Was ist die Riester-Rente? – Die Riester-Rente ist eine Form der privaten Altersvorsorge, die mit staatlichen Zulagen und Steuerermäßigungen unterstützt wird. Im Rentenalter bekommst Du Deine gesamten Spareinlagen plus Zulagen als Rente ausgezahlt. In der Ansparphase Deines Riester-Vertrags zahlst Du monatlich oder jährlich einen Geldbetrag ein, um es Dir später entweder als lebenslange Rente auszahlen zu lassen oder um es als sogenannte Eigenheimrente in den eigenen vier Wänden zu nutzen (Wohn-Riester).
Wie hoch ist die monatliche Rente bei Riester?
Nutzen Sie einen Rechner, um herauszufinden, wie hoch Ihre Rente in etwa sein wird. Oder machen Sie es manuell: Rechnen Sie etwa 45 % Ihres aktuellen monatlichen Einkommens aus und stocken Sie das Resultat bis auf die Summe auf, die Sie später im Monat erhalten möchten.
Wie berechnet man die Riester-Rente?
Wie kann man den Riester Beitrag berechnen? Die Grundlage für die Berechnung des monatlichen Beitrages zur Riester Rente bildet das rentenversicherungspflichtige Vorjahres-Bruttoeinkommen. Vier Prozent dieses Betrags werden als Gesamtbeitrag angesetzt.
Vom Gesamtbeitrag wird die Summe der dem Versicherten zustehenden staatlichen Zulagen abgezogen, um den zu zahlenden Beitrag zu erhalten. Die Zulagen sind abhängig vom Familienstand des Versicherten sowie der Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder. Die Grundzulage für den Antragsteller beträgt 175€ (Stand 2022), dazu kommen eventuelle Kinderzulagen für die Kinder, für die im laufenden Jahr Kindergeld gewährt wird, in Höhe von 185€ bzw.300€ je Kind.
Falls der Ehepartner zu dem Personenkreis gehört, der keine eigenen, staatlich geförderten Beiträge einzahlen kann, also selbst nicht unmittelbar förderungsberechtigt ist und einen Zulagenvertrag abgeschlossen hat, werden auch für diesen noch einmal 175€ abgezogen.
- Als Ergebnis kommt man auf den zu zahlenden Jahresbeitrag, ein Sockelbetrag von 60€ im Jahr (auch Riesterrente Mindestbeitrag genannt) muss aber mindestens gezahlt werden.
- Riester Rente berechnen: Formel Für die Berechnung der monatlichen Beiträge zur Riester Rente, um die staatlichen Zulagen zu erhalten, gilt die folgende Formel: Jahresbruttoeinkommen des letzten Jahres * 4% – Grundzulage – Kinderzulage(n) Beispiel: Riester Rente Beitrag für Single mit 36.000€ Bruttoeinkommen 36.000€ * 0,04 – 175€ = 1.265€ Bei einem Jahresbruttoeinkommen von 36.000€ muss ein Single ohne Kinder also jährlich 1.265€ an Riester-Beiträgen zahlen.
Das entspricht einem monatlichen Beitrag von 105,42€. Beispiel: Riester Rente Beitrag für zweifachen Familienvater mit 40.000€ Bruttoeinkommen 40.000€ * 0,04 – 175 – 2 * 300€ = 825€ Bei einem Jahresbruttoeinkommen von 40.000€ und der Ausnutzung von zwei Kinderzulagen von je 300€ und der Grundzulage von 175€ ergibt sich ein jährlich zu zahlender Riester-Beitrag von 825€.
Das entspricht einem monatlichen Mindesteigenbeitrag von 68,75€. Riester-Rente Auszahlung berechnen Die tatsächliche Rentenhöhe aus einer Riester-Rentenversicherung kann nicht so einfach pauschal berechnet werden. Bei klassischen Riester-Rentenversicherungen ist allerdings schon bei Vertragsabschluss zumindest eine Mindesthöhe einer lebenslang garantierten monatlichen Rente festgelegt.
