Wie oft und wie lange dürfen die Großeltern ihre Enkel sehen? – Das Recht auf den Umgang von Oma und Opa mit ihren Enkeln ist gesetzlich geregelt. Die Dauer und die Häufigkeit sind im Gesetz aber nicht festgehalten.
Die Häufigkeit des Umgangs der Großeltern wird immer individuell festgelegt. Bisherige Rechtsprechungen geben eine Orientierung von vier bis fünf Stunden im Monat. Dazu können noch Besuchswochenenden vereinbart werden. Können Sie sich als Großeltern nicht mit den Eltern einigen, hilft notfalls das Familiengericht.
Das Wohl und die Sicherheit des Kindes liegt täglich in der Hand der Eltern. Wir haben für Sie zusammengetragen, was Sie über Kinderschutz im Internet wissen sollten.
Wie oft dürfen Oma und Opa Enkel sehen?
Wie oft besteht Besuchsrecht für Großeltern? – Obschon man meinen mag, dass ein regelmäßiger Besuch bei Oma und Opa grundsätzlich förderlich ist, legt der Gesetzgeber fest, dass das Erziehungsrecht der Eltern stets einen Vorrang hat und nur unter gewissen Voraussetzungen umgangen werden kann.
Wie oft dürfen Oma und Opa die Enkel sehen? Die Ausgestaltung des Umgangsrechts der Großeltern ist nicht gesetzlich geregelt und ist vom Einzelfall abhängig. Die Dauer des Besuchs und die Häufigkeit werden auf das Alter des Kindes und den Grad der Bindung angepasst. Entscheidend sind jedoch auch die Entfernung der Wohnorte, die schulischen Anforderungen und seine Freizeitaktivitäten und weitere Faktoren.
Bei einer gerichtlichen Durchsetzung des Umgangsrechts räumten verschiedene Gerichtsentscheide Großeltern einen Umgang von 4 bis 5 Stunden im Monat ein sowie ein Umgangswochenende von Freitagnachmittag bis Sonntagabend. Je nach Einzelfall können diese Bestimmungen jedoch erweitert oder weiter eingeschränkt werden.
Wie wichtig sind Oma und Opa für Kinder?
Kinder lernen, wie andere Menschen leben – Das Haus der Großeltern kann der perfekte Ort sein, um Kindern zu zeigen, dass sie auch bei anderen zu Hause sicher sind und geliebt werden. Für Kinder ist es wichtig zu sehen, wie andere Beziehungen funktionieren, welche Regeln in anderen Haushalten herrschen und dass sie sich auch dort geborgen und wohlfühlen können.
Welches Umgangsrecht haben Großeltern?
3. Umgang mit Großeltern und Geschwistern – Im Gegensatz zu anderen Verwandten und Bezugspersonen nehme Großeltern und Geschwistern eine grundsätzlich enge familiäre Stellung zu ihren Enkeln bzw. Geschwistern ein. Daher ist einzige Voraussetzung für ein Umgangsrecht für diese Verwandten, dass der Kontakt mit ihnen dem Wohl des Kindes entspricht.
Ist dies der Fall, ist der Umgang mit dem Kind zu gestatten (§ 1685 Abs.1 BGB). Doch an dieser Voraussetzung kann es selbst dann fehlen, wenn die Großeltern zu dem Kind ein gutes Verhältnis aufgebaut haben – was grundsätzlich dem Kindeswohl zuträglich ist. Die familiären Gesamtumstände können gegen ein Umgangsrecht sprechen.
Dies ist insbesondere der Fall, wenn das Verhältnis der Eltern zu den Großeltern massiv gestört ist. Unter diesen Gegebenheiten kann nicht angenommen werden, dass der Kontakt zu den Großeltern für das Kind förderlich ist. Demgemäß ist von den Oberlandesgerichten schon mehrfach gegen ein Umgangsrecht der Großeltern entschieden worden, wenn das Kind einem Konflikt der Erwachsenen ausgesetzt sein würde.
- Hierzu ein Beispiel aus der Rechtsprechung: Das Oberlandesgericht Brandenburg ( Beschluss vom 31.03.2010, Az.: 9 UF 176/09 ) befasste sich mit einem Fall, in dem die Kindesmutter bereits seit Jahren mit den Großeltern zerstritten war.
- Da die Mutter den Großeltern seit längerem das Umgangsrecht aus nachvollziehbaren Gründen versagte, war es nach dem Gericht zum einen Sache der Großeltern, darzulegen und notfalls zu beweisen, dass der Umgang dem Wohl des Kindes diente.
Zum anderen war für das Gericht maßgeblich, ob die Großeltern den grundsätzlichen Erziehungsvorrang des sorgeberechtigten Elternteils respektierten. An beiden Grundsätzen scheiterte es hier jedoch: Beide Großeltern sprachen der Kindesmutter jegliche Erziehungsfähigkeit ab und ließen auch nicht erkennen, dass sie sich ernsthaft um eine Bereinigung des zerstrittenen Verhältnisses zu ihrer Tochter bemühten und so im Sinne des Kindeswohls handelten.
- Das Gericht stellte dazu fest, dass unter solchen Voraussetzungen der Umgang mit den Großeltern dem Enkel schadet.
- Andererseits können Spannungen zwischen Kindeseltern und Großeltern nicht immer als Grund dafür hergenommen werden, das Umgangsrecht der Großeltern zu verweigern.
- Nach der in § 1684 Abs.2 BGB verankerten Wohlverhaltensklausel sind Eltern bei der Ausübung des Umgangsrechts dazu verpflichtet, sich zu unterstützen und vorbildlich gegenüber ihren Kindern einzulassen.
Nach Abs.2 Satz 2 der Vorschrift gilt ausdrücklich Entsprechendes, wenn sich das Kind in der Obhut einer anderen Person befindet. Besitzt das (ältere) Kind zu den Großeltern bereits eine enge, gewachsene Bindung, so dass das Kind unter dem Kontaktabbruch leiden würde, sind die beteiligten Kindeseltern und Großeltern gehalten, den Umgang zu gewähren und nach bestem Wissen und Gewissen zu fördern.
Welche Rechte haben Oma und Großeltern ihre Enkelkinder zu sehen?
Umgangsrecht – Großeltern haben normalerweise ein Recht auf Umgang mit ihrem Enkelkind, auch wenn sich dessen Eltern trennen oder scheiden lassen. Im Streitfall muss das Gericht entscheiden, ob der Kontakt auch zum Wohle des Kindes ist. Das Jugendamt unterstützt die Großeltern bei der Durchsetzung ihrer Rechte.
Wie oft hat Oma Umgangsrecht?
Häufige Fragen – Wie oft dürfen Großeltern die Enkel sehen? Gesetzlich gibt es dazu keine Vorgabe, Greifen Großeltern für ihr Umgangsrecht mit den Enkeln auf eine Klage zurück, entscheidet das Familiengericht über die Häufigkeit der Treffen, Kann man als Oma das Umgangsrecht einklagen? Ja, stellt das Jugendamt fest, dass der Kontakt zu den Großeltern im Sinne des Kindes ist und die Erziehung der Eltern berücksichtigt wird, kann das Umgangsrecht eingeklagt werden.
