Welche Jahrgänge bekommen Mütterrente? – Mütterrente- Was ist die Mütterrente?- Rente mit 63- hier erhalten Sie Antworten!! – Alle Fragen zur Mütterrente? – Fragen und Antworten Die Mütterrente ist in aller Munde?? Prüfen Sie bitte ihre Rentenunterlagen! Die Rente mit 63 ab dem 01.Juli 2014 Was ist die Mütterrente? – Fragen und Antworten Mit dem Begriff Mütterrente ist eine bessere Anerkennung von Erziehungszeiten für Kinder gemeint, die vor 1992 geboren wurden.
- Für sie wird bislang ein Jahr Kindererziehungszeit berücksichtigt.
- Es ist vorgesehen, ab dem 1.
- Juli 2014 für alle Mütter oder Väter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, ein zusätzliches Jahr mit Kindererziehungszeiten anzurechnen.
- Wie wirkt sich die Mütterrente auf die Rentenhöhe aus? Bei einem Rentenbeginn vor dem 1.
Juli 2014 wird die Rente für jedes vor 1992 geborene Kind pauschal um einen zusätzlichen Entgeltpunkt erhöht. Dies entspricht derzeit einer Erhöhung von 28,61 Euro im Westen und 26,30 Euro im Osten. Durch die Rentenanpassung zum 1. Juli 2014 werden sich die Beträge voraussichtlich auf 28,61 Euro im Westen und 26,39 Euro im Osten erhöhen.
- Wird die Mütterrente brutto oder netto ausgezahlt? Die 28,61 Euro (West) und 26,39 Euro (Ost) für jedes vor 1992 geborene Kind sind Bruttowerte.
- Sie unterliegen gegebenenfalls einem Abzug von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie der Besteuerung.
- Gibt es eine Nachzahlung für vergangene Jahre? Die Erhöhung ist für die Zeit ab 1.
Juli 2014 vorgesehen. Rentennachzahlungen für Zeiträume vor dem 1. Juli 2014 wird es nicht geben. Wie erhält man die Mütterrente, wenn man schon Rentner ist? Wer vor dem 1. Juli 2014 bereits eine Rente bezieht, bei der Kindererziehungszeiten für ein vor 1992 geborenes Kind berücksichtigt wurden, erhält die Mütterrente ohne Antrag.
- Er muss nicht von sich aus tätig werden.
- Wie erhält man die Mütterrente, wenn man noch keine Rente bezieht? Auch wer bis zum 1.
- Juli 2014 noch keine Rente bezieht und bereits die Berücksichtigung der Kindererziehungszeiten geltend gemacht hat, braucht nicht von sich aus tätig zu werden.
- Hier hat die Deutsche Rentenversicherung die Kindererziehungszeiten bereits im Rentenkonto gespeichert, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
Die Deutsche Rentenversicherung prüft in diesen Fällen von sich aus die Berücksichtigung der Mütterrente und speichert gegebenenfalls das weitere Jahr im Versicherungskonto. Etwas anderes gilt für Versicherte mit Kindern, die bislang noch keine Zeiten der Kindererziehung bei der Rentenversicherung geltend gemacht haben und für die dementsprechend auch noch keine Kindererziehungszeiten im Rentenkonto gespeichert sind.
Sie sollten die Berücksichtigung der Kindererziehungszeiten für ihre vor 1992 geborenen Kindern geltend machen. Die Deutsche Rentenversicherung prüft dann auch die Berücksichtigung der Mütterrente. Die Deutsche Rentenversicherung weist die Versicherten von sich aus darauf hin, dass die Berücksichtigung der Kindererziehungszeiten geltend zu machen ist.
Die Versicherten erhalten den Hinweis erstmals mit Erreichen des 43. Lebensjahres im Rahmen des sogenannten Kontenklärungsverfahrens. In diesem Verfahren wird geprüft, ob im Rentenkonto alle für die Rentenberechnung relevanten Zeiten enthalten sind. Die Kindererziehungszeiten sollten spätestens im Rentenantragsverfahren geltend gemacht werden.
- Wird die Mütterrente auf die Grundsicherung im Alter angerechnet? Ja.
- Weitere Informationen zur Grundsicherung bei niedrigen Renten Wird die Mütterrente Auswirkungen auf eine gezahlte Hinterbliebenenrente haben? Ja, die Hinterbliebenenrente kann sich dadurch vermindern oder erhöhen.
- Sie kann sich vermindern, wenn beim Hinterbliebenen die Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder anerkannt worden sind.
Denn Einkommen oberhalb eines Freibetrags (zum Beispiel bei Witwen- und Witwerrenten derzeit 742,90 Euro in den alten Bundesländern und 679,54 Euro in den neuen Bundesländern) wird zu 40 Prozent auf die Hinterbliebenenrente angerechnet. Als solches Einkommen zählt auch eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder wegen Alters.
- Steigt diese durch die Mütterrente und überschreitet sie den Freibetrag, so reduziert sich die Hinterbliebenenrente.
- Die Hinterbliebenenrente erhöht sich, wenn die Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder nicht beim Hinterbliebenen, sondern beim Verstorbenen anerkannt worden sind.
- Hat die Mütterrente Auswirkungen auf die Pfändung einer Rente? Erhöht sich eine Rente durch die Mütterrente, kann dies dazu führen, dass sich dadurch erstmalig ein pfändbarer Betrag oder ein höherer pfändbarer Betrag als bisher ergibt.
Welche Auswirkungen hat die Mütterrente auf einen bereits abgeschlossenen Versorgungsausgleich nach einer Ehescheidung? Erhöht sich eine Rente durch die Mütterrente, können die Voraussetzungen für eine Neuberechnung des Versorgungsausgleichs gegeben sein.
- Die Neuberechnung kann auf Antrag eines der beteiligten Geschiedenen beim Familiengericht eingeleitet werden.
- Der Antrag kann gestellt werden, wenn mindestens einer von beiden Geschiedenen bereits eine Rente bezieht oder innerhalb der nächsten sechs Monate in Rente gehen wird.
- Dabei kann es für die Beteiligten zu einer Änderung der bisherigen Berechnung des Versorgungsausgleichs kommen.
Bevor ein Antrag auf Abänderung gestellt wird, sollten die sich hieraus ergebenden Auswirkungen geprüft werden. Wirken sich eigene Beitragszeiten aufgrund einer beruflichen Tätigkeit während der Kindererziehung auf die Höhe der Mütterrente aus? Treffen Kindererziehungszeiten mit Beitragszeiten, zum Beispiel aufgrund einer beitragspflichtigen Beschäftigung, zusammen, werden zu den Entgeltpunkten aus eigener Beitragsleistung zusätzlich Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten berücksichtigt.
- Die Summe der Entgeltpunkte aus Beitragszeiten und Kindererziehungszeiten ist allerdings durch die Beitragsbemessungsgrenze begrenzt.
- Aktuell beträgt sie im Westen 71.400 Euro und im Osten 60.000 Euro.
- Um die Beitragsbemessungsgrenze einzuhalten, werden die Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten gegebenenfalls gemindert.
Dies gilt jedoch nicht für Personen, deren Rente schon vor dem 1. Juli 2014 begonnen hat. Hier ist geplant, einen pauschalen Zuschlag in Höhe eines persönlichen Entgeltpunktes zu zahlen. Eine während der Erziehung ausgeübte Beschäftigung hat bei diesem Personenkreis keine Auswirkung auf die Höhe der Mütterrente.
Bei wie vielen vor 1992 geborenen Kindern hat ein Versicherter allein aus der Kindererziehung einen Rentenanspruch? Ein Anspruch auf eine Regelaltersrente setzt voraus, dass fünf Jahre mit Beitragszeiten vorhanden sind. Infolge der Mütterrente werden ab 1. Juli 2014 bei vor 1992 geborenen Kindern zwei Jahre mit Beitragszeiten angerechnet.
Das bedeutet, dass zukünftig drei vor 1992 geborene Kinder erzogen worden sein müssen, um allein aus Kindererziehungszeiten einen Rentenanspruch zu erwerben. Können Personen, die am 01.07.2014 bereits im Regelalter sind, durch die Mütterrente erstmals einen Rentenanspruch erwerben? Ja, zum 1.
- Juli 2014 kann erstmals ein Anspruch auf Regelaltersrente entstehen.
- Für die Regelaltersrente muss die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren mit Beitragszeiten erfüllt sein.
- Durch die Mütterrente soll ab 1.
- Juli 2014 für jedes vor 1992 geborene Kind ein weiteres Jahr Kindererziehungszeit (= Beitragszeit) angerechnet werden.
Wenn Berechtigte hierdurch auf fünf Jahre Beitragszeiten kommen, haben sie ab 1. Juli 2014 Anspruch auf Regelaltersrente. Die Regelaltersrente kann aber nur dann gezahlt werden, wenn sie beantragt wird. Damit die Rente zum frühestmöglichen Zeitpunkt ab Juli 2014 beginnen kann, muss der Rentenantrag bis Ende Oktober 2014 gestellt werden.
Wird die Rente später beantragt, kann sie erst ab dem Monat der Antragstellung gezahlt werden. nach oben Die Mütterrente ist in aller Munde?? Prüfen Sie bitte ihre Rentenunterlagen! Was ist geplant?? Ab 01.07.2014 gibt es für Kinder, die vor dem 01.01.1992 geboren sind mehr Geld. Versäumen Sie daher bitte nicht ihre Rentenunterlagen zu prüfen.
Besonders Frauen, die sich damals die Rentenbeiträge haben erstatten lassen, dann bis heute nichts mehr einbezahlt haben, aber 2 oder 3 Kinder haben. Genau für diese Frauen wird es ab dem 01.07.2014 wieder Interessant. Oder für die Frauen, die 2 oder 3 Kinder vor dem Jahre 1992 geboren haben und immer als Hausfrau tätig waren.
- Wichtig: Aufgrund dieser Neuregelung kann es sein, dass Frauen/Männer die bisher nie in die Rentenkasse einbezahlt haben, aber vll.3 Kinder vor dem Jahre 1992 erzogen haben, plötzlich einen Rentenanspruch erwerben können!!! Für die Gewährung der sog.
