Was Sind Unterhaltsberechtigte Kinder?

Was Sind Unterhaltsberechtigte Kinder
Was versteht man im juristischen Sinne unter unterhaltsberechtigte Personen? Kann mir das einer erklären? | STERN.de – Noch Fragen? Antworten (4) Eine unterhaltsberechtigte Person ist eine Person, die aufgrund Verwandtschaft in gerader Linie (Kind – Eltern – Großeltern), wegen Ehe (Ehegatten untereinander während bestehender Ehe, Trennungsphase und nach Scheidung) und wegen Geburt eines nichtehelichen Kindes (Anspruch der Kindesmutter, § 1615 l BGB – Bürgerliches Gesetzbuch) Unterhalt vom Unterhaltspflichtigen verlangen kann.Für Kinder besteht nach einer Scheidung weiterhin Unterhaltspflicht.

Derjenige, bei dem das Kind, Den Rest erhälst Du, wenn Du lernst mit Google umzugehen. Hier sind wir aus 1000 zeichen pro Antwort bescfhränk. Es gibt einmal die Person, die unterhaltsberechtigt ist, und es gibt Personen, die verpflichtet sind Unterhalt für jemanden zu leisten. Ein Kind von getrennt lebenden Eltern hat Anspruch auf Unterhalt und ist somit berechtigt.

Der Elternteil, der zahlen muß, ist verpflichtet! Unterhaltspflichtig bist du gegenüber deiner eigenen Kinder, der Eltern und unter Umständen auch gegenüber des ehemaligen Ehepartners – diese Personen sind also unterhaltsberechtigt, wobei es auch genaue gesetzliche Bestimmungen gibt.

Die Ausbildung deines Kindes musst du zum Beispiel nur bis zu einem bestimmten Alter zahlen, musst ihm aber kein Zweitstudium finanzieren. Wurde eine Pfändung durch die Behörden beantragt, dann werden die unterhaltsberechtigten Personen berücksichtigt. Das sind Kinder und Partner, die durch Geldleistungen oder natureller Hilfe unterstützt werden.

Erst nach dieser Berechnung wird der monatliche Pfändungsbetrag festgelegt und vom Lohn gepfändet. : Was versteht man im juristischen Sinne unter unterhaltsberechtigte Personen? Kann mir das einer erklären? | STERN.de – Noch Fragen?

Wer ist ein unterhaltsberechtigtes Kind?

Verwandte in gerader Linie sind die Großeltern, Eltern, Kinder und deren Abkömmlinge. Unterhaltspflichtig sind demnach insbesondere Eltern ihren Kindern, aber auch Kinder gegenüber ihren Eltern. Unterhaltsberechtigt ist nur, wer bedürftig ist.

Was bedeutet unterhaltsberechtigte Kinder die im Haushalt leben?

Definition: Unterhaltsberechtigte Kinder Die Kategorie “unterhaltsberechtigte Kinder” umfasst zwei Gruppen. Als unterhaltsberechtigte Kinder gelten alle Personen unter 16 Jahren. Personen im Alter von 16 bis 24 Jahren, die mit mindestens einem ihrer Elternteile in einem gemeinsamen Haushalt leben und keine Erwerbspersonen sind, werden ebenfalls als unterhaltsberechtigte Kinder betrachtet.Bei der Berechnung von Äquivalenten (vgl.

Was bedeutet unterhaltsberechtigt?

§ 33a Abs.1 EStG setzt voraus, dass die Aufwendungen für eine dem Steuerpflichtigen oder seinem Ehegatten gegenüber gesetzlich unterhaltsberechtigte Person entstehen. Gesetzlich unterhaltsberechtigt sind Ehegatten sowie Verwandte in gerader Linie (Großeltern, Eltern, Kinder bzw.

Enkel), nicht dagegen Verwandte in der Seitenlinie (Geschwister und Verschwägerte). Zivilrechtlich gesetzlich unterhaltsberechtigt ist auch der dauernd getrennt lebende oder geschiedene Ehegatte. Auch der nicht dauernd getrennt lebende, nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Ehegatte, insbesondere der im Heimatstaat lebende Ehegatte eines Gastarbeiters, gehört zu den gesetzlich Unterhaltsberechtigten.

Gesetzlich unterhaltsberechtigt sind auch die Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Soweit beim freiwilligen Wehrdienst (FWD) und Bundesfreiwilligendienst kein Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag besteht, können grundsätzlich Unterhaltsleistungen berücksichtigt werden.

