Welche Bäume Darf Man Ohne Genehmigung Fällen?

Welche Bäume Darf Man Ohne Genehmigung Fällen
Ein Blick in die Gesetze – Bäume und Hecken stehen in Hamburg unter besonderem Schutz. § 2 der Baumschutzverordnung verbietet es, „Bäume oder Hecken oder Teile von ihnen zu entfernen, zu beschädigen oder sonstwie in ihrer Wirkung als Zierde und Belebung des Landschaftsbildes zu beeinträchtigen.” Willinks-Eiche – Foto: Dieter Siebeneicher Nicht nur das Fällen, auch das Beschneiden von Bäumen und Eingriffe in den Wurzelbereich bedürfen der Genehmigung. Doch nicht jeder Baum ist geschützt, § 3 der Baumschutzverordnung nennt die Ausnahmen:

Einzelbäume müssen einen Durchmesser aufweisen von mindestens 25 cm, gemessen in 1, 30 m Höhe. Kleinere Bäume sind geschützt, wenn sie eine Baumgruppe bilden, zu einer Allee oder einem Knick gehören. Obstbäume können ohne Genehmigung gefällt werden. Das Gleiche gilt für Bäume auf öffentlichem Grund: im Wald, in Parks und an den Straßen.

Nach § 4 der Baumschutzverordnung können Fällgenehmigungen erteilt werden. Welche Fällanträge genehmigt werden und welche nicht, ist in der Verordnung nicht näher geregelt. Maßgeblich ist die Genehmigungspraxis der Verwaltung. Die wichtigsten Fallgruppen seien genannt:

Verkehrssicherheit: der Baum ist geschädigt und droht umzustürzen, Äste drohen abzubrechen Bauvorhaben: der Baum steht dort, wo gebaut werden soll und darf Verschattung: der Baum steht zu dicht am Gebäude und „verfinstert” Wohnräume. Gartengestaltung: der Baumbestand soll ausgelichtet werden.

Die Behörde kann die Fällgenehmigung unter Auflagen erteilen. Sie kann anordnen, dass ein Baum nachgepflanzt werden soll.

Wann braucht man eine Genehmigung um einen Baum zu fällen?

Voraussetzungen – Wann muss ich einen Antrag bei der Naturschutzbehörde für die Fällung von Gehölzen stellen?

Zwischen dem 01.03. und 30.09. generell für jegliche Gehölzfällungen Ganzjährig für einzelnstehende Bäume ab einem Stammdurchmesser von 50 cm. Ausgenommen sind nicht-heimische Nadelbäume wie z.B. Fichte, Tanne oder Thuja sowie exotische Laubbäume wie Tulpenbäume oder Gingko. Ganzjährig für die Fällungen flächiger Gehölzbestände (Feldgehölz, Hecke, Hofgehölz, Siedlungsgehölze) ab einer Fläche von 30 m 2

Als Entscheidungshilfe finden sie hier einen Entscheidungsbaum. Es ist kein Antrag für Pflege- oder Formschnitte im Garten oder der freien Landschaft sowie für Durchforstungsarbeiten im Wald erforderlich. Für Anträge auf Waldumwandlung ist die Untere Waldbehörde (Herr Bühsing) zuständig.

  • Wenn die Gehölzbeseitigung im Rahmen eines Bauantrags oder eines anderen Genehmigungsverfahrens erforderlich ist, ist hierfür kein gesonderter Antrag nach Naturschutzrecht zu stellen.
  • Die Prüfung wird im Rahmen des Bauantrags durchgeführt.
  • Muss ich für die Fällung Ausgleichspflanzungen vornehmen und wie müssen diese aussehen? Wenn für die Fällung der Gehölze ein Antrag erforderlich ist, ist davon auszugehen, dass i.d.R.

auch Ausgleichspflanzungen vorzunehmen sind. Je nach Stammumfang, Vitalität und Ausprägung der Gehölze kann der Ausgleich zwischen 1:1 bis 1:5 betragen. Ein Merkblatt zu dem erforderlichen Umfang der Ausgleichspflanzungen sowie den zu verwendenden Arten und Pflanzqualitäten finden Sie hier.

Welche Bäume darf man in Deutschland nicht fällen?

Geschützte Bäume in Deutschland – Bäumen werden verschiedene wichtige Funktionen zugeschrieben, weshalb das Baumfällen in der Regel einer Genehmigung bedarf. Ohne diese Pflanze und den daraus resultierenden Wald wäre die Menschheit kaum überlebensfähig.

  1. Der Baum hat zum einen eine Nutzfunktion, da aus dem Rohstoff Holz beispielsweise Baumaterial oder Papier gewonnen wird.
  2. Zudem ist der Rohstoff eine wichtige Nahrungsquelle,
  3. Im Wald leben Tiere, die sich von den Blättern bzw.
  4. Früchten der Bäume ernähren.
  5. Zusätzlich bilden Bäume einen Lebensraum für Vögel und andere Lebewesen.

Zudem wird dem Baum eine Schutzfunktion für seine direkte Umwelt zugeschrieben, da er den Boden, die Luft und das Wasser schützt. Die Bäume gleichen Temperaturschwankungen aus und stabilisieren so das Klima der Erde. Außerdem wandelt er Kohlenstoffdioxid, Wasser und Licht in Sauerstoff um.

Die dritte Aufgabe stellt die Erholungsfunktion dar. Aus diesem Grund pflanzen Menschen Bäume in ihren Gärten. Denn gerade im Sommer spenden sie Schatten und tragen zum Landschaftsbild bei. Geschützte Bäume sollen diese Funktionen beibehalten. Eine generelle Liste von geschützten Bäumen gibt es in Deutschland nicht.