- Regelaltersrente sind nämlich 5 Jahre rentenrechtliche Zeiten notwendig.
Wenn nun plötzlich ein Kind mit 2 Jahren bewertet wird, dann kann eben dieser Anspruch bestehen. Beispiel: Frau M. ist 66 Jahre alt und hat 3 Kinder vor dem Jahre 1992 geboren. Weiter sind keine rentenrechtlichen Zeiten zurückgelegt. Nach altem Recht besteht kein Rentenanspruch weil pro Kind nur ein Rentenjahr angerechnet wird und die Mindestwartezeit von 5 Jahren nicht erreicht wäre.
- Wenn nun ab dem 01.07.2014 pro Kind 2 Jahre gerechnet werden, dann wäre plötzlich die Mindestwartezeit erfüllt und es ergäbe sich eine mtl.
- Bruttorente in Höhe von 3 Kinder x 56,28 EURO = 168,84 EURO.
- Wichtig: Ein Antrag auf Mütterrente ist in der Regel nicht erforderlich.
- So wird jeder Berechtigte, der bereits eine Rente bezieht, die Mütterrente automatisch erhalten.
Gleiches gilt für alle, die noch keine Rente erhalten, jedoch bereits Kindererziehungszeiten für ihre vor 1992 geborenen Kinder bei der Rentenversicherung beantragt haben. Nur wer bislang noch keine solchen Kindererziehungszeiten geltend gemacht hat, sollte dies nun tun.
Wichtig – bitte Informieren Sie sich!!!! Weitere Auskünfte erteilt die VdK-Geschäftsstelle Passau Nibelungenplatz 2, 94032 Passau Tel.0851/95528-0 Fax: 0851/95528-28 E-Mail: nach oben Die Rente mit 63 ab dem 01.Juli 2014 Nur die Jahrgänge 1949 bis 1952 können mit 63 ohne Abschläge gehen. Ab dem Jahrgang 1953 wird das Renteneintrittsalter schon wieder erhöht!! Wussten Sie das? Der Deutsche Bundestag hat am letzten Freitag (23.05.2014) das große Rentenpaket mit großer Mehrheit verabschiedet.
Wer 45 Jahre Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt hat, kann mit Vollendung des 63. Lebensjahres ab dem 1. Juli 2014 ohne Abzüge in den Ruhestand gehen. Bisher müssen Versicherte für jeden Monat, den sie vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter in Rente gehen, 0,3 Prozent Kürzungen bei ihrer Rente in Kauf nehmen.
- Zudem werden die Anspruchsvoraussetzungen verbessert: Kurzzeitige Unterbrechungen durch Arbeitslosigkeit (Bezug von Arbeitslosengeld I), Zeiten der Pflege, sofern Versicherungspflicht bestand, Erziehung von Kindern bis zum 10.
- Lebensjahr sowie Schlechtwetter-, Insolvenz- oder Kurzarbeitergeld werden angerechnet.
Nicht berücksichtig werden Zeiten mit Arbeitslosenhilfe oder Arbeitslosengeld II (Hartz IV). Um Frühverrentungen zu vermeiden werden Zeiten des Arbeitslosengeldbezuges in den letzten zwei Jahren vor der abschlagsfreien Rente ab 63 nicht mehr mitgezählt.
Mit dem Rentenpaket kann der Rentenanspruch auch erstmals mit freiwilligen Beiträgen begründet werden. Da auch freiwillig Versicherte, insbesondere selbständige Handwerker, die nach 18 Jahren Pflichtbeitragszahlung in die freiwillige Versicherung wechseln können, häufig jahrelang wie Arbeitnehmer ihren Beitrag zur Stabilisierung der Rentenversicherung erbracht haben, werden sie jetzt auch bei der abschlagsfreien Altersrente für besonders langjährig Versicherte ab 63 berücksichtigt.
Im Ergebnis müssen 45 Jahre vorliegen. Schrittweise Anhebung der Rente ab 63 Aus der Rente ab 63 wird schrittweise die Rente ab 65. Die Rente ab 63 gilt nur für Versicherte, die vor dem 1. Januar 1953 geboren sind und deren Rente nach dem 1. Juli 2014 beginnt und die die sonstigen Voraussetzungen erfüllen.
Wie viel Mütterrente bekommt man für 3 Kinder?
So viel Geld gibt es vom Staat – In einer Übersichtstabelle haben die Warentester errechnet, wie hoch die Beträge pro Kind ausfallen: So erhalten Eltern für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, rund 2,5 Rentenpunkte. Für alle Kinder, die später geboren wurden, gibt es 3 Punkte. Alle Infos zur Kindererziehungszeit finden Sie in der aktuellen Ausgabe von Test oder gegen Gebühr unter www.test.de, Lesen Sie auch: Privat oder gesetzlich krankenversichert – wann sich ein Wechsel lohnt Achtung, für Frauen kann das Home-Office zur Haushaltsfalle werden Mama, Papa und drei Kinder? Das hat mit Deutschlands Realität wenig zu tun #Themen
Rente Kinder Stiftung Warentest Japan Mütter Partner Mutter
Wie viel Rente kriegt eine Frau pro Kind?
Ein Jahr Kindererziehung bringt fast einen Entgeltpunkt – Kindererziehungszeiten sind Pflichtbeiträge, die sich direkt auf Ihre Rentenhöhe auswirken. Für die Zeit der Kindererziehung werden Sie in etwa so gestellt, als hätten Sie Beiträge aufgrund des Durchschnittsverdienstes aller Versicherten gezahlt.
Wie hoch ist die aktuelle Mütterrente?
Seit Juli 2023 bedeutet ein Entgeltpunkt eine monatliche Rente von 37,60 Euro. Bei maximal drei EP für ein Kind sind also bis zu 112,80Euro zusätzliche Rente drin.
Wird die Mütterrente 2023 erhöht?
Mütterrente: Wie wird sie berechnet? – Die Mütterrente berechnet sich der zufolge nicht aus einem konkreten Geldbetrag pro Kind, sondern wird als zusätzliche Rentenpunkte berechnet. Für Kinder, die vor 1992 geboren sind, erhalten Mütter und Väter bis zu zweieinhalb Punkte; für Kinder, die 1992 oder danach geboren sind, erhalten Erziehende bis zu drei Punkte.
- Umgerechnet bringt Ihnen ein Jahr Kindererziehungszeit ungefähr 34 Euro Rente pro Monat”, schreibt die Deutsche Rentenversicherung.
- Aber der Wert eines Rentenpunktes wird jährlich über die Rentenanpassung neu festgelegt.
- Der Wert eines Rentenpunkts richtet sich demnach nach dem Rentenwert.
- Dieser liegt laut steuertipps.de im Westen aktuell bei 36,02 Euro und im Osten bei 35,52 Euro.
Zum wieder – und zwar so, dass der kommt. Dann entspricht ein Rentenpunkt in der gesamten Bundesrepublik 37,60 Euro. Ein Beispiel: Eine Mutter hat für die Erziehung ihres vor 1992 geborenen Kindes über die Mütterrente 2,5 zusätzliche Rentenpunkte erhalten.
Wie hoch ist die Mütterrente bei 3 Kindern vor 1992?
Was bedeutet Mütterrente vor 1992? – Mütterrente- Was ist die Mütterrente?- Rente mit 63- hier erhalten Sie Antworten!! – Alle Fragen zur Mütterrente? – Fragen und Antworten Die Mütterrente ist in aller Munde?? Prüfen Sie bitte ihre Rentenunterlagen! Die Rente mit 63 ab dem 01.Juli 2014 Was ist die Mütterrente? – Fragen und Antworten Mit dem Begriff Mütterrente ist eine bessere Anerkennung von Erziehungszeiten für Kinder gemeint, die vor 1992 geboren wurden.
- Für sie wird bislang ein Jahr Kindererziehungszeit berücksichtigt.
- Es ist vorgesehen, ab dem 1.
- Juli 2014 für alle Mütter oder Väter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, ein zusätzliches Jahr mit Kindererziehungszeiten anzurechnen.
- Wie wirkt sich die Mütterrente auf die Rentenhöhe aus? Bei einem Rentenbeginn vor dem 1.
Juli 2014 wird die Rente für jedes vor 1992 geborene Kind pauschal um einen zusätzlichen Entgeltpunkt erhöht. Dies entspricht derzeit einer Erhöhung von 28,61 Euro im Westen und 26,30 Euro im Osten. Durch die Rentenanpassung zum 1. Juli 2014 werden sich die Beträge voraussichtlich auf 28,61 Euro im Westen und 26,39 Euro im Osten erhöhen.
Wird die Mütterrente brutto oder netto ausgezahlt? Die 28,61 Euro (West) und 26,39 Euro (Ost) für jedes vor 1992 geborene Kind sind Bruttowerte. Sie unterliegen gegebenenfalls einem Abzug von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie der Besteuerung. Gibt es eine Nachzahlung für vergangene Jahre? Die Erhöhung ist für die Zeit ab 1.
Juli 2014 vorgesehen. Rentennachzahlungen für Zeiträume vor dem 1. Juli 2014 wird es nicht geben. Wie erhält man die Mütterrente, wenn man schon Rentner ist? Wer vor dem 1. Juli 2014 bereits eine Rente bezieht, bei der Kindererziehungszeiten für ein vor 1992 geborenes Kind berücksichtigt wurden, erhält die Mütterrente ohne Antrag.
- Er muss nicht von sich aus tätig werden.
- Wie erhält man die Mütterrente, wenn man noch keine Rente bezieht? Auch wer bis zum 1.
- Juli 2014 noch keine Rente bezieht und bereits die Berücksichtigung der Kindererziehungszeiten geltend gemacht hat, braucht nicht von sich aus tätig zu werden.