  • Eine gesetzliche Unterhaltspflicht kann sich auch aus den Folgen einer Scheidung ergeben.
  • Aufwendungen zur Erfüllung der gesetzlichen Unterhaltspflicht zusammenlebender unbeschränkt steuerpflichtiger Ehegatten sind jedoch nicht abziehbar.
  • Denn die Vorschriften über die Ehegattenbesteuerung verdrängen als steuerrechtliche Sonderregelung die allgemeinen Vorschriften über den Unterhaltsabzug.

Zusammenveranlagte Ehegatten kommen schon in den Genuss des verdoppelten Grundfreibetrags. Dabei ist unerheblich, welche Veranlagungsform die Ehegatten wählen. Die Unterhaltspflicht bestimmt sich nach Auffassung des BFH nach inländischen Maßstäben. Im Urteilsfall hatte der Steuerpflichtige seine in der Türkei lebende Schwester, deren Kinder, seinen Vater und seine Stiefmutter unterstützt.

  • Er wies darauf hin, dass in der Türkei auch Geschwister einander gesetzlich unterhaltsverpflichtet seien und er sich der Zahlung an die Stiefmutter aus sittlichen Gründen nicht entziehen könnte.
  • Dem ist der BFH nicht gefolgt.
  • Die gesetzliche Unterhaltspflicht bestimme sich allein nach den Vorschriften des BGB und werde selbst dann nicht durch ausländisches Recht erweitert, wenn dieses aufgrund internationalen Privatrechts im Inland durchsetzbar sei.

Der BFH hat diesen Sachverhalt bestätigt. Allerdings sind bei dauernd getrennt lebenden Ehegatten die Unterhaltsleistungen an die Schwiegereltern so lange noch steuerlich zu berücksichtigen, solange die Ehe noch nicht geschieden ist. Denn dem Wortlaut des Gesetzes in § 33a Abs.1 Satz 1 EStG ist nicht zu entnehmen, dass auch die Voraussetzungen für eine Ehegattenveranlagung nach den §§ 26 Abs.1 Satz 1, 26a, 26b, 26c EStG gegeben sein müssen.

  • Eine einschränkende Auslegung des § 33a Abs.1 EStG dahingehend, dass der Normzweck der Vorschrift den Abzug von Unterhaltszahlungen an verschwägerte Personen nur bei einer intakten Ehe geböte, kommt nicht in Betracht.
  • Gesetzlich unterhaltsverpflichtet ist auch der Vater eines nichtehelichen Kindes gegenüber der Mutter für die Dauer von mindestens 14 Wochen.

Ist die Mutter aus Gründen, die durch die Geburt verursacht sind, wegen Krankheit oder Erziehung des Kindes außerstande, erwerbstätig zu sein, verlängert sich die Unterhaltsberechtigung auf maximal 40 Monate (4 Monate vor und 36 Monate nach der Geburt).

Was bedeutet Unterhaltsanspruch gegenüber anderen Personen?

Unterhalt ist das, was eine Person leistet, um für den Lebensbedarf einer anderen Person aufzukommen. Unterhalt kann zum Beispiel geleistet werden durch Geld, durch Sachen, aber auch durch Erziehung, Betreuung, Pflege und persönliche Zuwendung. Das Thema, wer was für den Unterhalt leistet, ist dann besonders wichtig, wenn sich Mütter und Väter trennen.

Wer zählt zu den unterhaltsberechtigten Personen?

Ermittlung und Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens / 2.1 Feststellung der, Bei einer Einkommenspfändung durch einen nicht bevorrechtigten Gläubiger hat der Arbeitgeber den pfändbaren (und damit zugleich den unpfändbaren) Einkommensteil des Schuldners festzustellen.

  1. Das Gericht spricht nur eine Blankettpfändung aus.
  2. In ihr sind zwar die wichtigsten Vorschriften der über die Einkommenspfändung bezeichnet.
  3. Jedoch werden die für die Feststellung des pfändbaren Einkommens zu berücksichtigenden Unterhaltslasten des Schuldners im Blankett-Pfändungsbeschluss nicht einzeln angegeben.

Zur Feststellung des gepfändeten Einkommens muss vielmehr der Arbeitgeber als Drittschuldner die zu berücksichtigenden unterhaltsberechtigten Angehörigen des Schuldners ermitteln. Dies sind der Ehegatte, ein früherer Ehegatte, der Lebenspartner (mit ihm nicht zu verwechseln der nichteheliche Lebensgefährte) und ein früherer Lebenspartner, Verwandte in gerader Linie (also Kinder, Enkelkinder, Eltern, Großeltern), sowie ein Elternteil mit seinem Unterhaltsanspruch nach,, sofern der Arbeitnehmer solchen Personen aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung Unterhalt schuldet und auch tatsächlich gewährt.

