Wer in Kurzarbeit geht, bleibt gesetzlich rentenversichert. Betroffene erhalten in dieser Zeit ein geringeres Entgelt, für das auch niedrigere Beiträge auf dem Rentenkonto eingezahlt werden. Auf die spätere spätere Bedeutungen: Steigerung von „spät’ zukünftig aus heutiger Perspektive. zukünftig aus der Perspektive der Vergangenheit. https://de.wiktionary.org › wiki › später
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Rente wirkt sich Kurzarbeit trotzdem nur wenig aus.
Vor- und Nachteile der Kurzarbeit für Arbeitgeber – Generell kann man sagen, dass ein Unternehmen mehr von der Kurzarbeit profitiert als der Arbeitnehmer.
Vorteile: Unternehmen, die Kurzarbeit angemeldet haben, sparen Kosten. Der Staat übernimmt die Gehaltszahlungen, während der Arbeitnehmer dem Unternehmen erhalten bleibt. Dies hat wiederum den Vorteil, dass man gute und qualifizierte Mitarbeiter nicht gehen lassen muss. Da sich mit Kurzarbeit oft Kündigungen vermeiden lassen, kommt es somit für das Unternehmen auch zu weniger Rechtsstreits und Abfindungszahlungen. Regt das Unternehmen seine Mitarbeiter dazu an, während der Kurzarbeit Weiterbildungen in Anspruch zu nehmen, gibt es auch hier finanzielle Förderungen für den Arbeitgeber. Nachteile: Auch für ein Unternehmen hat Kurzarbeit Nachteile. Neben dem deutlich erhöhten bürokratischen Aufwand kann auch die Vorfinanzierung des Kurzarbeitergeldes und der Sozialversicherungsbeiträge Löcher in die Unternehmenskasse reißen. Zudem haben die Mitarbeiter in Kurzarbeit weiterhin uneingeschränkten Anspruch auf Urlaub samt dem vollen Arbeitsentgelt. Zusätzlich sollte berücksichtigt werden, dass das Kurzarbeitszeitmodell nur eine kurzfristige Entlastung für die finanzielle Situation in Unternehmen bringt. Hat eine Firma bereits seit längerem Liquiditätsprobleme, wird auch die Kurzarbeit das Unternehmen und deren Mitarbeiter nicht retten können.
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Wird bei Kurzarbeit in die Rentenversicherung eingezahlt?
Meldungen Aufgrund der derzeitigen wirtschaftlichen Lage bieten Firmen ihren Beschäftigten verstärkt Kurzarbeit an. Diese wirkt sich nicht nur auf das ausgezahlte Gehalt, sondern auch auf die Höhe der späteren Rente aus. Hierauf weist die Deutsche Rentenversicherung hin.
- Arbeitnehmer, die Kurzarbeitergeld beziehen, sind in der Rentenversicherung versichert.
- Die Beiträge zur Rentenversicherung werden während der Kurzarbeit auf der Basis des tatsächlich gezahlten – reduzierten – Verdienstes des Beschäftigten gezahlt.
- Gezahlt werden die Beiträge gemeinsam vom Versicherten und dem Arbeitgeber.
Die Beiträge werden zusätzlich vom Arbeitgeber aufgestockt. Zusätzlich vom Arbeitgeber gezahlt werden Beiträge auf der Basis von 80 Prozent des Verdienstes, das wegen Kurzarbeit ausgefallen ist. Die Aufstockung der Beiträge durch den Arbeitgeber ist gesetzlich vorgesehen und muss nicht extra vom Arbeitnehmer beantragt werden.
Die Auswirkungen von Kurzarbeit auf die Rente macht das folgende Beispiel deutlich: Ein Arbeitnehmer hat bisher einen monatlichen Verdienst in Höhe von 3.000 Euro brutto gehabt. Während der Kurzarbeit reduziert sich sein Verdienst auf 1.500 Euro brutto monatlich. Ein Jahr Kurzarbeit erhöht den späteren Rentenanspruch um aktuell rund 26,70 Euro monatlich.
Ein Jahr Beschäftigung ohne Kurzarbeit ergäbe einen aktuellen Rentenanspruch von rund 29,60 Euro monatlich. Der Unterschied beträgt also rund drei Euro im Monat. : Meldungen
Was ist besser Kurzarbeit oder arbeitslos?
Arbeitslos in der Schweiz – Gerade in Zeiten wie diesen wackeln immer mehr Arbeitsplätze, es droht ein wirtschaftlicher Zusammenbruch. Viele Unternehmen und Betriebe stellen daher auf Kurzarbeit um, damit sie in der Krise keinen Mitarbeiter entlassen müssen und auch selbst bestehen bleiben können.
Die Vorteile der Kurzarbeit für den Arbeitnehmer liegen auf der Hand: Kurzarbeit ist besser als Arbeitslosigkeit, da man einen Grossteil seines Gehalts bzw. Lohns erhält und mit ein paar privaten Einsparungsmassnahmen weiterhin seine laufenden Kosten decken kann. Darüber hinaus hat die Kurzarbeit auch einen psychologischen Effekt: Während sich die Wirtschaft in einer schwierigen Situation befindet, hat man selbst das Gefühl, nützlich zu sein und etwas zur Stabilisation der Lage beizutragen und seinen Arbeitgeber zu unterstützen.
Natürlich spielt auch noch ein weiterer wesentlicher Aspekt eine nicht unerhebliche Rolle: Bevor man tatenlos zusieht, wie immer mehr Menschen von der Arbeitslosigkeit und dem finanziellen Ruin bedroht sind, möchte man dieser Entwicklung aktiv entgegensteuern und mit anpacken, damit das Land die Krise übersteht.
Wie wirkt sich das Kurzarbeitergeld auf die Steuer aus?
Kurzarbeitergeld in der Steuererklärung angeben – Kurzarbeitergeld gilt als Lohnersatzleistung. Darum ist es steuerfrei. Jedoch unterliegt es dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, der allgemeine Steuersatz auf alle Ihre sonstigen, steuerpflichtigen Einkünfte (Ihr Jahresgehalt + eventuelle Nebeneinkünfte) erhöht sich unter Umständen. für alle, die während Corona in Kurzarbeit waren. Damit wissen Sie gleich, ob Sie Steuern erstattet bekommen oder ob Sie eine Kurzarbeit-bedingte Steuernachzahlung leisten müssen und, falls ja, in welcher Höhe. Bescheid wissen beim Thema Kurzarbeit zahlt sich also aus.
Wie viel Geld verliert man in der Kurzarbeit?
In welcher Höhe wird Kurzarbeitergeld gezahlt? – Das Kurzarbeitergeld berechnet sich nach dem Nettoentgeltausfall. Die Kurzarbeiter erhalten grundsätzlich 60 % des ausgefallenen pauschalierten Nettoentgelts. Lebt mindestens ein Kind mit im Haushalt beträgt das Kurzarbeitergeld 67 % des ausgefallenen pauschalierten Nettoentgelts.
- Urzarbeitergeld selbst ausrechnen: Rechner Kurzarbeitergeld Das Kurzarbeitergeld erhöht sich ab dem vierten Bezugsmonat auf 70 Prozent (Beschäftigte mit mindestens einem Kind: 77 Prozent). Ab dem 7.
- Bezugsmonat erhöht es sich nochmals auf 80 Prozent (Beschäftigte mit mindestens einem Kind: 87 Prozent).Diese Regelung gilt bis zum 30.06.2022, sofern die Differenz zwischen Soll- und Ist-Entgelt mehr als 50% betragen.
Die Bezugsmonate müssen dabei nicht zusammenhängen. Das bedeutet: Unterbrechungen der Kurzarbeit (auch über 3 Monate) lösen keinen Neubeginn der individuellen Bezugsdauer aus. Als Bezugsmonat zählt auch ein Bezug von Saison-Kurzarbeitergeld. Sofern in einem Monat lediglich Krankengeld in Höhe von Kurzarbeitergeld gezahlt wird, wird dieser Monat dagegen nicht berücksichtigt.
Wie viel Steuern muss man bei Kurzarbeit nachzahlen?
Wie wird Kurzarbeitergeld versteuert? Kurzarbeitergeld ist grundsätzlich steuerfrei. Ähnlich wie für das Elterngeld oder Arbeitslosengeld muss für das Kurzarbeitergeld keine Einkommenssteuer bezahlt werden.
Warum muss ich bei Kurzarbeit Steuern nachzahlen?
Kurzarbeitergeld-Rechner – Einfach die Steuernachzahlung berechnen – Kurzarbeitergeld ist zwar steuerfrei, aber durch den Progressionsvorbehalt, erhöht es den Steuersatz auf Ihr steuerpflichtiges Einkommen, zum Beispiel Ihr Gehalt. Deshalb kommt es bei Kurzarbeitergeld-Empfängern am Jahresende meist zu einer Steuernachzahlung statt zu einer Erstattung.
Was spart man bei Kurzarbeit?
Der Arbeitgeber spart durch die Einführung von Kurzarbeit Nettolohnkosten, denn im Umfang der entfallenden Arbeitsstunden gibt es Kurzarbeitergeld von der Arbeitsagentur anstatt Lohn vom Arbeitgeber.
Was bedeutet 100% Kurzarbeit?
Hinweis – Folgende betriebsinterne Regelungen beziehungsweise Fristen müssen Sie gegebenenfalls beachten:
- Vereinbarungen mit dem Betriebsrat und gegebenenfalls Ankündigungsfristen, sofern vorhanden
- Kurzarbeiterklausel in Arbeitsverträgen
- tarifliche Regelungen bei der Einführung von Kurzarbeitergeld
- unter Umständen: Einzelvereinbarung mit den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern abschließen
Mehr Informationen erhalten Sie im Video: So beantragen Sie Kurzarbeitergeld, Bitte beachten Sie: Wird nach einer Zwischenzeit ohne Kurzarbeit in Ihrem Betrieb wieder Kurzarbeit erforderlich, müssen Sie den Arbeitsausfall erneut anzeigen. Dies gilt ab einer Unterbrechung von 3 zusammenhängenden Monaten.
- Es muss ein „unabwendbares Ereignis” (zum Beispiel behördlich veranlasste Maßnahmen, außergewöhnliche Witterungsverhältnisse, Unglücksfall) vorliegen oder
- Wirtschaftliche Ursachen (zum Beispiel Auftragsmangel, – stornierung, fehlendes Material)
- Der Arbeitsausfall muss vorübergehend und unvermeidbar sein,
- Als Mindesterfordernis gilt (befristet bis zum 30. Juni 2023): Mindestens 10 Prozent der beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen einen Entgeltausfall von mehr als 10 Prozent haben
- im Betrieb oder in der betreffenden Betriebsabteilung
- im jeweiligen Kalendermonat
Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer gilt auch, wer geringfügig und daher nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist – sowohl bei der Gesamtzahl der Beschäftigten, als auch beim Arbeitsausfall mit Entgeltverlust.
- Der Ausfall darf nicht auf branchenüblichen, betriebsüblichen oder saisonbedingten Gründen beruhen.
