Wer Zahlt Die Rente?

Wer Zahlt Die Rente
Rentenlexikon | Beitragszahlung Pflichtversicherte Arbeitnehmer brauchen ihre Beiträge nicht allein zu zahlen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen den Beitrag je zur Hälfte. Der Beitragsanteil des Arbeitnehmers wird vom Lohn oder Gehalt einbehalten; der Arbeitgeber legt seinen Anteil dazu und überweist diesen so genannten Pflichtbeitrag an die Krankenkasse.

  1. Die Krankenkassen (als Einzugsstelle für Sozialversicherungsbeiträge) leiten dann die Beiträge an uns weiter.
  2. Dieses Verfahren nennt man Lohnabzugsverfahren.
  3. Beiträge für Pflegepersonen trägt die Pflegekasse (Krankenkasse).
  4. Zahlt ein privater Versicherer oder eine Versorgungsstelle diese Leistungen, zahlen diese Stellen auch die Beiträge.

Freiwillig Versicherte und Selbstständige zahlen ihre Beiträge in voller Höhe selbst. Beiträge für selbstständige Künstler und Publizisten (Künstlersozialversicherung) werden von der Künstlersozialkasse gezahlt; daran müssen sich die Versicherten beteiligen.

Wird Krankengeld oder Verletztengeld gezahlt, werden die Beiträge vom Versicherten und dem Leistungsträger (Krankenkasse, Unfallversicherung) je zur Hälfte getragen. Bei Versorgungsgeld, Übergangsgeld, Unterhaltsgeld, Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe werden die Beiträge von den Leistungsträgern (zum Beispiel Bundesagentur für Arbeit) allein getragen.

: Rentenlexikon | Beitragszahlung

Woher kommt das Geld für die Rente?

Wer zahlt in die gesetzliche Rentenkasse ein? – Arbeitnehmer zahlen in Deutschland verpflichtend in die gesetzliche Rente ein. Arbeitgeber übernehmen dabei die Hälfte der Einzahlungen in die Rentenkasse. Derzeit liegt der Beitragssatz bei 18,6 Prozent, jeweils 9,3 Prozent kommen also von Arbeitnehmern und Arbeitgebern.

Wie wird die Rente gezahlt?

Ihre Rente wird am letzten Bankarbeitstag des Monats ausgezahlt, für den die Rente bestimmt ist. Beispielswei se wird die Rente für den Monat Juni am Ende des Monats Juni überwiesen (wertgestellt).

Wer zahlt Rentenversicherung Arbeitgeber oder Arbeitnehmer?

Die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung für versicherungspflichtige Beschäftigte werden grundsätzlich vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer je zur Hälfte getragen. Von diesem Grundsatz gibt es allerdings mehrere Ausnahmen:

