Umgang einschränken bei alleinigem Sorgerecht der Mutter? – Hat die Mutter das alleinige Sorgerecht kann sie einige Einschränkungen bei der Art des Umgangs vornehmen. Wer das alleinige Sorgerecht innehat, darf Regeln für den Umgang festlegen. Beispielsweise kann sie dem Vater verbieten das Kind mit dem Motorrad abzuholen oder den Umgang mit Dritten verbieten.
Welche Vorteile hat man wenn man das alleinige Sorgerecht?
Welche Vorteile hat das alleinige Sorgerecht? – Das alleinige Sorgerecht hat den Vorteil, dass der Sorgeberechtigte alle Entscheidungen, die das Kind betreffen, alleine treffen kann. Er braucht also keine Rücksprache zu nehmen, wenn es um die Wahl des Kindergartens oder der Schule geht, ob das Kind geimpft werden soll usw.
Was für Rechte hat der Vater der kein Sorgerecht hat?
Vaterrechte ohne Sorgerecht: Umgangsrecht – Die Rechte für unverheiratete Väter umfassen in jedem Fall das Umgangsrecht. Die Rechte unverheirateter Väter erstrecken sich jedoch auch auf das Umgangsrecht, Dieses sichert sowohl das Recht des Kindes auf Kontakt zum Vater als auch des Vaters auf Kontakt zum Kind,
- So sollen die Vaterrechte bei oder nach Trennung der Eltern gesichert werden.
- Maßgeblich ist immer das Kindeswohl,
- Önnen sich die Eltern auf keine Umgangsregelung einigen, ist es auch möglich das Familiengericht entscheiden zu lassen, in welchem Umfang und in welcher Weise der Kontakt zwischen Kind und Vater stattfindet.
Bei schwierigen Familiensituationen kann auch ein begleiteter Umgang Sinn ergeben. Ein Ausschluss des Umgangsrechts ist in den allermeisten Fällen nicht möglich. Nur bei Kindeswohlgefährdung – etwa aufgrund von Misshandlungen oder schweren Suchterkrankungen des Vaters – ist es denkbar, die Vaterrechte durch eine Kontaktsperre zu beschneiden.
Was hat man als Vater für Rechte?
Das Sorgerecht berechtigt den Vater, wichtige Entscheidungen für das Kind treffen zu dürfen und auch an allen Stellen Auskünfte zu erhalten. Auch ohne Sorgerecht steht dem Vater ein Umgangsrecht zu, was sogar zum Wohl des Kindes gesetzlich geregelt ist. Bei einem verheirateten Paar besteht das Sorgerecht nach der Geburt automatisch. Bei einem nichtehelichen Paar muss es vom Vater erst beantragt werden.
Das Sorgerecht für Väter ist auch nach einer Scheidung oder Trennung nicht unwichtig – vor allem für das Kind. Ohne Sorgerecht kann der Vater viele Entscheidungen nicht treffen oder beeinflussen und erhält auch in Notfällen (bei Ärzten beispielsweise) keine Auskünfte.
Wie viel Umgang steht Vater zu?
Umgang zwischen Kind und Elternteil muss kindeswohldienlich sein. In Deutschland gibt es keine allgemeingültige Regelung für den Umgang eines Vaters oder eines Elternteils mit seinem Kind. Stattdessen ist der Umgang in der Regel abhängig von der individuellen Situation und den Bedürfnissen des Kindes.
- Grundsätzlich haben Väter, die nicht mit dem Kind in einem Haushalt leben, das Recht auf regelmäßigen Umgang mit ihrem Kind.
- Dabei ist das Kindeswohl stets das oberste Gebot – auch bei der Frage, wie oft und wie lange sich Kind und Elternteil sehen können oder sollen.
- Das bedeutet, dass der Umgang im Interesse des Kindes liegen muss und sich an dessen Bedürfnissen orientieren sollte.
Wenn sich die Eltern nicht einigen können, kann das Familiengericht auf Antrag eines Elternteils eine Umgangsregelung treffen. Dabei wird das Gericht auch die Meinung des Kindes berücksichtigen, wenn es alt genug ist, um eine eigene Meinung zu bilden.
- Sogenannter Kindeswille) In der Regel wird ein Umgangsrecht für den Vater im Umfang von mindestens einem Wochenende im Monat sowie während der Ferien gewährt.
- Allerdings kann dies je nach Einzelfall unterschiedlich sein.
- Wenn der Vater weit weg von seinem Kind wohnt, kann der Umgang auf verschiedene Weise geregelt werden.
Hier sind einige Optionen: Besuche: Der Vater kann das Kind regelmäßig besuchen, z.B. an Wochenenden oder während der Ferien. Dabei kann er sich je nach Entfernung entscheiden, ob er mit dem Auto, dem Zug oder dem Flugzeug anreist. Die Kosten für die Besuche trägt in der Regel der Vater – also dasjenige Elternteil, welches den Umgangs ausüben will.
- Telefonate und Videoanrufe: Auch wenn der Vater weit weg wohnt, kann er regelmäßig mit seinem Kind telefonieren oder Videoanrufe führen, um Kontakt zu halten und sich mit dem Kind auszutauschen.
- Ferien beim Vater: Wenn es möglich ist und das Kind es möchte, kann der Vater das Kind während der Ferien für einen längeren Zeitraum bei sich aufnehmen, z.B.
für ein paar Wochen im Sommer oder über Weihnachten. Stufenmodell: In einigen Fällen wird ein sogenanntes Stufenmodell angewendet. Dabei wird der Umgang schrittweise ausgeweitet, je nachdem wie gut sich das Kind und der Vater aneinander gewöhnen und wie gut der Umgang funktioniert.
- Zum Beispiel könnte der Umgang zunächst mit kurzen Besuchen beginnen und dann nach und nach ausgeweitet werden.
- Begleitung durch Dritte: Wenn das Kind noch sehr jung ist oder eine besonders enge Bindung zur Mutter hat, kann es helfen, wenn der Umgang durch eine dritte Person begleitet wird.
- Das kann z.B.
eine Familienhilfe oder ein Umgangspfleger sein, der das Kind beim ersten Treffen begleitet und später nach Bedarf eingreifen kann, wenn es Probleme gibt. Haben Sie weitergehende Fragen zum Umgangsrecht von Eltern, so steht Ihnen Rechtsanwalt Drewelow aus Rostock für die Geltendmachung des Umgangsrechtes zur Verfügung.
Wer hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei alleinigem Sorgerecht?
Was beinhaltet das Aufenthaltsbestimmungsrecht? – Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist nach dem deutschen Familienrecht ein Teilbereich der Personensorge. Es umfasst die Entscheidungsfreiheit über den Wohnort der Kinder sowie ihres gewöhnlichen und tatsächlichen Aufenthalts.
Bei einem alleinigen Sorgerecht übt der Sorgeberechtigte das Aufenthaltsbestimmungsrecht allein aus. Bei getrennt lebenden Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht liegt das Aufenthaltsbestimmungsrecht für den Alltag in den Händen des Elternteils, in dessen Haushalt das Kind lebt. Größere Entscheidungen (zum Beispiel zu einer Internatsunterbringung) müssen beide Elternteile gemeinsam treffen.
Wissenswert ist außerdem, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht während der Wahrnehmung des Umgangsrechts temporär und teilweise an den nicht sorgeberechtigten Elternteil übergeht. Er kann beispielsweise entscheiden, ob er mit dem Kind in seinem eigenen Heim, bei Verwandten oder in einem Hotel übernachten möchte.
Allerdings ist das temporär vorhandene Aufenthaltsbestimmungsrecht während der Zeit des Umgangs eingeschränkt. Der Umgangsberechtigte darf beispielsweise Deutschland mit dem Kind nicht ohne die Zustimmung des sorgeberechtigten Elternteils verlassen. Weitere Einschränkungen können sich ergeben, wenn zum Wohl des Kindes ein begleiteter Umgang angeordnet wurde.