Wie werden unterhaltsberechtigte Personen ermittelt?

2.1 Unterhaltsberechtigte Personen erfassen Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss selbst enthält zur Anzahl der unterhaltspflichtigen Personen keine Angaben. Dies muss der Drittschuldner selbst aus den Personalunterlagen, z.B. Lohnsteuerkarte ermitteln.

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Wer bekommt den Unterhalt wenn das Kind 18 ist?

Weil dies sehr oft – auch von Anwälten – übersehen wird, sei es noch einmal ausdrücklich klargestellt: – Bei volljährigen Kindern sind grundsätzlich immer beide Eltern barunterhaltspflichtig. Das gilt auch dann, wenn das Kind zwischen 18 und 21 Jahre alt ist, noch bei einem Elternteil lebt und sich noch in der Schul- oder Berufsausbildung befindet.

Beispiel: ein Gymnasiast lebt bei seiner Mutter. Sobald dieser Gymnasiast 18 Jahre alt wird, muss sich auch die Mutter am Barunterhalt beteiligen. (Eine ganz andere Frage ist, ob die Mutter die Naturalleistungen, die sie weiterhin erbringt, mit ihrem Unterhalt verrechnen kann (siehe dazu unten Punkt 4).

Das kann dem unterhaltspflichtigen Vater aber egal sein, denn dies hat auf die Höhe des von ihm zu zahlenden Unterhalts keinen Einfluss). Da beide Eltern barunterhaltspflichtig sind, stellt sich die Frage, wie der Unterhaltsanspruch des Kindes auf beide Elternteile aufzuteilen ist.

Eineswegs ist es etwa so, dass jeder Elternteil automatisch die Hälfte schuldet. Das wäre nur der Fall, wenn beide Eltern zufällig gleich viel netto verdienen würden. Vielmehr haftet jeder Elternteil anteilmäßig in Höhe seines unterhaltsrelevanten Einkommens abzüglich des Selbstbehalts. Das bedeutet, dass derjenige Elternteil, der ein höheres Nettoeinkommen hat als der andere Elternteil, einen größeren Teil des Kindesunterhalts zahlen muss als der andere Elternteil.

Wichtig: Die Unterhaltspflicht eines Elternteils kann deshalb nur dann ausgerechnet werden, wenn auch das Einkommen des anderen Elternteils bekannt ist. Das volljährige Kind, das Unterhalt verlangt, ist verpflichtet, dem einen Elternteil über das Einkommen des anderen Elternteils Auskunft zu geben.

Der eine Elternteil kann aber auch unmittelbar vom anderen Elternteil Auskunft über dessen Einkommensverhältnisse verlangen (OLG Hamm FamRB 2013,175). Da zu den Einkommensverhältnissen auch ein etwaiger Unterhaltsanspruch gegen den neuen Ehepartner des Elternteils zählt, kann also auch Auskunft über dessen Einkommen verlangt werden.

Das Kindergeld ist auf den Unterhaltsbedarf des Kindes in voller Höhe anzurechnen. In Höhe des Kindergelds verringert sich also der Unterhaltsbedarf. Natürlich muss im Gegenzug das Kindergeld dann auch in voller Höhe an das Kind ausgezahlt werden. Beispiel: Das volljährige Kind geht noch zur Schule.

  • Der Unterhaltsanspruch wird nach der Düsseldorfer Tabelle berechnet, und zwar nach dem zusammenaddierten Nettoeinkommen beider Elternteile.
  • Angenommen, der Vater verdient netto 2.500,- €, die Mutter netto 2.000,- €.
  • Zusammen sind dies 4.500,- €, so dass nach der Düsseldorfer Tabelle ein Unterhalt von 905,- € zu zahlen ist.

Nach Abzug des vollen Kindergelds von 250,- Euro, das ja als Einkommen des Kindes gilt, besteht noch ein offener Unterhaltsbedarf des Kindes von 655,- €. Dieser noch offene Betrag wird auf beide Elternteile gemäß folgender Rechnung aufgeteilt: Zunächst werden für beide Elternteile ihre Einsatzbeträge errechnet, indem man von ihrem Nettoeinkommen den angemessenen Selbstbehalt abzieht.

Dieser angemessene Selbstbehalt gegenüber volljährigen Kinderen liegt bei 1.650,- €. Dies ergibt folgende Rechenwerte: für den Vater: 2.500,- €,/.1.650,- € = 850,- €, für die Mutter: 2.000,- €,/.1.650,- € = 350,- €. Die Eltern haften nun für den noch offenen Unterhalt i.H.v.655,- € im Verhältnis 850 zu 350.

