatsächlich hilfreich, Taschenlampen und Batterien vorrätig zu haben – ganz wie es die Bundeswehr empfiehlt.
- Alternativ lassen sich auch Kerzen nutzen.
Praktisch sind Kurbeltaschenlampen – diese funktionieren auch ohne zusätzliche Stromquelle. Mahlzeiten können entweder kalt verzehrt oder gegebenenfalls mit einem Campingkocher zubereitet werden. Auch der Garten- oder Tischgrill kann verwendet werden. Hierfür sollte man entsprechend Kohle oder Gas lagern.
- Dabei gilt zu beachten, dass diese Zubereitung nicht in den eigenen vier Wänden stattfinden sollte: Brandschutz,
- Wer eine zusätzliche Powerbank zu Hause hat, kann damit eine Weile Kleingeräte mit Energie versorgen.
- Allerdings dürfte das Internet in vielen Fällen auch ausgefallen sein bei einem Stromausfall.
Für die Anbindung an die Außenwelt kann demnach ein kleines Transistorradio sinnvoll sein.
In welchem Land gab es noch nie einen Krieg?
Aber es gibt tatsächlich ein Land in dem nie Krieg geführt wurde das einzige Land in dem noch nie ein Krieg stattgefunden hat ist Island.
Kann man gezwungen werden in den Krieg zu ziehen?
Kriegsdienstverweigerung bedeutet, dass ein Mensch sich weigern kann, im Krieg zu kämpfen. Der Interner Link: Staat darf niemanden zwingen, im Krieg zu kämpfen. In Artikel 4 des Interner Link: Grundgesetzes steht: (3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.
Es kann sein, dass eine Person sagt: “Ich bin überzeugt, dass es falsch ist, wenn ich im Krieg kämpfe.” Oder sie sagt: “Meine Religion erlaubt es mir nicht, im Krieg zu kämpfen.” Eine andere Person sagt vielleicht: “Ich darf keinen Menschen töten, auch dann nicht, wenn ich angegriffen werde.” Für diese Personen ist es gegen das Gewissen, im Krieg zu kämpfen.
Der Staat darf keinen Menschen zwingen, im Krieg zu kämpfen. Vielleicht muss er dann aber etwas anderes machen, zum Beispiel in einem Krankenhaus helfen. Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung/bpb (Hrsg.): einfach POLITIK: Lexikon. Autor/inn/en: D.Meyer, T.Schüller-Ruhl, R.Vock u.a./ Redaktion (verantw.): Wolfram Hilpert (bpb).
Interner Link: Das Lexikon als barrierefreie PDF herunterladen
Wann darf man Krieg führen?
Erlaubte Kriege – Trotzdem entwickeln sich aus Streitigkeiten zwischen Staaten immer wieder Kriege. Das Kriegsrecht erlaubt dem angegriffenen Staat, sich zu wehren und sich zu verteidigen (“Verteidigungskrieg). Wenn ein Staat einem anderen Staat mit Krieg droht, kann es sein, dass der bedrohte Staat dann einen Krieg beginnt.
Ist ein Krieg strafbar?
Das Recht zum Krieg (ius ad bellum) – Kriege sind heute grundsätzlich völkerrechtswidrig. Dies ergibt sich aus dem allgemeinen Gewaltverbot in Artikel 2 Ziffer 4 der Charta der Vereinten Nationen, Diese Vorschrift lautet: „Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt.” Damit wurde der berühmte Ausspruch Carl von Clausewitz ‘ aus dem Jahr 1832 aufgegeben, der Krieg sei eine bloße Fortsetzung der Politik mit anderen Mitteln. Strafprozess vor dem Internationalen Gerichtshof in Nürnberg (30. September 1946) Noch bis zum Briand-Kellogg-Pakt von 1928 war der rechtliche Zustand umstritten: Zwar existierte – anders als in der Völkerrechtsgeschichte lange fälschlicherweise angenommen – kein Recht des Souveräns zur freien Kriegführung im Sinne des liberum ius ad bellum.
Rieg war allerdings auch noch nicht allgemein verboten. Mit dem Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher wurde 1945/46 erstmals die Planung, Vorbereitung, Einleitung oder Durchführung eines Angriffskrieges als Führungsverbrechen vor einem internationalen Militärgerichtshof in einem rechtsstaatlichen Verfahren abgeurteilt und ein Präzedenzfall geschaffen.
Allerdings existierten diese Gesetze zur Zeit der Tat noch nicht. Trotz der grundsätzlichen Ächtung des Krieges gibt es mehrere Ausnahmen vom heute geltenden Gewaltverbot:
- Eine Intervention ist regelmäßig völkerrechtlich zulässig, wenn der Staat, auf dessen Territorium die Intervention stattfinden soll, dieser zustimmt. Nach verbreiteter Ansicht ist im Falle eines solchen Einverständnisses Gewaltanwendung durch den intervenierenden Staat nicht illegal. Die meisten nach dem Parlamentsbeteiligungsgesetz beschlossenen Auslandseinsätze der Bundeswehr beruhen (auch) auf einem Einverständnis des betreffenden Staates. (Im Kosovokrieg 1999 lag allerdings kein Einverständnis der Bundesrepublik Jugoslawien vor.)
- Artikel 51 der UN-Charta erlaubt im Falle eines bewaffneten Angriffs die Selbstverteidigung, bis der Sicherheitsrat die „erforderlichen Maßnahmen getroffen hat”. Die Reichweite des Selbstverteidigungsrechts ist insbesondere im Fall der sog. präventiven Selbstverteidigung umstritten.
- Die UN-Charta legitimiert militärische Handlungen, wenn ein Mandat des UN-Sicherheitsrats vorliegt ( Kapitel VII UN-Charta ; „friedensschaffende” oder „friedensbewahrende” Maßnahmen). Alle gegenwärtigen, nach dem Parlamentsbeteiligungsgesetz beschlossenen Auslandseinsätze der Bundeswehr beruhen (auch) auf einem Mandat des UN-Sicherheitsrats (Sonderfall Kosovo, bei dem es kein UN-Mandat gab).
- Es ist umstritten, ob eine Intervention zur Rettung eigener Staatsangehöriger vom Gewaltverbot ausgenommen ist, insbesondere weil eine solche Ausnahme gegen das Gewaltverbot verstößt. Die „ Operation Libelle ” in Albanien im Jahr 1997, bei der die Bundeswehr zur Rettung deutscher Staatsangehöriger in Albanien intervenierte, wird teilweise als völkerrechtskonform angesehen, insbesondere auch weil die Intervention einer Einladung der albanischen Regierung folgte. Darüber hinaus handelte es sich um einen Eingriff in das Staatsgebiet eines failed state, ein Staat, in dem die Regierungsgewalt bereits weggefallen ist, so dass internationale Kritik an der Aktion kaum zu erwarten war. Umstritten sind allerdings Operationen, die ohne Einladung erfolgt sind, wie beispielsweise die von Israel in Uganda durchgeführte „ Operation Entebbe ” im Juli 1976.