Diese ergibt sich aus den Eigenbeiträgen, den Zulagen, der Höhe des Garantiezinses und den Kosten des Versicherers. Die Berechnungsformel wäre also wie folgt: Eigenbeiträge + Zulagen * Garantiezins – Kosten = garantierte Rente Ob die tatsächliche Auszahlung dann höher ausfällt ist abhängig vom Erfolg der Kapitalanlage des Versicherers und der Kontinuität der Beitragszahlungen.
Was bleibt von der Riester-Rente übrig?
Wie wird Wohn-Riester versteuert? – Beim sogenannten Wohn-Riester erhältst du dieselben Zulagen wie beim „normalen” Riester. Allerdings sparst du hier kein Geld an, das du dann als Rente bekommst. Stattdessen finanzierst du damit eine Immobilie, um darin im Alter mietfrei zu wohnen.
Auch beim Wohn-Riester gibt es eine nachgelagerte Besteuerung. Dennoch erhältst du dabei keine Rente ausbezahlt, auf die du Steuern zahlen könntest. Deshalb läuft das so: Die angesparten Beträge plus Zulagen und Zinsen werden auf einem „Wohnförderkonto” vermerkt. Mit dem Rentenbeginn, spätestens mit 68 Jahren, wird das Konto aufgelöst und die aufgelaufene Summe muss versteuert werden.
Dabei gilt dein persönlicher Einkommensteuersatz: Bei einem niedrigen Einkommen musst du einen geringeren Prozentsatz abführen, bei einem größeren Einkommen einen höheren. Du kannst zwischen zwei Möglichkeiten wählen:
Du versteuerst die Gesamtsumme auf einen Schlag. In dem Fall zieht dir der Staat davon 30 Prozent ab. Versteuern musst du dann nur die verbleibenden 70 Prozent. Aber denk daran: In dem Jahr der Kontoauflösung wird eine sehr hohe Steuersumme fällig, ohne dass du hohe Einnahmen hast. Denn deine angesparten Riester-Beiträge stecken ja in der Immobilie.
Du teilst die Summe durch die Anzahl der Jahre bis zu deinem 85. Geburtstag. Pro Jahr versteuerst du dann nur diesen anteiligen Betrag. Beispiel: Du löst das Wohnförderkonto mit 65 Jahren auf. Dann versteuerst du 20 Jahre lang (= die Jahre bis zu deinem 85. Geburtstag) je ein Zwanzigstel der aufgelaufenen Summe.
Welche Variante für dich günstiger ist, hängt von deinen persönlichen Verhältnissen ab. Häufig haben Rentner*innen auch gar nicht die nötigen Mittel, um alle Steuern auf einmal zu bezahlen. Eine Steuerfachkraft kann dich beraten. Wie hat dir der Artikel gefallen?
Ist Riester noch sinnvoll?
Lohnte sich die Riester-Rente in der Vergangenheit aufgrund der Förderung und deutlich höheren garantierten Zinsen für eine Vielzahl von Familien und auch gut verdienende Singles, ist dies für neu abgeschlossene und neu abzuschließende Riesterverträge nicht mehr so. Das Wichtigste in Kürze:
- Früher lohnte sich die Riester-Rente aufgrund der Förderung und deutlich höheren garantierten Zinsen für eine Vielzahl von Familien und auch gut verdienende Singles.
- Heute einen Riester-Vertrag neu abzuschließen, lohnt sich meist nicht mehr.
- Bei geänderten Lebens- und Einkommensverhältnissen sollten Sie den Vertrag auf den Prüfstand stellen.
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Wie hoch wird Riester Auszahlung versteuert?
Monatliche Auszahlung und Teilkapitalauszahlung – In den meisten Fällen beziehen die Sparer ihre Einzahlungen in den Riester-Vertrag als tatsächliche Rente im Seniorenalter – also Monat für Monat. Diese monatliche Rente muss in vollem Umfang versteuert werden.