In eine mathematische Formel gebracht: der Vater schuldet 850/1200 x 655,- € = 464,- €, die Mutter schuldet 350/1200 x 655,- € =191,- €.

Wie lange gilt die Unterhaltspflicht für Kinder?

Das müssen Eltern für Kinder ab 18 zahlen – Aktualisiert am 12. Januar 2023 Das Wichtigste in Kürze

  • Eltern müssen ihren volljährigen Kindern Unterhalt zahlen – bis zum Abschluss einer ersten beruflichen Ausbildung,
  • Studiert Dein Kind und wohnt nicht mehr zuhause, stehen ihm seit 1. Januar 2023 monatlich als Unterhalt 930 Euro von den Eltern zu (bisher: 860 Euro).
  • Verdient Dein volljähriges Kind neben der Schule oder dem Studium regelmäßig dazu, musst Du weniger zahlen. Auch Stipendien, Bafög und Kindergeld zählen als Einkommen des Kindes.

So gehst Du vor

  • Sprich mit Deinem Kind frühzeitig über seine Pläne für die Zeit nach dem Schulabschluss, denn davon hängt es ab, wie es finanziell weitergeht.
  • Wohnt Dein volljähriges Kind noch zuhause, kannst Du den Unterhalt in der Düsseldorfer Tabelle ablesen.
  • Lade Dir unsere Checkliste zum Unterhalt für volljährige Kinder herunter. Zur Checkliste

Volljährige Kinder dürfen Auto fahren, wählen und können ohne Eltern Verträge abschließen. Finanziell stehen die meisten mit 18 Jahren allerdings noch nicht auf eigenen Beinen. Junge Leute haben in vielen Fällen weiterhin Anspruch auf Unterhalt von ihren Eltern.

Wie viel darf eine unterhaltsberechtigte Person verdienen?

Der Unterhaltsberechtigte bleibt demnach gänzlich unberücksichtigt, wenn sein Einkommen mehr als 930 € beträgt.

Wann ist man nicht unterhaltspflichtig?

2. Bei volljährigen Kindern: – Der Unterhaltsanspruch eines volljährigen Kindes entfällt, wenn es entweder genügend eigene Einkünfte hat (siehe: eigene Einkünfte des Kindes ) bzw. haben könnte oder wenn der Unterhalt zahlende Elternteil nicht (mehr) leistungsfähig ist.

  • Ist das volljährige Kind weder krank noch in einer Ausbildung, so ist es verpflichtet, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen.
  • Ommt es dieser Arbeitspflicht aber nicht nach, so entfällt sein Unterhaltsanspruch ebenfalls.
  • Schließlich kann der Unterhaltsanspruch nach § 1611 Abs.1 BGB verwirkt sein, wenn das volljährige Kind durch sein eigenes sittliches Verschulden bedürftig wurde oder wenn es sich vorsätzlich einer schweren Verfehlung gegen den Unterhaltspflichtigen oder einen nahen Angehörigen des Unterhaltspflichtigen schuldig gemacht hat (z.B.

tätliche Angriffe, grobe Beleidigungen, sehr grobe Lieblosigkeit gegenüber einem alten oder kranken Elternteil usw.). Die Rechtsprechung ist eher zurückhaltend. Alkoholismus oder andere Drogensucht soll nach der Rechtsprechung nicht ohne weiteres zu einer Verwirkung führen.

  • Im konkreten Fall ist auch immer zu prüfen, ob das Verhalten des Kindes angesichts der Familiengeschichte “irgendwie verständlich” ist.
  • Das volljährige Kind kann seinen Unterhaltsanspruch auch dadurch verwirken, dass es hartnäckig gegenüber dem Unterhaltspflichtigen keine oder falsche Angaben über sein eigenes Einkommen macht (KG FamRZ 2016,379).

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Ist meine Frau eine Unterhaltspflichtige Person?

Pfändungsfreigrenzen | Erhöhung bei Unterhaltspflichten Eine Erhöhung des pfändungsfreien Grundfreibetrags des Schuldners erfolgt, wenn der Schuldner aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung Unterhalt gewährt. Zu den Unterhaltsberechtigten zählen Ehegatten, frühere Ehegatten, Lebenspartner, frühere Lebenspartner oder Verwandte in gerader Linie, wie Kinder, Eltern, Großeltern etc., vgl.

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Ist man Geschwistern gegenüber unterhaltspflichtig?