Ist mein Kind zu oft bei Oma?
Wie viel Nähe zwischen Großeltern und Enkel tut gut? – Dr. Wolfgang Krüger, Diplom-Psychologe: „Die Großeltern sind immer der Bonus im Leben eines Kindes. Aber sie sollten NICHT die Erziehung übernehmen. Wenn Kinder gelegentlich bei den Großeltern sind – mal ein Nachmittag in der Woche oder in den Ferien mal einige Tage – ist das ideal.
Warum sind Großeltern so wichtig für ein Kind?
Familie : Warum Großeltern so wichtig sind – Die Oma mütterlicherseits ist zwar oft der Liebling. Aber »entscheidend is’ auf’m Platz«, lautet die ermutigende Botschaft für Großeltern – eine von vielen wissenschaftlichen Erkenntnissen über das Großelterndasein, die Anton A. © lisegagne / Getty Images / iStock (Ausschnitt) Herr Professor Bucher, sind Sie Großvater? Ja, seit 16 Jahren! Ich habe zwei Enkel und eine Enkelin. Was machen Sie am liebsten mit ihnen? Gemeinsame Ausflüge, die Festtage miteinander verbringen, einfach mal zusammensitzen und erzählen.
Ich höre ihnen gerne zu. Einer der beiden Jungs wohnt wie ich in Salzburg; wir treffen uns auch manchmal im Alltag und gehen ein Eis essen. Die Enkelin ist vier und lebt leider ein paar hundert Kilometer entfernt. © mit frdl. Gen. von Anton A. Bucher (Ausschnitt) Anton A. Bucher | Professor für Religionspädagogik am Fachbereich Praktische Theologie der Universität Salzburg.
Viele Großeltern wohnen heute weit weg von ihren Enkeln. Fehlt den Kindern dann etwas? Tatsächlich ist das nicht der Fall. Die meisten Kinder fühlen sich ihren Großeltern auch dann verbunden, wenn sie sie selten sehen. Es wohnen außerdem weit mehr Großeltern nah bei ihren Kindern, als man gemeinhin vermutet.
- Nur jedes fünfte Enkelkind in Deutschland lebt von seinen Großeltern weiter als eine Stunde Fahrzeit entfernt.
- In England etwa können sogar 45 Prozent der Großeltern ihre Enkel zu Fuß erreichen.
- Nur für Migrantenkinder sieht die Situation anders aus.
- Viele halten den Kontakt dann aber per Handy.
- Wenn es von Geburt an keinen Opa und keine Oma mehr gibt: Was halten Sie davon, eine Oma oder einen Opa zu adoptieren? Wenn es der Herzenswunsch eines Kindes ist: in Ordnung.
Ansonsten wäre ich eher skeptisch. Wenn Kinder von Geburt an ohne Großeltern aufwachsen, ist das für sie selbstverständlich. Was nie da war, vermisst man nicht. Können Großeltern ihren Enkelkindern etwas geben, was diese bei anderen Menschen nicht finden? Für viele Kinder sind die Großeltern der Schlüssel zur Familiengeschichte.
Inder wollen wissen, wo sie herkommen, wo ihre Familie herkommt. Darüber hinaus hat die ältere Generation eine ausgleichende Funktion. Erziehen Eltern ihre Kinder streng, sind die Großeltern nachsichtiger. Und ebenso umgekehrt: Neigen Eltern zum Laisser-faire, verhalten sich Großeltern erzieherischer.
Nicht zuletzt betrachten Kinder Oma oder Opa häufig als Vorbild, zum Beispiel dafür, wie sie selbst einmal sein möchten, wenn sie alt werden. Die Großeltern stehen bei Kindern häufig auf Rang zwei in der Liste der Vorbilder, direkt nach den Eltern. In einer unserer Studien würdigten von 630 österreichischen Schülern und Schülerinnen 70 Prozent ihre Großeltern als vorbildhaft.
© Spektrum der Wissenschaft, nach: Attar-Schwartz, S. et al.: Adolescents’ perspectives on relationships with grandparents. Children and Youth Services Review 31, 2009 (Ausschnitt) Lieblingsgroßeltern Wie wird man denn zur Lieblingsoma oder zum Lieblingsopa? Indem man viel gemeinsam unternimmt. Eine große Entfernung ist da natürlich von Nachteil.
Aber unabhängig davon ist der Liebling der Kinder am häufigsten die Oma mütterlicherseits. Im Mittelfeld folgen der zugehörige Opa und die Oma väterlicherseits und an letzter Stelle der Opa väterlicherseits. Nicht dass das falsch ankommt: Die Enkelkinder mögen ihn auch, nur steht er weiter unten auf der Beliebtheitsskala.
- Woran liegt das? Wahrscheinlich daran, dass sich Männer der Verwandtschaft mit ihren Enkelkindern weniger gewiss sein können als Frauen.
- Die Oma mütterlicherseits kann davon ausgehen, dass sie 25 Prozent der Gene mit ihren Enkelkindern teilt.
- Und es zeigt sich, dass sie im Schnitt tatsächlich fürsorglicher ist und mehr Zeit mit ihnen verbringt als alle anderen Großeltern.
Allerdings können sich Väter ihrer Vaterschaft weitaus sicherer sein als gemeinhin angenommen. Es gibt gar nicht so viele Kuckuckskinder; die Schätzungen schwanken zwischen 1,7 und 3,7 Prozent. Jugendliche und ihre Großeltern Eine britische Studie unter rund 1500 repräsentativ ausgewählten Kindern zwischen 11 und 16 Jahren zeigt: Sie standen ihren Großeltern näher, je häufiger sie Kontakt hatten.
Die Eltern fungierten als »Gatekeeper«: Je besser deren Verhältnis zu den Großeltern, desto involvierter waren diese im Leben ihrer Enkelkinder. Keine Rolle spielte die Familienkonstellation, also ob die Kinder bei beiden Eltern, bei allein erziehenden oder mit Stiefeltern aufwuchsen. Heute haben viele Kinder angeheiratete Stiefomas und -opas.
Macht das einen Unterschied für die Beziehung? Das Thema wurde in der Forschung lange vernachlässigt. Stiefgroßeltern können ihre Rolle ebenso gut erfüllen. Es kommt aber darauf an, wann sie in die Familie eintreten. Wenn ein Kind von klein auf mit ihnen aufwächst, dann sind sie einfach Oma und Opa, und die Beziehung ist nicht anders als die zu den übrigen Großeltern.
Kommen Stiefgroßeltern später hinzu, hängt die Beziehung von einigen anderen Faktoren ab. Wenn zum Beispiel eine Scheidung vorausgeht und es Spannungen in der Familie gibt, tun sich die Enkel eher schwer, die neuen Familienmitglieder zu akzeptieren. Worüber streiten sich Eltern und Großeltern am häufigsten? Viele Eltern meinen ja, ihre Kinder würden bei Oma und Opa zu sehr verwöhnt In den meisten Familien gibt es keinen Streit mit den Großeltern.