Vielmehr erstellen die 16 Bundesländer eigene individuelle Listen. Diese ergeben sich aus verschiedenen Studien und Forschungen, welche bedrohte Baumarten aufzeigen und dem amtlichen Prozess, den Schutzstatus zu erteilen. Geschützte Bäume in Berlin sind zum Beispiel sämtliche Laubbäume sowie die Waldkiefer, Walnuss und die Türkische Baumhasel,

Was braucht man um Bäume fällen zu dürfen?

Genehmigung: Wo bekomme ich die Erlaubnis zum Baumfällen? – Welche Bäume Darf Man Ohne Genehmigung Fällen Zum Fällen großer Bäume wird eine Genehmigung benötigt. Um einen Baum in Ihrem Garten zu fällen, benötigen Sie, aufgrund der Baumschutzverordnung, zuerst eine Genehmigung zum Baumfällen vom Ordnungsamt Ihrer Gemeinde. Dies gilt für Bäume ab einem Stammumfang von 80 cm, gemessen in einer Höhe von 1 m bis zu 1,30 m.

Diese Angaben unterscheiden sich jedoch von Gemeinde zu Gemeinde. Die Kosten für die Genehmigung liegen, je nach Gemeinde, zwischen 25 und 85 Euro. Eine Investition, die sich lohnt, denn der Preis für das Fällen ohne Erlaubnis ist hoch: Bis zu 50.000 Euro kann Sie ein solches Vergehen kosten. Fälle von diesen extrem hohen Bußgeldern sind zwar nicht sehr häufig, jedoch ist auch eine Strafe in Höhe von mehreren Tausend Euro sehr ärgerlich.

Für Obstbäume gelten hingegen andere Vorschriften, die durch das Bundeskleingartengesetz geregelt sind. Hat Ihnen die zuständige Behörde die Genehmigung erteilt, gilt es im Folgenden zu prüfen, um welche Baumart es sich handelt : Je nach Art der Fasern haben Bäume unterschiedliche Fallverhalten.

Welche Bäume dürfen ohne Genehmigung gefällt werden NRW?

Beispiel: Baumschutzsatzung Aachen – Einen Einblick in die handfesten Vorgaben einer Baumschutzsatzung gibt die zusammenfassende Darstellung der Stadt Aachen. In NRW ist der Deutsche Naturschutzbund (NABU) besonders aktiv, was sich in regionalen Satzungen niederschlägt.

Geltungsbereich : bebaute Ortsteile, Bebauungs-/Erschließungspläne außerhalb land- und forstwirtschaftlicher Nutzung Laubbäume : Fällung verboten ab Stammumfang 80 cm mehrstämmige Laubbäume : keine Fällung, wenn ein Stamm mindestens 50 cm Durchmesser aufweist Nadelbäume : Fällung verboten ab Stammumfang 100 cm mehrstämmige Nadelbäume : keine Fällung, wenn ein Stamm mindestens 60 cm Durchmesser aufweist Obstbäume : genehmigungspflichtig ab Stammdurchmesser 1,50 m

Gemessen wird der Stammdurchmesser ab dem Stammfuss in einer Höhe von 100 Zentimetern. Befindet sich der Kronenansatz unterhalb von 100 Zentimetern Stammhöhe, gilt dieser als Messpunkt. Ausgenommen vom Verbot einer Fällung sind Birken, Fichten, Pappeln, Lebensbäume, Korkenzieherweiden, Scheinzypressen sowie Wacholder.

Welche Bäume darf man ohne Genehmigung fällen Hessen?

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Erstellt: 28.03.2018 Aktualisiert: 05.01.2019, 16:59 Uhr Kommentare Teilen Welche Bäume Darf Man Ohne Genehmigung Fällen Das Grünflächenamt prüft, ob ein Baum weg muss. © Christoph Boeckheler Nicht jeder Baum, den ein Grundstückseignern fällen will, darf am Ende wirklich weg. Volker Rothenburger von der Unteren Naturschutzbehörde erklärt die Rechtslage. Herr Rothenburger, was muss ich tun, um auf meinem Grundstück einen Baum fällen zu dürfen? Zunächst muss man den Stammumfang messen.

Bei Nadelbäumen unter 90 Zentimetern und bei Laubbäumen unter 60 Zentimetern Umfang darf man ohne Genehmigung fällen. Der Umfang wird immer in einem Meter Höhe gemessen. Ist der Stammumfang größer, muss man bei der Unteren Naturschutzbehörde einen Antrag stellen. Wie viele solcher Anträge bekommen Sie pro Jahr? Im vergangenen Jahr waren es knapp 1500 solcher Anträge mit insgesamt mehr als 3000 Bäumen.

Von den Anträgen wurden etwa 1400 genehmigt. Die hohe Quote kommt zustande, weil in den allermeisten Fällen dem Antrag eine Baugenehmigung zugrunde liegt oder es sich um alte und kranke Bäume handelt. Das heißt, gegen eine Baugenehmigung kommt kein Baum an? Sozusagen.

Wächst beispielsweise der Baum in einem sogenannten Baufenster eines Bebauungsplanes, können wir – wenn die Bauaufsicht eine Baugenehmigung erteilt – die Fällung nicht versagen, weil der Antragsteller nun mal das Recht hat zu bauen. Das Baurecht wiegt hier immer schwerer. Und so werden die Bäume mit einem kurzen Blick einfach zur Fällung abgenickt? Nein.

Jeder Baum wird von uns vor Ort fachlich bewertet. Das ist vor allem wichtig, wenn Bäume gefällt werden sollen, weil sie alt oder krank sein sollen. Da sind unsere Mitarbeiter sehr gut geschult. Nicht jeder alte Baum wird einfach von uns freigegeben. Da müssen schon Merkmale vorliegen, die zeigen, dass der Baum nicht mehr standsicher oder bruchgefährdet ist.