- Eine weitere Ausnahme vom Gewaltverbot – die allerdings so gut wie keine praktische Anwendung erlangt hat – ist über Art.52 UN-Charta zulässig ( regionale Abmachungen ). Die fehlende praktische Bedeutung geht insbesondere darauf zurück, dass hierdurch allenfalls eine Intervention innerhalb des Geltungsgebiets der regionalen Abmachung legitimiert werden kann, nicht aber außerhalb dieses Gebiets.
- Umstritten ist in der völkerrechtlichen Literatur, ob über den Wortlaut der UN-Charta hinaus eine weitere Ausnahme vom Gewaltverbot im Falle der sog. humanitären Intervention gemacht werden kann, d.h. ob eine Intervention ohne Mandat des UN-Sicherheitsrats und ohne Einverständnis des betreffenden Staates zur Abwendung bestimmter humanitärer Missstände (Beispiel: Kosovo-Konflikt im Jahr 1999) unter Rückgriff auf Naturrecht mit einer universellen Moral begründet werden kann.
- Eine Ausnahme vom Gewaltverbot kann in bestimmten Fällen auch dann gegeben sein, wenn der betroffene Staat anderen in einem völkerrechtlichen Vertrag ein Recht zur Intervention eingeräumt hatte – beispielsweise für den Fall schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen (sog. Interventionsklausel). In diesem Fall liegt nicht zwangsläufig ein gegenwärtiges Einverständnis des betreffenden Staates vor (siehe hierzu Punkt 1), jedenfalls aber ein antizipiertes Einverständnis.
- Theoretisch immer noch gültig sind die Feindstaatenklauseln der UN in den Artikeln 53 und 107 sowie als Halbsatz in Artikel 77 der Charta der Vereinten Nationen, wonach gegen Feindstaaten des Zweiten Weltkrieges von den Unterzeichnerstaaten Zwangsmaßnahmen ohne besondere Ermächtigung durch den UN-Sicherheitsrat verhängt werden könnten, falls die „Feindstaaten” erneut eine aggressive Politik verfolgen sollten. Vorwiegend beziehen sich diese Klauseln auf Deutschland, Japan und Italien. Allerdings werden sie in der Völkerrechtslehre als obsolet angesehen, spätestens seit dem Beitritt dieser Staaten zu den Vereinten Nationen. De jure sind sie aber immer noch in Kraft, vor allem weil das Verfahren zur Änderung der UN-Charta sehr aufwändig ist und Begehrlichkeiten zu Änderungen auch an anderen Stellen wecken könnte, was die Mehrheit der UN-Mitgliedsstaaten vermeiden möchten.
Ist jeder ehemalige Soldat Reservist?
Deutschland – In Deutschland zählt im Frieden zur Reserve jede wehrpflichtige und wehrfähige Person, bezeichnet als Reservist. In Deutschland umfasst dies alle wehrfähigen ehemaligen Soldaten sowie alle wehrfähigen ungedienten Männer. Im Falle einer Mobilmachung treten diese Personen Reserve-Truppenteilen bei oder verstärken aktive Truppenteile.
- Aufwuchsbataillone, die zum größeren Teil aus aktiven Soldaten bestanden und nur ergänzt werden mussten (nach der Endziffer sog.1er Bataillone der Brigaden)
- Mobilmachungs-Reserve 1 aus ausgebildeten Soldaten, die ständig an den periodischen Wehrübungen teilnahmen und fest in Mobilmachungstruppenteilen eingeplant waren. Das Material der Verbände (Waffen, Fahrzeuge, Munition usw.) lag eingelagert bereit und konnte sofort ausgegeben werden, eine Einkleidung war nicht erforderlich, da alle so Eingeplanten ihre Bekleidung schon zu Hause hatten.
- Mobilmachungs-Reserve 2 aus ausgebildeten Soldaten, die seit einigen Jahren keine Wehrübungen mehr gemacht hatten. Nach Einberufung wurden diese Reservisten zunächst in Feldausbildungstruppenteilen eingekleidet und nachgeschult, um danach entweder als Personalersatz für Ausfälle in aktive oder Reserve-Truppenteile nachgeführt zu werden.
- Ersatz-Reserve aus nicht ausgebildeten wehrpflichtigen Männern, die zunächst in Feldausbildungstruppenteilen ausgebildet werden sollten.
Bin ich noch Reservist?
Reservist werden in der Bundeswehr – Wer ist eigentlich Reservist? Jede Soldatin und jeder Soldat, der mindestens einen Tag in der Bundeswehr gedient hat und seinen Dienstgrad nicht verloren hat – egal, ob als Grundwehrdienstleistender, als Soldat auf Zeit oder ehemaliger Berufssoldat, ist Reservist.
Wer aus dem aktiven Dienst bei der Bundeswehr ausscheidet, erhält ebenfalls automatisch den Status „Reservist”. Ebenso gibt es die Möglichkeit, als Zivilist Reservist zu werden. Das funktioniert zum Beispiel über eine klassische Laufbahnausbildung zum Reserveoffizier oder über einen Seiteneinstieg mit höherem Dienstgrad mit einer abgeschlossenen Hochschulausbildung.
Außerdem bietet die Bundeswehr in den meisten Bundesländern eine Ausbildung für ungediente Bewerbende an, die fest im zivilen Berufsleben stehen.
Wie lange ist man Reservist in Deutschland?
Besteht eine Impfpflicht für Angehörige der Reserve? Was ist der Reservistenausweis und wer kann ihn beantragen? Was ist die Uniformtrageerlaubnis? Darf man die Uniform außerhalb eines Wehrdienstverhältnisses tragen? Viele Fragen! Antworten dazu finden Sie hier. Wir unterscheiden zwischen drei Gründen für einen Besuch
im Rahmen einer Beorderung im Rahmen der beorderungsunabhängigen Reservistenarbeitoder im Rahmen eines privaten Interesses stattfindet
Angehörige der Reserve sind als Antragstellende für die Vorlage aller notwendigen Unterlagen, wie zum Beispiel einer Einladung oder Ausschreibung der Veranstaltung, verantwortlich. Zudem sind alle benötigten Dokumentendaten wie die Personalausweisnummer und die Reisedaten vorzulegen.
- Für Besuche im Rahmen einer Beorderung sind die Antragsunterlagen der Beorderungsdienststelle vorzulegen.
- Der Personalbearbeiter oder die Personalbearbeiterin der Beorderungsdienststelle erstellt den Besuchsantrag und sendet diesen an das Streitkräfteamt Gruppe Bundeswehraufgaben Besuchskontrollverfahren.