Dann entscheiden die Jugendämter oder die vom Jugendamt mit der Begleitung beauftragten Institutionen, wo die Treffen stattfinden. Das heißt, in diesen Fällen wird sogar das Aufenthaltsbestimmungsrecht der Alleinsorgeberechtigten zeitweise außer Kraft gesetzt.
Wann darf ein Vater sein Kind mitnehmen?
ab wann muss ich meinen Sohn dem kindesvater über nacht mitgeben? Frage: Hallo, Mein Name ist Claudi und ich habe mich im November 2014 von meinem Freund getrennt. Wir haben einen gemeinsamen Sohn(haben das gemeinsame Sorgerecht) zusammen er ist jetzt 16 Monate alt. Antwort auf: ab wann muss ich meinen Sohn dem kindesvater über nacht mitgeben? Hallo, Eine genaue gesetzl. Regelung zum Umgangsrecht gibt es nicht, vielmehr entscheidet im Zweifel das JA im Einzelfall je nach den Gegebenheiten. Ein Kind, das seinen Vater kaum kennt, wird dort sicherlich nicht übernachten.
- Auf der anderen Seite wird ein Vater, der eine sehr enge Bindung zu seinem Kind hat, dieses häufiger sehen als einmal im Monat.
- Er darf das Umgangsrecht bei sich zu Hause ausüben, d.h., die Mutter hat keinen Anspruch darauf, dass er das Kind nur bei ihr zu Hause sieht, vielmehr darf er es, auch im Auto, mitnehmen.
Wichtig ist, dass der Umgangsberechtigte das Umgangsrecht schon bei einem Säugling zusteht, natürlich auch bei einem Kleinkind, auch, wenn es fremdelt. Sicherlich muss der KV aber Rücksicht auf Stillen etc. nehmen. Rechtlich muss der Berechtigte das Kind abholen, Psychologen schlagen jedoch vor, dass die Mutter das Kind auch häufiger mal bringt, um durch diese Handlung die positive Einstellung zu der Sache zu zeigen.
Das Kind muss im Normalfall auch dann zum Vater, wenn es nicht will. Hier ist es Aufgabe der Mutter, auf das Kind entsprechend einzuwirken. Die Mutter kann im übrigen nicht verbieten, dass das Kind Kontakt mit Dritten hat. Man legt idR ein periodisches Umgangsrecht fest, am Anfang von kurzer Dauer. Sinnvoll ist es, die Sache so zu regeln, dass es für das Kind bald zu einer festen Gewohnheit wird und eine Entfremdung von dem anderen Elternteil nicht eintritt.
Wenn das Kind den Vater nicht kennt, soll es erst langsam daran gewöhnt werden. Das Umgangsrecht ist von der Häufigkeit ungefähr festzulegen wie folgt: – bei ganz kleinen Kindern ein-bis zweimal im Monat einige Stunden – bei etwas größeren alle 14 Tage einen Tag – Übernachtung erst ab Schulreife – Ferien/ Feiertag etc.
Sollte man sich gütlich einigen und eine hälftige Teilung vornehmen Eine Einschränkung/ ein Ausschluss des Umgangsrechtes ist nur in Ausnahmefällen zum Wohl des Kindes zulässig. Dazu reicht es nicht aus, dass es bei der Durchführung Schwierigkeiten geben könnte. Nur wenn die Gefahr ernstlicher gesundheitl.
oder erzieherischer Schäden besteht, muss der Umgang unterbunden werden, die Verfeindung der Eltern reicht nie aus, auch nicht, wenn das Kind nervöse Beschwerden hat. Zum Ausschluss führt Alkoholismus in besonderen Fällen, Aids (bei Ansteckungsgefahr), Gefahr sex.
Missbrauch, psychische Krankheiten, die nachweisbar sind, nicht hingegen Prostitution oder Neurodermitis (beim Kind). Wenn einer der Eltern meint, das Umgangsrecht sei verletzt, kann er/sie sich erst einmal an das JA zu einer gütlichen Regelung wenden. Ansonsten bleibt nur die Klage. Liebe Grüsse, NB von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.01.2015 Antwort auf: ab wann muss ich meinen Sohn dem kindesvater über nacht mitgeben? Habt ihr vorher zusammen gelebt? Dann sollte es ja keine Umstellung für das Kind sein, da er den Vater im Alltag ja kennt.
Vor allem sollte der Vater auch mal Zeit mit dem Kind ALLEINE verbringen. von -chOcO- am 19.01.2015 Antwort auf: ab wann muss ich meinen Sohn dem kindesvater über nacht mitgeben? Ja er hat sich ab und an gekümmert im Alltag. Aber er war ja immer arbeiten vorrangig war ich halt da.
Antwort auf:ab wann muss ich meinen Sohn dem kindesvater über nacht mitgeben?Zeit mit dem kleinen natürlich und nicht mit mir 😀
von mabelle83 am 19.01.2015 Antwort auf: ab wann muss ich meinen Sohn dem kindesvater über nacht mitgeben? Es gibt keine gesetzliche Regelung. Ihr einigt euch da untereinander oder lasst es gerichtlich regeln. Du musst ihm das Kind nicht mitgeben solange dies nicht der Fall ist.
Von Pamo am 19.01.2015 Antwort auf: ab wann muss ich meinen Sohn dem kindesvater über nacht mitgeben? Was sollte denn dagegen sprechen, daß das Kind beim Vater übernachtet? Und wegen ” hat sich nur ab und an gekümmert, weil er ansonsten arbeiten war”: daraus wird ihm jetzt wohl ein Strick gedreht.
von Andrea6 am 20.01.2015 Antwort auf: ab wann muss ich meinen Sohn dem kindesvater über nacht mitgeben? Wieso geht eigentlich jeder davon aus das man dem Vater immer direkt einen Strick daraus drehen will????? Ihr kennt uns garnicht und kennt den Vater nicht.
- Er ist ja hier schon über fordert mit dem kleinen.
- Lässt ihn ne halbe Stunde in der kackwindel weil er erst sein handyspiel da zu Ende spielen muss.
- Wat meinste was passiert wenn der den übers we mit nimmt? Ich hab ihm das auch schon tausend mal erklärt mit der Windel.
- Er macht es aber einfach nicht.
Es geht mir um das wohl meines Kindes! Und hier zu Hause fühlt er sich wohl warum soll man ihn dann hier raus reißen? Eine Mutter hat einfach immer noch ein innigeres Verhältnis zum Kind als der Vater, aber selbstverständlich soll sich der Vater auch mit drum kümmern.
Und was spricht dagegen wenn er ihn hier bei mir zu Hause sieht? Auch nichts es ist sogar besser so 😉 von mabelle83 am 20.01.2015 Antwort auf: ab wann muss ich meinen Sohn dem kindesvater über nacht mitgeben? Meine Frage war ja auch ob es rechtlich geregelt ist ab welchem alter er ihn mit zu sich nehmen darf, ich will hier gar keine Diskussion vom Zaun brechen.
Diese Frage wurde mir ja auch beantwortet und damit sage ich vielen dank 😉 und auf wiedersehen. von mabelle83 am 20.01.2015 Antwort auf: ab wann muss ich meinen Sohn dem kindesvater über nacht mitgeben? Hat er denn schon danach gefragt,ob er ihn mal über nacht mitnehmen darf? Bei mir ist es auch ähnlich, meine ist 17 monate und der kv kommt auch alle 2 bis 3 wochen,im moment,er war auch schon länger nich hier,gleich nachdem schluss war,da 3 monate glaub ich oder auch mal 7 wochen nich,weil ja immer andere sachen für den wichtiger ist.
- Er kommt auch nicht alleine mit ihr klar und würde sie glaub ich nie oder 1 mal am tag nur wickeln wenn er sie hätte.und wenn sie mal bockt kommt der gar nich klar und noch viel mehr.
- Ich geb sie dem sicherlich im moment auch nich, da muss der sich erstmal beweisen.
- Aber Ich hab das sorgerecht.
- Brauch der auch nich,wozu,der wohnt 90 km weit weg und ist nur arbeiten und fußball spieln am we.