- Zunächst müssen Überstunden- und Arbeitszeitkonten abgebaut werden– aber: auf Aufbau negativer Arbeitszeitsalden wird bis Ende Juni 2023 verzichtet
- Die Umsetzung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in einen anderen Bereich/eine andere Abteilung muss geprüft werden (ggf. temporäre Umsetzung)
- Wirtschaftlich zumutbare Gegenmaßnahmen müssen zuvor getroffen worden sein. (zum Beispiel Arbeiten auf Lager, Aufräum- oder Instandsetzungsarbeiten)
Die gesetzliche Grundlage bildet der § 98 SGB III.
- Fortsetzung einer versicherungspflichtigen (ungekündigten) Beschäftigung
- Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung aus zwingenden Gründen oder im Anschluss an eine Ausbildung
- Im Formular für die Anzeige des Arbeitsausfalls werden die Ursachen des Arbeitsausfalls dargelegt.
- Das Formular enthält eine Erklärung des Arbeitgebers, dass die Angaben nach bestem Wissen gemacht wurden.
- Ist eine Betriebsvertretung vorhanden, muss diese den Angaben des Arbeitgebers zustimmen oder eine gesonderte Stellungnahme abgeben. Weitere Informationen.
Kurzarbeit kann bei Auftragsausfällen durch entsprechende Vereinbarungen zur Reduzierung der Arbeitszeit im Betrieb sehr kurzfristig eingeführt und der örtlichen Agentur für Arbeit angezeigt werden. Die geleisteten Arbeits-, Ausfall- und Fehlzeiten sind in Arbeitszeitnachweisen zu führen.
Die Abrechnung für den jeweiligen Kalendermonat muss innerhalb von 3 Monaten (Fristbeginn mit Ablauf des beantragten Kalendermonats) vom Arbeitgeber eingereicht werden. Zuständig ist die Agentur am Sitz der Lohnabrechnungsstelle. Nach Ende des Arbeitsausfalls erfolgt eine Prüfung, da Kurzarbeitergeld unter Vorbehalt ausgezahlt wird.
Weitere Informationen zur Berechnung finden Sie in den Tabellen zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes, Grundsätzlich kann Kurzarbeitergeld bis zu 12 Monate bezogen werden. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde die Bezugsdauer jedoch mit folgenden Voraussetzungen verlängert.
Bis Juni 2022 galt: Hat Ihr Unternehmen bis 30. Juni 2021 Kurzarbeit eingeführt und bei der Arbeitsagentur angezeigt, kann Kurzarbeitergeld bis zu 28 Monate, längstens bis 30. Juni 2022, bezogen werden. Ab Juli 2022 kann Kurzarbeitergeld nur noch für 12 Monate bezogen werden. Achtung : Bei Unterbrechungen der Kurzarbeit von 3 Monaten oder länger muss Kurzarbeit wieder neu angezeigt werden.
Das Kurzarbeitergeld kann in diesem Fall erst ab dem Monat wieder gewährt werden, in dem die neue Anzeige bei der Agentur für Arbeit eingegangen ist. Dies gilt auch, sofern der bewilligte Bezugszeitraum verlängert werden muss. Unterbrechung von 3 Monaten oder mehr Wird nach einer Zwischenzeit ohne Kurzarbeit in Ihrem Betrieb wieder Kurzarbeit erforderlich, müssen Sie den Arbeitsausfall erneut anzeigen.
Dies ist aber erst ab einer Unterbrechungszeit von 3 zusammenhängenden Kalendermonaten notwendig. Der Arbeitsausfall muss auch dann neu angezeigt werden, wenn aufgrund der letzten Anzeige über Arbeitsausfall der bewilligte Zeitraum der Kurzarbeit noch fortdauert. Bei einer Unterbrechungszeit von mindestens 3 Kalendermonaten beginnt eine neue Bezugsdauer, sofern wieder alle Voraussetzungen für das Kurzarbeitergeld erfüllt werden.
Beispiel :
- Bewilligter Zeitraum der Kurzarbeit: 01.03.2021 bis 31.12.2021
- Unterbrechungszeit: Juni 2021 bis Oktober 2021
- Kurzarbeit erneut erforderlich: im November 2021
Ergebnis : Für den Arbeitsausfall im November 2021 ist eine neue Anzeige über Arbeitsausfall erforderlich. Diese Anzeige muss im Monat November 2021 bei der zuständigen Agentur für Arbeit eingegangen sein. Unterbrechung von unter 3 Monaten Eine Unterbrechungszeit von einem oder 2 zusammenhängenden Kalendermonaten verlängert die Bezugsdauer entsprechend.
- Bewilligter Zeitraum der Kurzarbeit: 01.03.2021 bis 30.09.2021
- Unterbrechungszeit: Juni 2021 und Juli 2021
- Kurzarbeit erneut erforderlich: im August 2021
Ergebnis : Der Arbeitsausfall muss nicht neu angezeigt werden, die ursprüngliche Bewilligung für den Zeitraum 01.03.2021 bis 30.09.2021 gilt fort. Die Bezugsdauer kann um 2 Monate verlängert werden, hierfür ist eine Verlängerungsanzeige im Oktober 2021 einzureichen.
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten 60 Prozent des während der Kurzarbeit ausgefallenen Nettoentgelts.
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die mindestens ein Kind haben, bekommen 67 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts.
Erhöhung bis zum 30. Juni 2022: Wichtig : Die nachfolgend beschriebene Erhöhung des Kurzarbeitergeldes für die Zeit bis 31. Dezember 2021 ist nur möglich, wenn Ihre Beschäftigten spätestens für März 2021 erstmalig Kurzarbeitergeld erhalten haben. Das Kurzarbeitergeld erhöht sich ab dem 4.
- Bezugsmonat auf 70 Prozent (Beschäftigte mit mindestens einem Kind: 77 Prozent). Ab dem 7.
- Bezugsmonat erhöht es sich nochmals auf 80 Prozent (Beschäftigte mit mindestens einem Kind: 87 Prozent).
- Die Bezugsmonate der einzelnen Arbeitnehmerin und des einzelnen Arbeitnehmers müssen dabei nicht zusammenhängen,
Das bedeutet: Unterbrechungen der Kurzarbeit der einzelnen Arbeitnehmerin und des einzelnen Arbeitnehmers (auch über 3 Monate) lösen keinen Neubeginn der individuellen Bezugsdauer aus. Als Bezugsmonat zählt auch ein Bezug von Saison-Kurzarbeitergeld. Sofern in einem Monat lediglich Krankengeld in Höhe von Kurzarbeitergeld gezahlt wird, wird dieser Monat dagegen nicht berücksichtigt.
- Voraussetzung für diese Erhöhung des Kurzarbeitergeldes: Im jeweiligen Bezugsmonat lag infolge des Arbeitsausfalls ein Entgeltausfall von mindestens 50 Prozent vor,
- Sofern in einem Monat Krankengeld in Höhe von Kurzarbeitergeld und Kurzarbeitergeld bezogen wird, wird lediglich das Kurzarbeitergeld beim Entgeltausfall von mindestens 50 Prozent berücksichtigt.
Hinweis: Der Referenzmonat für die Berechnung der individuellen Dauer des Bezugs von Kurzarbeitergeld ist der März 2020. Nein, das Transfer-Kurzarbeitergeld erhöht sich ab dem vierten beziehungsweise siebten Bezugsmonat nicht. Es bleibt bei den 60 Prozent (für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne Kinder) beziehungsweise 67 Prozent (für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit mindestens einem Kind).
- Im Zuge der COVID-19-Pandemie haben viele Arbeitgeber ihren Betrieb ganz einstellen müssen, mit der Folge, dass die Arbeit deutlich öfter als in der Vergangenheit nicht nur teilweise, sondern vollständig ausgefallen ist.
- Um zu hohe Einkommenseinbußen bei diesem vorübergehenden Arbeitsausfall vorzubeugen, wurde im Rahmen der pandemiebedingten Sonderreglungen vorübergehend die stufenweise Erhöhung des Kurzarbeitergeldes eingeführt.
Beim Transfer-Kurzarbeitergeld liegt dagegen ein dauerhafter Arbeitsausfall vor. Somit ist die Voraussetzung des vorübergehenden Arbeitsausfalls mit Entgeltausfall nicht gegeben. Ein Anspruch auf eine stufenweise Erhöhung des Transfer-Kurzarbeitergeldes liegt also nicht vor.
- Allerdings sehen viele Sozialpläne Aufstockungen des Transfer-Kurzarbeitergeldes vor.
- Enthält ein Tarifvertrag die Möglichkeit, dass durch freiwillige Betriebsvereinbarung Sonderzahlungen (zusätzliche Urlaubsvergütung, Jahressonderzahlung) nicht als Einmalzahlung, sondern in jedem Monat ausgezahlt werden, so erhöht sich das monatliche Arbeitsentgelt entsprechend.
Nach den tariflichen Bestimmungen kann eine solche Vereinbarung mit Wirkung ab dem ersten Tag der Kurzarbeit getroffen werden. In einem solchen Fall galt: Die sogenannten „gezwölftelten Sonderzahlungen” werden bei der Berechnung des Kurzarbeitergeldes berücksichtigt – befristet bis zum 31.
- Dezember 2022.
- Wurde die Nebentätigkeit schon vor Beginn der Kurzarbeit durchgeführt, hat das keine Auswirkungen auf die Höhe des Kurzarbeitergeldes.
- Der Nebenverdienst wird nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet.
- Nehmen Beschäftigte während des Bezugs von Kurzarbeitergeld eine Nebentätigkeit auf, wird das daraus erzielte Entgelt auf das Kurzarbeitergeld angerechnet, denn es liegt eine Erhöhung des tatsächlichen erzielten Entgelts vor.
Ein Minijob wird ab 1. Juli 2022 vollständig angerechnet, wenn der Minijob während des Bezugs von Kurzarbeitergeld aufgenommen wurde. In diesem Fall wird das tatsächlich erzielte Entgelt (= Ist-Entgelt) um den Minijob-Verdienst erhöht. Ja, es ist zwingend erforderlich Arbeitszeitnachweise, aus denen die tägliche Arbeitszeit ersichtlich ist, zu führen.
- Die Angabe in der Anzeige ist eine erwartete Verteilung – eine Einschätzung, die im Nachhinein mit der tatsächlichen Abrechnung konkretisiert wird.
- Während der Kurzarbeit sind Arbeitszeitnachweise der betroffenen Arbeitnehmer/innen zu führen.
- Vorlagen dafür gibt es nicht.
- Zu erfassen ist in Stunden, wann die/der Arbeitnehmer/in tatsächlich gearbeitet hat, wann Urlaub war, Überstunden abgebummelt wurden, andere Fehlzeiten vorlagen und wann Kurzarbeit war.