Von dort erfolgt die Einleitung des Besuchskontrollverfahrens. Bei positiver Rückantwort des Gastlandes wird die Genehmigung und gegebenenfalls die Erteilung einer Einzeluniformtrageerlaubnis für das Ausland erteilt. Der Reservist oder die Reservistin stellt bei dem zuständigen Feldwebel für Reservisten, in dessen Bereich er oder sie den Erstwohnsitz hat, einen formlosen Antrag zum Tragen der Uniform im Ausland und fügt die antragsbegründenden Unterlagen bei.
- Der zuständige Feldwebel für Reservisten prüft, ob der Besuch mit Uniformtrageerlaubnis oder als Dienstliche Veranstaltung durchgeführt werden kann oder muss.
- Daraufhin erstellt er den Antrag zum Besuchskontrollverfahren sowie gegebenenfalls den Befehl zur Dienstlichen Veranstaltung.
- Dieser Antrag wird auf dem Dienstweg über das zuständige Landeskommando und das Kommando Territoriale Aufgaben der Bundeswehr an das Kompetenzzentrum Reservistenangelegenheiten der Bundeswehr im Streitkräfteamt gesandt.
Nach der Übermittlung der Genehmigung der Behörden des Gastlandes sendet das Kompetenzzentrum für Reservistenangelegenheiten der Bundeswehr die Genehmigung an das zuständige Landeskommando. Von dort erhält der Reservist oder die Reservistin die Genehmigung.
Zusätzlich wird dem Reservisten oder der Reservistin eine Einzeluniformtrageerlaubnis für das Ausland erteilt. Die unterschiedlichen Vorlagefristen beruhen auf den Vorgaben der Gastländer. Bitte beachten Sie, dass das hier beschriebene Verfahren nur den Regelfall darstellt und Sonderregelungen wie zum Beispiel Wohnsitz im Ausland nicht berücksichtigt.
Solche Fälle sind immer mit den zuständigen Feldwebeln für Reservisten im Einzelnen zu klären. Schießausbildung und Schießerhalt bilden einen Schwerpunkt in der militärischen Ausbildung von Reservistinnen und Reservisten. Auch in Wettkämpfen. Bundeswehr/Andreas Schindler Dienstliche Veranstaltungen sind dienstliche Vorhaben der Streitkräfte. Sie werden insbesondere für militärische Ausbildungen, Fortbildungen und Weiterbildungen durchgeführt, die zwingend den Soldatenstatus erfordern.
innerhalb der beorderungsunabhängigen Reservistenarbeit undfür beorderte Reservistinnen oder Reservisten.
Für Angehörige der Reserve ist es möglich, mit ihrem Einverständnis nach § 81 Absatz 1 des Soldatengesetzes, bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres an einer Dienstlichen Veranstaltung teilzunehmen, sofern sie dienstfähig sind. Für die Dauer der Dienstlichen Veranstaltung besteht ein Wehrdienstverhältnis.
- Die Dauer einer Dienstlichen Veranstaltung darf grundsätzlich 3 Tage nicht überschreiten.
- Zuständig für Dienstliche Veranstaltungen ist der Kommandeur im jeweiligen Landeskommando.
- Im Rahmen der internationalen Reservistenarbeit, wie zum Beispiel CIOR Confédération Interalliée des Officiers de Réserve, CIOMR Confédération Interalliée des Officiers Médicaux de Réserve, CISOR Confédération Interalliée des Sous-Officiers de Réserve ist das Kompetenzzentrum Reservistenangelegenheiten der Bundeswehr zuständig.
Was geschieht, wenn ich mir während einer Übung oder einer Dienstlichen Veranstaltung eine Verletzung/Erkrankung zuziehe, deren Behandlung über die Dauer der Dienstleistung andauert? Bei einer Übung verlängert sich der Reservistendienst bis zur Beendigung der truppenärztlichen Behandlung der Verletzung/Erkrankung, höchstens jedoch um drei Monate.
- Der oder die Reservistendienst Leistende kann schriftlich erklären, mit der Fortsetzung des Wehrdienstverhältnisses nicht einverstanden zu sein.
- In diesem Fall endet der Reservistendienst mit Ablauf des Tages, an dem die Erklärung abgegeben worden ist (§ 75 Abs.6 SG).
- Das zuständige Karrierecenter der Bundeswehr und das BAPersBw Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr VII 3.2 sind durch die Dienstleistungsdienststelle entsprechend zu informieren.
Während der Dienstlichen Veranstaltung haben die zugezogenen Reservistendienst Leistenden Anspruch auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung nach § 1 Absatz 2 i.V.m. § 22 USG Unterhaltssicherungsgesetz, Für gesundheitliche Schädigungen, die während der Dienstlichen Veranstaltung oder auf der zeitlich im Zusammenhang stehenden und auf dem kürzesten Weg durchgeführten Hin- und Rückreise eingetreten sind, erhalten die zugezogenen Teilnehmerinnen und Teilnehmer nach Beendigung der Dienstlichen Veranstaltung auf Antrag Versorgung nach § 80 i.V.m.
§ 81 Abs.3 Nr.1 SVG (erforderlichenfalls auch Heilbehandlung einschließlich Versorgungskrankengeld). Der Antrag ist an das BAPersBw Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zu richten. Für den Einsatz von Reservistinnen und Reservisten, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, gelten folgende Verfahrensweisen im Zusammenhang mit dienstlichen Veranstaltungen sowie Verbandsveranstaltungen.
Gemäß § 81 Absatz 2 Soldatengesetz ist die Zuziehung von Personen zu einer dienstlichen Veranstaltungen auf freiwilliger Basis bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres möglich, sofern die Dienstfähigkeit gegeben ist. Nach Erreichen dieser gesetzlich festgelegten Altersgrenze ist die Begründung eines Wehrdienstverhältnisses gemäß des IV.
Und V. Abschnittes des Soldatengesetzes ausgeschlossen. Insofern ist der Einsatz von Funktionspersonal oder Unterstützungspersonal auf Grundlage einer dienstlichen Veranstaltung jenseits der vorgenannten Altersgrenze ebenso ausgeschlossen. Nach den Bestimmungen der Uniformverordnung ist das Tragen der Uniform auf Grundlage einer erteilten Uniformtrageerlaubnis bei Veranstaltungen von Soldatinnen-, Soldaten-, Reservistinnen- und Reservistenvereinigungen, zu denen kein Kontaktverbot der Bundeswehr besteht, grundsätzlich möglich.
Einschränkend wird jedoch in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass aufgrund des Wegfalls der Kennzeichnungspflicht beim Tragen der Uniform im Rahmen der Uniformtrageerlaubnis außerhalb eines Wehrdienstverhältnisses eine Differenzierung zwischen Zivilisten mit Uniformtrageerlaubnis und Soldaten, die sich in einem Wehrdienstverhältnis befinden, nicht mehr möglich ist.