Lass es erstmal so,das kind gehört zu dir aber besuchen kann er das kind ja,mehr nicht. von Sarah feat. Amely am 24.01.2015 Ähnliche Fragen an Rechtsanwältin Nicola Bader, Recht, Familienrecht Hallo, mein Mann er kommt aus NRW hat 2 Kinder in Niedersachsen wohnen und möchte jetzt in den Osterferien sich ein Zimmer in der Nähe der Kinder nehmen und tagsüber etwas mit den kleineren was unternehmen der größere ist in der Lehre und hat kein Urlaub und abends den Sohn,
Von torma 09.02.2014 Stichworte: Sohn, Nacht Hallo, Ich habe am 31.12.13 ein Kind bekommen und war anschließend 1 Jahr in Elternzeit. Ich habe einen unbefristeten Vertrag und auch keine bedenken gekündigt zu werden. Daher wurde (im nachhinein unüberlegt) meinen Vertrag auf 15 Stunden geändert. Wir wünschen uns noch,
von hanno3112 18.01.2015 Stichwort: Nacht Hallo, in vier Wochen kommt meine Tochter zur Welt. Mein befristeter Arbeitsvertrag läuft Ende April aus. Es gibt eine geringe Chance, dass ich Ende des Jahres vielleicht die Stelle einer Kollegin übernehmen könnte, die in Rente geht.
Aber es ist noch nichts in Sack und Tüten, von Mamamaha 17.01.2015 Stichwort: Nacht Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe eine Nachfrage zu einer Antwort, die Sie kürzlich gegeben haben. Und zwar handelte es sich um eine Frau, die fragte, ob Ihr Partner rückwirkend für November und Dezember Elterngeld beziehen kann.
Er hat in dieser Zeit 30 Stunden pro Woche, von luvi 13.01.2015 Stichwort: Nacht Im Januar 2014 kam unsere Tochter zur Welt.Mein Partner hatte im Juli 2014 seine Ausbildung fertig hat danach bis Ende 2014 eine 30h Woche gehabt. Und arbeitet jetzt Vollzeit.
Kann er nachträglich noch Elternzei/Elterngeld für Novenber und Dezember beantragen? Vielen Dank im, von tschudys 12.01.2015 Stichwort: Nacht Hallo! Im Juni 2014 kam mein Sohn zur Welt und ich habe Elternzeit auf 2 Jahre beantragt. (Elterngeld gesplittet auf 2 Jahre) Da mein Mann und ich nun ein Haus bauen möchten, würde ich gerne meine Elternzeit auf 1 Jahr verkürzen.
Mein AG wäre sofort einverstanden. War seit, von Lorena130713 08.01.2015 Stichwort: Nacht Hallo Frau Bader, unser Sohn kam im Oktober 2014 zur Welt. Damals haben wir, also mein Ehemann und ich, beschlossen, Elterngeld für mich alleine zu beantragen. Der Antrag wurde genehmigt und ich erhalte seitdem das Elterngeld mit der Auszahlung auf zwei Jahre.
Nach, von Cora_78 07.01.2015 Stichwort: Nacht Guten Tag, Hallo zusammen, ich habe nächstes Jahr im April 2015 meinen errechneten Geburtstermin.D.h. das ich ab dem 05. März 2015 in Mutterschutz bin. Mein Urlaubsanspruch beträgt für 2015 noch 15 Tage. Diese 15 Tage möchte ich im Februar nehmen da ich mich danach 2 Jahre,
von Christina1988 05.12.2014 Stichwort: Nacht Guten Tag Frau Bader! Ich befinde mich seit der Geburt meiner 1. Tochter in Elternzeit (24.8.2013-23.8.2015) im Januar wollte ich wieder anfangen, 24 Std/Monat, zu arbeiten, vorher Vollzeit. Nun habe ich gestern erfahren dass ich wieder schwanger bin.
- Voraussichtlicher ET,
- Von Pummelfee2013 03.12.2014 Stichwort: Nacht Sehr geehrte Frau Bader, ich bin aktuell im 2.
- Jahr Elternzeit mit meinem zweiten Kind, diese endet am 2.4.2015.
- Ich möchte meinem AG gerne mitteilen, dass ich das 3.
- Jahr erst später nehmen werde.
- Dies sollte denke ich kein Problem darstellen.
Mit meinem ersten Kind, von annavalentin 30.11.2014 Stichwort: Nacht : ab wann muss ich meinen Sohn dem kindesvater über nacht mitgeben?
Was passiert mit dem Kind wenn die Mutter stirbt und das alleinige Sorgerecht hat?
Stirbt der allein Sorgeberechtigte, so kann das Ge richt dem überlebenden Elternteil das Sorgerecht übertragen, wenn es das Beste für das Kind ist (§ 1680 Abs.2 BGB). Andernfalls bestimmt das Gericht wie beim Tod beider Elternteile mit Unterstützung des Jugendamtes einen geeigneten Vormund (§ 1773 und § 1774 BGB).
Kann die Mutter den Kontakt zum Vater verbieten?
3. Wann darf der Umgang verweigert werden? – Nur in schwerwiegenden Fällen hat die Mutter das Recht, den Kontakt zu unterbinden. Hier die wichtigsten Gründe:
Auffälligkeiten des Kindes: Trennungsbezogene Auffälligkeiten des Kindes wie Stimmungsschwankungen allein reichen nicht aus, um den Umgang zum Vater zu verweigern. Nur wenn das Verhalten des Kindes durch die Person oder das Verhalten des Vaters begründet ist, kann das Umgangsrecht ausgesetzt, eingeschränkt oder ein betreuter Umgang verlangt werden. Doch auch in diesen Fällen ist ein eigenmächtiges Handeln der Mutter nicht empfehlenswert. Eine Regelung sollte im ersten Schritt in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt gefunden werden. Bei weiterem Streit ist das Familiengericht zuständig.
Körperliche Misshandlungen des Kindes oder des anderen Elternteiles berechtigen, den Umgang zu stoppen. Allerdings ist hierbei zu beachten, dass allein der Vorwurf eines sexuellen Kindesmissbrauchs und die Tatsache, dass gegen den Vater wegen dieses Verdachts ermittelt wird, das Umgangsrecht noch nicht berührt. Ob ein Ausschluss oder eine sonstige Einschränkung des Umgangs erfolgen muss, muss das Gericht in jedem Einzelfall prüfen unter Abwägung von Tatverdacht und möglicher Gefährdung.
Entführungsgefahr: Der bloße Umstand, dass der Vater aus einem muslimischen Land stammt, reicht nicht aus, um von einer Entführungsgefahr auszugehen; es müssen vielmehr konkrete Anhaltspunkte vorliegen. Nur wenn Maßnahmen wie ein begleiteter Umgang, eine Passhinterlegung und eine Anordnung, dass der Umgang nur im Inland ausgeübt werden kann, die Gefahr nicht beseitigen, kommt ein Ausschluss in Betracht.
Alkohol- und Drogensucht: Wenn aufgrund einer Alkohol- oder Drogensucht absehbar ist, dass die Betreuung des Kindes nicht gewährleistet werden kann, kann das Umgangsrecht durch die Anordnung von begleitetem Umgang eingeschränkt oder komplett ausgeschlossen werden.
Ansteckende Krankheiten: Diese begründen eine Verweigerung des Umgangs nur dann, wenn das Kind vor einer Ansteckung nicht geschützt werden kann. Unter Umständen kommt ein Umgang in Begleitung eines Arztes oder einer Krankenschwester in Betracht. Eine HIV-Infektion schließt das Umgangsrecht nicht aus.
Praxistipp: Auch in berechtigten Fällen sollte die Mutter nicht im Alleingang vorgehen und den Umgang wiederholt verweigern. Sie sollte sich vielmehr umgehend an das Jugendamt wenden, um weitere, ggf. gerichtliche Schritte, zu klären.
Hat die Mutter mehr Rechte als der Vater?
