Die Altersgrenze steigt stufenweise auf 67 Jahre – Die Altersgrenze für die Regelaltersrente ohne Abschläge wird bis 2031 schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Angefangen mit dem Geburtsjahrgang 1947 wird die Altersgrenze bis 2023 um jährlich einen Monat angehoben.
Welche Jahrgänge können wann in Rente gehen?
Ab welchem Alter können Erwerbstätige in Rente gehen? | Die Techniker – Firmenkunden Die Altersgrenze stieg zwischen 2012 und 2019 schrittweise von 65 Jahre auf 67 Jahre. Nur für diejenigen, die vor 1947 geboren wurden, bleibt die Altersgrenze bei 65 Jahren.
Geburtsjahr | Regelaltersgrenze | Reegelaltersgrenze |
---|---|---|
bis 1946 | 65 | |
1947 | 65 + 1 Monat | 02/2012 bis 01/2013 |
1948 | 65 + 2 Monate | 03/2013 bis 02/2014 |
1949 | 65 + 3 Monate | 04/2014 bis 03/2015 |
1950 | 65 + 4 Monate | 05/2015 bis 04/2016 |
1951 | 65 + 5 Monate | 06/2016 bis 05/2017 |
1952 | 65 + 6 Monate | 07/2017 bis 06/2018 |
1953 | 65 + 7 Monate | 08/2018 bis 07/2019 |
1954 | 65 + 8 Monate | 09/2019 bis 08/2020 |
1955 | 65 + 9 Monate | 10/2020 bis 09/2021 |
1956 | 65 + 10 Monate | 11/2021 bis 10/2022 |
1957 | 65 + 11 Monate | 12/2022 bis 11/2023 |
1958 | 66 Jahre | 01/2024 bis 12/2024 |
1959 | 66 + 2 Monate | 03/2025 bis 02/2026 |
1960 | 66 + 4 Monate | 05/2026 bis 04/2027 |
1961 | 66 + 6 Monate | 07/2027 bis 06/2028 |
1962 | 66 + 8 Monate | 09/2028 bis 08/2029 |
1963 | 66 + 10 Monate | 11/2029 bis 10/2030 |
1964 | 67 | 01/2031 bis 12/2031 |
Informationen zur Beschäftigung von Rentnern und Pensionären finden Sie in unserem, : Ab welchem Alter können Erwerbstätige in Rente gehen? | Die Techniker – Firmenkunden
Wie lange muss ich arbeiten um Rente zu bekommen?
Altersrente nach 45 Jahren – Nach einer Versicherungszeit von 45 Jahren können Sie grundsätzlich früher in Rente gehen. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte wird oft noch „Rente mit 63″ genannt, weil alle vor 1953 Geborenen ohne Abschläge mit 63 Jahren in Rente gehen konnten.
- Das gilt nicht mehr für alle, die zwischen 1953 und 1963 geboren sind.
- Da das Rentenalter schrittweise angehoben wird, verschiebt sich auch das Eintrittsalter mit dem Geburtsjahr nach oben.
- Ist Ihr Geburtsjahrgang 1964 oder später, können Sie mit 65 Jahren in Rente gehen.
- Wichtig! Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte können Sie nicht vorzeitig erhalten – auch nicht mit Abschlägen.
Nutzen Sie unseren „Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner” und erfahren Sie, unter welchen Bedingungen Sie in Rente gehen können: Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner
Was bekomme ich an Rente wenn ich nur 5 Jahre gearbeitet habe?
01.11.2018, 17:22 von Ich bin 45 Jahre und bekomme 420€ Erwerbsminderungsrente. Einfach, weil ich nicht besonders viele Jahre eingezahlt hab. Jetzt mal angenommen, ich hätte 5 Jahre länger durchgehalten ( verdienst 1300€ Brutto), wieviel mehr hätte das an Rente gebracht? Oder bzw, wenn ich nicht diese Lücken gehabt hab, sondern von jungen Jahren bis heute eingezahlt hätte? Ich wollte nur mal wissen, ob sich das extrem bemerkbar gemacht hätte oder gar nicht soviel weniger? 01.11.2018, 17:51 von O.k.
dann fangen wir mal an: 1300,- EUR x 12 Monate sind 15.600,- EUR jährlicher Verdienst. Entgeltpunkte werden errechnet, indem das Jahres(brutto)gehalt durch das Durchschnittsentgelt des gleichen Jahres dividiert wird. Entgeltpunkte (West) für 2014: 15600,- EUR : 34.514,- EUR = 0,4520 Entgeltpunkte 2015: 15600,- EUR : 35.363,- EUR = 0,4411 Entgeltpunkte 2016: 15600,- EUR : 36.187,- EUR = 0,4311 Entgeltpunkte 2017: 15600,- EUR : 37.103,- EUR = 0,4205 Entgeltpunkte 2018: 15600,- EUR : 37.873,- EUR = 0,4120 Entgeltpunkte insgesamt: 2,1567 Entgelpunkte.
