Wer hat Vorrang? – Erben erster Ordnung sind die Kinder und Enkelkinder des Verstorbenen. Sind keine Kinder oder Enkel vorhanden, treten die Erben zweiter Ordnung ein. Das sind die Eltern des Erblassers, Geschwister, Nichten und Neffen. Gibt es keine Erben zweiter Ordnung, kommen noch die Großeltern des Erblassers, Onkel, Tanten, Cousins und Cousinen in der dritten Ordnung dran.
Wer erbt wenn es keine Kinder gibt?
Einteilung der Familie in Ordnungen – Das gesetzliche Erbrecht der Verwandten richtet sich nach einem Ordnungssystem. Danach werden Verwandte in Ordnungen aufgeteilt:
1. Ordnung (§ 1924 BGB) : Kinder des Erblassers und Enkelkinder2. Ordnung (§ 1925 BGB) : Eltern des Erblassers, Geschwister und Nichten und Neffen; auch geschiedene Elternteile der verstorbenen Person sind Erben zweiter Ordnung3. Ordnung (§ 1926 BGB) : Großeltern des Erblassers, Onkel und Tanten, Cousins und Cousinen
Wie die Verwandtschaftsbeziehungen nach dem Gesetz eingeordnet werden, kannst Du auf dem Schaubild sehen. Verwandte der vorhergehenden Ordnung schließen Verwandte einer nachfolgenden Ordnung aus ( § 1930 BGB ). Das bedeutet Folgendes: Hatte der Verstorbene Kinder, erben weder die Eltern noch die Geschwister als Erben zweiter Ordnung. War der Verstorbene kinderlos, gibt es keine Erben erster Ordnung, sodass die Eltern des Erblassers als gesetzliche Erben zweiter Ordnung eingesetzt sind.
- Innerhalb einer Ordnung gilt das sogenannte Repräsentationsprinzip,
- Das lässt sich mit einem Beispiel erklären: Stirbt der Großvater, dann erben dessen Kinder als Erben erster Ordnung; sie repräsentieren die Enkelkinder, die vom Großvater direkt nichts erben.
- Solange ein Bruder oder eine Schwester als Erben zweiter Ordnung noch leben, erben auch die Neffen und Nichten nicht.
Andersherum treten die Kinder an die Stelle eines vorher verstorbenen Verwandten.
Wer erbt bei kinderlosen Paaren?
So wird der Nachlass von Verheirateten aufgeteilt Hinterlassen Verheiratete keinen letzten Willen, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Dabei wird der Ehepartner nicht automatisch Alleinerbe: Gesetzliche Erben von Verheirateten sind der Ehepartner und die Kinder.
- Anders als bei Alleinstehenden sind die Eltern nicht erbberechtigt.
- In einem Testament oder Erbvertrag können neben den pflichtteilsberechtigten Angehörigen nahestehende Personen oder Institutionen bedacht werden.
- Stirbt ein Verheirateter mit Kindern, ohne ein Testament zu hinterlassen, geht sein gesamter Nachlass an seinen Ehepartner und die Nachkommen.
Die Erbquoten hängen vom Güterstand der Eheleute und der Anzahl der Kinder ab. Lebt eines der Kinder nicht mehr, geht dessen Anteil an dessen Nachkommen. Hat das verstorbene Kind keine Nachkommen, wird dessen Anteil auf die übrigen Kinder des Erblassers aufgeteilt.
- Bei Verheirateten ohne Kinder ist nicht nur der Ehepartner erbberechtigt, sondern auch die Eltern des Erblassers.
- Ist ein Elternteil verstorben, geht dessen Anteil an die Geschwister des Erblassers.
- Sind keine Geschwister vorhanden, ist das Elternteil Alleinerbe.
- Leben beide Elternteile nicht mehr, kommen als Erben die Großeltern zum Zuge.