- Hier hat die Deutsche Rentenversicherung die Kindererziehungszeiten bereits im Rentenkonto gespeichert, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
Die Deutsche Rentenversicherung prüft in diesen Fällen von sich aus die Berücksichtigung der Mütterrente und speichert gegebenenfalls das weitere Jahr im Versicherungskonto. Etwas anderes gilt für Versicherte mit Kindern, die bislang noch keine Zeiten der Kindererziehung bei der Rentenversicherung geltend gemacht haben und für die dementsprechend auch noch keine Kindererziehungszeiten im Rentenkonto gespeichert sind.
Sie sollten die Berücksichtigung der Kindererziehungszeiten für ihre vor 1992 geborenen Kindern geltend machen. Die Deutsche Rentenversicherung prüft dann auch die Berücksichtigung der Mütterrente. Die Deutsche Rentenversicherung weist die Versicherten von sich aus darauf hin, dass die Berücksichtigung der Kindererziehungszeiten geltend zu machen ist.
Die Versicherten erhalten den Hinweis erstmals mit Erreichen des 43. Lebensjahres im Rahmen des sogenannten Kontenklärungsverfahrens. In diesem Verfahren wird geprüft, ob im Rentenkonto alle für die Rentenberechnung relevanten Zeiten enthalten sind. Die Kindererziehungszeiten sollten spätestens im Rentenantragsverfahren geltend gemacht werden.
- Wird die Mütterrente auf die Grundsicherung im Alter angerechnet? Ja.
- Weitere Informationen zur Grundsicherung bei niedrigen Renten Wird die Mütterrente Auswirkungen auf eine gezahlte Hinterbliebenenrente haben? Ja, die Hinterbliebenenrente kann sich dadurch vermindern oder erhöhen.
- Sie kann sich vermindern, wenn beim Hinterbliebenen die Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder anerkannt worden sind.
Denn Einkommen oberhalb eines Freibetrags (zum Beispiel bei Witwen- und Witwerrenten derzeit 742,90 Euro in den alten Bundesländern und 679,54 Euro in den neuen Bundesländern) wird zu 40 Prozent auf die Hinterbliebenenrente angerechnet. Als solches Einkommen zählt auch eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder wegen Alters.
- Steigt diese durch die Mütterrente und überschreitet sie den Freibetrag, so reduziert sich die Hinterbliebenenrente.
- Die Hinterbliebenenrente erhöht sich, wenn die Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder nicht beim Hinterbliebenen, sondern beim Verstorbenen anerkannt worden sind.
- Hat die Mütterrente Auswirkungen auf die Pfändung einer Rente? Erhöht sich eine Rente durch die Mütterrente, kann dies dazu führen, dass sich dadurch erstmalig ein pfändbarer Betrag oder ein höherer pfändbarer Betrag als bisher ergibt.
Welche Auswirkungen hat die Mütterrente auf einen bereits abgeschlossenen Versorgungsausgleich nach einer Ehescheidung? Erhöht sich eine Rente durch die Mütterrente, können die Voraussetzungen für eine Neuberechnung des Versorgungsausgleichs gegeben sein.
- Die Neuberechnung kann auf Antrag eines der beteiligten Geschiedenen beim Familiengericht eingeleitet werden.
- Der Antrag kann gestellt werden, wenn mindestens einer von beiden Geschiedenen bereits eine Rente bezieht oder innerhalb der nächsten sechs Monate in Rente gehen wird.
- Dabei kann es für die Beteiligten zu einer Änderung der bisherigen Berechnung des Versorgungsausgleichs kommen.
Bevor ein Antrag auf Abänderung gestellt wird, sollten die sich hieraus ergebenden Auswirkungen geprüft werden. Wirken sich eigene Beitragszeiten aufgrund einer beruflichen Tätigkeit während der Kindererziehung auf die Höhe der Mütterrente aus? Treffen Kindererziehungszeiten mit Beitragszeiten, zum Beispiel aufgrund einer beitragspflichtigen Beschäftigung, zusammen, werden zu den Entgeltpunkten aus eigener Beitragsleistung zusätzlich Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten berücksichtigt.
- Die Summe der Entgeltpunkte aus Beitragszeiten und Kindererziehungszeiten ist allerdings durch die Beitragsbemessungsgrenze begrenzt.
- Aktuell beträgt sie im Westen 71.400 Euro und im Osten 60.000 Euro.
- Um die Beitragsbemessungsgrenze einzuhalten, werden die Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten gegebenenfalls gemindert.
Dies gilt jedoch nicht für Personen, deren Rente schon vor dem 1. Juli 2014 begonnen hat. Hier ist geplant, einen pauschalen Zuschlag in Höhe eines persönlichen Entgeltpunktes zu zahlen. Eine während der Erziehung ausgeübte Beschäftigung hat bei diesem Personenkreis keine Auswirkung auf die Höhe der Mütterrente.
Bei wie vielen vor 1992 geborenen Kindern hat ein Versicherter allein aus der Kindererziehung einen Rentenanspruch? Ein Anspruch auf eine Regelaltersrente setzt voraus, dass fünf Jahre mit Beitragszeiten vorhanden sind. Infolge der Mütterrente werden ab 1. Juli 2014 bei vor 1992 geborenen Kindern zwei Jahre mit Beitragszeiten angerechnet.
Das bedeutet, dass zukünftig drei vor 1992 geborene Kinder erzogen worden sein müssen, um allein aus Kindererziehungszeiten einen Rentenanspruch zu erwerben. Können Personen, die am 01.07.2014 bereits im Regelalter sind, durch die Mütterrente erstmals einen Rentenanspruch erwerben? Ja, zum 1.
- Juli 2014 kann erstmals ein Anspruch auf Regelaltersrente entstehen.
- Für die Regelaltersrente muss die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren mit Beitragszeiten erfüllt sein.
- Durch die Mütterrente soll ab 1.
- Juli 2014 für jedes vor 1992 geborene Kind ein weiteres Jahr Kindererziehungszeit (= Beitragszeit) angerechnet werden.
Wenn Berechtigte hierdurch auf fünf Jahre Beitragszeiten kommen, haben sie ab 1. Juli 2014 Anspruch auf Regelaltersrente. Die Regelaltersrente kann aber nur dann gezahlt werden, wenn sie beantragt wird. Damit die Rente zum frühestmöglichen Zeitpunkt ab Juli 2014 beginnen kann, muss der Rentenantrag bis Ende Oktober 2014 gestellt werden.
- Wird die Rente später beantragt, kann sie erst ab dem Monat der Antragstellung gezahlt werden.
- Nach oben Die Mütterrente ist in aller Munde?? Prüfen Sie bitte ihre Rentenunterlagen! Was ist geplant?? Ab 01.07.2014 gibt es für Kinder, die vor dem 01.01.1992 geboren sind mehr Geld.
- Versäumen Sie daher bitte nicht ihre Rentenunterlagen zu prüfen.
Besonders Frauen, die sich damals die Rentenbeiträge haben erstatten lassen, dann bis heute nichts mehr einbezahlt haben, aber 2 oder 3 Kinder haben. Genau für diese Frauen wird es ab dem 01.07.2014 wieder Interessant. Oder für die Frauen, die 2 oder 3 Kinder vor dem Jahre 1992 geboren haben und immer als Hausfrau tätig waren.
- Wichtig: Aufgrund dieser Neuregelung kann es sein, dass Frauen/Männer die bisher nie in die Rentenkasse einbezahlt haben, aber vll.3 Kinder vor dem Jahre 1992 erzogen haben, plötzlich einen Rentenanspruch erwerben können!!! Für die Gewährung der sog.
- Regelaltersrente sind nämlich 5 Jahre rentenrechtliche Zeiten notwendig.
Wenn nun plötzlich ein Kind mit 2 Jahren bewertet wird, dann kann eben dieser Anspruch bestehen. Beispiel: Frau M. ist 66 Jahre alt und hat 3 Kinder vor dem Jahre 1992 geboren. Weiter sind keine rentenrechtlichen Zeiten zurückgelegt. Nach altem Recht besteht kein Rentenanspruch weil pro Kind nur ein Rentenjahr angerechnet wird und die Mindestwartezeit von 5 Jahren nicht erreicht wäre.
- Wenn nun ab dem 01.07.2014 pro Kind 2 Jahre gerechnet werden, dann wäre plötzlich die Mindestwartezeit erfüllt und es ergäbe sich eine mtl.
- Bruttorente in Höhe von 3 Kinder x 56,28 EURO = 168,84 EURO.
- Wichtig: Ein Antrag auf Mütterrente ist in der Regel nicht erforderlich.
- So wird jeder Berechtigte, der bereits eine Rente bezieht, die Mütterrente automatisch erhalten.
Gleiches gilt für alle, die noch keine Rente erhalten, jedoch bereits Kindererziehungszeiten für ihre vor 1992 geborenen Kinder bei der Rentenversicherung beantragt haben. Nur wer bislang noch keine solchen Kindererziehungszeiten geltend gemacht hat, sollte dies nun tun.
- Wichtig – bitte Informieren Sie sich!!!! Weitere Auskünfte erteilt die VdK-Geschäftsstelle Passau Nibelungenplatz 2, 94032 Passau Tel.0851/95528-0 Fax: 0851/95528-28 E-Mail: nach oben Die Rente mit 63 ab dem 01.Juli 2014 Nur die Jahrgänge 1949 bis 1952 können mit 63 ohne Abschläge gehen.
- Ab dem Jahrgang 1953 wird das Renteneintrittsalter schon wieder erhöht!! Wussten Sie das? Der Deutsche Bundestag hat am letzten Freitag (23.05.2014) das große Rentenpaket mit großer Mehrheit verabschiedet.
Wer 45 Jahre Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt hat, kann mit Vollendung des 63.
- Lebensjahres ab dem 1.
- Juli 2014 ohne Abzüge in den Ruhestand gehen.
- Bisher müssen Versicherte für jeden Monat, den sie vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter in Rente gehen, 0,3 Prozent Kürzungen bei ihrer Rente in Kauf nehmen.
- Zudem werden die Anspruchsvoraussetzungen verbessert: Kurzzeitige Unterbrechungen durch Arbeitslosigkeit (Bezug von Arbeitslosengeld I), Zeiten der Pflege, sofern Versicherungspflicht bestand, Erziehung von Kindern bis zum 10.