Müssen Geschwister für die Kosten der pflegebedürftigen Geschwister aufkommen? – Hier geht es um die Frage der Unterhaltspflicht unter Geschwistern, Ihr Bruder oder Ihre Schwester wird zum Pflegefall, aber deren eigene Ersparnisse reichen nicht aus, um die Kosten der Pflege zu decken.

  1. In diesem Fall sind nach Paragraph 1601 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 1601 BGB) nur Verwandte der geraden Linie unterhaltspflichtig,
  2. Zur geraden Verwandtschaftslinie zählen die Eltern und die eigenen Kinder.
  3. Geschwister hingegen zählen zur Seitenlinie und sind gegenseitig nicht unterhaltspflichtig.

Haben Sie und Ihre Geschwister gemeinsames Eigentum, wie zum Beispiel eine Immobilie, holen Sie sich den Rat eines Anwalts ein, Dieser kann Ihnen genau erklären, inwiefern es möglich ist eine Veräußerung der Immobilie anzuordnen, damit Ihr Bruder oder Ihre Schwester die Kosten für die eigene Pflege abdecken kann.

Bin ich für meine Freundin unterhaltspflichtig?

Unterhalt während der Lebenspartnerschaft (Familienunterhalt) – § 5 LPartG erklärt pauschal, dass die Lebenspartner einander verpflichtet sind, durch ihre Arbeit und mit ihrem Vermögen die partnerschaftliche Lebensgemeinschaft angemessen zu unterhalten. Ausdrücklich verweist das Gesetz auf das Eherecht, das für Ehegatten maßgeblich ist.

§ 1360 S.2 BGB : Ist einem Lebenspartner die Haushaltsführung überlassen, so erfüllt er seine Verpflichtung, durch Arbeit zum Unterhalt der Familie beizutragen, in der Regel durch die Führung des Haushalts. § 1360a BGB bestimmt den Umfang der Unterhaltspflichten während der Lebenspartnerschaft. § 1360b BGB bestimmt, dass ein Lebenspartner Beiträge, die er über den angemessenen Unterhalt hinaus erbringt, vom Partner nicht zurückfordern kann. § 1609 BGB bestimmt eine Rangfolge, wenn ein Lebenspartner mehrere Unterhaltspflichten zu erfüllen hat.

Kann man sich auf einen anderen Kindesunterhalt einigen?

Das Wichtigste zur Unterhalts­verein­barung in Kürze – Kann man den Unterhalt privat regeln? Ja. Grundsätzlich besteht keine Pflicht, eine Vereinbarung zum Unterhalt gerichtlich treffen zu lassen. Wichtig ist jedoch, dass auch eine privatschriftliche, außergerichtliche Unterhaltsvereinbarung sowohl der Form als auch dem Inhalt nach rechtlichen Rahmenbedingungen nicht zuwiderlaufen darf.

Anderenfalls kann eine solche im Zweifel nicht wirksam oder durchsetzbar sein. Mehr dazu lesen Sie hier, Wie lange gilt eine Unterhaltvereinbarung? Eine Vereinbarung zum Unterhalt gilt in aller Regel so lange, bis eine Grundlage des Unterhaltsanspruches entfällt (z.B. Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten, Minderjährigkeit des betroffenen Kindes).

Wie kann eine Unterhaltsvereinbarung aussehen? Eine unverbindliche Vorlage für eine Unterhaltsvereinbarung finden Sie an dieser Stelle, Die hier aufgeführten Passagen können zum Beispiel in eine Trennungsvereinbarung und/oder Scheidungsfolgenvereinbarung aufgenommen werden.

Was sind Unterhaltspflichtige Verwandte?

Mögliche Ansprüche gegenüber Angehörigen Der Verwandtschaftsgrad bestimmt den Umfang der Unterhaltspflicht. Grundsätzlich sind Verwandte „in gerader Linie” gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet:

Als gesteigert unterhaltspflichtig gelten Ehegatten und gleichgeschlechtliche Lebenspartner untereinander sowie Eltern gegenüber ihren Kindern (mit bestimmten Einschränkungen) bis zum 21. Lebensjahr.Eltern gegenüber ihren volljährigen Kindern und umgekehrt sowie Väter nichtehelicher Kinder gegenüber der Kindsmutter sind „normal” unterhaltspflichtig. Die Gruppe der „normal oder nicht gesteigert Unterhaltspflichtigen” leistet einen niedrigeren Unterhalt und kann einen höheren Selbstbehalt beanspruchen.Nicht unterhaltspflichtig im Sinne der Sozialhilfe sind u.a. Geschwister untereinander, Großeltern für ihre Enkel und umgekehrt, Verschwägerte untereinander und auch Schwiegertöchter/-söhne für Schwiegereltern sowie umgekehrt.