Zur Schaffung von Handlungssicherheit für den jeweiligen Leitenden der dienstlichen Veranstaltung wird daher für die dienstliche Veranstaltungen, bei denen es insbesondere auf das Vorgesetzten-/Unterstellungsverhältnis und den Soldatenstatus ankommt, wie zum Beispiel beim Schießen, militärischer Ausbildung mit sicherheitsrelevanter Technik und weitere dienstliche Veranstaltungen, bei denen der jeweilige Leiter dies bestimmt, klargestellt, dass das Tragen der Uniform außerhalb eines Wehrdienstverhältnisses auf Grundlage einer Uniformtrageerlaubnis den zivilen Teilnehmern der dienstlichen Veranstaltung untersagt ist.
Eine entsprechende Änderung der diesbezüglichen nachgesetzlichen Regelung erfolgt mit der Inkraftsetzung der Zentralrichtlinie A2-1300/0-0-2 Version 4 „Die Reserve”. Die Ausbildung durch die in der Reservistenarbeit tätigen Verbände und Vereinigungen findet im Rahmen der beorderungsunabhängigen Reservistenarbeit außerhalb der Bundeswehr grundsätzlich in Form von Verbandsveranstaltungen (VVag) statt, soweit ein Soldatenstatus nicht erforderlich ist.
Hierbei kann auf Grundlage einer erteilten Uniformtrageerlaubnis die Uniform auch außerhalb eines Wehrdienstverhältnisses im In- und Ausland bei besonderen Anlässen getragen werden. Grundsätzlich ist hierbei jedoch der Dienstanzug Grundform oder der Gesellschaftsanzug zu tragen. In begründeten Ausnahmefällen darf nach Genehmigung des zuständigen Landeskommandos (Inland) beziehungsweise des Kompetenzzentrums Reservistenangelegenheiten der Bundeswehr (Ausland) gemäß der Zentralrichtlinie A2-1300/0-0-2 „Die Reserve” auch der Feldanzug Tarndruck allgemein Grundform getragen werden.
Für die allgemeine Uniformtrageerlaubnis gibt es keine Altersgrenze. Schießen von Mitgliedern einer Reservistenarbeitsgemeinschaft Schießsport des Reservistenverbandes, eines Verbandes oder einer Vereinigung, der oder die Mitglied des Beirats Reservistenarbeit beim Reservistenverband ist, können auf Schießanlagen der Bundeswehr als Verbandsveranstaltung nach der jeweils durch das Bundesverwaltungsamt genehmigten Schießsportordnung und gemäß regional abgeschlossener Mitbenutzungsverträge mit den Bundeswehrdienstleistungszentren durchgeführt werden.
- Näheres ist in der Zentralrichtlinie A2-1300/0-0-2 „Die Reserve” geregelt.
- Gemäß der aktuell gültigen Schießsportordnung des Reservistenverbandes vom 05.
- April 2019 ist unabhängig von einer Altersgrenze bei Wettkämpfen, Trainings und anderen Schießsportveranstaltungen des Reservistenverbandes grundsätzlich Zivilkleidung zu tragen.
Das Tragen von Uniformen oder Uniformteilen der Bundeswehr und anderer Streitkräfte ist ausdrücklich nicht gestattet. Sie sind Reservistin oder Reservist und unterstützen die Bundeswehr zum Beispiel im Rahmen der Amtshilfe oder nehmen an einer besonderen Auslandsverwendung teil? Informieren Sie sich hier über die Impfpflicht von Angehörigen der Reserve.
- Für Angehörige der Reserve, die im Inland im Soldatenstatus tätig sind, sind folgende Impfungen duldungspflichtig.
- Die oben genannten Kräfte können die erforderlichen Impfungen ohne Einschränkung in Sanitätseinrichtungen der Bundeswehr erhalten.
- Reservistendienstleistende, die für eine besondere Auslandsverwendung vorgesehen sind, haben die angewiesenen Impf- und Prophylaxemaßnahmen sowie Impfungen zu dulden.
Die oben genannte Duldungspflicht gilt auch für in Deutschland nicht zugelassene Impfstoffe. Eine sich als unbegründet erweisende Verweigerung der Impfung stellt eine Dienstpflichtverletzung dar, die dienstrechtliche Konsequenzen haben kann. Außerdem können versorgungsrechtliche Nachteile entstehen.
Beorderte Reservistinnen und Reservisten, die auch außerhalb des Reservistendienstes einen engen Kontakt zu ihrer Beorderungsdienststelle pflegenMandatsträgerinnen und MandatsträgerMitarbeiterinnen oder Mitarbeiter einer Mitgliedsvereinigung des Beirates Reservistenarbeit beim Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e.V. eingetragener Verein oder beim Reservistenverbandfrühere Berufssoldatinnen und BerufssoldatenReservistinnen und Reservisten, die eine Aufgabe im Interesse der Bundeswehr wahrnehmen, ohne dass ein Beorderungsverhältnis besteht.
Innerhalb eines Wehrdienstverhältnisses sind entsprechende Anträge bei der beziehungsweise dem zuständigen Disziplinarvorgesetzten zu stellen. Außerhalb eines Wehrdienstverhältnisses sind entsprechende Anträge an das für den Wohnsitz der Reservistin beziehungsweise des Reservisten zuständige Landeskommando zu richten.
Ausnahme : Bei fehlender Zuständigkeit und bei Anträgen von Generalen oder vergleichbar ist das Streitkräfteamt in Bonn zuständig. Zur Beantragung des Ausweises nutzen Sie bitte dieses Formular. (DOCX, 33,8 KB) Die Gültigkeit des Ausweises für Reservistinnen und Reservisten, unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs, ist bis zu zehn Jahre befristet.
Der Ausweis ist nur in Verbindung mit dem Personalausweis oder Reisepass gültig. Die geltenden Bestimmungen zur Antragsstellung, der Zuständigkeiten und der Nachweisführung für den Reservistenausweis finden Sie in der Zentralrichtlinie A2-1300/0-0-2. Eine gleichzeitige Beantragung der allgemeinen Uniformtrageerlaubnis ist möglich und wird auf der Rückseite des Ausweises für Reservistinnen und Reservisten dokumentiert.
Oft kommt die Frage auf ob die Soldatenarbeitszeitverordnung auch für Reservistinnen und Reservisten gilt. Ja, die Soldatenarbeitszeitverordnung gilt für Soldatinnen und Soldaten sowie für Reservistendienst Leistende während ihres Reservistendienstes. Ausführliche Informationen zur Soldatenarbeitszeitverordnung finden Sie unter folgendem Link Soldatenarbeitszeitverordnung.
Reservistendienstleistende erhalten für die Fahrt zum Dienstantritt und für die Heimfahrt entweder eine Fahrkarte oder sie bekommen die Fahrtkosten erstattet, wenn keine unentgeltliche Beförderungsmöglichkeit genutzt werden kann. Wer den Cent nicht ehrt. – freuen Sie sich über jede noch so kleine Erstattung! Bundeswehr / Stephan Ink Bei der Nutzung eines Kraftfahrzeuges kann eine Wegstreckenentschädigung in Höhe von 20 Cent je Kilometer geleistet werden, höchstens jedoch 150,00 Euro.