Kinderlose haben – nach Ablauf des Monats, in dem sie ihr 23. Lebensjahr vollendet haben – in der Pflegeversicherung einen Beitragszuschlag in Höhe von 0,35 Prozent der Bemessungsgrundlage zu zahlen, sodass für sie ein Arbeitnehmeranteil von 1,875 Prozent gilt, der Arbeitgeberanteil aber – wie auch bei Versicherten mit Kindern – 1,525 Prozent beträgt.Im Bundesland Sachsen beläuft sich der Arbeitgeberanteil an den Beiträgen zur Pflegeversicherung auf 1,025 Prozent und der Arbeitnehmeranteil auf 2,025 Prozent – für Kinderlose auf 2,375 Prozent – der Bemessungsgrundlage.In der knappschaftlichen Rentenversicherung beträgt im Kalenderjahr 2023 (unverändert seit 2018) der Beitragsanteil des Arbeitnehmers 9,3 Prozent und der Beitragsanteil des Arbeitgebers 15,4 Prozent vom rentenversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt.Die Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung für versicherungsfreie bzw. auf ihren Antrag befreite geringfügig entlohnt Beschäftigte hat der Arbeitgeber allein aufzubringen. Besteht Rentenversicherungspflicht, ist auch der Arbeitnehmer an der Beitragslastverteilung zur Rentenversicherung beteiligt.Besteht in der gesetzlichen Rentenversicherung für eine Beschäftigungszeit nach Ablauf des Monats, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wurde, Versicherungsfreiheit, hat lediglich der Arbeitgeber seinen Anteil am Rentenversicherungsbeitrag aufzubringen, ein Versichertenanteil fällt nicht an. Im Kalenderjahr 2022 beträgt der Arbeitgeberanteil in der allgemeinen Rentenversicherung 9,3 Prozent und in der knappschaftlichen Rentenversicherung 15,4 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Arbeitsentgelts.Seit dem 1. Januar 2022 hat der Arbeitgeber (wie vor 2017) auch seinen Anteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag für versicherungsfreie Arbeitnehmer zu entrichten, die er über den Monat des Erreichens der Regelaltersgrenze hinaus beschäftigt. Der Versichertenanteil fällt nicht an. Der Arbeitgeberanteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag beträgt im Jahr 2023 für alle Arbeitgeber 1,3 %.Im Übergangsbereich (520,01 Euro bis 2.000,00 Euro) ergibt sich die Beitragslastverteilung in drei Schritten. Zunächst wird der Gesamtbetrag der Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- sowie Arbeitslosenversicherung aus einem reduzierten Arbeitsentgelt ermittelt. Im 2. Schritt wird – wiederum ausgehend von einem fiktiven, reduzierten Arbeitsentgelt – der Arbeitnehmerbeitragsanteil an den Beiträgen ermittelt. Die Differenz zwischen Gesamtbeitrag und Arbeitnehmerbeitragsanteil ergibt den Arbeitgeberbeitragsanteil.Für Auszubildende mit einem Arbeitsentgelt bis zu monatlich 325 Euro trägt der Arbeitgeber den Sozialversicherungsbeitrag allein. Dies gilt auch für den Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung, der aus dem Arbeitsentgelt und dem durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz berechnet wird. Wird der Grenzwert in einem Monat aufgrund einer Einmalzahlung überschritten, so trägt der Arbeitgeber die Beiträge aus 325 Euro allein; die Beiträge aus dem übersteigenden Betrag werden vom Arbeitgeber und Auszubildenden je zur Hälfte getragen. Auch für die Berechnung des Zusatzbeitrages aus dem übersteigenden Betrag ist nicht der kassenindividuelle, sondern der durchschnittliche Zusatzbetragssatz maßgebend.

Abweichende Vereinbarungen zur Beitragslastverteilung, die zum Nachteil des Arbeitnehmers führen, sind nichtig.

Was zahlt die gesetzliche Rentenversicherung?

Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten, berücksichtigt dabei Kindererziehung (sogenannte Mütterrente) und ist Reha-Träger.

Wie funktioniert die Rente in Deutschland?

Wie funktioniert die gesetzliche Rentenversicherung? – Die gesetzliche Rentenversicherung basiert auf dem Umlageverfahren. Die eingezahlten Beiträge werden also nicht angespart, sondern sofort wieder an die heutige Rentengeneration ausgezahlt. Der aktuelle Beitragssatz beträgt 18,6 Prozent vom Bruttolohn und wird hälftig vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer finanziert.

  1. Ungefähr ein Drittel der Einnahmen der Rentenversicherung steuert der Bundeshaushalt bei (Bundeszuschuss).
  2. Mit den Beitragszahlungen entsteht ein Anspruch auf eine eigene, spätere Rente.
  3. Deren Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab (u.a.
  4. Vom Umfang der eigenen Rentenbeiträge und vom Zeitraum der Beitragszahlungen).

Die gesetzliche Rente ist eine lebenslange monatliche Leistung. Rechenbeispiel: Max Muster bezieht ein monatliches Bruttogehalt von 1.500 Euro. Neben der Lohnsteuer und den anderen Sozialversicherungen (Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) werden davon die Beiträge zur Rentenversicherung abgezogen.

Wo bleibt die Rente?

Fast jeder hat ein Rentenkonto – Alle Monate, die wichtig sind für Ihre Rente, müssen in Ihrem Rentenkonto (wird Versicherungskonto genannt) gespeichert werden. Unter anderem sind das Ihre Ausbildungs-, Berufs- und Kindererziehungszeiten, aber auch Zeiten, in denen Sie Angehörige pflegen.

Im Laufe Ihres Lebens kommen so verschiedene rentenrechtlich bedeutende Zeiten zusammen. Zusätzlich zu den bedeutenden Zeiten enthält Ihr Versicherungskonto noch Ihre persönlichen Daten, wie Ihren Namen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Adresse. Damit bildet Ihr Versicherungskonto die Berechnungsgrundlage für Ihre spätere Rente.

Beiträge, die Ihr Arbeitgeber für Sie einzahlt, werden automatisch im Konto gespeichert. Das gilt jedoch nicht für alle rentenrechtlichen Zeiten. Zeiten der Kindererziehung oder der Pflege eines Angehörigen können wir erst dann Ihrem Rentenkonto hinzufügen, wenn Sie uns darüber informieren.

