Rechtspolitik in Deutschland – Eine Reform des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts soll echte Doppelnamen für Ehepaare und Kinder ermöglichen. Eltern, die keinen Ehenamen führen, sollen ihren Kindern einen aus den Familiennamen beider Elternteile zusammengesetzten Doppelnamen erteilen können.
Durch einen entsprechenden Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums vom 11. April 2023 soll ermöglicht werden, die Zugehörigkeit des Kindes zu beiden Elternteilen nach außen zu dokumentieren. Diese Neuerung soll auch unverheirateten Eltern in Bezug auf ihre gemeinsamen Kinder offenstehen. Eine entsprechende Gesetzesänderung war am 11.
Februar 2021 im Deutschen Bundestag abgelehnt worden.
Kann ein Kind einen Doppelnamen bekommen?
Ein zusammengesetzter Doppelname (Nachname) aus den Familiennamen der Eltern ist für das Kind nicht möglich. Haben die Eltern ihren eigenen Nachnamen bei der Hochzeit behalten, darf das Kind also nur einen der beiden Nachnamen bekommen.
Wie heißen die Kinder wenn die Eltern einen Doppelnamen haben?
Seit 1994 ist es den Ehegatten freigestellt, ob sie einen gemeinsamen Familiennamen bestimmen, jeder der Ehegatten seinen Nachnamen behält oder ein Doppelname geführt werden soll. In diesen Fällen und bei nicht verheirateten Eltern stellt sich jedoch die Frage, welche Namen die gemeinsamen Kinder haben.
Die Namensbestimmung ist ein Teil des Sorgerechts und muss als Erklärung gegenüber dem Standesbeamten abgegeben werden. In den Fällen, in denen Ehegatten einen gemeinsamen Ehenamen haben, gilt dieser Nachname auch für das Kind. Behält ein Elternteil seinen Namen und der andere führt einen Doppelnamen, so wird der gemeinsame Einzelname Familienname und das Kind erhält den Familiennamen und nicht den Doppelnamen.
Das Kind von Frau Schmidt und Herrn Schmidt-Müller kann nur mit Nachnamen Schmidt heißen. Gibt es keinen gemeinsamen Nachnamen, weil die Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet sind oder verheiratet sind und unterschiedliche Namen haben, ist entscheidend, ob die Eltern die gemeinsame Sorge haben oder nur einem Elternteil die elterliche Sorge zusteht.
- Bei gemeinsamer elterlichen Sorge erklären die Eltern gegenüber dem Standesbeamten den Nachnamen der Mutter oder den Nachnamen des Vaters zum Nachnamen des Kindes.
- Dieser gilt dann auch für weitere gemeinsame Kinder, damit es nicht dazu kommt, dass die gemeinsamen Kinder unterschiedliche Nachnamen haben.
Eine Kombination der Nachnamen von Mutter und Vater als Doppelname ist rechtlich nicht zulässig. Können die Eltern sich über den Nachnamen nicht einigen, überträgt das Familiengericht einem Elternteil das Bestimmungsrecht für den Nachnamen. Steht die elterliche Sorge einem Elternteil zu, erhält das Kind den Namen, den dieser Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes führt.
- Haben beispielsweise Frau Schmidt und Herr Müller ein gemeinsames Kind und Frau Schmidt hat die Alleinsorge, heißt das Kind ebenfalls mit Nachnamen Schmidt.
- Wenn beide Eltern möchten, dass das Kind Müller heißen soll, muss Frau Schmidt dies dem Standesbeamten mitteilen und die Einwilligung von Herrn Müller ist ebenfalls erforderlich.
Die Einwilligung des Kindes ist dann erforderlich, wenn das Kind das fünfte Lebensjahr vollendet hat. Wird die gemeinsame elterliche Sorge nachträglich begründet, können die Eltern den Nachnamen des Kindes innerhalb von 3 Monaten nach Begründung der gemeinsamen elterlichen Sorge neu bestimmen.
Die Zustimmung des Kindes ist wiederum ab Vollendung des fünften Lebensjahres erforderlich. Es kann der Nachname des Vaters oder der Mutter gewählt werden. Wenn sich der Nachname eines Elternteils infolge von Trennung oder Scheidung und anschließender Wiederheirat ändert, kann das Kind nur unter besonderen Voraussetzungen den Ehenamen des neu verheirateten Elternteils erhalten, die sogenannte Einbenennung.
Das Kind muss in den gemeinsamen Haushalt aufgenommen werden und die Erteilung des Ehenamens bedarf der Zustimmung des anderen Elternteils (Ex-Partners), wenn dieser sorgeberechtigt ist oder das Kind seinen Namen führt und das Kind muss zustimmen, wenn es das fünfte Lebensjahr vollendet hat.
Stimmt der Ex-Partner der Änderung des Nachnamens nicht zu, kann das Familiengericht die Zustimmung des Elternteils nur dann ersetzen, wenn es zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Das bedeutet, dass die Interessen des Kindes an der neuen Namensgebung die Interessen des namensgebenden Elternteils deutlich überwiegen müssen.
Dr. jur. Alexandra Kasten
Kann ein Kind den Doppelnamen der Mutter annehmen?
Ist eine Namenserklärung erforderlich? – Sofern Eltern zum Zeitpunkt der Geburt miteinander verheiratet waren, aber keinen gemeinsamen Ehenamen geführt haben, hat das Kind aus Sicht des deutschen Rechts nie einen Geburtsnamen erhalten. Dies gilt selbst dann, wenn das Kind im Ausland bereits mit einem bestimmten Namen registriert wurde.
- Eine Namenserklärung ist daher erforderlich.
- Das volljährige Kind kann nur den Familiennamen der Mutter oder den Familiennamen des Vaters als Geburtsnamen nach deutschem Recht wählen.
- Ein Doppelname als Kombination aus den beiden Nachnamen der Eltern ist nicht mehr möglich, da hierfür eine Rechtswahl in ausländisches Recht getroffen werden muss.
Eine Rechtswahl kommt jedoch nur in Frage, solange das Kind minderjährig ist.
Wann bekommt man einen Doppelnamen?
Welchen Nachnamen tragen die ehelichen Kinder? – Wenn die Eltern einen gemeinsamen Ehenamen tragen, so erhält ihr diesen als Geburtsnamen. Komplizierter wird es, wenn die Eltern keinen gemeinsamen Ehenamen tragen: sie müssen dann gegenüber dem Standesbeamten erklären, welcher Name der Geburtsname des Kindes sein soll, nämlich der der Mutter oder der des Vaters.
- Ein Doppelname als Geburtsname ist aus oben erwähnten Gründen nicht gestattet.
- Demzufolge kann als Geburtsname nicht der Nachname des Elternteils gewählt werden, welches einen Doppelnamen trägt.
- Zu beachten ist, dass die Erklärung seitens der Eltern bezüglich des Geburtsnamens für alle Kinder Gültigkeit hat, damit diese einen einheitlichen Familiennamen besitzen.
Wenn die Eltern jedoch innerhalb eines Monats nach Geburt ihres ersten Kindes keine Erklärung abgeben, so überträgt das einem Elternteil das sogenannte Bestimmungsrecht. Wenn dieser das Recht innerhalb einer bestimmten Frist ausübt (wird seitens des Gerichts festgelegt), wird dessen Name als Geburtsname des Kindes festgelegt.
Nach der Heirat können beide Eheleute den Namen beibehalten, den sie vor der Eheschließung getragen haben. Als Ehename kann sowohl der Nachname des Ehemannes als auch der der Ehefrau gewählt werden. Doppelnamen sind als Ehenamen nicht gestattet. Der Nachname, der nicht als Ehename verwendet wird, kann von seinem Träger vor den Ehenamen oder hinter diesen gestellt werden, so dass sich ein Doppelname ergibt.