Wenn doch, dann dreht er sich zwar oft darum, wie viele Süßigkeiten die Kinder essen dürfen. Oma und Opa sind in solchen Dingen großzügiger. Aber solche Differenzen werden oft übertrieben. Meist sind sich die Generationen grundsätzlich einig, denn wenn die Eltern ihre Kinder gesundheitsbewusst ernähren wollen, teilen die Großeltern diese Werte oft.
Die meisten sehen ihre Rolle darin, für ihre Enkel da zu sein, sich aber nicht in die Erziehung einzumischen. Homosexuelle Großeltern In Mitteleuropa klaffen bezüglich der Großelternschaft in GLBT-Familien (gay, lesbian, bisexual, transsexual) viele Wissenslücken. Eine aktuelle Befragung von 171 älteren Schwulen in Hamburg brachte aber zu Tage, dass 45 Prozent jener, die schon Großväter waren, mit der Beziehung zu ihren Enkeln sehr zufrieden sind.
Lesbische Großmütter sind dies noch häufiger (79 Prozent). (Auszug aus dem Buch »Lebensernte« von Anton A. Bucher, erschienen bei Springer 2019 ) Unterscheiden sich die Verhaltensweisen je nach Familienkonstellation? Eine Pionierstudie aus den 1960er Jahren fand fünf Typen von Großeltern: am häufigsten die »Formellen«, die vor allem an Weihnachten und Geburtstagen zu Besuch kommen und Geschenke mitbringen, und die »Spaßsuchenden«, die sich als Kumpel verstehen und mit ihren Enkelkindern etwas erleben wollen.
Etwas seltener gab es die »Bewahrer«, meist Opas, die spezielle Fähigkeiten und Einsichten vermitteln, und die »Distanzierten«, die sich nur wenig für ihre Enkel interessieren. Und schließlich die »Ersatzeltern«, die die Rolle der Eltern übernehmen, wenn diese gestorben sind, im Gefängnis sitzen oder anderweitig nicht in der Lage, sich um ihre Kinder zu kümmern.
In Mitteleuropa wachsen höchstens zwei bis drei Prozent der Kinder bei den Großeltern auf; in den USA sind es hingegen schon fast zehn Prozent. Studien zeigen aber, dass das für die betroffenen Kinder kein Nachteil sein muss – es sei denn, die Elternrolle ist für die Großeltern mit zu viel Stress verbunden.
Eine weitere Konstellation wäre, dass die Eltern keinen Kontakt zulassen. Das ist zwar ein seltenes, aber besonders belastendes Problem: wenn die Großeltern ihre Rolle als solche nicht wahrnehmen dürfen. Dazu kommt es manchmal, wenn eine Ehe zerbricht und ein Elternteil das alleinige Sorgerecht hat, meist die Mutter.
Im schlimmsten Fall lässt sie dann die Eltern des Vaters für die gescheiterte Beziehung büßen. Für Großeltern ist es schrecklich schmerzhaft, auf diese Weise den Kontakt zu den Enkelkindern zu verlieren. In der Regel ist es ja andersherum: Die Enkelkinder müssen irgendwann für immer von ihren Großeltern Abschied nehmen.
Wenn Oma oder Opa im Sterben liegen, sollte man Kinder an ihr Bett lassen, sofern sie das möchten? Viele Kinder sind in dieser Situation das erste Mal mit Tod und Vergänglichkeit konfrontiert. Um 1900 haben Kinder oft überhaupt nur einen Großvater oder eine Großmutter kennen gelernt; die anderen waren schon vor ihrer Geburt gestorben.
Mein Rat ist, Kinder nicht auszuschließen. Es bringt nichts, ihnen etwas vorzuspielen oder den Tod zu verleugnen: Sie spüren ohnehin, dass etwas nicht in Ordnung ist. Danach mit den trauernden Kindern umzugehen und gemeinsam zu trauern, gehört zu den Aufgaben des Elternseins.
- Die Trauer ist oft sehr massiv, das ist unvermeidlich.
- Aber der Tod ebenfalls, er gehört zum Leben, zur »condition humaine«, der Natur des Menschen.
- Neben der Trauer erleben viele Kinder auch ein Gefühl tiefer Dankbarkeit gegenüber ihren Großeltern.
- Ann man den Kindern diese Erfahrung auch dann zumuten, wenn sie noch sehr jung sind, vielleicht nicht einmal zur Schule gehen? Ich kann mich erinnern, wie mein Großvater gestorben ist.
Ich war drei, vier Jahre alt. Es würde mir etwas im Leben fehlen, wenn ich davon ausgeschlossen worden wäre. Wie möchten Sie selbst in Erinnerung bleiben? Ich hoffe, meinen Enkeln dieselben Werte weitergeben zu können, die meine Großeltern vorgelebt haben: Fleiß, Anstand, Freundlichkeit, Nächstenliebe.
- Sie waren gelassener als meine Eltern und sehr großzügig.
- Und sie haben mir gezeigt, wie man im Alter eine gute Beziehung leben kann.
- Haben Sie etwas von Ihren Großeltern bewahrt oder besondere Erinnerungen an sie? Erzählen möchte ich dazu etwas aus der Herkunftsfamilie meiner Frau.
- Das Haus der Großmutter wurde im Krieg von einer Bombe getroffen.
Sie ist noch einmal ins brennende Haus gerannt, um ihre Lieblingspuppe zu retten. Diese Puppe haben wir noch, sie ist uns heilig, hält die Familie zusammen. Und von meinen Großeltern ist das stärkste Bild, das ich im Kopf habe, der Tod meines Großvaters.
Warum sind Omas so wichtig?
Oma und Opa – vertraute Ratgeber – Großeltern bauen Brücken. Zwischen damals und heute, aber auch zwischen Kind und Eltern. Durch die Großeltern öffnet sich den Kindern eine andere Welt. Wenn Oma erzählt, dass es in ihrer Kindheit keinen Fernseher gab, bekommt das Enkelkind eine Vorstellung davon, dass die Welt sich verändert.
Und Opa? Opa kann einen Buchfinken von einem Rotkehlchen unterscheiden. Ohne heimlich zu googlen. Oder Pfannkuchen backen ohne sich bei chefkoch.de einzuloggen. Er hat auch ein riesiges Repertoire an Reimen und Liedern, die fast schon in Vergessenheit geraten sind. Großeltern sind so etwas wie das Familiengedächtnis: „Als dein Papa klein war, hat er immer seine Hausaufgaben vor mir versteckt.” Manchmal ist es einfach wichtig, das Supermann-Kostüm von Mama und Papa für einen Moment abzustreifen, und da unter jemanden zu entdecken, der auch mal klein angefangen hat.