Diese und die Lohnabrechnungen dienen der Prüfung des Anspruchs nach Beendigung der Kurzarbeit. Auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden (Minusstunden) wird befristet bis zum 30. Juni 2023 verzichtet. Die Auflösung eines Arbeitszeitguthabens wird nicht verlangt, soweit es
- vertraglich ausschließlich zur Überbrückung von Arbeitsausfällen außerhalb der Schlechtwetterzeit bestimmt ist und 50 Stunden nicht übersteigt,
- zur Vermeidung von Saison-Kurzarbeit angespart worden ist und 150 Stunden nicht übersteigt,
- ausschließlich für eine gesetzlich mögliche Freistellung von der Arbeit oder die Verringerung der Arbeitszeit bestimmt ist,
- 10Prozent der ohne Mehrarbeit geschuldeten Jahresarbeitszeit übersteigt oder
- länger als ein Jahr unverändert bestanden hat.
Sofern es sich um geschützte Arbeitszeitguthaben handelt, besteht ein Anspruch auf Kurzarbeitergeld ab der ersten Ausfallstunde. Für das tatsächlich erzielte beitragspflichtige Arbeitsentgelt (den sogenannten Kurzlohn) tragen Sie und Ihre Arbeitnehmerinnen beziehungsweise Arbeitnehmer die Beiträge zur Sozialversicherung wie gewohnt.
Für die Ausfallstunden bemessen sich die Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung nach dem (fiktiven) Arbeitsentgelt, Die Höhe dieser Beiträge wird bestimmt durch 80 Prozent des Unterschiedsbetrages zwischen dem Soll-Entgelt und dem Ist-Entgelt und den Beitragssatz in der Krankenversicherung (Allgemeiner plus kassenindividueller Zusatz-Beitragssatz), den Beitragssatz der Pflegeversicherung (ohne den Beitragszuschlag für Kinderlose) sowie den Beitragssatz der Rentenversicherung.
Diese Beiträge tragen Sie als Arbeitgeber allein. Beiträge zur Arbeitslosenversicherung fallen für die Ausfallstunden nicht an. Bis zum 31. Dezember 2021 werden die von Ihnen allein während der Kurzarbeit zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge pauschaliert zu 100 Prozent erstattet.
Für die Zeit vom 1. Januar 2022 bis zum 31. März 2022 werden die Sozialversicherungsbeiträge pauschaliert in Höhe von 50 Prozent erstattet. Ab dem 1. April 2022 werden keine Sozialversicherungsbeiträge mehr erstattet.| Wichtig: Seit dem 1. Januar 2021 muss Erholungsurlaub zur Vermeidung der Kurzarbeit eingebracht werden, wenn die Urlaubswünsche der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dem nicht entgegenstehen (§ 96 Abs.4 S.2 Nr.2 SGB III).
Vorlage der Urlaubsplanung bei der Agentur für Arbeit Bei einer vorläufigen Bewilligung zu Beginn eines neuen Urlaubsjahres, müssen Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber die Urlaubsplanung oder Urlaubsliste nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt vorlegen.
- Sie können den Urlaub so planen, wie es in Ihrem Betrieb üblich ist.
- Fordern Sie von Ihren Beschäftigten erst zum März eine Urlaubsplanung ein, müssen Sie diese auch erst im März bei der Arbeitsagentur einreichen, wenn dies verlangt wird.
- Eine formlose Urlaubsplanung, Urlaubsliste oder eine Vereinbarung über Betriebsferien ist ausreichend.
Der Urlaubsantrag Ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist nicht erforderlich. Resturlaub Resturlaub muss zur Vermeidung von Kurzarbeit eingebracht werden, bevor dieser verfällt. Erfolgt dies nicht, liegt kein unvermeidbarer Arbeitsausfall vor. Das Bundesarbeitsgericht hat am 30.
November 2021 entschieden, dass vollständig ausgefallene Arbeitstage auf Grund von Kurzarbeit (100 Prozent Arbeitsausfall) bei der Berechnung des Jahresurlaubs berücksichtigt werden können. Urlaub des aktuellen Urlaubsjahres Besteht eine Urlausplanung für das aktuelle Urlaubsjahr, zum Beispiel durch eine Urlaubsliste, einen Urlaubsplan oder Betriebsferien (§ 87 I Nr.5 BetrVG), muss dieser nicht vorher zur Vermeidung von Kurzarbeit eingebracht werden.
Der Urlaub wird dann zu den geplanten Zeiten genommen. Wird von dieser Planung nur aufgrund von Kurzarbeit abgewichen, liegt kein unvermeidbarer Arbeitsausfall vor. Gibt es keine Urlaubsplanung, muss gegen Ende des Urlaubjahres der Antritt von Urlaubsansprüchen zur Vermeidung von Kurzarbeit festgelegt werden.
Das gilt aber nur, wenn der Urlaub nicht in das folgende Urlaubsjahr übertragen werden kann. Wird dieser Urlaub nicht genommen, liegt kein unvermeidbarer Arbeitsausfall vor. Erfolgt eine Kürzung des Urlaubsanspruchs auf Grund von durch Kurzarbeit vollständig ausgefallenen Arbeitstagen nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 30.
November 2021 wird diese berücksichtigt. Regelungen für das Bauhauptgewerbe Im Bauhauptgewerbe bestehen besondere Urlaubsregelungen: Gewerbliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen ihren Resturlaubsanspruch aus dem Vorjahr für die Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld nicht vorrangig einbringen.
- Ausnahme: Der Arbeitsausfall tritt gegen Jahresende ein (§ 8 Nr.7 BRTV Bau).
- Dies gilt jedoch nicht für Angestellte (Gehaltsempfänger) des Bauhauptgewerbes und für die anderen Bereiche der Bauwirtschaft (zum Beispiel: Gerüstbau, Dachdeckergewerbe oder Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau).
- Hier müssen die Resturlaubsansprüche bereits früher eingebracht werden.
Fall 1: Krankheit beginnt während der Kurzarbeit Als Arbeitgeber können Sie Kurzarbeitergeld für Beschäftigte erhalten, die während der Kurzarbeit krank werden. Voraussetzung : Die Arbeitsunfähigkeit beginnt in einem Monat, für den Sie Kurzarbeitergeld beantragt haben.
Da das Kurzarbeitergeld jeweils für den Anspruchszeitraum (Kalendermonat, vgl. § 96 Abs.1 Nr.4 SGB III) beantragt und gewährt wird, ist diese Voraussetzung immer dann erfüllt, wenn die Erkrankung im Anspruchszeitraum eintritt (also auch an dem Tag, an dem der Kalendermonat beginnt). Beispiel Kurzarbeit wird am 16.03.2021 angezeigt.
Dieser Tag ist auch der 1. Tag der Kurzarbeit. Die Arbeitsunfähigkeit tritt am 10.03.2021 ein. Die Arbeitsunfähigkeit beginnt also im Anspruchszeitraum des Kalendermonats, die Arbeitsunfähigkeit ist also während des Bezugs von Kurzarbeit eingetreten. Die Zuständigkeit für die Kurzarbeitergeld-Leistungsfortzahlung liegt bei der Agentur für Arbeit.
Hinweis für den Antrag auf Kurzarbeitergeld : Tragen Sie in die monatliche Abrechnungsliste die ausgefallenen Stunden als Kurzarbeitergeld-Ausfallstunden („Kug”) ein – und nicht als Krankengeldstunden („KrG”). Waren für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit auch reguläre Arbeitszeiten geplant (keine Kurzarbeit), haben kranke Beschäftigte für diese Arbeitszeiten weiterhin Anspruch auf die volle Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber.
Fall 2: Krankheit beginnt vor der Kurzarbeit Sie erhalten kein Kurzarbeitergeld für Beschäftigte, die vor Einführung der Kurzarbeit arbeitsunfähig wurden – also vor dem ersten Monat, für den Sie Kurzarbeit angemeldet (angezeigt) haben. Beispiel Kurzarbeit wird am 16.03.2021 angezeigt.
Dieser Tag ist auch der 1. Tag der Kurzarbeit. Die Arbeitsunfähigkeit tritt am 10.02.2021 ein. Der Anspruch auf Kurzarbeit beginnt am 01.03.2021, die Arbeitsunfähigkeit ist daher vor der Kurzarbeit eingetreten. Personen mit Anspruch auf Entgeltfortzahlung, die vor dem Beginn des ersten betrieblichen Anspruchszeitraums (im Beispiel: März 2021) erkranken, haben für ausgefallene Stunden Anspruch auf Krankengeld in Höhe des Kurzarbeitergeldes.
Als Arbeitgeber können Sie diesen Betrag von der zuständigen Krankenkasse erstattet bekommen. Hinweis für den Antrag auf Kurzarbeitergeld : Bitte geben Sie in der monatlichen Abrechnungsliste die ausgefallenen Stunden als Krankengeldstunden an („KrG”).
- Ja, auch befristet Beschäftigte können Kurzarbeitergeld erhalten! Nein, Kurzarbeitergeld können nur versicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten.
- In bestimmten Fällen können auch Auszubildende Kurzarbeitergeld bekommen.
- Allerdings erst nach einem Arbeitsausfall von 6 Wochen oder 30 Arbeitstagen.
Bis dahin bekommen sie die volle Ausbildungsvergütung. In der Regel sind Auszubildende aber nicht von Kurzarbeit betroffen. Der Ausbildungsbetrieb muss versuchen, die Ausbildung weiter zu ermöglichen, indem er zum Beispiel den Ausbildungsplan umstellt oder Auszubildende in einer anderen Abteilung unterbringt.
Wegen des Coronavirus haben viele Betriebe aber kaum eine andere Möglichkeit, insbesondere wenn der Betrieb geschlossen werden muss. In so einem Fall ist Kurzarbeit auch eine Option für Auszubildende. Das müssen Ausbildungsbetriebe beachten, wenn sie von mehreren Phasen der Kurzarbeit betroffen sind: Wird nach 3 oder mehr zusammenhängenden Monaten erneut Kurzarbeit erforderlich, so beginnt eine neue Bezugsdauer der Kurzarbeit.
Dies hat zur Folge, dass Auszubildende auch wieder Anspruch auf die volle Ausbildungsvergütung bis zum Ablauf von 6 Wochen oder 30 Arbeitstagen haben – falls die Voraussetzungen für das Kurzarbeitergeld erneut vorliegen. Kurzarbeitergeld kann außerdem ohne weiteres auch für Auszubildende gezahlt werden, die nach Abschluss ihrer Berufsausbildung eine versicherungspflichtige (befristete oder unbefristete) Beschäftigung bei demselben oder einem anderen Arbeitgeber aufnehmen.
Dem Grunde nach können auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Grenzregionen, die zur Arbeit nach Deutschland pendeln, Kurzarbeitergeld bekommen. Der Anspruch auf Kurzarbeitergeld ist daran geknüpft, dass in dem Betrieb oder Betriebsteil, der sich in Deutschland befindet, wegen einer behördlichen Anordnung oder fehlender Auslastung gar nicht mehr oder nicht mehr voll gearbeitet werden kann.
Sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Grenzgänger sind, von dem Arbeitsausfall im Betrieb betroffen, bekommen sie für die ausgefallene Arbeitszeit Kurzarbeitergeld. Dies gilt auch dann, wenn es zu einer Grenzschließung oder Quarantänemaßnahme kommt, von der sie betroffen sind.