Unterhaltspflichtige, speziell die Kinder Pflegebedürftiger, müssen jedoch nicht ihr gesamtes Einkommen oder auch ihr vollständiges Vermögen für den Unterhalt einsetzen. Der Abzug laufender Verpflichtungen vom Einkommen, wie Mieten, aber z.B. auch die Schulden für ein Eigenheim oder die Kosten für eine angemessene Altersvorsorge, führt zu einem „bereinigten Einkommen”, das für evtl.

  1. Unterhaltszahlungen überhaupt nur zur Verfügung steht.
  2. Dem wird ein Selbstbehalt für das Bestreiten des Lebensunterhalts entgegengestellt.
  3. Die Berechnung erfolgt nach gewissen Richtwerten („Düsseldorfer Tabelle”), die sich jedoch im Detail von Bundesland zu Bundesland unterscheiden können.
  4. Übersteigt das „bereinigte Einkommen” den so errechneten Selbstbehalt, müssen von diesem Restbetrag max.50 % als Unterhalt eingesetzt werden! Das Vermögen der Unterhaltspflichtigen für solche Leistungen ist durch großzügige Freibeträge weit geschützt.

So ist ein selbst genutztes Eigenheim (Haus oder Eigentumswohnung) geschützt, sofern kein Luxusobjekt. Auch das ersparte Geldvermögen ist unter Berücksichtigung gewisser Grenzen nicht antastbar. : Mögliche Ansprüche gegenüber Angehörigen

Wie werden Kinder bei Pfändung berücksichtigt?

Ermittlung und Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens / 2.2 Mitverdienender Ehegatte,, Der (nicht getrennt lebende) Ehegatte zählt für die Feststellung des Freibetrags nach auch dann zu den unterhaltsberechtigten Angehörigen, wenn sie/er aus Arbeit oder Vermögen eigenes Einkommen hat.

  1. Sie/Er ist selbst dann als Unterhaltsberechtigter zu berücksichtigen, wenn ihr/sein eigenes Einkommen sehr viel höher als das Einkommen des Schuldners/der Schuldnerin ist.
  2. Sie/Er könnte nur dann unberücksichtigt bleiben, wenn der Schuldner infolge des hohen eigenen Einkommens des Ehegatten nicht zum Familienunterhalt beitragen müsste.

Da dies aber kaum einmal der Fall sein wird und durch den Arbeitgeber als Drittschuldner nicht beurteilt werden kann, ist auch für den mitverdienenden Ehegatten praktisch immer der volle Freibetrag zu berücksichtigen. Nur wenn das Vollstreckungsgericht auf Gläubigerantrag nach bestimmt, dass der Ehegatte infolge eigener Einkünfte ganz oder teilweise unberücksichtigt zu bleiben hat, ist der unpfändbare Teil des Schuldnereinkommens nach dieser Anordnung zu berechnen.

“Erste” Person, für die der höhere Freibetrag nach zu bemessen ist, kann dann ein Kind oder sonst ein Unterhaltsberechtigter sein. In gleicher Weise wird der getrennt lebende Ehegatte berücksichtigt, wenn ihm der Schuldner aufgrund gesetzlicher Verpflichtung Unterhalt gewährt. Entsprechendes gilt für den Lebenspartner und den ehemaligen Lebenspartner (Unterhaltsanspruch nach, ).

Der um den Kinderfreibetrag erhöhte pfändungsfreie Einkommensbetrag ist bei jedem Elternteil gesondert zu berücksichtigen, und zwar auch bei einer gegen beide Ehegatten gerichteten Zwangsvollstreckung, wenn beide gemeinschaftlich ehelichen Kindern Unterhalt gewähren.

In ganz besonderen Einzelfällen kann ein Kind gegen die mitverdienende Mutter keinen Unterhaltsanspruch in Geld haben. Wird dies geltend gemacht, dann empfiehlt es sich, eine klarstellende Entscheidung des Vollstreckungsgerichts über die Zahl der zu berücksichtigenden Angehörigen herbeizuführen. Ein Kind mit eigenem Einkommen kann nach Bestimmung des Vollstreckungsgerichts auf Gläubigerantrag ganz oder teilweise unberücksichtigt bleiben.