Aber auch die Perspektive der Eltern ändert sich. Nicht nur, weil man vom ersten Moment an mit ihnen die unbändige Freude über den Nachwuchs gleichermaßen wie die Sorge über 3-Monats-Koliken oder Milchstau hemmungslos teilt. Sondern auch, weil es den Blick verändert auf das, was die eigenen Eltern geleistet haben. So unterstützen Großeltern – Quelle: Nido Magazin
Wie oft soll Oma Enkel sehen?
Wie oft sollten Großeltern ihre Enkel sehen: Umgangsrecht – Tatsächlich gibt es, sollte es zu einer Trennung beider Elternteile kommen, sogar ein gesetzlich verbrieftes, Jedenfalls, solange der Umgang mit Oma oder Opa dem Wohl des Kindes dient. Dazu müssen die Großeltern weder einen Test bestehen noch spielt es eine Rolle, wie die Eltern, beziehungsweise der Elternteil, bei dem die Kinder nun hauptsächlich leben, zu der „gegnerischen” Großelternseite steht.
- Selbst wenn die Großeltern im Ausland leben sollten, bleibt das Umgangsrecht per se bestehen, auch wenn sich dies in der Realität womöglich schwer realisieren lässt.
- Damit erkennt auch der Gesetzgeber die Einzigartigkeit der Beziehung zwischen Großeltern und Enkelkindern an.
- Übrigens geht man gemeinhin von 4 bis 5 Stunden Umgang im Monat aus.
Dies kann jedoch variieren, da das Zeitfenster im Fall einer juristischen Auseinandersetzung individuell festgelegt wird.
Wann bekommen Großeltern kein Umgangsrecht?
Wann kann Oma und Opa das Umgangsrecht verboten werden? – Wer den Umgang gerichtlich regeln lassen möchte, muss hierfür einen Antrag beim Familiengericht einbringen. Mögliche Gründe, dass die Großeltern kein Umgangsrecht bekommen: Ist z.B. die Beziehung zwischen Kindeseltern und Großeltern stark belastet oder missachten die Großeltern den Erziehungsvorrang der Eltern, entspricht der Umgang regelmäßig nicht dem Kindeswohl.
Wer trägt die Kosten Umgangsrecht?
Kosten beim alleinigen Sorgerecht – Falls es keine außergerichtliche Einigung gibt, müssen beide Parteien zunächst einmal die Kosten für die Gerichtsverhandlungen und die Anwälte aufbringen. Die Höhe der Gerichtskosten hängt von der jeweiligen gerichtlichen Instanz, also von der entsprechenden Verfahrensentwicklung und dessen Fortgang ab.
- Ähnlich verhält es sich auch mit den Anwaltskosten.
- Insgesamt können dabei Kosten in vierstelliger Höhe auf Sie zukommen – allerdings besteht bei niedrigem Einkommen auch hierbei die Möglichkeit einer Unterstützung durch die Prozesskostenhilfe.
- Die Person die das alleinige Sorgerecht bekommt, muss zunächst alle Kosten tragen, welche für das Kind anfallen.
Sie hat aber Anspruch auf Unterhaltszahlungen vom geschiedenen Partner, welche vom Bruttoeinkommen abhängig sind. Auch beim alleinigen Sorgerecht ist der andere Elternteil nicht komplett von allen Rechten und Pflichten rund um das gemeinsame Kind befreit.
- Das gilt eben auch für die Kosten, die durch das Kind entstehen – es besteht daher unverändert weiter eine Pflicht, zum Unterhalt des Kindes beizutragen.
- Die Entscheidung über das alleinige Sorgerecht muss vor dem zuständigen Familiengericht beantragt werden.
- Wird das alleinige Sorgerecht einem Elternteil zugesprochen, dann wirkt sich dies nicht auf die Höhe des Kindesunterhalts aus.
Dieser wird demnach nicht weniger und auch nicht mehr, sondern besteht unverändert fort. Finanzielle Kosten beim Sorgerecht sind zum Beispiel:
Bekleidung und Verpflegung des Kindes Klassenfahrten Sportverein Unterkunftskosten wie Heizung, Strom und Miete Kosten für Schulbücher Anfallende Kosten bei Umgangsrecht
Wie beim Sorgerecht müssen auch beim Umgangsrecht Anwalts- und Gerichtskosten bezahlt werden, falls es keine außergerichtliche Einigung gibt. Normalerweise zahlt jedoch das Elternteil ohne Sorgerecht sämtliche Kosten des Umgangs, also Verpflegung, Unterhalt und Reisekosten.
Fahrtkosten zum Abholen des Kindes Verpflegung und Unterkunft des Kindes bei der Ausführung des Umgangsrechts Kosten für Freizeitvergnügung Mehrbedarf in Bezug auf Kosten von Heizung, Wasser etc.
Besonders rund um die Fahrtkosten entstehen oft Streitigkeiten zwischen den Elternteilen. Der Grundsatz, dass der umgangsberechtigte Elternteil auch die Kosten für den Umgang trägt, kann beispielsweise dann zu einer hohen einseitigen Belastung werden, wenn der Elternteil, bei dem das Kind lebt, wegzieht.
- Hier sind dann zur Wahrnehmung des Umgangsrechts Aufwendungen möglich, ohne die ein Umgang faktisch nicht möglich ist.
- In besonders ungünstigen Konstellationen kann es dann dazu kommen, dass die Aufwendungen rund um das Umgangsrecht sogar den sogenannten Selbstbehalt unterschreiten.
- Hier entscheiden die Gerichte regelmäßig, dass die Zahlung des Kindesunterhaltes zwar vorgeht – andererseits ist ein dauerhaft verhinderter Umgang für das Kindeswohl wenig förderlich.
Ein Ausgleich ist hier unerlässlich und sollte immer an den Umständen des Einzelfalles orientiert sein. Regelungen im Sorge- und Umgangsrecht – Infografik
Hat eine Tante das Recht ihre Nichte zu sehen?
Umgangsrecht: Tante hat keinen Anspruch auf Umgangsrecht – ra.de.