Kinder von verheirateten Eltern, die keinen gemeinsamen Ehenamen tragen, erhalten als Geburtsnamen entweder den Namen des Vaters oder der Mutter. Doppelnamen sind nicht gestattet. : Tipps zum Doppelnamen bei Heirat
Wer entscheidet über den Nachnamen des Kindes?
Wer entscheidet über Namen? – Derjenige Elternteil, der das Sorgerecht hat, bestimmt den Vor- und Geburtsnamen des Kindes. Bei gemeinsamer elterlicher Sorge, müssen sich die Elternteile einigen. Schaffen sie das nicht, muss das Standesamt das Gericht informieren.
Kann ein uneheliches Kind einen Doppelnamen haben?
Von Rechtsanwalt Klaus Wille Ratgeber – Familienrecht Mehr zum Thema: Familienrecht, Name, uneheliches, Kind, nichtehelich, nichtehelichen, Lebensgemeinschaft, Kindesname Von Rechtsanwalt Klaus Wille Stellen Sie sich vor, Sie leben derzeit in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft und erwarten ein gemeinsames Kind.
Zunächst ist festzustellen, dass das Namensrecht : Namensrecht ist ein Persönlichkeitsrecht. Namen dienen der Unterscheidung von Personen (neben natürlichen Personen auch juristische Personen). Unter gewisswn Voraussetzungen werden vom Namensrecht auch Pseudonyme oder Aliasnamen erfasst.’,’#b32322′)” ;=”” onmouseout=”kill()” parser2=””>Namensrecht seit einigen Jahren bei ehelichen und nichtehelichen Kindern gleichgestellt ist. Die Sondervorschriften für nichteheliche Kinder sind entfallen. Rechtsanwalt Arbeitsrecht, Kindschaftsrecht, Familienrecht Bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften ist zu unterscheiden, ob die Eltern das gemeinsame Sorgerecht : Die Eltern eines minderjährigen Kindes haben die unverzichtbare Pflicht, für die Person und das Vermögen des Kindes zu sorgen – Einzelheiten regelt das Recht der elterlichen Sorge.’,’#b32322′)” ;=”” onmouseout=”kill()” parser2=””>Sorgerecht haben oder ob ein Elternteil das alleinige Sorgerecht hat:
Wie ist die Regelung, wenn die Eltern das gemeinsame Sorgerecht bei Geburt des Kindes haben? Wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind, so kann das gemeinsame Sorgerecht schon vor der Geburt durch eine so genannte Sorgerechterklärung beim Jugendamt begründet werden. Gemäß §§ 1626a, 1626 b Abs.2 BGB kann die Sorgerechtserklärung auch schon vor der Geburt abgegeben werden. Existiert eine gemeinsame Sorgerechterklärung, so gilt § 1617 Abs.1 BG B, der wie folgt lautet: (1) Führen die Eltern keinen Ehenamen und steht ihnen die Sorge gemeinsam zu, so bestimmen sie durch Erklärung gegenüber dem Standesbeamten den Namen, den der Vater oder die Mutter zur Zeit der Erklärung führt, zum Geburtsnamen des Kindes. Eine nach der Beurkundung der Geburt abgegebene Erklärung muss öffentlich beglaubigt werden. Die Bestimmung der Eltern gilt auch für ihre weiteren Kinder. Dies bedeutet: Wenn die Eltern die gemeinsame Sorgeerklärung vor der Geburt abgegeben, dann können die Eltern den Namen des Vaters oder (!) der Mutter zum Geburtsnamen bestimmen. Als Nachname des Kindes ist also auch der Name des Vaters wählbar, wenn dieser nicht mit der Kindesmutter – also mit Ihnen – verheiratet ist. Die Wahl eines Doppelnamens der Eltern für das Kind, zusammengesetzt aus ihren jeweiligen Familiennamen, ist nicht möglich. Sollten Sie dann einmal den Nachnamen für das erste Kind bestimmt haben, so ist die getroffene Namenswahl auch für weitere Kinder bindend ( § 1617 Abs.1 S.3 BGB ). Für dieses gemeinsame Bestimmungsrecht gilt eine so genannte Monatsfrist, dass heißt die Eltern können innerhalb eines Monats nach der Geburt den Geburtsnamen des Kindes bestimmen. Sollten Sie sich nicht innerhalb des Monats einigen, überträgt das Familiengericht das Bestimmungsrecht einem Elternteil. Außerdem setzt das Familiengericht eine Frist binnen derer ein Nachname für das Kind bestimmt werden muss. Wenn das Gericht z.B. die Kindesmutter zu dem Elternteil bestimmt hat, welches über den Kindesnamen entscheiden kann, so kann es den Nachnamen des Vaters oder der Kindesmutter zum Kindesnamen bestimmen; einer Zustimmung des anderen Elternteil bedarf es dann aber nicht. Der andere Elternteil kann die Wahl des Namens dann nicht verhindern. Sollte die Kindesmutter innerhalb der von dem Gericht bestimmten Frist untätig bleiben, so erhält das Kind automatisch nach Fristablauf den Nachnamen des bestimmungsberechtigten Elternteils, also in unserem Beispiel der Kindesmutter. Was ist, wenn kein gemeinsames Sorgerecht bei der Geburt des Kindes besteht? Haben die Eltern kein gemeinsames Sorgerecht durch eine Sorgerechterklärung bestimmt, so hat per Gesetz die nichtverheiratete Mutter das alleinige Sorgerecht. Dies bestimmt § 1626a BGB, der wie folgt lautet: (1) Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander ver-heiratet, so steht ihnen die elterliche Sorge dann gemeinsam zu, wenn sie 1. erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen (Sorgeerklärungen), oder 2. einander heiraten. (2) Im Übrigen hat die Mutter die elterliche Sorge. Wenn die Mutter das alleinige Sorgerecht hat, hat sie auch alleine das Recht, den Namen des Kindes zu bestimmen. Dies ergibt sich aus der eindeutigen Regelung des § 1617a Abs.1 BGB die, wie folgt lautet: (1) Führen die Eltern keinen Ehenamen und steht die elterliche Sorge nur einem Elternteil zu, so erhält das Kind den Namen, den dieser Elternteil im Zeitpunkt der Geburt des Kindes führt. Dabei kann aber auch der Namen des Partners gewählt werden (1617 a Abs.2 BGB).
Kann der Name des Kindes noch abgeändert werden?