  • Welche Schritte folgen nach der Fällung eines Baumes? In der städtischen Baumschutzsatzung ist festgelegt, dass für jeden gefällten Baum auch ein neuer Baum nachgepflanzt wird.
  • Somit bietet nur die Baumschutzsatzung die Garantie, dass der private Baumbestand in Frankfurt nicht abnimmt.
  • Die Nachpflanzungen sollen primär auf dem betroffenen Grundstück erfolgen.

Ist das nicht möglich, kann auch auf einem anderen Grundstück in der Stadt gepflanzt werden. Das kommt aber ganz selten vor. Die dritte Möglichkeit ist eine Ersatzzahlung. Und was passiert mit dem eingenommenen Geld? Es dient dazu, das Programm „Der geschenkte Baum” zu finanzieren.

  • Jeder Bürger kann sich aus dem Programm einen Baum im Wert von bis zu 500 Euro schenken lassen und ihn auf seinem Grundstück pflanzen.
  • Allerdings haben wir Jahr für Jahr zu wenige Anträge.
  • Es wäre gut, wenn sich noch mehr Menschen von uns einen Baum schenken lassen würden.
  • Im vergangenen Jahr haben wir beispielsweise 100.000 Euro durch Ersatzzahlungen eingenommen, aber es wurden nur etwa 70.000 Euro abgerufen.

Welche Bäume werden nachgepflanzt? Es muss nicht exakt dieselbe Art nachgepflanzt werden, aber es sollte ein Baum aus derselben Ordnung sein. Die erste Ordnung umfasst ganz große Bäume wie Buche oder Linde. Die zweite Ordnung beinhaltet mittelgroße Bäume wie Birke, Feldahorn oder Amberbaum.

Nadelhölzer dürfen nicht nachgepflanzt werden. Nach der Baumschutzsatzung sind nur Laubbäume zur Nachpflanzung erlaubt. Und wenn ich meinen Baum einfach illegal umhaue? Die Wahrscheinlichkeit, dass das auffällt, ist riesig. Die Nachbarn sind in Frankfurt sehr aufmerksam. Wir bekommen regelmäßig Anrufe mit Nachfragen, ob eine Fällung genehmigt war.

Finden wir heraus, dass dies nicht der Fall war, werden Nachpflanzverfügungen und Bußgeldverfahren eingeleitet. Nerven die Anrufe der Bürger irgendwann? Überhaupt nicht. Wir sind für jeden dankbar, der aufmerksam ist. Auch Nachfragen, wie die Nachpflanzung vorangeht, sind wichtig.

  • Leider haben wir nicht genügend Personal, um jeden Kommunikationsanspruch zu erfüllen.
  • Das Problem ist aber, dass viele Leute nicht verstehen, dass auch Bäume ein natürliches Lebensende haben.
  • Man glaubt uns oder dem Gutachter dann nicht, dass der Baum krank war.
  • Und es herrscht der Irrglaube, dass die Baumsatzung ungeliebte Bauprojekte verhindern kann.
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Aber das ist nicht so. Interview: Steven Micksch

Wann darf ich in Deutschland Bäume fällen?

Wann dürfen Bäume gefällt werden? – Erlaubt ist das Fällen eines Baumes von Oktober bis einschließlich Februar. In den übrigen Monaten ist es laut Bundesnaturschutzgesetz verboten. Das gilt auch in Gemeinden, die keine Baumschutzsatzung verabschiedet haben.

Wann muss eine Zeder gefällt werden?

Die seit längerer Zeit massiv schädlingsbefallene Zeder im Quartier Hubzelg muss gefällt werden. Baumrodungen gibt es zudem auf einem privaten Grundstück am Seeweg. – Die Atlas-Zeder in Romanshorn gegenüber dem Einkaufszentrum ist stark von der Lausart Cinara cedri befallen.

Nachdem bereits 2015 eine herabgesetzte Vitalität festgestellt und eine Stagnation befürchtet wurde, trat im Frühling 2020 eine rasch voranschreitende Verschlechterung des Zustands auf. Diese war gemäss Experten auf den Schädlingsbefall zurückzuführen, der mehrere Austriebe zunichte machte. Im Zusammenhang mit der örtlichen Überbauung zeigte eine Bauverträglichkeitsprüfung nur geringfügige Auswirkungen auf die Zeder, zudem wurde intensiv Baumschutz betrieben und das Baumschutzkonzept konsequent umgesetzt.

Das zeigten regelmässige Kontrollen sowie ein reger Austausch zwischen Baumschutzfachpersonen, Bauleitung und der Stadt Romanshorn. Auch Bodenproben blieben unauffällig. Als Konsequenz muss der geschützte, 150 bis 200 Jahre alte Baum in den nächsten Wochen gefällt werden.

Geplant ist eine Ersatzpflanzung. Deren Standort kann jedoch erst nach der Fällung bestimmt werden, da der Platzbedarf und damit die Auswirkungen auf den dicht angrenzenden Mammutbaum noch unklar sind. Rund ein Dutzend Baumrodungen werden zudem auf einem privaten Grundstück am Seeweg ausgeführt. Gründe dafür sind Sicherheitsaspekte, mangelnde Vitalität oder Beschädigungen durch Wurzelwachstum.

Beide Fällgesuche liegen ab dem 29. Januar 2021 bei der Bauverwaltung während 20 Tagen öffentlich auf. Welche Bäume Darf Man Ohne Genehmigung Fällen Die Atlas-Zeder muss wegen Lausbefall gefällt werden. Bild: Stadt Romanshorn/Rolf Müller

Welche Bäume darf man ohne Genehmigung fällen Baden Württemberg?