Wenn diese nicht mehr leben, erben ihre Nachkommen, also Tanten, Onkel, Cousins und Cousinen des Erblassers. Ohne Testament kann das gesamte Vermögen also an weiter entfernte Verwandte gehen, zu denen möglicherweise wenig Kontakt bestand. Entspricht die gesetzliche Erbfolge nicht der gewünschten Aufteilung, sollte man seinen Nachlass testamentarisch regeln.
- Dabei müssten die Pflichtteile des Ehepartners, der Kinder und gegebenenfalls auch der Eltern berücksichtigt werden.
- Eltern haben jedoch nur einen Anspruch auf einen Pflichtteil, wenn der Erblasser keine Kinder oder Enkel hat.
- Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
- Hat ein Ehepaar zwei Kinder, dann liegt der gesetzliche Erbteil der Kinder bei je der Hälfte.
Ihr Pflichtteil beträgt demnach jeweils ein Viertel. Ist ein Ehepaar kinderlos, haben die Eltern Anspruch auf einen Pflichtteil von einem Viertel des Nachlasses. Geschwister sind nicht pflichtteilsberechtigt. Pflichtteile kommen aber nur zur Auszahlung, wenn sie eingefordert werden.
Wie ist die Erbfolge bei Geschwistern?
Wann erben die Geschwister des Verstorbenen? – Die Geschwister des Verstorbenen erben nur dann, wenn sie als Erben im Testament begünstigt wurden oder bei fehlendem Testament im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge. Hierfür darf der Erblasser jedoch keine Kinder oder Enkel hinterlassen, denn nur dann erben Geschwister des Verstorbenen. Geschwister haben also nur dann einen Anspruch auf Erbe, wenn
Keine Erben der ersten Ordnung vorhanden sind und Mindestens ein Elternteil verstorben ist
Anhand der folgenden Beispiele erläutern wir Ihnen, wann Geschwister des Verstorbenen erben. Beispiel 1 Der Erblasser hinterlässt einen Ehepartner und 2 Kinder. Es gilt die gesetzliche Erbfolge. Der Ehepartner im gesetzlichen Güterstand erhält ½ und die Kinder erhalten jeweils ¼.
- Die Geschwister haben keinen Anspruch auf Erbe.
- Beispiel 2 Der Erblasser hinterlässt keinen Ehepartner und keine Kinder oder Enkel.
- Sein Vater ist verstorben, seine Mutter lebt noch.
- Er hat 3 Geschwister.
- Die Geschwister haben einen Anspruch auf Erbe.
- Die Mutter erhält die Hälfte des Erbes und die Hälfte des Vaters wird auf die Geschwister aufgeteilt und jeder erhält 1/6.
Beispiel 3 Der Erblasser hinterlässt 2 Geschwister und einen Ehepartner, aber keine Kinder, Enkel oder Eltern. Die Geschwister haben einen Anspruch auf Erbe. Der Ehepartner hat einen Anspruch auf die Hälfte des Nachlasses gegenüber Erben der 2. Ordnung.
Die andere Hälfte wird unter den Geschwistern aufgeteilt und jeder erhält ¼. Lebten Erblasser und Ehepartner in Zugewinngemeinschaft, erhöht sich der Erbteil des Ehepartners um ein Viertel der Erbschaft. Beispiel 4 Der Erblasser hinterlässt einen Bruder und eine Schwester, aber weder Ehepartner noch Kinder, Enkel oder Eltern.
Geschwister haben Anspruch auf Erbe; der Bruder und die Schwester erben jeweils ½.
Wer erbt wenn nicht verheiratet und keine Kinder?
Der Erblasser stirbt unverheiratet, geschieden oder verwitwet – Es sind Kinder/ Enkel vorhanden, gesetzliche Erbfolge: War der Erblasser nicht verheiratet und hatte Kinder, erben nach der gesetzlichen Erbfolge nur die Kinder. War ein Kind bereits vor dem Erblasser verstorben, erben dessen Abkömmlinge den auf diesen Abkömmling entfallenden Anteil ebenfalls zu gleichen Teilen.
