Was Bedeutet Doppelbesteuerung Der Rente?

Was Bedeutet Doppelbesteuerung Der Rente

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Erstellt: 07.09.2022, 14:01 Uhr Kommentare Teilen Im dritten Entlastungspaket bekräftigt die Regierung das Verhindern der Doppelbesteuerung der Rente. Rentner:innen bleiben so Tausende von Euros erspart. Frankfurt/Berlin – Die Ampelregierung aus SPD, Grüne und FDP hat am 4.

  • September das dritte Entlastungspaket verkündet – profitieren sollen dadurch auch Rentner:innen.
  • Neben einer Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro, wurde auch die vollständige steuerliche Absetzung der Rentenbeiträge ab dem 1.
  • Januar 2023 festgehalten.
  • Vorausgegangen war dem ein wegweisendes Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) aus dem Mai 2021 : Der hatte eine Änderung bei der Renten-Besteuerung verlangt, damit es künftig bei bestimmten Jahrgängen nicht zu einer Doppelbesteuerung kommt.

Denn die ist verfassungswidrig. Was Bedeutet Doppelbesteuerung Der Rente Die Ampel-Koalition will die Doppelbesteuerung der Rente verhindern. Von einer entsprechenden Reform könnten manche Jahrgänge besonders hohe Steuervorteile haben. Ein Finanzmathematiker berechnet diesbezüglich bis zu 23.500 Euro Steuervorteile. (Symbolfoto) © Westend61/Imago Images Eine Doppelbesteuerung bei der Rente bedeutet, dass Rentner:innen weniger steuerfreies Rentengeld erhalten, als sie während ihres Arbeitslebens in die Rentenkasse eingezahlt haben.

Wann liegt Doppelbesteuerung der Rente vor?

Dop­pel­be­steu­er­ung beim Finanzamt prüfen – Wenn Du überzeugt bist, dass Du auf einen Teil Deiner Rente zweifach Steuern zahlen musst, schickst Du Deine Unterlagen ans Finanzamt und bittest darum, nachzuprüfen, ob in Deinem konkreten Fall eine Dop­pel­be­steu­er­ung vorliegt.

  1. Das Finanzamt wird nur tätig, wenn Du mitwirkst.
  2. Für Deine Steu­er­er­klä­rung 2021 kannst Du Dir ausnahmsweise bis zum 31.
  3. Oktober 2022 Zeit lassen.
  4. Hilft Dir ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein, dann sogar bis zum 31.
  5. August 2023.
  6. Verneint das Finanzamt nach seiner Berechnung eine Dop­pel­be­steu­er­ung in Deinem Fall und Du bist anderer Meinung, kannst Du Einspruch einlegen.

Lehnt das Finanzamt Deinen Einspruch ab, dann kannst Du Dich nur mit einer Klage vor dem Finanzgericht wehren – verbunden mit einem hohen Kostenrisiko, Gibt das Finanzamt Dir hingegen recht, sollte eine Abänderung des Steuerbescheids kein Problem mehr sein.

Denn alle Finanzämter müssen die Rentenbesteuerung in Steuerbescheiden mittlerweile auf vorläufig setzen ( Schreiben vom 30. August 2021). Es ist auch möglich, dass eine Entscheidung des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts dafür sorgt, dass sich neue Auswirkungen bei der Rentenbesteuerung ergeben. Dann würden diese automatisch zu geänderten Steuerbescheiden führen.

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Zudem sind noch verschiedene Verfahren zum Thema Dop­pel­be­steu­er­ung anhängig, Ausgang offen. Das betrifft auch das oben erwähnte Verfahren des BFH. Denn die dortigen Kläger haben „verloren”, aber Verfassungsbeschwerden eingelegt (Az.2 BvR 1143/21 und 2 BvR 1140/21).

Was tun gegen Doppelbesteuerung der Rente?

Bist Du Rentner und befürchtest eine Doppelbesteuerung Deiner Rente, musst Du jetzt keinen Einspruch mehr gegen kommende Steuerbescheide einlegen. Vorausgesetzt, der Bescheid enthält einen Vorläufigkeitsvermerk, Mit einem Schreiben an alle Finanzämter wies das Bundesfinanzministerium am 30.

August die Behörden an, ab sofort die Rentenbesteuerung in Steuerbescheiden ab dem Veranlagungszeitraum 2005 nur vorläufig festzusetzen. Damit reagiert das Ministerium auf zwei wegweisende Urteile des Bundesfinanzhofs zu einer möglichen Doppelbesteuerung von Renten ( wir berichteten ). Die Vorläufigkeit betrifft alle Rentenzahlungen, die der sogenannten nachgelagerten Besteuerung unterliegen.

Dazu zählen unter anderem Leibrenten, Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und von Versorgungswerken sowie Rürup-Renten. Du musst zwar nicht mehr selbst rechnen, aber wenn Du davon überzeugt bist, dass Du doppelt besteuert wirst, musst Du dies immer noch nachweisen, Autor Stand: 3. September 2021 Udo Reuß war bis Sommer 2022 Steuer-Experte bei Finanztip. Zuvor hat der Diplom-Kaufmann mit Schwerpunkt Steuerrecht für verschiedene Wirtschafts- und Fachverlage wie Handelsblatt, F.A.Z.-Verlagsgruppe, Haufe-Lexware und Vogel Business Media geschrieben – 14 Jahre davon als Chefredakteur von Fachzeitschriften.

Welche Rentner müssen keine Steuern zahlen?

Wann muss ich als Rentner eine Steuererklärung abgeben? – Sie als Rentner/in sind grundsätzlich zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, wenn der steuerpflichtige Teil Ihrer Jahresbruttorente den Grundfreibetrag übersteigt. Der Grundfreibetrag liegt 2023 für Alleinstehende bei 10.908 Euro pro Jahr.