See also:  Wie Wird Die Rente In Italien Besteuert?

Bitte überprüfen Sie regelmäßig die Vollständigkeit der Daten, die uns übermittelt werden. Dabei hilft Ihnen die Renteninformation, die Ihnen automatisch einmal im Jahr zugesandt wird. Entdecken Sie in Ihrem Versicherungskonto eine Lücke, schließen Sie diese möglichst gleich. Je länger der fragliche Zeitraum zurückliegt, desto schwieriger kann es für Sie werden, fehlende Nachweise und Unterlagen zu beschaffen.

Auch falls Zeiten fehlerhaft gespeichert sind, sorgen Sie bitte möglichst zeitnah für eine Richtigstellung. Beratungstermin vereinbaren Tipp: Heben Sie Ausbildungsnachweise, Gehalts- und Lohnunterlagen auf. So können Sie auf alle wichtigen Dokumente zugreifen.

Wie hoch ist die gesetzliche Rente in Deutschland?

Beitragssatz zur Rentenversicherung in Prozent
ab 1.1.2015 monatlich 18,7
ab 1.1.2018 monatlich 18,6

Welche Beiträge zahlt Arbeitgeber?

Arbeitgeberanteil – Die Abgaben zur Sozialversicherung werden auf den Brutto-Lohn des Arbeitnehmers berechnet. Konkret zahlt der Arbeitgeber die Hälfte des Rentenbeitrags in Höhe von 9,35 Prozent, die Hälfte zur gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe von 7,3 Prozent, einen Anteil zur Arbeitslosenversicherung in Höhe von 1,5 Prozent und einen Beitrag in Höhe von 1,275 Prozent zur Pflegeversicherung,

Arbeitgeberanteil Arbeitnehmeranteil
Rentenversicherung 9,35 % 9,35 %
Krankenversicherung 7,3 % 7,3 %
Arbeitslosenversicherung 1,5 % 1,5 %
Pflegeversicherung 1,275 % 1,275 % Zuschlag für Kinderlose ab 23 Jahren: 0,25 %
Gesetzliche Unfallversicherung 1,6 % 0%

Für die Berechnung der Lohnnebenkosten kann auch der Arbeitgeber den Brutto Netto Rechner nutzen. Die Lohnnebenkosten ähneln, bis auf die Unfallversicheurng, denen der Steuern und Sozialabgaben der Arbeitnehmern. Nettolohn berechnen

Warum muss der Arbeitgeber für Rentner Rentenversicherung zahlen?

Beschäftigung von Rentnern und Arbeitslosenversicherung – Der Rentenbezug einer Altersvollrente hat keine Auswirkungen in der Arbeitslosenversicherung. Hier besteht Versicherungs- und damit Beitragsfreiheit wegen Vollendung des für den Anspruch auf Regelaltersrente notwendigen Lebensjahres.

Was zahlt der Arbeitgeber für mich?

Gesetzliche Lohnnebenkosten für Arbeitgeber – Für jeden angestellten Mitarbeiter muss der Arbeitgeber Beiträge an die gesetzliche Sozialversicherung zahlen. Die SV-Beiträge und weitere Umlagen machen durchschnittlich 21 Prozent des Bruttogehalts aus. Neben dem Arbeitgeberanteil muss der Arbeitnehmer ebenfalls Sozialversicherungsbeiträge einzahlen.

Wie legt die Rentenversicherung Ihr Geld an?

Berlin/Bad Homburg ( sth ). Die Rücklagen der gesetzlichen Rentenversicherung müssen absolut sicher angelegt werden, kurzfristig verfügbar sein – und sollen zugleich so viel Profit wie möglich einbringen. Das ergibt sich aus den Anlagevorschriften für die Deutsche Rentenversicherung.

  1. Nach Angaben des Leiters des Geschäftsbereichs Finanzen bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, Ulrich Reineke, sind Sicherheit und Liquidität die entscheidenden Kriterien, nach denen die Rentenversicherer ihre nicht unmittelbar für Rentenzahlungen benötigten Rücklagen anlegen müssen.
  2. Aber auch einen möglichst hohen Zinsgewinn müssen die Anlageexperten der Deutschen Rentenversicherung im Blick haben.

Dabei richteten sie sich streng “nach gesetzlichen Vorgaben”, betont Reineke. So dürfen die in die Kassen der Rentenversicherung fließenden Beiträge und Steuern nur in bestimmte Anlageformen fließen. Dazu zählen nach Angaben Reinekes zum Beispiel Bankeinlagen mit Einlagensicherung, festverzinsliche Wertpapiere, Anteile an Geldmarktfonds oder Anteile an Spezialfonds mit Rentenpapieren.