Bäume dürfen nicht mehr gefällt werden Welche Bäume Darf Man Ohne Genehmigung Fällen Solche prächtigen Laubbäume wie in diesem Ludwigsburger Garten können künftig nicht mehr einfach gefällt werden. Foto: Holm Wolschendorf Sie bauen CO2 ab, sorgen für schattige Plätze, sind Lebensraum für Tiere und schützen vor Lärm: Die Bäume in der Stadt haben viele wichtige Funktionen.

Der Gemeinderat hat jetzt eine Baumschutzsatzung beschlossen, die auch in den Privatgärten der Ludwigsburger gilt. Große Laubbäume kann man künftig nicht mehr einfach fällen. Ludwigsburg. Welches Ziel wird mit der Satzung verfolgt? Die Satzung soll für ein ausgewogenes Stadtklima sorgen und zum Erhalt der Lebensräume für Tiere und Pflanzen beitragen.

Außerdem soll durch die Bäume das Orts- und Landschaftsbild belebt und gegliedert bleiben. Das heißt: Die Baumschutzsatzung soll verhindern, dass es zu eintönig und kahl wird. Durch die vielen Bauprojekte der jüngeren Vergangenheit sind immer wieder große und alte Bäume von öffentlichen oder privaten Grundstücken verschwunden.

Wo und für welche Bäume gilt die Satzung? Sie gilt für alle Gärten und Grundstücke, die innerhalb der bebauten Flächen Ludwigsburgs liegen. Auch alle Grundstücke, für die ein Bebauungsplan existiert, sind mit der Satzung erfasst. Nicht betroffen sind Wälder, Kleingartenanlagen, Baumschulen sowie grundsätzlich Pappeln und Nadelbäume – mit Ausnahme von Eiben.

Auch Obstbäume sind nicht von der Baumschutzsatzung betroffen. Doch auch hier gibt es zwei Ausnahmen: Walnussbäume und Esskastanien. Was genau besagt die Satzung? In ihrem Geltungsbereich ist es – mit den oben genannten Ausnahmen – verboten, Bäume, die einen Stammumfang von mehr als einem Meter haben (gemessen ein Meter über dem Boden, bei Eiben und Hainbuchen gelten 80 Zentimeter Umfang), zu fällen oder ihr Wachstum oder ihre Existenz zu gefährden.

Gibt es Ausnahmen von diesem Fällverbot? Ja. Nämlich dann, wenn der geschützte Baum auf einem Areal steht, dass bebaut werden soll. Auch wenn der Baum auf ein Haus zu viel Schatten wirft, kann er gefällt werden. Allerdings muss in beiden Fällen eine Genehmigung bei der Stadt eingeholt werden. Sind Ersatzpflanzungen oder Ausgleichszahlungen vorgesehen? Ja.

Wer in Zukunft einen von der Schutzsatzung erfassten Baum fällt, muss einen Ersatzbaum mit einem Stammumfang von mindestens 20 Zentimetern nachpflanzen. Hat der gefällte Baum sogar einen Stammumfang von mehr als 1,20 Meter oder mehr, müssen mehrere junge Bäume nachgepflanzt werden.

  • Jungbäume, die eingehen, müssen nachgepflanzt werden.
  • Was passiert, wenn der Grundstückseigentümer keinen Platz für eine Nachpflanzung hat? Wer keinen Baum nachpflanzen kann oder will, muss der Stadt 1500 Euro als Ausgleich bezahlen.
  • Die Stadt darf dieses Geld nur für die Pflege und die Neuanpflanzung von Bäumen verwenden.

Welche Befugnisse erhält die Stadtverwaltung im Rahmen der Baumschutzsatzung? Neben dem Nachpflanzgebot und den Ausgleichszahlungen darf die Stadt auch Privatgrundstücke betreten, um in Streitfällen die Einhaltung der Baumschutzsatzung zu überwachen.

Im Normallfall muss sich die Stadt ankündigen, sollte es für den Baum allerdings um „Leben und Tod” gehen, „kann auf eine Vorankündigung verzichtet werden”, heißt es dazu in der Satzung. Was passiert, wenn man gegen die Satzung verstößt? Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Satzung verstößt, indem er etwa einen großen Baum ohne Berechtigung fällt, muss bis zu 50000 Euro Strafe bezahlen.

Wie bekommt man eine Genehmigung dafür, einen Baum zu fällen? Die Antragstellung soll voll elektronisch über die Homepage der Stadt erfolgen. Die Grundstückseigentümer müssen dabei nachweisen, dass Gründe vorliegen, den Baum zu entfernen – etwa übermäßige Verschattung oder ein Bauvorhaben.

Keine Genehmigung erhält man, wenn man den Baum einfach fällen will, weil er einem nicht mehr gefällt oder weil er zu viel Arbeit macht. Gibt es eine Unterstützung für Baumbesitzer, zum Beispiel, wenn diese sich nicht um die Pflege kümmern können? Ja. Pro Baum können Eigentümer eine maximale Fördersumme von 1000 Euro beantragen.

Die wird über einen Zeitraum von fünf Jahren als Pflegezuschuss für die Rechnungen von professionellen Baumpflege-Firmen ausgezahlt. Pro Grundstück werden maximal vier Bäume gefördert. Die Bäume dürfen in diesem Zeitraum nicht gefällt werden. Das Förderprogramm soll auf lange Sicht über die Ausgleichszahlungen der Personen finanziert werden, die einen Baum fällen, ohne für Ersatz zu sorgen.

  1. Die in das Förderprogramm aufgenommenen Bäume werden zudem jedes Jahr von der Stadt auf ihre Verkehrssicherheit hin untersucht.
  2. Wann kann die Satzung frühestens in Kraft treten? Bisher wurde nur der Entwurfsbeschluss verabschiedet.
  3. Bis Ende des Sommers könnte aber die Endfassung der Baumschutzsatzung stehen, zum Oktober würde sie dann in Kraft treten.