Betriebe in Grenzregionen, die für ihre Beschäftigten bereits laufend Kurzarbeitergeld beziehen und aufgrund der vorher geltenden Auffassung keine Leistungen für Beschäftigte mit Wohnsitz in einer Grenzregion erhalten haben, können für die Monate März und April eine Korrekturabrechnung einreichen. Betriebe, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld aufgrund der bisherigen Auffassung vollständig abgelehnt worden sind, können die Überprüfung des Antrags einfordern und Leistungen rückwirkend erhalten.
Studierende, die an einer Hochschule immatrikuliert sind und in der Hauptsache ihr Studium betreiben, haben keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Sie gehören zum versicherungsfreien Personenkreis in der Arbeitslosenversicherung, auch wenn sie neben Ihrem Studium eine, ggf.
- die Einstellung aus zwingenden Gründen oder
- die Beschäftigung zeitnah im Anschluss an eine beendete Berufsausbildung beim Ausbildungsbetrieb oder jedem anderen Betrieb erfolgt.
Ein zwingender Grund für eine Neueinstellung liegt insbesondere vor, wenn
- der Arbeitsvertrag zur (Wieder)Einstellung vor der Kurzarbeit abgeschlossen wurde,
- ein befristet abgeschlossener Arbeitsvertrag verlängert beziehungsweise entfristet wird,
- eine Arbeitnehmerin beziehungsweise ein Arbeitnehmer aus einer Freistellung (ruhendes Arbeitsverhältnis), zum Beispiel Elternzeit, zurückkehrt oder
- die Arbeitnehmerin beziehungsweise der Arbeitnehmer nach dem Bundesfreiwilligendienst oder nach einem Wehrdienst in den Betrieb zurückkehrt.
Das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist durch geeignete Unterlagen nachzuweisen. Diese sind dem Antrag auf Kurzarbeitergeld beizufügen. Darüber hinaus können weitere zwingende Gründe vorliegen. Dies kann zum Beispiel sein, wenn eine Arbeitnehmerin beziehungsweise ein Arbeitnehmer über spezifische Fachkenntnisse verfügt, die für einen neuen Auftrag benötigt werden oder wenn diese für die Weiterführung des Betriebes notwendig sind und die bisherigen Beschäftigten des Betriebes diese Tätigkeit nicht übernehmen können.
Ob in solchen Fällen ein zwingender Grund vorliegen kann, ist im Einzelfall zu prüfen. Dafür ist dem Antrag auf Kurzarbeitergeld eine Begründung mit geeigneten Nachweisen beizufügen. Für die Neueinstellung von Studienabgängerinnen beziehungsweise Studienabgängern kommen die gleichen Regelungen zur Anwendung wie für Auszubildende, die zeitnah im Anschluss an eine beendete Berufsausbildung beim Ausbildungsbetrieb oder jedem anderen Betrieb beschäftigt werden.
Unvermeidbarkeit des Arbeitsausfalls Zusätzlich zur Erfüllung der oben genannten persönlichen Voraussetzungen muss der Arbeitsausfall weiterhin unvermeidbar sein. Weitere Informationen dazu finden Sie unter Was bedeutet „unvermeidbarer Arbeitsausfall”? Fragen dazu beantwortet Ihnen Ihre zuständige Agentur für Arbeit vor Ort,
Seit dem 30. September 2022 können Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer erneut und befristet bis zum 30. Juni 2023 Kurzarbeitergeld erhalten. Angesichts der besonderen Situation von Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmern mit wechselnden Einsätzen und Wechseln zwischen Einsatz- und verleihfreien Zeiten, ist bei der Berechnung des Kurzarbeitergeldes als Soll-Entgelt der durchschnittliche Verdienst der letzten 3 vor dem Arbeitsausfall abgerechneten Monate zu Grunde zu legen.
Soll-Entgelt ist der Bruttoarbeitslohn, den die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer ohne den Arbeitsausfall verdient hätte. Zusätzlich für Mehrarbeit gezahlte Lohnbestandteile sind abzuziehen. Einmalzahlungen werden bei der Berechnung des Soll-Entgelts nicht berücksichtigt.
- In der aktuellen Krisensituation hat der Gesetzgeber den Bezug von Kurzarbeitergeld für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer geöffnet.
- Diese haben befristet zwischen dem 30.
- September 2022 und 30.
- Juni 2023 Zugang zum Kurzarbeitergeld.
- Bis dahin zurückgelegte Zeiten von „Kurzarbeit Null” werden nicht auf die Überlassungshöchstdauer nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz angerechnet.
„Kurzarbeit Null” liegt vor, wenn der Arbeitsausfall 100 Prozent beträgt, das heißt, wenn die Arbeit für eine vorübergehende Zeit vollständig eingestellt wird. Diese Ausführungen gelten entsprechend für die Dauer der Überlassung im Hinblick auf Equal Pay.
Das Bundesarbeitsministerium hat in seinen Fragen und Antworten zum Coronavirus die Voraussetzungen einer gelegentlichen Arbeitnehmerüberlassung beschrieben, die keine Erlaubnis nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz voraussetzt: Arbeits- und arbeitsschutzrechtliche Fragen zum Coronavirus Die Bundesagentur für Arbeit kann hierzu leider nicht weitergehend beraten.
Ob die Voraussetzungen der gelegentlichen Arbeitnehmerüberlassung vorliegen, müssen die daran interessierten Arbeitgeber und Unternehmen eigenständig beurteilen. Es kommt auf die Ursache für den erheblichen Arbeitsausfall und die Art der Betriebstätigkeit an.
- Grundsätzlich ist auch in kommunalen bzw.
- Öffentlichen Betrieben Kurzarbeit mit Bezug von Kurzarbeitergeld möglich.
- Allerdings muss der erhebliche und unvermeidbare Arbeitsausfall, der eine der Voraussetzungen für die Bewilligung von Kurzarbeitergeld ist, auf wirtschaftlichen Gründen oder einem unabwendbaren Ereignis beruhen.
Ein unabwendbares Ereignis wäre beispielsweise eine behördlich angeordnete vorübergehende Betriebsschließung. In diesem Fall haben auch in einem öffentlichen Betrieb die von dem Arbeitsausfall betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anspruch auf Kurzarbeitergeld.
- In öffentlichen Betrieben, die auf das Erzielen eines Gewinnes ausgerichtet sind, also etwa solche, die etwas verkaufen oder eine kostenpflichtige Dienstleistung anbieten, kann ein erheblicher Arbeitsausfall wirtschaftlich begründet sein.
- Beispielsweise könnten Fahrerinnen und Fahrer eines öffentlichen Verkehrsbetriebs, der wegen der Corona-Pandemie spürbar weniger Fahrgäste zu befördern hat und deshalb deutlich weniger Fahrscheine verkauft, in Kurzarbeit geschickt werden.
Eindeutig nicht wirtschaftlich tätig sind Behörden. Auch dann nicht, wenn sie Dienstleistungen gegen Gebühr anbieten. Gebühren sollen in gewissem Umfang den der Behörde entstehenden Aufwand ausgleichen. Ziel ist nicht die Erwirtschaftung eines Gewinnes.
Nein. Aufgrund der besonderen Situation während der Corona-Krise wirken sich Zahlungen, die – gegebenenfalls auch anteilig – von den Versicherern aufgrund einer wegen der COVID-19-Pandemie angeordneten vorübergehenden Betriebsschließung erbracht werden, nicht leistungsmindernd auf das Kurzarbeitergeld aus.
Dabei ist es unerheblich, ob der Versicherer einen Rechtsanspruch auf die Leistung (den Versicherungsfall) anerkannt hat oder nicht. Damit ist gewährleistet, dass den betroffenen Betrieben das Kurzarbeitergeld – ohne Anrechnung der Zahlungen der Versicherer – unverändert weiter gezahlt wird.
Diese Regelung galt befristet bis 31. Dezember 2022, Es gibt für Selbstständige eine Reihe weitere Hilfen auf Bundes- und Länderebene, Einige Finanzhilfen werden in Form von Darlehen und Zuschüssen gewährt. Sie richten sich unter anderem an Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen, Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten den Bundeswirtschaftsministeriums und des Bundesfinanzministeriums,
Daneben gibt es finanzielle Hilfen für Künstlerinnen und Künstler, Die genauen Unterstützungsangebote unterscheiden sich in den einzelnen Bundesländern. Links zu den jeweiligen Angeboten auf Länderebene finden Sie auf der Website der Bundesregierung,
- Ja, die Teilnahme an einer Qualifizierungsmaßnahme während der Kurzarbeitsphase ist möglich,
- Erfahren Sie mehr zu den Voraussetzungen und möglichen Förderungen auf unserer Seite Weiterbildung während Kurzarbeit,
- Arbeitnehmerinnen haben keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld, wenn ihnen während der Schwangerschaft zum Zeitpunkt der Kurzarbeit die Beschäftigung verboten ist.
Das gilt auch, wenn der Unternehmensteil, dem die Arbeitnehmerin zuzuordnen ist, von Kurzarbeit betroffen ist. Das mutterschutzrechtliche Leistungsrecht will Frauen vor Diskriminierung schützen. Frauen dürfen laut Gesetz keinen Nachteil haben, wenn sie im Mutterschutz ihre Arbeit unterbrechen.
- Fallen Beschäftigungsverbote und Kurzarbeit zeitlich zusammen, sind daher Leistungen nach dem Mutterschutzgesetz zu erbringen.
- Schwangere Frauen, die der Arbeitgeber von der Kurzarbeit ausnimmt – etwa aufgrund einer entsprechenden Regelung in einer Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit – oder die einer individuellen Kurzarbeitsvereinbarung nicht zugestimmt haben, sind bereits als nicht von der Kurzarbeit betroffen anzusehen (vgl.
BAG, Urt.v.09.09.1971, 3 AZR 261/70). Auch Schwangere, die nicht von der Kurzarbeit ausgenommen sind, haben gegebenenfalls Anspruch auf Mutterschaftsleistungen (und daher keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld). Das ist auch der Fall, wenn ihr Betriebsteil in Kurzarbeit ist.
- Frauen im Beschäftigungsverbot erhalten während der Kurzarbeit weiterhin Mutterschutzlohn,
- Frauen, die sich in den Schutzfristen vor und nach der Entbindung gemäß § 3 MuSchG befinden, sind durch die Krankenkasse Mutterschaftsgeld (§ 19 MuSchG) und durch den Arbeitgeber der Arbeitgeberzuschuss (§ 20 MuSchG) zu zahlen.
Dies gilt ebenso für stillende Frauen, die einem Beschäftigungsverbot außerhalb der Schutzfristen unterliegen. Damit liegt für diese Personengruppe kein Arbeitsausfall mit Entgeltausfall nach §§ 95 ff. SGB III vor. Ein solcher Entgeltausfall ist jedoch unter anderem Voraussetzung für den Bezug von Kurzarbeitergeld.
Für die Höhe der Ansprüche sieht das MuSchG in § 21 besondere Regeln vor. Nach § 21 Abs.4 MuSchG werden bei der Berechnung des Bemessungsentgelts dauerhafte Änderungen des Entgelts berücksichtigt. Entgeltverminderungen aufgrund von Kurzarbeit zählen jedoch nicht dazu und werden – in Übereinstimmung mit den Vorgaben des § 21 Abs.2 Ziff.2 MuSchG – nicht berücksichtigt.