Die monatliche Rentenhöhe wird errechnet, indem die Entgeltpunkte mit dem aktuellen Rentenwert multipliziert werden. Dieser beträgt seit dem 01.07.2018 32,03 EUR. Daraus ergibt sich ein monatlicher Rentenbetrag in Höhe von 69,08 EUR (wenn keine Rentenabschläge berücksichtigt werden).
Das bedeutet, Sie hätten 69,08 EUR mehr Rente, wenn Sie 5 weitere Jahre gearbeitet hätten. ABER: Diese Rechnung beinhaltet NICHT, die für 5 Jahre fehlende Zurechnungszeit, die Ihnen beim Weiterarbeiten nicht angerechnet werden würden, in Ihrer Erwerbsminderungsrente aber jetzt enthalten sind. Und bevor Sie fragen: dieser Wert kann in diesem Forum nicht errechnet werden, weil er abhängig ist von Ihrem individuellen Versicherungsverlauf.
Es ist aber zu vermuten, dass ihre Rente auch bei 5-jährigem Weiterarbeiten nicht signifikant höher (gewesen) wäre, da der Verdienst relativ gering ist und die Zurechnungszeit eben diesen Verdienstausfall ja ersetzen soll. MfG 01.11.2018, 19:02 von Zitiert von: Rentenuschi ABER: Diese Rechnung beinhaltet NICHT, die für 5 Jahre fehlende Zurechnungszeit, die Ihnen beim Weiterarbeiten nicht angerechnet werden würden, in Ihrer Erwerbsminderungsrente aber jetzt enthalten sind.
Und bevor Sie fragen: dieser Wert kann in diesem Forum nicht errechnet werden, weil er abhängig ist von Ihrem individuellen Versicherungsverlauf. Es ist aber zu vermuten, dass ihre Rente auch bei 5-jährigem Weiterarbeiten nicht signifikant höher (gewesen) wäre, da der Verdienst relativ gering ist und die Zurechnungszeit eben diesen Verdienstausfall ja ersetzen soll.
Ergänzend: Hallo Die Uschi, ist Ihr Bescheid vor 2018 erstellt worden, dann schauen Sie in die Anlage “Entgeltpunkte für beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten”. Die Zurechnungszeit wird gleich am Anfang bewertet – ist der Faktor dort höher als 0,0375, hätte die Weiterarbeit zu keiner höheren Rente geführt/eher das Gegenteil.
Gruß w.01.11.2018, 20:07 von Ok, vielen Dank. Wieso bekomme ich dann jedoch so wenig Rente? Ich dachte immer, das läge daran, weil ich zwischendurch immer Lücken hatte. Also die Lücken machen gar nichts ( Hartz4)? 01.11.2018, 22:13 von Zitiert von: Die Uschi Wieso bekomme ich dann jedoch so wenig Rente? Hallo Die Uschi, jede Rente/die Höhe, hat Ihre Ursache in dem bis dahin vorangegangenem Versicherungs-/Beschäftigungs-/Sozialleistungsleben.
Wenn die Werte/Verdienste aller Zeiten bis dahin einfach mau waren, ist auch die Hochrechnung bis zum Alter dafür genauso mau. Wer wenig einzahlt, erhält auch wenig ausgezahlt, Da ist es doch egal, ob 200 /400 /600 /800 EUR als Rente erreicht worden sind – Sie sind bei allen ‘höheren’ Renten weiterhin auf ergänzende Sozialleistungen angewiesen/erhalten Sie.
Mag ‘blöd’ klingen, aber sein Sie doch froh über die Aufstockung angesichts der geringen Eigenleistung in der DRV – den Vergleich mit anderen Staaten, wo Sie weder Zurechnungszeit in der DRV noch ergänzende Sozialleistungen erhalten würden, will ich gar nicht machen,geschweige denn, wo Sie leider mit Ihren erwerbsgeminderten Einschränkungen eine bessere soziale Absicherung erreicht hätten.