Ein Vater bleibt Vater – auch nach einer Trennung oder Scheidung. Allerdings konnten es Mütter bislang vor allem unverheirateten Vätern erschweren, sich weiter um das Kind zu kümmern. Änderungen beim Sorgerecht sollen es Vätern künftig erleichtern, Kontakt zum Kind zu halten.
- Auch beim Sorgerecht soll künftig das Kindeswohl im Vordergrund stehen Wenn Sie verheiratet sind, haben Sie automatisch zusammen mit Ihrer Frau das gemeinsame Sorgerecht.
- Das kann Ihnen auch ohne triftigen Grund niemand mehr nehmen.
- Möglich wäre das nur vor einem Vormundschaftsgericht – und dann müsste zunächst einmal bewiesen werden, dass dies zum ausdrücklichen Wohle des Kindes wäre.
Haben Sie ohne Trauschein mit Ihrer Partnerin zusammengelebt und nicht nach der Geburt das gemeinsame Sorgerecht beantragt, konnte es bislang unter Umständen schwierig werden, als Vater den Kontakt zum Kind zu halten. Grundsätzlich hatte die Mutter dann das alleinige Sorgerecht.
Zwar können Eltern seit 1998 relativ formlos das gemeinsame Sorgerecht beantragen – aber nur, wenn die Mutter dem zustimmte. Verweigerte sie sich, hatte der Vater keine Möglichkeit, dieses Recht einzuklagen. Im Falle einer Trennung konnte die Mutter dann im schlimmsten Fall dem Vater den Kontakt zu seinem Kind größtenteils verweigern.
Denn dem Vater blieb nur das Umgangsrecht. Jetzt hat der Bundestag ein Gesetz verabschiedet, dass ledigen Vätern mehr Rechte einräumt. Wie die “Süddeutsche Zeitung (SZ)” erläutert, sieht jedoch auch das “Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern” zunächst einmal vor, dass das alleinige Sorgerecht bei der Mutter liegt, wenn die Eltern kein Gemeinsames beantragt haben.
Neu ist aber, dass der Vater im “gerichtlichen Schnelldurchlauf” ein gemeinsames Sorgerecht beantragen kann. Dazu muss er künftig beim Amts- beziehungsweise Familiengericht den Antrag auf gemeinsame Sorge stellen. Die Mutter hat anschließend zwei Wochen Zeit für einen begründeten Widerspruch – lässt sie diese Frist verstreichen und sehen die Richter keine Argumente dagegen, erhalten beide Elternteile anschließend das gemeinsame Sorgerecht.
Grundlage für die Entscheidung des Gerichtes soll das Kindeswohl sein. Dieses soll allerdings nicht durch persönliche Anhörungen von Vater, Mutter und des Jugendamtes ermittelt werden, sondern ausschließlich durch ein “schriftliches Verfahren”, wie die “SZ” schreibt.
Legt die Mutter Widerspruch ein, kommt es zu einer ordentlichen Verhandlung, bei der alle Beteiligten angehört werden. Kommt der Widerspruch zu spät, kann die Frau immer noch beim Oberlandesgericht Beschwerde gegen das gemeinsame Sorgerecht einlegen. Resultiert ihre Entscheidung beispielsweise vornehmlich aus dem Wunsch, selbst keinen Kontakt mehr zum Vater zu haben, so soll das künftig keine ausreichende Begründung mehr sein.
Denn ausschlaggebend soll auch hier ausschließlich das Kindeswohl sein – und die neue Regelung suggeriert, dass der Kontakt zu Vater und Mutter in der Regel dazu gehört. Will ein Vater nachträglich das alleinige Sorgerecht anstelle der Mutter beantragen, so werden ihm jedoch weiterhin hohe Hürden aufgestellt.
- Möglich soll das auch künftig nur dann sein, wenn das Kindeswohl ganz eindeutig gefährdet wäre – beispielsweise, wenn die Mutter schwer alkoholkrank wäre.
- Während CDU/CSU, FDP und Grüne das Gesetz verabschiedeten, kommt von der SPD Kritik – genau wie von zahlreichen Rechtsexperten.
- Sie befürchten, dass ein Gericht überhaupt nicht fundiert über das Wohl des Kindes und damit auch über das Sorgerecht entscheiden könne, wenn es keinen der Beteiligten anhöre.
Die Sorge der Kritiker: Das Gesetz könne in dieser Form verfassungswidrig sein. Auch der Bundesrat hat nach Informationen der “SZ” bereits gefordert, die Passagen zu diesem “kurzen Prozess” aus dem Gesetzestext zu entfernen. Grundsätzlich gilt darüber hinaus: Egal, ob verheiratet oder nicht – schon kleine Kinder ab fünf Jahren werden in jedem Fall bei einer Trennung befragt, bei welchem Elternteil sie leben möchten.
Wann kann der Vater der Mutter das Kind wegnehmen?
„und dann kommt das Jugendamt und nimmt uns das Kind weg.” Diesen Satz hört man hin und wieder von besorgten Müttern und Vätern, wenn diese das Gefühl haben, den gesellschaftlichen Anforderungen nicht mehr zu genügen. Aber so einfach können Eltern und Kinder natürlich nicht vom Staat auseinandergerissen werden.
Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem aktuellen Beschluss vom 19.11.2014 (Az.1 BvR 1178/14) noch einmal verdeutlicht. Konkret ging es in der Entscheidung um die Beschwerde eines Vaters, der zunächst als Asylbewerber in Deutschland lebte, inzwischen aber geduldet wird und eine Aufenthaltserlaubnis begehrt.
Ihm wurde von einem Familiengericht das Sorgerecht für seine inzwischen zweijährige Tochter entzogen. Die Tochter wurde in einer Pflegefamilie untergebracht. Das Familiengericht begründete dies damit, dass der Vater aus verschiedenen Gründen nur eingeschränkt erziehungsfähig sei.
Zum Beispiel sei er nicht in der Lage, für das Kind feste Strukturen im Alltagsleben zu schaffen, weil sein aufenthaltsrechtlicher Status nicht geklärt sei und es ihm deshalb nicht möglich sei, zu arbeiten. Außerdem seien seine Einstellungen zum deutschen Rechts- und Wertesystem problematisch und er ziehe die Erziehungsmethoden seines Heimatlandes den europäischen Standards vor.
Der Vater durchschritt zunächst den zivilrechtlichen Weg und legte schließlich Verfassungsbeschwerde ein. Er rügte, in seinem Elterngrundrecht verletzt zu sein. Seine Verfassungsbeschwerde hatte Erfolg, das Bundesverfassungsgericht gab ihm Recht. Das Bundesverfassungsgericht führt in seiner Entscheidung aus, dass das Grundgesetz den Eltern das Recht auf Pflege und Erziehung ihrer Kinder garantiert, „Elterngrundrecht”.
Ein Kind kann nur dann gegen den Willen der Eltern von diesen getrennt werden, wenn eine Kindeswohlgefährdung droht. Eine Kindeswohlgefährdung wiederum kann vorliegen, wenn die Eltern versagen oder das Kind aus anderen Gründen zu verwahrlosen droht. Mit „Versagen” ist selbstverständlich nicht jedes Fehlverhalten gemeint.
Ein Fehlverhalten muss vielmehr ein solches Ausmaß erreichen, dass das Kind bei seinen Eltern in seinem körperlichen, geistigen oder seelischen Wohl nachhaltig gefährdet wäre. Letztlich geht es um die Frage, ob die Grundversorgung des Kindes sichergestellt ist oder ihm Gefahren, wie etwa Verletzungen oder Misshandlungen drohen.
An der Grundversorgung fehlt es beispielsweise, wenn das Kind mangelhaft ernährt wird oder es an medizinischer Versorgung fehlt. Die primäre Erziehungszuständigkeit aber liegt bei den Eltern. Diese entscheiden frei über Pflege und Erziehung ihres Kindes. Es kann für die Begründung einer Trennung des Kindes von seinen Eltern jedenfalls nicht ausreichen, das Kind „besser” fördern zu wollen.