Abänderung durch den Alleinsorgeberechtigten Wenn Sie als alleinsorgeberechtigte Mutter den Namen des Kindes gewählt haben, so können Sie mittels einer Erklärung den Namen abändern lassen. Erforderlich sind jedoch eine öffentlich beglaubigte Einwilligung des Kindes – soweit es das fünfte Lebensjahr vollendet hat – und (!) eine Einwilligung des anderen Elternteils. Sollte der Kindesvater später die alleinige Sorge für das Kind erhalten, so kann dieser mit Einwilligung der Kindesmutter den Namen erteilen. Namensänderung nach späterer Entstehung der gemeinsamen Sorge Sollten Sie Ihren jetzigen Partner später heiraten oder eine gemeinsame Sorgeerklärung abgeben, so entsteht automatisch auch das gemeinsame Sorgerecht. aa) Die Eltern können nach Begründung der gemeinsamen Sorge den Kindes Namen innerhalb von drei Monaten einverständlich (!) ändern. Diese drei Monatsfrist ist eine Ausschlussfrist, das heißt sollte diese Frist verstrichen sein – gleich aus welchem Grund – kann diese Fristversäumnis nicht geheilt werden. Es bleibt dann dabei, dass das Kind den alten Namen behält. Versäumen Sie diese Frist oder machen Sie von der Änderungsmöglichkeit keinen Gebrauch, so behält das Kind den bisherigen Namen und dieser bisherige Familienname ist auch für später geborene Geschwister verbindlich. Sollten Sie sich später wieder trennen, so steht ihnen aber auch nicht das Recht einer erneuten Namensänderung zu. bb) Bei der (späteren) gemeinsamen Heirat, d.h. bei der Heirat nach Geburt des Kindes, ist zu unterscheiden, ob Sie einen Ehenamen bestimmen oder nicht. Bestimmen Sie einen gemeinsamen Ehenamen, wird dieser Ehename automatisch auch Geburtsnamen des Kindes, falls das Kind, sofern es über fünf Jahre alt ist, sich dieser Änderung anschließt. Heiraten Sie nach der Geburt des Kindes ohne einen gemeinsamen Ehenamen anzunehmen, haben die Ehegatten gemeinsam das Recht zur Neubestimmung des Geburtsname des Kindes. Sollten Sie später doch noch einen Ehenamen bestimmen, so geht dieser Ehename aber auch auf das Kind über.
Abschlussbemerkungen Die Regelungen sind äußerst kompliziert. Daher sollten Sie – ob Vater oder Mutter – sich anwaltlichen Rat einholen. Mit freundlichen Grüße Klaus Wille Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Breite Str.147 – 151 50667 Köln Tel.: 0221/ 2724745 Fax.: 0221/ 2724747 www.anwalt-wille.de Zugelassen durch die Kölner Rechtsanwaltskammer
Kann man einen Doppelnamen ablegen?
Nachname: So werden Sie einen Doppelnamen wieder los © iStockphoto, Shotshop / belchonock Leutheusser-Schnarrenberger, Schröder-Köpf, Müller-Lüdenscheidt: Doppelnamen sind nicht nur Stolperfallen für Nachrichtensprecher. Auch für die Namensträger selbst sind sie oft unpraktisch.
Ihren Personalausweis Gegebenenfalls Eheurkunde oder Auszug aus dem Eheregister Zwischen 20 Euro und 30 Euro für Gebühren beim Standesamt Weiteres Geld für Änderungen von Dokumenten
Erklären Sie bei einem Standesamt dem Beamten Ihren Willen, künftig auf die Führung des Doppelnamens zu verzichten. Dafür weisen Sie sich mit Ihrem Personalausweis aus. Für die amtliche Beurkundung fallen je nach Bundesland zwischen 20 und 30 Euro an.
- Wenn Sie Ihre Namensänderung bei einem Standesamt erklären, vor dem die Ehe nicht geschlossen wurde, müssen Sie zudem die Eheurkunde oder den Auszug aus dem Eheregister vorlegen.
- Der Standesbeamte hält Ihre Erklärung zur Namensführung schriftlich fest.
- Diesen Vermerk unterschreiben Sie und der Standesbeamte.
Anschließend bekommt die Namenserklärung ein Dienstsiegel. Unabhängig. Objektiv. Unbestechlich. Das Standesamt nimmt die Namenseintragung im Eheregister vor oder leitet die Beurkundung an das zuständige Standesamt weiter. Die Änderungserklärung ist erst wirksam, wenn sie bei dem Standesamt der Eheschließung ankommt.
- Auf Wunsch stellt der Standesbeamte Ihnen eine Bestätigung der Namensänderung aus.
- Das kostet bis zu 14 Euro extra.
- Beachten Sie, dass Sie nach der Namensänderung Ihre Dokumente anpassen lassen oder neu beantragen müssen: Für die Änderung im Personalausweis werden 28,80 Euro fällig.
- Teurer ist die Korrektur im Reisepass, sie kostet bis zu 81 Euro.
Bei der Führerscheinstelle zahlen Sie für die Änderung des Dokuments maximal 35,80 Euro. Informieren Sie anschließend Banken und Versicherungen.
04.05.2022 – Scheitert eine Ehe wider Erwarten, ist dies schmerzhaft genug. Ein guter Ehevertrag kann verhindern, dass die Ehe auch finanziell bitter endet.
04.07.2023 – Sie wollen Ihren Namen ändern? Stiftung Warentest erklärt, unter welchen Voraussetzungen Namensänderungen möglich sind, was sie kosten und welche Unterlagen nötig sind. 30.01.2019 – Als drittes Geschlecht kann seit Jahresbeginn auch „divers” in die Geburtsurkunde eingetragen werden. Bisher gab es nur die Möglichkeit, zwischen „männlich”,.
Passend aus unserem Shop : Nachname: So werden Sie einen Doppelnamen wieder los
Was passiert wenn zwei Menschen mit Doppelnamen heiraten?
Doppelnamen ja, Bandwurmnamen nein – Grundsätzlich dürfen Sie Ihren Geburtsnamen auch dem neuen Ehenamen hinzufügen, Dabei spielt es keine Rolle, ob der Ehename an erster oder an zweiter Stelle steht. Allerdings kann ein Doppelname bisher nicht als Familienname bestimmt werden.
Es kann also immer nur ein Ehepartner einen Doppelnamen tragen, der andere behält seinen Geburtsnamen. Anders geht es nur, wenn ein Partner bereits einen Doppelnamen hat. Dann darf dieser als Ehename bestimmt werden. Aus diesem angenommenen Doppel- dann aber einen Dreifachnamen zu machen ist nicht erlaubt.
Soll also der Doppelname Familienname werden, muss der andere Partner seinen Geburtsnamen aufgeben. Bandwurmnamen aus drei oder mehr Nachnamen sind nämlich nicht erlaubt. Bis auf eine Ausnahme, Ist der Doppelname bereits in der Geburtsurkunde eingetragen, darf der Partner seinen Geburtsnamen dem neuen Ehenamen wieder hinzufügen.
Was kostet es den Nachnamen des Kindes zu ändern?
Namensgebung und Namensänderung (bei Kindern) Welchen Vornamen kann ich für mein Kind wählen?Bei der Wahl eines Vornamens ist das Kindeswohl zu beachten. Der Vorname darf also nicht anstößig, verunglimpfend, lächerlich oder ungeeignet sein und muss das Geschlecht des Kindes eindeutig erkennen lassen.
Falls Sie sich für einen geschlechtsneutralen Vornamen entscheiden, raten wir Ihnen sich einen weiteren Vornamen erteilen, der das Geschlecht eindeutig erkennen lässt.Die Anzahl der Vornamen sollte sieben nicht überschreiten, da es ansonsten zu einer Gefährdung des Kindeswohls und zahlreichen Problemen im Alltag kommen kann.
Werden zwei Vornamen mit einem Bindestrich verbunden, gelten sie als ein Name.Bei der Beurkundung von Kindern ausländischer Eltern müssen zu den deutschen Vorschriften auch die jeweiligen Gesetze der Herkunftsländer beachtet werden. Eine Missachtung kann zu Schwierigkeiten bei einer späteren Registrierung bei den Heimatbehörden führen.
- Informationen zur Vornamensbestätigung für außergewöhnliche Vornamen erhalten Sie bei der Gesellschaft für deutsche Sprache
- Weitere Informationen
- Wenn Sie unsicher sind, ob es bei den von Ihnen gewählten Vornamen zu Problemen kommen kann, setzen Sie sich frühzeitig mit den Kolleginnen und Kollegen des Standesamts in Verbindung.
- Welchen Familiennamen kann mein Kind führen?
- Wenn die Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet sind und die Mutter das alleinige Sorgerecht hat, bekommt das Kind den aktuellen Familiennamen der Mutter.