Dies setzt allerdings voraus, dass vom Dienstherrn keine unentgeltliche Beförderungsmöglichkeit zur Verfügung gestellt wurde, und der Reservistendiensteistende nicht von einem anderen Dienstreisenden des Bundes oder eines anderen Dienstherren in einem Kraftwagen mitgenommen wurde. Besonderheiten können sich ergeben, wenn zur Fahrtkostenersparnis bundeswehreigene Transportmittel genutzt werden können.
Anträge auf Erstattung von Fahrtkosten können nur innerhalb von sechs Monaten ab Beendigung der Reise gestellt werden. Die Uniformtrageerlaubnis ermöglicht den Reservistinnen und Reservisten das Tragen der Uniform unter bestimmten Voraussetzungen. Die allgemeine Uniformtrageerlaubnis kann durch jede Reservistin und jeden Reservisten vor Beendigung des Wehrdienstverhältnisses bei dem beziehungsweise der zuständigen Disziplinarvorgesetzten beantragt werden.
Anträge nach Beendigung des Wehrdienstverhältnisses sind für beorderte Reservisten an die Beorderungsdienststelle zu richten. Für nicht beorderte Reservisten ist das für den Wohnsitz zuständige Landeskommando zuständig. Die allgemeine Uniformtrageerlaubnis gilt nur im Inland. Der Ausweis für Reservistinnen und Reservisten kann auf Antrag die allgemeine Uniformtrageerlaubnis beinhalten.
Bei Verlust der Uniformtrageerlaubnis wird der Ausweis eingezogen. Das unberechtigte Tragen der Uniform, insbesondere auch das Anlegen unzutreffender Dienstgradabzeichen, kann gemäß § 132a Strafgesetzbuch geahndet werden. Frühere Soldatinnen und Soldaten haben die Möglichkeit, eine Genehmigung zum Tragen der Uniform auch außerhalb eines Wehrdienstverhältnisses im In- und Ausland zu beantragen.
- Hierbei handelt es sich um besondere Anlässe wie zum Beispiel festliche Familienereignisse oder repräsentative Veranstaltungen wie Empfänge oder Bälle.
- Grundsätzlich ist der Dienstanzug Grundform oder der Gesellschaftsanzug zu tragen.
- In begründeten Ausnahmefällen entscheidet das zuständige Landeskommando für das Inland und das Kompetenzzentrum Reservistenangelegenheiten der Bundewehr für das Ausland, über die Genehmigung des Tragens des Feldanzuges.
Soweit einer der in der Liste der begünstigten Vereinigungen aufgeführten Verbände das Tragen des Feldanzuges ausdrücklich wünscht, gilt die Genehmigung als erteilt. Der VdRBw Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e.V. ist der beauftragte Träger der Reservistenarbeit außerhalb der Bundeswehr.
- Um dies gewährleisten zu können, erhält der Verband für die Durchführung der Reservistenarbeit jährlich einen zweckgebundenen Zuschuss in Höhe von circa 18.000.000 Euro aus dem Bundeshaushalt.
- Die Aufgaben sind durch den Verband im Sinne und nach Vorgabe der Bundeswehr zu erfüllen.
- Das Reservewehrdienstverhältnis ist ein besonderes Wehrdienstverhältnis auf ehrenamtlicher Basis.
Für weitere Fragen ist Ihr zuständiges Landeskommando Ihr direkter Ansprechpartner.
Leiterinnen und Leiter der Bezirkskommandos und Kreisverbindungskommandos und deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter,die Beauftragten Sanitätsstabsoffiziere für die zivil-militärische Zusammenarbeit im Gesundheitswesen,die Kommandeurinnen und Kommandeure der Ergänzungstruppenteile und Heimatschutzregimenter,die Kompaniechefinnen und Kompaniechefs der Ergänzungstruppenteile und der Heimatschutzkompanien,die Leiterinnen und Leiter der Verbindungskommandos Sanität sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter,die Leiterinnen und Leiter der Verbindungskommandos Innenministerium und deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter,die Leiterinnen und Leiter der Verbindungskommandos Nachbarstaaten und deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter sowiedie Kommandeurinnen bzw. Kommandeure der Regionalstäbe Territoriale Aufgaben.
Das Reservewehrdienstverhältnis beginnt mit der Ernennung. Für den zeitlichen Aufwand und gegebenenfalls für finanzielle Aufwendungen im Reservewehrdienstverhältnis besteht die Möglichkeit, unter den Voraussetzungen des § 7 Abs.2 Reservistinnen- und Reservistengesetz, eine Aufwandsentschädigung zu erhalten.
Die Höhe der Aufwandsentschädigung richtet sich nach dem berücksichtigungsfähigen Zeitaufwand in der jeweiligen Verwendung und kann bis zu 160 Euro monatlich betragen. Soldatinnen oder Soldaten im Reservewehrdienstverhältnis sind über das Soldatenversorgungsgesetz abgesichert. Reservistendienstleistenden und Freiwillig Wehrdienstleistenden werden auf Antrag Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz gewährt.
Ausführliche Informationen zu den einzelnen Leistungen und Anspruchsberechtigten finden Sie im Bereich Unterhaltssicherung, Eine Beorderung ist die Einplanung eines Reservisten oder einer Reservistin auf einem Dienstposten in der Verstärkungsreserve oder Personalreserve. Anerkennung für treuen Dienst: Das Veteranenabzeichen der Bundeswehr Bundeswehr/Torsten Kraatz Das Veteranenabzeichen ist eine Anerkennung treuer Dienste und engagierten Einsatzes, ein sichtbares Zeichen der Wertschätzung. Am 15. Juni 2019, dem Tag der Bundeswehr, wurde es erstmals verliehen.
Das Veteranenabzeichen wird allen Veteraninnen und Veteranen auf Antrag ausgehändigt. Die Voraussetzung für die Beantragung begründet sich in der Definition für Veteraninnen und Veteranen. Demnach ist Veteranin oder Veteran der Bundeswehr, wer als Soldatin oder Soldat der Bundeswehr im aktiven Dienst steht oder aus diesem Dienstverhältnis ehrenhaft ausgeschieden ist, also den Dienstgrad nicht verloren hat.
Nutzen Sie bitte das Antragsformular. (PDF, 155,0 KB) Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr Abteilung VI Veteranenabzeichen Luisenstr.109 53721 Siegburg Ihnen wird das Abzeichen auf dem Postweg zugestellt. Haben Sie Fragen zum Veteranenabzeichen? Schreiben Sie uns an! Das Soldatengesetz regelt die Rechtsgrundlagen für die freiwillige Teilnahme von Reservistinnen und Reservisten an besonderen Auslandseinsätzen der Bundeswehr.
- Eine Teilnahme ist auf höchstens sieben Monate begrenzt.