Eine Tante hat keinen Anspruch auf ein Umgangsrecht mit ihrer Nichte. Diese Klarstellung traf das Oberlandesgericht (OLG) Bremen im Fall eines Mädchens. Als dieses zwei Jahre alt war, verstarb der Vater. Daraufhin machte die Schwester des Vaters ein Umgangsrecht mit dem Kind geltend. Sie begründete dies damit, dass der fortbestehende Kontakt zur Familie des Vaters für das Kind wichtig sei. Die Richter wiesen ihre Klage jedoch ab. Es bestehe in diesem Fall kein Rechtsanspruch auf ein Umgangsrecht. Nach dem Gesetz hätten andere Bezugspersonen nur dann ein Umgangsrecht, wenn diese für das Kind tatsächliche Verantwortung tragen oder getragen haben (sozial-familiäre Beziehung). Eine Übernahme tatsächlicher Verantwortung sei dabei in der Regel anzunehmen, wenn die Person mit dem Kind längere Zeit in häuslicher Gemeinschaft zusammengelebt habe. Das sei vorliegend jedoch nicht der Fall. Die Tante habe das Kind bis zum Alter von 7 oder 8 Monaten lediglich an den Wochenenden aufgepasst, wenn die Kindeseltern ausgehen wollten. Auch wenn das Kind dort übernachtet habe, sei hierin keine über die übliche Unterstützung im engen Verwandtenkreis hinausgehende Betreuungsleistung zu sehen. Insbesondere könne von einem Zusammenleben in häuslicher Gemeinschaft nicht die Rede sein. Eine liebevolle und innige Beziehung zu der Nichte und ein regelmäßiger Kontakt bis zum Tod des Vaters sei für die Einräumung eines Umgangsrechts nach dem Gesetz nicht ausreichend (OLG Bremen, 4 UF 89/12 ). Die Entscheidung im Einzelnen lautet: OLG Bremen Beschluss vom 27.08.2012 (Az: 4 UF 89/12 ) Die Tante des Kindes kann auch unter Berufung auf das Kindeswohl ihr Umgangsbegehren nicht darauf stützen, eine – noch nicht bestehende – sozial-familiäre Beziehung im Sinne von aufbauen zu wollen. Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Bremen vom 03.05.2012 wird zurückgewiesen.Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000,00 € festgesetzt.Der Antrag der Antragstellerin auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird zurückgewiesen.Der Antragsgegnerin wird aufgegeben, bis zum Ablauf des 11.09.2012 zu ihrem Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren einen Beleg für ihre Wohnkosten (Kopie des Mietvertrages) sowie Kopien der vollständigen Kontoauszüge für den Zeitraum vom 01.06.2012 bis zum 27.08.2012 zur Gerichtsakte zu reichen. Gründe : Bezüglich des Sachverhalts wird auf die Darstellung in dem angefochtenen Beschluss verwiesen.Das Amtsgericht – Familiengericht – Bremen hat mit Beschluss vom 03.05.2012 den Antrag der Antragstellerin auf Umgang mit dem am 2008 geborenen Kind S., welche die Tochter der Antragsgegnerin und des im September 2010 verstorbenen Bruders der Antragstellerin ist, zurückgewiesen. Zur Begründung hat es angeführt, eine sozial-familiäre Beziehung zwischen der Antragstellerin und S. lasse sich nicht feststellen. Darüber hinaus erscheine es derzeit fraglich, ob ein Umgang zwischen der Antragstellerin und S. dem Kindeswohl dienlich sei, da das Verhältnis zwischen der Antragstellerin und der Antragsgegnerin wegen des zwischen ihnen geführten zivilrechtlichen Rechtsstreits empfindlich gestört sei. Gegen diesen ihr am 04.07.2012 zugestellten Beschluss hat die Antragstellerin mit am 16.07.2012 bei dem Amtsgericht eingegangenem Schriftsatz vom 14.07.2012 Beschwerde eingelegt. In ihrer Begründung führt sie aus, sie habe über eine relevante Zeit hinweg tatsächliche Verantwortung für S. getragen. Für das Kind sei es wichtig, dass der Kontakt zur väterlichen Familie erhalten bleibe. Es sei daher zu prüfen, ob es im Interesse des Kindeswohls liege, auch eine (Wieder-)Anbahnung einer sozial-familiären Beziehung unter den Tatbestand des zu subsumieren. Der zivilrechtliche Rechtsstreit zwischen der Antragstellerin und der Antragsgegnerin sei zwischenzeitlich rechtskräftig entschieden worden. Die nach §§ 58 ff. statthafte und form- und fristgerecht eingelegte Beschwerde der Antragstellerin ist zulässig. In der Sache hat sie jedoch keinen Erfolg. Der Senat teilt die Auffassung des Amtsgerichts, dass zwischen der Antragstellerin und dem Kind S. die nach dem ausdrücklichen Gesetzeswortlaut für das Bestehen eines Umgangsrechts erforderliche sozial-familiäre Beziehung nicht vorliegt. Eine sozial-familiäre Beziehung enger Bezugspersonen des Kindes ist gemäß anzunehmen, wenn diese für das Kind tatsächliche Verantwortung tragen oder getragen haben. Eine Übernahme tatsächlicher Verantwortung ist nach in der Regel anzunehmen, wenn die Person mit dem Kind längere Zeit in häuslicher Gemeinschaft zusammengelebt hat. Der Gesetzgeber hat offen gelassen, welche Zeitspanne dafür verlangt wird. Insoweit ist abzustellen auf das Alter des Kindes und das Zeitempfinden in der jeweiligen Altersstufe. Das OLG Koblenz hat etwa eine regelmäßige Betreuung des Kindes über das verlängerte Wochenende und in den Ferien über einen Zeitraum von fast zwei Jahren grundsätzlich ausreichen lassen. Dieser zeitliche Umfang wird hier jedoch auch nach dem Vortrag der Antragstellerin bei weitem nicht erreicht. Die Antragstellerin hat lediglich vorgetragen, dass S. bis zum Alter von 7 oder 8 Monaten häufiger bei ihr am Wochenende übernachtet habe, wenn die Kindeseltern ausgehen wollten. Hierin ist keine über die übliche Unterstützung im engen Verwandtenkreis hinausgehende Betreuungsleistung zu sehen. Insbesondere kann von einem Zusammenleben in häuslicher Gemeinschaft nicht die Rede sein. In Bezug auf etwaige sonstige Aspekte, die für das Bestehen einer sozial-familiären Beziehung sprechen könnten, fehlt es an substantiierten Angaben seitens der Antragstellerin. Ihr Vortrag erschöpft sich darin, dass sie eine liebevolle und innige Beziehung zu ihrer Nichte gehabt habe und mit dieser bis zum Tod des Vaters regelmäßigen Kontakt gehabt habe. Eine Anbahnung einer – bislang nicht vorliegenden – sozial-familiären Beziehung zwischen S. und der Antragstellerin lässt sich auf nicht stützen. Dies gilt auch dann, wenn die von der Antragstellerin begehrten Umgangskontakte dem Kindeswohl dienen sollten. Die Einführung des heutigen durch das am 01.04.2004 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung der Vorschriften über die Anfechtung der Vaterschaft und das Umgangsrecht von Bezugspersonen des Kindes hatte den Hintergrund, dass das BVerfG a.F. für mit insoweit nicht