Sozialversicherung – Rentenantrag stellen Die gesetzliche Rentenversicherung ist ein Teil der gesetzlichen Sozialversicherung. Wenn Sie eine Rente nach der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen möchten, können Sie den Antrag beim Versicherungsamt im Kundencenter des Versorgungsamtes stellen.
Wie und wo muss ich Rente beantragen?
Verschiedene Wege –
Online Sie stehen kurz vor der Rente, fühlen sich gut informiert und möchten den Antrag selbst stellen? Oder wollen Sie Ihr Rentenversicherungskonto klären? Dann geht das unkompliziert von Ihrem PC aus mit unseren Bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihr erster Ansprechpartner, um Anträge aufzunehmen, ist Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung, der diese Aufgabe gesetzlich obliegt. Versichertenberater Auch die ehrenamtlichen helfen Ihnen gerne bei der Antragsstellung weiter. Auskunfts- und Beratungsstellen Wenn Sie eine persönliche Beratung benötigen, dann kommen Sie bei uns vorbei. Buchen Sie dazu einen Termin – am besten
Welche Unterlagen für Rente mit 64?
Früher in Rente je nach Alter: – Die Rente mit 50 ist nur theoretisch möglich – und dies auch nur, wenn mit privatem Geld vorgesorgt wurde. Eine staatliche Rente wird für 50 Jahre alte Personen nicht ausgezahlt. ( Ausnahmen gibt es für Menschen mit Behinderung und für Berufssoldaten.) Der Hintergrund: Für jeden Monat, der zum eigentlichen Rentenbeginn fehlt, werden 0,3 Prozent vom eigentlichen Rentenanspruch abgezogen.
- Da der größtmögliche Abzug der staatlichen Rente bei 14,4 Prozent liegt, ergibt sich ein Renteneintritt, der maximal 4 Jahren vor der Regelaltersgrenze liegt (14,4 Prozent geteilt durch 0,3 Prozent sind gleich 48 Monate).
- Bei einem Renteneintrittsalter von 67 Jahren kann man also frühestens mit 63 Jahren in Rente gehen.
Wer mit privatem Vermögen die Rente mit 50 finanzieren möchte, kann sich an folgender Beispielrechnung orientieren: Rechnet man mit einer Lebenserwartung von 85 Jahren und möchte auf ein monatliches Budget von 1.000 Euro zurückgreifen, benötigt man eine Ersparnis von insgesamt 420.000 Euro – ungeachtet eventueller weiterer Einkünfte.
Bei einer Lebenserwartung von 90 Jahren sind bereits 480.000 Euro nötig. Berücksichtigt man eine Kapitalverzinsung von z.B.2 Prozent, liegt das verbrauchte Kapital beim letztgenannten Beispiel bei immerhin noch 330.000 Euro. Auch die Rente mit 55 ist im Regelfall nicht möglich, (Ausnahmen gibt es auch hier für Menschen mit Behinderung sowie für Berufssoldaten.) Allerdings gibt es die Möglichkeit, in Altersteilzeit zu wechseln,
Der Arbeitnehmer muss hierfür das 55. Lebensjahr vollendet haben. Die Arbeitszeit wird bei der Altersteilzeit reduziert, die Einkünfte fallen in der Regel also geringer aus. Durch das geringere Gehalt werden allerdings auch weniger Rentenpunkte angespart, so dass die Rente geringer ausfällt als bei einer vollen Arbeitsstelle.
In einigen Fällen wird die Altersteilzeit staatlich gefördert, wenn durch die Teilzeit Arbeitsplätze für jüngere Menschen entstehen. Mehr Infos zur Altersteilzeit erfahren Sie im Abschnitt „ Altersteilzeit ermöglicht Rente ohne Abzüge “. Ein Renteneintritt mit 60 Jahren ist in den allermeisten Fällen nicht möglich, es sei denn, es liegt eine Schwerbehinderung vor.
Andernfalls können nach 1952 Geborene frühestens mit 63 in Rente gehen, inklusive Abschlägen. Wer dennoch mit 60 Jahren in Rente gehen möchte, der verzichtet bis zu seinem 63. Geburtstag komplett auf die gesetzliche Rente, Da somit 3 Einzahlungsjahre fehlen, fällt die Rentenzahlung ab 63 somit geringer aus.
vor dem Jahr 1952 geboren wurden, mindestens 15 Versicherungsjahre gearbeitet haben und nach dem 40. Geburtstag noch weitere 10 Versicherungsjahre arbeiten.
Diese Frauen können die Frauenrente beantragen. Mit dem Antrag müssen sie sich allerdings auf Abschläge von 18 Prozent gefasst machen. Mit 61 Jahren können theoretisch all diejenigen frühzeitig in Rente gehen, deren Regelaltersgrenze bei 65 liegt – jedoch mit Abschlägen in Höhe der maximalen 14,4 Prozent.
- Des Weiteren können Personen mit einer 50-prozentigen und nachgewiesenen Schwerbehinderung vorzeitig in Rente gehen.
- Dies gilt für all jene, die zwischen 1958 und 1963 geboren sind.
- Zeit mit Arbeitslosengeld überbrücken Für Personen, deren Regelaltersgrenze bei 67 Jahren liegt, gibt es die Möglichkeit, die Zeit mit Arbeitslosengeld beziehungsweise Bürgergeld (früher: Arbeitslosengeld II/Hartz IV) zu überbrücken.