Gruß w.02.11.2018, 05:53 von Dann hab ich jetzt richtig verstanden: länger einzahlen bringt gar nichts, man hätte paar Jahre wenigstens höher einzahlen müssen? 02.11.2018, 06:36 von Zitiert von: Uschi Dann hab ich jetzt richtig verstanden: länger einzahlen bringt gar nichts, man hätte paar Jahre wenigstens höher einzahlen müssen? Im Fall der Erwerbsminderungsrente bringt länger zahlen nicht unbedingt etwas.
Der Grund dafür ist, dass die Zurechnungszeit, die bei der Berechnug einer EM -Rente enthalten ist, den zukünftigen Verdienstausfall ausgleichen soll. Sie werden also, grob gesagt, so gestellt, als wenn Sie bis zum 65. Lebensjahr gearbeitet hätten. Tatsächlich hätte ein höheres Einkommen deutlicher zur Rentensteigerung beigetragen.
Deshalb gibt es Menschen, die zwar 45 Jahre lang gearbeitet haben, aber ein so niedriges Einkommen hatten, dass Sie am Ende Grundsicherung beantragen müssen. MfG 02.11.2018, 06:38 von Zitiert von: Die Uschi Ok, vielen Dank. Wieso bekomme ich dann jedoch so wenig Rente? Ich dachte immer, das läge daran, weil ich zwischendurch immer Lücken hatte.
Also die Lücken machen gar nichts ( Hartz4)? Doch, Lücken machen etwas aus, denn der Wert der Zurechnungszeit bestimmt sich nicht nur nach den Beitragszeiten, sondern, wieder grob gesagt, aus dem Verhältnis zwischen den Beitragszeiten, beitragsfreien Zeiten (Schule, H4) und Lücken im Versicherungsverlauf.
MfG 02.11.2018, 06:58 von Ich muss noch mal nachfragen: ( nur um zu wissen, ob ich jetzt richtig verstanden hab) Bei Erwerbsminderungsrente spielt es keine Rolle, ob ich bis 40,45 oder 50 gearbeitet hab? Es wäre nahezu immer die gleiche Höhe ( bis auf wenige Euro) oder evtl sogar weniger? Jedoch die Lücken in der Mitte der beruflichen Laufbahn machen schon was aus? Also jemand, der von 16-40 straight durchgearbeitet hat, bekäme mehr Erwerbsminderungsrente Als jemand, der zwar bis 50 Jahre durchgearbeitet hat, aber 10 Jahre Lücken in der beruflichen Laufbahn hat? 02.11.2018, 07:36 von Zitiert von: Uschi Also jemand, der von 16-40 straight durchgearbeitet hat, bekäme mehr Erwerbsminderungsrente Als jemand, der zwar bis 50 Jahre durchgearbeitet hat, aber 10 Jahre Lücken in der beruflichen Laufbahn hat? Bei annähernd gleichem Verdienst, ja! MfG 02.11.2018, 09:05 von Zitiert von: Uschi Ich muss noch mal nachfragen: ( nur um zu wissen, ob ich jetzt richtig verstanden hab) Bei Erwerbsminderungsrente spielt es keine Rolle, ob ich bis 40,45 oder 50 gearbeitet hab? Es wäre nahezu immer die gleiche Höhe ( bis auf wenige Euro) oder evtl sogar weniger? Jedoch die Lücken in der Mitte der beruflichen Laufbahn machen schon was aus? Also jemand, der von 16-40 straight durchgearbeitet hat, bekäme mehr Erwerbsminderungsrente Als jemand, der zwar bis 50 Jahre durchgearbeitet hat, aber 10 Jahre Lücken in der beruflichen Laufbahn hat? Zum einfachen Verständnis ergänzend zur guten Erklärung von Rentenuschi: Am Stichtag des Renteneintritts in die EM -Rente werden die bis zu dem Tag erreichten durchschnittlichen monatsgenauen EGP ( z.B.0,05 EGP/Monat) auf die verbleibenden Monate bis z.B.62.
Lebensjahr hochgerechnet. Somit könnte, wenn man noch fünf Jahre weitergearbeitet hätte, die EM -Rente dann auch durchaus geringer ausfallen.02.11.2018, 09:38 von Alles klar, vielen Dank 02.11.2018, 11:43 Experten-Antwort Hallo Uschi, die Hochrechnung einer Rente wegen Erwerbsminderung hängt maßgeblich davon ab, was bis zum Eintritt der Erwerbsminderung durchschnittlich eingezahlt worden ist.