Warum ist Riester gescheitert?
Übergabe – Am 19.11.2021 hat die Verbraucherallianz dem Kanzlerkandidaten-Büro von Olaf Scholz die Petition mit rund 19.000 Unterschriften übergeben. Die Bündnis-Partner bekräftigten dabei ihre Forderung, dass sich eine neue Bundesregierung auf einen Neustart bei der privaten Altersvorsorge einigen muss.
„Nach dem enttäuschenden Sondierungsabschluss müssen sich die Ampel-Koalitionäre bewegen und sich klar zu einem öffentlich verwalteten Vorsorgefonds bekennen”, sagt Dorothea Mohn, Leiterin des Teams Finanzmarkt. Der vzbv bedauert, dass trotz offizieller Terminanfrage niemand aus dem Hause Scholz die Unterschriften entgegen nehmen wollte.
Dorothea Mohn: „Wir können nachvollziehen, dass Olaf Scholz die Petition wegen der Koalitionsverhandlungen nicht persönlich entgegen nehmen kann. Angesichts der Bedeutung des Themas und des dringenden Handlungsbedarfs wäre es aus unserer Sicht aber angemessen gewesen, wenn sich zumindest eine Mitarbeiter:in aus dem Büro bereit erklärt hätte, die Unterschriften in Empfang zu nehmen.” Die drei Organisationen fordern, gleich zu Beginn der neuen Legislaturperiode die Riester-Rente zu beenden.
Schlussstrich: Die Riester-Rente muss beendet werden. Dafür braucht es ein klares und unmissverständliches Bekenntnis der Kanzlerkandidaten für die Bundestagswahl. Qualitätsversprechen: Für eine funktionierende Altersvorsorge – ergänzend zur gesetzlichen Rente – müssen sich die Parteien für eine günstige und einfache Zusatzvorsorge stark machen. Die Organisationen der Verbraucherallianz treten für die Einführung eines öffentlich organisierten Vorsorgeangebots ein. Vertrauensschutz: Laufende Riester-Verträge müssen Vertrauensschutz genießen und weiter wie bisher gefördert werden. Verbraucher müssen auf eigenen Wunsch und kostenfrei aus ihren Riester-Verträgen in ein neues System wechseln können.
Gerhard Schick, Bürgerbewegung Finanzwende: „Die Riester-Rente ist gescheitert.20 Jahre lang wurde damit Rentenpolitik für die Versicherungslobby gemacht. Jetzt muss Schluss sein. Es braucht ein einfaches und kostengünstiges Vorsorgeangebot für die Bürger.” Axel Kleinlein, Bund der Versicherten: „Die Versicherungswirtschaft hat mit hohen Kosten und unfair kalkulierten Lebenserwartungen die Riester-Rente zum Desaster geführt.
Ineffizient, intransparent und handwerklich schlecht umgesetzt ist die Riester-Rente am Unvermögen der Versicherer gescheitert.” Klaus Müller, Verbraucherzentrale Bundesverband: „Die Riester-Rente wurde zwanzig Jahre lang reformiert. Mittlerweile ist klar, sie ist nicht reformierbar. Konsequenz muss sein, sie abzuschaffen.
Wir brauchen endlich einen Neuanfang zugunsten der Verbraucher.” Unterschriften für einen Neustart der privaten Altersvorsorge Zudem rief das Bündnis zur Beteiligung an einer Petition auf. Mit ihrer Unterschrift konnten Bürger ihre Unzufriedenheit mit den derzeitigen Vorsorgeprodukten zum Ausdruck bringen.
Der Appell: Wenn der Staat will, dass seine Bürger ergänzend zur gesetzlichen Rente privat vorsorgen, muss er ein kostengünstiges, einfaches und rentierliches Vorsorgeangebot bereitstellen. Hintergrund Am 11. Mai 2001 wurde im Deutschen Bundestag das Altersvermögensgesetz beschlossen und damit der Weg für die mit Steuermitteln subventionierte Altersvorsorge freigemacht.
