Rentenlexikon | Beitragszahlung Pflichtversicherte Arbeitnehmer brauchen ihre Beiträge nicht allein zu zahlen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen den Beitrag je zur Hälfte. Der Beitragsanteil des Arbeitnehmers wird vom Lohn oder Gehalt einbehalten; der Arbeitgeber legt seinen Anteil dazu und überweist diesen so genannten Pflichtbeitrag an die Krankenkasse.
- Die Krankenkassen (als Einzugsstelle für Sozialversicherungsbeiträge) leiten dann die Beiträge an uns weiter.
- Dieses Verfahren nennt man Lohnabzugsverfahren.
- Beiträge für Pflegepersonen trägt die Pflegekasse (Krankenkasse).
- Zahlt ein privater Versicherer oder eine Versorgungsstelle diese Leistungen, zahlen diese Stellen auch die Beiträge.
Freiwillig Versicherte und Selbstständige zahlen ihre Beiträge in voller Höhe selbst. Beiträge für selbstständige Künstler und Publizisten (Künstlersozialversicherung) werden von der Künstlersozialkasse gezahlt; daran müssen sich die Versicherten beteiligen.
Wird Krankengeld oder Verletztengeld gezahlt, werden die Beiträge vom Versicherten und dem Leistungsträger (Krankenkasse, Unfallversicherung) je zur Hälfte getragen. Bei Versorgungsgeld, Übergangsgeld, Unterhaltsgeld, Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe werden die Beiträge von den Leistungsträgern (zum Beispiel Bundesagentur für Arbeit) allein getragen.
: Rentenlexikon | Beitragszahlung
Woher kommt das Geld für die Rente?
Wer zahlt in die gesetzliche Rentenkasse ein? – Arbeitnehmer zahlen in Deutschland verpflichtend in die gesetzliche Rente ein. Arbeitgeber übernehmen dabei die Hälfte der Einzahlungen in die Rentenkasse. Derzeit liegt der Beitragssatz bei 18,6 Prozent, jeweils 9,3 Prozent kommen also von Arbeitnehmern und Arbeitgebern.
Wie wird die Rente gezahlt?
Ihre Rente wird am letzten Bankarbeitstag des Monats ausgezahlt, für den die Rente bestimmt ist. Beispielswei se wird die Rente für den Monat Juni am Ende des Monats Juni überwiesen (wertgestellt).
Wer zahlt Rentenversicherung Arbeitgeber oder Arbeitnehmer?
Die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung für versicherungspflichtige Beschäftigte werden grundsätzlich vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer je zur Hälfte getragen. Von diesem Grundsatz gibt es allerdings mehrere Ausnahmen:
Kinderlose haben – nach Ablauf des Monats, in dem sie ihr 23. Lebensjahr vollendet haben – in der Pflegeversicherung einen Beitragszuschlag in Höhe von 0,35 Prozent der Bemessungsgrundlage zu zahlen, sodass für sie ein Arbeitnehmeranteil von 1,875 Prozent gilt, der Arbeitgeberanteil aber – wie auch bei Versicherten mit Kindern – 1,525 Prozent beträgt.Im Bundesland Sachsen beläuft sich der Arbeitgeberanteil an den Beiträgen zur Pflegeversicherung auf 1,025 Prozent und der Arbeitnehmeranteil auf 2,025 Prozent – für Kinderlose auf 2,375 Prozent – der Bemessungsgrundlage.In der knappschaftlichen Rentenversicherung beträgt im Kalenderjahr 2023 (unverändert seit 2018) der Beitragsanteil des Arbeitnehmers 9,3 Prozent und der Beitragsanteil des Arbeitgebers 15,4 Prozent vom rentenversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt.Die Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung für versicherungsfreie bzw. auf ihren Antrag befreite geringfügig entlohnt Beschäftigte hat der Arbeitgeber allein aufzubringen. Besteht Rentenversicherungspflicht, ist auch der Arbeitnehmer an der Beitragslastverteilung zur Rentenversicherung beteiligt.Besteht in der gesetzlichen Rentenversicherung für eine Beschäftigungszeit nach Ablauf des Monats, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wurde, Versicherungsfreiheit, hat lediglich der Arbeitgeber seinen Anteil am Rentenversicherungsbeitrag aufzubringen, ein Versichertenanteil fällt nicht an. Im Kalenderjahr 2022 beträgt der Arbeitgeberanteil in der allgemeinen Rentenversicherung 9,3 Prozent