Umgangsrecht Ab Wann KNnen Kinder Selbst Entscheiden?

Umgangsrecht Ab Wann KNnen Kinder Selbst Entscheiden
Das Wichtigste in Kürze –

Beide Elternteile haben einen gesetzlich verankerten Anspruch auf Umgang mit ihrem Kind. Der Umgang mit dem eigenen Kind darf Ihnen nur dann verweigert werden, wenn die psychische und / oder physische Gesundheit des Kindes durch Sie nachweislich beeinträchtigt wird oder Sie eine Suchterkrankung haben. Sie können Ihr Umgangsrecht vor dem Familiengericht durchsetzen. Kinder ab 12 Jahren dürfen selbst über den Umgang entscheiden.

Wann können Kinder selber entscheiden?

Spielt für das Umgangsrecht neben dem Kindeswille auch das Alter des Kindes eine Rolle? – Umgangsrecht Ab Wann KNnen Kinder Selbst Entscheiden Im Umgangsrecht spielt der Kindeswille besonders dann eine Rolle, wenn das Kind ein gewisses Alter erreicht hat. Grundsätzlich gilt: Je älter das Kind, desto größeres Gewicht haben seine Wünsche. Im Umgangsrecht spielt der Kindeswille daher durchaus eine Rolle.

Kann ein Kind den Umgang mit dem Vater verweigern?

Rechtslage: Umgangsrecht verweigern – Das Umgangsrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt und ist der Anspruch des Kindes mit beiden Elternteilen Kontakt zu haben und mit nahestehenden Dritten in regelmäßigen Abständen Zeit zu verbringen. Das Besuchsrecht besteht unabhängig vom Sorgerecht und steht demnach auch Elternteilen ohne Sorgerecht zu. Demzufolge ist eine eigenmächtige Umgangsverweigerung eine Missachtung der Wohlverhaltensklausel und kann für den entsprechenden Elternteil rechtliche Konsequenzen haben. Nur bei einer Kindeswohlgefährdung darf vom Gericht der Umgang verweigert bzw. ausgeschlossen werden,

Das Umgangsrecht darf vom Gericht nur bei Kindeswohlgefährdung ausgeschlossen werden.Ein eigenmächtiges Verweigern des Umgangs durch einen Elternteil ist nicht rechtmäßig.

Wie lange muss ein Kind zum Vater?

Umgang: Recht oder Pflicht für getrennt lebenden Elternteil? – Während viele getrennte Paare darüber streiten, wer wann Zeit mit dem gemeinsamen Kind verbringen darf, wären andere Eltern dankbar, wenn sich der Ex-Partner überhaupt um den Nachwuchs kümmern würde.

Denn offenbar sieht nicht jeder sein Umgangsrecht als Pflicht an. Das ist es aber. Kinder haben ein in § 1684 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) verbrieftes Recht auf Kontakt zu beiden Elternteilen. Dementsprechend besteht für Eltern also eine Umgangspflicht. Kurz gesagt: Wer ein Kind hat, muss sich kümmern.

Nur Unterhalt zu zahlen, reicht nicht aus. Angenommen, ein Kind lebt nach der Trennung bei der Mutter und es besteht eine Umgangsregelung, die besagt, dass sich die Eltern an den Wochenenden abwechselnd um die Betreuung kümmern. Dann muss der Vater sein Kind alle 14 Tage nehmen.

Kann ein Kind einfach zum Vater ziehen?

Was ist, wenn ein Elternteil mehr Unterhalt leistet, weil der andere nicht zahlt? – Zieht ein Kind, vielleicht gegen den Willen des betreuenden Elternteils, zum anderen Elternteil, steht oft der Kindesunterhalt im Streit. Der bislang betreuende Elternteil, der mit dem Umzug nicht einverstanden ist, weigert sich, nunmehr Barunterhalt für das Kind leisten zu müssen.

  • Oft wird er aus finanziellen Gründen auch gar nicht in der Lage sein, nunmehr Barunterhalt zahlen zu müssen.
  • Deshalb trägt der nunmehr betreuende Elternteil den Kindesunterhalt in voller Höhe.
  • Es erscheint verständlich, wenn der betreuende Elternteil vom anderen Elternteil Ausgleich seines Kostenaufwandes verlangt.