Das Förderprogramm für die Baumpflege startet frühestens im Januar 2022. Wie steht die Kommunalpolitik zu der Baumschutzsatzung? Über dieses Instrument wurde viele Jahre kontrovers diskutiert. Im Umweltausschuss gab es Anfang Juli zunächst nur eine knappe Mehrheit für die Baumschutzsatzung.

  1. Urz darauf, im Gemeinderat, fiel die Sache schon deutlicher aus.24 Stadträte waren für die Baumschutzsatzung, 15 dagegen.
  2. Zwei enthielten sich bei der Abstimmung.
  3. Aus den Reihen von CDU, Freien Wählern und FDP war der Verwaltung vorgeworfen worden, zu weit in die Eigentumsrechte der Bürger einzugreifen.

Außerdem sei die Baumschutzsatzung zu bürokratisch und fördere die Denunziation von Nachbarn untereinander. Die Grünen und die SPD sind dagegen von dem neuen Instrument überzeugt. Da es im bürgerlichen Lager Abweichler gab, wurde die Satzung am Ende mit einer deutlichen Mehrheit verabschiedet.

Welche Bäume sind geschützt NRW?

Die Baumschutzsatzung regelt den Schutz des Baumbestandes innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereichs der Bebauungspläne. Geschützt sind Bäume mit einem Stammumfang von 80 und mehr Zentimetern. Mehrstämmige Bäume sind geschützt, sofern einer der einzelnen Stämme einen Umfang von 50 Zentimetern und mehr hat.

  • Der Umfang ist dabei jeweils in einer Höhe von 100 Zentimetern über dem Erdboden zu messen.
  • Liegt der Kronenansatz unter dieser Höhe, ist der Stammumfang unmittelbar unter dem Kronenansatz maßgebend.
  • Nicht unter die Vorschrift dieser Satzung fallen Obstbäume mit Ausnahme von Walnussbäumen und Esskastanien.

Eine Ausnahme von dieser Satzung wird erteilt: Von den Verboten des §2 der Baumschutzsatzung kann eine Befreiung erteilt werden, wenn das Verbot nach Abwägung der öffentlichen und privaten Interessen zu einer nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Befreiung mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.

Welche Bäume dürfen ohne Genehmigung in Sachsen gefällt werden?

„Baum-ab-Gesetz” im Sächsischen Landtag am 03.02.2021 gefallen – Nachdem 2010 mit einer Mehrheit von CDU und FDP die Möglichkeiten der Städte und Gemeinden zum Baumschutz stark eingeschränkt waren, stand nach 11 Jahren die Entscheidung erneut auf der Tagesordnung, Der Landtag verabschiedete mit den Stimmen von CDU, Grünen, SPD und Linken eine entsprechende Änderung des Sächsischen Naturschutzgesetzes.

Die Novelle räumt nach Angaben des Umweltministeriums den Kommunen mehr Entscheidungsfreiheit bei der Gestaltung ihrer Baumschutzsatzungen ein. Ab März können Bäume mit einem Stammumfang von bis zu 100 cm (auf Stammhöhe von bis zu einem Meter gemessen) sowie Obstbäume, Nadelgehölze, Pappeln, Birken, Baumweiden und abgestorbene Bäume auf bebauten Grundstücken nicht mehr ungenehmigt gefällt werden.

Ihr Schutz kann wieder leichter vollzogen werden. Es wird somit wieder schwerer für Kleingärtner und private Grundstückeigentümer in Sachsen, die Säge anzusetzen, wenn ein Baum zu viel Laub abwirft oder zu viel Schatten spendet. Dresdens Umweltbürgermeisterin Eva Jähnigen erklärt: „Es braucht höhere Hürden für den Baumschutz.

  1. Die Landeshauptstadt habe eine gute Gehölzschutzsatzung, doch seit 2010 lag diese Satzung zumindest zum Teil auf Eis.
  2. Stadtgrün wird immer wichtiger für Mensch und Natur.
  3. Laub- und Nadelbäume mit mehr als 30 cm Stammumfang sowie Obstbäume mit mindestens 60 cm sind wieder stärker geschützt.” Generell können alle Baumarten, darunter auch Weiden und Birken zusätzlichen Schutzbestimmungen unterliegen wenn sie als Biotop und Habitat für besonders geschützte Arten, z.B.
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nach FFH-Artenschutzrichtlinie, oder des § 26 SächsNatschG dienen. Gleiches gilt, wenn die Bäume von wildlebenden Tieren nach § 25 SächsNatschG oder auch z.B. von besonders oder streng geschützten Pilzen oder Flechten nach BArtSchV, Anhang 1 „bewohnt” werden.

Wann ist ein Baum ein Baum?

Was ist ein Baum? Ein Baum ist ein Holzgewächs, das aus Wurzel, Stamm und Ästen besteht. Die Äste teilen sich in der Krone oder verzweigen sich am Stamm in laub- oder nadeltragende Zweige. Bäume sind sehr weit entwickelte Pflanzen und gehören zu den größten Organismen.

Wie lange dauert es einen Baum zu fällen?

Wie lange dauert es, einen Baum zu fällen? – Das reine “Baum fällt” dauert nur wenige Sekunden, aber schon die Vorbereitung und Durchführung einer sicheren Baumfällung dauert mindestens eine Stunde, das Zerteilen und abtransportieren des gefällten Baumes dauert schnell den Rest des Tages an! Planen Sie also genug Zeit für das Baumfällen ein, denn Zeitnot und Hektik gefährden Ihre Sicherheit und führen in der Regel nicht zu zufriedenstellenden Ergebnissen.

Wann darf man im eigenen Garten Bäume fällen Niedersachsen?