Verbraucher sollen seitdem ergänzend zur gesetzlichen Rentenversicherung privat über den Kapitalmarkt vorsorgen. Versprochen wurden überschaubare Kosten und ordentliche Renditen. Anreize fürs Mitmachen wurden mit der Riester-Förderung gesetzt. Die Einführung der Riester-Förderung im Jahr 2002 wirkte auf Seiten der Versicherer und Vertriebe als gewaltiges Konjunkturprogramm.
Zwar wurden bislang mehr als 16 Millionen Riester-Verträge verkauft. Doch Verbraucher sind mit Verträgen konfrontiert, die häufig teuer und unrentabel sind. Fast die Hälfte dieser Vorsorgesparer haben ihre Verträge stillgelegt oder zahlen so wenig ein, dass sie nicht die volle staatliche Zulage bekommen.
Für die eigentliche Altersvorsorge der Menschen bleibt oftmals zu wenig übrig. Quelle: Photothek Quelle: Photothek Quelle: Photothek Zum ersten Mal haben sich die drei großen Verbraucherorganisationen in Deutschland zusammengeschlossen: die Bürgerbewegung Finanzwende, der Bund der Versicherten und der Verbraucherzentrale Bundesverband. Sie alle treibt ein gemeinsames Ziel an: Die Riester-Rente muss weg.
Wir fordern das klare politische Bekenntnis der Kanzlerkandidaten von CDU/CSU und Sozialdemokraten sowie der Kanzlerkandidatin der Grünen, dass sie die Riester-Rente in einer neuen Koalition abschaffen werden. Wir brauchen einen Neustart für die ergänzende Altersvorsorge in Deutschland.20 Jahre nach der Verabschiedung des Altersvermögensgesetzes am 11.
Mai 2001 lässt sich feststellen: Das Riester-Konzept ist gescheitert. Riester-Produkte am Markt sind vielfach zu teuer und zu renditeschwach. Trotz einer Förderung durch die Steuerzahlerinnen kommt daher zu wenig auf den Konten zahlreicher Sparer an – im Übrigen auch weniger als die Bundesregierung ursprünglich in Aussicht gestellt hat.
Das eigentliche Ziel der Riester-Rente – die Altersvorsorge der Bürger deutlich aufzubessern – wird so vielfach verfehlt. Schon jetzt wenden sich immer mehr Menschen vom Riester-Konzept ab. Im Jahr 2020 sank die Zahl der Riester-Verträge zum dritten Mal in Folge auf nunmehr 16,4 Millionen. Fast die Hälfte dieser Vorsorgesparer haben ihre Verträge stillgelegt oder zahlen so wenig ein, dass sie nicht die volle staatliche Zulage bekommen.
Das Ergebnis sind vielfach Minirenten. Nein! Niemand der Riester-Sparer soll durch den Systemwechsel schlechter gestellt werden. Bereits bestehende Verträge müssen daher Vertrauensschutz genießen. Das bedeutet konkret: Die Verträge laufen weiter und werden auch wie bisher staatlich gefördert.
Zusätzlich sollen Riester-Sparer aber nach Ansicht der Verbraucherallianz „Stoppt die Riester-Rente” auf eigenen Wunsch und kostenfrei in das neue System wechseln können. Sie erhalten also eine zusätzliche Option. Trotz der Dauerkritik von Verbraucherschützern hat sich nichts an den hohen Kosten geändert, die viele Anbieter insbesondere für den Vertrieb der Produkte vereinnahmen.
Dazu kommen auch noch Verwaltungsgebühren. Insgesamt fließt bei durchschnittlichen Riester-Versicherungen immer noch nahezu jeder vierte eingezahlte Euro in die Kosten, ergab eine Finanzwende-Studie auf Basis der offiziellen Produktblätter, Doch die Anbieter haben sich zwanzig Jahre lang kaum um das Kostenproblem gekümmert und weiter kassiert.