Lebensjahr sowie Schlechtwetter-, Insolvenz- oder Kurzarbeitergeld werden angerechnet. Nicht berücksichtig werden Zeiten mit Arbeitslosenhilfe oder Arbeitslosengeld II (Hartz IV). Um Frühverrentungen zu vermeiden werden Zeiten des Arbeitslosengeldbezuges in den letzten zwei Jahren vor der abschlagsfreien Rente ab 63 nicht mehr mitgezählt.
- Mit dem Rentenpaket kann der Rentenanspruch auch erstmals mit freiwilligen Beiträgen begründet werden.
- Da auch freiwillig Versicherte, insbesondere selbständige Handwerker, die nach 18 Jahren Pflichtbeitragszahlung in die freiwillige Versicherung wechseln können, häufig jahrelang wie Arbeitnehmer ihren Beitrag zur Stabilisierung der Rentenversicherung erbracht haben, werden sie jetzt auch bei der abschlagsfreien Altersrente für besonders langjährig Versicherte ab 63 berücksichtigt.
Im Ergebnis müssen 45 Jahre vorliegen. Schrittweise Anhebung der Rente ab 63 Aus der Rente ab 63 wird schrittweise die Rente ab 65. Die Rente ab 63 gilt nur für Versicherte, die vor dem 1. Januar 1953 geboren sind und deren Rente nach dem 1. Juli 2014 beginnt und die die sonstigen Voraussetzungen erfüllen.
Wird die Mütterrente automatisch angerechnet?
Ab wann wird Mütterrente ausgezahlt? Für Kinder, welche vor 1992 geboren worden sind, wurde den Müttern in der Vergangenheit ein Jahr Erziehungszeit zur Rente angerechnet. Nicht besonders viel, fanden Betroffene und Politiker, und so wurde zum 01.07.2014 die sogenannte „Mütterrente” eingeführt.
- Doch was ist das eigentlich? Und ab wann wird sie ausgezahlt? Was ist die Mütterrente? Wer hat einen Anspruch darauf? Die Mütterrente ist ein Teil des Rentenpaketes, welches seitens der Bundesregierung beschlossen und zum 01.
- Juli 2014 eingeführt worden ist.
- Sie ist relevant für all jene Mütter, die ihr Kind/ihre Kinder vor 1992 geboren haben: während ihnen bisher nur ein Jahr Kindererziehungszeit auf ihre Rente angerechnet wurden, so erhalten sie nun zwei Jahre pro Kind.
Die Mütterrente muss genau wie alle anderen Rentenleistungen versteuert werden. Dies bedeutet, dass in Fällen, in denen die Rente den Freibetrag übersteigt, eine Versteuerung erfolgt; auch müssen Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung sowie zur gezahlt werden.
- Gingen Mütter kurz nach der Geburt ihres Kindes wieder arbeiten, so haben sie dennoch einen Anspruch auf Mütterrente.
- Es ist jedoch möglich, dass diese individuell gekürzt wird, das heißt, die Kindererziehungszeit wird nicht in voller Höhe angerechnet.
- Dies ist in der Regel bei jenen Müttern der Fall, die ein hohes Gehalt bekommen haben und deren Verdienst deswegen über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, wenn die Erziehungszeiten dazugerechnet werden.
Auch wenn der Begriff „Mütterrente” eher auf weibliche Rentner schließen lässt: auch Väter können diese Rente erhalten, wenn die Kindererziehungszeit ihrem Rentenkonto gutgeschrieben wird. Zu beachten ist, dass die Mütterrente eine Leitung der Deutschen Rentenversicherung ist, welche für Beamte nicht zuständig ist.
Ab wann wird die Mütterrente ausgezahlt? Wer zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Mütterrente bereits in Rente war, bekommt die Mütterrente automatisch in Form einer Erhöhung ausgezahlt.Wer noch berufstätig ist, bekommt die Erziehungszeit auf sein Rentenkonto gutgeschrieben. Muss man einen Antrag stellen, um die Mütterrente zu erhalten?
Die Auszahlung erfolgt automatisch; ein Antrag ist hierfür nicht notwendig. Aufgrund der hohen Anzahl der Betroffenen (circa 10 Millionen) war es der Rentenkasse nicht möglich, sofort allen zum Stichtag ihre erhöhte Rente auszuzahlen. Verloren war das Geld jedoch nicht: er wurde rückwirkend zum 01.07.2014 nachgezahlt.
Auch, wenn manche Rentnerinnen lange auf ihre Nachzahlung warten mussten: bis Ende 2014 haben alle Mütter, die sich vor 1992 der Kindererziehung gewidmet haben, den ihnen zustehenden Betrag erhalten. Es ist jedoch ratsam, sich bei der Rentenversicherung zu melden, wenn man bislang noch keinen Anspruch auf Rente besessen hat: aufgrund der Tatsache, dass die Kindererziehungszeiten nunmehr doppelt angerechnet werden, kann sich für die eine oder andere Frau ein Rentenanspruch ergeben – auch wenn sie nie versicherungspflichtig gearbeitet hat.
Reicht die Mütterrente aus, um einen Rentenanspruch zu erwirken? Frauen, die viele Kinder geboren und erzogen haben, hatten oft keine Zeit, um zusätzlich noch einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nachzugehen. Wer fünf und mehr Kinder hat, hat dadurch die Mindestversicherungszeit erfüllt, welche zum Erreichen eines Rentenanspruchs notwendig ist – demzufolge erhielten Mütter mit mindestens fünf Kindern bereits vor Juli 2014 eine Rente.
Durch die Einführung der Mütterrente haben nun viel mehr Frauen einen Rentenanspruch erworben, selbst wenn sie nicht gearbeitet haben: da für jedes Kind zwei Jahre Kindererziehungszeit dem Rentenkonto gutgeschrieben wurden, reichen jetzt drei Kinder aus, um einen Anspruch auf Rentenleistungen zu besitzen.
Voraussetzung hierfür ist, dass diese Kinder vor 1992 geboren worden sind. : Ab wann wird Mütterrente ausgezahlt?
Wie viele Jahre werden für 2 Kinder bei der Rente angerechnet?
Welche Zeiten werden angerechnet? – Für Geburten bis 1991 werden als Zeiten der Erziehung 2,5 Jahre und für Geburten ab 1992 drei Jahre für die Rente angerechnet.
Was bringen Kinder für die Rente?
Wenn Sie Kinder erziehen, bekommen Sie dafür in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflicht beiträge gutgeschrieben und erhalten für diese Zeit später mehr Rente. Das schafft einen Aus gleich dafür, dass Mütter und Väter in den ersten Jahren vielfach nur noch eingeschränkt oder gar nicht arbeiten können.
Wer bekommt die Mütterrente und wieviel?
Mütterrente: Das Wichtigste in Kürze – Für die Zeit der Kindererziehung werden Mütter oder Väter ungefähr so gestellt, als hätten sie die Rentenbeiträge nach Berechnung eines Durchschnittswertes gezahlt. Wie viel Mütterrente du bekommst, hängt davon ab, wie lange du deine Kinder erzogen hast. Ein Jahr Kindererziehungszeit erhöht deine Rente pro Monat um rund 34 Euro. Dein Kind ist vor 1992 geboren? Dir wird pro Kind bis zu 2 Jahre und 6 Monaten an Kindererziehungszeiten gutgeschrieben. Dein Kind ist ab 1992 geboren: Deine Gutschrift an Kindererziehungszeit kann bis zu 3 Jahre pro Kind betragen. Damit du die Mütterrente bekommst, müssen die Kindererziehungszeiten bei der Deutschen Rentenversicherung erfasst sein. Das Formular dafür gibt es online, Werbung Altersarmut ist viel zu oft weiblich. Ein häufiger Grund ist, dass wir Frauen unsere Karriere für etwas viel Wichtigeres unterbrechen: unsere Kinder. Wegen Schwangerschaft, Kindererziehung und Kinderbetreuung erzielen Mütter oft geringere Rentenanwartschaften, da sie kürzer in die Rentenkasse einzahlen und später auf Teilzeitbeschäftigung oder Minijob ausweichen.
Andererseits sind gerade Kinder – abgesehen von ihrer Wertigkeit und emotionalen, biologischen und ethischen Gesichtspunkten – eine wichtige Grundlage für den Generationenvertrag. Es gehört sich, dass Frauen für die Zeiten, in denen sie ihr Kleinkind betreuen und nicht erwerbsmäßig arbeiten können, einen Ausgleich erhalten.
Das haben die Regierungen europaweit eingesehen. Und hier kommt die Mütterrente ins Spiel, eine Rentenleistung für Elternschaft. Doch wem werden Kindererziehungszeiten angerechnet? Kann man sie aufteilen? Wie viel Rente bekommen Hausfrauen, die ihr ganzes Leben nur für die Kinder da waren? Alle Infos zusammengefasst im Video:
Wird die Mütterrente nachgezahlt?
Wann wird die neue Mütterrente ausgezahlt? – Wer ab 1. Januar 2019 neu in Rente geht, erhält die Mütterrente von der ersten Rentenzahlung an. Bei den rund 9,7 Millionen Müttern und Vätern, deren Rente bereits vor Januar 2019 begonnen hat, erfolgt die zusätzliche Zahlung automatisch bis Mitte 2019.
Wird die Mütterrente rückwirkend gezahlt?
Das Rentenpaket ist geöffnet: Bei den ersten Rentnerinnen ist die Mütterrente bereits angekommen. Etwa bis Ende des Jahres werden alle Anspruchsberechtigten die Mütterrente erhalten. Die Leistungen werden grundsätzlich rückwirkend ab dem 1. Juli 2014 gewährt.
- Mit der Mütterrente wird die soziale Absicherung von Müttern und ggf.
- Vätern, die vor 1992 geborene Kinder erzogen haben, verbessert.
- Sie erhalten eine höhere Rente, da für jedes damals geborene Kind die Kindererziehungszeit um 12 Monate verlängert wird.
- Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles : Vom Rentenpaket profitieren allein rund 10 Millionen Rentnerinnen.
Jetzt wird die Mütterrente endlich ausgezahlt und kommt damit bei denjenigen an, die durch Kindererziehung einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft geleistet haben. Das ist nicht geschenkt, sondern wirklich verdient. Das Rentenpaket der Bundesregierung gilt seit dem 1.
Juli 2014. Neben der Mütterrente enthält es die abschlagsfreie Rente ab 63 für Menschen, die 45 Jahre lang Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt haben, eine verbesserte Erwerbsminderungsrente und ein höheres Budget für Rehabilitationsleistungen. Die Deutsche Rentenversicherung informiert unter www.deutsche-rentenversicherung.de zum Rentenpaket und seinen Bestandteilen.
Das Bürgertelefon des BMAS ist unter 030 – 221 911 001 erreichbar. Häufige Fragen zur Mütterrente: 1. Wer bekommt die Mütterrente? Die Mütterrente erhalten Mütter, die vor 1992 geborene Kinder erzogen haben. Die Mütterrente ist keine eigene Rentenart, sondern bezeichnet die Verlängerung der Kindererziehungszeit für diese Kinder.
Bislang wurde für jedes Kind lediglich ein Jahr Erziehungszeit berücksichtigt. Mit der Mütterrente sind dies seit dem 1. Juli 2014 zwei Jahre pro Kind. Auch Väter haben Anspruch auf die Mütterrente, wenn die Kindererziehungszeit im Versicherungskonto des Vaters gespeichert wurden. Konkret bedeutet das: Alle Rentner, denen die Kindererziehung angerechnet wird, erhalten pro Monat und Kind 28,61 Euro (West) bzw.26,39 Euro (Ost) brutto als Zuschlag.2.
Wie erhält man die Mütterrente? Wer vor dem 1. Juli 2014 bereits Rente bezogen hat, braucht keinen Antrag zu stellen. Die Erhöhung wird automatisch ausgezahlt. Alle anderen bekommen die erweiterte Kindererziehungszeit automatisch auf ihrem Rentenkonto gutgeschrieben.
- Nur diejenigen, für die bislang noch keine Erziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder vorgemerkt sind, sollten sich umgehend bei der Deutschen Rentenversicherung melden.3.
- Ann allein durch die Mütterrente ein Rentenanspruch erworben werden? Ja.
- Für jedes vor 1992 geborene Kind werden seit dem 1.
- Juli 2014 zwei Erziehungsjahre statt bisher eins berücksichtigt.
Damit kann die für eine Rentenzahlung erforderliche Mindestversicherungszeit von 5 Jahren auch durch die Mütterrente erreicht werden ( bspw. bei drei Kindern, die vor 1992 geboren wurden). Sollte eine Beitragserstattung durchgeführt worden sein, kann sich etwas anderes ergeben.
- Fehlen trotz der Erhöhung noch Versicherungsjahre ( z.B.
- Bei zwei Kindern ohne weitere Versicherungszeiten), kann diese Lücke durch freiwillige Zahlungen geschlossen werden.
- Derzeit können freiwillige Beiträge nach Belieben zwischen 85,05 Euro und 1.124,55 Euro pro Monat gezahlt werden.
- Für ein noch fehlendes Beitragsjahr müssten also mindestens 1.020,60 Euro nachgezahlt werden.
Bei Nachzahlung von einem Jahr Mindestbeitrag und vier Kindererziehungsjahren ergibt sich eine monatliche Bruttorente von mehr als 100 Euro.4. Wer muss sich aktiv melden, um die Mütterrente zu erhalten? Rentnerinnen und Rentnern, bei denen Kindererziehungszeiten berücksichtigt sind, wird die Mütterrente automatisch ausgezahlt.
- Bei den meisten zukünftigen Rentnern wird die Mütterrente automatisch mit in die Berechnung einbezogen.
- Aktiv bei der Deutschen Rentenversicherung melden sollten sich Personen mit Kindern, die bislang noch keine Zeiten der Kindererziehung geltend gemacht und die keine weiteren Versicherungszeiten haben.
Sie sind dem Versicherungsträger nicht bekannt. Auch Mütter, die eine Beitragserstattung erhalten haben, sollten sich bei ihrem Rentenversicherungsträger informieren.5. Ab wann wird die Mütterrente ausgezahlt? Mit der Auszahlung der Mütterrente wurde bereits begonnen.
Bei einigen Fällen kann sich die erste Auszahlung auch bis Ende des Jahres verzögern, z.B. im Zusammenhang mit der Einkommensanrechnung auf eine Hinterbliebenenrente In der Regel wird die Mütterrente aber rückwirkend zum 1. Juli 2014 ausgezahlt.6. Wird die Mütterrente auf die Grundsicherung im Alter angerechnet? Ja.
Die Broschüre “Die Grundsicherung: Hilfe für Rentner” der Deutschen Rentenversicherung liefert detaillierte Informationen zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Sie kann kostenfrei bei der DRV bestellt oder auf www.deutsche-rentenversicherung.de heruntergeladen werden.7.
Muss die Mütterrente versteuert werden und sind Krankenversicherungsbeiträge zu entrichten? Die Mütterrente wird – wie andere Renteneinkommen auch – versteuert. Das bedeutet, dass die gesamte Rente inklusive der Mütterrente – sofern sie die Freibeträge übersteigt – versteuert werden muss. Auch Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung müssen gezahlt werden.8.
Hat man Anspruch auf die Mütterrente, wenn man kurz nach der Geburt eines Kindes wieder arbeiten gegangen ist? Ja. Allerdings kann es vorkommen, dass sich dann die Kindererziehungszeit nicht in voller Höhe auswirkt. Dies gilt, wenn in einer Beschäftigung gut verdient wurde und der Verdienst plus Kindererziehungszeit über der Beitragsbemessungsgrenze lag.
- Dann werden die Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten nicht voll oder gar nicht mehr angerechnet.
- Diese Regelung gilt für alle, die ab dem 1.
- Juli 2014 in Rente gehen.
- Bei Personen, die vor dem 1.
- Juli 2014 bereits in Rente waren, gilt diese Regelung nicht.
- Sie bekommen einen pauschalen Zuschlag in Höhe eines persönlichen Entgeltpunktes je Kind.9.
Profitieren auch Mütter, die eine Hinterbliebenenrente zusätzlich zur eigenen Rente erhalten? Grundsätzlich ja. Je nachdem, ob die Rentenpunkte für die Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder dem Verstorbenen oder dem Hinterbliebenen angerechnet wurden, wird durch die Mütterrente die eigene Altersrente oder die Hinterbliebenenrente erhöht.
Wie sich die Mütterrente auf die Hinterbliebenenrente im Einzelfall auswirkt, kann bei den Auskunfts- und Beratungsstellen der Rentenversicherungsträger oder den örtlichen Versicherungsämtern erfragt werden. So ist es im Einzelfall möglich, dass mit der Mütterrente der Freibetrag bei der Einkommensanrechnung auf Hinterbliebenenrenten überschritten wird und sich dies dann auf die Höhe der Hinterbliebenenrente auswirkt.10.
Warum ist in den vor kurzem versandten Rentenanpassungsbescheiden keine Erhöhung der Kindererziehungszeit enthalten? Zum 1. Juli 2014 ist nicht nur das Rentenpaket mit der Mütterrente in Kraft getreten, auch die Renten wurden zu diesem Stichtag erhöht.
Ist die Mütterrente steuerfrei?
Frage: Was ist die sog. Mütterrente? Seit dem 1. Juli 2014 wird Eltern für die Erziehungszeiten ihrer vor 1992 geborenen Kinder die sog. Mütterrente als Teil der Leibrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt. Frage: Ist die Mütterrente steuerpflichtig? Die Mütterrente ist als Teil der Altersrente steuerpflichtig.
Frage: Wie wird die Mütterrente besteuert? Grundsätzlich werden Altersrenten aufgrund einer Übergangsregelung nicht voll besteuert. Rentenbeziehern wird ein sog. Rentenfreibetrag gewährt, so dass ein Teil der Rente nicht besteuert wird. Der Rentenfreibetrag wird abhängig vom Jahr des Rentenbeginns ermittelt.
Er wird in Euro dauerhaft festgeschrieben und gilt grundsätzlich für die gesamte Laufzeit des Rentenbezugs. Regelmäßige Rentenanpassungen führen nicht zu einer Änderung des Rentenfreibetrags. Eine Anpassung des Rentenfreibetrags erfolgt nur bei außerordentlichen Rentenanpassungen.
Bei der Erhöhung der Altersrente durch die Mütterrente handelt es sich um eine solche außerordentliche Rentenanpassung, in der allerdings auch regelmäßige Rentenanpassungen enthalten sind. Die Erhöhung des Rentenfreibetrags beruht auf den Wertverhältnissen im Jahr der erstmaligen Festschreibung des Rentenfreibetrags der Altersrente.
Der Wert der Mütterrente wird anhand der in diesem Jahr gültigen Rentenentgeltpunkte errechnet. Auf diesen Wert ist der Besteuerungsanteil anzuwenden, der im Jahr des Rentenbeginns der Altersrente gilt, um den steuerfreien Teil der Rente zu ermitteln.
Er bildet – zusammen mit dem bisher steuerfreien Betrag der gesetzlichen Rente – den neu festzustellenden Rentenfreibetrag. Die enthaltenen regelmäßigen Rentenanpassungen unterliegen vollständig der Besteuerung. Beispiel 1: Eine Steuerpflichtige, die bereits vor 2005 in Rente gegangen ist, erhält ab dem 1.
Juli 2014 eine Mütterrente für ein Kind (1 Entgeltpunkt x aktueller Rentenwert (West) = 28,61 Euro). Ihre Rente erhöht sich somit in 2014 um insgesamt 171,66 Euro (6 x 28,61 Euro). Bezogen auf die Ermittlung des Rentenfreibetrags geht der Gesetzgeber von einem Rentenbeginn im Jahr 2005 aus, so dass ein Besteuerungsanteil von 50 % gilt und die verbleibenden 50 % steuerfrei bleiben.