Im deutschen Recht erhält ein Kind, dessen Eltern miteinander verheiratet sind, den Ehenamen seiner Eltern als Geburtsnamen. Führen die Eltern keinen Ehenamen, können Sie zwischen dem Familiennamen der Mutter oder des Vaters wählen. Diese Bestimmung ist dann auch für alle weiteren Kinder bindend.
- Haben die nicht miteinander verheirateten Eltern schon vor der Geburt des Kindes das gemeinsame Sorgerecht beim Jugendamt erklärt, bestimmen sie gebührenfrei einen Ihrer Familiennamen zum Geburtsnamen des Kindes.
- Ist ein Elternteil oder sind beide Elternteile ausländische Staatsangehörige, dann können die Eltern festlegen, dass das Kind seinen Familiennamen nach dem Heimatrecht eines Elternteils erhält (zum Beispiel mehrere Nachnamen, Vatersname, Eigenname, Namenskette).
- Welche Familiennamensänderungen sind später noch möglich?
1. Änderung durch Eheschließung: Findet die Eheschließung der Eltern nach der Geburt des Kindes statt und führen die Eltern weiterhin getrennte Familiennamen, so kann der Familienname des Kindes innerhalb von drei Monaten neu bestimmt werden. Bestimmen die Eltern einen Ehenamen, erstreckt sich der Ehename automatisch auf den Geburtsnamen des minderjährigen Kindes.
- 2. Änderung durch nachträgliche Namensbestimmung nach Anerkennung der Vaterschaft:
- 3. Änderung durch Einbenennung:
- An wen muss ich mich wenden?
- Welche Unterlagen sind erforderlich?
- Welche Gebühren fallen an?
Wenn die Geburt eines Kindes bereits beurkundet ist und nur die Mutter in der Geburtsurkunde eingetragen ist, führt das Kind den Namen der Mutter als Geburtsnamen. Wird nachträglich die Vaterschaft zu diesem Kind anerkannt und daraufhin der Vater in die Geburtsurkunde des Kindes eingetragen, kann die Kindesmutter auch zu einem späteren Zeitpunkt den Familiennamen des Vaters zum Geburtsnamen des Kindes bestimmen.
Bitte beachten Sie, dass Sie nach der Abgabe einer Erklärung über die gemeinsame Sorge beim Jugendamt den Geburtsnamen des Kinders nur innerhalb einer Frist von drei Monaten ändern können.Ein sorgeberechtigter Elternteil kann zusammen mit seinem neuen Ehegatten (nicht Elternteil des Kindes) den gemeinsamen Ehenamen zum Familiennamen des Kindes bestimmen.
Der Ehename kann dem Geburtsnamen auch vorangestellt oder angefügt werden (Doppelname). Voraussetzung für eine Einbenennung ist, dass das Kind im gemeinsamen Haushalt der Ehegatten lebt und die Einwilligung des anderen Elternteils vorliegt. Die Einwilligung ist zwingend erforderlich, wenn das Kind dessen Familiennamen führt oder dieser sorgeberechtigt ist.
Bitte beachten Sie, dass die oben beschriebenen Erklärungen zur Vor- und Familiennamensführung unwiderruflich sind und vom Standesamt nicht geändert werden können. Für die Erstbeurkundung der Geburt eines Kindes ist das Standesamt des Ortes zuständig, in dem das Kind geboren wurde (siehe Dienstleistung: „Anmeldung einer Geburt”).Eine spätere Erklärung über die Namensänderung kann bei dem Geburts- oder Wohnsitzstandesamt aufgenommen werden.
Die Namensänderung wird mit Eintragung in das Geburtenregister beim Standesamt des Geburtsortes wirksam. Von diesem Standesamt erhalten Sie die Bescheinigung über die Namensänderung beziehungsweise eine neue Geburtsurkunde des Kindes mit dem geänderten Familiennamen.Die Kolleginnen und Kollegen des Standesamts geben Ihnen gerne individuell Auskunft darüber, ob die von Ihnen gewünschte Vor- und Familiennamensgebung beziehungsweise -änderung möglich ist und welche Unterlagen wir von Ihnen benötigen.Die erstmalige Erteilung eines Vor- und Familiennamens ist gebührenfrei.
Wenn die Kindesmutter allerdings allein sorgeberechtigt ist und der Familienname des nicht sorgeberechtigten Vaters zum Familiennamen des Kindes erteilt werden soll, fällt eine Gebühr in Höhe von 23.50 Euro für diese Namenserteilung an. Für die Abgabe einer nachträglichen Erklärung zur Namensführung beträgt die Gebühr 23,50 Euro.
Die Bescheinigung über die Namensänderung kostet 12Euro. Wenn Sie sich eine Geburtsurkunde mit dem geänderten Familiennamen Ihres Kindes ausstellen lassen möchten, fällt die normale Urkundengebühr von 12Euro an.
- Adresse
- Marktplatz 4
- 65428 Rüsselsheim am Main
- Öffnungszeiten
Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Einen Termin können Sie telefonische oder per E-Mail anfragen. : Namensgebung und Namensänderung (bei Kindern)
Wie heißt das Kind wenn Eltern nicht verheiratet sind?
Falls Sie nicht sicher sind, fragen Sie bitte vorher nach. Ein Kind, dessen Eltern bei seiner Geburt nicht verheiratet sind, erhält in der Regel mit Geburt den Nachnamen der Mutter.
Wie lange kann man den Namen des Kindes ändern?
Neuer Name? Dafür braucht es einen “wichtigen Grund” – Ändern lässt sich der Vorname im Nachhinein dann laut Gesetz nur, wenn ein “wichtiger Grund” vorliegt. Denn ist der Name eines Kindes nach der Geburt erst einmal beim Standesamt eingetragen, kann er eigentlich nicht mehr geändert werden.
Erhält jemand einen neuen Namen, ist es in den meisten Fällen so, dass dieser dem anderen hinzugefügt wird. Ein wichtiger Grund ist nur dann gegeben, “wenn das schutzwürdige Interesse des Antragstellers so wesentlich ist, dass die Belange der Allgemeinheit, die in der Regel die Beibehaltung des bisherigen Namens fordern, zurücktreten müssen”.
Aber was bedeutet das genau? Laut Hensel ist der erste Schritt, zu einer Namensänderungsbehörde zu gehen und diesen “wichtigen Grund” anzugeben: “Sie müssen aus Perspektive des Kindeswohls erklären, bei welchen Anlässen der erteilte Vorname zu Schwierigkeiten führt,
Danach ist es die Aufgabe der Behörde, das zu prüfen.” Meist gehe es bei Namensänderungsverfahren um seelische Belastungen – das ließe sich jedoch nicht in bestimmte Kategorien fassen. Ein wichtiger Grund könne sein, wenn das Kind wegen des Namens schlechte Erfahrungen gemacht habe, es etwa in der Schule oder im Privaten gemobbt wurde.
Aber auch von anderen traumatischen Erlebnissen berichtet Hensel: “Wenn zum Beispiel ein Elternteil übergriffig wurde und der Name dabei eine Rolle gespielt hat, fordern manche einen neuen Namen, um das Erlebte zu verarbeiten.” Er betont jedoch: “Es kommt immer wieder vor, dass Eltern im Nachhinein denken, der Name ihres Kindes passt nicht so richtig.
- Das ist aber leider nach der jetzigen Rechtslage kein wichtiger Grund.” Doch nicht nur seelische Belastungen begründen einen Namenswechsel.
- Stichwort: gutgläubige Namensführung.
- Das bedeutet, dass Menschen mit einem Namen aufwachsen und denken, das wäre ihr Name – doch später stellt sich heraus, immer eine andere, falsche Schreibweise genutzt zu haben.” Ein Beispiel hier wäre die unterschiedliche Schreibweise bei “Josef” und “Joseph”.