- Die Teilnehmenden müssen schriftlich ihre Bereitschaft zur freiwilligen Dienstleistung erklären.
- Für die Teilnahme an einer besonderen Auslandsverwendung ist das Einverständnis der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers beziehungsweise der Behörde erforderlich, wenn die Verwendung die Zeit von drei Monaten überschreitet.
Bevor die erste Übung zur Vorbereitung auf die Auslandsverwendung begonnen werden kann, muss die Einverständniserklärung der Arbeitgeberseite vorliegen. Ohne Einverständnis der Arbeitgeberseite wird vom Einsatz des Reservisten oder der Reservistin abgesehen.
- Reservistinnen und Reservisten, die sich schriftlich bereit erklärt haben, an besonderen Auslandsverwendungen teilzunehmen, können diese Erklärung jederzeit generell oder für eine konkrete, besondere Auslandsverwendung widerrufen.
- Der Widerruf ist dem zuständigen Karrierecenter schriftlich zu erklären.
Achtung: Nach Bestandskraft des Heranziehungsbescheides ist der Widerruf ausgeschlossen. Was bedeutet das für Sie? Da ein Widerruf nicht mehr möglich ist, müssen Sie einen Antrag auf Entpflichtung von der besonderen Auslandsverwendung bei ihrem Karrierecenter stellen.
Diesem Antrag ist stattzugeben, wenn die Heranziehung für die Reservistin oder den Reservisten wegen persönlicher Gründe eine besondere Härte bedeuten würde. Nach der Entpflichtung dürfen Reservistendienstleistende nicht mehr in der besonderen Auslandsverwendung eingesetzt werden. Sie sind so bald wie möglich, ins Inland zurückzuführen.
Nach Abgeltung entstandener Urlaubsansprüche und Durchführung der für die Entlassung notwendigen Maßnahmen wird die Dienstleistung beendet. Spätestens mit Inkrafttreten der Aussetzung der Wehrpflicht zum 1. Juli 2011 haben sowohl die „Einberufungsbescheide Alarmreserve” – Typ „V” („Verteidigungsfall”) und „B” („Bereitschaftsdienst”) – als auch die Beorderungen in die „Alarmreserve” ihre Gültigkeit verloren.
Die Unwirksamkeit solcher Bescheide und Mitteilungen hat keinen Einfluss auf die Frage: „Wer ist nach dem Reservistengesetz ein Reservist oder eine Reservistin?” Wehrrechtliche Verfügbarkeit liegt vor, wenn keine gesetzlichen Dienstleistungsausnahmen (§ 64 SG ff) vorliegen und die gesundheitliche Eignung gegeben ist.
Der nach Maßgabe dieses Gesetzes zu leistende Wehrdienst umfasst
den Grundwehrdienst (§ 5)die Wehrübungen (§ 6)die besondere Auslandsverwendung (§ 6a)den freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst im Anschluss an den Grundwehrdienst (§ 6b)die Hilfeleistung im Innern (§ 6c)die Hilfeleistung im Ausland (§ 6d)den unbefristeten Wehrdienst im Spannungs- oder Verteidigungsfall.
Ein Wehrdienstverhältnis ist ein öffentlich-rechtliches Sonderrechtsverhältnis, das zwischen dem Dienstherrn (Bundesrepublik Deutschland) und der /dem in der Bundeswehr auf Grund der Wehrpflicht oder freiwilliger Verpflichtung Wehrdienst Leistenden besteht.
Werden Reservisten/Innen in ein Wehrdienstverhältnis berufen, sind sie Soldaten/Innen mit allen entsprechenden Rechten und Pflichten. § 63b SG Wehrdienst zur temporären Verbesserung der personellen Einsatzbereitschaft dient dem Erhalt oder der Herstellung der vollen Arbeitsfähigkeit der Organisationseinheit bei anders nicht abwendbaren Vakanzen oder zur Bewältigung von anders nicht zeitgerecht zu erledigender Auftragsspitzen in den Dienststellen im GB Geschäftsbereich BMVg Bundesministerium der Verteidigung,
Gesamtheit aller Beorderten auf strukturgebundenen Dienstposten für Reservistinnen und Reservisten. Die Verstärkungsreserve wird zur Herstellung der vollen Einsatzbereitschaft der Dienststellen im GB Geschäftsbereich BMVg Bundesministerium der Verteidigung im Frieden sowie zur Erweiterung bestehender oder zum Aufbau neuer Fähigkeiten benötigt.
- Frauen und Männer mit deutscher Staatsangehörigkeit, die bisher keinen Wehrdienst geleistet haben.
- Übungen nach § 61 Absatz 1 und 2 SG werden als allgemeiner Reservistendienst durchgeführt.
- Sie unterliegen dem Freiwilligkeitsprinzip.
- Übungen, die von der Bundesregierung als Bereitschaftsdienst angeordnet werden (§ 61 Absatz 3 SG), werden als besonderer Reservedienst durchgeführt.
Im Bereich der Truppenreserve gibt es an fast allen Dienststellen der Streitkräftebasis eine bestimmte Anzahl von gespiegelten Dienstposten, bei denen die Aufgaben aktiver Soldatinnen und Soldaten zeitweise durch Reservisten wahrgenommen werden können.
- Die Truppenreserve dient der Unterstützung der aktiven Truppe als integraler Bestandteil in allen militärischen Organisationsbereichen.
- Die Territoriale Reserve wird zu territorialen Verbindungs-, Sicherungs- und Unter- stützungsaufgaben eingesetzt.
- Sie ist Teil der Streitkräftebasis.
- Reservistinnen und Reservisten der Territorialen Reserve bauen Brücken zwischen Bundeswehr und Gesellschaft.
Neben der Bezirks-/Kreisverbindungsorganisation ( BVK Bezirksverbindungskommando / KVK Kreisverbindungskommando ) und den Stp Hilfeleistungen im Innern in der SKB Streitkräftebasis werden den Landeskommandos/Landersregimentern unterstellte Heimatschutzkräfte (HSchKr) nach regionalem Aufkommen aufgestellt, die zur Entlastung der aktiven Truppe im Heimatschutz vorgesehen sind.
Stützpunkte Hilfeleistungen im Innern sind bundesweit ausgewählte Standorte, an denen die dort stationierten Truppenteile und Dienststellen über besondere Fähigkeiten verfügen, die sich neben der Durchführung des originären militärischen Auftrags auch zur Durchführung subsidiärer Aufgaben im Rahmen der Hilfeleistung im Inland eignen.
Teil- oder nichtaktive Anteile können zur Verstärkung / Erhöhung der Durchhaltefähigkeit der Stp Hilfeleistungen im Innern ausgebracht werden. Auf einer StRes kann ein/e Reservist/Innen an 365 (im Schaltjahr 366) Tagen Dienstleistungen im Sinne des § 60 SG leisten.