und in der knappschaftlichen Rentenversicherung 15,4 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Arbeitsentgelts.Seit dem 1. Januar 2022 hat der Arbeitgeber (wie vor 2017) auch seinen Anteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag für versicherungsfreie Arbeitnehmer zu entrichten, die er über den Monat des Erreichens der Regelaltersgrenze hinaus beschäftigt. Der Versichertenanteil fällt nicht an. Der Arbeitgeberanteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag beträgt im Jahr 2023 für alle Arbeitgeber 1,3 %.Im Übergangsbereich (520,01 Euro bis 2.000,00 Euro) ergibt sich die Beitragslastverteilung in drei Schritten. Zunächst wird der Gesamtbetrag der Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- sowie Arbeitslosenversicherung aus einem reduzierten Arbeitsentgelt ermittelt. Im 2. Schritt wird – wiederum ausgehend von einem fiktiven, reduzierten Arbeitsentgelt – der Arbeitnehmerbeitragsanteil an den Beiträgen ermittelt. Die Differenz zwischen Gesamtbeitrag und Arbeitnehmerbeitragsanteil ergibt den Arbeitgeberbeitragsanteil.Für Auszubildende mit einem Arbeitsentgelt bis zu monatlich 325 Euro trägt der Arbeitgeber den Sozialversicherungsbeitrag allein. Dies gilt auch für den Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung, der aus dem Arbeitsentgelt und dem durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz berechnet wird. Wird der Grenzwert in einem Monat aufgrund einer Einmalzahlung überschritten, so trägt der Arbeitgeber die Beiträge aus 325 Euro allein; die Beiträge aus dem übersteigenden Betrag werden vom Arbeitgeber und Auszubildenden je zur Hälfte getragen. Auch für die Berechnung des Zusatzbeitrages aus dem übersteigenden Betrag ist nicht der kassenindividuelle, sondern der durchschnittliche Zusatzbetragssatz maßgebend.
Abweichende Vereinbarungen zur Beitragslastverteilung, die zum Nachteil des Arbeitnehmers führen, sind nichtig.
Was zahlt die gesetzliche Rentenversicherung?
Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten, berücksichtigt dabei Kindererziehung (sogenannte Mütterrente) und ist Reha-Träger.
Wie funktioniert die Rente in Deutschland?
Wie funktioniert die gesetzliche Rentenversicherung? – Die gesetzliche Rentenversicherung basiert auf dem Umlageverfahren. Die eingezahlten Beiträge werden also nicht angespart, sondern sofort wieder an die heutige Rentengeneration ausgezahlt. Der aktuelle Beitragssatz beträgt 18,6 Prozent vom Bruttolohn und wird hälftig vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer finanziert.
- Ungefähr ein Drittel der Einnahmen der Rentenversicherung steuert der Bundeshaushalt bei (Bundeszuschuss).
- Mit den Beitragszahlungen entsteht ein Anspruch auf eine eigene, spätere Rente.
- Deren Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab (u.a.
- Vom Umfang der eigenen Rentenbeiträge und vom Zeitraum der Beitragszahlungen).
Die gesetzliche Rente ist eine lebenslange monatliche Leistung. Rechenbeispiel: Max Muster bezieht ein monatliches Bruttogehalt von 1.500 Euro. Neben der Lohnsteuer und den anderen Sozialversicherungen (Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) werden davon die Beiträge zur Rentenversicherung abgezogen.
Wo bleibt die Rente?
Fast jeder hat ein Rentenkonto – Alle Monate, die wichtig sind für Ihre Rente, müssen in Ihrem Rentenkonto (wird Versicherungskonto genannt) gespeichert werden. Unter anderem sind das Ihre Ausbildungs-, Berufs- und Kindererziehungszeiten, aber auch Zeiten, in denen Sie Angehörige pflegen.
Im Laufe Ihres Lebens kommen so verschiedene rentenrechtlich bedeutende Zeiten zusammen. Zusätzlich zu den bedeutenden Zeiten enthält Ihr Versicherungskonto noch Ihre persönlichen Daten, wie Ihren Namen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Adresse. Damit bildet Ihr Versicherungskonto die Berechnungsgrundlage für Ihre spätere Rente.