Die Problematik wird unter dem Begriff des familienrechtlichen Ausgleichsanspruchs debattiert. GUT ZU WISSEN

Kann ein Kind mit 12 Jahren entscheiden wo es leben möchte?

Was dürfen Kinder mit 12 Jahren entscheiden? – Entscheiden will gelernt sein – Mitbestimmung muss also altersgerecht sein und muss geübt werden. Das geht am besten mit Führung der Eltern, die bestimmte Entscheidungen durch eine Vorauswahl lenken und vereinfachen können.

Denn lässt man noch nicht schulpflichtigen Kindern zu viele Wahlmöglichkeiten, fühlen sie sich schnell überfordert bei der Abwägung ihrer Pro- und Kontra-Argumente. Besser ist es, das “Mitbestimmen” in kleinen Schritten zu lernen, indem man zunächst nur zwei Möglichkeiten anbietet, die jedoch einander nicht ausschließen dürfen.

Diplomatisch könnten Eltern beispielsweise die Buchauswahl beim Vorlesen so angehen: “Möchtest du zuerst die Geschichte vom Räuber Hotzenplotz und dann das Pixie-Buch oder umgekehrt?” Durch diese Fragestellung wissen die Kinder, dass sie nichts verlieren können und freuen sich über die “Freiheit” ihrer Auswahlmöglichkeiten.

  1. Welche Art Mitbestimmung kann man Kindern in welchem Alter zumuten? Hier einige Richtwerte: Kinder bis vier Jahre sollten noch keine ausschließenden Entscheidungen treffen müssen.
  2. Sie können aber mit einer Vorauswahl durch die Eltern auswählen, was sie essen wollen oder was sie anziehen.
  3. Inder bis sechs Jahre können ihre Entscheidungen schon mit weniger Hilfe treffen.

Sie verkraften schon kleinere Fehlentscheidungen mit möglichen unangenehmen Konsequenzen. Geeignete Mitsprachethemen in diesem Alter sind Geburtstagswünsche, die Entscheidung über einen Aufenthaltsort (“Willst du lieber mit Mama zum Einkaufen oder bei Papa im Garten bleiben?”) oder Freizeitaktivitäten (Spielplatz oder Schwimmbad).

  • Inder bis zehn Jahre sind schon in der Lage, in die Zukunft zu denken und Entscheidungen zu treffen, deren Konsequenzen nicht sofort spürbar sind.
  • Inder in diesem Alter können deshalb gut mitbestimmen, wie sie ihr Kinderzimmer umgestalten wollen und mitreden, wo oder wie der Familienurlaub verbracht werden soll.

Bei Kindern ab zehn Jahren werden die Entscheidungskompetenzen immer größer. Sie können komplexere Zusammenhänge betrachten, abstrakt und logisch denken, Konsequenzen vorab berücksichtigen und Argumente gegeneinander abwägen, um eine Entscheidung zu treffen.

  1. Ab einem Alter von zwölf Jahren haben Kinder auch rechtlich ein Mitspracherecht.
  2. Das ist zum Beispiel wichtig, wenn die Eltern getrennt leben oder geschieden sind.
  3. Dann kann das Kind bei der Wahl des Wohnortes mitbestimmen, beziehungsweise, bei welchem Elternteil es leben will.
  4. Bei Jugendlichen gibt es oft Konflikte um Ausgehen, Verabredungen mit Freunden, TV- und Internetnutzung.
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Sie sollten in der Lage sein, mit sachlichen Argumenten zu begründen, warum sie etwas möchten und einzusehen, dass sie Rechte und Pflichten haben. Auf dieser Basis können sie mit den Eltern Kompromisse aushandeln und verbindliche Regeln verabreden. Eltern sollten für Vorschläge und Argumente von Jugendlichen offen sein: “Sie haben oft gute Ideen, auf die Erwachsene nicht immer kommen”, sagt der Vorsitzende der Bundeskonferenz für Erziehung sberatung, Ulrich Gerth.

Was tun wenn Kind nicht zum Umgang will?

