Weitere Renten mit höherem Einstiegsalter – Auch bei diesen Rentenarten wird das Einstiegsalter seit 2012 schrittweise um zwei Jahre angehoben:
Die Altersrente für langjährig Versicherte gibt es für Personen, die mindestens 35 Jahre in der Rentenversicherung zurückgelegt haben. Das Eintrittsalter für die abschlagsfreie Rente wird stufenweise auf das 67. Lebensjahr angehoben. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 liegt die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren. Sie können die Altersrente jedoch bereits früher in Anspruch nehmen, allerdings mit Abschlägen. Mehr zur Altersrente für langjährig Versicherte Bei der Erwerbsminderungsrente wird die Altersgrenze für Ihren abschlagsfreien Rentenbeginn grundsätzlich auf das 65. Lebensjahr angehoben. Mehr zur Erwerbsminderungsrente Bei den Hinterbliebenenrenten wird die Altersgrenze für eine große Witwen- beziehungsweise Witwerrente – abhängig vom Todesjahr des Versicherten – auf das 47. Lebensjahr erhöht. Mehr zu den Hinterbliebenenrenten
Wann kann ich frühestens in Rente gehen?
Die Altersgrenze steigt stufenweise auf 67 Jahre – Die Altersgrenze für die Regelaltersrente ohne Abschläge wird bis 2031 schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Angefangen mit dem Geburtsjahrgang 1947 wird die Altersgrenze bis 2023 um jährlich einen Monat angehoben.
Wann ist der Rentenantrag zu stellen?
Stellen Sie Ihren Rentenantrag spätestens drei Monate, nach Ablauf des Monats, in dem alle Voraussetzungen erfüllt sind. Dann kann Ihre Rente noch pünktlich beginnen. Geht Ihr Antrag später ein, bekommen Sie Ihre Rente frühestens vom Antragsmonat an.
Kann ich schon mit 63 in Rente gehen?
Altersrente nach 35 Versicherungsjahren – Wenn Sie 35 Jahre an anrechenbaren Zeiten in der Rentenversicherung haben, profitieren Sie von der Altersrente für langjährig Versicherte. Alle Versicherten der Jahrgänge 1949 bis 1963 können noch vor ihrem 67.
Geburtstag ohne Abschläge in Rente gehen. Das Rentenalter wird schrittweise angehoben. Für alle, die 1964 oder später geboren sind, liegt das Renteneintrittsalter auch nach 35 Beitragsjahren bei 67 Jahren. Sie können die Altersrente auch ab 63 Jahren vorzeitig in Anspruch nehmen, allerdings mit einem Abzug von bis zu 14,4 Prozent.
Für jeden Monat, den Sie vorzeitig in Rente gehen, werden Ihnen 0,3 Prozent von Ihrer Rente abgezogen. Ein solcher Abschlag bleibt dauerhaft bestehen. Nutzen Sie unseren „Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner” und erfahren Sie, unter welchen Bedingungen Sie in Rente gehen können: Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner
Kann ich schon mit 58 in Rente gehen?
Rente beantragen 2022 – kurz erklärt l Fristen, erforderliche Dokumente, Besonderheiten.
Rente mit 58 mit dem neuen Arbeitslosengeld Q ? Die Rente mit 58 Jahren zu erreichen, ist im Rahmen der gesetzlichen Rente 2017 nur möglich, wenn jemand eine Erwerbsminderungsrente bekommt. Regulär ist ein Renteneintritt nach der derzeitigen Rechtslage mit 58 Jahren nicht machbar.
Wie viele Rentenjahre braucht man?
Weitere Renten mit höherem Einstiegsalter – Auch bei diesen Rentenarten wird das Einstiegsalter seit 2012 schrittweise um zwei Jahre angehoben:
Die Altersrente für langjährig Versicherte gibt es für Personen, die mindestens 35 Jahre in der Rentenversicherung zurückgelegt haben. Das Eintrittsalter für die abschlagsfreie Rente wird stufenweise auf das 67. Lebensjahr angehoben. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 liegt die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren. Sie können die Altersrente jedoch bereits früher in Anspruch nehmen, allerdings mit Abschlägen. Mehr zur Altersrente für langjährig Versicherte Bei der Erwerbsminderungsrente wird die Altersgrenze für Ihren abschlagsfreien Rentenbeginn grundsätzlich auf das 65. Lebensjahr angehoben. Mehr zur Erwerbsminderungsrente Bei den Hinterbliebenenrenten wird die Altersgrenze für eine große Witwen- beziehungsweise Witwerrente – abhängig vom Todesjahr des Versicherten – auf das 47. Lebensjahr erhöht. Mehr zu den Hinterbliebenenrenten
Welcher Jahrgang kann früher in Rente gehen?
Altersrente nach 35 Versicherungsjahren – Wenn Sie 35 Jahre an anrechenbaren Zeiten in der Rentenversicherung haben, profitieren Sie von der Altersrente für langjährig Versicherte. Alle Versicherten der Jahrgänge 1949 bis 1963 können noch vor ihrem 67.
- Geburtstag ohne Abschläge in Rente gehen.
- Das Rentenalter wird schrittweise angehoben.
- Für alle, die 1964 oder später geboren sind, liegt das Renteneintrittsalter auch nach 35 Beitragsjahren bei 67 Jahren.
- Sie können die Altersrente auch ab 63 Jahren vorzeitig in Anspruch nehmen, allerdings mit einem Abzug von bis zu 14,4 Prozent.
Für jeden Monat, den Sie vorzeitig in Rente gehen, werden Ihnen 0,3 Prozent von Ihrer Rente abgezogen. Ein solcher Abschlag bleibt dauerhaft bestehen. Nutzen Sie unseren „Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner” und erfahren Sie, unter welchen Bedingungen Sie in Rente gehen können: Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner