Was wird bei Logopädie gemacht? – Bei der Logopädie hilft die Logopädin oder der Logopäde Patienten dabei ihre Schwierigkeit in der Kommunikation zu überwinden. Je nachdem welche Schwierigkeiten der Patient hat, werden unterschiedliche Übungen durchgeführt und wiederholt.
- Diese Aufgaben werden in drei Gruppen eingeteilt.
- Es gibt Übungen der Sprachtherapie, der Sprechtherapie und der Stimmtherapie,
- Die unterschiedlichen Übungen werden dann sowohl in den einzelnen Therapiesitzungen, als auch Zuhause geübt und wiederholt.
- Meist verschreibt der Arzt zehn Einheiten für die Logopädie.
Diese werden dann meist in wöchentlichen Terminen oder zweimal die Woche angesetzt.
Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, ob es Rahmenbedingungen gibt, in welchem Zeitraum Sie die Termine absolvieren müssen.
Wer die Kosten für den Besuch beim Logopäden übernimmt, hängt von den Umständen ab. Es gibt hierfür drei Möglichkeiten :
- Krankenkasse bezahlt die ganze Behandlung
- Krankenkasse bezahlt einen Teil der Behandlung
- Private Krankenversicherung bezahlt die ganze Behandlung
Da die Logopädie von einem Arzt verordnet wird, muss diese Verordnung danach bei der Krankenkasse eingereicht werden, die wiederum diese Verordnung bewilligt. Wenn Sie dann die Behandlung bei einem Vertragslogopäden Ihrer Krankenkasse durchführen lassen, so übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die Therapie.
Bei Wahllogopäden variieren die Kosten pro Einheit, je nachdem wie lang die Einheiten sind und je nachdem was der Logopäde für diese Einheit verlangt. Sie können jedoch mit etwa 80 € bis 110 € für eine 60 Minuten Einheit rechnen.
Sollten Sie einen privaten Logopäden besuchen wollen und dennoch die Kosten für die Behandlung nicht tragen wollen, so haben Sie auch die Möglichkeit eine private Krankenversicherung abzuschließen. Diese Versicherung trägt dann die vollständigen Kosten für die Behandlung, ganz unabhängig davon, ob es ein Wahl- oder Vertragslogopäde ist.
Bei den privaten Krankenversicherungen gibt es jedoch viele unterschiedliche Angebote, die Sie wählen können. Daher ist es ratsam sich zunächst gut über sie zu informieren und die privaten Krankenversicherungen zu vergleichen, Bei der Logopädie handelt es sich um eine Therapie, die darauf abzielt die Kommunikationsfähigkeit einer Person zu verbessern.
Was Kosten 45 Min Logopädie?
Der gesamte Thread wurde geschlossen. Private Preise anpassen ? Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.01.04.2021 19:10 Hallo zusammen, ich hätte zwei Fragen zu den neuen Preisen.1. Gibt es wirklich nur noch eine Hausbesuch Position, kein „ mehrere Patienten in einer Einrichtung „? Und zum zweiten : Passt ihr eure Preise bei den privat Patienten um 1,8-3,5 Prozent zu den neuen gültigen Sätzen an ? Ich frage weil wir immer wieder relativ viel Geschiss mit Beihilfeberechtigten Patienten / Beamten haben, Vielen Danke für eure Meinungen und Anregungen und schöne Ostern ? Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken. asima 14.04.2021 22:18 Hallo, mal konkret: 1. Ja.2. Die 1,8 möchte ich durchaus wieder ansetzen. Allerdings denke ich auch, dass das für manche Patienten nicht leicht ist. Die Kluft ist halt schon groß, aber meine teure GKV zahlt mir auch keiner. Wie gehabt: Wenn wir klar sind, gibt es weniger Gedöns. Dennoch beruhigen mich Statements von Kollegen, die die Erhöhung auch umsetzen. LG Asima Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.01.04.2021 19:43 ad 1: ja ad 2: bedenke, dass die Beihilfe jetzt wieder unterhalb der gkv liegt. Das allein sollte als Antwort eigentlich genügen. nutze mal die Suchfunktion zum Thema Beihilfe. Es wurde bis zum Abwinken hier schon durchgekaut.1 Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.05.04.2021 02:16 Beihilfe bekommen staatl. Angestellte, die verbeamtet sind. Sie sind nicht in den gesetzlichen KK pflichtversichert und zahlen auch keine Beiträge für die Beihilfe (diese war noch nie kostendeckend). Alles andere kann und muss man selbst versichern. wenn man da spart.Ich hatte schon Patienten, die Therapien für ihre Kinder nicht mitversichert hatten. Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.14.04.2021 18:38 grinning zu 2. logo,aber wer oder was ist beihilfe joy 1 Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken. regiologo 15.04.2021 16:11 Ganz einfach: Beihilfe ist keine Vollhilfe ! wink 1 Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.15.04.2021 17:40 Beamte sind nicht in der staatlichen Krankenkasse versichert, sondern der Staat unterstützt sie mit einer Beihilfe (Zuschuss )zu ihren krankheitsbedingten Kosten. Sie zahlen also dafür keinen Beitrag! Dieser deckt je nach Status (verheiratet, Kinder) einen unterschiedlichen prozentualen Anteil der Kosten. Wenn man eine private Vollversicherung haben will kann man die prozentuale Restsumme bei einer privaten Krankenkasse versichern und alles was man sonst noch abgesichert haben will. Viele haben “Logopädie” für Kinder dann nicht auf dem Schirm und schließen das aus, so dass sie dann nur den Beihilfesatz bezahlt bekommen. Das deckt dann aber nicht die gesamten Kosten! 1 Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.30.04.2021 15:04 Gibt es eigentlich sowas wie eine Prozent-Grenze, zu der man erhöhen darf? Also dürfte man theoretisch einfach auf den doppelten Preis erhöhen, also 100% draufschlagen? Gibt’s da ein Gesetz? Frage nur aus Interesse.☺️ Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.30.04.2021 15:59 Ich habe alte Urteile gefunden, weshalb dort auch noch die Ersatzkassen erwähnt sind. Der Faktor 2,3 gegenüber den Kassensätzen scheint also nicht Wucher zu sein. => Nach der Rechtsprechung – beispielsweise Oberlandesgericht Karlsruhe (Urteil vom 06.12.1995, Az: 13 U 281/93), Landgerichte Würzburg (Urteil vom 13.02.2002, Az: 42 S 1364/01) und Landshut (Urteil vom 05.07.2002, Az: 12 S 3017/01) – sind wir berechtigt, den bis zu 2,3fachen Satz der Ersatzkassengebühren in Rechnung zu stellen. <= Weitergehend beschäftige ich mich auch nicht mehr mit Privatpatienten. Nicht, weil ich diese nicht behandeln würde, sondern weil fast alle Kolleginnen meine Preisgestaltung gnaden- und sinnlos dermaßen unterbieten, dass sogar die Beihilfe alleine einen Gewinn für den Patienten abwirft.1 Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken. kerfi 30.04.2021 17:07 Ich meinte jetzt, ob ich theoretisch einfach das Doppelte meines vorherigen Preises nehmen kann? Also einfach um 100% meines alten Preises erhöhen kann? Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken. asima 01.05.2021 22:06 Wenn du die Leute aufklärt und die das unterschreiben, sprich eigentlich nichts dagegen. Es sei denn, du verlierst Kundschaft. Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.30.04.2021 17:09 Amtsgericht München 17.07.2008 Geschäftsnummer: 244 C 4977/07 Auszug der Entscheidungsgründe: Aus dem Sachverständigengutachten des ergibt sich, dass für eine 45-minütige logopädische Therapie eine Vergütung zwischen EUR 53,75 und 82,50 angemessen und üblich ist. Der hier in Ansatz gebrachte Betrag von EUR 65,00 für eine Behandlungsdauer von 45 Minuten liegt daher am unteren Ende der Skala und begegnet insofern keine Bedenken. Der Gutachter führt hierbei aus, dass Beträge, die sich in den Vergütungslisten der Primärkassen für den Bereich Bayern befinden, wie bei Ärzten mit den 1,8 bis 2,3fachen Steigerungsfaktor in Ansatz gebracht werden können. Bei Ansatz eines 2,3fachen Faktors ergäbe sich sogar eine Gebühr von EUR 82,50 für eine 45-minütige Behandlung. Unter diesem Gesichtspunkt ist die Abrechnung der Klagepartei nicht zu beanstanden und bewegt sich eher unter der Höhe ortsüblicher Entgelte. Beispielrechnung zur Orientierung: Die seit 01.01.2021 bundeseinheitliche 33103 Einzelbehandlung (45 Minuten mit dem Patienten): Faktor 1 = 61,05 € / Faktor 1,8 = 109,89 / Faktor 2,3 = 140,42 € Die von der PKV gerne als übliche Vergütung zitierten beihilfefähigen Höchstbeträge sind seit 01.01.2021 damit so oder so vom Tisch. Ich freue mich jetzt schon auf das nächste Textbaustein-Musterschreiben einer PKV an seinen Versicherten mit dieser Argumentation und auf das Gesicht des PKV-Versicherten, wenn ich ihm erklären darf, dass die Erstattung eines AOK-Versicherten höher ist. Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken. Sabine Oberpriller 01.05.2021 17:03 Vielen Dank, vielleicht auch mal nicht schlecht etwas rechtsgültiges Vorzulegen wenn es Diskussionen gibt. Ich werde in jedem Fall die privaten Preise wieder anpassen und das auch zu Beginn der Therapie klar kommunizieren was auf sie zu kommen könnte- und dann kann immer noch jeder selber entscheiden Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken. regiologo 01.05.2021 17:17
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Wie teuer ist Logopädie für Kinder?
Was kostet die logopädische Therapie bei Kindern? – Bei Kindern bis zum 18. Lebensjahr übernimmt die gesetzliche Krankenkasse 100% der Kosten der Therapie, der Patient muss keine Zuzahlung leisten. Die Kosten der Logopädie-Therapie werden also vollkommen übernommen.
Wie viel kostet eine Logopädiestunde?
Gesetzliche Krankenversicherung
Die logopädische Behandlung ist eine Leistung des Heilmittelkatalogs und wird daher von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Hierfür ist die Verordnung eines Arztes zwingend erforderlich, die Sie zum 1. Termin mitbringen. Kinder bis zum 18. Lebensjahr sind grundsätzlich zuzahlungsbefreit, hier übernehmen sämtliche Kosten die Krankenkassen. Gleiches gilt selbstverständlich bei zuzahlungsbefreiten Erwachsenen. Patienten über 18 Jahre müssen einen Eigenanteil von 10% der gesamten Verordnung zzgl.10 € Verordnungsgebühr leisten. Für ein Rezept mit 10 Therapieeinheiten liegt die Zuzahlung in der Regel zwischen 40 und 60 €.