Die Eingriffsregelung bei der Fällung von Bäumen aufgrund des § 17 Absatz 3 Bundesnaturschutzgesetz Seit dem 04. Dezember 2020 müssen erhebliche Eingriffe in Natur und Landschaft, die nicht von Behörden durchgeführt oder genehmigt werden, von der Naturschutzbehörde des Landkreises genehmigt und vom Verursacher gegebenenfalls auch ausgeglichen werden.

  • Hierzu gehören auch Baumfällungen in Gärten oder entlang von Privatwegen.
  • Ob die Baumfällung einer Genehmigung durch die Naturschutzbehörde bedarf, hängt im Wesentlichen von zwei Fragen ab: 1.
  • Erfolgt eine Genehmigung nach einer anderen Rechtslage (z.B.
  • Baurecht, Denkmalschutz oder Planungsrecht)? Wenn ja, ist die Genehmigung durch die Stelle zu erteilen, die für den Rechtszusammenhang zuständig ist.

Die Beteiligung der Naturschutzbehörde erfolgt dann durch die zuständige Behörde und nicht durch den privaten Eingriffsverursacher. Ist die Frage zu verneinen, muss die zweite Frage, die Erheblichkeit geklärt werden. Baumfällungen und Baugenehmigung Ein Haus, ein Carport oder eine Garage können natürlich nur dort gebaut werden, wo kein Baum steht.

Daher darf ein Baum nur dann gefällt werden, wenn es eine gültige Baugenehmigung gibt und die Fällung im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Bau genehmigt wurde. Wir empfehlen daher bei einem Antrag auf Baugenehmigung gleich Zuwegungen und Bauwege zu berücksichtigen sowie einen Baumbestandsplan mit Baumart, -größe und -umfang beizufügen und gegebenenfalls hierfür Fällungen zu beantragen.

Steht das Haus erst einmal, ist eine Fällung eines Baumes auf dem Grundstück nicht mehr von der Baugenehmigung abgedeckt und unterliegt somit der Eingriffsregelung nach § 17 Absatz 3 des Bundesnaturschutzgesetzes.2. Ist der Eingriff erheblich? Viele Bäume sind wichtiger Lebensraum für die verschiedene Tierarten, sei es als Nahrungs-, Ruheraum oder Brutstätte.

  1. Aber auch für das Mikroklima und damit für die allgemeine Gesundheit sind Bäume wichtig.
  2. Sie spenden Schatten, wirken regulierend auf die Verdunstung von Wasser bei Hitze oder speichern lebensbedrohendes CO2.
  3. Bei der Einschätzung der Erheblichkeit geht es nun um die Frage, welche Rolle der zu fällende Baum für den Naturhaushalt und für Natur und Landschaft spielt.

Das Ergebnis hängt wesentlich ab von der Baumart, vom Alter des Baumes aber auch von der Umgebung, in der der Baum steht. Hierfür bedarf es immer der Betrachtung des Einzelfalls. Trotzdem können einige Grundsätze formuliert werden, wann die Erheblichkeitsschwelle wahrscheinlich unterschritten wird: a) Bei der Baumart handelt es sich um eine Fichte oder um einen nicht heimischen Nadelbaum (z.B.

Thuja) b) Bei der Baumart handelt es sich um einen nicht heimischen, asiatischen Laubbaum c) Der Baum ist deutlich unter 10 Jahre alt. Was passiert, wenn ein Eingriff als erheblich eingestuft wird? Nach § 15 des Bundesnaturschutzgesetzes hat ein Verursacher einen vermeintlichen Eingriff zu unterlassen.

Kann er nicht vermieden werden, ist dies zu begründen. Es bedarf also eines triftigen Grundes, einen Baum zu fällen. Hierzu zählen zum Beispiel die Verkehrsgefährdung oder Gefahr für Leib und Leben. Allein die Größe eines Baumes oder der Laubfall sind keine triftigen Gründe.

Die Naturschutzbehörde muss nun abwägen und im Einzelfall entscheiden, ob die Fällgründe höher zu bewerten sind als die erhebliche Beeinträchtigung von Natur und Landschaft. Nach abschließender Prüfung, gibt es dann eine Genehmigung oder einen ablehnenden Bescheid. Eine Genehmigung kann auch mit Kompensationsauflagen versehen werden, d.h.

man kann zur Pflanzung eines oder mehrerer Ersatzbäume verpflichtet werden, um so den erheblichen Eingriff auszugleichen. Wichtig: Die Ausübung der Verkehrssicherungspflicht schließt die Anwendung der Eingriffsregelung nicht aus. Wie beantrage ich eine Genehmigung? Für die Beantragung einer Baumfällung gibt es ein Antragsformular, dass auf der Internetseite heruntergeladen werden kann.

  1. Der Antrag muss vollständig ausgefüllt werden.
  2. Insbesondere sind die Fällgründe darzulegen.
  3. Dem Antrag sind Bilder beizufügen, die die Baumart und den Fällgrund erkennen lassen.
  4. Sollte ein Baum erkrankt sein und die Krankheit ist deutlich von außen sichtbar, z.B.
  5. Bei Pilzbefall, ist dies ebenfalls durch ein Foto zu belegen.

Nicht sichtbare Krankheiten sind eventuell durch einen Baumgutachter zu belegen. Das Gutachten ist dem Antrag beizufügen. Schieflage eines Baumes oder ein Baumzwiesel sind nicht automatisch Fällgründe. Bei Baumzwieseln muss eine deutliche Rissbildung in den Unterstamm hinein erkennbar sein.

Was kostet eine Genehmigung? Wie bereits beschrieben, bedarf es mehrerer Prüfschritte, bevor ein Fällantrag beschieden werden kann. Daher ist pro Genehmigung mit Kosten von mind.50 € bis 100 € zu rechnen, eine gewünschte Ortsbesichtigung verursacht zusätzliche Kosten. Dem gegenüber steht jedoch ein hohes Bußgeld, das verhängt wird, wenn ungenehmigt gefällt wird.