Da 2005 der aktuelle Rentenwert (West) bei 26,13 € lag, führt dies zu einer Erhöhung des Rentenfreibetrags um 78,39 € ( x 50 % steuerfreier Anteil). Beispiel 2: Eine Steuerpflichtige, die 2007 in Rente gegangen ist, erhält ab dem 1. Juli 2014 eine „Mütterrente” für ein Kind (1 Entgeltpunkt x aktueller Rentenwert (West) = 28,61 €).
Ihre Rente erhöht sich somit in 2014 um insgesamt 171,66 € (6 x 28,61 €). Bezogen auf den Besteuerungsanteil sind das Jahr 2007 und auf den Rentenfreibetrag die Wertverhältnisse des Jahres 2008 maßgebend, so dass ein Besteuerungsanteil von 54 % gilt und die verbleibenden 46 % steuerfrei bleiben.
- Für 2008 lag der Rentenwert (West) bis zum 30.06.
- Bei 26,27 € und ab 01.07.
- Bei 26,56 €, im Durchschnitt also bei aufgerundet 26,42 €.
- Da 2008 der durchschnittliche Rentenwert (West) bei 26,42 € lag, führt dies zu einer Erhöhung des Rentenfreibetrags um 72,92 € ( x 46 % steuerfreier Anteil).
- Die Bezieherinnen und Bezieher von Mütterrente müssen diese in ihrer Steuererklärung nicht gesondert ausweisen.
Sie wird als unselbständiger Teil der Altersrente durch die Deutsche Rentenversicherung Bund an das Finanzamt gemeldet. Mit diesen Daten berechnet das Finanzamt den Rentenfreibetrag automatisch neu. Hilfe beim Ausfüllen der Steuererklärung Erläuterungen zum Ausfüllen der können der Anleitung zur Anlage R entnommen werden.
- Die Anleitung finden Sie neben den Erklärungsvordrucken auf der Internet-Seite des Bundesministerium der Finanzen ( ) unter Service und Formulare im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung.
- Die Deutsche Rentenversicherung stellt auch auf Wunsch eine Mitteilung über die Rentenhöhe und den Rentenanpassungsbetrag aus.
Diese Mitteilung enthält auch den Hinweis, in welcher Zeile des Steuererklärungsvordrucks die verschiedenen Angaben einzutragen sind.
Ist in der Rente schon die Mütterrente mit eingerechnet?
Mütterrente ist nun auch in Renteninformationen aufgelistet – Im Juli 2014 wurde mit dem RV-Leistungsverbesserungsgesetz die sogenannte Mütterrente eingeführt. Damit erhalten Versicherte, deren Kinder vor dem 01.01.1992 geboren wurden, ein weiteres Jahr an Kindererziehungszeit anerkannt.
- Statt bislang einem Jahr Kindererziehungszeit werden nun zwei Jahre Kindererziehungszeit je Kind anerkannt, was zu einer – im Jahr 2014 – um 28,61 Euro (alte Bundesländer) bzw.26,39 Euro (neue Bundesländer) monatlich höheren Rente.
- Im Kalenderjahr 2023 entspricht dieser zusätzliche Entgeltpunkt einer um 36,02 Euro (alte Bundesländer) bzw.35,52 Euro (neue Bundesländer) monatlich höheren Rente.
Die Mütterrente erhalten die Versicherten, die bereits im Rentenbezug stehen, bereits laufend ausbezahlt. Aber auch in den Rentenkonten der Versicherten, die noch nicht im Rentenbezug stehen, wurde die zusätzliche Kindererziehungszeit abgespeichert. Das bedeutet, dass die Mütterrente auch in den Renteninformationen erscheint.
Wann gibt es die Mütterrente 3?
Wie hoch ist die Mütterrente? – Mit der Mütterrente erwirbt man Rentenansprüche in Form von Entgeltpunkten. Ein Entgeltpunkt entspricht aktuell 32,03 Euro (West) beziehungsweise 30,69 Euro (Ost). Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, erhält man zwei Entgeltpunkte pro Kind (ab 1.1.2019: 2,5 Rentenpunkte pro Kind).
Was bekommt eine Hausfrau an Rente?
Wie hoch ist die Rente einer Hausfrau? – Frauen, die nie in einem Beruf gearbeitet haben, bekommen keine gewöhnliche Rente. Dafür können sie die sogenannte Mütterrente beantragen. Dabei ist die Mütterrente gar keine wirkliche Rente, sondern ein Ausgleich dafür, dass Mütter durch die Kindererziehung weniger Rente beziehen können.
Dabei kommt es darauf an, wann das Kind beziehungsweise die Kinder geboren wurden. Für jedes Kind, das vor 1992 geboren wurde, bekommt die Mutter bis zu zwei Jahre und sechs Monate Kindererziehungszeit angerechnet. Ist das Kind 1992 oder später zur Welt gekommen, sind es laut Deutscher Rentenversicherung bis zu drei Jahre.
Außerdem teilt die Versicherung mit, dass Müttern außerdem maximal zehn Jahre Kinderberücksichtigungszeiten angerechnet wird. Wichtig: Mütter müssen die Erziehungszeiten selbst beantragen, sonst werden sie bei der Rente nicht berücksichtigt. Auch Väter können die Mütterrente beziehen, wenn sie die Erziehung ganz oder teilweise übernommen haben.
Allerdings werden die Zeiten nur einem Elternteil angerechnet – in der Regel der Mutter. Die Deutsche Rentenversicherung rät daher, mittels einer übereinstimmenden Erklärung mitzuteilen, welchem Elternteil die Erziehungszeit zugeordnet werden soll. Im Zweifel sollte das der Teil sein, der damit mehr Zeit verbracht hat.
Achtung: Die Erklärung kann immer nur für die Zukunft gelten und maximal zwei Monate rückwirkend.
Wie hoch ist die gesetzliche Mindestrente?
Kann man als Hausfrau in die Rente einzahlen? – Freiwillige Rentenbeiträge Vorsorge. Nicht nur für Angestellte – viele andere können freiwillig in die Rente einzahlen und die Beiträge steuerlich geltend machen. © Isabella Roth / Jutta Fricke Illustratoren-Agentur Selbstständige, Frührentner oder Beamte können freiwillig in die gesetzliche Rente einzahlen.
- Wir zeigen, wie das die Rente erhöht und die Steuerbelastung sinken lässt.
- Inhalt Fast 57 Millionen Versicherte, gut 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner: Die gesetzliche Rentenversicherung ist unangefochtenes Rückgrat der Alterssicherung in Deutschland.
- Vor allem soll sie den Ruhestand von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern absichern.
Aber auch Selbstständige, Freiberufler, Hausfrauen oder -männer und sogar Beamte können über sie vorsorgen. Teils greift ihnen der Staat dabei kräftig unter die Arme. Wir zeigen, für wen freiwillige Rentenbeiträge steuerlich besonders interessant sind.
Unser „Pro und Kontra” hilft Ihnen bei der Entscheidung, ob die Vorsorge mit freiwilligen Rentenbeiträgen etwas für Sie ist. An unserer Tabelle können Sie sehen, wie verschiedene Einzahlhöhen die Rente nach derzeitigen Werten steigen lässt. Da Antragsteller noch bis Ende März 2023 Zahlungen für das Jahr 2022 nachholen können, zeigen wir die Rentenerhöhung für beide Jahre.
Fünf Beispiele für unterschiedliche Erwerbssituationen zeigen Ihnen, wie viel Steuerersparnis drin ist, wenn Sie mit freiwilligen Beiträgen Ihre Rente erhöhen. Spezielle Informationen und Tipps für Selbstständige, Freiberufler, Beamte, Frührentner und Hausfrauen und -männer helfen bei der individuellen Entscheidung.
- Mit unserem Rechner können Sie sich schnell einen Überblick verschaffen, wie Ihre individuelle Einzahlung derzeit Ihre Rente erhöht.
- Eine Checkliste zeigt Schritt für Schritt, wie Sie vorgehen, wenn Sie freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen möchten.
- Um freiwillig Beiträge in die Rentenkasse einzahlen zu können, müssen Interessierte zuerst einen Antrag auf freiwillige Versicherung stellen.
Die Höhe der monatlichen Beiträge legen sie dann zwischen dem Mindest- und Höchstbeitrag selbst fest. Monatlich können sie zwischen 96,72 Euro und 1 357,80 Euro überweisen. Ausnahme: Neuversicherte können noch bis Ende März 2023 für das komplette Jahr 2022 nachzahlen.
- Unsere Tabelle zeigt, mit welchem Rentenplus Einzahlende je nach Beitrag für die Jahre 2023 und 2022 rechnen können.
- Mit unserem Rechner können sie die Rentenerhöhung auch individuell ausrechnen.
- Wir wollten wissen, was Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung bringen und wie sinnvoll das Vorsorgesparen über sie für Menschen in unterschiedlichen Erwerbssituationen ist.
Die Rentenexpertinnen und -experten der Stiftung Warentest haben für fünf Erwerbssituationen beispielhaft die Möglichkeit durchgerechnet, über die Rentenkasse vorzusorgen. Ein bedeutender Teil der Vorsorge über die gesetzliche Rente sind die Steuervorteile.
- Selbstständige, Beamtinnen und Beamte, Freiberuflerinnen und Freiberufler, Frührentnerinnen und -rentner, Hausfrauen und -männer.
- Auch pflichtversicherte Arbeitnehmer ab 50 können oft leisten, so ihre Rente erhöhen und dabei Steuern sparen.
- Das gleiche gilt für unter 45-Jährige, wenn sie für Zeiten von Schulbesuch, Studium oder Ausbildung, Unabhängig.
Objektiv. Unbestechlich. Freiwillig versichern. Sind Sie nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert, können Sie durch freiwillige Beiträge Ihre Rente erhöhen. Möglich ist das für Selbstständige und Freiberufler, Frührentner, Beamte und Hausfrauen und -männer.