Ein neues Leben in Deutschland – aber der Vorname stellt ein Problem dar? Ein weiterer Anlass, seinen Vornamen zu ändern, ist eine Einbürgerung. “Aus Piotr lässt sich Peter machen, aus Katarzyna wird Katharina”, erklärt der Experte. Bei Namen, für die es keine deutsche Entsprechung gebe, zum Beispiel chinesische Namen, “kann man den Namen völlig frei wählen”.
Kann eine Einbenennung rückgängig gemacht werden?
Das soll sich im Namensrecht ändern Reform für mehr Freiheit und Flexibilität im Namensrecht Mit dem Gesetzesentwurf zum neuen Namensrecht in Deutschland soll nun endlich die Modernisierung des Ehe- und Geburtennamensrechts auf den Weg gebracht werden und so nach Wunsch des Bundesjustizministers Marco Buschmann insgesamt eine Liberalisierung der bislang starren Gesetzesgrundlage erreicht werden.
- In etwa so zeitgemäß wie ein Kohleofen – und so flexibel wie Beton”.
- So beschreibt Marco Buschmann das bisherige Namensrecht.
- Besonders im internationalen Vergleich schneiden die deutschen Regelungen nicht gut ab – zu restriktiv und nicht der vielfältigen Lebenswirklichkeit vieler Familien entsprechend, so der Vorwurf.
Doch was könnte sich für Familien, Ehepaare und Kinder konkret ändern? Echter Doppelnamen in unterschiedlichen Bereichen des Familienlebens Ein Kernstück der Reform sieht die Einführung eines „echten Doppelnamens” für Ehepaare und Kinder vor. Bisher ist es nur möglich, dass ein Ehepartner den Nachnamen des anderen mit einem Bindestrich vor oder hinter den eigenen Nachnamen hängt.
Dass aber beide Ehepartner nach der Eheschließung einen Doppelnamen tragen und diesen an gemeinsame Kinder weitergeben, ist bislang nicht möglich. Dies soll sich mit der Reform ändern und ein Doppelname für beide Ehepartner möglich werden. Der Doppelname als Ehename könnte dann kraft Gesetzes zum Geburtsnamen der gemeinsamen Kinder werden.
Und nicht nur verheiratete Ehepartner sollen von der Reform profitieren. Die Einführung eines „echten Doppelnamens” soll auch Eltern, die keinen Ehenamen führen oder unverheirateten Eltern mit gemeinsamen Kindern neue Gestaltungsmöglichkeiten bieten. Sie könnten künftig auch einen aus beiden Namen gebildeten Doppelnamen zum Geburtsnamen ihrer Kinder bestimmen.
- Dieser kann, muss aber nicht mit einem Bindestrich verbunden werden.
- Ziel ist die Dokumentation der Zugehörigkeit des Kindes zu beiden Elternteilen nach außen.
- Umfassende Reform für Stief- und Scheidungskinder Eine weitere Neuerung betrifft sogenannte „einbenannte” Stiefkinder.
- Darunter fallen jene Kinder, die den Namen eines Stiefelternteils erhalten haben.
Auch Ihnen soll erleichtert werden ihren Namen zu ändern, insbesondere wieder ihren Geburtsnamen zu erhalten. Dies soll künftig in Fällen möglich sein, wenn die Ehe des leiblichen Elternteils mit dem Stiefelternteil geschieden wird oder das Kind nicht mehr in dem Haushalt der Stieffamilie lebt.
- Um die Einbenennung rückgängig zu machen, reicht eine Erklärung gegenüber dem Standesamt.
- Ab Erreichung der Volljährigkeit kann das Stiefkind die Rückgängigmachung der Einbenennung durch Erklärung gegenüber dem Standesamt selbst vornehmen.
- Auch minderjährigen Scheidungskindern soll eine Änderung ihres Namens erleichtert werden.
Für den Fall, dass der betreuende Elternteil, in dessen Haushalt das Kind lebt, den Ehenamen nach der Scheidung ablegt, soll auch das Kind den geänderten Familiennamen dieses Elternteils erhalten können. Dies insbesondere auch unter Berücksichtigung des Willens des betroffenen Kindes.
Mehr Entscheidungsfreiheit beim Familiennamen Auch die Bestimmung einer geschlechtsangepassten Form des Geburts- oder Ehenamens könnte künftig möglich werden. Wie besonders in slawischen Sprachen üblich, soll künftig die weibliche Abwandlung des Familiennamens auch in das Personenstandsregister eingetragen werden können.
Wählen die Eheleute also den Namen des Ehemannes als Ehenamen, könnte die Ehefrau künftig bestimmen, dass sie diesen in der geschlechtsangepassten Form trägt und sich mit diesem Namen eintragen lassen. Voraussetzung dafür soll sein, dass eine entsprechende Anpassung der Herkunft der Familie oder der Tradition derjenigen Sprache entspricht, aus der der Name stammt.
- Eine weitere Liberalisierung soll im Bezug auf Erwachsenenadoptionen eintreten.
- Dort soll nach Vorstellung der Koalition der Zwang zur Namensänderung entfallen.
- Stattdessen soll der adoptierte Erwachsene seinen bisherigen Familiennamen behalten dürfen, den Namen der annehmenden Person oder eine Kombination aus dem bisherigen und dem Namen der annehmenden Person wählen können.
Die bisher verlangten schwerwiegenden Gründe bei Abweichung vom gesetzlichen Regelfall fielen dann weg. Weitere Reformen geplant Wenn es nach den Plänen des Bundesjustizministers geht, sind noch weitere Modernisierungen im Familienrecht geplant. “Die Vielfalt des familiären Zusammenlebens ist in den letzten Jahrzehnten größer geworden”, sagte Buschmann.
Sind Doppelnamen noch modern?
Neues Namensrecht: Doppelname künftig für beide Eheleute? Bundesjustizminister Buschmann hat einen Entwurf zum neuen Namensrecht vorgelegt. Eheleute könnten damit ab 2025 beide einen Doppelnamen führen, mit oder ohne Bindestrich. Marco Buschmann will das Namensrecht neu regeln. Quelle: dpa Nach aktuellem Namensrecht ist der Doppelname nicht für beide Ehegatten vorgesehen.
Und der Bindestrich im Doppelnamen ist Pflicht. Lassen Eltern sich scheiden, können die Kinder den Nachnamen nicht einfach ändern. Nach aktuellem Entwurf zum Namensrecht des Bundesjustizministers soll das ab 2025 anders werden. Denn das Namensrecht “ist so flexibel wie Beton und so modern wie ein Kohleofen”, so der Bundesjustizminister bei einem Pressestatement.
Der Entwurf sieht vor, dass künftig beide Eheleute einen Doppelnamen, beispielweise Meier-Müller, führen können. Nach aktuellem Namensrecht kann dies nur einer der Partner. In welcher Reihenfolge die Nachnamen im Doppelnamen erscheinen (ob Müller-Meier oder Meier-Müller), könnte das Paar auch weiterhin beliebig festlegen.
Anders als bisher müsste der Doppelname jedoch keinen Bindestrich mehr enthalten. Entscheidet sich das Paar dafür, könnten auch die Kinder den Doppelnamen führen. Es bliebe aber auch bei der Möglichkeit, dass jeder seinen eigenen Nachnamen behält, etwa Herr Müller und Frau Meier. Die Kinder könnten dann einen der beiden Namen führen oder einen Doppelnamen, mit oder ohne Bindestrich.