Denn jede nicht genehmigte Fällung eines Baumes, der eine erhebliche Rolle für den Naturhaushalt hatte, stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Übrigens: In Niedersachsen unterliegen nach § 5 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz – Alleen und Baumreihen – Naturnahe Feldgehölze – Sonstige Feldhecken wenn sie beseitigt, oder erheblich beeinträchtigt werden in der Regel der Eingriffsregelung.

Was hier für Bäume beschrieben wurde, gilt für Hecken und Sträucher entsprechend. Baumfällungen und Artenschutz Während die Eingriffsregelung für Baumfällungen im § 17 des Bundesnaturschutzgesetzes geregelt ist, sind für den Artenschutz die §§ 39 bis 45 relevant. Am bekanntesten sind dabei die Regelungen nach § 39.

Hiernach dürfen Bäume außerhalb gärtnerisch genutzter Grundflächen vom 01.03. bis 30.09. eines jeden Jahres nicht gefällt werden. Für Hecken gilt diese Sperrfrist auch innerhalb von Gärten. Wichtig: Diese Sperrfrist bezieht sich nur auf den Artenschutz, nicht aber auf die Eingriffsregelung, die ganzjährig gilt.

Wie hoch darf mein Nachbar seine Bäume wachsen lassen NRW?

Sonderregelungen für Hecken – Eine Besonderheit in der Grenzbepflanzung ist die Abstandsregelung bei Hecken. Hier wird der Abstand nicht von der Mitte der Pflanze berechnet, sondern von der zu erwartenden Ausdehnung. Bei Hecken bis zwei Meter Höhe ist der Abstand zuzüglich einem halben Meter zu beachten; bei Hecken über zwei Meter Höhe zuzüglich einem Meter.

Wie fällt man einen großen Baum?

So fällt jeder Baum: Setzen Sie auf der Seite, zu der der Baum fallen soll, die Motorsäge zweimal an und schneiden unter Vollgas der Kettensäge eine 45-Grad-Kerbe in den Stamm. Spaltkeile oder ähnliche Hilfsmittel aus der Forstwirtschaft sind für den Hausgebrauch nicht nötig.

Wie hoch dürfen Bäume im Wohngebiet werden Hessen?

Saarland – Wer im Saarland ein Grundstück besitzt oder bewirtschaftet, muss folgende Abstände bei der Grenzbepflanzung einhalten:

  • sehr stark wachsende Baumarten: 4,00 m
  • Hecke bis 1,5 Meter Höhe: 0,50 m
  • stark wachsende Baumarten: 2,00 m
  • alle sonstigen Bäume: 1,50 m
  • stark wachsende Straucharten: 1,00 m
  • Hecke bis 1,0 Meter Höhe: 0,25 m
  • alle sonstigen Staucharten: 0,50
  • Hecke über 1,5 Meter Höhe: 0,75 m

Was ist auf den Stock setzen?

Vergreiste Hecken auf den Stock setzen Ist Ihre alte Hecke aus Laubgehölzen mit den Jahren zu massiv oder unansehnlich lückig geworden? Dann können Sie sie jetzt mit einem radikalen Rückschnitt verjüngen. © BGL Unter “auf den Stock setzen” versteht man das Abschneiden von Sträuchern auf einer Höhe von etwa 10 bis 20 cm.

Geeignete Gehölze Nicht alles auf einmal Quelle: BGL

Besonders einheimische Gehölze wie Hainbuche, Haselnuss oder Holunder vertragen dies sehr gut und treiben aus den sogenannten schlafenden Augen des verbliebenen Stammrestes verjüngt wieder aus. Man erreicht damit, dass die Sträucher und naturnahe Hecken auch im unteren Bereich langfristig schön dicht bleiben und wieder vermehrt Blüten und Früchte tragen.Natürlich ist es nicht unbedingt sinnvoll, gleichzeitig alle Sträucher im Garten oder innerhalb einer Hecke herunter zu schneiden, denn das wäre in der ersten Zeit danach ein doch zu trostloser Anblick.

Welche Bäume darf man ohne Genehmigung fällen Nähe Frankfurt am Main?

Auf den Frankfurter Privatgrundstücken stehen Bäume in großer Zahl. Frankfurt hat schon seit 1978 eine Baumschutzsatzung für den bebauten Innenbereich. Laubbäume mit einem Stammumfang von mehr als 60 cm und Nadelbäume mit einem Stammumfang von mehr als 90 cm – gemessen in 1 Meter Höhe – sind besonders geschützt.

Sie dürfen nicht ohne Genehmigung gefällt oder zerstört werden. Falls eine Genehmigung ausgesprochen wird, wird in aller Regel zur Auflage gemacht, einen neuen Baum zu pflanzen. Wo dies nicht möglich ist, muss ein Ausgleich bezahlt werden. Die Mittel aus diesen Ausgleichzahlungen werden wieder für neue Bäume ausgegeben.

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Im Rahmen der Aktion „Der geschenkte Baum” wird durch die Untere Naturschutzbehörde finanziell und mit Rat unterstützt, wer auf dem eigenen Grundstück einen Baum pflanzt. Hier finden Sie die Baumschutzsatzung, praktische Hinweise zu Baumschnitt und Baumfällung sowie Ansprechpartner.

Welche Bäume darf man ohne Genehmigung fällen Baden Württemberg?

Bäume dürfen nicht mehr gefällt werden Welche Bäume Darf Man Ohne Genehmigung Fällen Solche prächtigen Laubbäume wie in diesem Ludwigsburger Garten können künftig nicht mehr einfach gefällt werden. Foto: Holm Wolschendorf Sie bauen CO2 ab, sorgen für schattige Plätze, sind Lebensraum für Tiere und schützen vor Lärm: Die Bäume in der Stadt haben viele wichtige Funktionen.