Ab 58 Jahren stehen Ihnen als langjährig Angestellter 2 Jahre Arbeitslosengeld zu. Diese können Sie jetzt einsetzen, um die Zeit bis zu Ihrem frühzeitigen Renteneintritt (frühestens mit 63) finanziell zu überbrücken. Mehr dazu erfahren Sie weiter unten,
Personen mit einer attestierten 50-prozentigen Schwerbehinderung mit Geburtsjahr nach 1964 Langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute mit Geburtsjahr nach 1964 (für alle, die zwischen 1951 und 1963 geboren sind, wird die Altersgrenze stufenweise von 60 auf 62 gehoben)
Arbeitslosengeldbezug vor der Rente Auch hier ist die Option des Bezugs von Arbeitslosengeldes beziehungsweise Bürgergeldes möglich. Für 1 Jahr kann Arbeitslosengeld bezogen werden, um die Zeit bis zum frühzeitigen Renteneintritt mit 63 zu überbrücken.
- Mit 63 Jahren können all diejenigen ohne Abschläge in Rente gehen, die mindestens 45 Jahre lang in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt haben.
- Diese gelten dann als besonders langjährig Versicherte,
- Dies gilt jedoch nur für diejenigen, die vor 1953 geboren sind.
- Wer mindestens 35 Beitragsjahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, kann ebenfalls mit 63 in Rente gehen – dann jedoch mit Abschlägen,
Besonders langjährig Versicherte, das heißt alle, die mindestens 45 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben, können auch mit 64 abschlagsfrei in Rente gehen. Jedoch gilt dies nur für diejenigen, die zwischen 1953 und 1963 geboren sind. Hat man nur 35 Beitragsjahre vorzuweisen, kann man mit Abschlägen von 10,8 Prozent (da 3 Jahre früher) mit 64 in Rente gehen.
All diejenigen, die mindestens 45 Beitragsjahre in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt haben, können mit 65 ohne Abschläge in Rente gehen. Dies gilt für alle Personen, die nach 1964 geboren sind. Außerdem haben alle Personen, die vor 1958 geboren sind, im Laufe ihres 65. Lebensjahres ihre Regelaltersgrenze erreicht.
Welche Anhebungen es da genau gibt, entnehmen Sie unserer Tabelle, Personen, die mindestens 35 Jahre lang nachweislich in die Rentenkasse eingezahlt haben und/oder zwischen 1958 und 1963 geboren sind, können abschlagsfrei mit 66 in Rente gehen. Welche Anhebungen es da genau gibt, entnehmen Sie unserer Tabelle,
Was passiert wenn man die Rente zu spät beantragt?
Nur, wenn Sie den Rentenantrag innerhalb von drei Kalendermonaten nach Erreichen des Anspruchs stellen, erhalten Sie die Rente rückwirkend. Stellen Sie den Antrag noch später, versäumen also die Drei-Monats-Frist, gibt es keine Nachzahlung und die Rente wird erst ab dem Antragsmonat geleistet.
Wie kann ich sehen wie viel Rente ich bekomme?
Es ist eine Frage, die viele Menschen beschäftigt: Wie hoch wird meine Rente sein? Mit einem Rentenrechner können Sie es herausfinden. So geht’s. Jüngere Menschen denken eher selten daran. Mit zunehmendem Alter aber stellt sich jeder die Frage, wie viel er eines Tages von der gesetzlichen Rentenversicherung erwarten kann, wie hoch die Rente im Ruhestand ausfällt.
- Grundsätzlich gilt dabei: Die Höhe Ihrer Rente hängt davon ab, wie hoch Ihre Beiträge zur Rentenversicherung während des Arbeitslebens sind – und davon, wann Sie in Rente gehen.
- Informationen zu Ihrer Rentenhöhe finden Sie in den Unterlagen der Rentenversicherung.
- Sie können Ihre voraussichtliche Rentenhöhe jedoch auch berechnen.
Das geht am einfachsten mit einem Online-Rentenrechner, t-online zeigt Ihnen, wie das funktioniert und worauf Sie dabei achten sollten.
Wo kann ich sehen wieviel rentenpunkte ich habe?
Wo finde ich meine Rentenpunkte? – Die Anzahl ihrer Rentenpunkte können Arbeitnehmer im Schreiben der Deutschen Rentenversicherung ablesen: aus der Renteninformation, dem Rentenbescheid oder der Rentenauskunft. Ab dem 55. Lebensjahr bekommen Arbeitnehmer alle drei Jahre einen Rentenbescheid.
Was bleibt bei 1500 € Rente?
Bei einer Bruttorente in Höhe von 1.500 Euro müssen Sie als Versicherter mit Kind im Schnitt mit Abzügen in Höhe von 167,25 Euro von Ihrer Bruttorente rechnen. Damit bleiben Ihnen nach dem Abzug der Sozialversicherungsbeiträge nur (1.500 – 167,25 = ) 1.332,75 Euro.
Wer muss das Formular R0810 ausfüllen?
Damit die gesetzliche Krankenkasse prüfen kann, ob für Sie eine Pflichtmitgliedschaft in der KVdR in Betracht kommt, haben Sie zugleich mit dem Rentenantrag eine ‘Meldung zur Krankenversicherung der Rentner (KVdR) nach § 201 Absatz 1 SGB V’ (Vordruck R0810) einzureichen.