Der Staat ist nicht dazu ermächtigt, seine eigenen Vorstellungen einer guten Kindererziehung an die Stelle der Vorstellung der Eltern setzen. Diese tragen die Verantwortung für die Erziehung. Die Eltern, so das Bundesverfassungsgericht, und deren „sozio-ökonomische Verhältnisse” gehören zum Schicksal und Lebensrisiko eines Kindes.
Das bedeutet auch, dass die Kinder in die Lebensverhältnisse ihrer Eltern hinein geboren werden. Das Bundesverfassungsgericht führt aus, allein die Situation, dass Eltern nicht arbeiten können (z.B. wegen eines nicht geklärten Aufenthaltsstatus) oder wollen, führe nicht zu einer Gefährdung des Kindes.
Denn trotz dessen sind Eltern in der Lage, die Grundversorgung ihres Kindes sicherzustellen und ihm feste Strukturen zu bieten. Schließlich, das lässt sich der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts entnehmen, muss die Erziehung eines Kindes nicht den europäischen Standards von Kindeserziehung entsprechen.
Wie oft muss ich mein Kind dem Vater geben?
Wie oft darf ein Vater sein Kind sehen? – Wie häufig und wie lange der Vater Gebrauch von seinem Umgangsrecht machen kann, ist gesetzlich nicht geregelt. Nach Beschluss des OLG Brandenburg vom 07.06.2012 (Az.: 15 UF 314/11) darf der Umgang nicht mehr Zeit beanspruchen, als die Betreuungszeit des Elternteils, bei dem das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat.
- Zu den gerichtlichen Modellen für den Umgang gehören das Wechsel- und das Residenzmodell.
- Während das Wechselmodell vorsieht, dass das Kind jeweils die Hälfte der Zeit bei einem der beiden Elternteile verbringt, räumt das Residenzmodell einen festen Lebensmittelpunkt ein und arbeitet mit einem Besuchsrecht.
Je nach Alter des Kindes variiert der Besuch zwischen 4 bis 5 Stunden die Woche und einem ganzen Wochenende. Finden die Eltern für das Umgangsrecht keine einvernehmliche Lösung, entscheidet darüber das Familiengericht im Hinblick auf das Kindeswohl, also unter Berücksichtigung von Umständen wie der Distanz zwischen den Wohnorten, der emotionalen Verfassung und dem Alter des Kindes, sowie der Bindung zwischen Vater und Kind.
- Häufig kommt es zu einer Regelung, bei welcher der Umgang an jedem zweiten Wochenende stattfindet und das Kind an diesem Wochenende über Nacht bleibt (Residenzmodell).
- Sollte ein Tag nicht eingehalten werden können, sollte eine Möglichkeit gefunden werden, diesen nachzuholen.
- Verweigert die Kindsmutter dem Vater das Umgangsrecht, ohne das entsprechende Gründe dafür vorliegen, können Ordnungsgeld oder ersatzweise Ordnungshaft gegen sie durchgesetzt werden.
Hat der Vater Tickets für eine Veranstaltung gekauft, die durch die Umgangsverweigerung der Kindsmutter nicht besucht werden können, steht dem Vater eventuell Schadensersatz zu. Wird der Umgang weiterhin blockiert, gibt es weitere Maßnahmen. Diese beinhalten die Anordnung einer Umgangspflegschaft bis hin zum Entzug von Teilen des Sorgerechts,
Was muss der Vater zusätzlich zahlen?
Regelmäßige Kosten – Sollten zusätzliche Kosten für das Kind regelmäßig anfallen, so spricht man vom Mehrbedarf. Mehrbedarf kann zusätzlich zum Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle gezahlt werden, wenn besondere Aufwendungen benötigt werden. Mehrbedarf sind z.B.: Kosten für Privatschulen, Tagesheimschulen, Internate, Nachhilfeunterricht, Kindergartenkosten, aber auch krankheitsbedingte Kosten für ein dauernd pflegebedürftiges, behindertes Kind.
Diese Mehrkosten können dann zusätzlich zum Unterhalt nach der Düsselorfer Tabelle gefordert werden, wenn für die Kosten triftige (pädagogische, schulische oder krankheitsbedingte) Gründe vorliegen und die anteiligen Mehrkosten dem anderen Elternteil wirtschaftlich zumutbar sind. Der Mehrbedarf sollte im Voraus gefordert werden.
Rückwirkend kann er nicht mehr durchgesetzt werden.
Kann der Vater das Kind zu sich holen?
Was sagt das Aufenthaltsbestimmungsrecht aus? – Das Familienrecht legt dabei fest, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht laut § 1631 Abs.1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) im Rahmen des Sorgerechts durch die Eltern zu regeln ist: (1) Die Personensorge umfasst insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen.
Diese sogenannte Personensorge umfasst also das Recht, den räumlichen Aufenthaltsort für ein minderjähriges Kind zu bestimmen. Darüber hinaus muss Sorge für die Pflege und Erziehung der Kinder getragen werden. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind bzw. die Kinder bezieht sich dabei nicht auf alltägliche Dinge wie den Wohnort, sondern eben auch auf den vorübergehenden Aufenthaltsortes, etwa bei einer Urlaubsreise.
In erster Linie sind also beide Eltern sorgeberechtigt und haben daher auch beide das Aufenthaltsbestimmungsrecht, Dies gilt auch über eine Trennung und Scheidung hinaus. Können sich die Eltern im Rahmen einer Trennung oder Scheidung nicht über den Aufenthaltsort des Kindes einigen, kann jeder Elternteil beim Gericht das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen,
Dabei steht immer das Kindeswohl im Mittelpunkt und nicht etwa die finanziellen Mittel der Mutter oder des Vaters. Auch wenn durch eine gerichtliche Entscheidung einem Elternteil das Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen wurde, haben das Sorgerecht weiterhin beide inne. Wird beim Familiengericht ein alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragt und dies beschlossen, bleibt das Sorgerecht beiden Eltern erhalten.
Dies gilt ebenso für das Umgangsrecht (Besuchsrecht) minderjähriger Kinder. Findet über das Umgangsrecht allerdings auch keine Einigung statt, kann ebenfalls eine gerichtliche Entscheidung herbeigeführt werden.
Was für Pflichten hat ein getrennt lebender Vater?
Rechte bei Trennung auf Umgang mit den Kindern – Leben die Eltern aufgrund der Trennung nicht mit den Kindern zusammen, hat der Elternteil bei dem das / die Kinder nicht leben das Recht und die Pflicht auf Umgang mit dem Kind. Das Kind hat nur das Recht auf Umgang.
Der umgangsberechtigte Elternteil muß den Umgang mit dem Kind selbst ausüben. Er muß das Kind beim anderen Elternteil abholen und wieder zurück bringen und die Kosten des Umgangs, bis auf gewisse Ausnahmen, neben dem Unterhalt zahlen. Der Umfang des Umgangs soll nach den familiären Verhältnissen vereinbart werden.
Die Arbeitszeiten, die Entfernung der Wohnorte, das Alter des Kindes und auch die bestehende Beziehung zu dem Kind sind zu berücksichtigen. Sehr oft wird der Umgang an jedem zweiten Wochenende vereinbart, damit beide Eltern die freie Zeit mit dem Kind am Wochenende untereinander aufteilen.
Wann fängt das Wochenende bei Papa an?
Unabhängig davon, ob nach der Scheidung die gemeinsame elterliche Sorge beibehalten wird oder ob einem Elternteil die elterliche Sorge allein übertragen wird, hat derjenige, bei dem das Kind sich nicht ständig aufhält und wohnt, das Recht und sogar die Pflicht, mit dem Kind regelmäßigen Umgang zu haben (Besuchsrecht).
Die Häufigkeit der Besuche (meist 2 – 3 mal im Monat) und seine Ausgestaltung (mit oder ohne Übernachtung) hängt vom Alter des Kindes und seinem Entwicklungsstand ab. Grundsätzlich ist es jedoch so, dass der Besuchsberechtigte das Kind mit in seine Wohnung nehmen darf. Dies gilt auch dann, wenn er dort mit einem neuen Partner zusammenwohnt.