Kann das Kind den Umgang verweigern? – Was passiert, wenn das Kind den Umgang nicht will? Muss ein Kind gegen seinen Willen zum Vater? Man darf ein Kind nicht zum Umgang zwingen, wenn es diesem ablehnend entgegensteht. Dies stellt eine Missachtung des Kindeswillens dar und bedeutet letztendlich eine Kindeswohlgefährdung.

Möchte ein Kind keinen Kontakt zum anderen Elternteil, muss jedoch hinterfragt werden, warum dies so ist. In einigen Fällen kann eine Beeinflussung durch Dritte vorliegen oder das Kind verweigert den Kontakt zugunsten des betreuenden Elternteils, weil es weiß, dass er dies nicht gerne sieht. Nichtsdestotrotz hat das Kind auch einen eigenen Willen, der Gehör finden sollte.

Je älter das Kind ist, desto mehr ist sein Wille bei der Umgangsentscheidung zu berücksichtigen. Es soll das Gefühl haben, eine selbstständige und eigenverantwortliche Person zu sein, die ihr Leben selbst bestimmen kann und Entscheidungen treffen darf, die letztendlich akzeptiert werden.

  • Doch nicht immer stimmt der Kindeswille mit dem Kindeswohl überein.
  • Ist eine Manipulation durch Dritte sichtbar, kann das Gericht auch gegen den Kindeswillen entscheiden, um einer Entfremdung zum anderen Elternteil entgegenzuwirken.
  • Es ist zu prüfen, ob die Ablehnung des Kindes eine eigene Entscheidung ist – ganz gleich, ob nachvollziehbar oder nicht.

Es gibt die Möglichkeit, den Kontakt unter Beisein des Jugendamtes an einem neutralen Ort stattfinden zu lassen.

Was tun wenn das Kind nicht mehr zur Mutter will?

5. Wie kann der Vater sein Umgangsrecht durchsetzen? – Verweigert die Mutter dem Vater das ihm zustehende Umgangsrecht, kann er sein Umgangsrecht einklagen, Das Gericht hat in diesen Fällen die Befugnis, den Umgang des Kindes zu regeln und Anordnungen hierzu zu treffen (§ 1684 Abs.3 BGB).

  • Das Gericht hat dabei stets nach dem sogenannten Kindeswohlprinzip des § 1697a BGB zu entscheiden.
  • Es ist also die Umgangsregelung zu treffen, die unter Berücksichtigung aller Einzelheiten des Falles dem Wohl des Kindes am ehesten entspricht.
  • Verweigert die Mutter trotz einer gerichtlichen Umgangsregelung weiterhin den Umgang, kann dies mit einem Ordnungsgeld oder Ordnungshaft durchgesetzt werden.

Ein Umgangsrecht kann der Vater aufgrund einer Gesetzesneuerung aus dem Jahr 2013 auch dann haben und durchsetzen, wenn er zwar der leibliche, aber nicht der rechtliche Vater im Sinne des § 1592 BGB ist. Rechtlicher Vater kann nämlich der neue Ehemann der Mutter sein, etwa dann, wenn er zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes bereits verheiratet ist oder wenn er die Vaterschaft für das Kind anerkannt hat.

Was darf ein Kind mit 14 entscheiden?

Ist es schlimm wenn man mit 14 Alkohol trinkt? – Wenn du als Teenager Alkohol trinkst, kannst du deinem Körper erheblichen Schaden zuführen, weil du noch in der körperlichen Entwicklung steckst. Außerdem ist die Gefahr hoch, dass du eine Sucht entwickelst.

Religionsfreiheit: sobald du 14 bist, kannst du selbst entscheiden ob und welcher Religion du zugehören möchtest. Namensänderung: ab 14 darfst du mit Einverständnis eines Erziehungsberechtigten einen Antrag zur Namensänderung einreichen Adoption: mit 14 kannst du nur noch mit deiner Einwilligung adoptiert werden Aufenthalt: wenn deine Eltern getrennt sind, hast du mit 14 Mitspracherecht darüber, wo du wohnst Organspende: mit 14 kannst du der Organspende widersprechen, ab 16 darfst du ihr offiziell zustimmen Tattoos/Piercings: es gibt zwar keine gesetzliche Grundlage, doch wenn Piercer oder Tätowierer jugendliche Kunden erlauben, dann meist nur mit Einverständnis oder Anwesenheit eines Sorgeberechtigten.