- Angestellte.
- Auch Pflichtversicherte, insbesondere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, können freiwillig mehr einzahlen.
- Sind sie unter 45 Jahre, kommen infrage.
- Über 50-Jährige können für einen früheren Rentenbeginn leisten.
- Vorsorge klären.
- Freiwillige Beiträge können Sie nutzen, um sich langfristig eine Basisvorsorge aufzubauen, um im Alter damit die laufenden Kosten zu decken.
Sie können mit ihnen aber auch Ihre Rente noch kurz vor dem Ruhestand aufpeppen, etwa wenn Sie feststellen, dass Ihre Rürup-Rente niedriger ausfällt als gedacht. Sorgfältig abwägen. Renten passen nicht für jeden als Vorsorgeform. Das gilt auch für die gesetzliche Rentenversicherung.
Wägen Sie vorher genau ab, ob freiwillige Beiträge zu Ihrer individuellen Situation passen. Rat einholen. Bevor Sie freiwillig einzahlen, holen Sie sich kostenfreien Rat bei der, Wollen Sie viel Geld investieren, kann zusätzlicher Rat von Lohnsteuerhilfevereinen, Steuerberaterinnen oder unabhängigen Rentenberatern sinnvoll sein.
Erkundigen Sie sich im Vorfeld immer nach den Kosten. Sozialverbände. Bei Streitigkeiten mit der Rentenversicherung können die Sozialverbände und Sie unterstützen. Der Mitgliedsbeitrag liegt zwischen rund 5 Euro und 8 Euro im Monat. Unsere Rechnungen zeigen, dass die Steuerersparnis deutlich über 40 Prozent der Einzahlung ausmachen kann.
- Aber nicht für alle sind die freiwilligen Einzahlungen gleich gut.
- Die Höhe des Einkommens oder der Umfang der Altersvorsorge neben den freiwilligen Beiträgen beeinflusst zum Beispiel stark, wie sehr einzelne von den Steuervorteilen profitieren können.
- Bedenken müssen Vorsorgesparende, dass im Ruhestand auf ihre Rente Steuern anfallen, wenn auch meist deutlich weniger als im Berufsleben.
Dazu kommen bei gesetzlich krankenversicherten Rentnern Beiträge für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung von rund 11 Prozent. Vor einer Investition in die gesetzliche Rentenversicherung heißt es also genau rechnen. Einen allgemeingültigen Rat für oder gegen freiwillige Einzahlungen können wir nicht geben, dazu hängt sie von zu vielen persönlichen Faktoren ab.
Unsere Beispielrechnungen zeigen aber, was Interessierte in ihre Überlegungen einbeziehen müssen. Auf die Rechnerei verzichten können alle, die schon im Vorfeld zu dem Schluss kommen, dass Vorsorgen über die gesetzliche Rente nichts für sie ist. Dabei hilft unser Überblick über die Vor- und Nachteile.31.08.2020 – Die gesetzliche Rente ist auch etwas für Selbstständige.
Die Altersvorsorge-Experten der Stiftung Warentest nennen Vor- und Nachteile der gesetzlichen Rente.07.12.2022 – Ab 2023 steigt der Mindestbeitrag für die freiwillige Versicherung der gesetzlichen Rente. Wir sagen, wann es sinnvoll ist, für das Jahr 2022 noch einzuzahlen.23.01.2023 – Ein neues Onlineportal zeigt ab Sommer 2023 den Stand der eigenen gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersvorsorge an.
Wie viel Rente bekomme ich bei 4 Kindern?
Kinder zählen für die Rente. Nach heutiger Rechtslage erhöht jedes Kind die Rente seiner Mutter oder seines Vaters um 81 Euro im Monat. Für zwei Kinder gibt es 162 Euro. In den neuen Bundesländern sind es 72 Euro pro Kind. So viel Rente bringen Kinder, die ab 1992 geboren wurden.
- Den Aufschlag bekommt der Elternteil, der das Kind überwiegend erzogen hat.
- Die Mütter oder Väter werden so gestellt, als ob sie drei Jahre lang durchschnittlich verdient und Rentenbeiträge gezahlt hätten – auch wenn sie gar nicht oder nur teilweise gearbeitet haben.
- Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, gibt es weniger Rente.
Für sie rechnet die Rentenversicherung nur ein Jahr an. Das bringt pro Kind 27 Euro Rente im Monat in den neuen und 24 Euro in den alten Bundesländern. Auch Großeltern oder andere Verwandte können Kindererziehungszeiten geltend machen, wenn zwischen ihnen und dem Kind ein auf Dauer angelegtes Pflegeverhältnis mit häuslicher Gemeinschaft besteht.
Wie lange wird die Mütterrente ausgezahlt?
Die deutsche Rentenversicherung rechnet nicht damit, dass sie die Mütterrente 2 am Anfang des Jahres 2019 voll umsetzen kann. Die Auszahlung der Mütterrente 2 wird so ähnlich erfolgen, wie die Mütterrente 1 zum 01.07.2014. Die Mütterrente 2 gibt bis zu einen halben Rentenpunkt und bis zu 6 Monate Kindererziehungszeiten für eine spätere Rente.
Die Auszahlung der Mütterrente 2 soll bis zum 30.06.2019 abgeschlossen sein. – Warum die Mütterrente 2 in 2019 später ausgezahlt wird? – YouTube rentenbescheid24.de 97K subscribers Warum die Mütterrente 2 in 2019 später ausgezahlt wird? rentenbescheid24.de Watch later Share Copy link Info Shopping Tap to unmute If playback doesn’t begin shortly, try restarting your device.
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Wann muss man die Mütterrente beantragen?
Als Frau müssen Sie keinen Antrag auf Mütterrente stellen, Sie erhalten sie automatisch. Vorausgesetzt, Ihre Kindererziehungszeiten sind korrekt auf Ihrem Rentenkonto erfasst. Behalten Sie deshalb Ihre Beitragszeiten im Blick und prüfen Sie sie regelmäßig.
Was ist der Unterschied zwischen Mütterrente und Kindererziehungszeiten?
Rente für Eltern: Alles über Mütterrente, Kindererziehungszeiten, Kinderzulage Generationenvertrag. Großeltern, Eltern, Kinder – die Rente zahlt die jeweils nachfolgende Generation. © plainpicture / Stephanie Uhlenbrock Mütter und Väter stehen besondere Leistungen bei der gesetzlichen Rente zu: Kindererziehungszeiten, Berücksichtigungszeiten, Mütterrente, Kinderzuschlag.
- Ein Überblick.
- Inhalt Ohne Nachwuchs läuft bei der Rente nichts.
- Er ist es, der für die gesetzlichen Renten späterer Generationen sorgen muss.
- Aber Kinder können das Erwerbsleben ziemlich durcheinander wirbeln.
- Die Folge: Renten von Eltern – meist die der Mütter – fallen oft niedriger aus als von Kinderlosen.
Für Eltern sieht der Gesetzgeber daher zusätzliche Rentenpunkte und andere Leistungen vor. Sie sollen Nachteile ausgleichen. Aber was ist der Unterschied zwischen Mütterrente und Kindererziehungszeiten, zwischen Kinderzuschlag und Kinderzulage? Muss man Leistungen für Eltern bei der Rentenversicherung beantragen? Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen.
Eine Infografik erklärt, wie wird; außerdem zeigen wir im Überblick.1. Wie erhalte ich Rente für die Kindererziehung? Damit die Rentenversicherung Kindererziehung bei der Rente anrechnet, müssen Eltern Kindererziehungszeit beantragen. Das Formular dafür heißt V0800 und kann bei der Rentenversicherung heruntergeladen werden ().
Eltern könnten sich mit dem Antrag theoretisch bis zur Rente Zeit lassen. Um die eigene Altersvorsorge aber richtig einschätzen zu können, ist es sinnvoll, den Antrag früh zu stellen.2. Wie stark erhöht die Kindererziehungszeit meine Rente? Die Zeit der Kindererziehung erhöht die Rente ungefähr so stark, als hätten Mutter oder Vater nach der Geburt durchschnittlich verdient und zusammen mit einem Arbeitgeber Beiträge gezahlt.
Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, währt die 30 Monate, für später geborene Kinder 36 Monate. Was das nun konkret heißt, zeigt unsere, Eltern, die während der Kindererziehungszeit arbeiten, erhalten die Rentenpunkte zusätzlich zu den Ansprüchen aus ihrem Job – allerdings nur bis zu einer Höchstgrenze (siehe ).3.
Wer hat einen Anspruch auf Kindererziehungszeiten? Fast alle Eltern, die in den ersten 30 oder 36 Monaten nach der Geburt eines Kindes dieses versorgt haben. Neben den leiblichen Eltern können das auch Adoptiv-, Stief- oder Pflegeeltern sein. Kindererziehungszeiten werden entweder bei der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt oder bei einem anderen Alterssicherungssystem, zum Beispiel bei der Beamtenversorgung oder kirchlichen Versorgung.
Bei Eltern, die als Arbeitnehmende viel verdienen, steigert die Kindererziehung die Rente nicht (siehe ). Auch bei Eltern, die bereits ihre reguläre Altersrente beziehen, rechnet die Rentenversicherung keine Erziehungszeit an.4. Stehen auch Selbstständigen Kindererziehungszeiten zu? Ja, und zwar unabhängig davon, ob sie vor der Geburt in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert, freiwillig versichert oder dort gar nicht versichert sind.
Die Rentenversicherung berücksichtigt Kindererziehungszeiten, solange Eltern keine ähnlichen Leistungen aus einem anderen Alterssicherungssystem erhalten. Das ist bei Selbstständigen und auch bei Freiberuflern wie Ärzten oder Rechtsanwälten nicht der Fall.5.
- Erhalten beide Eltern Kindererziehungszeit? Nein.
- Die Rentenansprüche für die Kindererziehung bestehen nur einmal pro Kind.
- Die Rentenversicherung rechnet sie also nicht beiden Elternteilen voll an.
- Eltern können sie aber aufteilen (siehe ).6.