Die übrigen Verwandten des Erblassers sind bei vorhandenen Kindern/ Enkeln von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen. Erblasser verstirbt kinderlos, Eltern oder Geschwister überleben den Erblasser, gesetzliche Erbfolge: Verstirbt der Erblasser unverheiratet und kinderlos, bestimmt die gesetzliche Erbfolge ausschließlich die Eltern zu gleichen Teilen als Erben, wenn diese beide noch leben.
Sind die Eltern bereits verstorben, erben die Geschwister zu gleichen Teilen. Kinderloser Ehegatte, ein Elternteil und Geschwister sind vorhanden, gesetzliche Erbfolge: Hinterlässt der unverheiratete Erblasser keine Kinder, jedoch einen Elternteil und Geschwister, so erbt dieser Elternteil die Hälfte des Nachlasses und die andere Hälfte wird auf sämtliche Nachkommen des verstorbenen Elternteils gleichmäßig verteilt, so dass auch Halbgeschwister erben.
Welches Testament wenn man keine Kinder hat?
Was soll nach dem Tod des Längerlebenden geschehen? – Gleichzeitig sollten sich Eheleute Gedanken machen, was mit dem Vermögen nach dem Tod des Längerlebenden passieren soll, empfiehlt Prof. Andreas Frieser, Fachanwalt für Erbrecht in Bonn. Eine Option könnte zum Beispiel sein festzulegen, dass nach dem Tod des Längerlebenden ein namentlich genannter Verwandter erben soll.
Bei dieser Variante sollten Eheleute jedoch beachten, dass der Längerlebende eine solche testamentarische Klausel nicht ohne Weiteres widerrufen kann. Gibt es eines Tages etwa Streit zwischen dem längerlebenden Ehepartner und dem im Testament namentlich genannten Verwandten, sollte klar sein, ob der Längerlebenden diesen enterben kann oder an die gemeinsam mit seinem Partner getroffenen Regelungen gebunden ist, erläutert Frieser, der auch Vorsitzender des Ausschusses Erbrecht im Deutschen Anwaltverein ist.
Um Streit zu vermeiden, sollten die Eheleute von vornherein im Testament festlegen, ob eine Bindung gewünscht ist oder der Längerlebende frei entscheiden kann, wer nach seinem Tod erben soll. Generell können kinderlose Ehepaare zwei Einzeltestamente abfassen oder auch ein Gemeinschaftstestament.
Welches Testament wenn man keine Kinder hat?
Was soll nach dem Tod des Längerlebenden geschehen? – Gleichzeitig sollten sich Eheleute Gedanken machen, was mit dem Vermögen nach dem Tod des Längerlebenden passieren soll, empfiehlt Prof. Andreas Frieser, Fachanwalt für Erbrecht in Bonn. Eine Option könnte zum Beispiel sein festzulegen, dass nach dem Tod des Längerlebenden ein namentlich genannter Verwandter erben soll.
Bei dieser Variante sollten Eheleute jedoch beachten, dass der Längerlebende eine solche testamentarische Klausel nicht ohne Weiteres widerrufen kann. Gibt es eines Tages etwa Streit zwischen dem längerlebenden Ehepartner und dem im Testament namentlich genannten Verwandten, sollte klar sein, ob der Längerlebenden diesen enterben kann oder an die gemeinsam mit seinem Partner getroffenen Regelungen gebunden ist, erläutert Frieser, der auch Vorsitzender des Ausschusses Erbrecht im Deutschen Anwaltverein ist.
Um Streit zu vermeiden, sollten die Eheleute von vornherein im Testament festlegen, ob eine Bindung gewünscht ist oder der Längerlebende frei entscheiden kann, wer nach seinem Tod erben soll. Generell können kinderlose Ehepaare zwei Einzeltestamente abfassen oder auch ein Gemeinschaftstestament.