Nein, für Feiertage besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Kurzarbeitergeld, da ein Entgeltfortzahlungsanspruch vorliegt. Sofern aufgrund einer tarif- oder arbeitsrechtlichen Regelung das Arbeitsentgelt für den Feiertag in Höhe des Kurzarbeitergeldes gezahlt wird, wird dieses Entgelt nicht von der Agentur für Arbeit erstattet.
- In diesem Fall muss bei der Beantragung des Kurzarbeitergeldes in der Kug-Abrechnungsliste für den Feiertag beim Soll- und Ist-Entgelt das Arbeitsentgelt in voller Höhe berücksichtigt werden.
- Ausnahme: Wird in einem Betrieb üblicherweise an Feiertagen gearbeitet (z.B.
- Hotel- und Gaststättengewerbe), kann für Feiertage eine Zahlung des Kurzarbeitergeldes erfolgen.
Voraussetzung ist jedoch, dass die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter an diesem Feiertag auf Grundlage eines Arbeits- oder Dienstplans zur Arbeit vorgesehen war. Auch Beschäftigte in der Lohnsteuerklasse V oder VI sowie Beschäftigte, die ein Kind mit Wohnsitz im Ausland haben, können einen erhöhten Leistungssatz beim Kurzarbeitergeld erhalten.
- Dazu müssen sie normalerweise entsprechende Nachweise bei der Agentur für Arbeit einreichen.
- Die Beschäftigten erhalten dann eine Bescheinigung, die sie bei ihrem Arbeitgeber vorlegen.
- Aufgrund der Corona-Krise galt befristet bis zum 31.12.2022: Die Nachweise werden von den betroffenen Beschäftigten direkt beim Arbeitgeber vorgelegt.
Eine Bescheinigung von der Agentur für Arbeit ist in diesem Zeitraum nicht notwendig und wird auch nicht ausgestellt. Für eine spätere Prüfung (insbesondere für die Abschlussprüfung) muss der Betrieb folgende Nachweise aufbewahren :
- Für Beschäftigte in der Lohnsteuerklasse V :
- Auszug der elektronischen Lohnsteuerkarte des Ehegatten oder
- Bescheinigung des Finanzamtes oder des Arbeitgebers des Ehegatten über die Eintragung der Kinderfreibeträge in dessen elektronischer Lohnsteuerkarte
- Für Beschäftigte in der Lohnsteuerklasse VI :
Auszug der elektronischen Lohnsteuerkarte des Ehegatten
- Für Beschäftigte, die ein Kind mit Wohnsitz im Ausland haben :
Bescheinigung des Finanzamtes, dass dem Steuerpflichtigen ein Steuerfreibetrag für den Unterhalt mindestens eines Kindes im Sinne des § 32 Abs.1, 4 und 5 EStG gewährt wird
- Im Ausnahmefall, wenn diese Unterlagen nicht vorhanden sind:
Unterlagen über die Zahlung von Kindergeld
Betriebe, die im November 2020 aufgrund von Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie vorübergehend schließen müssen, können eine außerordentliche Wirtschaftshilfe („Novemberhilfe”) erhalten. Sie können für November 2020 weiterhin Kurzarbeitergeld für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen.
- Informationen zur Anrechnung von Kurzarbeitergeld erhalten Sie auf der Seite des Bundesfinanzministeriums,
- Urzarbeitergeld ist nicht lohnsteuerpflichtig und stellt kein Entgelt im Sinne der Sozialversicherung dar.
- Es unterliegt jedoch bei der Empfängerin oder dem Empfänger dem Progressionsvorbehalt nach dem Einkommensteuergesetz.
Das ausgezahlte Kurzarbeitergeld ist im Lohnkonto einzutragen. Bei Beendigung des Dienstverhältnisses oder am Ende des Kalenderjahres ist in der elektronischen Lohnsteuerkarte der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers das ausgezahlte Kurzarbeitergeld zu bescheinigen.
- Weitere Auskünfte über die steuerliche Behandlung erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt.
- Sollte die Abschlussprüfung ergeben, dass zu viel Kurzarbeitergeld an den Betrieb ausgezahlt wurde, wird eine Rückforderung der zu viel gezahlten Leistungen durch die Bundesagentur für Arbeit veranlasst.
- Für die Einziehung der offenen Forderungen ist der Inkasso-Service der Bundesagentur für Arbeit zuständig.
Anträge auf Zahlungserleichterungen wie beispielsweise Stundung der offenen Forderung mit einer Ratenzahlung können beim zuständigen Inkasso-Service eingereicht werden. Welcher Inkasso-Service für Sie zuständig ist, erfahren Sie auf Inkasso-Service: Aufgaben und Zuständigkeit,
Die „3G oder 2G oder 2Gplus”-Vorgaben allein können keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld begründen. Maßgeblich für den Anspruch auf Kurzarbeitergeld bleibt auch hier das Vorliegen eines erheblichen Arbeitsausfalls mit Entgeltausfall. Dieser kann in einem Kunden-/Gästerückgang begründet sein. Dabei ist im Rahmen der Schadensminderungspflicht eine Einschränkung des Geschäftsbetriebes zeitlich (durch Verkürzung der Öffnungszeiten oder vollständige Schließung) sowie inhaltlich (Reduzierung des Angebots) zu vermeiden.
Anders als bei den Überbrückungshilfen ist ein Umsatzrückgang beim Kurzarbeitergeld nicht unmittelbar Auslöser für die Entstehung des Anspruchs. Der Kunden-/Gästerückgangs muss zusätzlich dazu führen, dass Ihnen die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes zur Vermeidung der Kurzarbeit wirtschaftlich nicht mehr zumutbar ist, da der Ausfall über das übliche Betriebsrisiko hinausgeht.
Wenn Sie in einem solchen Fall wegen der Verkürzung von Öffnungszeiten oder sogar der vorübergehenden Schließung Ihres Betriebs Kurzarbeit einführen müssen, sind die Gründe für einen vorübergehenden und unvermeidbaren Arbeitsausfall der Agentur für Arbeit im Einzelfall darzulegen. Hierbei ist es wichtig, die aktuelle Entwicklung (Kunden/Gäste sowie Umsatz) im Vergleich zu Zeiten vor der COVID-19-Pandemie darzustellen.
Reine saisonale Schwankungen zählen nicht dazu, sie können nicht über das Kurzarbeitergeld ausgeglichen werden. Mögliche Nachweise können betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA), Belegungs-/Auslastungspläne, Gästebons oder Ähnliches sein. Für die Zahlung von Kurzarbeitergeld muss ein erheblicher und unvermeidbarer Arbeitsausfall aus wirtschaftlichen Gründen oder einem unabwendbaren Ereignis (zum Beispiel einer behördlichen Schließung) vorliegen.
- Sofern die Schließung nicht wegen eines solchen Arbeitsausfalls, sondern aus anderen Erwägungen heraus erfolgt, besteht kein Anspruch auf Kurzarbeitergeld.
- Maßgeblich für den Anspruch auf Kurzarbeitergeld ist das Vorliegen eines erheblichen Arbeitsausfalls.
- Sanktionen bzw.
- Ein Handels-Embargo gegen Russland können als unabwendbares Ereignis einen erheblichen Arbeitsausfall verursachen (vgl.
§ 96 Abs.3 SGB III), wenn Ihr Betrieb unmittelbar von diesen betroffen ist. Zur Begründung müssen Sie darlegen, wie die Auswirkungen in Ihrem Betrieb sind und inwiefern dies einen Arbeitsausfall verursacht (z.B. welche Tätigkeiten können nicht mehr ausgeführt werden).
- Sollten die weiteren Voraussetzungen für das Kurzarbeitergeld ebenfalls erfüllt werden, kann Kurzarbeitergeld gezahlt werden.
- In diesem Fall gelten auch die aufgrund der Corona-Pandemie geschaffenen befristeten Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld.
- Maßgeblich für den Anspruch auf Kurzarbeitergeld ist das Vorliegen eines erheblichen Arbeitsausfalls.
Lieferausfälle / Rohstoffmangel können wirtschaftliche Gründe für einen Arbeitsausfall sein (vgl. § 96 Abs.1 Nr.1 SGB III). Zur Begründung müssen Sie darlegen, wie die Auswirkungen in Ihrem Betrieb sind und inwiefern dies einen Arbeitsausfall verursacht (zum Beispiel, welche Tätigkeiten können nicht mehr ausgeführt werden).
- Sollten die weiteren Voraussetzungen für das Kurzarbeitergeld ebenfalls erfüllt werden, kann Kurzarbeitergeld gezahlt werden.
- In diesem Fall gelten auch die aufgrund der Corona-Pandemie geschaffenen befristeten Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld.
- Maßgeblich für den Anspruch auf Kurzarbeitergeld ist das Vorliegen eines erheblichen Arbeitsausfalls.
Soweit im Rahmen der bisherigen Handelsbeziehungen zu Russland oder der Ukraine Aufträge oder Absatzmärkte wegfallen, können darin wirtschaftliche Gründe für einen Arbeitsausfall vorliegen (vgl. § 96 Abs.1 Nr.1 SGB III). Zur Begründung müssen Sie darlegen, wie die Auswirkungen in Ihrem Betrieb sind und inwiefern dies einen Arbeitsausfall verursacht (zum Beispiel, welche Tätigkeiten können nicht mehr ausgeführt werden).
- Sofern die weiteren Voraussetzungen für das Kurzarbeitergeld ebenfalls erfüllt werden, kann Kurzarbeitergeld gezahlt werden.
- In diesem Fall gelten auch die aufgrund der Corona-Pandemie geschaffenen befristeten Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld.
- Eine Gewährung von Kurzarbeitergeld ausschließlich wegen aktuellen Preissteigerungen, insbesondere beim Gas und anderen Energieträgern, ist nicht möglich.
Ein Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht, wenn der eingetretene Arbeitsausfall auf wirtschaftlichen Ursachen oder einem unabwendbaren Ereignis beruht. Preissteigerungen stellen kein unabwendbares Ereignis im Sinne des Kurzarbeitergeldes dar, da es sich hierbei um ein übliches, allgemeines Marktrisiko handelt.
- Daher sind Preissteigerungen nicht als unabwendbares Ereignis im Sinne des Kurzarbeitergeldrechts anzusehen, das die Ausführung der Arbeit in einem Betrieb, wie zum Beispiel in Folge eines Brandes, vorübergehend teilweise oder ganz unmöglich machten.
- Wirtschaftliche Ursachen für Arbeitsausfälle im Sinne des Kurzarbeitergeldrechts liegen vor bei konjunkturell bedingten Auftrags-/Nachfragerückgängen, strukturellen Veränderungen in einzelnen Branchen oder Regionen der Wirtschaft oder Störungen in der (internationalen) Arbeitsteilung und damit Ursachen, die sich durch Marktveränderungen/-verschiebungen aus der Teilnahme des Betriebs am Wirtschaftsleben ergeben.