Unzählige Reformversuche haben daran nichts geändert. Es ist klar: Das Riester-Konzept ist am Ende. Wir brauchen daher nach der Bundestagswahl einen echten Systemwechsel. Wenn der Staat seine Bürger zur privaten Vorsorge ermuntern will, ist er aus Sicht des Verbraucherschutzes auch aufgerufen, ihnen ein verständliches und kostengünstiges Angebot zu machen.
Die Riester-Rente wurde 2001 eingeführt, um eine Lücke zu schließen, die die Bundesregierung durch Kürzungen an der gesetzlichen Rente verursacht hatte. Diese Lücke gibt es nach wie vor – und sie trifft insbesondere jüngere Generationen, die noch viele Jahre bis zum Rentenbeginn haben.
- Sie brauchen dringend eine Zusatzvorsorge mit Zukunft.
- Als Ergänzung zur gesetzlichen Rente, dem Fundament der Alterssicherung in Deutschland, plädieren wir deshalb für ein öffentlich organisiertes Angebot zur kapitalgedeckten Altersvorsorge.
- Es liegen eine Reihe guter Vorschläge auf dem Tisch, wie ein einfaches und kostengünstiges Vorsorgemodell aussehen könnte.
Das ist aber der zweite Schritt. Zunächst geht es darum, die Notwendigkeit eines Neustarts anzuerkennen. Um nach der Bundestagswahl eine Neuaufstellung zu erreichen, braucht es jetzt ein politisches Bekenntnis aller Kanzlerkandidaten, dass sie einen Schlussstrich unter das Kapitel Riester-Rente ziehen wollen.
- Erst nach dieser Richtungsentscheidung bekommen neue Vorsorgemodelle eine faire Chance, wenn im Herbst eine neue Regierung gebildet wird.
- Nach der Wahl ginge es im Bundestag dann um die Zukunft der privaten Altersvorsorge statt, wie bisher, um immer neue erfolglose Versuche die Riester-Rente wiederzubeleben.
Die Bürger – gerade die junge Generation – brauchen ein Vorsorgeangebot, dem sie vertrauen und das sie verstehen. Ja, wegen der staatlichen Förderung können sich Riester-Verträge für Kunden mit hohen Zulagen individuell durchaus rechnen. Das macht die Produkte aber nicht effizienter.
Denn die Zulagen stammen ja aus Steuergeldern, für die alle Bürger aufkommen müssen. Hinzu kommt: Hohe Kosten vieler Produkte mindern auch die Erträge von Kunden, die bisher unterm Strich profitieren. Mit einer kostengünstigen und renditestarken Zusatzvorsorge ließe sich deutlich mehr herausholen. Aus diesem Grund fordert diese Verbraucherallianz, dass auch Riester-Kundinnen mit ihrem Sparkapital später kostenfrei in das neue Vorsorgeangebot wechseln können.
Die Wucht der Kosten belegt ein Vergleich mit dem schwedischen Vorsorgefonds AP7, Wer dort als Schwede jährlich 1200 Euro einzahlt, hat nach 30 Jahren rund 16.600 Euro mehr auf dem Konto als deutsche Sparer mit einer durchschnittlichen Riester-Police.
- Allein wegen der geringeren Kosten.
- Insbesondere Geringverdiener sollten Unterstützung bei der Altersvorsorge erhalten.
- Generell gilt aber: Alle Vorsorgeangebote für Sparerinnen müssen auch ohne Zulagenförderung funktionieren.
- Angebote müssen sich also aus sich selbst heraus rechnen.
- Der beste Hebel, um das zu erreichen, sind niedrige Kosten und eine faire Ausgestaltung der Verträge.