vereinbar erklärt hat, als die Regelung den leiblichen, aber nicht rechtlichen Vater eines Kindes auch dann nicht mit einbezogen hat, wenn zwischen ihm und dem Kind eine sozial-familiäre Beziehung besteht oder bestanden hat. Durch die Einführung der Neuregelung sollte den Vorgaben des BVerfG zum Umgangsrecht des leiblichen Vaters entsprochen werden und darüber hinaus im Hinblick auf das Übereinkommen des Europarats über den Umgang mit Kindern (ETS Nr.192) und die Rechtslage in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union das Umgangsrecht auf weitere Bezugspersonen bzw. Verwandte des Kindes ausgedehnt werden. Der ursprüngliche Entwurf der Bundesregierung sah ein generelles Umgangsrecht für Verwandte bis zum dritten Grad vor, wenn der Umgang dem Wohl des Kindes dient. Der Bundesrat hat zu diesem Entwurf in seiner Stellungnahme die Befürchtung geäußert, bei einer derartigen Ausdehnung des Umgangsrechts bleibe dem Kind wenig Zeit für eigene Interessen. Die Gefahr des „Umgangstourismus” lasse sich auch durch die Tatbestandsvoraussetzung der Dienlichkeit für das Kindeswohl nicht sinnvoll begrenzen. Weiterhin könnten Verfahren dazu führen, dass Streitigkeiten unter der Verwandtschaft über das Umgangsrecht ausgetragen werden. Der Entwurf ist daraufhin insoweit modifiziert worden, dass den Verwandten dritten Grades nicht kraft Verwandtschaft generell ein Umgangsrecht zugestanden worden ist, sondern nur als „Bezugspersonen” mit der ihnen obliegenden Feststellungslast hinsichtlich einer sozial-familiären Beziehung zum Kind. Es würde daher im vorliegenden Fall offensichtlich dem Willen des Gesetzgebers widersprechen, die Anbahnung einer sozial-familiären Beziehung im Interesse des Kindeswohls unter den Tatbestand des zu fassen. Ob ein Kontakt zwischen der Antragstellerin und S. dem Kindeswohl dient, war nicht zu prüfen, da die Antragstellerin nicht Umgangsberechtigte im Sinne des ist. Die Kostenentscheidung beruht auf,, Es sind keine Umstände ersichtlich, die ausnahmsweise eine von dem Regelfall bei Erfolglosigkeit des Rechtsmittels abweichende Verteilung der Kosten rechtfertigen. Die Wertfestsetzung beruht auf,, Der Verfahrenskostenhilfeantrag der Antragstellerin war zurückzuweisen, da die Voraussetzungen des i.V.m. mangels Erfolgsaussicht der Beschwerde nicht vorliegen. 9 Gesetze werden in diesem Text zitiert Artikel zu Elterliches Sorgerecht und Umgangsrecht Rechtsgebiete Rechtsgebiete Rechtsgebiete Rechtsgebiete Rechtsgebiete : Umgangsrecht: Tante hat keinen Anspruch auf Umgangsrecht – ra.de.Wie oft darf ich mein Kind sehen Umgangsrecht?
Wie oft darf ein Vater sein Kind sehen? – Wie häufig und wie lange der Vater Gebrauch von seinem Umgangsrecht machen kann, ist gesetzlich nicht geregelt. Nach Beschluss des OLG Brandenburg vom 07.06.2012 (Az.: 15 UF 314/11) darf der Umgang nicht mehr Zeit beanspruchen, als die Betreuungszeit des Elternteils, bei dem das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat.
- Zu den gerichtlichen Modellen für den Umgang gehören das Wechsel- und das Residenzmodell.
- Während das Wechselmodell vorsieht, dass das Kind jeweils die Hälfte der Zeit bei einem der beiden Elternteile verbringt, räumt das Residenzmodell einen festen Lebensmittelpunkt ein und arbeitet mit einem Besuchsrecht.
Je nach Alter des Kindes variiert der Besuch zwischen 4 bis 5 Stunden die Woche und einem ganzen Wochenende. Finden die Eltern für das Umgangsrecht keine einvernehmliche Lösung, entscheidet darüber das Familiengericht im Hinblick auf das Kindeswohl, also unter Berücksichtigung von Umständen wie der Distanz zwischen den Wohnorten, der emotionalen Verfassung und dem Alter des Kindes, sowie der Bindung zwischen Vater und Kind.
Häufig kommt es zu einer Regelung, bei welcher der Umgang an jedem zweiten Wochenende stattfindet und das Kind an diesem Wochenende über Nacht bleibt (Residenzmodell). Sollte ein Tag nicht eingehalten werden können, sollte eine Möglichkeit gefunden werden, diesen nachzuholen. Verweigert die Kindsmutter dem Vater das Umgangsrecht, ohne das entsprechende Gründe dafür vorliegen, können Ordnungsgeld oder ersatzweise Ordnungshaft gegen sie durchgesetzt werden.
Hat der Vater Tickets für eine Veranstaltung gekauft, die durch die Umgangsverweigerung der Kindsmutter nicht besucht werden können, steht dem Vater eventuell Schadensersatz zu. Wird der Umgang weiterhin blockiert, gibt es weitere Maßnahmen. Diese beinhalten die Anordnung einer Umgangspflegschaft bis hin zum Entzug von Teilen des Sorgerechts,
Wann dürfen Eltern den Besuch bei Oma verbieten?
Unterschied zwischen dem Umgangsrecht der Eltern und Großeltern – Trennen sich die Eltern oder lassen sie sich scheiden, dann lebt das Kind meist hauptsächlich bei einem Elternteil. Der andere Elternteil erhält das Umgangsrecht; Mutter und Vater sind zum Umgang mit ihren Kindern berechtigt und verpflichtet.
- Die Rechtsprechung geht davon aus, dass der Umgang zwischen Kind und Eltern stets dem Kindeswohl entspricht.
- Der Elternteil, der mit der elterlichen Sorge betraut ist, darf dem umgangsberechtigten Elternteil nicht eigenmächtig den Kontakt zum Kind verweigern.
- Dies gilt sowohl beim gemeinsamen als auch beim alleinigen Sorgerecht.
Nur das Familiengericht darf bei Kindeswohlgefährdung den Umgang einschränken oder ausschließen. Anders sieht es beim Umgangsrecht der Großeltern aus. Hier muss der Umgang dem Wohl des Kindes dienen und kann unter Umständen verweigert werden, wenn die familiäre Gesamtsituation die Entwicklung des Enkels gefährdet.
Wann dürfen Kinder selbst entscheiden ob sie zum Vater wollen oder nicht?
Mitspracherecht ab dem 12. Lebensjahr – Ab Vollendung des 12. Lebensjahres dürfen Kinder nämlich mitentscheiden, ob sie den Umgang mit dem familienfernen Elternteil aufrechterhalten wollen. Kommt es im Streit über das Umgangsrecht zu einer Gerichtsverhandlung, ist das Kind ab dem 14.
Wie wichtig ist der Kontakt zu den Großeltern?
11. Dezember 2019, 16:00 Uhr1.153× gelesen
Anzeige Autor: Online Redaktion aus Buxtehude
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2 Bilder Der Alltag mit Kindern ist anstrengend und stellt Eltern immer wieder vor große Herausforderungen. Es ist deshalb sehr verständlich, dass Paare hin und wieder eine Auszeit benötigen. Zuvor muss jedoch eine zuverlässige Kinderbetreuung organisiert werden.