Private Krankenversicherung
Hier existiert keine gesetzliche Gebührenordnung, auch die sog. Beihilfehöchstsätze ersetzen diese, wie oft fälschlicherweise angenommen wird, nicht. Heilmittelerbringer können die Höhe der Vergütung bei privat Versicherten im Rahmen einer Honorarvereinbarung frei festlegen. Für die Wirksamkeit der Vereinbarung über die Höhe der Vergütung ist es ohne Belang, ob und in welcher Form Sie als Privatpatient einen Erstattungsanspruch gegen einen Kostenträger besitzen. Die Höhe der Erstattungsleistungen richtet sich nach dem Inhalt Ihres persönlichen Krankenversicherungsvertrages. Haben Sie bspw. einen günstigeren Monatsbeitrag gewählt, werden die Kosten möglicherweise nicht in vollem Umfang übernommen. Die von den Kostenträgern festgesetzen individuellen “Höchstsätze” berühren aber nicht das private Rechtsverhältnis und somit die Honorarvereinbarung zwischen logopädischer Praxis und Privatpatient. Unsere Gebühren für die Behandlung liegen derzeit beim 1,4fachen Satz der gesetzlichen Krankenkassen und schöpfen damit den möglichen Höchstsatz von 2,3fach bei weitem nicht aus. Die hohe Qualität unserer therapeutischen Leistungen, die auf langjähriger Berufserfahrung, vielfältigen Zusatzqualifikationen und Spezialisierungen beruht, lässt uns die Preisgestaltung unserer Honorarvereinbarung als angemessen erscheinen
Beihilfe- Empfänger
Der Beihilfesatz ist als Mindestsatz zu sehen und deckt bei weitem nicht die realen Kosten einer therapeutischen Einheit. Als Orientierung für die Festsetzung unserer Vergütung dienen uns die jeweils aktuell gültigen Sätze der gesetzlichen Krankenkassen. Unsere Gebühren für die Behandlung von privat versicherten Patienten liegen derzeit beim 1,4fachen Satz der gesetzlichen Krankenkassen, wobei der Basissatz aus den leicht divergierenden Sätzen gemittelt wurde. Sie liegen damit über den zurzeit (seit 1993 nicht erhöhten!!) Beihilfesätzen, schöpfen aber den möglichen Höchstsatz bei Weitem nicht aus. Sie werden zu Beginn der Behandlung über die anfallenden Behandlungskosten informiert und können diese bei der zuständigen Kasse auf Kostenübernahme prüfen lassen. Die Beihilfe erstattet in der Regel die Behandlungskosten in Höhe der Beilhilfehöchstsätze. Wir weisen daher ausdrücklich darauf hin, dass bei der Beihilfe versicherte Patienten für den Differenzbetrag zu unseren Sätzen selbst aufkommen müssen, wenn dieser nicht durch eine private Zusatzversicherung zur „Ergänzung nicht beihilfefähiger Aufwendungen” aufgefangen werden kann. Das Bundesministerium des Inneren weist in einer Pressemitteilung vom 07.02.2004 schon darauf hin, dass die beihilfefähigen Höchstbeträge für Heilmittel nicht kostendeckend sind und dass aus Sicht des Dienstherren eine Eigenbeteiligung für den Versicherten unumgänglich ist.
Daher bitten wir Sie von möglichen Kostendiskussionen Abstand zu nehmen und Sie es sich wert sind, sich selbst und Ihren Kindern, eine qualitativ hohe Therapie in angenehmer Atmosphäre mit vielfältigen bereitgestellten Hilfsmitteln in Anspruch zu nehmen.
Ausfallgühren: Unsere Praxis ist eine Bestell-/ Terminpraxis, d.h. um für S ie unnötige Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren wir mit Ihnen individuelle, feste Behandlungstermine. Diese Behandlungstermine sind ausschließlich für Sie reserviert. Mit Übergabe des Rezeptes gehen Sie mit uns einen Dienstvertrag für Heilleistungen ein, dessen erbrachten Leistungen bei gesetzlich Versicherten von den Krankenkassen übernommen wird.
Bei versäumten Terminen – gleich aus welchem Grunde – bzw. nicht mind.24 Stunden vorher abgesagten Terminen haben wir keine Möglichkeit, die bereits reservierten Zeiten erneut zu vergeben. Daher bitten wir Sie ausdrücklich Termine rechtzeitig abzusagen.
Wird der Logopäde von der Krankenkasse bezahlt?
Kostenbernahme fr logopdische Behandlungen bei Erwachsenen Die gesetzlichen Krankenkassen bernehmen bei erwachsenen Patienten 90 % der Kosten fr logopdische Therapien. Die Selbstbeteiligung der Patientin/ des Patienten liegen demnach bei 10%. Hinzu kommt eine Beteiligung von 10,- pro Verordnung, eine so genannte Verordnungsblattgebhr.
Unter gewissen Umstnden kann man von den Selbstkosten befreit werden. Bitte erkundigen Sie sich diesbezglich bei Ihrer Krankenkasse. Dies ist der aktuelle Stand von Mai 2010. Beim Erlass eines neuen Gesundheitsgesetzes im Rahmen einer so genannten Gesundheitsreform knnen sich die Bestimmungen jeweils ndern.
Um eine logopdische Behandlung zu erhalten, bentigen Sie eine rztliche Verordnung, die je nach Strungsbild der HNO-Arzt, der Phoniater, der Kieferorthopde, der Zahnarzt, der Hausarzt oder der Neurologe ausstellt. In der Regel werden zunchst 6-10 Therapieeinheiten zu 30 – 45 Minuten verordnet.
Nach Ablauf dieser Behandlungssequenz informiere ich den behandelnden Arzt ber die genaue Diagnose, den Therapieverlauf sowie ber den aktuellen Behandlungsstand. Falls die Behandlung noch nicht abgeschlossen ist, stellt der Arzt dann eine weitere Heilmittelverordnung aus. Je nach derzeitiger Gesetzeslage ist es zuvor erforderlich, dass sich der Arzt in regelmigen Abstnden oder einmal im Quartal auch persnlich ein Bild vom aktuellen Behandlungsstand des Patienten macht.
Er bestellt ihn also ein, bevor er eine neue Verordnung aushndigt. Falls die Patientin/ der Patient aufgrund starker krperlicher Beeintrchtigungen (z.B. nach Kopfverletzung oder Schlaganfall) nicht in der Lage ist, meine Praxis aufzusuchen, so werden die logopdischen Behandlungen vom Arzt als Hausbesuch verordnet, d.h.
Kann man Logopädie privat bezahlen?
Behandlungskosten – Information für meine Patienten Logopädische Behandlungen gehören zur medizinischen Grundversorgung und sind in den Leistungskatalogen der gesetzlichen und privaten Krankenkassen als Heilmittel aufgeführt. Wir Logopäden orientieren uns dabei mit unseren Gebühren für die Behandlung von privat versicherten Patienten derzeit beim liegenden, 1,8-fachen – 2,3-fachen Satz der gesetzlichen Krankenkassen.
Gesetzliche Krankenversicherung Hat der Arzt die Notwendigkeit einer logopädischen Therapie festgestellt und eine Heilmittelverordnung ausgestellt, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die Behandlung. Bei Patienten bis zum 18. Lebensjahr kommen die gesetzlichen Krankenkassen komplett für die Behandlungskosten auf.
Patienten ab dem 18. Lebensjahr sind grundsätzlich zuzahlungspflichtig. Die Zuzahlung besteht pauschal aus 10.- € Rezeptgebühr sowie zusätzlich 10 % des Rezeptwertes. Die Zuzahlung errechnet sich also individuell aus Art und Umfang der abgegebenen logopädischen Leistungen pro Rezept.
Wir als Logopäden sind gesetzlich dazu verpflichtet, diese Zuzahlungen im Verlauf der Behandlung vom Patienten einzuziehen. Wir haben dadurch keine Mehreinnahmen, lediglich einen bürokratischen Mehraufwand. Ausgenommen von der Zuzahlungspflicht sind lediglich Versicherte der Freien Arzt- und Medizinkasse, der Berufsgenossenschaften und Gemeindeunfallversicherungen, der Postbeamtenkrankenkasse A sowie der Freien Heilfürsorge (Polizei, Bundeswehr, Bundesgrenzschutz, Zivildienst).
Auch Heimbewohner sind in der Regel von der Zuzahlung befreit. Für gesetzlich Versicherte, die innerhalb eines Kalenderjahres die so genannte Belastungsgrenze erreicht haben, besteht die Möglichkeit, sich für den Rest des jeweiligen Kalenderjahres von der Zuzahlung befreien zu lassen.
Die Belastungsgrenze beträgt derzeit 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Für chronisch Kranke, die wegen derselben schwerwiegenden Erkrankung in Dauerbehandlung sind, beträgt sie 1 % der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Als chronisch krank gilt, wer sich in ärztlicher Dauerbehandlung befindet (nachgewiesen durch mindestens eine erforderliche ärztliche Behandlung pro Quartal seit mindestens einem Jahr) und wenn außerdem eine 60%ige Behinderung, eine Einstufung in Pflegestufe 2 oder 3 oder eine medizinische Dauerversorgung vorliegt, bei deren “Ausbleiben sich eine lebensbedrohliche Verschlimmerung des Gesundheitszustandes, eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität des Betroffenen ergeben würde.” Für die Ausstellung einer Zuzahlungsbefreiung ist die jeweilige Krankenkasse zuständig.
Nach Vorlage aller Quittungen über die im jeweiligen Kalenderjahr bereits geleisteten Zuzahlungen stellt die Krankenkasse bei Erreichen der Belastungsgrenze die Befreiungsbescheinigung aus. Diese gilt bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres und muss im folgenden Jahr erneut beantragt werden.
- Private Krankenversicherung Für die Berufsgruppe der Heilmittelerbringer existiert für die Abrechnung mit Privatpatienten keine gesetzliche Gebührenordnung wie bei der Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen.
- Auch die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) findet keine Anwendung.
- Heilmittelerbringer sind auch nicht an die so genannten Beihilfehöchstsätze gebunden, wenn diese auch oft – fälschlicherweise! – von den privaten Versicherungen zur Festlegung der Höhe der Kostenerstattung herangezogen werden.
Beihilfevorschriften sind lediglich eine allgemeine Verwaltungsvorschrift, die das Verhältnis zwischen einem Dienstherrn, einem Beamten und anderen Versorgungsempfängern regelt. Das bedeutet, dass Logopäden und andere Heilmittelerbringer die Höhe der Vergütung bei privat versicherten Patienten im Rahmen eines Behandlungsvertrages frei festlegen können.