Hohe Energiepreise werden wie auch Preissteigerungen bei anderen Betriebskosten hiervon nicht erfasst. Ein Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht, wenn der eingetretene Arbeitsausfall auf allgemeinen wirtschaftlichen Ursachen oder einem unabwendbaren Ereignis beruht.
Sollte es zu Engpässen bei der Versorgung mit Gas kommen, die regulierende staatliche Maßnahmen der Belieferung mit Gas durch die Bundesnetzagentur erforderlich machen, können diese als unabwendbares Ereignis für einen Arbeitsausfall anerkannt werden (vgl. § 96 Abs.3 Satz 2 SGB III), wenn der Betrieb unmittelbar von den Regulierungsmaßnahmen betroffen ist.
In der Anzeige der Kurzarbeit muss dazu dargelegt werden, wie die Auswirkungen im Betrieb sind und inwiefern dies einen Arbeitsausfall verursacht (zum Beispiel, welche Tätigkeiten können nicht mehr ausgeführt werden). Sollten die weiteren Voraussetzungen für das Kurzarbeitergeld ebenfalls erfüllt sein, kann Kurzarbeitergeld gezahlt werden.
Ja. Die Sonderregelungen gelten zum Teil noch bis zum 30. Juni 2023. Es muss keinen Bezug zur Pandemie geben. Die Ermittlung des Anspruchs auf Kurzarbeitergeld für Grenzgängerinnen und Grenzgänger erfolgt nach einer geänderten Bemessungsgrundlage, die die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts berücksichtigt und eine Doppelbesteuerung vermeidet.
Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Frankreich unterbleibt bei der Bemessung des Kurzarbeitergeldes der Abzug der Lohnsteuer und des Solidaritätszuschlags. Bemessungsgrundlage ist damit das Bemessungsentgelt nur abzüglich der Sozialversicherungspauschale.
- Die Berechnung des Leistungsentgeltes kann der Ziffer 2.1.3 der Weisung vom 29.11.2022 entnommen werden.
- In den Abrechnungslisten Kug 108 und Kug 308 ist für die betroffenen Grenzgängerinnen und Grenzgänger in Spalte 6 beziehungsweise Spalte 8 die Lohnsteuerklasse 0 einzutragen.
- Für bereits eingereichte Leistungsanträge, für die eine Bemessung des Kurzarbeitergeldes mit Abzug der Lohnsteuer und des Solidaritätszuschlags erfolgt war, können von den Betrieben beziehungsweise Betriebsvertretungen Korrekturanträge eingereicht werden.
Weitere Informationen und Hinweise dazu finden Sie auch in der Weisung vom 29.11.2022, Abzüge der Lohnsteuer und des Solidaritätszuschlags sind nicht zu berücksichtigen bei Personen, deren Wohnsitzstaat nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung das Besteuerungsrecht für das Kurzarbeitergeld zusteht und wenn das aus Deutschland gezahlte Kurzarbeitergeld nach den maßgebenden Vorschriften des Wohnsitzstaats der Steuer unterliegt (siehe § 153 Absatz 4 SGB III, in Kraft seit 01.01.2023).
Wie viele Stunden muss man in Kurzarbeit arbeiten?
Wie viele Stunden muss ich bei Kurzarbeit arbeiten? – Wie der Name bereits verrät, heißt „Kurzarbeit”, dass Du als Arbeitnehmer weniger arbeitest, als im Arbeitsvertrag vereinbart. Bei der sogenannten „Kurzarbeit Null” arbeitest Du sogar gar nicht. Generell gilt: Der Arbeitsausfall beträgt zwischen zehn und hundert Prozent der üblichen Arbeitszeit und wird je nach Unternehmen individuell geregelt.
Ist Kurzarbeit sinnvoll?
Doch es gibt eine sinnvolle Alternative: Kurzarbeit hilft Firmen, die von vorübergehendem Arbeitsausfall betroffen sind. Kurzarbeitergeld gleicht die für die Arbeitnehmer entstandenen Entgeltverluste angemessen aus. Kündigungen lassen sich auf diese Weise vermeiden.
Was muss ich als Arbeitnehmer bei Kurzarbeit beachten?
Die Höhe des Kurzarbeitergelds hängt von ihrem Gehalt ab, dass sie normalerweise nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben ausgezahlt bekommen (Fachbegriff: Nettoentgelt). Davon erhalten Sie als Kurzarbeitergeld 60 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts bezahlt.
- Lebt mindestens ein Kind mit im Haushalt, beträgt das Kurzarbeitergeld 67 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts.
- Erhöhung bis zum 30.
- Juni 2022 Wichtig: Die nachfolgend beschriebene Erhöhung des Kurzarbeitergeldes für die Zeit bis 31.
- Dezember 2021 ist nur möglich, wenn Sie spätestens für März 2021 erstmalig Kurzarbeitergeld erhalten haben,
Es muss folglich mindestens ein Monat in der Zeit zwischen März 2020 und März 2021 Kurzarbeitergeld bezogen worden sein. Das Kurzarbeitergeld erhöht sich für Sie ab dem 4. Bezugsmonat auf 70 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts (beziehungsweise 77 Prozent, wenn Sie mindestens ein Kind haben).
Ab dem 7. Bezugsmonat beträgt es 80 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts (beziehungsweise 87 Prozent, wenn Sie mindestens ein Kind haben). Die Bezugsmonate müssen dabei nicht zusammenhängen, Das bedeutet: Unterbrechungen der Kurzarbeit (auch über 3 Monate) lösen keinen Neubeginn Ihrer Bezugsdauer aus.
Sofern Sie Saison-Kurzarbeitergeld erhalten, zählt auch diese Leistung. Erhalten Sie dagegen in einem Monat lediglich Krankengeld in Höhe von Kurzarbeitergeld, so wird dieser Monat nicht berücksichtigt. Voraussetzung für diese Erhöhung des Kurzarbeitergeldes: Sie waren im jeweiligen Kalendermonat von einem Arbeitsausfall mit Entgeltausfall von mindestens 50 Prozent betroffen.
- Sofern Sie in einem Monat Krankengeld in Höhe von Kurzarbeitergeld und Kurzarbeitergeld beziehen, wird lediglich das Kurzarbeitergeld beim Entgeltausfall von mindestens 50 Prozent berücksichtigt.
- Hinweis: Für die Berechnung der Bezugsmonate sind Monate mit Kurzarbeit ab März 2020 zu berücksichtigen.
- Die genaue Höhe des Kurzarbeitergelds können Sie mit dem Kurzarbeitergeld-Rechner unseres Digitalen Assistenten ermitteln.
Oder Sie nutzen die Tabellen im Download-Center im Abschnitt Finanzielle Hilfen | Kurzarbeitergeld, Wichtig : Wenn Sie Kurzarbeitergeld beziehen, kann die Agentur für Arbeit Ihnen in dieser Zeit andere Beschäftigungen anbieten, sofern sie zumutbar sind.
- Der Verdienst aus einem solchen Arbeitsverhältnis würde das Kurzarbeitergeldes entsprechend verringern.
- Hat die oder der Beschäftigte schon vor Beginn der Kurzarbeit eine Nebentätigkeit durchgeführt, hat das keine Auswirkungen.
- Der Nebenverdienst wird nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet.
- Nehmen Beschäftigte während des Bezugs von Kurzarbeitergeld eine Nebentätigkeit auf, liegt eine Erhöhung des tatsächlichen erzielten Entgelts vor.
In diesem Fall wird das daraus erzielte Entgelt auf das Kurzarbeitergeld angerechnet. Vom 1. Mai 2020 bis 31. Dezember 2020 galt: Das Nebeneinkommen war anrechnungsfrei, soweit die Summe aus
dem Nebeneinkommen, dem Kurzarbeitergeld, einem eventuell verbliebenen Ist-Entgelt und einem eventuellen Aufstockungsbetrag
das Soll-Entgelt nicht überstieg. Folgende Beträge sind für diese Berechnung pauschaliert in Netto-Beträge entsprechend der Nettoentgelttabelle umzurechnen:
Soll-Entgelt Ist-Entgelt Aufstockungsbetrag Entgelt aus der anderen Beschäftigung
Ein Minijob war bis zum 30. Juni 2022 vollständig anrechnungsfrei. Ja, die Teilnahme an einer Qualifizierungsmaßnahme während der Kurzarbeitsphase ist möglich. Es besteht ein Anspruch auf Kurzarbeitergeld, sofern ein Arbeitsausfall mit Entgeltausfall vorliegt und die Weiterbildung während der Kurzarbeit durchgeführt wird.
Außerdem müssen auch die übrigen Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld vorliegen. Bei Weiterbildung während Kurzarbeit werden Ihrem Betrieb bis 31. Juli 2023 unter bestimmten Voraussetzungen pauschaliert 50 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge erstattet und ein Zuschuss zu den Lehrgangskosten gewährt.
Sind diese bestimmten Voraussetzungen nicht erfüllt, müssen in der Qualifizierungsmaßnahme überwiegend Inhalte vermittelt werden, die für den allgemeinen Arbeitsmarkt verwertbar sind. Weitere Informationen zu Qualifizierungen finden Sie auf der Seite Förderung von Weiterbildung,
Kann ich in der Kurzarbeit einen 450 Euro Job annehmen?
Darf ich bei Kurzarbeit einen Nebenjob haben? Wenn Sie in Kurzarbeit sind, dürfen Sie eine Nebenbeschäftigung aufnehmen. Das kann ein Minijob oder ein Teilzeitjob sein. Ihren Arbeitgeber müssen Sie darüber informieren und Sie dürfen keine Konkurrenztätigkeit zum Arbeitgeber ausüben.
- Anrechnung Nebeneinkommen: Wenn Sie einen 520 € Minijob haben, wird Ihr Nebeneinkommen bis 31.12.2022 nicht angerechnet.
- Das gilt auch, wenn mit dem Nebeneinkommen die Höhe Ihres bisherigen Einkommens überschritten wird.
- Für andere Nebenjobs gilt: Wenn Sie den Nebenjob schon vor Beginn der Kurzarbeit hatten, dann wird Ihr Nebeneinkommen nicht auf Ihr Kurzarbeitergeld angerechnet.
Die Obergrenze dafür ist Ihr bisheriges Einkommen. : Darf ich bei Kurzarbeit einen Nebenjob haben?
Wie hoch ist der Progressionsvorbehalt bei Kurzarbeit?
Kurzarbeitergeld und Progressionsvorbehalt – Das Kurzarbeitergeld ist zwar steuerfrei, unterliegt als Lohnersatzleistung aber dem Progressionsvorbehalt. Es wird – wie oben erläutert – beim Ermitteln des individuellen Steuersatzes berücksichtigt: Das Kurzarbeitergeld wird zu den übrigen steuerpflichtigen Einkünften desselben Jahres addiert.
- Diese Summe bestimmt dann den individuellen Steuersatz.
- Es wird also zunächst der individuelle Steuersatz einschließlich des steuerfreien Kurzarbeitergeldes berechnet.
- Da das Kurzarbeitergeld selbst jedoch steuerfrei bleibt, wird der so ermittelte Steuersatz daraufhin auf das zu versteuernde Einkommen ohne das steuerfreie Kurzarbeitergeld angewandt.