Oma und Opas als unverzichtbare Babysitter Wenn Frauen Mütter werden, steigen die Anforderungen im Alltag. Kleine Kinder müssen rund um die Uhr betreut werden. Viele Frauen befinden sich in einem Dilemma, wenn sie gleichzeitig berufstätig sind, den Haushalt führen und sich um die Kinder kümmern müssen.
Aufgrund mangelnder Kindergartenplätze ist es nicht einfach, eine gute Kinderbetreuung zu finden. Die Großeltern können dabei eine entscheidende Rolle spielen indem sie ab und zu die Enkelkinderbetreuung übernehmen. Mama und Papa tun kleine Auszeiten vom Alltag gut.
Die Eltern können wieder mal ausgehen, einen Bummel über den Weihnachtsmarkt machen oder Zeit zu Zweit verbringen, während ihr Nachwuchs von den Großeltern liebevoll betreut wird. Außerdem hat eine Oma, die eigene Kinder großgezogen hat, viel Erfahrung in Kindererziehung und Babypflege. Die Betreuung durch die Großeltern ermöglicht Eltern mehr Flexibilität und trägt zum Stressabbau bei.
Für die kindliche Entwicklung sind auch die Großeltern wichtig. Oma und Opa verwöhnen die Kinder nicht nur mit ihren Lieblingsspeisen, sondern geben dem Nachwuchs auch das nötige Selbstvertrauen, um sich später im Leben durchzusetzen. Die meisten Kinder verbringen gern Zeit mit ihren Großeltern, da diese in der Regel weniger streng sind als die Eltern.
- Für viele Familien sind Oma und Opa deshalb unverzichtbare Babysitter, die sich um die Kinder kümmern, mit ihnen zum Spielplatz gehen oder sie zum Sport begleiten.
- Sportarten wie Turnen sind schon für die Jüngsten geeignet.
- Großeltern ermöglichen ein Stück Freiraum und haben darüber hinaus einen positiven Einfluss auf die Entwicklung ihrer Enkel.
Mehr Flexibilität für Eltern Um Trennungsängsten vorzubeugen, sollten Kinder vorher auf den Besuch bei Oma und Opa vorbereitet werden. In diesem Zusammenhang ist es sinnvoll, gemeinsam mit dem Nachwuchs die Sachen, die für die Übernachtung oder das Wochenende bei den Großeltern benötigt werden, einzupacken.
- Während für einen Tagesbesuch vor allem Spielzeug, Kuscheltiere und Schmusetücher benötigt werden, müssen zum Übernachten bei den Großeltern auch Schlafanzug und Kleidung zum Wechseln sowie für Kleinkinder auch ein Babybett mitgenommen werden.
- Säuglinge benötigen täglich durchschnittlich 13 bis 16 Stunden Schlaf, sodass für den Aufenthalt bei den Großeltern ein Kinderbett notwendig ist.
Zu diesem Zweck ist ein Reisebett ideal. Reisebetten sind circa 8 bis 10 Kilogramm schwer und im Fachhandel wie bei vertbaudet zusammen mit Faltmatratzen und Transporttaschen erhältlich. Zusammengeklappt passen die praktischen Betten in den Kofferraum des Familienfahrzeugs, sodass diese bequem mitgenommen werden können, wenn das Kind bei Oma und Opa übernachtet.
- Eine gute Beziehung zu den Großeltern stärkt das Verhältnis zwischen Jung und Alt.
- Außerdem nehmen sich Großmütter und Großväter besonders viel Zeit für den Nachwuchs.
- Dadurch haben die Enkelkinder jemanden, der ihnen volle Aufmerksamkeit schenkt und ihnen zuhört.
- Die meisten Großeltern freuen sich, wenn sie regelmäßig Zeit mit den Enkeln verbringen dürfen, da die Beziehung zu den Kindern ihrer eigenen Kinder ein großer Gewinn ist.
Außerdem hat das Zusammensein mit den Enkeln auch einen praktischen Nutzen. Indem die Großeltern mit den Kleinen spazieren gehen oder gemeinsam sportlich aktiv sind, bleiben sie gesund und fit. spread_love
Welches Alter ist das beste um Oma zu werden?
Das ist das beste Alter, um Oma und Opa zu werden – statistisch gesehen! Die ersten Deutschen werden laut einer Umfrage kurz nach dem 50. Geburtstag Oma und Opa. Im Schnitt sind sie 52 Jahre alt, wenn das erste Enkelkind das Licht der Welt erblickt. Das sind immerhin 45,6 Prozent.
- Aber auch zwischen 40 und 50 Jahren ist keine Seltenheit – immerhin 36 Prozent.
- Vor dem 40.
- Geburtstag werden hierzulande 2,9 Prozent zu Großeltern gemacht.20,5 Prozent der Großeltern sind über 60 Jahren zum ersten Mal Oma und Opa geworden! Und ihr? Wir wissen, jedes Alter hat seine Vorteile! Zwischen 40 und 50 Jahren Oma und Opa werden: Wer in diesem Alter Oma und Opa wird, hat selber früh Kinder bekommen.
Daran ist auch gar nichts auszusetzen. Nun, mit ein bisschen Abstand, können Sie ihre Kinder beim Großziehen der Enkelkinder sicher noch gut unterstützen. Ihre Kinder sind dankbar, dass Sie noch so viel Zeit und Elan in ihre Enkelkinder investieren. Aber in diesem Alter müssen viele Großeltern noch arbeiten.
- Da bleibt nicht immer viel Zeit.
- Wenn Sie aber Zeit haben, dann setzen Sie jede freie Minute ein, um zu helfen.
- Zwischen 50 und 60 Jahren Oma und Opa werden: Der Großteil der Deutschen Männer und Frauen werden in dem Alter zum ersten Mal Großeltern.
- Das ist ein wunderbares Alter: Die Erziehung der eigenen Kinder ist schon längst vorbei, Sie haben das Leben ohne Kinder im Haus für sich organisiert und dann kommt so ein kleines Wesen gerade zur richtigen Zeit! Man könnte sagen, in der Mitte des Lebens kommt der Bonus in Form eines kleinen Enkelkindes, das ihr bisher ruhiges Leben wieder ein bisschen durcheinander wirbelt und ganz viel Freude bringt.
Zwischen 60 und 70 Jahren Oma und Opa werden: Der Vorteil, in diesem Alter Großeltern zu werden ist, dass viele nicht mehr arbeiten müssen und so mehr Zeit haben, um sich der Betreuung der Enkelkinder zu widmen und das auch gern tun. In dem Alter werden die Großeltern nämlich sehr wichtig – eben weil sie viele Familie aktiv unterstützen können und auch wollen.
- Natürlich bleibt nun mit dem Renteneintritt auch mehr Zeit für andere Dinge, aber erst jetzt haben Sie den Kopf richtig frei dafür! Zwischen 70 und 80 Jahren Oma und Opa werden: Die ersten Jahre nach dem Ruhestand waren wirklich ruhig.
- Wer jetzt in dem Alter zum Opa oder zur Oma gemacht wird – bei dem ist es vorbei mit der Ruhe.