Für die Wirksamkeit der Vereinbarung über die Höhe der Vergütung ist es ohne Belang, ob und in welcher Form Sie als Privatpatient einen Erstattungsanspruch gegen einen Kostenträger (private Krankenkasse/Beihilfe) besitzen. Die Höhe etwaiger Erstattungsleistungen richtet sich nach dem Inhalt Ihres persönlichen Krankenversicherungsvertrages bzw.
nach den individuellen Verhältnissen (z.B. Familienstand), die für die Höhe der Beihilfe maßgebend sind. Die von den Kostenträgern festgesetzten Höchstsätze berühren nicht das private Rechtsverhältnis und somit auch nicht die Vereinbarungen über die Vergütungshöhe zwischen logopädischer Praxis und Privatpatient.
- Der Beihilfesatz ist als Mindestsatz anzusehen.
- Bei den Ärzten ist eine Verfahrensweise festgelegt, die auch von Heilmittelerbringern zur Preisgestaltung übernommen werden kann.
- Diese besagt, dass für aktive Behandlungen der 2,3-fache GOÄ-Satz berechnet werden kann und für passive Anwendungen der 1,8-fache GOÄ-Satz.
Diese Tarife können als Höchstsätze bzw. Richtwerte angesehen werden. Als Orientierung für die Festsetzung der Vergütung dienen uns Logopäden die jeweils aktuell gültigen Sätze der gesetzlichen Krankenkassen. Unsere Gebühren für die Behandlung von privat versicherten Patienten liegen derzeit beim 1,8-fachen – 2,3-fachen Satz der gesetzlichen Krankenkassen, wobei der Basissatz aus den leicht divergierenden Sätzen der RVO- und Vdek-Kassen gemittelt wurde.
- Der 1,8-fache Satz liegt damit über den zurzeit gültigen Beihilfehöchstsätzen, schöpfen den möglichen Höchstsatz jedoch nicht voll aus.
- Die hohe Qualität meiner therapeutischen Leistungen, die auf langjähriger Berufserfahrung, vielfältigen Zusatzqualifikationen und Spezialisierungen beruht, lässt mich diese Preisgestaltung unserer Vergütungsvereinbarung als angemessen zugrunde legen.
Die Behandlung von Privatpatienten erfolgt aufgrund eines Vertrags zwischen Praxis und Patient, nicht zwischen Praxis und Krankenkasse! Mit Beginn der Behandlung bespreche ich daher mit jedem privat versicherten Patienten die voraussichtlich anfallenden Behandlungskosten und schließen einen Dienstvertrag über die logopädische Behandlung mit Vereinbarung der Vergütungshöhe ab.
- Dieser kann zu Beginn der Behandlung bei der zuständigen Krankenkasse zur Prüfung der Kostenübernahme eingereicht werden.
- Somit ist jeder Privatpatient mit Beginn der Behandlung über die auf ihn zukommenden Kosten informiert.
- Privatpatienten bezahlen ihre Behandlungen grundsätzlich selbst.
- Privatversicherungen können individuell ganz unterschiedlich gestaltet sein.
Abhängig davon, ob und wie sie versichert sind, bekommen privat Versicherte die Kosten für die logopädische Behandlung ganz oder teilweise erstattet. Haben sie bewusst einen günstigen Monatsbeitrag gewählt, werden die Kosten möglicherweise nicht in voller Höhe übernommen.
Unabhängig vom Erstattungszeitpunkt durch die jeweilige Versicherung ist der Rechnungsbetrag nach Erhalt der Rechnung jedoch in jedem Fall ungekürzt sofort fällig. Die Beihilfe erstattet in der Regel die Behandlungskosten in Höhe der Beihilfehöchstsätze. Ich weise daher ausdrücklich darauf hin, dass bei der Beihilfe versicherte Patienten für den Differenzbetrag zu meinen Sätzen selbst aufkommen müssen, wenn dieser nicht durch eine private Zusatzversicherung zur “Ergänzung nicht beihilfefähiger Aufwendungen” aufgefangen werden kann.
Das Bundesministerium des Inneren weist in einer Pressemitteilung vom 07.02.2004 ebenfalls ausdrücklich daraufhin, dass die beihilfefähigen Höchstbeträge für Heilmittel nicht kostendeckend sind und dass aus Sicht des Dienstherrn eine Eigenbeteiligung für den Versicherten unumgänglich ist.
Manche private Versicherungen verweigern die Erstattung des vollen Vergütungssatzes auch mit dem Hinweis darauf, der Preis gehe “über den ortsüblichen Preis” hinaus und sei damit gemäß §612 BGB nicht erstattungsfähig. Da eine allgemein verbindliche Gebührenordnung für Heilmittelerbringer jedoch fehlt, ist dieses Argument nicht haltbar.
Wenn Sie sich noch umfangreicher über Privatpreisgestaltung und die Rechtssprechung zu diesem Thema informieren möchten, empfehle ich Ihnen die Website www.privatpreise.de, Hier finden Sie auch Tipps und Hilfestellungen für die Kostenerstattung Ihrer Heilmittel, z.B.
Wie viel Geld bekommt ein Logopäde?
Wenn Sie als Logopäde/in arbeiten, verdienen Sie voraussichtlich mindestens 31.100 € und im besten Fall 40.600 €. Das Durchschnittsgehalt befindet sich bei 35.800 €. Städte, in denen es viele offene Stellen für Logopäde/in gibt, sind Berlin, München, Hamburg.
Wann muss ein Kind zum Logopäden?
Bei jedem Kind verläuft die Sprachentwicklung nach seinem individuellen Tempo. Hat ein Kind im Alter von vier Jahren noch Probleme, die Laute seiner Muttersprache richtig auszusprechen oder hat es auf grammatikalischer Ebene Auffälligkeiten, ist eine Vorstellung beim Logopäden / einer Logopädin ratsam.
Eine logopädische Therapie ist – abhängig von der Störung – auch schon mit zwei oder drei Jahren möglich. Fallen den Eltern die Probleme bei der Sprachentwicklung nicht auf, liegt es in der Zuständigkeit des Kinderarztes, diese bei den Vorsorgeuntersuchungen festzustellen und eine logopädische Behandlung in die Wege zu leiten.
Leider werden Eltern oft erst bei der Schuluntersuchung kurz vor Schuleintritt des Kindes auf die Notwendigkeit einer Therapie hingewiesen. Für das Kind wird es mit zunehmendem Alter immer mühsamer, Sprach- oder Sprechstörungen mit Hilfe einer logopädischen Behandlung zu korrigieren.
- Logopäden sind für die Behandlung von Sprach-, Sprech-, und Stimmstörungen zuständig.
- Bevor ein Kind beim Logopäden vorgestellt werden kann, führt der Arzt einen Hörtest durch, um Hörstörungen auszuschliessen.
- Entweder führt der Kinderarzt den Hörtest in seiner Praxis durch, oder er überweist das Kind zum Hals-Nasen-Ohren-Arzt oder Pädaudiologen.
Auch ein Kiefernorthopäde kann eine logopädische Behandlung verordnen.
Faltblatt „Wie spricht mein Kind?” des Deutschen Bundesverbands für Logopädie e.V. zum Herunterladen als pdf (in mehreren Sprachen) www.dbl-ev.de Seite des Bundesverbandes mit Logopädensuche
Der Logopäde/die Logopädin kann schliesslich genau diagnostizieren, in welchen Bereichen die Sprachentwicklungsstörung vorliegt. Während der Therapie, die natürlich spielerisch abläuft, berät der Logopäde die Eltern des Kindes und arbeitet mit ihnen zusammen.
- Für eine erfolgreiche Therapie ist notwendig, dass sich die Eltern mit ihrem Kind auch zuhause die Zeit nehmen, die Spiele und Übungen, die es beim Logopäden lernt, in den Alltag einzubauen.
- Dies heisst nicht, das Kind ständig zu verbessern, sondern beispielsweise jeden Tag für eine gewisse Zeit beim Spielen auf die richtige Aussprache zu achten.
Natürlich hängt dies vom Alter und auch der Befindlichkeit des Kindes ab und wird individuell abgestimmt.
Wann sollte ein Kind zur Logopädie?
Ab welchem Alter können Kinder zur Logopädie? – In der Regel ist Logopädie sowohl für Kleinkinder, Kindergartenkinder und Schulkinder möglich. Ein Beginn der Sprachtherapie bietet sich ab 2 Jahren an, da hier erste Anzeichen für Störungen in der Sprachentwicklung auffallen können (Late Talker).
Wie lange dauert eine Logopädiestunde für Kinder?
7. Wie lange dauert eine Logopädiestunde? – Eine Sitzung dauert meist 45 Minuten. Möglich sind jedoch auch 30 oder 60 Minuten.
Wie rechnet ein Logopäde ab?
Der Logopäde schließt einen Behandlungsvertrag direkt mit dem Patienten ab und gibt ihm dabei auch Auskünfte über die Höhe der Behandlungskosten, die individuell festgelegt werden können. Je nach Vertrag werden diese dann komplett oder teilweise über Beihilfe erstattet.
Wie oft bekommt man Logopädie verschrieben?
Welche Unterlagen bzw. Dokumente/Nachweise benötige ich bei einer Erstanmeldung? Grundsätzlich besteht für Sie in meiner Praxis die Möglichkeit einer kostenfreien, unverbindlichen Beratung, für die Sie keine zusätzlichen Unterlagen oder Dokumente benötigen – in diesem Fall kontaktieren Sie meine Praxis einfach telefonisch und vereinbaren Sie vorab einen Beratungstermin.
Im Rahmen der Beratungsleistung können Sie sich darüber informieren, ob Sie bzw. Ihre Angehörigen oder Kinder eine logopädische Behandlung benötigen – sollte dies der Fall sein erhalten Sie auf Wunsch ein Empfehlungsschreiben, mit dem Sie bei Ihrem behandelnden Arzt vorstellig werden können, um eine logopädische Verordnung zu erhalten.