Wie bekomme ich das alleinige Umgangsrecht?

Wann darf das Umgangsrecht verweigert werden? – Damit einem Elternteil der Umgang mit dem Kind verboten werden kann, müssen schwerwiegende Gründe vorliegen, die die psychische und / oder physische Gesundheit des Kindes gefährden. Zu den schwerwiegenden Gründen zählen:

Körperliche Misshandlungen des Kindes Verursachte psychische Auffälligkeiten des Kindes Suchterkrankungen des Elternteils (Alkohol- oder Drogensucht) Ansteckende Krankheiten, vor denen das Kind nicht geschützt werden kann Entführungsgefahr

Um sich in einem solchen Fall abzusichern, sollte die Umgangsverweigerung mit dem zuständigen Jugendamt zuvor kommuniziert werden. Wird einem Elternteil der Umgang zu Unrecht verweigert, hat das Konsequenzen und es kann ein Ordnungsgeld zwischen 500 EUR und 25.000 EUR angeordnet werden.

Wie viel Umgang steht Vater zu?

Umgang zwischen Kind und Elternteil muss kindeswohldienlich sein. In Deutschland gibt es keine allgemeingültige Regelung für den Umgang eines Vaters oder eines Elternteils mit seinem Kind. Stattdessen ist der Umgang in der Regel abhängig von der individuellen Situation und den Bedürfnissen des Kindes.

  1. Grundsätzlich haben Väter, die nicht mit dem Kind in einem Haushalt leben, das Recht auf regelmäßigen Umgang mit ihrem Kind.
  2. Dabei ist das Kindeswohl stets das oberste Gebot – auch bei der Frage, wie oft und wie lange sich Kind und Elternteil sehen können oder sollen.
  3. Das bedeutet, dass der Umgang im Interesse des Kindes liegen muss und sich an dessen Bedürfnissen orientieren sollte.

Wenn sich die Eltern nicht einigen können, kann das Familiengericht auf Antrag eines Elternteils eine Umgangsregelung treffen. Dabei wird das Gericht auch die Meinung des Kindes berücksichtigen, wenn es alt genug ist, um eine eigene Meinung zu bilden.

  • Sogenannter Kindeswille) In der Regel wird ein Umgangsrecht für den Vater im Umfang von mindestens einem Wochenende im Monat sowie während der Ferien gewährt.
  • Allerdings kann dies je nach Einzelfall unterschiedlich sein.
  • Wenn der Vater weit weg von seinem Kind wohnt, kann der Umgang auf verschiedene Weise geregelt werden.
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Hier sind einige Optionen: Besuche: Der Vater kann das Kind regelmäßig besuchen, z.B. an Wochenenden oder während der Ferien. Dabei kann er sich je nach Entfernung entscheiden, ob er mit dem Auto, dem Zug oder dem Flugzeug anreist. Die Kosten für die Besuche trägt in der Regel der Vater – also dasjenige Elternteil, welches den Umgangs ausüben will.

  1. Telefonate und Videoanrufe: Auch wenn der Vater weit weg wohnt, kann er regelmäßig mit seinem Kind telefonieren oder Videoanrufe führen, um Kontakt zu halten und sich mit dem Kind auszutauschen.
  2. Ferien beim Vater: Wenn es möglich ist und das Kind es möchte, kann der Vater das Kind während der Ferien für einen längeren Zeitraum bei sich aufnehmen, z.B.

für ein paar Wochen im Sommer oder über Weihnachten. Stufenmodell: In einigen Fällen wird ein sogenanntes Stufenmodell angewendet. Dabei wird der Umgang schrittweise ausgeweitet, je nachdem wie gut sich das Kind und der Vater aneinander gewöhnen und wie gut der Umgang funktioniert.