Die Volljährigkeit eines Kindes (Vollendung des 18. Lebensjahrs) beendet eine gesetzliche Unterhaltspflicht des Schuldners nicht. Auch ein volljähriges Kind zählt daher bei den nach zu berücksichtigenden Unterhaltspflichten mit, wenn ihm der Schuldner gesetzlich Unterhalt schuldet und diesen auch tatsächlich leistet.

  • Es sollte auch dann zu berücksichtigen sein, wenn im konkreten Einzelfall eine Verpflichtung zur Unterhaltsgewährung aus den Gründen des nicht bestehen könnte, weil der angemessene Unterhalt des Schuldners gefährdet ist.
  • Denn vom Schuldner kann nicht verlangt werden, sein Vermögen zum Nachteil eines unterhaltsberechtigten Verwandten mit Berufung auf sein Leistungsverweigerungsrecht für den vorrangigen Gläubigerzugriff zu erhalten.
See also:  Ab Wann Kaffee FR Kinder?

: Ermittlung und Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens / 2.2 Mitverdienender Ehegatte,,

Was bedeutet wenn man einen Unterhaltstitel hat?

Eltern sind verpflichtet, ihren Kindern Unterhalt zu leisten. Der Elternteil, der nicht mit dem Kind in einem Haushalt lebt, muss den Unterhalt durch Geldzahlungen leisten. Die Höhe dieser Geldzahlungen richtet sich nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen und kann zum Beispiel vom Jugendamt oder auch von Rechtsanwälten ermittelt werden.

Wenn feststeht, in welcher Höhe der Unterhalt zu zahlen ist, sollte diese Unterhaltsverpflichtung festgeschrieben werden. Die Festschreibung erfolgt in Form einer besonderen Urkunde durch die Urkundsperson im Jugendamt. Diese besondere Urkunde nennt man Unterhaltstitel. Wird der Unterhalt nicht gezahlt, kann auf Grundlage des Unterhaltstitels sofort eine Zwangsvollstreckung beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden.

Das Kind hat einen rechtlichen Anspruch auf einen Unterhaltstitel. Wird kein Unterhaltstitel vorgelegt, kann das Kind einen entsprechenden Antrag beim Familiengericht stellen. Das Gerichtsverfahren ist mit Kosten und Gebühren verbunden. Die Festschreibung des Unterhalts durch die Urkundsperson des Jugendamts ist gebührenfrei.

Wie hoch ist die Pfändungsfreigrenze für eine Person?

Wie hoch ist der Pfändungsfreibetrag/die Pfändungsfreigrenze? – Der unpfändbare Grundbetrag (Pfändungsfreigrenze) beträgt bis zum 30. Juni 2023 monatlich 1.330,16 Euro. Die Beträge beziehen sich auf das Nettoeinkommen der betroffenen Person. Unterhaltspflichten werden dabei berücksichtigt: Je nach Anzahl unterhaltsberechtigter Personen erhöht sich der Pfändungsfreibetrag.

Wie hoch ist die pfändungsfreigrenze 2023?

Bis zum 30. Juni 2023 lag der monatliche unpfändbare Grundbetrag bei 1.330,16 Euro. Im Bundesgesetzblatt wurden die neuen Werte veröffentlicht: Der Grundbetrag wurde zum 1. Juli 2023 auf 1.402,28 Euro erhöht.

Wer hat Vorrang beim Unterhalt?

Im Unterhaltsrecht gibt es eine klare Rangfolge, was die Unterhaltsansprüche angeht. Diese Rangfolge bezieht sich auf unterhaltsberechtigte Kinder und Enkelkinder, unterhaltsberechtigte Elternteile und Ehegatten sowie den Unterhaltsanspruch von Eltern an ihre Kinder. Im Folgenden erklären wir die Reihenfolge der Unterhaltsberechtigungen und worin sie sich begründet.

Wie lange unterhaltsberechtigt Kinder?

Kindesunterhalt ab 18 – Eltern bleiben in der Verantwortung – Die Unterhaltspflicht der Eltern endet nicht mit der Volljährigkeit der Kinder. Das Bürgerliche Gesetzbuch verpflichtet Eltern, den Lebensunterhalt ihrer Kinder so lange zu sichern, bis diese auf eigenen Beinen stehen können.

  • Das ist in der Regel erst nach einer beruflichen Ausbildung der Fall.
  • Daher muss Kindesunterhalt ab 18 Jahren weiter geleistet werden, wenn das Kind eine (schulische) Ausbildung oder ein Studium absolviert.
  • Ist ein Kind z.B.
  • Aufgrund einer Behinderung oder Krankheit nicht in der Lage, selbst für seinen Lebensunterhalt zu sorgen, besteht das Recht auf Unterhalt auch nach Erreichen des 18.