Bitte bedenken Sie: Eine logopädische Behandlung erfolgt grundsätzlich auf Basis einer vorgelegten ärztlichen Verordnung; alternativ besteht die Möglichkeit der eigenständigen Finanzierung auf Selbstzahler- bzw. Rechnungsbasis. Sollten Sie bereits eine ärztliche Verordnung für eine logopädische Behandlung besitzen und planen, einen Termin in meiner Praxis zu vereinbaren, so können die folgenden Dokumente bzw.
je nach Krankheitsbild: Eine Kopie des letzten Arztberichtes bzw. Kopien von Nachweisen weiterer, therapiebegleitender Maßnahmen wie Rehabilitationsmaßnahmen, Teilnahme an Förderprogrammen (z.B. von Kitas, Schulen, Heilpädagogen etc.), anderweitige Therapiemaßnahmen etc. bei zuzahlungspflichtigen Patienten (über 18): Ggf. den Nachweis einer Gebührenbefreiung seitens der zuständigen Krankenkasse sofern eine logopädische Behandlung in einer anderen Praxis innerhalb der letzten 12 Wochen stattgefunden hat: Kopie des letzten zurückliegenden Therapieberichts (falls vorhanden)
Darüber hinaus ist es empfehlenswert, den behandelnden Logopäden sowie den verordnenden Arzt vorab bezüglich eines Wechsel der zuständigen Krankenkasse zu informieren, da dies – insbesondere im Falle eines Wechsels während eines stattfindenden Behandlungszeitraumes – dazu führen kann, dass eine bestehende Verordnung bzw.
- Ein Rezept zum Zeitpunkt des Eintritts in das neue Versicherungsverhältnis seine Gültigkeit verliert und folglich eine neue Verordnung durch den behandelnden Arzt ausgestellt werden muss.
- Wie viele Therapiesitzungen umfasst eine logopädische/s Verordnung/Rezept? Im Regelfall umfasst eine logopädische Verordnung bzw.
ein Rezept 10 Therapieeinheiten/-sitzungen; eine Ausnahme bildet die sog. „Erstverordnung” (erstmalige Vorstellung bei einem Logopäden), diese umfasst 10 Therapieeinheiten sowie eine zusätzliche „Diagnostikeinheit” (insgesamt: 11 Therapiesitzungen) zum Zwecke der Feststellung der vorliegenden Symptome des Patienten.
Wie viele Therapiesitzungen bzw. Verordnungen/Rezepte kann ich maximal erhalten? Dies ist abhängig von der vorliegenden Symptomatik des Patienten und der damit verbundenen Diagnose; auch die Einschätzung des verordnenden Arztes spielt bei der Anzahl der Verordnungen eine nicht unerhebliche Rolle. Im Falle von kindlichen Sprach- und Sprechstörungen sind – je nach Diagnose – maximal zwischen 3-6 logopädische Verordnungen/Rezepte zu je 10 Therapieeinheiten/-sitzungen (also 30-60 Therapieeinheiten) möglich, wobei diese nicht zwingend in vollem Umfang in Anspruch genommen werden müssen (z.B.
wenn der Patient schnell Fortschritte macht und die Behandlung folglich früher beendet werden kann). Im Falle von Redeflussstörungen (z.B. Stottern oder Poltern) bei Kindern, Jugendlichen oder Erwachsenen) sind maximal zwischen 2-5 logopädische Verordnungen/Rezepte zu je 10 Therapieeinheiten/-sitzungen (also 20-50 Therapieeinheiten) möglich, wobei diese nicht zwingend in vollem Umfang in Anspruch genommen werden müssen (z.B.
Wenn der Patient schnell Fortschritte macht und die Behandlung folglich früher beendet werden kann). Im Falle von Sprach-, Sprech- und Schluckstörungen im Erwachsenenalter (z.B. durch Hirnschädigungen bzw. Folgen eines Schlaganfalls oder einer OP) sind maximal 6 logopädische Verordnungen/Rezepte zu je 10 Therapieeinheiten/-sitzungen (also 60 Therapieeinheiten) möglich; darüber hinaus sind sog.
„Langzeittherapien” bzw. „Therapien außerhalb des Regelfalles” möglich, diese müssen jedoch vom behandelnden Arzt begründet und vorab von der für den Patienten zuständigen Krankenkasse genehmigt werden. Im Falle von Stimmstörungen im Erwachsenenalter sind maximal 2 logopädische Verordnungen/Rezepte zu je 10 Therapieeinheiten/-sitzungen (also 20 Therapieeinheiten) möglich.
Bitte beachten Sie, dass eine Ausschöpfung der maximal möglichen Anzahl an Verordnungen/Rezepten bzw. Therapieeinheiten/-sitzungen nicht bedeutet, dass keine weitere Fortsetzung der logopädischen Behandlung möglich ist – eine Ausschöpfung bedeutet lediglich, dass eine Pausierung von drei Monaten zwischen der Beendigung der letzten zurückliegenden logopädischen Verordnung/des Rezepts und der Ausstellung einer neuen logopädischen Verordnung/eines Rezepts stattfinden muss.
Bei dem zuvor genannten Zeitraum von 12 Wochen bzw.3 Monaten handelt es sich um eine von den gesetzlichen Krankenkassen vorgegebene Frist, die sowohl von den verordnenden Ärzten wie auch den behandelnden Logopäden eingehalten werden muss. Mögliche Alternativen zu einer solchen o.g.
- Unterbrechung bestehen in der Verordnung einer Langzeittherapie (sog.
- Therapie außerhalb des Regelfalles”, welche jedoch vorab vom Arzt als solche begründet und von der zuständigen Krankenkasse genehmigt werden muss), einer Anpassung der ärztlichen Verordnung im Rahmen einer neuerlichen Diagnose (sofern sich bestehende Symptome vor Beendigung der letztmöglichen Verordnung geändert haben) oder durch die Entscheidung zur privaten Kostenübernahme der entstehenden Behandlungskosten (sog.
„Selbstzahlervereinbarung”). Falls Sie sich in einem privaten Versicherungsverhältnis befinden, so sind die o.g. Angaben lediglich Richtwerte, die jedoch für Privatpatienten nicht als gesetzlich verbindlich zu verstehen sind. In welchem Umfang Ihnen logopädische Therapieeinheiten/-sitzungen zustehen, hängt von den Leistungen Ihrer Krankenkasse sowie der Bereitschaft des behandelnden Arztes zur Weiterverordnung ab; genauere Informationen zur Übernahme logopädischer Behandlungsleistungen entnehmen Sie bitte Ihrem Versicherungsvertrag bzw.
- Ihren Vertragsunterlagen.
- Wie viele Therapiesitzungen können pro Woche erfolgen? Dies hängt von der gestellten Diagnose im Rahmen der ärztlichen Verordnung sowie der Einschätzung des behandelnden Arztes ab.
- Darüber hinaus werden bei der Festsetzung der sog.
- Therapiefrequenz” weitere Faktoren wie beispielsweise die Belastbarkeit des Patienten (körperlich und/oder geistig) oder die Erreichbarkeit des Therapiestandortes (z.B.
im Falle von körperlichen Behinderungen) berücksichtigt. Regulär erhalten Sie eine logopädische Verordnung/ein Rezept mit einer sog. „Therapiefrequenz” von 1x pro Woche; je nach Bedarf kann diese Frequenz auch 1-2x pro Woche oder von Beginn der Behandlung an 2x pro Woche umfassen.
Falls auf der Verordnung 1-2x pro Woche vermerkt wurde, so handelt es sich um eine Empfehlung des behandelnden Arztes, die logopädische Behandlung – sofern zeitlich bzw. terminlich möglich (in Abhängigkeit der terminlichen Möglichkeiten des Patienten sowie der Auslastung des behandelnden Logopäden) – 2x pro Woche wahrzunehmen; ist dies nicht möglich, sollte mindestens 1x pro Woche eine logopädische Therapie erfolgen.
Eine häufigere „Therapiefrequenz” (z.B.3x pro Woche und mehr) würde eine Intensivtherapie bedeuten; diese Art der Behandlung wird im Normalfall eher selten verordnet (meist im Rahmen einer klinisch stattfindenden logopädischen Behandlung). Wie lange dauert eine (einzelne) Therapiesitzung? Je nach vorliegender logopädischer Verordnung/logopädischem Rezept sowie der zugehörigen gestellten Diagnose kann die Therapiedauer zwischen 30, 45 und 60 Minuten variieren.
Im Normalfall wird auf der Verordnung vom behandelnden Arzt eine Therapiezeit von 45 Minuten vermerkt, in Fällen von komplexeren Störungsbildern (z.B. „Aphasie” nach Hirnschädigung/Schlaganfall) sind auch 60 Minuten üblich. Eine Therapiezeit von lediglich 30 Minuten kann bei (jüngeren) Kindern vermerkt werden (sofern beispielsweise deren Konzentrationsfähigkeit noch nicht ausreicht, um einen Zeitraum von 45 Minuten zu überdauern).
Welchen (Gesamt-)Zeitraum umfasst eine logopädische Therapie bis zu ihrem Abschluss? Die Beantwortung dieser Frage hängt in großem Maße von der zu Grunde liegenden Erkrankung bzw. der Komplexität des vorliegenden Störungsbildes sowie den individuellen Faktoren/Umständen des Patienten (Alter, Ausdauer/Konzentration, Übungsbereitschaft, das regelmäßige Wahrnehmen von Therapiemaßnahmen sowie das Erreichen von Fortschritten innerhalb der Therapiesitzungen) ab.
Pauschal lässt sich die (Gesamt-)Dauer der logopädischen Behandlung nicht einschätzen; in Abhängigkeit der individuellen Entwicklung im Rahmen der Therapie wird mit dem Patienten regelmäßig über dessen Fortschritte gesprochen um eine ungefähre Prognose für dessen weiteren Therapieverlauf zu erstellen.
Grundsätzlich wird angestrebt, die logopädische Behandlung innerhalb des für die jeweilige Diagnose vorgesehenen Regelfalles (siehe Frage „Wie viele Therapiesitzungen bzw. Verordnungen/Rezepte kann ich maximal erhalten?” weiter oben) erfolgreich abzuschließen, jedoch kann es mitunter – in Abhängigkeit der zuvor erwähnten Faktoren – vorkommen, dass eine logopädische Therapie über einen längerfristigen Zeitraum stattfindet.
Gibt es einen Unterschied zwischen Sprachstörungen und Sprechstörungen? Bei Sprachstörungen handelt es sich um die Beeinträchtigung der Fähigkeit die Sprache in ihren verschiedenen Formen korrekt verwenden zu können. Die zuvor genannte Beeinträchtigung bezieht sich dabei nicht nur auf die Anwendung der Sprache (z.B.
das Sprechen selbst), sondern mitunter auch auf das Verstehen gesprochener Äußerungen sowie die schriftsprachlichen Fähigkeiten (Lesen und Schreiben). Häufige Symptome umfassen hierbei die fehlerhafte Verwendung von Lauten bzw. Veränderung von Lauten zu sog.