Der Besuchsberechtigte muss das Umgangsrecht auch selbst ausüben und darf das Kind z.B. nicht zu den Großeltern “abschieben”, um seinen eigenen Interessen ungestört nachgehen zu können. Nur bei einer Gefährdung des Kindeswohls (z.B. Verdacht des sexuellen Missbrauchs) kommt ein völliger Ausschluss oder eine Einschränkung des Besuchsrechts (z.B.
- Besuch nur in Anwesenheit eines Dritten, “begleiteter Umgang”) in Betracht.
- Derjenige, bei dem das Kind wohnt, darf das Kind nicht nur nicht negativ gegen den anderen Elternteil und dessen Besuchswünsche beeinflussen, sondern muss umgekehrt das Besuchsrecht des anderen sogar fördern und auf ein nicht zu Besuchen bereites Kind erzieherisch einwirken und es zu den Besuchen anhalten.
Keinesfalls darf die Gewährung des Besuchsrechts von der Zahlung von Unterhalt abhängig gemacht werden. Umgekehrt darf das Besuchsrecht nicht dazu ausgenutzt werden, das Kind über den anderen Elternteil “auszuhorchen” oder es negativ gegen ihn zu beeinflussen.
Auf die Wünsche und Interessen des Kindes ist Rücksicht zu nehmen In der Praxis kommt es recht häufig vor, dass der Besuchsberechtigte an den Besuchswochenenden ein “wahres Showprogramm” für das Kind veranstaltet, so dass der andere Teil Schwierigkeiten hat, das Kind wieder an den “grauen Alltag” zu gewöhnen.
Auch ein solches Verhalten ist dem Wohle des Kindes nicht dienlich und sollte daher unterlassen werden. Häufig kann es hilfreich sein, wenn die Eltern als “Gerüst” für das Umgangsrecht eine Besuchsvereinbarung abschließen. Für ein bereits schulpflichtiges Kind, das bei der Mutter wohnt, könnte eine Besuchsvereinbarung beispielsweise wie folgt aussehen:
Der Vater hat das Recht, sein Kind,(Name des Kindes) besuchsweise zu sich zu nehmen: a) an jedem 2. Wochenende in der Zeit von Freitag 18.00 Uhr bis Sonntag 20.00 Uhr. Das erste Besuchswochenende ist der, b) drei zusammenhängende Wochen in dem Sommerferien und je eine Woche in den Herbst- Weihnachts- und Osterferien. Die genauen Termine sind zwischen den Eltern einvernehmlich unter Berücksichtigung der jeweiligen Urlaubspläne zu vereinbaren. c) am 2. Weihnachts-, Oster- und Pfingsttag in der Zeit zwischen 10.00 Uhr und 20.00 Uhr d) am Geburtstag des Vaters in der Zeit zwischen 14.00 Uhr und 20.00 Uhr. Die Mutter hat das Kind in angemessener Weise auf die Besuche vorzubereiten und es mit witterungsgerechter Kleidung in ausreichendem Umfang auszustatten. Der Vater hat das Kind pünktlich an der Wohnung der Mutter abzuholen und es pünktlich wieder nach dort zu bringen. Die Kosten der Transportes und der Besuche selbst trägt der Vater. Er ist nicht berechtigt, deswegen oder weil sich das Kind vorübergehend bei ihm aufhält, den an die Mutter zu zahlenden Kindesunterhalt zu kürzen. Die Eltern verpflichten sich, alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigen könnte. Beide Eltern sind verpflichtet, den anderen Elternteil unverzüglich zu informieren, wenn die vereinbarten Besuchstermine aus wichtigem Grund nicht eingehalten werden können. Nach Möglichkeit sind Ersatztermine zu berücksichtigen. Kommt es zu Unstimmigkeiten wegen der Ausübung des Besuchsrechts verpflichten sich die Eltern, vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens zunächst eine Beratung durch das Jugendamt oder einer anderen Beratungsstelle in Anspruch zu nehmen.
Wie gesagt, dies ist nur das Muster einer Besuchsvereinbarung, es kann und muss auf die individuellen Verhältnisse des Kindes und der Eltern angepasst werden. Auch in der Handhabung einer einmal getroffenen Besuchsvereinbarung sollten die Eltern flexibel sein und sich nach den Bedürfnissen des Kindes richten.
- Hat beispielsweise das Kind für ein Besuchswochenende eine Einladung zum Geburtstag der “besten Freundin” erhalten, so sollte der Vater hierauf natürlich Rücksicht nehmen und dem Kind die Teilnahme ermöglichen und gegebenenfalls an diesem Wochenende ganz auf sein Besuchsrecht verzichten.
- Wenn es dem Wohle des Kindes dienlich ist, haben auch andere Bezugspersonen des Kindes (z.B.
Großeltern und außer Haus lebende Geschwister) ein eigenes Umgangsrecht. Auch insofern ist möglichst eine einvernehmliche Regelung zu finden. Die Jugendämter und andere örtliche Beratungsstellen stehen den Eltern in allen Fragen des Umgangsrecht beratend zur Verfügung.
Wann darf ein Kind entscheiden bei wem es leben möchte?
Das Wichtigste in Kürze zum Kindeswillen im Umgangsrecht – Wann kann ein Kind selbst entscheiden, ob es zum Vater/zur Mutter will? Ab Vollendung des 12. Lebensjahres dürfen Kinder beim Umgangsrecht mitentscheiden, ob sie den Umgang beim familienfernen Elternteil weiterhin aufrechterhalten wollen.
- Vor dem 12.
- Geburtstag hingegen gilt: Je älter das Kind, desto mehr Mitspracherecht gewährt das Familienrecht.
- Ann ein Kind gegen seinen Willen zum Umgang gezwungen werden? Über dem Kindeswillen steht noch immer das Kindeswohl.
- Steht das Kind dem Umgang, zum Beispiel mit dem Vater, jedoch stark ablehnend gegenüber, kann dies nicht nur gegen dessen Willen sein, sondern sich unter Umständen auch negativ auf das Kindeswohl auswirken.
Doch auch die Manipulation des Kindes durch den anderen Elternteil kann eine Kindeswohlgefährdung darstellen. Stellt sich heraus, dass dieser auf das Kind derart einwirkt, dass dieses eine Abneigung gegen das Umgangsrecht entwickelt, kann dieses Verhalten auch für ihn Konsequenzen haben.
Wann kann ein Kind entscheiden wo es leben will?
Wann hat ein Kind Mitspracherecht? – Kinder haben ein Mitspracherecht, sobald sie 12 Jahre alt sind. Ab diesem Alter dürfen sie mitentscheiden, zum Beispiel bei der Wahl des Wohnortes (bei getrennten/geschiedenen Eltern) oder bei der Wahrnehmung des Umgangsrechts mit dem umgangsberechtigten Elternteil. (1) Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife.
(2) Zu diesem Zweck wird dem Kind insbesondere Gelegenheit gegeben, in allen das Kind berührenden Gerichts- oder Verwaltungsverfahren entweder unmittelbar oder durch einen Vertreter oder eine geeignete Stelle im Einklang mit den innerstaatlichen Verfahrensvorschriften gehört zu werden. Für die psychologische Entwicklung des Kindes ist es gut, wenn es die Gelegenheit hat, seine Meinung zu äußern und dem Alter entsprechend in alltäglichen Fragen mitentscheiden darf.
Die letzte Entscheidungsmacht liegt allerdings bei den Eltern bzw. Sorgeberechtigten, nicht zuletzt deshalb, da diese das Kind vor Gefahren schützen und das Kindeswohl bestmöglich sicherstellen müssen.
Was ist wichtiger Sorgerecht oder Aufenthaltsbestimmungsrecht?
Aufenthaltsbestimmungsrecht als Teil der elterlichen Sorge – Gerade bei unverheirateten Paaren ist immer daran zu denken. Die Mutter hat kraft Gesetz das alleinige Sorgerecht und damit auch das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht über das Kind. Die Mutter kann vor dem zuständigen Jugendamt eine Erklärung über die gemeinsame Sorge mit dem Vater abgeben.