  • Zum Beispiel könnte der Umgang zunächst mit kurzen Besuchen beginnen und dann nach und nach ausgeweitet werden.
  • Begleitung durch Dritte: Wenn das Kind noch sehr jung ist oder eine besonders enge Bindung zur Mutter hat, kann es helfen, wenn der Umgang durch eine dritte Person begleitet wird.
  • Das kann z.B.

eine Familienhilfe oder ein Umgangspfleger sein, der das Kind beim ersten Treffen begleitet und später nach Bedarf eingreifen kann, wenn es Probleme gibt. Haben Sie weitergehende Fragen zum Umgangsrecht von Eltern, so steht Ihnen Rechtsanwalt Drewelow aus Rostock für die Geltendmachung des Umgangsrechtes zur Verfügung.

Kann Vater Umgang mit neuem Partner verbieten?

Die Mutter verweigert den Umgang – Manchmal kommt es vor, dass die Kindsmutter den Umgang zwischen Kind und Vater zu verhindern versucht, In der Regel ist das jedoch keine zulässige Option. Das Umgangsrecht steht dem Vater zu – auch mit neuer Freundin, denn oftmals kommt es dann zum Streit, wenn der Andere eine neue Beziehung eingeht.

  1. Trotzdem ist in Bezug auf das Umgangsrecht vom Vater eine neue Partnerin kein Grund, den Umgang zu verweigern,
  2. Auch der direkte Kontakt zur neuen Freundin wird in der Praxis nur schwer zu unterbinden sein.
  3. Das Kindeswohl steht immer an oberster Stelle – das bedeutet auch, dass das Kind in der Regel direkten Kontakt mit dem neuen Lebensgefährten eines Elternteils haben darf, solange es dem Kindeswohl nicht entgegensteht.

Nach § 1684 BGB kann das Familiengericht im Zweifel den Umgang regeln. Das Umgangsrecht ist vom Vater des Kindes also einklagbar, Weigert sich der zweite Elternteil weiterhin, kann ein Umgangspfleger eingesetzt werden, der für die Zeit des Umgangs das Aufenthaltsbestimmungsrecht gegenüber dem Kind innehat.

Wie oft muss ich mein Kind dem Vater geben?

Wie oft darf ein Vater sein Kind sehen? – Wie häufig und wie lange der Vater Gebrauch von seinem Umgangsrecht machen kann, ist gesetzlich nicht geregelt. Nach Beschluss des OLG Brandenburg vom 07.06.2012 (Az.: 15 UF 314/11) darf der Umgang nicht mehr Zeit beanspruchen, als die Betreuungszeit des Elternteils, bei dem das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat.

  • Zu den gerichtlichen Modellen für den Umgang gehören das Wechsel- und das Residenzmodell.
  • Während das Wechselmodell vorsieht, dass das Kind jeweils die Hälfte der Zeit bei einem der beiden Elternteile verbringt, räumt das Residenzmodell einen festen Lebensmittelpunkt ein und arbeitet mit einem Besuchsrecht.

Je nach Alter des Kindes variiert der Besuch zwischen 4 bis 5 Stunden die Woche und einem ganzen Wochenende. Finden die Eltern für das Umgangsrecht keine einvernehmliche Lösung, entscheidet darüber das Familiengericht im Hinblick auf das Kindeswohl, also unter Berücksichtigung von Umständen wie der Distanz zwischen den Wohnorten, der emotionalen Verfassung und dem Alter des Kindes, sowie der Bindung zwischen Vater und Kind.

  • Häufig kommt es zu einer Regelung, bei welcher der Umgang an jedem zweiten Wochenende stattfindet und das Kind an diesem Wochenende über Nacht bleibt (Residenzmodell).
  • Sollte ein Tag nicht eingehalten werden können, sollte eine Möglichkeit gefunden werden, diesen nachzuholen.
  • Verweigert die Kindsmutter dem Vater das Umgangsrecht, ohne das entsprechende Gründe dafür vorliegen, können Ordnungsgeld oder ersatzweise Ordnungshaft gegen sie durchgesetzt werden.