- Ersatzlauten” (Bsp.: /t/ → /k/), Störungen der Wortfindung sowie die Unfähigkeit grammatikalisch korrekte Sätze zu bilden.
- Logopädische Störungsbilder, die in die Kategorie der „Sprachstörungen” eingeteilt werden, sind u.a.
- Störungen der kindlichen Sprachentwicklung (ausgenommen Sprechstörungen wie „Sigmatismen”, s.u.) & Aphasien (Sprachstörungen nach Hirnschädigung).
Bei Sprechstörungen hingegen ist die Fähigkeit zur Lautbildung bzw. Bewegungsplanung (im Gehirn) und/oder der Bewegungsausführung der am Sprechvorgang beteiligten Organe (z.B. Zunge, Lippen, Kiefer etc.) betroffen. Darüber hinaus kann auch die Koordination von Atmung, Stimmgebung und Muskelspannung (Gesichts-, Mund- und Halsbereich) in Mitleidenschaft gezogen sein.
- Die häufigsten Symptome umfassen in diesem Falle Sprechanstrengungen, eine undeutliche Aussprache sowie Verständigungsschwierigkeiten.
- Logopädische Störungsbilder, die in die Kategorie der „Sprechstörungen” eingeteilt werden, sind u.a.
- Störungen der kindlichen Aussprache (hier: Sigmatismen bzw. das sog.
„Lispeln”, meist bedingt durch eine Beeinträchtigung der Muskulatur im Gesichts- und Mundbereich) sowie Sprechapraxien & Dysarthrien (Störungen der Planung bzw. Ausführung des Sprechvorganges bedingt durch Hirnschädigungen). Wie unterscheiden sich Logopäden, Sprachtherapeuten und Förderkräfte im Bereiche Sprache voneinander? Unter der Bezeichnung „Logopäde/in” versteht man eine gesetzlich geschützte und staatlich anerkannte Berufsbezeichnung unter dem Logopädengesetz von 1980.
Ein/e Logopäde/in hat in der Regel eine dreijährige Fachschulausbildung bzw. ein vergleichbares Fachstudium zum sog. „Heilmittelerbringer” absolviert. Der Begriff „Sprachtherapeut” hingegen ist nicht gesetzlich geschützt und stellt eine Art „Oberbegriff” für eine Reihe von Berufsgruppen dar, die sprachtherapeutisch tätig sind.
Diesen Berufsgruppen gehören u.a. (Klinische) Linguisten, Patholinguisten, Klinische Sprechwissenschaftler oder auch Sprachheilpädagogen an. Die o.g. Berufsgruppen unterscheiden sich voneinander meist in den unterschiedlichen Schwerpunkten ihrer jeweiligen Berufsausbildungen.
Förderkräfte im Bereich „Sprache” ist eine ausgedehntere Bezeichnung als der Begriff „Sprachtherapeut”. Hierbei kann es sich um (Sprach-)Heilpädagogen, Sonderpädagogen oder zum Teil auch Erzieher und Lehrer mit besonderer Fortbildung in den Bereichen Pädagogik, Sprache und Sprachentwicklung handeln. Oftmals handelt es sich bei dieser Form der Förderung um eine Gruppensituation, in deren Rahmen mehrere Personen gefördert werden.
Hierbei gilt zu beachten: Eine Fördermaßnahme im Bereich „Sprache” (z.B. innerhalb der Kita) kann eine logopädische Therapie nicht ersetzen, diese allerdings ergänzend unterstützen.
Was macht ein Logopäde bei Kindern?
Logopädie: Sprachtherapie – Bei der Sprachtherapie geht es darum, Probleme in der Sprachentwicklung, im Sprachgebrauch und im Sprachverständnis zu beseitigen. Dazu gehört beispielweise ein eingeschränkter Wortschatz, die Unfähigkeit, in zusammenhängenden Sätzen zu sprechen oder die Bedeutung von Texten und Sprache zu erfassen.
Anbahnung sprachlicher Äußerungen Aufbau des Sprachverständnisses Ausbildung und Erhalt der Lautsprache zur sprachlichen Kommunikation Artikulationsverbesserung bzw. Schaffung nonverbaler Kommunikationsmöglichkeiten Normalisierung bzw. Verbesserung der auditiven Wahrnehmungsfähigkeit Aufbau von Kommunikationsstrategien Normalisierung des Sprachklanges Beseitigung von Dysfunktionen der Kehlkopf- und Zungenmuskulatur Besserung und Erhalt des Schluckvorganges
Wann bekommt man Logopädie verordnet?
3.1. Indikationen – Eine logopädische Behandlung kann z.B. bei folgenden Störungsbildern des Kindes- und Erwachsenenalters verordnet werden:
Dyslalien (Aussprache- bzw. Artikulationsstörungen, phonetisch = Störung der Sprachlaute oder phonologisch = Störung der Verwendung der Sprachlaute) Dysgrammatismus (Störungen des Spracherwerbs) Auditive Wahrnehmungsstörungen (Störungen des Hörens) Myofunktionelle Störungen (muskuläre Beeinträchtigungen des Mund- und Gesichtsbereichs) Lippen-Kiefer-Gaumen-Spalten und Gaumensegel-Spalten Stottern (Störungen des Redeflusses) und Poltern (sehr schnelles Sprechen, oft mit unregelmäßiger Sprechgeschwindigkeit ) Rhinophonien (offenes und geschlossenes Näseln) Dysphonien (organisch und funktionell bedingte Stimmstörungen) Sprechtonanpassungen im Bereich der Transsexualität Schluck- und Sprechstörungen im Zusammenhang mit Demenz (Näheres unter Behandlung – Therapie” href=”https://localhost/demenz-behandlung.html”>Demenz > Behandlung ) Störungen aufgrund selektiven Mutismus, Mutismus und Autismus Aphasie (erworbene Sprachstörungen) Dysarthrien (erworbene Sprechstörungen) Dysphagien (angeborene oder erworbene Schluckstörungen) Sprechapraxien (erworbene Störungen sprachlicher Bewegungsabläufe) Laryngektomie (Entfernung des Kehlkopfs)
Erworbene Sprach-, Sprech- und Schluckstörungen treten häufig aufgrund eines Schlaganfalls, eines Schädel-Hirn-Traumas, eines Hirntumors, von Kehlkopfkrebs oder von Parkinson auf.
Kann ich die Logopädie abbrechen?
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Praxis für Sprach-, Sprech- und Stimmstörungen Birgit Winter, Fachpraxis für Schluckstörungen (Dysphagie)
Hier finden Sie eine Auswahl der häufigsten Fragen. FAQ’s sebek 2023-03-02T09:13:27+00:00 Erfahrungsgemäß entstehen im Vorfeld einer sprachtherapeutischen Therapie verschiedene Fragen zur Therapie, zu den Abläufen oder zu den Kosten. Wir haben hier eine Auswahl der häufigsten Fragen zusammengestellt.
Sollte Ihre Frage nicht aufgeführt sein, rufen Sie einfach an. Anmeldungen erfolgen telefonisch oder per E-Mail über das Kontaktformular. Während der Therapiestunde gehen wir nicht ans Telefon. Bitte hinterlassen sie auf dem Anrufbeantworter (24 Stunden / 7 Tage eingeschaltet) eine Nachricht (bitte Name und Telefonnummer angeben).
Wir rufen umgehend zurück. Bitte nicht direkt zur Praxis kommen, da wir meist in der Therapie sind und es keine Möglichkeit der Beratung oder Abwicklung der Anmeldung gibt. Zur ersten Therapiestunde benötigen wir eine gültige ärztliche Verordnung, die nicht älter als 28 Tage ist (bei Privatpatienten gilt es diese 28-Tage-Frist nicht).
Ohne diese Verordnung dürfen wir die Therapie nicht beginnen. Bei Lerntherapien im Rahmen der Eingliederungshilfe ist der Bescheid des Jugendamtes bzw. des zuständigen Fachbereiches der Stadt erforderlich. Wenn vorhanden, können auch ärztliche Untersuchungsberichte das Störungsbild betreffend (wie beispielsweise ein Hörtestbefund, Klinikberichte usw.) oder Therapieberichte anderer Therapeuten oder Einrichtungen mitgebracht werden.
Auch der von der Krankenkasse ausgestellte Befreiungsausweis für Zuzahlungen sollte, wenn vorhanden,vorgelegt werden. Das Rezept ist 28 Tage gültig und kann nicht verlängert werden. Diese Regelung gilt nicht für Privatverordnungen. In Einzelfällen wird vom Arzt ein dringlicher Behandlungsbedarf (innerhalb von 14 Tagen) verordnet.
Bitte bei diesem Sachverhalt direkt die Praxis anrufen. Auch hier ist keine Verlängerung möglich. Ja, wir führen auch Hausbesuche durch, wenn dies ärztlich verordnet wurden (angekreuzt auf dem Rezept-Formular). Gemäß medizinischer Indikation führen wir auch Hausbesuche bei Ihnen zu Hause, im Seniorenheim oder im Pflegeheim durch.
Behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder, die einen Integrationsstatus haben und ganztags betreut werden, können wir auch in integrativen Einrichtungen wie Kindergärten oder Schulen therapieren. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben ist die Therapie in Regelkindergärten oder Regelschulen nicht gestattet.
Kinder ab 7 Jahre dürfen allein zur Therapie kommen. Die Aufsichtspflicht der Therapeutin beginnt mit Betreten des Therapieraumes. Die Aufsichtspflicht gemäß § 1631 BGB obliegt grundsätzlich den Eltern. Die Aufsichtspflicht der Therapeutin endet jedoch nicht mit Beendigung der Therapie, sondern erst dann, wenn sie das Kind in die Obhut der Eltern übergibt.
Sofern das Kind nicht von den Eltern, sondern von Dritten, z.B. älteren Geschwistern oder den Großeltern, abgeholt wird, muss die Berechtigung im Vorfeld mit den Eltern geklärt werden. Sie können die Therapeutin wechseln. Das ist innerhalb der Praxis oder auch von einer zur anderen Praxis grundsätzlich möglich.
- Auf Wunsch der Patientin oder des Patienten kann ein Wechsel durchgeführt werden.
- Innerhalb der Praxis findet ein Wechsel der Therapeutin nur in begründeten Ausnahmefällen statt und wird mit der Patientin bzw.
- Dem Patienten besprochen.
- Das ist nicht erlaubt.
- Jede logopädische Leistung einschließlich der Befunderhebung oder logopädischen Erstdiagnostik setzt die Verordnung eines Arztes voraus.
Grundlage dafür sind die entsprechenden Ausführungen des Gesetzes über den Beruf des Logopäden. Die Terminabsage muss spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgen (nur telefonisch). Bitte auch auf den Anrufbeantworter sprechen. Wichtig: Nicht per E-Mail, da das rechtzeitige Auslesen der Nachricht nicht sichergestellt werden kann.