Beiträge, die Ihr Arbeitgeber für Sie einzahlt, werden automatisch im Konto gespeichert. Das gilt jedoch nicht für alle rentenrechtlichen Zeiten. Zeiten der Kindererziehung oder der Pflege eines Angehörigen können wir erst dann Ihrem Rentenkonto hinzufügen, wenn Sie uns darüber informieren.
Bitte überprüfen Sie regelmäßig die Vollständigkeit der Daten, die uns übermittelt werden. Dabei hilft Ihnen die Renteninformation, die Ihnen automatisch einmal im Jahr zugesandt wird. Entdecken Sie in Ihrem Versicherungskonto eine Lücke, schließen Sie diese möglichst gleich. Je länger der fragliche Zeitraum zurückliegt, desto schwieriger kann es für Sie werden, fehlende Nachweise und Unterlagen zu beschaffen.
Auch falls Zeiten fehlerhaft gespeichert sind, sorgen Sie bitte möglichst zeitnah für eine Richtigstellung. Beratungstermin vereinbaren Tipp: Heben Sie Ausbildungsnachweise, Gehalts- und Lohnunterlagen auf. So können Sie auf alle wichtigen Dokumente zugreifen.
Wie hoch ist die gesetzliche Rente in Deutschland?
Beitragssatz zur Rentenversicherung in Prozent | |
---|---|
ab 1.1.2015 monatlich | 18,7 |
ab 1.1.2018 monatlich | 18,6 |
Welche Beiträge zahlt Arbeitgeber?
Arbeitgeberanteil – Die Abgaben zur Sozialversicherung werden auf den Brutto-Lohn des Arbeitnehmers berechnet. Konkret zahlt der Arbeitgeber die Hälfte des Rentenbeitrags in Höhe von 9,35 Prozent, die Hälfte zur gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe von 7,3 Prozent, einen Anteil zur Arbeitslosenversicherung in Höhe von 1,5 Prozent und einen Beitrag in Höhe von 1,275 Prozent zur Pflegeversicherung,
Arbeitgeberanteil | Arbeitnehmeranteil | |
---|---|---|
Rentenversicherung | 9,35 % | 9,35 % |
Krankenversicherung | 7,3 % | 7,3 % |
Arbeitslosenversicherung | 1,5 % | 1,5 % |
Pflegeversicherung | 1,275 % | 1,275 % Zuschlag für Kinderlose ab 23 Jahren: 0,25 % |
Gesetzliche Unfallversicherung | 1,6 % | 0% |
Für die Berechnung der Lohnnebenkosten kann auch der Arbeitgeber den Brutto Netto Rechner nutzen. Die Lohnnebenkosten ähneln, bis auf die Unfallversicheurng, denen der Steuern und Sozialabgaben der Arbeitnehmern. Nettolohn berechnen
Warum muss der Arbeitgeber für Rentner Rentenversicherung zahlen?
Beschäftigung von Rentnern und Arbeitslosenversicherung – Der Rentenbezug einer Altersvollrente hat keine Auswirkungen in der Arbeitslosenversicherung. Hier besteht Versicherungs- und damit Beitragsfreiheit wegen Vollendung des für den Anspruch auf Regelaltersrente notwendigen Lebensjahres.
Was zahlt der Arbeitgeber für mich?
Gesetzliche Lohnnebenkosten für Arbeitgeber – Für jeden angestellten Mitarbeiter muss der Arbeitgeber Beiträge an die gesetzliche Sozialversicherung zahlen. Die SV-Beiträge und weitere Umlagen machen durchschnittlich 21 Prozent des Bruttogehalts aus. Neben dem Arbeitgeberanteil muss der Arbeitnehmer ebenfalls Sozialversicherungsbeiträge einzahlen.
Wie legt die Rentenversicherung Ihr Geld an?
Berlin/Bad Homburg ( sth ). Die Rücklagen der gesetzlichen Rentenversicherung müssen absolut sicher angelegt werden, kurzfristig verfügbar sein – und sollen zugleich so viel Profit wie möglich einbringen. Das ergibt sich aus den Anlagevorschriften für die Deutsche Rentenversicherung.
- Nach Angaben des Leiters des Geschäftsbereichs Finanzen bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, Ulrich Reineke, sind Sicherheit und Liquidität die entscheidenden Kriterien, nach denen die Rentenversicherer ihre nicht unmittelbar für Rentenzahlungen benötigten Rücklagen anlegen müssen.