Gleiches würde für Kinder gelten, deren Eltern nicht verheiratet sind. Viele Familiennamen in Deutschland leiten sich von Berufen ab. Die Herkunft von Sommer-Namen wie Hitze, Pool oder Sonnenschein erklären Wissenschaftler anders. Ausgeschlossen soll nach dem Entwurf jedoch sein, dass mehrere Doppelnamen mit Eheschließung aneinandergereiht werden, damit keine langen Namensketten entstehen.
Entstanden sind die heutigen Familiennamen erst um das 13. Jahrhundert. Die meisten Namen leiten ihre Herkunft ab von:
Berufsbezeichnungen: Schmidt / Müller Vornamen: Jensen / Friedrichs Herkunftsbezeichnungen: Westphal / Bayerpersönliche Eigenschaften: Klein, Groß, Krummbein
Quelle: epd
Das sogenannte “Meshing”, die Verschmelzung zweier Nachnamen zu einem neuen, sieht der Entwurf nicht vor. Diese Art der Namenswahl war in den vergangenen Wochen diskutiert worden. In Großbritannien ist das “Meshing” bereits möglich. Laut Bundesjustizminister Buschmann diene der Referentenentwurf dazu, die konkreten Bedürfnisse der Menschen zu erfüllen und kein lustiges Namensrecht zu machen.
Dazu erklärte der Justizminister wörtlich: “Wenn Herr Scholz Herrn Merz heiratet, dann wird aus Scholz und Merz ‚Schmerz‘.” Das Meshing beeinträchtige zudem die Abstammungsfunktion des Nachnamens. Der Entwurf regelt noch mehr: Lassen Eltern sich scheiden (gemeinsamer Familienname Meier) und nimmt der Elternteil, bei dem das Kind lebt, seinen Geburtsnamen (hier Müller) wieder an, soll auch das Kind diesen Nachnamen (Müller) führen können.
Haben die Eltern gemeinsam das Sorgerecht oder hieß das Kind bisher wie der andere Elternteil (Meier), wäre dessen Einwilligung erforderlich. Das Familiengericht kann die Einwilligung ersetzen, wenn es für das Kindeswohl erforderlich ist. Das deutsche Namensrecht ist streng. In der Ehe darf nur einer den Doppelnamen haben, Scheidungskinder können ihren Namen nicht ändern. Justizminister Buschmann will das ändern. Der Entwurf sieht auch vor, geschlechtsangepasste Familiennamen zu ermöglichen.
Das soll immer dann der Fall sein, wenn dies der Tradition der Sprache entspricht, aus der der Name kommt. So zum Beispiel in der sorbischen Tradition. Typischerweise enthält der weibliche Nachname hier eine Endung: “Kral” wird dabei zu “Kralowa”. Um dieser Tradition zu entsprechen, soll die geschlechtsangepasste Form “Kralowa” geführt werden können.
Ganz schön kompliziert, aber um einiges flexibler als das bisherige Namensrecht. Zunächst aber nur ein Entwurf. In den nächsten Wochen wird sich zeigen, was sich gesetzgeberisch umsetzen lässt. Gianna Pagliaro ist Rechtsreferendarin in der Redaktion Recht und Justiz. : Neues Namensrecht: Doppelname künftig für beide Eheleute?
Wie spricht man Frauen mit Doppelnamen an?
Expertentipp: Anrede bei Doppelnamen Erstellt: 26.04.2012 Aktualisiert: 26.04.2012, 17:00 Uhr Unsere Expertin: Ilka Jastrzembowski, Personalberaterin und -trainerin aus Kassel Wie verhalte ich mich richtig, wenn ich mit meinem Chef essen gehe? Was ist im Gespräch mit Kollegen und Geschäftspartnern zu beachten? Diese und viele andere Fragen beantworten unsere Personalexperten aus der Region.
Hat der Angesprochene einen Doppelnamen, sprechen Sie ihn immer in voller Länge aus. Außer, es wird Ihnen eine Kurzvariante angeboten. Trägt der Angesprochene einen Titel oder akademischen Grad, so sprechen Sie ihn mit diesem an: Herr Dr. Bein. Bei mehreren Titeln gilt der höchste: Frau Prof. Dr. Klaus wird als Frau Professorin Klaus angesprochen.
: Expertentipp: Anrede bei Doppelnamen
Kann die Mutter den Namen des Kindes ändern?
Kann man die Namensänderung des Kindes rückgängig machen? – Wird der Name des Kindes geändert, tilgt der neue Name den ursprünglichen Geburtsnamen. Es ist also nicht möglich, die Namensänderung beim Kind rückgängig zu machen. Ist das Kind über 18 und damit volljährig, kann es die Entscheidung seiner Eltern auch nicht selbst rückgängig machen.
Wann dürfen Kinder über ihren Nachnamen entscheiden?
1. Familienrechtliche Namensänderungen – Die familienrechtliche Namensänderung eines Kindes, welches das fünfte Lebensjahr vollendet hat, kann erst wirksam werden, wenn das Kind förmlich erklärt hat, dass es damit einverstanden ist (Anschlusserklärung): Solange ein Kind noch nicht voll geschäftsfähig ist, wirkt allerdings sein gesetzlicher Vertreter an der Erklärung mit.
Kind bis 5 Jahren: Solange ein Kind das fünfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist eine Namensänderung kraft Gesetzes wirksam. Kind von 5 bis 7 Jahren: Solange ein Kind noch nicht sieben Jahre alt ist, stimmt allein sein gesetzlicher Vertreter einer Namensänderung zu. Kind von 7 bis 14 Jahren: Für ein Kind, das sieben aber noch nicht vierzehn Jahre alt ist, bestehen zwei Möglichkeiten. Entweder gibt der gesetzliche Vertreter die erforderliche Erklärung ab oder das Kind. Der Erklärung des Kindes muss sein gesetzlicher Vertreter zustimmen. Kind ab 14 bis 18 Jahre: Hat ein Kind das vierzehnte Lebensjahr vollendet, muss es eine Erklärung zu seiner Namensänderung selbst abgeben. Jedoch muss der gesetzliche Vertreter der Erklärung des Kindes zustimmen. Volljährige Kinder: Volljährige Kinder, die sich der Änderung des Namens eines Elternteils anschließen wollen, geben die Anschlusserklärung selbst ab.
Die Namensänderung eines Kindes kann sich aus folgenden Vorgängen ergeben:
Wann darf ein Kind über seinen Nachnamen entscheiden?
Namensänderung bei Wiederheirat eines Elternteils – Beispiel: Jan Müller ist das Kind von Herrn und Frau Müller. Nach der Scheidung lebt das Kind bei seiner Mutter, Frau Müller. Frau Müller heiratet Herrn Schneider und heißt nun Frau Schneider. Kann das Kind, das bei ihr lebt, nun den Namen Jan Schneider erhalten? Heiratet die Mutter, bei der das Kind lebt, erneut, so kann das Kind den Namen des neuen Ehemannes bekommen, wenn auch die Mutter diesen Namen annimmt ( § 1618 BGB ).
- Voraussetzung ist aber, dass der Vater des Kindes zustimmt.
- Ist das Kind bereits mindestens 5 Jahre alt, muss auch das Kind selbst zustimmen.
- Stimmt der Vater des Kindes zu, kann das Kind statt des neuen Familiennamens auch einen Doppelnamen bekommen, also in unserem Beispiel Müller-Schmid oder Schmid-Müller Was passiert, wenn der Vater der Namensänderung nicht zustimmt? In diesem Fall kann das Familiengericht die Einwilligung des Vaters ersetzen, d.h.
das Familiengericht erlaubt, dass die Namensänderung auch ohne Zustimmung des Vaters erfolgen kann. Eine solche Entscheidung trifft das Gericht aber nur, wenn die Namensänderung zum Wohl des Kindes erforderlich ist. In § 3 Abs.1 Namensänderungsgesetz steht, dass ein wichtiger Grund für die Namensänderung vorliegen muss.