Lebensjahres unbegrenzt weiter.

Wer bekommt den Unterhalt wenn das Kind 18 ist?

Weil dies sehr oft – auch von Anwälten – übersehen wird, sei es noch einmal ausdrücklich klargestellt: – Bei volljährigen Kindern sind grundsätzlich immer beide Eltern barunterhaltspflichtig. Das gilt auch dann, wenn das Kind zwischen 18 und 21 Jahre alt ist, noch bei einem Elternteil lebt und sich noch in der Schul- oder Berufsausbildung befindet.

  • Beispiel: ein Gymnasiast lebt bei seiner Mutter.
  • Sobald dieser Gymnasiast 18 Jahre alt wird, muss sich auch die Mutter am Barunterhalt beteiligen.
  • Eine ganz andere Frage ist, ob die Mutter die Naturalleistungen, die sie weiterhin erbringt, mit ihrem Unterhalt verrechnen kann (siehe dazu unten Punkt 4).

Das kann dem unterhaltspflichtigen Vater aber egal sein, denn dies hat auf die Höhe des von ihm zu zahlenden Unterhalts keinen Einfluss). Da beide Eltern barunterhaltspflichtig sind, stellt sich die Frage, wie der Unterhaltsanspruch des Kindes auf beide Elternteile aufzuteilen ist.

Keineswegs ist es etwa so, dass jeder Elternteil automatisch die Hälfte schuldet. Das wäre nur der Fall, wenn beide Eltern zufällig gleich viel netto verdienen würden. Vielmehr haftet jeder Elternteil anteilmäßig in Höhe seines unterhaltsrelevanten Einkommens abzüglich des Selbstbehalts. Das bedeutet, dass derjenige Elternteil, der ein höheres Nettoeinkommen hat als der andere Elternteil, einen größeren Teil des Kindesunterhalts zahlen muss als der andere Elternteil.

Wichtig: Die Unterhaltspflicht eines Elternteils kann deshalb nur dann ausgerechnet werden, wenn auch das Einkommen des anderen Elternteils bekannt ist. Das volljährige Kind, das Unterhalt verlangt, ist verpflichtet, dem einen Elternteil über das Einkommen des anderen Elternteils Auskunft zu geben.

  1. Der eine Elternteil kann aber auch unmittelbar vom anderen Elternteil Auskunft über dessen Einkommensverhältnisse verlangen (OLG Hamm FamRB 2013,175).
  2. Da zu den Einkommensverhältnissen auch ein etwaiger Unterhaltsanspruch gegen den neuen Ehepartner des Elternteils zählt, kann also auch Auskunft über dessen Einkommen verlangt werden.

Das Kindergeld ist auf den Unterhaltsbedarf des Kindes in voller Höhe anzurechnen. In Höhe des Kindergelds verringert sich also der Unterhaltsbedarf. Natürlich muss im Gegenzug das Kindergeld dann auch in voller Höhe an das Kind ausgezahlt werden. Beispiel: Das volljährige Kind geht noch zur Schule.

  • Der Unterhaltsanspruch wird nach der Düsseldorfer Tabelle berechnet, und zwar nach dem zusammenaddierten Nettoeinkommen beider Elternteile.
  • Angenommen, der Vater verdient netto 2.500,- €, die Mutter netto 2.000,- €.
  • Zusammen sind dies 4.500,- €, so dass nach der Düsseldorfer Tabelle ein Unterhalt von 905,- € zu zahlen ist.

Nach Abzug des vollen Kindergelds von 250,- Euro, das ja als Einkommen des Kindes gilt, besteht noch ein offener Unterhaltsbedarf des Kindes von 655,- €. Dieser noch offene Betrag wird auf beide Elternteile gemäß folgender Rechnung aufgeteilt: Zunächst werden für beide Elternteile ihre Einsatzbeträge errechnet, indem man von ihrem Nettoeinkommen den angemessenen Selbstbehalt abzieht.

Dieser angemessene Selbstbehalt gegenüber volljährigen Kinderen liegt bei 1.650,- €. Dies ergibt folgende Rechenwerte: für den Vater: 2.500,- €,/.1.650,- € = 850,- €, für die Mutter: 2.000,- €,/.1.650,- € = 350,- €. Die Eltern haften nun für den noch offenen Unterhalt i.H.v.655,- € im Verhältnis 850 zu 350.

In eine mathematische Formel gebracht: der Vater schuldet 850/1200 x 655,- € = 464,- €, die Mutter schuldet 350/1200 x 655,- € =191,- €.

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