Hat der Vater Tickets für eine Veranstaltung gekauft, die durch die Umgangsverweigerung der Kindsmutter nicht besucht werden können, steht dem Vater eventuell Schadensersatz zu. Wird der Umgang weiterhin blockiert, gibt es weitere Maßnahmen. Diese beinhalten die Anordnung einer Umgangspflegschaft bis hin zum Entzug von Teilen des Sorgerechts,

Was kann ich tun wenn der Vater sich nicht an Absprachen hält?

Möglich ist Folgendes: – 1. Der Vater kann beim Familiengericht beantragen, der Mutter wegen der Umgangsverweigerung ein Zwangsgeld (“Ordnungsgeld”) aufzuerlegen. Dieses Ordnungsgeld wird durch das Gericht vollstreckt. Voraussetzung ist aber, dass die getroffene Umgangsregelung hinreichend konkret ist.

Um vollstreckbar zu sein, muss eine Umgangsregelung präzise die Art, den Ort und die Zeit des Umgangs regeln. Deshalb sind Umgangsregelungen wie “Dem Vater steht das Umgangsrecht alle 14 Tage von Freitags bis Sonntags zu”, wie Eltern oft vereinbaren, nicht vollstreckbar. Solche Vereinbarungen sind damit im Endeffekt unbrauchbar.

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Haben sich die Eltern vor Gericht auf ein Umgangsrecht geeinigt, so kann das Gericht bei einem Verstoß gegen diese Vereinbarung nur dann ein Ordnungsgeld festsetzen, wenn das Gericht beide Eltern über die Folgen einer Zuwiderhandlung ausdrücklich schriftlich belehrt hat (OLG Naumburg NZFam 2015,182; OLG Oldenburg NZFam 2016,37).

  • Die Mutter kann das Ordnungsgeld vermeiden, wenn sie nachweist, dass der Umgang aus wichtigen Gründen entfallen ist, die sie nicht selbst zu vertreten hat.
  • Ein solcher Grund kann insbesondere eine Erkrankung des Kindes sein.
  • Aber nicht z.B.
  • Ein einfacher Schnupfen, denn auch der umgangsberechtigte Vater könnte ja schließlich das kranke Kind pflegen.

Keine ausreichende Entschuldigung stellt es dar, wenn die Mutter meint, irgendwelche anderen Termine wie z.B. Familienfeiern würden vorgehen. Fällt also z.B. der Geburtstag des Großvaters auf ein Wochenende, an dem normalerweise das Umgangsrecht stattfindet, so darf die Mutter diesen Umgang nicht einfach absagen.

Sie darf vielmehr das Kind nur dann an diesem Wochenende mit zur Geburtstagsfeier des Großvaters nehmen, wenn der Vater damit einverstanden ist. Allein die Tatsache, dass das Kind nicht zum Vater will, ist ebenfalls kein Entschuldigungsgrund. Die Mutter muss vielmehr ganz genau nachweisen, dass sie mit allen Mitteln versucht hat, das Kind zum Besuch des Vaters zu bewegen.

Bei jüngeren Kindern kann man davon ausgehen, dass es der Mutter bei einigem guten Willen schon gelingen würde, entsprechend auf das Kind einzuwirken. Falls die Mutter der Meinung ist, der Umgang des Kindes mit dem Vater gefährde das Kindeswohl, so muss sie eine Änderung des Umgangsbeschlusses erwirken.

Sie darf sich einem bestehenden gerichtlichem Beschluss also nicht eigenmächtig widersetzen.2. Führt das Ordnungsgeld nicht zum Erfolg, so kann theoretisch sogar eine Ordnungshaft verhängt werden. In der Realität kommt eine solche Ordnungshaft aber so gut wie nie vor. Das ist auch leicht zu verstehen, denn wohin soll in dieser Zeit das Kind? 3.

Der umgangsberechtigte Elternteil hat ferner die Möglichkeit, beim Familiengericht eine Umgangspflegschaft zu beantragen. Der Umgangspfleger kann dann für eine ordnungsgemäße Durchführung des Umgangs sorgen. Oft handelt es sich beim Umgangspfleger um einen Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin des örtlichen Jugendamtes.4.