Eine Namensänderung ist aber nicht schon deswegen erforderlich, weil die Mutter und ihr neuer Mann einen anderen Familiennamen haben als das bei ihnen lebende Kind. Das allein reicht also nicht. Denn auch die Namensbindung zum “alten” Elternteil ist wichtig und soll grundsätzlich beibehalten werden. Hinzukommen muss vielmehr, dass ohne eine Namensänderung schwerwiegende Nachteile für das Kind drohen.
Da dies selten der Fall ist, kommt es auch selten vor, dass ein Gericht die nicht vorhandene Einwilligung des Vaters ersetzt. Einfacher ist es, wenn das Kind statt des Familiennamens des neuen Ehemanns einen Doppelnamen bekommen soll. In unserem Beispiel wäre das der Fall, wenn Frau Müller nun Herrn Schneider heiratet und selber Schneider heißt, und das Kind soll den Familiennamen Müller-Schneider bekommen.
- In diesem Fall behält das Kind ja auch seinen alten Familiennamen.
- Dewegen stellen die Gerichte in einem solchen Fall nicht so hohe Anforderungen an die Zulässigkeit der Namensänderung (z.B.
- OLG Köln, 27 UF 221/01).
- Deswegen ist zunächst immer zu prüfen, ob das Kind nicht einen Doppelnamen aus seinem bisherigen und dem neuen Familiennamen tragen kann.
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Warum nimmt die Frau den Namen des Mannes an?
3. Wieso überlegst du den Namen deines Partners anzunehmen? – Eine ebenfalls sehr wichtige Frage. Du wünschst dir einen gemeinsamen Familiennamen und legst nicht so viel Wert darauf, deinen Namen zu behalten? Unserer Meinung nach eine verständliche Erklärung.
- Du wünschst dir einen gemeinsamen Familiennamen und fühlst dich verpflichtet, den Namen deines Verlobten anzunehmen? Auf keinen Fall solltest du die auf Grundlage von Erwartungen und vermeintlicher Tradition treffen, wenn du damit nicht glücklich bist.
- Es geht hier schließlich um den Namen, der dich (hoffentlich) ein Leben lang begleiten wird.
Vorrangig wichtig ist also, dass DU mit ihm zufrieden bist! Interessant: In Deutschland nehmen 75 % der Frauen immer noch den Namen des Mannes an. Fragt man Paare nach dem Warum der Entscheidung ist Tradition die wohl häufigste Antwort. Umfragen zufolge wird es von Männern zudem häufig als Schwäche angesehen, den Namen der Frau anzunehmen.
Wie viel kostet es den Namen zu ändern?
Namensänderung – Änderung von Vor- oder Familiennamen Suchergebnis Frau Drachsler 02351 / 966-5614 [email protected] Zuständigkeit: Altena, Meinerzhagen, Plettenberg, Schalksmühle
- Kreishaus Lüdenscheid
- Heedfelder Str.45 58509 Lüdenscheid
- Raum: 305
Frau Dumschat 02351 / 966-5613 [email protected] Zuständigkeit: Balve, Menden (Sauerland)
- Kreishaus Lüdenscheid
- Heedfelder Str.45 58509 Lüdenscheid
- Raum: 305
- Herr Frölich
- 02351 / 966-5612
- 02351 966885612
[email protected] Zuständigkeit: Balve, Hemer, Menden, Neuenrade
- Kreishaus Lüdenscheid
- Heedfelder Str.45 58509 Lüdenscheid
- Raum: 304
Montag: | 08.30 – 12.00 Uhr |
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Dienstag: | 08.30 – 12.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.30 – 12.00 Uhr |
Donnerstag: | 08.30 – 12.00 Uhr und 13.30 – 15.30 Uhr |
Freitag: | 08.30 – 12.00 Uhr |
Termine außerhalb der Geschäftszeiten nach Vereinbarung
- Frau Knautz
- 02351 / 966-5619
- 02351 966885619
[email protected] Zuständigkeit: Altena, Halver, Herscheid, Kierspe, Lüdenscheid, Meinerzhagen, Nachrodt, Plettenberg, Schalksmühle, Werdohl
- Kreishaus Lüdenscheid
- Heedfelder Str.45 58509 Lüdenscheid
- Raum: 304
Frau Kowalewski 02351 / 966-6508 [email protected] Zuständigkeit: Halver, Herscheid, Nachrodt-Wiblingwerde, Werdohl
- Kreishaus Lüdenscheid
- Heedfelder Str.45 58509 Lüdenscheid
- Raum: 306
- Frau Schulte
- 02351 / 966-6505
- 02351 966886505
[email protected] Zuständigkeit: Hemer, Kierspe, Neuenrade
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Donnerstag: | 08.30 – 12.00 Uhr und 13.30 – 15.30 Uhr |
Freitag: | 08.30 – 12.00 Uhr |
Termine außerhalb der Geschäftszeiten nach Vereinbarung Nachname, Scheidung, Kind, Kinder, Sorgerecht, Änderung von Vor- beziehungsweise Familiennamen nach dem Namensänderungsgesetz – öffentlich-rechtliche oder behördliche Namensänderung
- gültiges Ausweispapier (z.B. Reisepass, Personalausweis)
- Aufenthaltsbescheinigung
- beglaubigte Kopie aus dem Geburtenregister der antragstellenden Person und aller Personen, auf die sich die Änderung des Familiennamens erstrecken soll
- beglaubigte Kopie aus dem Eheregister, wenn die antragstellende Person verheiratet war oder ist
- Führungszeugnis bei Personen, die mindestens 14 Jahre alt sind
- Erklärung darüber, ob die antragstellende Person schon einmal einen Antrag auf Änderung des Familiennamens gestellt hat. Ist dies der Fall, müssen Sie zusätzlich angeben:
- die Verwaltungsbehörde, bei der der frühere Antrag gestellt wurde und
- die von der Behörde getroffene Entscheidung
Wird dem Antrag entsprochen:
- bei Änderung eines Familiennamens: 2,50 Euro bis 1.022 Euro pro Person
- bei Änderung eines Vornamens: 2,50 Euro bis 255 Euro
Die tatsächliche Gebühr hängt vom Verwaltungsaufwand und der Bedeutung der Namensänderung für den Antragsteller oder die Antragstellerin ab.
- Wird der Antrag zurückgenommen oder abgelehnt: ein Zehntel bis fünf Zehntel der Gebühr
- Bei mittellosen Antragstellerinnen und Antragstellern im Einzelfall: 26,00 € pro Antrag
ca.3 Monate; im Einzelfall sind längere Bearbeitungszeiten möglich Zuletzt aktualisiert am: 23.06.2023 : Namensänderung – Änderung von Vor- oder Familiennamen
Was kostet es den Nachnamen des Kindes zu ändern?
Namensgebung und Namensänderung (bei Kindern) Welchen Vornamen kann ich für mein Kind wählen?Bei der Wahl eines Vornamens ist das Kindeswohl zu beachten. Der Vorname darf also nicht anstößig, verunglimpfend, lächerlich oder ungeeignet sein und muss das Geschlecht des Kindes eindeutig erkennen lassen.
Falls Sie sich für einen geschlechtsneutralen Vornamen entscheiden, raten wir Ihnen sich einen weiteren Vornamen erteilen, der das Geschlecht eindeutig erkennen lässt.Die Anzahl der Vornamen sollte sieben nicht überschreiten, da es ansonsten zu einer Gefährdung des Kindeswohls und zahlreichen Problemen im Alltag kommen kann.