- Im Regelfall erhält der Patient in diesem Fall eine Ausfallrechnung.
- Für eine erfolgreiche Therapie ist es wichtig, dass die vereinbarten Termine zuverlässig wahrgenommen werden.
- Die sprachtherapeutische Praxis ist eine reine Bestellpraxis, die für die Behandlungssituation die persönliche Gegenwart der behandelnden Logopädin zwingend voraussetzt.
Die vereinbarten Zeiten sind ausschließlich für die jeweiligen Patientinnen und Patienten reserviert. Gründe für eine Absage kleiner 24 Stunden durch den Patienten liegen immer in dessen Verantwortungsbereich und führen zu einer privaten Ausfallrechnung.
In diesem Fall sprechen Sie Ihre Therapeutin an und erläutern Ihr, was Ihnen nicht gefällt. Im Einzelfall kann der Wechsel der Therapeutin sinnvoll sein oder gegebenenfalls auch der Abbruch der Therapie. In der praktischen Tätigkeit gibt es keine Unterschiede. Beide Berufe, die staatlich anerkannte Sprachtherapeutin und die Logopädin sind gleichgestellt.
Bei Beiden handelt sich um einen Medizinalfachberuf mit dreijähriger Ausbildung. Die Vorlage der Versichertenkarte ist in der therapeutischen Praxis nicht erforderlich. Die Dauer einer Therapiestunde beträgt in der Regel 45 Minuten, in besonderen Fällen gemäß Verordnung des Arztes auch 30 oder 60 Minuten.
Je nach Störungsbild und ärztlicher Verordnung finden ein, zwei oder drei sprachtherapeutische Behandlungen pro Woche statt. Die Dauer der gesamten Therapie kann wenige Behandlungstermine betragen, sich aber auch über mehrere Jahre erstrecken. Eine generelle Aussage über die Dauer der Therapie oder Anzahl der Behandlungstermine ist nicht möglich.
In der ersten Stunde ist die Anwesenheit der Eltern oder eines Elternteils unbedingt erforderlich. In manchen Fällen hat sich gezeigt, dass das gemeinsame Üben zu Hause besser klappt und effektiver ist, wenn ein Elternteil an der Behandlung aktiv teilgenommen hat.
Wenn die Eltern den Therapieraum verlassen, werden sie etwa fünf Minuten vor dem Therapieende wieder hereingeholt, um die Therapieinhalte und die häuslichen Übungen zu besprechen. Es gibt allerdings auch Therapien, bei denen es wichtig ist, dass die Eltern während der Therapie anwesend sind. Die Notwendigkeit dafür wird individuell besprochen.
Um einen Therapieerfolg zu erzielen, ist häusliches Üben unbedingt notwendig. Die Therapeutin gibt dazu entsprechendes Übungsmaterial mit. Von wenigen Ausnahmen abgesehen, ist regelmäßiges Üben zusätzlich zur Behandlung sinnvoll, egal ob als erwachsener Patient oder bei der Therapie von Kindern.
Die ärztlich verordnete Sprachtherapie wird grundsätzlich ambulant in der therapeutischen Praxis erbracht. Wurde vom Arzt ein Hausbesuch verordnet, kommt die Therapeutin auch zu Ihnen nach Hause oder in das Seniorenheim. Kinder mit besonderem Förderbedarf, die einen integrativen oder heilpädagogischen Kindergarten besuchen, können auch in der Einrichtung behandelt werden.
Während des ersten Termins findet ein Interview zwischen dem Patienten bzw. den Eltern des Kindes und der Therapeutin statt. Fachlich = das Anamnesegespräch. Besprochen und abgefragt werden einige Daten zur Vorgeschichte, bei Kindern zur Entwicklung, damit die Therapeutin sich einen Überblick über das vorliegende Störungsbild verschafft kann.
- Im Anschluss erfolgt eine logopädische Erstdiagnostik anhand von standardisierten Testverfahren.
- Die Dauer der Diagnostik ist patientenabhängig (Ausdauer, Konzentrationsfähigkeit usw.) und kann im Einzelfall mehrere Therapiestunden in Anspruch nehmen.
- Nach Abschluss der Diagnostik erstellt die Therapeutin einen individuellen Therapieplan und bespricht mit dem Patienten das Therapieziel.
Leider ist es nicht möglich, auf diese Frage eine belastbare Antwort zu geben. Die Anzahl der Therapien zu Erreichung des angestrebten Therapieziels hängt von der Art der Störung ab, von den Fähigkeiten des Patienten, die Aufgabenstellung umzusetzen. Darüber hinaus hat es auch Auswirkungen, ob zu Hause die von der Therapeutin gestellten Aufgaben gewissenhaft und vollständig umgesetzt werden können, ob Eltern ihre Kinder dabei unterstützen.
Jeder Arzt darf eine logopädische Therapie verordnen. In der Regel erfolgt die Verordnung durch eine Facharzt wie beispielsweise Kinderärzte, Kinder- und Jugendpsychiater, HNO-Ärzte, Fachärzte für Phoniatrie und Pädaudiologie, Neurologen und Kieferorthopäden sowie Zahnärzte und Allgemeinmediziner. Durch das Sozialgesetzbuch (SGB) IX ist gesetzlich geregelt, dass ein Anspruch auf Logopädie besteht, sofern die Voraussetzungen vorliegen.
Rechtliche Grundlage: Nach § 26 Abs.2 Nr.4 Sozialgesetzbuch (SGB) IX umfassen Leistungen zur medizinischen Rehabilitation Heilmittel einschließlich Sprach-, Beschäftigungs- und physikalischer Therapie. Sprechen Sie mit Ihrem Arzt, der aus medizinischer Sicht entscheidet, ob ein logopädischer Therapiebedarf vorhanden ist.
Eine Unterbrechung der Therapie darf nicht länger als 14 Tage dauern, weil danach die Verordnung ihre Gültigkeit verliert. Dauert die Unterbrechung länger als 14 Tage, ist die Dokumentation mit Begründung (beispielsweise Urlaub, Krankheit usw.) durch die therapeutische Praxis gegenüber der Krankenkasse erforderlich.
Das ist nicht erlaubt. Jede logopädische Leistung einschließlich der Befunderhebung oder logopädischen Erstdiagnostik setzt die Verordnung eines Arztes voraus. Grundlage dafür sind die entsprechenden Ausführungen des Gesetzes über den Beruf des Logopäden.
Was macht man in der Logopädie?
Überblick. Logopäden und Logopädinnen entwickeln in enger Zusammenarbeit mit Ärzten und Ärztinnen individuelle therapeutische Konzepte für Patienten jeden Alters, deren Sprach-, Sprech- und Schluckfähigkeit beeinträchtigt ist, z.B. aufgrund von Entwicklungsstörungen, Unfällen, Atem- und Stimmproblemen oder Hörstörungen
Was kostet es 1 Std beim Arzt Selbstzahler?
Die Abrechnung bestimmter Behandlungen wird durch die gesetzlichen Kassen limitiert – und so laut Ärzt*innen unrentabel – Diese Limitierung gibt es bei privat Versicherten nicht: Bei ihnen können die Praxen unbegrenzt oft den Vollpreis abrechnen, was deren Behandlung wirtschaftlicher macht.
- Und die von Selbstzahlenden eben auch.
- Hilfe bei der Terminsuche bieten die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigung.
- Wenn du dich da mit einer Überweisung meldest, müssen sie dir binnen einer Woche einen Termin in den nächsten vier Wochen – für psychotherapeutische Notfälle in den nächsten zwei Wochen – vermitteln.” Lea Marlen Balzer, Deutschlandfunk Nova Wer als Selbstzahler*in zum Arzt geht, wird nach der Gebührenordnung für Ärzte abgerechnet.
Darin sind für alle Behandlungen einheitliche Kosten festgelegt. Bei einer einfachen Sprechstunde kannst du demnach etwa mit 25 bis 50 Euro rechnen. Je nachdem, wie komplex ein Fall ist, kann daraus aber auch deutlich mehr werden. Gängig ist, dass das 2,3-Fache der Grundkosten berechnet wird.
Welche Überweisung für Logopädie?
Therapie Für die logopädische Therapie benötigen Sie von Ihrem behandelnden Facharzt (z.B.: Kinderarzt, HNO-Arzt, Zahnarzt, Neurologe) eine Überweisung zur logopädischen Therapie. In den meisten Fällen (bitte direkt mit dem behandelnden Arzt klären) stellen auch Hausärzte Überweisungen aus. Auf der Überweisung müssen folgende Informationen vermerkt sein:
Persönliche Daten Diagnose Zuweisung zur Logopädie Anzahl der Therapieeinheiten: 10x á 45min
Ich bin Vertragslogopädin der ÖGK, Mit allen anderen Kassen rechne ich nach dem Wahlarztprinzip ab.D.h. die Therapien werden erst von den Patient_innen selbst bezahlt und am Ende einer Behandlungsserie (meist 10 Einheiten) kann die beglichene Rechnung zusammen mit einer Zahlungsbestätigung und der dazugehörigen Überweisung beim Versicherungsträger zur Refundierung eingereicht werden.
- Die ÖGK und die BVAEB haben aktuell die chefärztliche Bewilligungspflicht ausgesetzt.
- Für Versicherte der SVS (GW und LW) gilt diese allerdings weiterhin! WICHTIG : Sollte sich während einer laufenden Behandlungsserie Ihr Versicherungsstatus (oder der des Kindes, welches sich bei mir in Behandlung befindet) ändern (Wiedereinstieg nach Karenz o.Ä.) muss mir dies unbedingt bekanntgegeben werden, damit es zu keinen Nachteilen bei der Abrechnung kommt! Bei Unklarheiten bzgl.
des Prozederes einfach nachfragen, ich helfe gerne weiter. 🙂 Wenn Sie einen Termin für die logopädische Therapie benötigen, können Sie diesen telefonisch oder per E-Mail bzw. über das auf der Website vereinbaren. Sollten Sie einmal einen Termin nicht einhalten können, so besteht die Möglichkeit, diesen mindestens 24 Stunden vorher unter 0660 69 40 671 kostenlos abzusagen oder (falls möglich) zu verschieben.
Was verdient ein Logopäde in NRW?