Warum sind die Renten in Deutschland so niedrig?

Rentenniveau in Europa, Kanada und Japan: Deutschland im unteren Drittel – Wer Zahlt Die Rente In Deutschland erhalten Ruheständler rund 50 Prozent ihres früheren Nettogehalts. © Cavan Images/Imago Um die Renten zwischen den Ländern zu vergleichen, wird das sogenannte Rentenniveau hinzugezogen. Das Rentenniveau zeigt den Zusammenhang zwischen den Löhnen von Arbeitnehmer:innen und den Renten auf.

Land Rentenniveau
Dänemark 84,0
Deutschland 52,9
Finnland 63,2
Frankreich 74,4
Großbritannien 58,1
Italien 81,7
Japan 38,7
Kanada 46,4
Niederlande 89,2
Norwegen 55,7
Österreich 87,1
Polen 36,5
Schweden 56,2
Schweiz 50,7
Spanien 80,3

Das deutsche Rentenniveau ist also mit 52,9 Prozent im Vergleich zu vielen anderen Ländern niedrig. Und weil in den nächsten zehn Jahren noch viel mehr Rentner:innen hinzukommen werden, die Arbeitnehmer:innen aber nicht in gleichen Maße ansteigen, wird das Rentenniveau in Deutschland sinken.

Wie voll ist die Rentenkasse?

Gesetzliche Rentenversicherung: Das sollten Sie über Ihre Rente wissen Dicke Fische. Die ziehen die wenigsten mit der gesetzlichen Rente an Land – trotzdem sollte man über die Rente Bescheid wissen. © Roman Klonek Die gesetzliche Rente ist für viele Haushalte die finanzielle Basis im Alter.

  1. Hier erhalten Sie alle Informationen zu Beiträgen, Rentenhöhe und Renten­eintritts­alter.
  2. Inhalt Die gesetzliche Rente funk­tioniert im sogenannten Umlage­verfahren.
  3. Das Geld, das die Renten­versicherung von den Einzahlern einnimmt, wird sofort wieder an die Rentner ausgeschüttet.
  4. Deswegen steigt die Rente nur, wenn es genug Menschen gibt, die arbeiten und in die Rente einzahlen.

Da die Wirt­schaft im Jahr zuvor stark gewachsen war, stiegen die Löhne und damit auch die Rentenbeiträge im vergangenen Jahr: Im Juli 2022 sind die Renten in West­deutsch­land um 5,35 Prozent und in den neuen Ländern um 6,12 Prozent gestiegen. Ob sie wollen oder nicht: Arbeitnehme­rinnen und Arbeitnehmern wird Monat für Monat der Rentenbeitrag vom Brutto­lohn abge­zogen.

  1. Der Beitrags­satz liegt derzeit bei 18,6 Prozent des Brutto­lohns.
  2. Davon tragen die Arbeitnehmer 9,3 Prozent selbst, 9,3 Prozent trägt der Arbeit­geber.
  3. Ein Arbeitnehmer, der 4 000 Euro brutto im Monat verdient, muss davon also 372 Euro an die Rentenkasse abführen.
  4. Tipp: Was Sie tun können, um Ihre gesetzliche Rente zu ergänzen, zeigen wir in unserem Artikel,

Einzahlen müssen Beschäftigte jedoch immer nur bis zu einer Höchst­grenze. Diese Beitrags­bemessungs­grenze liegt 2023 bei monatlich 7 300 Euro in West­deutsch­land und 7 100 Euro in Ostdeutsch­land. Auf den Brutto­lohn, der darüber hinaus fließt, zahlen weder Arbeitnehmer noch Arbeit­geber Rentenbeiträge.

Das heißt aber auch, dass die Renten­ansprüche nach oben hin begrenzt sind. Jeder Versicherte in der Renten­versicherung sammelt im Laufe seines Lebens Entgelt­punkte. Sie sind später entscheidend für die Höhe der Rente. Einen Entgelt­punkt gibt es für ein Jahr Verdienst mit dem durch­schnitt­lichen Brutto­gehalt aller Versicherten.

Ein Versicherter, der 2023 genau den Durch­schnitt von 43 142 Euro verdient und dafür Beiträge zur Renten­versicherung bezahlt, bekommt dafür einen Entgelt­punkt. Die Beiträge zur gesetzlichen Renten­versicherung liegen aktuell bei 18,6 Prozent des Brutto­gehalts.