Werden zwei Vornamen mit einem Bindestrich verbunden, gelten sie als ein Name.Bei der Beurkundung von Kindern ausländischer Eltern müssen zu den deutschen Vorschriften auch die jeweiligen Gesetze der Herkunftsländer beachtet werden. Eine Missachtung kann zu Schwierigkeiten bei einer späteren Registrierung bei den Heimatbehörden führen.
- Informationen zur Vornamensbestätigung für außergewöhnliche Vornamen erhalten Sie bei der Gesellschaft für deutsche Sprache
- Weitere Informationen
- Wenn Sie unsicher sind, ob es bei den von Ihnen gewählten Vornamen zu Problemen kommen kann, setzen Sie sich frühzeitig mit den Kolleginnen und Kollegen des Standesamts in Verbindung.
- Welchen Familiennamen kann mein Kind führen?
- Wenn die Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet sind und die Mutter das alleinige Sorgerecht hat, bekommt das Kind den aktuellen Familiennamen der Mutter.
Im deutschen Recht erhält ein Kind, dessen Eltern miteinander verheiratet sind, den Ehenamen seiner Eltern als Geburtsnamen. Führen die Eltern keinen Ehenamen, können Sie zwischen dem Familiennamen der Mutter oder des Vaters wählen. Diese Bestimmung ist dann auch für alle weiteren Kinder bindend.
- Haben die nicht miteinander verheirateten Eltern schon vor der Geburt des Kindes das gemeinsame Sorgerecht beim Jugendamt erklärt, bestimmen sie gebührenfrei einen Ihrer Familiennamen zum Geburtsnamen des Kindes.
- Ist ein Elternteil oder sind beide Elternteile ausländische Staatsangehörige, dann können die Eltern festlegen, dass das Kind seinen Familiennamen nach dem Heimatrecht eines Elternteils erhält (zum Beispiel mehrere Nachnamen, Vatersname, Eigenname, Namenskette).
- Welche Familiennamensänderungen sind später noch möglich?
1. Änderung durch Eheschließung: Findet die Eheschließung der Eltern nach der Geburt des Kindes statt und führen die Eltern weiterhin getrennte Familiennamen, so kann der Familienname des Kindes innerhalb von drei Monaten neu bestimmt werden. Bestimmen die Eltern einen Ehenamen, erstreckt sich der Ehename automatisch auf den Geburtsnamen des minderjährigen Kindes.
- 2. Änderung durch nachträgliche Namensbestimmung nach Anerkennung der Vaterschaft:
- 3. Änderung durch Einbenennung:
- An wen muss ich mich wenden?
- Welche Unterlagen sind erforderlich?
- Welche Gebühren fallen an?
Wenn die Geburt eines Kindes bereits beurkundet ist und nur die Mutter in der Geburtsurkunde eingetragen ist, führt das Kind den Namen der Mutter als Geburtsnamen. Wird nachträglich die Vaterschaft zu diesem Kind anerkannt und daraufhin der Vater in die Geburtsurkunde des Kindes eingetragen, kann die Kindesmutter auch zu einem späteren Zeitpunkt den Familiennamen des Vaters zum Geburtsnamen des Kindes bestimmen.
Bitte beachten Sie, dass Sie nach der Abgabe einer Erklärung über die gemeinsame Sorge beim Jugendamt den Geburtsnamen des Kinders nur innerhalb einer Frist von drei Monaten ändern können.Ein sorgeberechtigter Elternteil kann zusammen mit seinem neuen Ehegatten (nicht Elternteil des Kindes) den gemeinsamen Ehenamen zum Familiennamen des Kindes bestimmen.
Der Ehename kann dem Geburtsnamen auch vorangestellt oder angefügt werden (Doppelname). Voraussetzung für eine Einbenennung ist, dass das Kind im gemeinsamen Haushalt der Ehegatten lebt und die Einwilligung des anderen Elternteils vorliegt. Die Einwilligung ist zwingend erforderlich, wenn das Kind dessen Familiennamen führt oder dieser sorgeberechtigt ist.
- Bitte beachten Sie, dass die oben beschriebenen Erklärungen zur Vor- und Familiennamensführung unwiderruflich sind und vom Standesamt nicht geändert werden können.
- Für die Erstbeurkundung der Geburt eines Kindes ist das Standesamt des Ortes zuständig, in dem das Kind geboren wurde (siehe Dienstleistung: „Anmeldung einer Geburt”).Eine spätere Erklärung über die Namensänderung kann bei dem Geburts- oder Wohnsitzstandesamt aufgenommen werden.
Die Namensänderung wird mit Eintragung in das Geburtenregister beim Standesamt des Geburtsortes wirksam. Von diesem Standesamt erhalten Sie die Bescheinigung über die Namensänderung beziehungsweise eine neue Geburtsurkunde des Kindes mit dem geänderten Familiennamen.Die Kolleginnen und Kollegen des Standesamts geben Ihnen gerne individuell Auskunft darüber, ob die von Ihnen gewünschte Vor- und Familiennamensgebung beziehungsweise -änderung möglich ist und welche Unterlagen wir von Ihnen benötigen.Die erstmalige Erteilung eines Vor- und Familiennamens ist gebührenfrei.
Wenn die Kindesmutter allerdings allein sorgeberechtigt ist und der Familienname des nicht sorgeberechtigten Vaters zum Familiennamen des Kindes erteilt werden soll, fällt eine Gebühr in Höhe von 23.50 Euro für diese Namenserteilung an. Für die Abgabe einer nachträglichen Erklärung zur Namensführung beträgt die Gebühr 23,50 Euro.
Die Bescheinigung über die Namensänderung kostet 12Euro. Wenn Sie sich eine Geburtsurkunde mit dem geänderten Familiennamen Ihres Kindes ausstellen lassen möchten, fällt die normale Urkundengebühr von 12Euro an.
- Adresse
- Marktplatz 4
- 65428 Rüsselsheim am Main
- Öffnungszeiten
Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Einen Termin können Sie telefonische oder per E-Mail anfragen. : Namensgebung und Namensänderung (bei Kindern)
Welchen Nachnamen bekommt das Kind wenn man nicht verheiratet ist?
Ein Kind, dessen Eltern bei seiner Geburt nicht verheiratet sind, erhält in der Regel mit Geburt den Nachnamen der Mutter. Wird dieser Nachname gewünscht, ist keine Namenserklärung erforderlich.
Kann mein Sohn meinen Mädchennamen annehmen?
Die allein sorgeberechtigte Mutter gibt dem Kind nachträglich den Namen des leiblichen Vaters – In diesem Fall ist die Namensänderung der Kinder nur unter der Voraussetzung der Zustimmung des leiblichen Vaters möglich. Dies muss vor einem Standesbeamten oder gegebenenfalls auch einem Notar abgegeben werden.
In all diesen Fällen wird nach der Namensänderung vom Kind der neue Nachname zu dem neuen Geburtsnamen, Der ursprüngliche Geburtsname wird getilgt. Da der Geburtsname sich nur durch Heirat oder Adoption abändern lässt, handelt es sich mithin bei der Namensänderung des Kindes grundsätzlich um einen unwiderruflichen Vorgang, d.h.
weder die Eltern noch die Kinder können die Namensänderung später wieder rückgängig machen!
Wie viele Namen kann ich meinem Kind geben?
1. Ist die Anzahl der Vornamen limitiert? Der Platz in Pass oder ID ist ja beschränkt – Die Zahl der Vornamen an und für sich ist nicht beschränkt. Dafür der Platz im amtlichen Personenstandregister. Dort sind maximal 100 Zeichen für Vornamen reserviert.