- Aber auch einen möglichst hohen Zinsgewinn müssen die Anlageexperten der Deutschen Rentenversicherung im Blick haben.
Dabei richteten sie sich streng “nach gesetzlichen Vorgaben”, betont Reineke. So dürfen die in die Kassen der Rentenversicherung fließenden Beiträge und Steuern nur in bestimmte Anlageformen fließen. Dazu zählen nach Angaben Reinekes zum Beispiel Bankeinlagen mit Einlagensicherung, festverzinsliche Wertpapiere, Anteile an Geldmarktfonds oder Anteile an Spezialfonds mit Rentenpapieren.
Warum sind die Renten in Deutschland so niedrig?
Rentenniveau in Europa, Kanada und Japan: Deutschland im unteren Drittel – In Deutschland erhalten Ruheständler rund 50 Prozent ihres früheren Nettogehalts. © Cavan Images/Imago Um die Renten zwischen den Ländern zu vergleichen, wird das sogenannte Rentenniveau hinzugezogen. Das Rentenniveau zeigt den Zusammenhang zwischen den Löhnen von Arbeitnehmer:innen und den Renten auf.
Land | Rentenniveau |
---|---|
Dänemark | 84,0 |
Deutschland | 52,9 |
Finnland | 63,2 |
Frankreich | 74,4 |
Großbritannien | 58,1 |
Italien | 81,7 |
Japan | 38,7 |
Kanada | 46,4 |
Niederlande | 89,2 |
Norwegen | 55,7 |
Österreich | 87,1 |
Polen | 36,5 |
Schweden | 56,2 |
Schweiz | 50,7 |
Spanien | 80,3 |
Das deutsche Rentenniveau ist also mit 52,9 Prozent im Vergleich zu vielen anderen Ländern niedrig. Und weil in den nächsten zehn Jahren noch viel mehr Rentner:innen hinzukommen werden, die Arbeitnehmer:innen aber nicht in gleichen Maße ansteigen, wird das Rentenniveau in Deutschland sinken.
Wie voll ist die Rentenkasse?
Gesetzliche Rentenversicherung: Das sollten Sie über Ihre Rente wissen Dicke Fische. Die ziehen die wenigsten mit der gesetzlichen Rente an Land – trotzdem sollte man über die Rente Bescheid wissen. © Roman Klonek Die gesetzliche Rente ist für viele Haushalte die finanzielle Basis im Alter.
- Hier erhalten Sie alle Informationen zu Beiträgen, Rentenhöhe und Renteneintrittsalter.
- Inhalt Die gesetzliche Rente funktioniert im sogenannten Umlageverfahren.
- Das Geld, das die Rentenversicherung von den Einzahlern einnimmt, wird sofort wieder an die Rentner ausgeschüttet.
- Deswegen steigt die Rente nur, wenn es genug Menschen gibt, die arbeiten und in die Rente einzahlen.
Da die Wirtschaft im Jahr zuvor stark gewachsen war, stiegen die Löhne und damit auch die Rentenbeiträge im vergangenen Jahr: Im Juli 2022 sind die Renten in Westdeutschland um 5,35 Prozent und in den neuen Ländern um 6,12 Prozent gestiegen. Ob sie wollen oder nicht: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wird Monat für Monat der Rentenbeitrag vom Bruttolohn abgezogen.
- Der Beitragssatz liegt derzeit bei 18,6 Prozent des Bruttolohns.
- Davon tragen die Arbeitnehmer 9,3 Prozent selbst, 9,3 Prozent trägt der Arbeitgeber.
- Ein Arbeitnehmer, der 4 000 Euro brutto im Monat verdient, muss davon also 372 Euro an die Rentenkasse abführen.
- Tipp: Was Sie tun können, um Ihre gesetzliche Rente zu ergänzen, zeigen wir in unserem Artikel,
Einzahlen müssen Beschäftigte jedoch immer nur bis zu einer Höchstgrenze. Diese Beitragsbemessungsgrenze liegt 2023 bei monatlich 7 300 Euro in Westdeutschland und 7 100 Euro in Ostdeutschland. Auf den Bruttolohn, der darüber hinaus fließt, zahlen weder Arbeitnehmer noch Arbeitgeber Rentenbeiträge.