Abhängigkeit Gehalt Logopäde vom Bundesland: –
Bundesland | Durchschnittliches Monatsgehalt (brutto) | Durchschnittliches Jahresgehalt (brutto) |
---|---|---|
Deutschland | 2.296 EUR | 27.552 EUR |
Baden-Württemberg | 2.569 EUR | 30.828 EUR |
Bayern | 2.485 EUR | 29.820 EUR |
Berlin | 2.316 EUR | 27.792 EUR |
Brandenburg | 1.920 EUR | 26.304 EUR |
Bremen | 2.476 EUR | 29.712 EUR |
Hamburg | 2.605 EUR | 31.260 EUR |
Hessen | 2.904 EUR | 34.848 EUR |
Mecklenburg-Vorpommern | 1.847 EUR | 22.164 EUR |
Niedersachsen | 2.660 EUR | 31.920 EUR |
Nordrhein-Westfalen | 2.426 EUR | 29.112 EUR |
Rheinland-Pfalz | 2.322 EUR | 27.864 EUR |
Saarland | 2.293 EUR | 27.516 EUR |
Sachsen | 1.940 EUR | 23.280 EUR |
Sachsen-Anhalt | 1.896 EUR | 22.752 EUR |
Schleswig-Holstein | 2.180 EUR | 26.160 EUR |
Thüringen | 1.898 EUR | 22.776 EUR |
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Wie viele Logopäden gibt es in Deutschland?
Logopädie in Zahlen – Logopäden sind echte Experten in allen Bereichen der Sprache und des Sprechens. Doch was zeichnet angehende Logopäden aus und wie geht es nach dem Abschluss weiter? Ein paar schnelle Fakten zwischendurch. Wenn du einen Blick in dein Klassenzimmer wirfst, wird dir bereits aufgefallen sein, dass die meisten Logopäden weiblich sind. Und wie geht es für Logopäden nach ihrem erfolgreichen Abschluss weiter? Im Jahr 2020 gab es rund 31.000 Logopäden. Von ihnen arbeiteten 13.000 in Teilzeit. Einsatzorte gibt es viele: Logopäden können als Angestellte in Krankenhäusern, Fach- und Rehabilitationskliniken, in logopädischen und ärztlichen Praxen oder in Sondereinrichtungen für sprachbehinderte, hörbehinderte oder entwicklungsauffällige Kinder arbeiten. : Logopädie in Zahlen –
Was versteht man unter Logopädie?
Die Logopädie kann Menschen mit Sprachschwierigkeiten helfen, sich besser zu verständigen und Barrieren abzubauen, die durch Sprachfehler entstehen. Das Ziel einer Sprachtherapie kann zum Beispiel sein, die Aussprache zu verbessern, die Stimme zu trainieren oder richtig sprechen zu lernen.
Wie wird man Logopäde in Deutschland?
Die Logopädie -Ausbildung dauert drei Jahre. Sowohl die Ausbildung der theoretischen Unterrichtsfächer als auch die praktische Ausbildung mit Patientinnen und Patienten findet an der Berufsfachschule statt. Praktika können in Kliniken, Kindergärten und Praxen absolviert werden.
Wie rechnet ein Logopäde ab?
Der Logopäde schließt einen Behandlungsvertrag direkt mit dem Patienten ab und gibt ihm dabei auch Auskünfte über die Höhe der Behandlungskosten, die individuell festgelegt werden können. Je nach Vertrag werden diese dann komplett oder teilweise über Beihilfe erstattet.
Wie viele Stunden Logopädie?
Wie lange dauert eine logopädische Therapie? Es ist üblich, dass pro Verordnung zehn Therapieeinheiten verschrieben werden. Die Therapiezeit beträgt in der Regel 45 Minuten. Die Therapiesitzungen finden ein- oder zweimal wöchentlich statt. In den meisten Fällen sind zehn Therapieeinheiten nicht ausreichend, um eine sprachliche Auffälligkeit zu beheben.
Die gesamte Dauer einer logopädischen Therapie kann sich je nach Diagnose und Schweregrad über mehrere Monate oder auch über mehrere Jahre erstrecken. In manchen Fällen sind auch Therapiepausen sinnvoll. Am Ende einer Verordnungsserie, also in der Regel nach zehn Therapieeinheiten, erhält der verordnende Arzt von mir einen schriftlichen Therapiebericht.
Aus diesem kann entnommen werden, welche Therapiefortschritte erzielt wurden und welche Ziele als nächstes erreicht werden sollen, falls ich die Weiterbehandlung für notwendig erachte. Auf der Basis meines Therapieberichtes und evt. nach weiteren eigenen Untersuchungen wird der Arzt dann über die Fortführung oder Beendigung der Therapie entscheiden.
- Falls eine Fortführung der logopädischen Therapie notwendig ist, erhalten Sie eine Folgeverordnung mit in der Regel weiteren zehn Therapieeinheiten.
- Die Anzahl der möglichen Folgeverordnungen je Diagnose ist begrenzt.
- Über den so genannten Regelfall hinaus, kann in dringend notwendigen Fällen weiterverordnet werden.
Dies muss von Ihrem Arzt auf dem Verordnungsblatt medizinisch begründet werden. : Wie lange dauert eine logopädische Therapie?
Wie oft kann man Logopädie bekommen?
Welche Unterlagen bzw. Dokumente/Nachweise benötige ich bei einer Erstanmeldung? Grundsätzlich besteht für Sie in meiner Praxis die Möglichkeit einer kostenfreien, unverbindlichen Beratung, für die Sie keine zusätzlichen Unterlagen oder Dokumente benötigen – in diesem Fall kontaktieren Sie meine Praxis einfach telefonisch und vereinbaren Sie vorab einen Beratungstermin.
Im Rahmen der Beratungsleistung können Sie sich darüber informieren, ob Sie bzw. Ihre Angehörigen oder Kinder eine logopädische Behandlung benötigen – sollte dies der Fall sein erhalten Sie auf Wunsch ein Empfehlungsschreiben, mit dem Sie bei Ihrem behandelnden Arzt vorstellig werden können, um eine logopädische Verordnung zu erhalten.
Bitte bedenken Sie: Eine logopädische Behandlung erfolgt grundsätzlich auf Basis einer vorgelegten ärztlichen Verordnung; alternativ besteht die Möglichkeit der eigenständigen Finanzierung auf Selbstzahler- bzw. Rechnungsbasis. Sollten Sie bereits eine ärztliche Verordnung für eine logopädische Behandlung besitzen und planen, einen Termin in meiner Praxis zu vereinbaren, so können die folgenden Dokumente bzw.
je nach Krankheitsbild: Eine Kopie des letzten Arztberichtes bzw. Kopien von Nachweisen weiterer, therapiebegleitender Maßnahmen wie Rehabilitationsmaßnahmen, Teilnahme an Förderprogrammen (z.B. von Kitas, Schulen, Heilpädagogen etc.), anderweitige Therapiemaßnahmen etc. bei zuzahlungspflichtigen Patienten (über 18): Ggf. den Nachweis einer Gebührenbefreiung seitens der zuständigen Krankenkasse sofern eine logopädische Behandlung in einer anderen Praxis innerhalb der letzten 12 Wochen stattgefunden hat: Kopie des letzten zurückliegenden Therapieberichts (falls vorhanden)
Darüber hinaus ist es empfehlenswert, den behandelnden Logopäden sowie den verordnenden Arzt vorab bezüglich eines Wechsel der zuständigen Krankenkasse zu informieren, da dies – insbesondere im Falle eines Wechsels während eines stattfindenden Behandlungszeitraumes – dazu führen kann, dass eine bestehende Verordnung bzw.
ein Rezept zum Zeitpunkt des Eintritts in das neue Versicherungsverhältnis seine Gültigkeit verliert und folglich eine neue Verordnung durch den behandelnden Arzt ausgestellt werden muss. Wie viele Therapiesitzungen umfasst eine logopädische/s Verordnung/Rezept? Im Regelfall umfasst eine logopädische Verordnung bzw.
ein Rezept 10 Therapieeinheiten/-sitzungen; eine Ausnahme bildet die sog. „Erstverordnung” (erstmalige Vorstellung bei einem Logopäden), diese umfasst 10 Therapieeinheiten sowie eine zusätzliche „Diagnostikeinheit” (insgesamt: 11 Therapiesitzungen) zum Zwecke der Feststellung der vorliegenden Symptome des Patienten.
- Wie viele Therapiesitzungen bzw.
- Verordnungen/Rezepte kann ich maximal erhalten? Dies ist abhängig von der vorliegenden Symptomatik des Patienten und der damit verbundenen Diagnose; auch die Einschätzung des verordnenden Arztes spielt bei der Anzahl der Verordnungen eine nicht unerhebliche Rolle.
- Im Falle von kindlichen Sprach- und Sprechstörungen sind – je nach Diagnose – maximal zwischen 3-6 logopädische Verordnungen/Rezepte zu je 10 Therapieeinheiten/-sitzungen (also 30-60 Therapieeinheiten) möglich, wobei diese nicht zwingend in vollem Umfang in Anspruch genommen werden müssen (z.B.
wenn der Patient schnell Fortschritte macht und die Behandlung folglich früher beendet werden kann). Im Falle von Redeflussstörungen (z.B. Stottern oder Poltern) bei Kindern, Jugendlichen oder Erwachsenen) sind maximal zwischen 2-5 logopädische Verordnungen/Rezepte zu je 10 Therapieeinheiten/-sitzungen (also 20-50 Therapieeinheiten) möglich, wobei diese nicht zwingend in vollem Umfang in Anspruch genommen werden müssen (z.B.
Wenn der Patient schnell Fortschritte macht und die Behandlung folglich früher beendet werden kann). Im Falle von Sprach-, Sprech- und Schluckstörungen im Erwachsenenalter (z.B. durch Hirnschädigungen bzw. Folgen eines Schlaganfalls oder einer OP) sind maximal 6 logopädische Verordnungen/Rezepte zu je 10 Therapieeinheiten/-sitzungen (also 60 Therapieeinheiten) möglich; darüber hinaus sind sog.
„Langzeittherapien” bzw. „Therapien außerhalb des Regelfalles” möglich, diese müssen jedoch vom behandelnden Arzt begründet und vorab von der für den Patienten zuständigen Krankenkasse genehmigt werden. Im Falle von Stimmstörungen im Erwachsenenalter sind maximal 2 logopädische Verordnungen/Rezepte zu je 10 Therapieeinheiten/-sitzungen (also 20 Therapieeinheiten) möglich.
- Bitte beachten Sie, dass eine Ausschöpfung der maximal möglichen Anzahl an Verordnungen/Rezepten bzw.
- Therapieeinheiten/-sitzungen nicht bedeutet, dass keine weitere Fortsetzung der logopädischen Behandlung möglich ist – eine Ausschöpfung bedeutet lediglich, dass eine Pausierung von drei Monaten zwischen der Beendigung der letzten zurückliegenden logopädischen Verordnung/des Rezepts und der Ausstellung einer neuen logopädischen Verordnung/eines Rezepts stattfinden muss.