- Auch kann der leibliche Vater einen Antrag auf Übertragung des Sorgerechtes beim zuständigen Familiengericht stellen.
- Nur wenn das geschieht, kann der Vater über den Aufenthalt des Kindes mitbestimmen.
- Das Sorgerecht sollte immer bei beiden Eltern liegen, denn wenn der Mutter etwas zustößt, ist der Vater, der kein Sorgerecht hat, zunächst einmal nicht handlungsbefugt.
§ 1631 BGB Inhalt und Grenzen der Personensorge hier zum nachlesen. Gerne helfen wir Ihnen. Rechtsanwalt Karsten Reichelt Borkheide I Berlin I Pretschen Weitere Beiträge rund um das Familienrecht finden Sie hier
Wie weit darf eine Mutter mit Kind vom Vater wegziehen Alleiniges Sorgerecht?
Zusammenfassung: Muss ich dem Vater meines Kindes, für das ich das alleinige Sorgerecht habe, von meinem anstehenden Umzug erzählen? – Als unverheiratete Mutter haben Sie das alleinige Sorgerecht und können aus beruflichen Gründen mit dem Kind 600 km wegziehen.
- Sie sollten den Kindesvater über den Umzug informieren, um ihm keine Argumente für ein gemeinsames Sorgerecht zu liefern.
- Wenn der Kindesvater das gemeinsame Sorgerecht beantragt, können Sie ihn nicht daran hindern, aber der Antrag würde den Umzug nicht verhindern.
- Die Kosten des Umgangs trägt der umgangsberechtigte Elternteil, und Sie müssen sich nicht an den Fahrtkosten beteiligen.
Der Kindesvater muss das Kind für den Umgang in Ihrer Wohnung abholen und zurückbringen. Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin alleinerziehende Mutter eines 4-jährigen Kindes mit alleinigem Sorgerecht. Die Trennung erfolgte seinerseits während des ersten Schwangerschaftsdrittels.
- Der Kindsvater hat das gemeinsame Sorgerecht bisher nicht beantragt, auch wenn er dies schon seit 3 Jahren vor hat.
- Das Umgangsrecht funktionierte bisher ohne erwähnenswerte Probleme (alle 2 Wochenenden beim Kindsvater).
- Nun habe ich die Möglichkeit, mich in meine Heimatstadt mit dem Ziel der Versetzung abordnen zu lassen (600 km Entfernung zum jetzigen Wohnort), was ich sehr gerne mit meinem Kind auch machen möchte, denn dort wohnt auch meine ganze Familie.
Jetzt stellen sich für mich einige Fragen. Bin ich bei alleinigem Sorgerecht dazu verpflichtet, ihm vom anstehenden Umzug zu erzählen? Wenn ja, im welchen Zeitraum vorher und über welchen Kommunikationsweg wäre es sinnvoll dies zu tun. Ich habe die Befürchtung, sobald ich dem Kindsvater von dem anstehenden Umzug erzähle, dass er sofort das gemeinsame Sorgerecht beantragen wird, um mich daran zu hindern, in meine Heimatstadt zurückzuziehen.
- Wenn er den Antrag gestellt hat und es noch kein endgültiges Ergebnis/Urteil existiert, darf ich dennoch umziehen? Hat der Kindvater anderweitig Möglichkeiten, mein Vorhaben zu verhindern (z.B.
- Einstweilige Verfügung o.ä)? Ich möchte natürlich weiterhin, dass sich Kindsvater und Kind weiter sehen.
- Ich wäre bereit, meine Wohnung für den Umgang des Vaters mit dem Kind, bereitzustellen.
Ich würde an den betreffenden Wochenenden in meiner Wohnung nicht anwesend sein, damit der Vater seinen Umgang in vollem Umfang nutzen kann. Bin ich dazu verpflichtet, mich an seinen Fahrtkosten zu beteiligen? Ich würde es für das Kindeswohl nicht gut finden, wenn das Kind alle zwei Wochenenden freitags in meiner Heimatstadt vom Kindsvater abgeholt wird und 600 km in seine Wohnung gebracht werden würde.
- Und dann das ganze sonntags wieder zurück.
- Habe ich die Möglichkeit ihm das zu verwehren? Wenn er das Umgangsrecht stattdessen neben den üblichen Wochenenden in meiner Wohnung, in einem längeren Rahmen mal in seiner Wohnung ausüben möchte (heißt, gerne für eine ganze Woche bei ihm), hätte ich nichts dagegen.
Bin ich dann verpflichtet ihm das Kind auch zu bringen/abholen? Abschließend möchte ich noch erwähnen, dass der Kindsvater auch evtl. die Möglichkeit hat, sich von seinem jetzigen Dienstort/Wohnort an meinen zukünftigen Wohnort umsetzen zu lassen, da es dort auch eine Außenstelle seines Arbeitgebers gibt.
- Er hat mir aber mehrmals versichert, dass er seinen jetzigen Wohnort niemals verlassen würde.
- Ich bitte um Antwort eines Fachanwaltes für Familienrecht.
- Vielen Dank.
- Sehr geehrter Fragesteller, Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten: 1.
Nach Ihrer Schilderung gehe ich davon aus, dass Sie mit dem Kindesvater (KV) nicht verheiratet waren. Solange nichts anderes geregelt ist haben Sie daher als Mutter das alleinige Sorgerecht ( § 1626a BGB ). Sie können daher aus beruflichen Gründen mit dem Kind auch 600 km wegziehen.2.
- Schon im Hinblick auf das Umgangsrecht werden Sie nicht darum herumkommen, dem KV den Umzug mitzuteilen.
- Sie sollten dies vor dem Umzug tun, um dem KV keine Argumente für ein gemeinsames Sorgerecht zu liefern.
- Am besten sollten Sie die Mitteilung nachweisbar schriftlich machen.
- Ohnehin wird vermutlich nach einem Umzug das Umgangsrecht wohl neu geregelt werden müssen.
Ich habe Zweifel, ob es bei 600 km Entfernung weiter jedes 2. Wochenende möglich sein wird, auch mit Rücksicht auf das Kind.3. Wenn der KV Ihren Umzug zum Anlass nimmt, das gemeinsame Sorgerecht zu beantragen, können Sie ihn daran nicht hindern. Wenn Sie ihn mit dem geplanten Umzug vor vollendete Tatsachen stellen, könnte er ein Argument an die Hand bekommen, das für ein gemeinsames Sorgerecht sprechen könnte.
Ein Sorgerechtsantrag würde dem geplanten Umzug nicht entgegenstehen und nicht verhindern können. Eine Anordnung eiener gemeinsamen elterliche Sorge durch einstweilige Anordnung ist nicht möglich.4. Die Kosten des Umgangs trägt immer der umgangsberechtigte Elternteil. Sie müssen sich daher an Fahrtkosten des KV nicht beteiligen.
Grundsätzlich ist der umgangsberechtigte Elternteil berechtigt, das Kind zu Umgangskontakten abzuholen. Der KV muss sich daher nicht darauf einlassen, den Umgang in Ihrer Wohnung auszuüben. Wenn der Umgangkontakt in der Wohnung des KV stattfindet, muss der KV das Kind in Ihrer Wohnung abholen und zurückbringen.
- Sie müssen das Kind nicht bringen und nicht abholen.
- Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
- Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
- Mit freundlichen Grüßen Rechtsanwalt Moosmann Rückfrage vom Fragesteller 27.
Januar 2014 | 19:12 Vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort. Eine Nachfrage habe ich jedoch noch: Bis jetzt habe ich lediglich die mündliche Zusage. Ich habe vor, den KV bei Eingang der schriftlichen Zusage über die Abordnung und dem daraus resultierenden Umzug in Kenntnis zu setzen.
- Reicht dies zeitlich aus? Ich weiß derzeit nämlich noch nicht, zu welchem Termin die Abordnung stattfinden wird.