- Önnen Eltern entscheiden, wer die Erziehungszeit erhält? Ja.
Die Rentenversicherung schreibt allerdings in der Regel dem Elternteil die zusätzlichen Rentenpunkte gut, der sich in den ersten Jahren hauptsächlich um das Kind gekümmert hat. Das geben Eltern im Antrag mit an (siehe ). Hat sich die Mutter im ersten Jahr gekümmert und der Vater in den zwei darauffolgenden Jahren, wird sie beiden nacheinander anteilig angerechnet.
Möchten Eltern die Erziehungszeit anders aufteilen – soll sie also demjenigen angerechnet werden, der sich in den ersten Jahren nicht hauptsächlich um die Erziehung gekümmert hat –, müssen sie dies gemeinsam gegenüber der Rentenversicherung erklären. Das machen sie anhand des Formulars V0820. Zeit lassen können sie sich dafür nicht – es ist nur zwei Monate rückwirkend möglich.
Am besten, Eltern entscheiden schon vor der Geburt darüber.7. Erhöht die Kindererziehung auch die Rente von Topverdienern? Das hängt davon ab, ob Eltern sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind oder vor der Geburt als nicht rentenversicherte Selbstständige gearbeitet haben.
- Beschäftigte: Liegt der Bruttoverdienst während der Kindererziehungszeit über der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung, erhöht die Erziehungszeit die Rente nicht.
- Die Beitragsbemessungsgrenze sagt, bis zu welchem Bruttoverdienst Rentenbeiträge gezahlt werden.
- Sie liegt derzeit bei monatlich 7 300 Euro im Westen und 7 100 Euro im Osten.
Auch wenn Beschäftigte überdurchschnittlich verdienen, erhalten sie nicht mehr die vollen Ansprüche für die Erziehung. Mit steigendem Verdienst werden es immer weniger. Partner könnten aber wählen, wer von ihnen die Erziehungszeit beantragt (siehe ).
- Selbstständige: Nicht rentenversicherte Selbstständige wie Ärzte, Steuerberater oder Rechtsanwälte erhalten die vollen Ansprüche aus der Kindererziehungszeit unabhängig von der Höhe des Verdienstes.8.
- Was ist der Unterschied zwischen Kindererziehungszeit und Mütterrente? Die Mütterrente ist keine eigenen Rente.
Sie bezeichnet lediglich die Erhöhung der angerechneten Kindererziehungszeit für Kinder, die vor 1992 geboren wurden. In den Jahren 2014 und 2019 wurde sie von zuvor 12 auf heute 30 Monate erhöht. Mehr dazu in unserem Überblick, Für jedes Kind erhalten Mutter oder Vater Entgeltpunkte auf dem Rentenkonto.
Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, gibt es rund 2,5 Punkte. Das sind in den alten Bundesländern rund 90 Euro und in den neuen rund 89 Euro. Für ab 1992 geborene Kinder sind es rund 3 Punkte. Das sind in den alten Bundesländern rund 108 Euro und in den neuen Bundesländern rund 107 Euro. Beispiel: Für ein Kind das 2001 geboren wurde, bringt das in den alten Bundesländern rund 108 Euro Rente.
Wurde ein Kind 1990 und eines 1995 geboren, bringt das in den neuen Bundesländern rund 195 Euro Rente. Unabhängig. Objektiv. Unbestechlich.
Kindererziehungszeit. Das ist die Zeit, für die Eltern Rentenbeiträge vom Staat gezahlt bekommen. Für jedes Kind, das vor 1992 geboren wurde, finanziert der Staat 30 Monate Rentenbeiträge, für jedes ab 1992 geborene Kind 36 Monate. Pro Monat Erziehungszeit erhält ein Elternteil maximal 0,0833 Entgeltpunkte aufs Rentenkonto. Was das derzeit umgerechnet in Euro heißt, zeigt der Abschnitt, Mütterrente. Die Bezeichnung „Mütterrente” meint eine bessere rentenrechtliche Anerkennung von Erziehungszeiten für Kinder, die vor 1992 geboren wurden. Bis zum 30. Juni 2014 hat die für sie pro Kind nur zwölf Monate Kindererziehungszeit berücksichtigt. Seit dem 1. Januar 2019 berücksichtigt sie bei allen Müttern oder Vätern mit vor 1992 geborenen Kindern 30 Monate pro Kind. Kinderberücksichtigungszeit. Die Rentenversicherung berücksichtigt die ersten zehn Jahre nach Geburt des Kindes als rentenrechtliche Zeit. Das kann helfen, Voraussetzungen für bestimmte Renten zu erfüllen – so müssen Versicherte etwa 35 Versicherungsjahre nachweisen, um früher in Rente gehen zu können. Bei Versicherten, die wenig verdienen, stockt die Berücksichtigungszeit auch die Rente auf. Wer mehrere Kinder hat, für den beginnt die Berücksichtigungszeit mit der Geburt des ersten und endet mit dem 10. Geburtstag des jüngsten Kindes. Erziehungsrente. Stirbt nach einer Scheidung der Ex-Partner, soll die Erziehungsrente den Unterhalt des Verstorbenen ersetzen. Mütter oder Väter können sie bis zum 18. Geburtstag des Kindes beziehen. Kinderzulage bei Riester. Eltern, die riestern, erhalten eine Kinderzulage – für jedes ab 2008 geborene Kind 300 Euro im Jahr, für vor 2008 geborene Kinder 185 Euro im Jahr. Kinderzuschlag. Für Hinterbliebenenrenten nach dem seit 2002 geltenden Recht kann der Elternteil mit Kindererziehungszeiten nach dem Tod seines Ehepartners einen Zuschlag auf die erhalten. Die Höhe hängt davon ab, ob es sich um eine handelt, ob die Rentenbeziehenden in Ost- oder Westdeutschland leben und wie viele Kinder sie erzogen haben. Überschreitet die Hinterbliebenenrente zusammen mit dem Kinderzuschlag eine volle Monatsrente des Verstorbenen, wird er begrenzt. Nach derzeitigen Werten fällt der Zuschlag so aus:
07.07.2023 – Die gesetzliche Rente ist für viele Haushalte die finanzielle Basis im Alter. Hier erhalten Sie alle Informationen zu Beiträgen, Rentenhöhe und Renteneintrittsalter.
05.08.2019 – Sparen hilft, um im Alter nicht arm zu sein. Die Finanztestexpertinnen zeigen, wie Frauen ihre Renten-Situation verbessern und der Teilzeitfalle entkommen können.
12.04.2023 – In die eigene Rente investieren und von einem satten Steuernachlass profitieren: Das klappt 2023 noch besser als bisher. Die Stiftung Warentest zeigt, was möglich ist.
: Rente für Eltern: Alles über Mütterrente, Kindererziehungszeiten, Kinderzulage
Wie viele Jahre werden für 2 Kinder bei der Rente angerechnet?
Welche Zeiten werden angerechnet? – Für Geburten bis 1991 werden als Zeiten der Erziehung 2,5 Jahre und für Geburten ab 1992 drei Jahre für die Rente angerechnet.
Wer bekommt die Mütterrente und wieviel?
Mütterrente: Das Wichtigste in Kürze – Für die Zeit der Kindererziehung werden Mütter oder Väter ungefähr so gestellt, als hätten sie die Rentenbeiträge nach Berechnung eines Durchschnittswertes gezahlt. Wie viel Mütterrente du bekommst, hängt davon ab, wie lange du deine Kinder erzogen hast. Ein Jahr Kindererziehungszeit erhöht deine Rente pro Monat um rund 34 Euro. Dein Kind ist vor 1992 geboren? Dir wird pro Kind bis zu 2 Jahre und 6 Monaten an Kindererziehungszeiten gutgeschrieben. Dein Kind ist ab 1992 geboren: Deine Gutschrift an Kindererziehungszeit kann bis zu 3 Jahre pro Kind betragen. Damit du die Mütterrente bekommst, müssen die Kindererziehungszeiten bei der Deutschen Rentenversicherung erfasst sein. Das Formular dafür gibt es online, Werbung Altersarmut ist viel zu oft weiblich. Ein häufiger Grund ist, dass wir Frauen unsere Karriere für etwas viel Wichtigeres unterbrechen: unsere Kinder. Wegen Schwangerschaft, Kindererziehung und Kinderbetreuung erzielen Mütter oft geringere Rentenanwartschaften, da sie kürzer in die Rentenkasse einzahlen und später auf Teilzeitbeschäftigung oder Minijob ausweichen.
Andererseits sind gerade Kinder – abgesehen von ihrer Wertigkeit und emotionalen, biologischen und ethischen Gesichtspunkten – eine wichtige Grundlage für den Generationenvertrag. Es gehört sich, dass Frauen für die Zeiten, in denen sie ihr Kleinkind betreuen und nicht erwerbsmäßig arbeiten können, einen Ausgleich erhalten.
Das haben die Regierungen europaweit eingesehen. Und hier kommt die Mütterrente ins Spiel, eine Rentenleistung für Elternschaft. Doch wem werden Kindererziehungszeiten angerechnet? Kann man sie aufteilen? Wie viel Rente bekommen Hausfrauen, die ihr ganzes Leben nur für die Kinder da waren? Alle Infos zusammengefasst im Video:
Was bringen Kinder für die Rente?
Wenn Sie Kinder erziehen, bekommen Sie dafür in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflicht beiträge gutgeschrieben und erhalten für diese Zeit später mehr Rente. Das schafft einen Aus gleich dafür, dass Mütter und Väter in den ersten Jahren vielfach nur noch eingeschränkt oder gar nicht arbeiten können.
Wird die Mütterrente extra ausgezahlt?
Wann wird die neue Mütterrente ausgezahlt? – Wer ab 1. Januar 2019 neu in Rente geht, erhält die Mütterrente von der ersten Rentenzahlung an. Bei den rund 9,7 Millionen Müttern und Vätern, deren Rente bereits vor Januar 2019 begonnen hat, erfolgt die zusätzliche Zahlung automatisch bis Mitte 2019.