Wenn die Kosten im Vergleich zur Riester-Rente deutlich sinken, bringt das Verbrauchern in den meisten Fällen sehr viel mehr als staatliche Zulagen. Am wichtigsten ist jetzt eine politische Weichenstellung der großen Parteien: Die Riester-Rente muss weg, wir brauchen ein einfaches, kostengünstiges Vorsorgeangebot für die Bürger.
Öffentlich organisiertes Vorsorgeangebot: Die gesetzliche Rente als Fundament der Alterssicherung muss um ein öffentlich organisiertes Vorsorgeangebot ergänzt werden. Einfacher Zugang: Verbraucher ohne Riester-Vertrag werden in das neue Vorsorgeangebot einbezogen, können sich aber dagegen entscheiden. So ist Wettbewerb gewährleistet und private Anbieter erhalten ebenfalls eine Chance. Langfristige Kapitalanlage: Eine breit gestreute und langfristige Anlage mit Aktienschwerpunkt bietet Sicherheiten, auf teure Garantien kann verzichtet werden. So kann eine ordentliche Zusatzvorsorge für Verbraucher erreicht werden. Flexible Auszahlung: Verbraucherinnen können flexibel wählen, ob sie eine Verrentung, einen Auszahlungsplan oder eine Kapitalauszahlung bevorzugen.
Das Vertrauen in die Riester-Rente ist beschädigt, so dass selbst Akteure wie der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft für einen neuen Namen plädieren. An den Problemen ändert ein neuer Name jedoch nichts. Das Vertrauen der Sparer ist nach zwanzig Jahren endgültig verloren.
- Wir brauchen einen Neustart – allen voran die Jungen, die noch 30 oder 40 Jahre bis zur Rente haben.
- Sie benötigen ein einfaches, kostengünstiges und renditestarkes Vorsorgeangebot, auf das sie vertrauen können.
- Denn viele Verbraucher wollen vorsorgen, wissen aber angesichts der vielen teuren Produkte nicht mehr, wem sie eigentlich noch vertrauen können.
Mit der Riester-Rente wurde zwanzig Jahre lang eine Rentenpolitik zugunsten der Finanzlobby gemacht. Es wird Zeit für eine Zusatzvorsorge, die an den Interessen von Bürgerinnen und Bürgern ausgerichtet ist. Quelle: vzbv – DMKZWO
Wird die Riester-Rente auf die Rente angerechnet?
Maximaler und individueller Freibetrag – so unterscheiden sie sich – Der Freibetrag für Einkommen aus einer zusätzlichen Altersvorsorge liegt monatlich zwischen 100 und 223 Euro (Stand: 2021). Die 100 Euro sind der Sockelbetrag, der allen zusteht. Der Maximalbetrag von 223 Euro leitet sich vom Regelsatz der Grundsicherung ab.
- Dieser Satz steigt mit den Jahren, sodass es immer wieder einen neuen Freibetrag für private Renten gibt.
- Im Jahr 2021 beträgt der Regelsatz 446 Euro, der Freibetrag ist auf 50 Prozent davon gedeckelt, also auf 223 Euro.
- Die Angabe „zwischen 100 und 223 Euro” deutet bereits an, dass der Freibetrag auf Einkommen aus einer Riester-Rente nicht für alle gleich ausfällt.
Individuell errechnet er sich wie folgt:
- Das Sozialamt ermittelt die Summe aller Alterseinkünfte, die auf privater Vorsorge beruhen, also ausdrücklich ohne die gesetzliche Rente.
- Für diese Summe gilt grundsätzlich der Sockelfreibetrag von 100 Euro. Liegt die Riester-Rente darunter, hat sie also keinen Einfluss auf die Höhe der Sozialhilfe.
- Von jedem Euro, der über 100 Euro hinausgeht, bleiben 30 Prozent anrechnungsfrei.
- Jeder Euro, der über den Maximalbetrag von 223 Euro hinausgeht, wird auf die Grundsicherung angerechnet (Stand: 2021).
Beispiel : Eine Person, die 2021 eine Bruttorente von 510 Euro bezieht, bekommt den maximalen Freibetrag.