Es ist wichtig, dass bei der Ermittlung des individuellen Steuersatzes alle Einkünfte, einschließlich der Lohnersatzleistungen, bei der Berechnung der Steuersätze berücksichtigt werden. Denn nur dann ist eine gerechte steuerliche Behandlung aller Steuerpflichtigen – z.B.
- Auch gegenüber der während der Corona-Krise weiterarbeitenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sichergestellt.
- Fiktives Beispiel: Eine alleinstehende Arbeitnehmerin kommt auf ein zu versteuerndes Einkommen (ohne Kurzarbeitergeld) in Höhe von 40.000 Euro.
- Wäre dies ihr einziges Einkommen, würde ihr durchschnittlicher Einkommensteuersatz 21,13 Prozent betragen.
Im gleichen Jahr hat sie jedoch auch Kurzarbeitergeld in Höhe von 5.000 Euro erhalten. Dieser Betrag wird bei der Berechnung des Steuersatzes berücksichtigt und dem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet. Insgesamt liegt ein zu versteuerndes Einkommen in Höhe von 45.000 Euro vor.
- Somit liegt der Durchschnittssteuersatz aufgrund der Progression bei 22,76 Prozent.
- Da das Kurzarbeitergeld selbst steuerfrei ist, wird der auf diese Weise ermittelte Steuersatz lediglich auf die 40.000 Euro zu versteuerndes Einkommen angewandt.
- Die Einkommensteuer beträgt also 40.000 x 22,76 Prozent = 9.104 Euro.
Klar ist: Wer länger in Kurzarbeit ist, dessen steuerpflichtiges Einkommen ist geringer. Deshalb werden weniger Steuern fällig. Bei längerer Kurzarbeit wird ein größerer Teil des Einkommens durch das steuerfreie Kurzarbeitergeld erzielt. Dadurch bleibt ein größerer Teil des Einkommens steuerfrei.
Der Progressionsvorbehalt kann bei den laufenden Vorauszahlungen im Lohnsteuerabzugsverfahren nicht einkalkuliert werden, weil der Arbeitgeber nicht alle Lohnersatzleistungen kennt, insbesondere nicht die, die von der Bundesagentur für Arbeit, der Krankenkasse oder anderen Sozialleistungsträgern unmittelbar ausgezahlt werden.
Daher werden Lohnersatzleistungen, wie auch das Kurzarbeitergeld, erst im Rahmen der individuellen Einkommensteuerveranlagung (frühestens im Folgejahr) berücksichtigt. In einzelnen Fällen kann es zu Steuernachzahlungen kommen, weil der unterjährige Lohnsteuerabzug nicht ausgereicht hat.
An zwei Beispielen wird dargestellt, dass sich trotz Steuerprogression die Steuerfreiheit des Kurzarbeitergeldes positiv auswirkt. Fiktives Beispiel: Bezieht eine Arbeitnehmerin mit einem Bruttolohn von monatlich 3.574 Euro drei Monate Kurzarbeitergeld, kommt sie auf ein Jahresbruttoeinkommen von 36.262 Euro.
Wäre dieses Bruttoeinkommen komplett als Bruttolohn zu behandeln, würden 4.929 Euro Einkommensteuer fällig. Da jedoch das Kurzarbeitergeld von 4.096 Euro steuerfrei bleibt, beläuft sich die Einkommensteuer lediglich auf 4.432 Euro. Dies entspricht einer Steuerersparnis von fast 500 Euro.
Dauer der Kurzarbeit | 0 Monate | 1 Monat | 3 Monate | 9 Monate |
---|---|---|---|---|
in Euro | ||||
Jahresbruttolohn | 42.888 | 39.314 | 32.166 | 10.722 |
Kurzarbeitergeld (Kurzarbeitergeld NULL, Steuerklasse I) | 0 | 1.365 | 4.096 | 14.337 |
Jahresbruttoeinkommen | 42.888 | 40.679 | 36.262 | 25.059 |
Einkommensteuer bei Steuerfreiheit des Kurzarbeitergeldes (unter Berücksichtigung des Progressionsvorbehalts) | 6.658 | 5.886 | 4.432 | 1.015 |
(fiktive) Einkommensteuer, wenn das Kurzarbeitergeld wie Bruttoarbeitslohn zu versteuern wäre | 6.658 | 6.067 | 4.929 | 2.300 |
Jahresbruttoeinkommen abzüglich Einkommensteuer | 36.230 | 34.793 | 31.830 | 24.044 |
Fiktive „Steuerersparnis” durch die Steuerfreiheit des Kurzarbeitergeldes | 0 | 181 | 497 | 1.285 |
Fiktives Beispiel: Bezieht die Hauptverdienerin eines zusammenveranlagten Ehepaars mit Bruttolöhnen von monatlich 4.500 Euro und 3.000 Euro drei Monate Kurzarbeitergeld, kommt der Haushalt auf ein Jahresbruttoeinkommen von 82.066 Euro. Wäre dieses Einkommen als Bruttolohn zu behandeln, würden 12.322 Euro Einkommensteuer fällig.
Dauer der Kurzarbeit des Partners mit 4.500 Euro Bruttolohn | 0 Monate | 1 Monat | 3 Monate | 9 Monate |
---|---|---|---|---|
in Euro | ||||
(gemeinsamer) Jahresbruttolohn | 90.000 | 85.500 | 76.500 | 49.500 |
Kurzarbeitergeld (Kurzarbeitergeld NULL, Steuerklasse III) | 0 | 1.855 | 5.566 | 19.482 |
Jahresbruttoeinkommen | 90.000 | 87.355 | 82.066 | 68.982 |
Einkommensteuer bei Steuerfreiheit des Kurzarbeitergeldes (unter Berücksichtigung des Progressionsvorbehalts) | 14.472 | 13.486 | 11.574 | 6.646 |
(fiktive) Einkommensteuer, wenn das Kurzarbeitergeld wie Bruttoarbeitslohn zu versteuern wäre | 14.472 | 13.746 | 12.322 | 8.978 |
Jahresbruttoeinkommen abzüglich Einkommensteuer | 75.528 | 73.869 | 70.492 | 62.336 |
Fiktive „Steuerersparnis” durch die Steuerfreiheit des Kurzarbeitergeldes | 0 | 260 | 748 | 2.332 |
Kann man Kurzarbeitergeld von der Steuer absetzen?
Wer Kurzarbeitergeld erhalten hat, muss im darauffolgendem Jahr eine Steuererklärung abgeben! Das Kurzarbeitergeld selbst ist steuerfrei. Allerdings kann es – wegen des sogenannten Progressionsvorbehalts – zu einem höheren Steuersatz führen. In Bestimmten Fällen kann das Finanzamt daher eine Steuernachzahlung fordern.
Was passiert mit den Überstunden bei Kurzarbeit?
Überstunden während der Kurzarbeit und Anspruch auf das Kurzarbeitergeld – Mitarbeitende, die in Unternehmen arbeiten, die Kurzarbeit beantragt haben, erhalten anstatt ihres normalen vertraglich festgelegten Lohns das sogenannte Kurzarbeitergeld von ihrem Arbeitgebenden ausgezahlt.
- Dieses beträgt zwischen 60 und 67 Prozent des Nettolohns in den ersten drei Monaten, bis zum sechsten Monat zwischen 70 und 77 Prozent und ab dem siebten Monat zwischen 80 und 87 Prozent des vertraglich vereinbarten Nettolohns.
- Die höchstmöglich ausgezahlte Summe, die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze, liegt für das Kurzarbeitergeld jedoch bei 6.900 Euro im Monat.
Das Kurzarbeitergeld erhält ein Unternehmen rückwirkend vom Staat erstattet. Leistet ein Mitarbeitender Überstunden während der Kurzarbeit, so sind diese entsprechend der im Arbeitsvertrag festgelegten Vereinbarungen vergütet. Dadurch reduziert sich für den jeweiligen Monat auch der entstandene Anspruch auf das Kurzarbeitergeld.
Das Entgelt für die Überstunden ist demnach vom eigentlichen Nettomonatslohn abzuziehen, dem Soll-Entgelt, und dem gezahlten Kurzarbeitergeld, dem Ist-Entgelt, hinzuzurechnen. Dadurch reduziert sich das gezahlte Kurzarbeitergelt, der normale Lohn für die Überstunden kommt dafür hinzu. Falls dies möglich ist, sollten Arbeitnehmende in Kurzarbeit geleistete Überstunden über den Freizeitausgleich abgelten.
Dadurch bleibt ihr Anspruch auf Kurzarbeitergeld in voller Höhe erhalten.
Was kostet ein Tag Kurzarbeit?
Wie hoch ist das Kurzarbeitergeld? – Wer in Kurzarbeit ist, bekommt Kurzarbeitergeld. Wie viel genau, hängt davon ab, ob Du Kinder hast und wie lange Du schon in Kurzarbeit bist. Mitarbeiter mit Kindern erhalten rund 67 Prozent vom letzten Nettolohn, falls sie in Kurzarbeit Null sind ( § 105 SGB 3 ).
- Diejenigen, die reduziert arbeiten, erhalten ihren Teilzeitlohn – auch Kurzarbeiterlohn genannt.
- Für den finanziellen Ausgleich zum Vollzeitlohn gibt es 67 Prozent als Kurzarbeitergeld.
- Wer keine Kinder hat, bekommt 60 Prozent.
- Beispiel: Eine Mitarbeiterin mit Kind erhält normalerweise netto 2.400 Euro.
Wegen Lieferengpässen kann sie nur noch 50 Prozent arbeiten. Für die geleisteten Stunden zahlt der Arbeitgeber die Hälfte des vereinbarten Gehalts, also nur noch 1.200 Euro. Als Kurzarbeitergeld bekommt sie 67 Prozent von 1.200 Euro, also 804 Euro. Insgesamt bekommt sie somit 2.004 Euro, arbeitet aber nur die Hälfte der Zeit.
Kann man in der Kurzarbeit gekündigt werden?
12. Fazit –
- Eine Kündigung ist während der Kurzarbeit möglich. Bei der betriebsbedingten Kündigung müssen neue Umstände hinzugetreten sein.
- Bei Ablehnung der Einführung von Kurzarbeit kann der Arbeitgeber eine außerordentliche Änderungskündigung aussprechen.
- Es gelten die üblichen gesetzlichen Kündigungsfristen.
- Der Arbeitgeber muss bis zum Ablauf der Kündigungsfrist Lohn/Gehalt zahlen. Die Höhe des Gehaltes kann arbeits-, tarifvertraglich oder durch eine Betriebsvereinbarung geregelt werden. Im Übrigen bleibt es dem Arbeitgeber überlassen, die Höhe des Gehaltes während der Kündigungsfrist zu bestimmen, da dies nicht abschließend gerichtlich entschieden ist.
- Urlaubsabgeltung berechnet sich auf Basis des ungekürzten Gehalts.
- Für die Höhe des Arbeitslosengeldes wird das volle Gehalt zugrunde gelegt.
- Gegen die Kündigung während der Kurzarbeit kann innerhalb von drei Wochen eine Kündigungsschutzklage eingereicht werden.