  • Ein Entgelt­punkt „kostet” damit derzeit also 8 024 Euro.
  • Davon zahlt die Hälfte der Arbeit­geber.
  • Wer weniger als der Durch­schnitt verdient, bekommt weniger.
  • Wer mehr verdient, bekommt mehr Entgelt­punkte.
  • Ein Versicherter, der 80 Prozent des Durch­schnitts verdient, bekommt 0,8 Entgelt­punkte.
  • Ein Versicherter, der 20 Prozent mehr als der Durch­schnitt verdient, erhält 1,2 Entgelt­punkte.

Weil die Einkünfte in den neuen Bundes­ländern bisher im Schnitt nied­riger waren als in den alten Bundes­ländern, werden die Renten­ansprüche dort „künst­lich” ange­hoben. Dazu wird jedes Jahr das Lohn­niveau verglichen und damit ein Faktor fest­gelegt, mit dem Entgelt­punkte in den neuen Bundes­ländern aufgewertet werden.

  • Aktuell werden Renten­punkte in Ostdeutsch­land mit dem Umrechnungs­faktor 1,056 multipliziert.
  • Versicherte in Ostdeutsch­land bekommen also für das gleiche Gehalt etwas mehr Entgelt­punkte als in West­deutsch­land.
  • Seit 2018 wird diese Unterscheidung in Ost- und West­zeiten im Rentenrecht aber abge­baut.

Der Umrechnungs­faktor fällt deshalb in den nächsten Jahren schritt­weise geringer aus. Mit der endgültigen Rechts­angleichung zum 1. Januar 2025 wird er dann ganz wegfallen. Der zweite entscheidende Einfluss auf die Rentenhöhe ist der Renten­wert. Er besagt, wie viel ein Entgelt­punkt in diesem Jahr wert ist.

Derzeit beträgt der Renten­wert in West­deutsch­land 36,02 Euro und in Ostdeutsch­land 35,52 Euro. Im Rahmen der Wieder­ver­einigung wurde der Renten­wert in Ostdeutsch­land nied­riger angesetzt. Auch er wird jetzt aber stufen­weise angeglichen. Übrigens: Die gesetzliche Renten­versicherung ist nicht nur etwas für Arbeitnehmer.

Auch Selbst­ständige wie Bäcker, Tennis­lehrer, Schauspieler, Autoren, Optiker oder Heb­ammen sind Pflicht­versicherte im gesetzlichen Renten­system. Ihr Nachteil gegen­über Arbeitnehmern: Während bei diesen der Arbeit­geber die Hälfte des Renten­beitrags tragen muss, schultern viele pflicht­versicherte Selbst­ständige ihren obliga­torischen Rentenbeitrag alleine.

Und der ist für einige von ihnen recht happig. Ihr Beitrags­satz beträgt 18,6 Prozent ihres Einkommens. Sie können sich aber auch entscheiden, einen monatlichen Pauschalbeitrag zu zahlen. Existenz­gründer können sich in den ersten drei Jahren für einen reduzierten Rentenbeitrag entscheiden. Freiwil­lig versicherte Selbst­ständige können ihre Beitrags­höhe dagegen relativ frei wählen.

Umfassende Informationen bietet unser, Alle nicht pflicht­versicherten Selbst­ständigen und Freiberufler können freiwil­lige Beiträge in die gesetzliche Renten­versicherung einzahlen. Unbe­dingt sollten sie dies tun, wenn sie bereits einige Zeit gesetzlich pflicht­versichert waren, aber nicht auf die für eine Alters­rente notwendige Mindest­versicherungs­zeit von fünf Jahren kommen.

  • Die bis dahin fehlenden Jahre können sie mit freiwil­ligen Beiträgen auffüllen und sich so eine gesetzliche Rente sichern.
  • Aber auch sonst ist die gesetzliche Renten­versicherung für Selbst­ständige im Vergleich zu privaten Vorsorgemöglich­keiten aktuell attraktiv.
  • Für alle, die nur noch wenige Jahre bis zur Rente haben, lohnen sich freiwil­lige Einzahlungen derzeit besonders.

Tipp: Unsere Unter­suchung Freiwillige Rentenbeiträge zeigt, wann die gesetzliche Rente als Alters­vorsorge für Selbst­ständige sinn­voll ist und mit wie viel Rente sie für ihre Beiträge rechnen können. Unser Rechner zeigt, um wie viel die gesetzliche Rente durch freiwil­lige Beiträge steigt: Das Renten­niveau, das „Sicherungs­niveau vor Steuern”, wie die Bundes­regierung sagt, setzt die Rente eines Ruhe­ständ­lers, der 45 Jahre lang immer durch­schnitt­lich verdient hat, ins Verhältnis zum durch­schnitt­lichen Beschäftigten-Netto­einkommen.