  1. Wird der Umgang sehr kurzfristig verweigert und hat der Umgangsberechtigte bereits Kosten aufgewendet, so kann er vom anderen Elternteil Schadensersatz verlangen.
  2. Beispiel: Der Vater hat für “sein” Besuchswochenende einen Kurzurlaub mit seinem Kind gebucht und bereits bezahlt.
  3. Urz vor dem Wochenende teilt die Mutter, bei der das Kind lebt, mit, dass das Besuchswochenende aus irgendeinem unwichtigen Grund nicht stattfindet.

Der Vater kann von der Mutter Schadensersatz verlangen (OLG Frankfurt/M. FamRZ 2016,387). Wenn der Umgang nicht stattfindet, muss der betreuende Elternteil beweisen, dass er alles Zumutbare unternommen hat, um den Umgang doch noch zu ermöglichen. Gelingt der Nachweis nicht, so wird die Schuld bei diesem Elternteil gesehen (OLG Köln 4 UF 22/13).5.

Kann ein Kind einfach zum Vater ziehen?

Was ist, wenn ein Elternteil mehr Unterhalt leistet, weil der andere nicht zahlt? – Zieht ein Kind, vielleicht gegen den Willen des betreuenden Elternteils, zum anderen Elternteil, steht oft der Kindesunterhalt im Streit. Der bislang betreuende Elternteil, der mit dem Umzug nicht einverstanden ist, weigert sich, nunmehr Barunterhalt für das Kind leisten zu müssen.

Oft wird er aus finanziellen Gründen auch gar nicht in der Lage sein, nunmehr Barunterhalt zahlen zu müssen. Deshalb trägt der nunmehr betreuende Elternteil den Kindesunterhalt in voller Höhe. Es erscheint verständlich, wenn der betreuende Elternteil vom anderen Elternteil Ausgleich seines Kostenaufwandes verlangt.

Die Problematik wird unter dem Begriff des familienrechtlichen Ausgleichsanspruchs debattiert. GUT ZU WISSEN

Bin ich dazu verpflichtet mein Kind zum Vater zu bringen?

Das Wichtigste in Kürze: Umgangspflicht – Hat der Vater eine Umgangspflicht? Ja, grundsätzlich sind beide Eltern gemäß Umgangsrecht nicht durch dazu berechtigt, sondern gar verpflichtet, Umgang mit dem gemeinsamen Kind zu pflegen – sofern dies dem Kindeswohl nicht entgegensteht.

  1. Nach § 1684 BGB hat jedes Kind ein Recht darauf, zu beiden Elternteilen Kontakt zu haben.
  2. Ein unwilliger Elternteil kann auch zwangsweise – etwa durch einen gerichtlichen Beschluss – zum Umgang verpflichtet werden.
  3. Rechtlich sind auch Vollstreckungsmaßnahmen wie Zwangshaft möglich.
  4. Tatsächlich wird die Umgangspflicht bei kategorischen Umgangsverweigerern aufgrund des Kindeswohls in der Regel aber nicht durchgesetzt.

Sind Kinder zum Umgang verpflichtet? Anders als für Eltern besteht für die betroffenen Kinder keine Umgangspflicht. Hier spielt also stets auch der Kindeswille eine Bedeutung. Ein Elternteil darf jedoch nicht z.B. durch Manipulation dahingehend auf das Kind einwirken, dass es den Umgang mit dem anderen Elternteil partout fürchtet oder sich diesem verweigert.

Auch das kann zu Zwangsmaßnahmen (wie Ordnungsgelder) gegen den manipulierenden Elternteil führen. Es kann sich hierbei schlimmstenfalls auch um eine aktive Kindeswohlgefährdung handeln. Ist der Vater/die Mutter dazu verpflichtet, die Kinder im Urlaub zu sich zu nehmen? In welchem Umfang das Umgangsrecht ausgeübt wird – egal ob nun in der Ferienzeit oder im Alltag -, ist gesetzlich nicht genau festgelegt.

Zum Wohle des Kindes sollten die Eltern hier stets eine einvernehmliche und für alle Beteiligten verträgliche Einigung finden. Ist das nicht möglich, kann auch das Familiengericht auf Antrag in einem Verfahren eine entsprechende Umgangsregelung festlegen.

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