- Unter 3 schreiben Sie: “Wenn Sie ihn mit dem geplanten Umzug vor vollendete Tatsachen stellen, könnte er ein Argument an die Hand bekommen, das für ein gemeinsames Sorgerecht sprechen könnte.” Wie meinen Sie das? Vielen Dank, Sie haben mit sehr geholfen.
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 27. Januar 2014 | 19:38 Sehr geehrte Fragestellerin, 1. Ja, das reicht aus.2. Der KV könnte Ihnen den Vorwurf machen, Sie hätten gegen das Kindeswohl gehandelt. Die Gerichte könnten dies negativ werten. Nach § 1626a Abs.2 BGB überträgt das Gericht auf Antrag die elterliche Sorge beiden Eltern gemeinsam, “wenn die Übertragung dem Kindeswohl nicht widerspricht”.
Kann das Jugendamt das Aufenthaltsbestimmungsrecht bestimmen?
4. Das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen – Das Aufenthaltsbestimmungsrecht können Sie beim zuständigen Familiengericht beantragen Wenn Sie planen, das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu beantragen, kann ein Besuch beim örtlichen Jugendamt helfen. Zwar kann das Jugendamt das Aufenthaltsbestimmungsrecht nicht übertragen, der zuständige Mitarbeiter wird jedoch vor dem Familiengericht angehört.
Kontinuität: Ziel ist es, dass Kind möglichst nicht zu entwurzeln und aus der gewohnten Umgebung zu reißen. Sozialleben: Kontakte spielen in der Entwicklungsphase von Kindern eine wichtige Rolle. Bei einem Umzug in eine weiter entfernte Stadt, gehen diese Kontakte oftmals verloren. Familienzusammengehörigkeit fördern: Falls es möglich ist, sollen Geschwister nicht getrennt werden. Die Kinder sind bereits durch die Trennung der Eltern vielen Neuerungen ausgesetzt. Das Zusammenwohnen mit den Geschwistern stellt indes eine Konstante im Leben dar. Berücksichtigung des Willens der Kinder: Je älter ein Kind ist, desto mehr Beachtung schenkt der Familienrichter dessen Wunsch. Will das Kind zum Vater, wird das Aufenthaltsbestimmungsrecht wahrscheinlich entsprechend erteilt.
Tipp: Ab einem Alter von 14 Jahren kann das Kind eine Anhörung vor Gericht durchsetzen, um Einfluss auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu nehmen! Um das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht bei gemeinsamen Sorgerecht beantragen zu können, bedarf es gesonderter Umstände.
- Wenn Sie jedoch befürchten müssen, dass Ihr Expartner das Kind mit ins Ausland nimmt, stehen die Chancen für ein alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht gut.
- Falls Sie hingegen einen Umzug planen, ist dies kein Grund, das Aufenthaltsbestimmungsrecht für sich allein zu beanspruchen.
- Ommt keine Einigung zwischen den Elternteilen zustande, entscheidet das Gericht.
Bitte beachten Sie, dass die Gerichtsentscheidung vor dem Familiengericht bindend ist. Es besteht zwar eine Beschwerdemöglichkeit; diese ist jedoch nur in seltenen Fällen erfolgreich. Sie sollten sich daher genau überlegen, ob Sie diesen Schritt tatsächlich gehen möchten oder es soweit kommen lassen.
Wann dürfen Kinder selbst entscheiden ob sie zum Vater wollen oder nicht?
Mitspracherecht ab dem 12. Lebensjahr – Ab Vollendung des 12. Lebensjahres dürfen Kinder nämlich mitentscheiden, ob sie den Umgang mit dem familienfernen Elternteil aufrechterhalten wollen. Kommt es im Streit über das Umgangsrecht zu einer Gerichtsverhandlung, ist das Kind ab dem 14.
Wann kann ein Kind entscheiden wo es leben will?
Wann hat ein Kind Mitspracherecht? – Kinder haben ein Mitspracherecht, sobald sie 12 Jahre alt sind. Ab diesem Alter dürfen sie mitentscheiden, zum Beispiel bei der Wahl des Wohnortes (bei getrennten/geschiedenen Eltern) oder bei der Wahrnehmung des Umgangsrechts mit dem umgangsberechtigten Elternteil. (1) Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife.
(2) Zu diesem Zweck wird dem Kind insbesondere Gelegenheit gegeben, in allen das Kind berührenden Gerichts- oder Verwaltungsverfahren entweder unmittelbar oder durch einen Vertreter oder eine geeignete Stelle im Einklang mit den innerstaatlichen Verfahrensvorschriften gehört zu werden. Für die psychologische Entwicklung des Kindes ist es gut, wenn es die Gelegenheit hat, seine Meinung zu äußern und dem Alter entsprechend in alltäglichen Fragen mitentscheiden darf.
Die letzte Entscheidungsmacht liegt allerdings bei den Eltern bzw. Sorgeberechtigten, nicht zuletzt deshalb, da diese das Kind vor Gefahren schützen und das Kindeswohl bestmöglich sicherstellen müssen.
Wann darf ein Kind entscheiden bei wem es leben möchte?
Das Wichtigste in Kürze zum Kindeswillen im Umgangsrecht – Wann kann ein Kind selbst entscheiden, ob es zum Vater/zur Mutter will? Ab Vollendung des 12. Lebensjahres dürfen Kinder beim Umgangsrecht mitentscheiden, ob sie den Umgang beim familienfernen Elternteil weiterhin aufrechterhalten wollen.
Vor dem 12. Geburtstag hingegen gilt: Je älter das Kind, desto mehr Mitspracherecht gewährt das Familienrecht. Kann ein Kind gegen seinen Willen zum Umgang gezwungen werden? Über dem Kindeswillen steht noch immer das Kindeswohl. Steht das Kind dem Umgang, zum Beispiel mit dem Vater, jedoch stark ablehnend gegenüber, kann dies nicht nur gegen dessen Willen sein, sondern sich unter Umständen auch negativ auf das Kindeswohl auswirken.
Doch auch die Manipulation des Kindes durch den anderen Elternteil kann eine Kindeswohlgefährdung darstellen. Stellt sich heraus, dass dieser auf das Kind derart einwirkt, dass dieses eine Abneigung gegen das Umgangsrecht entwickelt, kann dieses Verhalten auch für ihn Konsequenzen haben.
Wie weit darf man umziehen bei alleinigem Sorgerecht?
Sorgerecht und Umzug Alleiniges Sorgerecht und Umzug – darf ich das? Übt ein Elternteil die alleinige elterliche Sorge für ein Kind aus, dann kann er alles alleine entscheiden, ohne den anderen Elternteil um Zustimmung bitten zu müssen. Doch die Befugnis des Elternteils ist nicht uneingeschränkt, die Rücksichtnahme auf das Kind und dessen Belange ist auch in diesem Fall notwendig.
Einschränkungen der Handlungsfreiheit des die Sorge ausübenden Elternteils können sich bei einem geplanten Umzug ergeben, vor allem, wenn sich der neue Wohnort in großer räumlicher Entfernung zum bisherigen Wohnort und dem dort verbleibenden anderen Elternteils befindet. Ein Umzug kann dem Elternteil nicht untersagt werden.
Wenn für das Kind die Nähe zum anderen Elternteil, die dadurch gegebene Möglichkeit eines häufigen Kontaktes zu ihm und die Beibehaltung des bisherigen sozialen Umfeldes (Schule, Freunde) wichtig und entscheidend sind, dann besteht die Möglichkeit, dass ein Gericht auf Antrag des anderen Elternteils einschreitet und Maßnahmen ergreift, dass dem Kind dies alles erhalten bleibt.
Dies kann dadurch umgesetzt werden, dass der andere Elternteil das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind bekommt, damit es bei ihm am bisherigen Wohnort bleiben kann. Deshalb sollte im Vorfeld eines Umzuges rechtzeitig das Gespräch mit dem anderen Elternteil gesucht werden, damit nicht ein Gericht, sondern die Eltern die passende Lösung für ihr Kind finden.
: Sorgerecht und Umzug