Die Veranschlagungsstärke der jährlich zur Verfügung stehenden StRes wird im jeweiligen Bundeshaushaltsplan festgelegt. Reservisten/Innen, die in der Bundeswehr als Soldaten/Innen nach dem Vierten oder Fünften Abschnitt des Soldatengesetzes Dienstleistung leisten. Reservistinnen und Reservisten, die sich freiwillig verpflichtet haben, ehrenamtlich eine Funktion in der Reserveorganisation der Bundeswehr wahrzunehmen, können längstens bis zum Ablauf des Monats, in dem sie das 65.
Lebensjahr vollenden, in ein Wehrdienstverhältnis nach diesem Gesetz (Reservewehrdienstverhältnis) berufen werden. Alle Aufgaben der Führung, des Einsatzes, der Information, der Betreuung, der Beteiligung, der Ausbildung, der Weiterentwicklung, der Dienstleistung und der Verwendungsplanung, soweit sie sich auf Reservisten beziehen.
Reservistinnen und Reservisten sind alle früheren Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr, die ihren Dienstgrad nicht verloren haben, sowie Personen, die aufgrund einer mit dem Bund eingegangenen Verpflichtung zu einer Wehrdienstleistung nach dem Vierten Abschnitt des SG herangezogen werden können. Unter der Reserve werden die organisatorischen, materiellen, infrastrukturellen und personellen Maßnahmen zusammengefasst, die einen Aufwuchs ermöglichen.
Gesamtheit aller Beorderten auf nicht strukturgebundenen Dienstposten für Reservistinnen und Reservisten in den OrgBer Organisationsbereich, Sie ist eine planerische Vorsorge zur Kompensation fehlenden Personals oder zur Deckung eines temporär erhöhten Bedarfs zum Erhalt oder zur Steigerung der Durchhaltefähigkeit.
Bundesministerium der VerteidigungAusrüstung, Nutzungs- und InformationstechnikInfrastruktur, Umweltschutz und DienstleistungPersonalHeerLuftwaffeMarine Cyber und InformationsraumStreitkräftebasisZentraler Sanitätsdienst der BundeswehrRechtspflegeMilitärseelsorge
Ein Heimatschutzregiment ist eine neue Führungsstruktur der Territorialen Reserve. Als Pilotprojekt entstand sie 2018 in enger Zusammenarbeit von Streitkräftebasis und Verband der Reservisten der Bundeswehr. Im Landesregiment sind Kompanien der Heimatschutzkräfte aus einem Bundesland zusammengefasst, hinzu kommen eine Stabs- und Versorgungskompanie und eine Unterstützungskompanie.
Durch die Regimentsstruktur ist die territoriale Reserve schneller und effektiver einsatzbereit. Ein Heimatschutzregiment hat einen Kommandeur, untersteht aber insgesamt dem jeweiligen Landeskommando. Das Kompetenzzentrum ist ein Organisationselement im Streitkräfteamt. Es wird durch das fachlich zuständige Referat im BMVg Bundesministerium der Verteidigung bei der Unterstützung des Beauftragten für Reservistenangelegenheiten der Bundeswehr eingebunden.
Das Kompetenzzentrum gestaltet als fachlich zuständige Stelle die Reservistenangelegenheiten der Bundeswehr zentral „aus einer Hand”, verfügt über ein aktuelles Lagebild und ist zentraler Ansprechpartner in Reservistenangelegenheiten innerhalb und außerhalb der Bundeswehr.
- Ein sich zuspitzendes Spannungsverhältnis unterhalb der Ebene des bewaffneten Konflikts, verursacht durch Instabilitäten, die unter anderem aus ethnischen, politischen, sozialen oder ökonomischen Schwierigkeiten oder ungeklärten territorialen Ansprüchen entstehen können.
- Verwendungen der Streitkräfte im Rahmen der Amtshilfe oder bei einer Naturkatastrophe oder einem besonders schweren Unglücksfall nach Artikel 35 GG Grundgesetz,
Begründung eines Wehrdienstverhältnisses nach dem Vierten Abschnitt des Soldatengesetzes. Heimatschutz umfasst die Aufgaben, die im Rahmen der gesamtstaatlichen Sicherheitsvorsorge zum Schutz Deutschlands und seiner sich auf deutschem Hoheitsgebiet befindenden Bürgerinnen und Bürger, außerhalb des Spannungs- und Verteidigungsfalls, durch die Bundeswehr wahrzunehmen sind.
- Zur Entlassung heranstehende Soldaten erhalten die Absicht angezeigt, sie temporär für den Fall der Feststellung des Spannungs- oder Verteidigungsfalls oder des Bereitschaftsfalls auf einem bestimmten Dienstposten einzusetzen sowie sie zum Erhalt bzw.
- Zum Erwerb von auf diesem Dienstposten erforderlichen Fertigkeiten/Fähigkeiten zu Reservistendiensten mit ihrem Einverständnis heranzuziehen.
Die Summe aller Beorderungsmöglichkeiten für Reservistinnen und Reservisten im Frieden (Summe aus Verstärkungsreserve und Personalreserve). Ergänzungstruppenteile sind in den Organisationsgrundlagen ausgeplante Elemente der jeweiligen Strukturebene, deren Dienstposten in der Regel mit Reservistinnen und Reservisten besetzt werden.
Ergänzungstruppenteile werden bei Bedarf aktiviert, dienen der Verstärkung der aktiven Verbände im gesamten Aufgabenspektrum und bilden damit die Grundlage für die Aufwuchsfähigkeit. Eine einsatzgleiche Verwendung umschreibt eine dienstliche Tätigkeit, die zwar einem Einsatz gleicht, rechtlich aber nicht gleichgestellt ist, da ihr ein entsprechender Beschluss der Bundesregierung fehlt.
Es handelt sich rechtlich nicht um Einsätze (Keine Besondere Auslandsverwendung nach § 62 SG). Die Anforderung des einplanenden TrT erfolgt demnach auf Grundlage des § 61 SG. BMVg Bundesministerium der Verteidigung SE III 3 aktualisiert vierteljährlich eine Übersicht der anerkannten Missionen.
Dienstleistungen sind Übungen (§ 61)besondere Auslandsverwendungen (§ 62)Hilfeleistungen im Innern (§ 63)Hilfeleistungen im Ausland (§ 63a)Wehrdienst zur temporären Verbesserung der personellen Einsatzbereitschaft (§ 63b)unbefristeter Wehrdienst im Spannungs- oder Verteidigungsfall.
Alle Dienstleistungen bzw. Wehrdienstarten, die über den Allgemeinen Reservistendienst hinausgehen und im Vierten Abschnitt des Soldatengesetzes oder im Wehrpflichtgesetz definiert sind. Bei Verwendungen, die aufgrund eines Übereinkommens, eines Vertrages oder einer Vereinbarung mit einer über- oder zwischenstaatlichen Einrichtung oder mit einem auswärtigen Staat auf Beschluss der Bundesregierung im Ausland oder außerhalb des deutschen Hoheitsgebietes auf Schiffen oder in Luftfahrzeugen stattfinden.