Inwieweit Sie diesen Beitragsdurchschnitt durch eine 5 Jahre längere Arbeitszeit evtl. hätten beeinflussen können, kann nicht beurteilt werden. Lücken im Versicherungsverlauf machen sich bei der Hochrechnung negativ bemerkbar.02.11.2018, 12:56 von Zitiert von: Experte/in Hallo Uschi, Lücken im Versicherungsverlauf machen sich bei der Hochrechnung negativ bemerkbar.
Außer Hochschulstudium! 02.11.2018, 13:06 von Zitiert von: Wolf Zitiert von: Experte/in Hallo Uschi, Lücken im Versicherungsverlauf machen sich bei der Hochrechnung negativ bemerkbar. Außer Hochschulstudium! Ein Studium ist aber keine Lücke! 02.11.2018, 13:16 von Zitiert von: DRV Zitiert von: Wolf Zitiert von: Experte/in Hallo Uschi, Lücken im Versicherungsverlauf machen sich bei der Hochrechnung negativ bemerkbar.
Außer Hochschulstudium! Ein Studium ist aber keine Lücke! Ein Hochschulstudium mit 0,0 EGP pro Jahr ist hinsichtlich Altersrente schon eine gefühlte Lücke. Bei der EM -Rente wird diese ‚Lücke‘ geschlossen.02.11.2018, 14:09 von Zitiert von: Wolf Ein Hochschulstudium mit 0,0 EGP pro Jahr ist hinsichtlich Altersrente schon eine gefühlte Lücke.
Bei der EM -Rente wird diese ‚Lücke‘ geschlossen. Starker Tobak! Ein Hochschulstudium wird auch bei EM -Renten mit 0,0 EGP pro Jahr bewertet. Da gibt es keinerlei Unterschied zur Berechnung einer Altersrente.02.11.2018, 15:07 von Zitiert von: Unwissende Zitiert von: Wolf Ein Hochschulstudium mit 0,0 EGP pro Jahr ist hinsichtlich Altersrente schon eine gefühlte Lücke.
Bei der EM -Rente wird diese ‚Lücke‘ geschlossen. Starker Tobak! Ein Hochschulstudium wird auch bei EM -Renten mit 0,0 EGP pro Jahr bewertet. Da gibt es keinerlei Unterschied zur Berechnung einer Altersrente. Nö, die Zeiten des Studiums werden komplett gestrichen.
- Verstehen Sie den Unterschied? 02.11.2018, 15:08 von Zitiert von: Wolf Zitiert von: DRV Zitiert von: Wolf Zitiert von: Experte/in Hallo Uschi, Lücken im Versicherungsverlauf machen sich bei der Hochrechnung negativ bemerkbar.
- Außer Hochschulstudium! Ein Studium ist aber keine Lücke! Ein Hochschulstudium mit 0,0 EGP pro Jahr ist hinsichtlich Altersrente schon eine gefühlte Lücke.
Bei der EM -Rente wird diese ‚Lücke‘ geschlossen. Vielleicht beschäftigen Sie sich besser nochmal mit dem Thema Rentenberechnung und melden sich dann nochmal.02.11.2018, 15:15 von Kaum jemand hier kapiert, dass die Zeiten für ein Hochschulstudium bei der EM -Rente aus der Erwerbsbiografie ‚ausradiert‘ werden.
Wie viel Rente bei 1500 netto?
1000 Euro bis 2000 Euro Rente – Da ist schon klar, was das für Menschen bedeutet, die weniger gut verdienen: 58,5 Entgeltpunkte = 2000 Euro Rente 43,8 Entgeltpunkte = 1500 Euro Rente 29,2 Entgeltpunkte = 1000 Euro Rente Wer das selber ausrechnen will, nimmt die Rentenformel: Rentenpunkte * 1 für Altersrente * Rentenwert (in unserem Fall West: 34,19 Euro) * 1 Altersrente = Wunschrente Daraus wird dann: Wunschrente/Rentenwert = benötigte Rentenpunkte Mit diesen Rentenpunkten rechnen wir weiter: Rentenpunkte/45* Durchschnittseinkommen von 38.901 Euro.
Und siehe da: Um 2000 Euro Rente zu bekommen, müssen Sie im Schnitt 45 Jahre lang 4214 Euro im Monat verdienen. Für 1500 Euro Rente sind es 3330 Euro. Und für 1000 Euro sind es 2.103 Euro. Am besten ist also, man startet früh mit einem guten Gehalt, aber auch, wenn man später einen Jobwechsel hinlegt oder hoch befördert wird, kann man seine Rente noch retten.
Was ist Ihre Wunschrente?