Das heißt aber auch, dass die Rentenansprüche nach oben hin begrenzt sind. Jeder Versicherte in der Rentenversicherung sammelt im Laufe seines Lebens Entgeltpunkte. Sie sind später entscheidend für die Höhe der Rente. Einen Entgeltpunkt gibt es für ein Jahr Verdienst mit dem durchschnittlichen Bruttogehalt aller Versicherten.
Ein Versicherter, der 2023 genau den Durchschnitt von 43 142 Euro verdient und dafür Beiträge zur Rentenversicherung bezahlt, bekommt dafür einen Entgeltpunkt. Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung liegen aktuell bei 18,6 Prozent des Bruttogehalts.
- Ein Entgeltpunkt „kostet” damit derzeit also 8 024 Euro.
- Davon zahlt die Hälfte der Arbeitgeber.
- Wer weniger als der Durchschnitt verdient, bekommt weniger.
- Wer mehr verdient, bekommt mehr Entgeltpunkte.
- Ein Versicherter, der 80 Prozent des Durchschnitts verdient, bekommt 0,8 Entgeltpunkte.
- Ein Versicherter, der 20 Prozent mehr als der Durchschnitt verdient, erhält 1,2 Entgeltpunkte.
Weil die Einkünfte in den neuen Bundesländern bisher im Schnitt niedriger waren als in den alten Bundesländern, werden die Rentenansprüche dort „künstlich” angehoben. Dazu wird jedes Jahr das Lohnniveau verglichen und damit ein Faktor festgelegt, mit dem Entgeltpunkte in den neuen Bundesländern aufgewertet werden.
- Aktuell werden Rentenpunkte in Ostdeutschland mit dem Umrechnungsfaktor 1,056 multipliziert.
- Versicherte in Ostdeutschland bekommen also für das gleiche Gehalt etwas mehr Entgeltpunkte als in Westdeutschland.
- Seit 2018 wird diese Unterscheidung in Ost- und Westzeiten im Rentenrecht aber abgebaut.
Der Umrechnungsfaktor fällt deshalb in den nächsten Jahren schrittweise geringer aus. Mit der endgültigen Rechtsangleichung zum 1. Januar 2025 wird er dann ganz wegfallen. Der zweite entscheidende Einfluss auf die Rentenhöhe ist der Rentenwert. Er besagt, wie viel ein Entgeltpunkt in diesem Jahr wert ist.
Derzeit beträgt der Rentenwert in Westdeutschland 36,02 Euro und in Ostdeutschland 35,52 Euro. Im Rahmen der Wiedervereinigung wurde der Rentenwert in Ostdeutschland niedriger angesetzt. Auch er wird jetzt aber stufenweise angeglichen. Übrigens: Die gesetzliche Rentenversicherung ist nicht nur etwas für Arbeitnehmer.
Auch Selbstständige wie Bäcker, Tennislehrer, Schauspieler, Autoren, Optiker oder Hebammen sind Pflichtversicherte im gesetzlichen Rentensystem. Ihr Nachteil gegenüber Arbeitnehmern: Während bei diesen der Arbeitgeber die Hälfte des Rentenbeitrags tragen muss, schultern viele pflichtversicherte Selbstständige ihren obligatorischen Rentenbeitrag alleine.
Und der ist für einige von ihnen recht happig. Ihr Beitragssatz beträgt 18,6 Prozent ihres Einkommens. Sie können sich aber auch entscheiden, einen monatlichen Pauschalbeitrag zu zahlen. Existenzgründer können sich in den ersten drei Jahren für einen reduzierten Rentenbeitrag entscheiden. Freiwillig versicherte Selbstständige können ihre Beitragshöhe dagegen relativ frei wählen.
Umfassende Informationen bietet unser, Alle nicht pflichtversicherten Selbstständigen und Freiberufler können freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Unbedingt sollten sie dies tun, wenn sie bereits einige Zeit gesetzlich pflichtversichert waren, aber nicht auf die für eine Altersrente notwendige Mindestversicherungszeit von fünf Jahren kommen.
- Die bis dahin fehlenden Jahre können sie mit freiwilligen Beiträgen auffüllen und sich so eine gesetzliche Rente sichern.
- Aber auch sonst ist die gesetzliche Rentenversicherung für Selbstständige im Vergleich zu privaten Vorsorgemöglichkeiten aktuell attraktiv.
- Für alle, die nur noch wenige Jahre bis zur Rente haben, lohnen sich freiwillige Einzahlungen derzeit besonders.