  1. Laut Renten­versicherungs­bericht der Bundes­regierung beträgt das Renten­niveau derzeit 48,1 Prozent.
  2. Nach den Plänen der Bundes­regierung soll es bis 2025 nicht unter 48 Prozent sinken.
  3. Ein Absinken des Renten­niveaus heißt aber nicht, dass die individuellen Renten sinken.
  4. Die Renten werden auch künftig steigen, aber voraus­sicht­lich nicht so stark wie die Einkommen.

Mit unserem Renten­eintritts­rechner können Sie Ihre individuellen Renten­eintritts­termine bestimmen. Geben Sie Ihren Geburts­tag in das entsprechende Feld ein und wählen Sie aus, ob bei Ihnen eine Schwerbehin­derung vorliegt. Der Rechner zeigt Ihnen dann Ihre Eintritts­daten für die unterschiedlichen Renten­arten an.

Die Voraus­setzungen für die unterschiedlichen Renten finden Sie unter den entsprechenden Links. Das reguläre Renten­alter für die Arbeitnehmer steigt schritt­weise an. Je nach Jahr­gang müssen die Versicherten länger arbeiten, um die volle Rente ohne Abschläge zu erhalten. Der Renten­eintritt verschiebt sich: Menschen, die 1957 geboren wurden, dürfen beispiels­weise mit 65 Jahren und 11 Monaten in Rente gehen.

Ab dem Jahr­gang 1964 gilt dann tatsäch­lich die beschlossene Rente mit 67. Der Renten­eintritt ist für viele Menschen eine magische Grenze. Doch nicht jeder Versicherte will oder kann bis zu seiner Regel­alters­grenze arbeiten. Es gibt verschiedene Wege, schon :

Alters­rente für lang­jährig Versicherte. Voraus­setzung: Eine Mindest­versicherungs­zeit in der gesetzlichen Renten­versicherung von 35 Jahren. Bei dieser Variante muss der Frührentner Abschläge auf seine Rente in Kauf nehmen. Jeder Monat vorgezogene Rente kostet 0,3 Prozent Abschlag. Beim Jahr­gang 1964, der regulär mit 67 Jahren in Rente geht, sind es 14,4 Prozent Abschlag. Wichtig zu beachten: Durch den früheren Renten­eintritt sammelt der Versicherte weniger Entgelt­punkte als wenn er bis zu seinem regulären Renten­alter gearbeitet hätte. Tipp: Alle Informationen zu den Kosten eines früheren Renten­eintritts und den Möglich­keiten, die finanziellen Auswirkungen auszugleichen, finden Sie im Special, Alters­rente für besonders lang­jährig Versicherte. Voraus­setzung: Eine Mindest­versicherungs­zeit in der gesetzlichen Renten­versicherung von 45 Jahren. Bei dieser Variante steigt das Eintritts­alter für den Renten­beginn (zwischen dem Alter von 63 Jahren und zwei Monaten für Jahr­gang 1953 und 65 Jahren für alle ab 1964 Geborenen). Abschläge fallen bei dieser Variante nicht an. Aber die fehlenden Renten­zeiten bis zur regulären Alters­grenze sorgen auch hier für weniger Rente. Früher als andere können auch Schwerbehinderte abschlags­frei in Rente gehen. Voraus­setzung sind mindestens 35 Versicherungs­jahre. Wann genau schwerbehinderte Arbeitnehmer erst­mals Rente beziehen können, hängt – wie bei der Regel­alters­grenze – von ihrem Geburts­jahr ab. Tipp: Genauere Informationen zu den Rege­lungen für die Rente für Schwerbehinderte finden Sie im Special,

Ausführ­liche Tabellen, wer wann in Rente gehen darf, finden Sie in unserem Special, Tipp: Wer berät zur Alters­vorsorge und wie bereite ich mich auf die Beratung vor? Das erklärt unser Special, Beschäftigte, die mit einem Teil­zeit- oder Voll­zeitjob zwischen gut 450 und 1 300 Euro im Monat verdienen, zahlen seit Juli 2019 weniger Beitrag in die gesetzliche Renten­versicherung.