Denn jetzt kommen die Enkel und die sorgen dafür, dass es nun turbulent zugeht. Das ist Ihnen in dem Alter aber auch gerade recht. Nun genießen Sie den Alltag mit den Kleinen. Auch wenn Sie körperlich nicht mehr extrem aktiv sind – Ihnen fällt immer ein, wie Sie die Enkel beschäftigen können, damit Sie auch richtig viel Spaß dabei haben.
Über 80 Jahren nochmal Oma und Opa werden: Welche eine Freude, wenn man in so einem hohen Alter nochmal das Glück hat, die Ankunft eines Enkelkindes zu erleben. Vielleicht handelt es sich ja um einen Nachzügler. Der Vorteil in dem Alter: Man kann diesem kleinen Wesen nochmal richtig viel Aufmerksamkeit schenken.
Vielleicht kann man nicht mehr aufpassen, aber sicher noch mal den Kinderwagen schieben. Vor allem aber kann man diese Augenblicke nochmal richtig genießen : Das ist das beste Alter, um Oma und Opa zu werden – statistisch gesehen!
Haben Großeltern das Recht ihren Enkel zu sehen?
Was, wenn der Umgang mit den Enkelkindern verwehrt wird? – Da Großeltern häufig ein Recht auf Kontakt zu ihren Enkeln haben, können sie ihren Anspruch notfalls gerichtlich durchsetzen. Sie müssen dabei nachweisen, dass der Umgang dem Kindeswohl dient.
Das ist dann der Fall, wenn das Kind ein sogenannte “gewachsene Bindung” zu seinen Großeltern hat. Die ist zum Beispiel gegeben, wenn sie häufiger als Babysitter für ihre Enkel fungiert haben oder das Kind an den Wochenenden früher öfter bei Opa und Oma übernachten durfte. Der Weg vor das Familiengericht sollte gerade in solchen Fällen jedoch das äußerste Mittel bleiben, wenn es wirklich keinen anderen Weg mehr gibt.
Besser ist eine Lösung (eventuell mit Unterstützung des Jugendamts), mit der beide Seiten leben können. Vor allem sollte das Kind möglichst nicht in diesen Konflikt hineingezogen werden. Das aber lässt sich bei einer gerichtlichen Verhandlung unter Umständen nicht vermeiden:
Kinder ab 14 Jahren müssen vom Familiengericht nach ihren Wünschen in dieser Angelegenheit befragt werden. Jüngere Kinder können angehört werden, wenn dies für die Entscheidung des Gerichts von Bedeutung ist.
Wenn eine gerichtliche Umgangsregelung festgelegt wurde, müssen sich die Eltern daran halten. Verweigern sie den Großeltern das Umgangsrecht, kann das Familiengericht ein Ordnungsgeld verhängen oder die Eltern theoretisch sogar zu dem Kontakt zwingen,
Bevor es so weit kommt, versuchen die Gerichte häufig, in einem Vermittlungsverfahren mit den zerstrittenen Parteien eine Lösung zu finden. Es kann beispielsweise auch verfügt werden, dass der Umgang nur im Beisein der Eltern stattfinden darf. Zudem kann das Gericht das Umgangsrecht zeitweise einschränken oder den Großeltern vorübergehend oder auf Dauer wieder entziehen, wenn es eine Kindeswohlgefährdung sieht.
Fazit
Großeltern haben grundsätzlich ein Recht auf Kontakt zu ihren Enkeln – sofern das dem Kindeswohl dient. Im Streitfall müssen Großeltern begründen, dass der Umgang dem Wohl des Kindes dient. Etwa, weil sie wichtige Bezugspersonen sind. Bei Konflikten wiegt das Erziehungsrecht der Eltern schwerer als das Umgangsrecht der Großeltern. Der Weg vor das Familiengericht sollte bei Umgangskonflikten immer nur als äußerste Lösung betrachtet werden.
Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise,
Wann dürfen Eltern den Besuch bei Oma verbieten?
Unterschied zwischen dem Umgangsrecht der Eltern und Großeltern – Trennen sich die Eltern oder lassen sie sich scheiden, dann lebt das Kind meist hauptsächlich bei einem Elternteil. Der andere Elternteil erhält das Umgangsrecht; Mutter und Vater sind zum Umgang mit ihren Kindern berechtigt und verpflichtet.
Die Rechtsprechung geht davon aus, dass der Umgang zwischen Kind und Eltern stets dem Kindeswohl entspricht. Der Elternteil, der mit der elterlichen Sorge betraut ist, darf dem umgangsberechtigten Elternteil nicht eigenmächtig den Kontakt zum Kind verweigern. Dies gilt sowohl beim gemeinsamen als auch beim alleinigen Sorgerecht.
Nur das Familiengericht darf bei Kindeswohlgefährdung den Umgang einschränken oder ausschließen. Anders sieht es beim Umgangsrecht der Großeltern aus. Hier muss der Umgang dem Wohl des Kindes dienen und kann unter Umständen verweigert werden, wenn die familiäre Gesamtsituation die Entwicklung des Enkels gefährdet.
Wann kann man das Umgangsrecht verweigern?
Wann darf das Umgangsrecht verweigert werden? – Damit einem Elternteil der Umgang mit dem Kind verboten werden kann, müssen schwerwiegende Gründe vorliegen, die die psychische und / oder physische Gesundheit des Kindes gefährden. Zu den schwerwiegenden Gründen zählen:
Körperliche Misshandlungen des Kindes Verursachte psychische Auffälligkeiten des Kindes Suchterkrankungen des Elternteils (Alkohol- oder Drogensucht) Ansteckende Krankheiten, vor denen das Kind nicht geschützt werden kann Entführungsgefahr
Um sich in einem solchen Fall abzusichern, sollte die Umgangsverweigerung mit dem zuständigen Jugendamt zuvor kommuniziert werden. Wird einem Elternteil der Umgang zu Unrecht verweigert, hat das Konsequenzen und es kann ein Ordnungsgeld zwischen 500 EUR und 25.000 EUR angeordnet werden.
Wann kann der Umgang verweigert werden?
Rechtslage: Umgangsrecht verweigern – Das Umgangsrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt und ist der Anspruch des Kindes mit beiden Elternteilen Kontakt zu haben und mit nahestehenden Dritten in regelmäßigen Abständen Zeit zu verbringen. Das Besuchsrecht besteht unabhängig vom Sorgerecht und steht demnach auch Elternteilen ohne Sorgerecht zu. Demzufolge ist eine eigenmächtige Umgangsverweigerung eine Missachtung der Wohlverhaltensklausel und kann für den entsprechenden Elternteil rechtliche Konsequenzen haben. Nur bei einer Kindeswohlgefährdung darf vom Gericht der Umgang verweigert bzw. ausgeschlossen werden,
Das Umgangsrecht darf vom Gericht nur bei Kindeswohlgefährdung ausgeschlossen werden.Ein eigenmächtiges Verweigern des Umgangs durch einen Elternteil ist nicht rechtmäßig.