Tipp: Unsere Untersuchung Freiwillige Rentenbeiträge zeigt, wann die gesetzliche Rente als Altersvorsorge für Selbstständige sinnvoll ist und mit wie viel Rente sie für ihre Beiträge rechnen können. Unser Rechner zeigt, um wie viel die gesetzliche Rente durch freiwillige Beiträge steigt: Das Rentenniveau, das „Sicherungsniveau vor Steuern”, wie die Bundesregierung sagt, setzt die Rente eines Ruheständlers, der 45 Jahre lang immer durchschnittlich verdient hat, ins Verhältnis zum durchschnittlichen Beschäftigten-Nettoeinkommen.
- Laut Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung beträgt das Rentenniveau derzeit 48,1 Prozent.
- Nach den Plänen der Bundesregierung soll es bis 2025 nicht unter 48 Prozent sinken.
- Ein Absinken des Rentenniveaus heißt aber nicht, dass die individuellen Renten sinken.
- Die Renten werden auch künftig steigen, aber voraussichtlich nicht so stark wie die Einkommen.
Mit unserem Renteneintrittsrechner können Sie Ihre individuellen Renteneintrittstermine bestimmen. Geben Sie Ihren Geburtstag in das entsprechende Feld ein und wählen Sie aus, ob bei Ihnen eine Schwerbehinderung vorliegt. Der Rechner zeigt Ihnen dann Ihre Eintrittsdaten für die unterschiedlichen Rentenarten an.
Die Voraussetzungen für die unterschiedlichen Renten finden Sie unter den entsprechenden Links. Das reguläre Rentenalter für die Arbeitnehmer steigt schrittweise an. Je nach Jahrgang müssen die Versicherten länger arbeiten, um die volle Rente ohne Abschläge zu erhalten. Der Renteneintritt verschiebt sich: Menschen, die 1957 geboren wurden, dürfen beispielsweise mit 65 Jahren und 11 Monaten in Rente gehen.
Ab dem Jahrgang 1964 gilt dann tatsächlich die beschlossene Rente mit 67. Der Renteneintritt ist für viele Menschen eine magische Grenze. Doch nicht jeder Versicherte will oder kann bis zu seiner Regelaltersgrenze arbeiten. Es gibt verschiedene Wege, schon :
Altersrente für langjährig Versicherte. Voraussetzung: Eine Mindestversicherungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung von 35 Jahren. Bei dieser Variante muss der Frührentner Abschläge auf seine Rente in Kauf nehmen. Jeder Monat vorgezogene Rente kostet 0,3 Prozent Abschlag. Beim Jahrgang 1964, der regulär mit 67 Jahren in Rente geht, sind es 14,4 Prozent Abschlag. Wichtig zu beachten: Durch den früheren Renteneintritt sammelt der Versicherte weniger Entgeltpunkte als wenn er bis zu seinem regulären Rentenalter gearbeitet hätte. Tipp: Alle Informationen zu den Kosten eines früheren Renteneintritts und den Möglichkeiten, die finanziellen Auswirkungen auszugleichen, finden Sie im Special, Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Voraussetzung: Eine Mindestversicherungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung von 45 Jahren. Bei dieser Variante steigt das Eintrittsalter für den Rentenbeginn (zwischen dem Alter von 63 Jahren und zwei Monaten für Jahrgang 1953 und 65 Jahren für alle ab 1964 Geborenen). Abschläge fallen bei dieser Variante nicht an. Aber die fehlenden Rentenzeiten bis zur regulären Altersgrenze sorgen auch hier für weniger Rente. Früher als andere können auch Schwerbehinderte abschlagsfrei in Rente gehen. Voraussetzung sind mindestens 35 Versicherungsjahre. Wann genau schwerbehinderte Arbeitnehmer erstmals Rente beziehen können, hängt – wie bei der Regelaltersgrenze – von ihrem Geburtsjahr ab. Tipp: Genauere Informationen zu den Regelungen für die Rente für Schwerbehinderte finden Sie im Special,
Ausführliche Tabellen, wer wann in Rente gehen darf, finden Sie in unserem Special, Tipp: Wer berät zur Altersvorsorge und wie bereite ich mich auf die Beratung vor? Das erklärt unser Special, Beschäftigte, die mit einem Teilzeit- oder Vollzeitjob zwischen gut 450 und 1 300 Euro im Monat verdienen, zahlen seit Juli 2019 weniger Beitrag in die gesetzliche Rentenversicherung.