Wer weniger als 850 Euro bekommt, zahlt schon jetzt ein paar Euro weniger. Durch das Rentenpaket werden auch Einkommen darüber entlastet. Ein paar Euro mehr Rente gibt es für kleine Einkommen. Wer lange gearbeitet und dabei wenig verdient hat, hat vielleicht Anspruch auf die Grund­rente. Das ist ein Renten­zuschlag.

Mehr dazu in unserem Artikel, Versicherte, die das Renten­alter erreicht haben, müssen nicht zwangs­läufig in Rente gehen. Wenn der Rentner seine Regel­alter­grenze erreicht hat, kann er seine Rente beantragen und trotzdem weiter­arbeiten. Der Rentner bekäme dann seine Rente und hätte zusätzlich sein Einkommen.

Er kann sich dann entscheiden, auch nach Bewil­ligung der Regel­alters­rente weiter seinen Rentenbeitrag in die Rentenkasse einzuzahlen. Dazu muss der Arbeitnehmer seinem Arbeit­geber allerdings mitteilen, dass er weiter Rentenbeiträge zahlen möchte. Er erhöht damit seine Rente weiter, obwohl er schon eine Rente bezieht.

Tipp: Mehr zum Thema in unserem Artikel, Wenn der Versicherte die Rente erst später beantragt, steigt sie. Für jeden Monat, den er später als sein Regelrenten­alter in Rente geht, erhöht sich seine Rente um 0,5 Prozent­punkte. Beantragt er seine Rente also erst zwölf Monate nach seinem regulären Renten­eintritt, würde sich seine Rente um 6 Prozent erhöhen.

Davon unabhängig würde er mit seinem Rentenbeitrag durch die Arbeit weitere Entgelt­punkte sammeln. Nicht nur für klassische Erwerbs­tätig­keit gibt es Punkte aufs eigene Renten­konto. Auch unbe­zahlte Arbeit mit hohem gesell­schaftlichen Wert wird bei der Rente berück­sichtigt. So etwa bei Menschen, die ihre Angehörigen pflegen.

Die Rentenkasse erkennt Pflege­zeit an, wenn der Pflegebedürftige zu Hause versorgt wird und mindestens Pfle­gegrad 2 hat. Den Pfle­gegrad legt die gesetzliche oder die private Pflege­versicherung fest. Weitere Voraus­setzungen sind:

Der Pflegende muss für die Pflege mindestens zehn Stunden pro Woche regel­mäßig an mindestens zwei Tagen aufwenden. Er darf neben der Pflege­tätig­keit nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich erwerbs­tätig sein. Er darf keine Voll­rente wegen Alters beziehen, sollte er die Regel­alters­grenze erreicht haben.

Unser zeigt, wie sich der ehren­amtliche Einsatz auf die Rente auswirkt. Auch Eltern, die den Nach­wuchs groß­ziehen, den das alternde Deutsch­land dringend braucht, erwerben Renten­ansprüche ohne eigene Beiträge zahlen zu müssen. Als Kinder­erziehungs­zeiten werden sie Mutter oder Vater aufs Renten­konto gut geschrieben und sorgen für ein Rentenplus.

  • Wie hoch es pro Kind nach derzeitigen Werten ist, zeigt die Tabelle unten.
  • Eltern, deren Kinder ab 1992 geboren wurden, erhalten pro Kind drei Entgelt­punkte auf ihr Renten­konto.
  • Ein Entgelt­punkt entspricht Beiträgen in Höhe des jeweiligen Durch­schnitts­verdienstes eines Jahres.
  • Mutter oder Vater bekommen für die Kinder­erziehung eines Kindes also so viel Rente, als hätten sie drei Jahre lang durch­schnitt­lich verdient.

Die Beiträge für sie über­nimmt der Bund. Eltern, deren Kinder vor 1992 geboren sind, bekommen zwei­einhalb Renten­punkte pro Kind gutgeschrieben. Erziehungs­zeiten für ein Kind bekommt nur ein Eltern­teil ange­rechnet – derjenige, der sich über­wiegend um das Kind kümmert.

Teilen sich Mutter und Vater die Aufgabe, hat in der Regel die Mutter Anspruch auf die Kinder­erziehungs­zeit. Soll sie dem Vater ange­rechnet werden, müssen Eltern dies gemein­sam gegen­über der Renten­versicherung erklären. Wichtig: Die Erklärung gilt für maximal zwei Monate rück­wirkend. Meist bekommen Eltern die Renten­punkte für die Erziehungs­zeit zusätzlich zu Renten­punkten aus einer sozial­versicherungs­pflichtigen Beschäftigung.