§ 62 Absatz 1 SG) Unbefristete Übungen als Bereitschaftsdienst, die durch die Bundesregierung nach § 61 Absatz 3 SG angeordnet werden. Die bu ResArb richtet sich an alle nicht beorderten und beorderten Reservistinnen und Reservisten der Bundeswehr sowie an Ungediente, die bereit sind, sich über bestehende Verpflichtungen hinaus für die Bundeswehr einzusetzen.
Vorrangige Zielgruppe sind die Angehörigen der Allgemeinen Reserve. AusbStpRes sind Ausbildungseinrichtungen der Bundeswehr, in denen Reservistinnen und Reservisten ausgebildet werden. Dabei kann es sich auch um Ausbildungseinrichtungen für die aktive Truppe handeln.
In Aufwuchsstützpunkten lagert die persönliche Ausrüstung (und damit auch die Handwaffen) sowie das Großgerät der jeweiligen Einheiten für die Reserve. In der Regel ist der Aufwuchsstützpunkt zugleich auch Gestellungsort im Falle der Aktivierung der Reserve. Der Aufwuchs umfasst alle Maßnahmen zur Erhöhung der personellen und materiellen Einsatzbereitschaft der Streitkräfte außerhalb einer Mobilmachung.
Die völkerrechtsverbindliche Obergrenze von 370.000 Soldatinnen und Soldaten im Frieden darf dabei nicht überschritten werden. Dienst von Reservistinnen und Reservisten nach § 61 Absatz 1 und 2 SG und die dienstliche Veranstaltung (DVag) nach § 81 SG.
Werden in Deutschland Reservisten eingezogen?
Einziehen von Reservisten und Arbeitsverhältnis Die Deutsche Bundeswehr zählt derzeit ca.31.500,00 beorderte Reservisten. Gemäß § 8 Reservistengesetz (ResG) in Verbindung mit § 60 Soldatengesetz können sie damit von der Bundeswehr u.a. für Übungen, Hilfeleistungen und auch Auslandsverwendungen herangezogen werden.
Dabei stehen die Reservisten in aller Regel im Zeitpunkt der Einziehung noch in einem regulären Arbeitsverhältnis mit ihrem Arbeitgeber. Die Auswirkungen eines Wehrdienstes auf das Arbeitsverhältnis regelt dabei in den wesentlichen Punkten das Arbeitsplatzschutzgesetz (ArbPlSchG). Nach § 1 ArbPlSchG ruht ein bestehendes Arbeitsverhältnis im Fall der Einberufung durch die Bundeswehr.
Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung für die Dauer der Dienstleistung nicht erbringen muss, der Arbeitgeber allerdings auch nicht länger zur Lohnzahlung verpflichtet ist. Dem Reservisten wird stattdessen nach § 5 Unterhaltssicherungsgesetz sein Verdienstausfall durch den Bund ersetzt, wobei eine Höchstgrenze von 301 € pro Diensttag besteht.
Die Anordnung des Ruhens des Arbeitsverhältnisses lässt das Arbeitsverhältnis im Übrigen unverändert fortbestehen, Den während der Wehrzeit anfallenden Erholungsurlaub des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nach § 4 ArbPlSchG für jeden vollen Monat Wehrdienst um 1/12 kürzen. Statt des Urlaubsanspruchs gegen den Arbeitgeber steht dem Arbeitnehmer mit Dienstantritt der reguläre Urlaub nach den Dienstvorschriften für Soldaten zu.
Sollte der Arbeitnehmer aufgrund seines Wehrdienstes seinen (gekürzten) Jahresurlaub nicht nehmen können, ist ihm der Resturlaub nach Beendigung der Dienstleistung zu gewähren. Nach § 2 ArbPlSchG besteht ab der Zustellung des Einberufungsbescheides ein besonderer Kündigungsschutz zugunsten des Arbeitnehmers.
- Der Arbeitnehmer ist ab diesem Zeitpunkt ordentlich unkündbar, eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt jedoch weiterhin möglich.
- Eine Kündigung aus Anlass des Wehrdienstes ist hingegen grundsätzlich ausgeschlossen.
- Nach Beendigung des Wehrdienstes ist das Arbeitsverhältnis schlussendlich wie zuvor wiederaufzunehmen,
Die Wehrdienstzeit wird dabei gesetzlich der Betriebszugehörigkeitszeit hinzugerechnet, Mag. iur., Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht, Datenschutzbeauftragter der Kanzlei, Datenschutzauditor : Einziehen von Reservisten und Arbeitsverhältnis
Wie weiß ich ob ich Reservist bin?
Wer früher in der Bundeswehr gedient hat, gehört bis zum Alter von 65 Jahren zu den Reservisten. Was kommt auf sie zu im Verteidigungsfall? Eine Einberufung? Stuttgart – Die Bundeswehr beruft zur Zeit keine Reservisten ein, teilt der Reservistenverband in Baden-Württemberg am Donnerstag auf Anfrage mit.
Aber ob das immer so bleibe, dass wisse keiner. Man könne ja nicht „in die Glaskugel” gucken, sagt ein Sprecher. Rein theoretisch ist es laut Wehrpflichtgesetz möglich, dass die Bundesregierung auch ehemalige Bundeswehrsoldaten oder Soldatinnen im Spannungs- oder Verteidigungsfall zum Wehrdienst „beordert”.
Eine solche Lage liegt derzeit aber nicht vor. Eine eventuelle Beorderung erfolgt durch einen Einberufungsbescheid des zuständigen Karrierecenters der Bundeswehr – wie die ehemaligen Kreiswehrersatzämter heute heißen. Möglich sind auch Wehrübungen und dienstliche Veranstaltungen, in denen „beorderte” Reservisten fortgebildet werden.
Kann ich als Reservist verweigern?
Startseite Art.4 Abs.3 Grundgesetz Auch nach Aussetzung der Wehrpflicht in Friedenszeiten im Juli 2011 haben Sie als Soldat oder Soldatin jederzeit das Recht, aus Gewissensgründen den Kriegsdienst an der Waffe zu verweigern und aus Ihrem Dienstverhältnis in der Bundeswehr auszuscheiden.
Kostenlose Beratung und Begleitung von Kriegsdienstverweiger*innen in Deutschland bei der KDV-Antragstellung und während des Verfahrens Beratung auch nach Feierabend oder am Wochenende nach vorheriger Absprache Seelsorgerliche Begleitung Vermittlung fachkundiger Rechtsanwälte zum Thema Wehr- und Soldatenrecht Auskunft zu aktuellen Geschehnissen zum Thema Engagement für die Rechte von Kriegsdienstverweiger*innen national und international Aktuelle Informationen zum Thema KDV finden Sie unter:
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