Für Verheiratete gilt der doppelte Wert. Wie Sie den steuerpflichtigen Teil Ihrer Jahresbruttorente errechnen können, folgt im Laufe des Artikels. Wichtig: Jeder Rentner bzw. jede Rentnerin muss eine Steuererklärung abgeben, wenn das Finanzamt ihn oder sie dazu auffordert. Erhalten Sie eine entsprechende Aufforderung vom Finanzamt, sollten Sie zügig reagieren.

Das Amt wird sonst Ihre steuerliche Situation schätzen – und das kann zu empfindlichen Steuernachzahlungen führen. Einen schnellen Überblick zum Thema Rente und Steuern gibt Ihnen auch unser Video:

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Ist die Doppelbesteuerung der Rente rechtens?

Einspruch gegen den Steuerbescheid überflüssig – Da viele Senioren eine Doppelbesteuerung der Rente befürchten, forderte der Bund der Steuerzahler (BdSt) das Bundesfinanzministerium (BMF) dazu auf, dass Steuerbescheide mit Blick auf die Besteuerung der Basisrente künftig vorläufig zu stellen sind.

  1. Dieser Forderung kam das Ministerium nach und teilte mit, dass Steuerbescheide hinsichtlich der Basisrentenbesteuerung ab Veranlagungszeitraum 2005 zukünftig vorläufig ergehen, bis die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Steuerberechnung abgeschlossen ist (siehe Az.
  2. IV A 3 – S-0338 / 19 / 10006 :001).

Die Steuerbescheide bleiben nun offen und Rentner können in aller Ruhe die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abwarten, ein Einspruch ist somit nicht länger notwendig. Die Kläger selbst profitieren zwar nicht vom Urteil des BFH, für viele Betroffene sind die Ausführungen und in der Folge auch die Vorgaben des Bundesfinanzministeriums als gute Nachrichten anzusehen.

  1. Erstmals liegt eine konkrete Vorgabe zur Berechnung vor und zudem geht aus dem BFH-Urteil klar hervor, dass die Gefahr einer doppelten Besteuerung insbesondere für zukünftige Rentenjahrgänge durchaus real ist.
  2. Die Doppelbesteuerung der Rente ist verfassungswidrig und daher grundsätzlich zu vermeiden.

Allerdings wird das Finanzamt die Bescheide nicht eigenständig zugunsten der Steuerpflichtigen ändern. Falls Sie eine Doppelbesteuerung der Rente vermuten, müssen Sie dies grundsätzlich aktiv beim zuständigen Finanzamt beanstanden und zum Nachweis entsprechende Unterlagen einreichen.

Ist Doppelbesteuerung in Deutschland verboten?

Ist das überhaupt erlaubt? – Nein, das ist es nicht. Das Bundesverfassungsgericht hatte dazu schon 2002 entschieden und eine Doppelbesteuerung als verfassungswidrig eingestuft. Und doch passiert es. Wissenschaftler hatten für das ARD-Magazin „plusminus” berechnet, dass es zum jetzigen Zeitpunkt nur recht wenige Rentner betrifft, der Anteil aber in den nächsten Jahren ansteigen wird.

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Wir fassen zusammen: Doppelbesteuerung ist laut Bundesverfassungsgericht nicht erlaubt, aber sie passiert. Und sie wird häufiger passieren in Zukunft. Die einzige Chance derzeit: Klagen! Aber, und jetzt kommt das große Aber: Es ist extrem aufwendig. Denn man braucht alle Steuerbescheide aus dem Berufsleben.

Wer hat die schon noch? „plusminus” berichtet von einem Mann, der geklagt hatte (und dazu auch alle alten Steuerbescheide vorwies!). Das Gericht entschied zwar, dass der Rentner doppelt besteuert wurde („Überbesteuerung”), die Belastung aber so gering sei, dass sie für ihn hinnehmbar sei.

Ist die Doppelbesteuerung der Rente rechtens?

Einspruch gegen den Steuerbescheid überflüssig – Da viele Senioren eine Doppelbesteuerung der Rente befürchten, forderte der Bund der Steuerzahler (BdSt) das Bundesfinanzministerium (BMF) dazu auf, dass Steuerbescheide mit Blick auf die Besteuerung der Basisrente künftig vorläufig zu stellen sind.

  1. Dieser Forderung kam das Ministerium nach und teilte mit, dass Steuerbescheide hinsichtlich der Basisrentenbesteuerung ab Veranlagungszeitraum 2005 zukünftig vorläufig ergehen, bis die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Steuerberechnung abgeschlossen ist (siehe Az.
  2. IV A 3 – S-0338 / 19 / 10006 :001).

Die Steuerbescheide bleiben nun offen und Rentner können in aller Ruhe die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abwarten, ein Einspruch ist somit nicht länger notwendig. Die Kläger selbst profitieren zwar nicht vom Urteil des BFH, für viele Betroffene sind die Ausführungen und in der Folge auch die Vorgaben des Bundesfinanzministeriums als gute Nachrichten anzusehen.

Erstmals liegt eine konkrete Vorgabe zur Berechnung vor und zudem geht aus dem BFH-Urteil klar hervor, dass die Gefahr einer doppelten Besteuerung insbesondere für zukünftige Rentenjahrgänge durchaus real ist. Die Doppelbesteuerung der Rente ist verfassungswidrig und daher grundsätzlich zu vermeiden.

Allerdings wird das Finanzamt die Bescheide nicht eigenständig zugunsten der Steuerpflichtigen ändern. Falls Sie eine Doppelbesteuerung der Rente vermuten, müssen Sie dies grundsätzlich aktiv beim zuständigen Finanzamt beanstanden und zum Nachweis entsprechende Unterlagen einreichen.

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