Allerdings nur, solange ihr Verdienst nicht zu hoch ist. Denn Versicherte können generell nicht mehr als gut zwei Entgelt­punkte pro Jahr erhalten. Bei Eltern, die während der ersten drei Jahre nach der Geburt ihres Kindes mehr als das Doppelte des Durch­schnitts­einkommens verdienen, erhöht die Erziehungs­zeit die Rente nicht.

  1. Mehr zum Thema Erziehungs­zeit und Mütterrente finden Sie in unserem,
  2. Dass es sich gerade bei den Renten­punkten für Eltern nicht um soziale Wohl­taten handelt, betont Martin Werding, Professor für Sozial­politik und öffent­liche Finanzen an der Ruhr-Universität in Bochum.
  3. Seine Berechnungen aus dem Jahr 2016 ergaben, dass jedes Kind dem Renten­system knapp 160 000 Euro mehr bringt, als es dieses kosten wird.

„Neben ihren eigenen Rentenbeiträgen leisten Eltern durch ihre Kinder einen generativen Beitrag für den Erhalt des Systems”, erklärt er und bemängelt, dass die individuellen Renten­ansprüche zu stark an die finanziellen Beiträge gekoppelt sind, die in der Erwerbs­phase gezahlt werden.

  • Einen großen gesamt­wirt­schaftlichen Wert bescheinigt auch Norbert Schwarz, Referats­leiter im Statistischen Bundes­amt, den unbe­zahlten Leistungen privater Haushalte.
  • Bereits 2013 hatte die Behörde unbe­zahlte Haus­arbeit, Pflege und Kinder­betreuung sowie ehren­amtliche Tätig­keit zu bezahlter Arbeit ins Verhältnis gesetzt.

Mit 826 Milliarden Euro war der rechnerische Wert unbe­zahlter Arbeit höher als die Summe der Netto­gehälter aller Arbeitnehmer zusammen. Die lag bei 780 Milliarden Euro. „An diesem Verhältnis dürfte sich bis heute wenig geändert haben”, sagt er. Unabhängig.

Objektiv. Unbestechlich. Auch viele junge Menschen engagieren sich für das Gemein­wohl, etwa wenn sie ein freiwil­liges soziales oder ökologischen Jahr oder den Bundes­freiwil­ligen­dienst absol­vieren. Sie erhöhen mit ihrem gesell­schaftlichen Engagement ihre Renten­ansprüche, ohne dass sie Rentenbeiträge an die Rentenkasse zahlen müssen.

Ein freiwil­liges soziales oder ökologisches Jahr können nur Jüngere bis zur Voll­endung des 27. Lebens­jahres leisten. Bundes­freiwil­ligen­dienst können auch Ältere leisten. Rentenrecht­lich gibt es dabei kaum Unterschiede. Die Renten­versicherungs­beiträge für die Freiwil­ligen zahlen die Einrichtungen, die sie einsetzen.

Träger können soziale oder kulturelle Einrichtungen sein, etwa Schulen, Sport­ver­eine, Behinderten­werk­stätten oder Natur­schutz­verbände. Die Einsatz­stelle muss die Dienst­leistenden beim Renten­versicherungs­träger anmelden und ihm alle relevanten Informationen über­mitteln. Allzu viel können Freiwil­lige renten­mäßig allerdings nicht erwarten.

Die Beiträge bemessen sich auf Grund­lage des Taschengelds, das die Einsatz­stellen ihnen zahlen. Hinzu kommen Sach­leistungen wie Unterkunft und Verpflegung, die als geld­werter Vorteil ebenfalls in die Berechnung einfließen. Wie hoch Taschengeld und Sach­leistungen sind, hängt von der Einsatz­stelle ab.

Wer Zahlt Die Rente 05.08.2019 – Sparen hilft, um im Alter nicht arm zu sein. Doch Frauen sollten sich in Sachen Alters­vorsorge noch breiter aufstellen. Sie machen zu Hause die meiste Arbeit, riskieren. Wer Zahlt Die Rente 01.01.2023 – Mütter und Väter stehen besondere Leistungen bei der gesetzlichen Rente zu: Kinder­erziehungs­zeiten, Berück­sichtigungs­zeiten, Mütterrente, Kinder­zuschlag. Ein Über­blick. Wer Zahlt Die Rente 13.02.2023 – Eine medizi­nische Reha soll die Menschen fit für den Beruf machen. Die Stiftung Warentest erklärt, wann die Renten­versicherung zahlt und was beim Antrag zu beachten ist.

: Gesetzliche Rentenversicherung: Das sollten Sie über Ihre Rente wissen

Adblock
detector