- Wenn Sie während der Kurzarbeit einen Aufhebungsvertrag erhalten, sollten Sie einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht kontaktieren.
Was muss man bei Kurzarbeit zurückzahlen?
Muss jeder Kurzarbeiter Steuern nachzahlen? – Nein. Ob das Finanzamt von Ihnen eine Nachzahlung verlangt, hängt davon ab, wie viel Lohnsteuer Sie im gesamten Jahr 2021 gezahlt haben – und in welcher Höhe Sie Ausgaben gegenrechnen können. Wer etwa in einigen Monaten ausschließlich Kurzarbeitergeld erhalten hat – also gar nicht gearbeitet hat –, im Rest des Jahres aber voll beschäftigt war, kann in der Regel mit einer Steuerrückzahlung rechnen.
Wer muss Kurzarbeitergeld zurückzahlen?
Kommt es vor, dass ein Betrieb das Kurzarbeitergeld vollständig zurückzahlen muss? – Auch die vollständige Rückforderung des Kurzarbeitergelds durch die Agentur für Arbeit ist möglich.
Zum Beispiel, wenn die Angaben in der Anzeige über Kurzarbeit unzutreffend waren und kein erheblicher Arbeitsausfall vorlag. Die Arbeitsagentur prüft beispielsweise, ob der Arbeitsausfall vermeidbar gewesen wäre.Ist der Arbeitsausfall nicht nur vorübergehend, sondern dauerhaft, entfällt der Anspruch auf Kurzarbeitergeld ebenfalls.Und: Das Kurzarbeitergeld kann auch dann entfallen, wenn die Corona-Pandemie nicht mehr der Grund für die Kurzarbeit ist. Denn andere Gründe, etwa betriebsübliche, branchen- oder saisonbedingte Gründe, begründen keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld.
Wie kann ich eine Steuernachzahlung vermeiden?
Kannst du dem Finanzamt nachweisen, dass die Nachzahlung für dich auf einmal nicht zu leisten ist und deine Existenz bedroht, kannst du eine Ratenzahlung beantragen (Stundung). Dafür werden auch Zinsen berechnet: 0,5 Prozent pro Monat.
Wie viel Stunden darf man in der Kurzarbeit arbeiten?
Wie viele Stunden muss ich bei Kurzarbeit arbeiten? – Wie der Name bereits verrät, heißt „Kurzarbeit”, dass Du als Arbeitnehmer weniger arbeitest, als im Arbeitsvertrag vereinbart. Bei der sogenannten „Kurzarbeit Null” arbeitest Du sogar gar nicht. Generell gilt: Der Arbeitsausfall beträgt zwischen zehn und hundert Prozent der üblichen Arbeitszeit und wird je nach Unternehmen individuell geregelt.
Warum muss ich bei Kurzarbeit Steuern nachzahlen?
Kurzarbeitergeld-Rechner – Einfach die Steuernachzahlung berechnen – Kurzarbeitergeld ist zwar steuerfrei, aber durch den Progressionsvorbehalt, erhöht es den Steuersatz auf Ihr steuerpflichtiges Einkommen, zum Beispiel Ihr Gehalt. Deshalb kommt es bei Kurzarbeitergeld-Empfängern am Jahresende meist zu einer Steuernachzahlung statt zu einer Erstattung.
Welche Pflichten habe ich als Arbeitnehmer bei Kurzarbeit?
Die wichtigsten Infos zur Kurzarbeit auf einen Blick: – Wie lange kann Kurzarbeit angeordnet werden? Kurzarbeit kann höchstens auf 12 Monate angeordnet werden, die Bundesregierung kann dies jedoch auf 24 Monate verlängern. Bekommt der Arbeitgeber einen größeren Auftrag rein, so kann Kurzarbeit aber auch unterbrochen und anschließend fortgeführt werden, wobei sich die Dauer des Kurzarbeitergeldes um diesen Zeitraum verlängert.
Wie viel verdiene ich bei Kurzarbeitergeld? Du bekommst während des Kurzarbeitergeldes 60% des fälligen Nettolohns, lebt mindestens ein Kind im Haushalt, so bekommst Du 67%,2020 gibt es sogar mehr – bist Du mindestens 50% in Kurzarbeit, so bekommst Du ab dem vierten Monat 70% des entgangenen Nettolohns und ab dem siebten Monat 80%,
Mit Kindern bekommst du jeweils 7% mehr. Der Arbeitgeber kann jedoch dein Gehalt auf 100% aufstocken. Beispiel: Du verdienst 2500,-€ Brutto in Steuerklasse II mit Kinderfreibetrag 1,0. Du bekommst also nur noch 1500,-€, weshalb Du somit ca.440,-€Kurzarbeitergeld verlangen kannst.
- Muss ich bei Kurzarbeit arbeiten? Ja.
- Urzarbeit bedeutet, dass die zwei wichtigsten Pflichten, die in einem Arbeitsvertrag geregelt wurden, herabgesetzt werden.
- Die Pflicht des Arbeitnehmers zu arbeiten und die Pflicht des Arbeitgebers dein Gehalt zu bezahlen.
- Du musst also weniger arbeiten, bekommst aber auch weniger Gehalt.
Diese Lücke wird teilweise von der Bundesagentur für Arbeit geschlossen. Manche Arbeitgeber stocken das Gehalt ihrer Mitarbeiter jedoch auf bis zu 100% auf. Häufigste Frage: Muss ich bei Kurzarbeit auf Abruf sein? Ja – in den Zeiten, in denen Du arbeiten würdest, solltest Du für deinen Arbeitgeber erreichbar und verfügbar sein.
- Das bedeutet, dass Du deinem Betrieb auch kurzfristig zur Verfügung stehen solltest.
- Darf ich während Kurzarbeit einen Nebenjob ausüben? Wird das angerechnet? Entscheidest Du dich dazu, einen Nebenjob nach der Aufnahme von KUG aufzunehmen wird dieser angerechnet, wodurch sich dein KUG verringert.
- Besteht der Nebenjob bereits vorher, so wird dieser nicht angerechnet.
Kann ich während Kurzarbeit Urlaub nehmen? Natürlich kannst du während Kurzarbeit auch Urlaub nehmen, In diesem Fall bekommst Du dein volles Arbeitsentgelt ohne Abzüge. Alle Informationen hierzu findest Du unter, Indem Du Urlaub nimmst kannst Du also eine Verringerung deines Arbeitsentgeltes verhindern.
- Ändert sich mein Urlaubsanspruch durch Kurzarbeit? Es ist möglich, dass sich Kurzarbeit negativ auf Deinen Urlaubsanspruch während dieser Zeit ausübt.
- Es muss also schriftlich mit deinem Arbeitgeber geregelt werden, ob und wie sich das KUG auf Deinen Urlaub auswirkt.
- Dein Arbeitgeber kann dir aufgrund von Kurzarbeit auch deinen Urlaub anordnen, ohne dass Du ihn frei wählen kannst.
Was, wenn ich während Kurzarbeit krank werde? Wirst Du während der Kurzarbeit krank, so hast Du Anspruch auf dein ungekürztes Arbeitsentgelt, Wichtig ist jedoch immer noch, dass Du dich ordentlich krank meldest. Kann ich während Kurzarbeit gekündigt werden? Dein Arbeitgeber kann Dir auch während Kurzarbeit aus allen nachvollziehbaren Gründen kündigen,
Ist die Kündigung betriebsbeding, so müssen aber neben der Kurzarbeit noch weitere Gründe hinzukommen, die eine Kündigung rechtfertigen. Gründe hierfür sind, z.B., dass eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers dauerhaft nicht möglich sind, oder sich der Arbeitskräftebedarf dauerhaft verringert. Auch weitere Auftragsrückgänge in dieser Zeit können ein Grund für eine betriebsbedingte Kündigung sein.
Eine Kündigung aufgrund von Outsourcing, also die Vergabe deiner Arbeit an eine Fremdfirma ist auch hier tatsächlich rechtmäßig. Hierbei gelten jedoch weiterhin die vertraglichen oder gesetzlichen Fristen. Kann ich Kurzarbeit ablehnen? Selbstverständlich kannst Du Kurzarbeit auch ablehnen,
- Folgen können jedoch hierbei sein, dass es für deinen Arbeitgeber unwirtschaftlich wird dich weiter zu beschäftigen, was eine betriebsbedingte Kündigung nach sich ziehen kann.
- Bekomme ich Arbeitslosengeld für die Zeiträume von Kurzarbeit? Durch das verbesserte Kurzarbeitergeld, das durch die Corona-Krise beschlossen wurde gilt, dass die fehlenden Sozialversicherungsbeiträge von der Bundesagentur für Arbeit übernommen werden.
Das bewirkt natürlich auch, dass Du vollen Anspruch auf Arbeitslosengeld hast, falls Du deinen Job nach dieser Zeit verlierst. Bekommen Minijobber auch Kurzarbeitergeld? Nein. Einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben nur Mitarbeiter, die in die Arbeitslosenversicherung einzahlen,
Da Du als Minijobber nicht in die Arbeitslosenversicherung einzahlst, kann für dich kein KUG beantragt werden. Zweithäufigste Frage: Muss ich bei Kurzarbeit Überstunden machen? Das Anordnen von Überstunden während Kurzarbeit ist unzulässig. Es würde darauf hinweisen, dass der Arbeitsausfall vermeidbar ist.
Überstunden sollen und dürfen bei Kurzarbeit nicht anfallen. Eine Ausnahme gibt es hierbei jedoch: Zur Abwicklung eines dringenden Eilauftrags oder zwingend notwendiger Reparaturarbeiten, Die im Kurzarbeitszeitraum geleisteten Überstunden haben jedoch Einfluss auf die Berechnung des Kurzarbeitergeldes.
Das Entgelt für die Überstunden ist beim Soll-Entgelt abzuziehen und beim Ist-Entgelt hinzuzurechnen. Von wem bekomme ich bei Kurzarbeit Geld? Dein Geld bekommst Du von deinem Arbeitgeber. Er streckt dein Gehalt vor und bekommt anschließend einen Teil von der Bundesagentur für Arbeit erstattet. Muss ich Kurzarbeit anmelden? Nein.
Als Angestellter musst du nichts tun, um Kurzarbeitergeld zu bekommen. Alle notwendigen Formalitäten liegen bei deinem Arbeitgeber. Muss ich Kurzarbeitergeld versteuern? Dein Kurzarbeitergeld ist Steuerfrei, jedoch wirkt sich Kurzarbeit gegebenenfalls auf dein restliches zu versteuerndes Gehalt aus () : Was bedeutet Kurzarbeit für Arbeitnehmer? Deine Rechte und Pflichten auf einen Blick!
Was bezweckt Kurzarbeit?
Kurzarbeit bezweckt die Herabsetzung von Produktion und Kosten bei gleichzeitiger Erhaltung der Arbeitsplät- ze und des Personalbestandes. Als Alternative zu umfang- reicheren Entlassungen kommt dieses Instrument sowohl der Arbeitnehmerschaft wie auch den Arbeitgebern zugute.