Bei dem zuvor genannten Zeitraum von 12 Wochen bzw.3 Monaten handelt es sich um eine von den gesetzlichen Krankenkassen vorgegebene Frist, die sowohl von den verordnenden Ärzten wie auch den behandelnden Logopäden eingehalten werden muss. Mögliche Alternativen zu einer solchen o.g.
Unterbrechung bestehen in der Verordnung einer Langzeittherapie (sog. „Therapie außerhalb des Regelfalles”, welche jedoch vorab vom Arzt als solche begründet und von der zuständigen Krankenkasse genehmigt werden muss), einer Anpassung der ärztlichen Verordnung im Rahmen einer neuerlichen Diagnose (sofern sich bestehende Symptome vor Beendigung der letztmöglichen Verordnung geändert haben) oder durch die Entscheidung zur privaten Kostenübernahme der entstehenden Behandlungskosten (sog.
„Selbstzahlervereinbarung”). Falls Sie sich in einem privaten Versicherungsverhältnis befinden, so sind die o.g. Angaben lediglich Richtwerte, die jedoch für Privatpatienten nicht als gesetzlich verbindlich zu verstehen sind. In welchem Umfang Ihnen logopädische Therapieeinheiten/-sitzungen zustehen, hängt von den Leistungen Ihrer Krankenkasse sowie der Bereitschaft des behandelnden Arztes zur Weiterverordnung ab; genauere Informationen zur Übernahme logopädischer Behandlungsleistungen entnehmen Sie bitte Ihrem Versicherungsvertrag bzw.
- Ihren Vertragsunterlagen.
- Wie viele Therapiesitzungen können pro Woche erfolgen? Dies hängt von der gestellten Diagnose im Rahmen der ärztlichen Verordnung sowie der Einschätzung des behandelnden Arztes ab.
- Darüber hinaus werden bei der Festsetzung der sog.
- Therapiefrequenz” weitere Faktoren wie beispielsweise die Belastbarkeit des Patienten (körperlich und/oder geistig) oder die Erreichbarkeit des Therapiestandortes (z.B.
im Falle von körperlichen Behinderungen) berücksichtigt. Regulär erhalten Sie eine logopädische Verordnung/ein Rezept mit einer sog. „Therapiefrequenz” von 1x pro Woche; je nach Bedarf kann diese Frequenz auch 1-2x pro Woche oder von Beginn der Behandlung an 2x pro Woche umfassen.
Falls auf der Verordnung 1-2x pro Woche vermerkt wurde, so handelt es sich um eine Empfehlung des behandelnden Arztes, die logopädische Behandlung – sofern zeitlich bzw. terminlich möglich (in Abhängigkeit der terminlichen Möglichkeiten des Patienten sowie der Auslastung des behandelnden Logopäden) – 2x pro Woche wahrzunehmen; ist dies nicht möglich, sollte mindestens 1x pro Woche eine logopädische Therapie erfolgen.
Eine häufigere „Therapiefrequenz” (z.B.3x pro Woche und mehr) würde eine Intensivtherapie bedeuten; diese Art der Behandlung wird im Normalfall eher selten verordnet (meist im Rahmen einer klinisch stattfindenden logopädischen Behandlung). Wie lange dauert eine (einzelne) Therapiesitzung? Je nach vorliegender logopädischer Verordnung/logopädischem Rezept sowie der zugehörigen gestellten Diagnose kann die Therapiedauer zwischen 30, 45 und 60 Minuten variieren.
Im Normalfall wird auf der Verordnung vom behandelnden Arzt eine Therapiezeit von 45 Minuten vermerkt, in Fällen von komplexeren Störungsbildern (z.B. „Aphasie” nach Hirnschädigung/Schlaganfall) sind auch 60 Minuten üblich. Eine Therapiezeit von lediglich 30 Minuten kann bei (jüngeren) Kindern vermerkt werden (sofern beispielsweise deren Konzentrationsfähigkeit noch nicht ausreicht, um einen Zeitraum von 45 Minuten zu überdauern).
Welchen (Gesamt-)Zeitraum umfasst eine logopädische Therapie bis zu ihrem Abschluss? Die Beantwortung dieser Frage hängt in großem Maße von der zu Grunde liegenden Erkrankung bzw. der Komplexität des vorliegenden Störungsbildes sowie den individuellen Faktoren/Umständen des Patienten (Alter, Ausdauer/Konzentration, Übungsbereitschaft, das regelmäßige Wahrnehmen von Therapiemaßnahmen sowie das Erreichen von Fortschritten innerhalb der Therapiesitzungen) ab.
Pauschal lässt sich die (Gesamt-)Dauer der logopädischen Behandlung nicht einschätzen; in Abhängigkeit der individuellen Entwicklung im Rahmen der Therapie wird mit dem Patienten regelmäßig über dessen Fortschritte gesprochen um eine ungefähre Prognose für dessen weiteren Therapieverlauf zu erstellen.
Grundsätzlich wird angestrebt, die logopädische Behandlung innerhalb des für die jeweilige Diagnose vorgesehenen Regelfalles (siehe Frage „Wie viele Therapiesitzungen bzw. Verordnungen/Rezepte kann ich maximal erhalten?” weiter oben) erfolgreich abzuschließen, jedoch kann es mitunter – in Abhängigkeit der zuvor erwähnten Faktoren – vorkommen, dass eine logopädische Therapie über einen längerfristigen Zeitraum stattfindet.
Gibt es einen Unterschied zwischen Sprachstörungen und Sprechstörungen? Bei Sprachstörungen handelt es sich um die Beeinträchtigung der Fähigkeit die Sprache in ihren verschiedenen Formen korrekt verwenden zu können. Die zuvor genannte Beeinträchtigung bezieht sich dabei nicht nur auf die Anwendung der Sprache (z.B.
das Sprechen selbst), sondern mitunter auch auf das Verstehen gesprochener Äußerungen sowie die schriftsprachlichen Fähigkeiten (Lesen und Schreiben). Häufige Symptome umfassen hierbei die fehlerhafte Verwendung von Lauten bzw. Veränderung von Lauten zu sog.
Ersatzlauten” (Bsp.: /t/ → /k/), Störungen der Wortfindung sowie die Unfähigkeit grammatikalisch korrekte Sätze zu bilden. Logopädische Störungsbilder, die in die Kategorie der „Sprachstörungen” eingeteilt werden, sind u.a. Störungen der kindlichen Sprachentwicklung (ausgenommen Sprechstörungen wie „Sigmatismen”, s.u.) & Aphasien (Sprachstörungen nach Hirnschädigung).
Bei Sprechstörungen hingegen ist die Fähigkeit zur Lautbildung bzw. Bewegungsplanung (im Gehirn) und/oder der Bewegungsausführung der am Sprechvorgang beteiligten Organe (z.B. Zunge, Lippen, Kiefer etc.) betroffen. Darüber hinaus kann auch die Koordination von Atmung, Stimmgebung und Muskelspannung (Gesichts-, Mund- und Halsbereich) in Mitleidenschaft gezogen sein.
- Die häufigsten Symptome umfassen in diesem Falle Sprechanstrengungen, eine undeutliche Aussprache sowie Verständigungsschwierigkeiten.
- Logopädische Störungsbilder, die in die Kategorie der „Sprechstörungen” eingeteilt werden, sind u.a.
- Störungen der kindlichen Aussprache (hier: Sigmatismen bzw. das sog.
„Lispeln”, meist bedingt durch eine Beeinträchtigung der Muskulatur im Gesichts- und Mundbereich) sowie Sprechapraxien & Dysarthrien (Störungen der Planung bzw. Ausführung des Sprechvorganges bedingt durch Hirnschädigungen). Wie unterscheiden sich Logopäden, Sprachtherapeuten und Förderkräfte im Bereiche Sprache voneinander? Unter der Bezeichnung „Logopäde/in” versteht man eine gesetzlich geschützte und staatlich anerkannte Berufsbezeichnung unter dem Logopädengesetz von 1980.
Ein/e Logopäde/in hat in der Regel eine dreijährige Fachschulausbildung bzw. ein vergleichbares Fachstudium zum sog. „Heilmittelerbringer” absolviert. Der Begriff „Sprachtherapeut” hingegen ist nicht gesetzlich geschützt und stellt eine Art „Oberbegriff” für eine Reihe von Berufsgruppen dar, die sprachtherapeutisch tätig sind.
Diesen Berufsgruppen gehören u.a. (Klinische) Linguisten, Patholinguisten, Klinische Sprechwissenschaftler oder auch Sprachheilpädagogen an. Die o.g. Berufsgruppen unterscheiden sich voneinander meist in den unterschiedlichen Schwerpunkten ihrer jeweiligen Berufsausbildungen.
- Förderkräfte im Bereich „Sprache” ist eine ausgedehntere Bezeichnung als der Begriff „Sprachtherapeut”.
- Hierbei kann es sich um (Sprach-)Heilpädagogen, Sonderpädagogen oder zum Teil auch Erzieher und Lehrer mit besonderer Fortbildung in den Bereichen Pädagogik, Sprache und Sprachentwicklung handeln.
- Oftmals handelt es sich bei dieser Form der Förderung um eine Gruppensituation, in deren Rahmen mehrere Personen gefördert werden.
Hierbei gilt zu beachten: Eine Fördermaßnahme im Bereich „Sprache” (z.B. innerhalb der Kita) kann eine logopädische Therapie nicht ersetzen, diese allerdings ergänzend unterstützen.
Was macht ein Logopäde bei Kindern?
Logopädie: Sprachtherapie – Bei der Sprachtherapie geht es darum, Probleme in der Sprachentwicklung, im Sprachgebrauch und im Sprachverständnis zu beseitigen. Dazu gehört beispielweise ein eingeschränkter Wortschatz, die Unfähigkeit, in zusammenhängenden Sätzen zu sprechen oder die Bedeutung von Texten und Sprache zu erfassen.
Anbahnung sprachlicher Äußerungen Aufbau des Sprachverständnisses Ausbildung und Erhalt der Lautsprache zur sprachlichen Kommunikation Artikulationsverbesserung bzw. Schaffung nonverbaler Kommunikationsmöglichkeiten Normalisierung bzw. Verbesserung der auditiven Wahrnehmungsfähigkeit Aufbau von Kommunikationsstrategien Normalisierung des Sprachklanges Beseitigung von Dysfunktionen der Kehlkopf- und Zungenmuskulatur Besserung und Erhalt des Schluckvorganges