Wer weniger als 850 Euro bekommt, zahlt schon jetzt ein paar Euro weniger. Durch das Rentenpaket werden auch Einkommen darüber entlastet. Ein paar Euro mehr Rente gibt es für kleine Einkommen. Wer lange gearbeitet und dabei wenig verdient hat, hat vielleicht Anspruch auf die Grundrente. Das ist ein Rentenzuschlag.
Mehr dazu in unserem Artikel, Versicherte, die das Rentenalter erreicht haben, müssen nicht zwangsläufig in Rente gehen. Wenn der Rentner seine Regelaltergrenze erreicht hat, kann er seine Rente beantragen und trotzdem weiterarbeiten. Der Rentner bekäme dann seine Rente und hätte zusätzlich sein Einkommen.
Er kann sich dann entscheiden, auch nach Bewilligung der Regelaltersrente weiter seinen Rentenbeitrag in die Rentenkasse einzuzahlen. Dazu muss der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber allerdings mitteilen, dass er weiter Rentenbeiträge zahlen möchte. Er erhöht damit seine Rente weiter, obwohl er schon eine Rente bezieht.
Tipp: Mehr zum Thema in unserem Artikel, Wenn der Versicherte die Rente erst später beantragt, steigt sie. Für jeden Monat, den er später als sein Regelrentenalter in Rente geht, erhöht sich seine Rente um 0,5 Prozentpunkte. Beantragt er seine Rente also erst zwölf Monate nach seinem regulären Renteneintritt, würde sich seine Rente um 6 Prozent erhöhen.
Davon unabhängig würde er mit seinem Rentenbeitrag durch die Arbeit weitere Entgeltpunkte sammeln. Nicht nur für klassische Erwerbstätigkeit gibt es Punkte aufs eigene Rentenkonto. Auch unbezahlte Arbeit mit hohem gesellschaftlichen Wert wird bei der Rente berücksichtigt. So etwa bei Menschen, die ihre Angehörigen pflegen.
Die Rentenkasse erkennt Pflegezeit an, wenn der Pflegebedürftige zu Hause versorgt wird und mindestens Pflegegrad 2 hat. Den Pflegegrad legt die gesetzliche oder die private Pflegeversicherung fest. Weitere Voraussetzungen sind:
Der Pflegende muss für die Pflege mindestens zehn Stunden pro Woche regelmäßig an mindestens zwei Tagen aufwenden. Er darf neben der Pflegetätigkeit nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich erwerbstätig sein. Er darf keine Vollrente wegen Alters beziehen, sollte er die Regelaltersgrenze erreicht haben.
Unser zeigt, wie sich der ehrenamtliche Einsatz auf die Rente auswirkt. Auch Eltern, die den Nachwuchs großziehen, den das alternde Deutschland dringend braucht, erwerben Rentenansprüche ohne eigene Beiträge zahlen zu müssen. Als Kindererziehungszeiten werden sie Mutter oder Vater aufs Rentenkonto gut geschrieben und sorgen für ein Rentenplus.
- Wie hoch es pro Kind nach derzeitigen Werten ist, zeigt die Tabelle unten.
- Eltern, deren Kinder ab 1992 geboren wurden, erhalten pro Kind drei Entgeltpunkte auf ihr Rentenkonto.
- Ein Entgeltpunkt entspricht Beiträgen in Höhe des jeweiligen Durchschnittsverdienstes eines Jahres.
- Mutter oder Vater bekommen für die Kindererziehung eines Kindes also so viel Rente, als hätten sie drei Jahre lang durchschnittlich verdient.
Die Beiträge für sie übernimmt der Bund. Eltern, deren Kinder vor 1992 geboren sind, bekommen zweieinhalb Rentenpunkte pro Kind gutgeschrieben. Erziehungszeiten für ein Kind bekommt nur ein Elternteil angerechnet – derjenige, der sich überwiegend um das Kind kümmert.
Teilen sich Mutter und Vater die Aufgabe, hat in der Regel die Mutter Anspruch auf die Kindererziehungszeit. Soll sie dem Vater angerechnet werden, müssen Eltern dies gemeinsam gegenüber der Rentenversicherung erklären. Wichtig: Die Erklärung gilt für maximal zwei Monate rückwirkend. Meist bekommen Eltern die Rentenpunkte für die Erziehungszeit zusätzlich zu Rentenpunkten aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung.
Allerdings nur, solange ihr Verdienst nicht zu hoch ist. Denn Versicherte können generell nicht mehr als gut zwei Entgeltpunkte pro Jahr erhalten. Bei Eltern, die während der ersten drei Jahre nach der Geburt ihres Kindes mehr als das Doppelte des Durchschnittseinkommens verdienen, erhöht die Erziehungszeit die Rente nicht.
- Mehr zum Thema Erziehungszeit und Mütterrente finden Sie in unserem,
- Dass es sich gerade bei den Rentenpunkten für Eltern nicht um soziale Wohltaten handelt, betont Martin Werding, Professor für Sozialpolitik und öffentliche Finanzen an der Ruhr-Universität in Bochum.
- Seine Berechnungen aus dem Jahr 2016 ergaben, dass jedes Kind dem Rentensystem knapp 160 000 Euro mehr bringt, als es dieses kosten wird.
„Neben ihren eigenen Rentenbeiträgen leisten Eltern durch ihre Kinder einen generativen Beitrag für den Erhalt des Systems”, erklärt er und bemängelt, dass die individuellen Rentenansprüche zu stark an die finanziellen Beiträge gekoppelt sind, die in der Erwerbsphase gezahlt werden.
- Einen großen gesamtwirtschaftlichen Wert bescheinigt auch Norbert Schwarz, Referatsleiter im Statistischen Bundesamt, den unbezahlten Leistungen privater Haushalte.
- Bereits 2013 hatte die Behörde unbezahlte Hausarbeit, Pflege und Kinderbetreuung sowie ehrenamtliche Tätigkeit zu bezahlter Arbeit ins Verhältnis gesetzt.
Mit 826 Milliarden Euro war der rechnerische Wert unbezahlter Arbeit höher als die Summe der Nettogehälter aller Arbeitnehmer zusammen. Die lag bei 780 Milliarden Euro. „An diesem Verhältnis dürfte sich bis heute wenig geändert haben”, sagt er. Unabhängig.
Objektiv. Unbestechlich. Auch viele junge Menschen engagieren sich für das Gemeinwohl, etwa wenn sie ein freiwilliges soziales oder ökologischen Jahr oder den Bundesfreiwilligendienst absolvieren. Sie erhöhen mit ihrem gesellschaftlichen Engagement ihre Rentenansprüche, ohne dass sie Rentenbeiträge an die Rentenkasse zahlen müssen.
Ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr können nur Jüngere bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres leisten. Bundesfreiwilligendienst können auch Ältere leisten. Rentenrechtlich gibt es dabei kaum Unterschiede. Die Rentenversicherungsbeiträge für die Freiwilligen zahlen die Einrichtungen, die sie einsetzen.
Träger können soziale oder kulturelle Einrichtungen sein, etwa Schulen, Sportvereine, Behindertenwerkstätten oder Naturschutzverbände. Die Einsatzstelle muss die Dienstleistenden beim Rentenversicherungsträger anmelden und ihm alle relevanten Informationen übermitteln. Allzu viel können Freiwillige rentenmäßig allerdings nicht erwarten.
Die Beiträge bemessen sich auf Grundlage des Taschengelds, das die Einsatzstellen ihnen zahlen. Hinzu kommen Sachleistungen wie Unterkunft und Verpflegung, die als geldwerter Vorteil ebenfalls in die Berechnung einfließen. Wie hoch Taschengeld und Sachleistungen sind, hängt von der Einsatzstelle ab.
05.08.2019 – Sparen hilft, um im Alter nicht arm zu sein. Doch Frauen sollten sich in Sachen Altersvorsorge noch breiter aufstellen. Sie machen zu Hause die meiste Arbeit, riskieren.
01.01.2023 – Mütter und Väter stehen besondere Leistungen bei der gesetzlichen Rente zu: Kindererziehungszeiten, Berücksichtigungszeiten, Mütterrente, Kinderzuschlag. Ein Überblick.
13.02.2023 – Eine medizinische Reha soll die Menschen fit für den Beruf machen. Die Stiftung Warentest erklärt, wann die Rentenversicherung zahlt und was beim Antrag zu beachten ist.
: Gesetzliche Rentenversicherung: Das sollten Sie über Ihre Rente wissen