  • Der Gemeinderat hat jetzt eine Baumschutzsatzung beschlossen, die auch in den Privatgärten der Ludwigsburger gilt.
  • Große Laubbäume kann man künftig nicht mehr einfach fällen.
  • Ludwigsburg.
  • Welches Ziel wird mit der Satzung verfolgt? Die Satzung soll für ein ausgewogenes Stadtklima sorgen und zum Erhalt der Lebensräume für Tiere und Pflanzen beitragen.

Außerdem soll durch die Bäume das Orts- und Landschaftsbild belebt und gegliedert bleiben. Das heißt: Die Baumschutzsatzung soll verhindern, dass es zu eintönig und kahl wird. Durch die vielen Bauprojekte der jüngeren Vergangenheit sind immer wieder große und alte Bäume von öffentlichen oder privaten Grundstücken verschwunden.

Wo und für welche Bäume gilt die Satzung? Sie gilt für alle Gärten und Grundstücke, die innerhalb der bebauten Flächen Ludwigsburgs liegen. Auch alle Grundstücke, für die ein Bebauungsplan existiert, sind mit der Satzung erfasst. Nicht betroffen sind Wälder, Kleingartenanlagen, Baumschulen sowie grundsätzlich Pappeln und Nadelbäume – mit Ausnahme von Eiben.

Auch Obstbäume sind nicht von der Baumschutzsatzung betroffen. Doch auch hier gibt es zwei Ausnahmen: Walnussbäume und Esskastanien. Was genau besagt die Satzung? In ihrem Geltungsbereich ist es – mit den oben genannten Ausnahmen – verboten, Bäume, die einen Stammumfang von mehr als einem Meter haben (gemessen ein Meter über dem Boden, bei Eiben und Hainbuchen gelten 80 Zentimeter Umfang), zu fällen oder ihr Wachstum oder ihre Existenz zu gefährden.

Gibt es Ausnahmen von diesem Fällverbot? Ja. Nämlich dann, wenn der geschützte Baum auf einem Areal steht, dass bebaut werden soll. Auch wenn der Baum auf ein Haus zu viel Schatten wirft, kann er gefällt werden. Allerdings muss in beiden Fällen eine Genehmigung bei der Stadt eingeholt werden. Sind Ersatzpflanzungen oder Ausgleichszahlungen vorgesehen? Ja.

Wer in Zukunft einen von der Schutzsatzung erfassten Baum fällt, muss einen Ersatzbaum mit einem Stammumfang von mindestens 20 Zentimetern nachpflanzen. Hat der gefällte Baum sogar einen Stammumfang von mehr als 1,20 Meter oder mehr, müssen mehrere junge Bäume nachgepflanzt werden.

  1. Jungbäume, die eingehen, müssen nachgepflanzt werden.
  2. Was passiert, wenn der Grundstückseigentümer keinen Platz für eine Nachpflanzung hat? Wer keinen Baum nachpflanzen kann oder will, muss der Stadt 1500 Euro als Ausgleich bezahlen.
  3. Die Stadt darf dieses Geld nur für die Pflege und die Neuanpflanzung von Bäumen verwenden.

Welche Befugnisse erhält die Stadtverwaltung im Rahmen der Baumschutzsatzung? Neben dem Nachpflanzgebot und den Ausgleichszahlungen darf die Stadt auch Privatgrundstücke betreten, um in Streitfällen die Einhaltung der Baumschutzsatzung zu überwachen.

Im Normallfall muss sich die Stadt ankündigen, sollte es für den Baum allerdings um „Leben und Tod” gehen, „kann auf eine Vorankündigung verzichtet werden”, heißt es dazu in der Satzung. Was passiert, wenn man gegen die Satzung verstößt? Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Satzung verstößt, indem er etwa einen großen Baum ohne Berechtigung fällt, muss bis zu 50000 Euro Strafe bezahlen.

Wie bekommt man eine Genehmigung dafür, einen Baum zu fällen? Die Antragstellung soll voll elektronisch über die Homepage der Stadt erfolgen. Die Grundstückseigentümer müssen dabei nachweisen, dass Gründe vorliegen, den Baum zu entfernen – etwa übermäßige Verschattung oder ein Bauvorhaben.

Keine Genehmigung erhält man, wenn man den Baum einfach fällen will, weil er einem nicht mehr gefällt oder weil er zu viel Arbeit macht. Gibt es eine Unterstützung für Baumbesitzer, zum Beispiel, wenn diese sich nicht um die Pflege kümmern können? Ja. Pro Baum können Eigentümer eine maximale Fördersumme von 1000 Euro beantragen.

Die wird über einen Zeitraum von fünf Jahren als Pflegezuschuss für die Rechnungen von professionellen Baumpflege-Firmen ausgezahlt. Pro Grundstück werden maximal vier Bäume gefördert. Die Bäume dürfen in diesem Zeitraum nicht gefällt werden. Das Förderprogramm soll auf lange Sicht über die Ausgleichszahlungen der Personen finanziert werden, die einen Baum fällen, ohne für Ersatz zu sorgen.

Die in das Förderprogramm aufgenommenen Bäume werden zudem jedes Jahr von der Stadt auf ihre Verkehrssicherheit hin untersucht. Wann kann die Satzung frühestens in Kraft treten? Bisher wurde nur der Entwurfsbeschluss verabschiedet. Bis Ende des Sommers könnte aber die Endfassung der Baumschutzsatzung stehen, zum Oktober würde sie dann in Kraft treten.

Das Förderprogramm für die Baumpflege startet frühestens im Januar 2022. Wie steht die Kommunalpolitik zu der Baumschutzsatzung? Über dieses Instrument wurde viele Jahre kontrovers diskutiert. Im Umweltausschuss gab es Anfang Juli zunächst nur eine knappe Mehrheit für die Baumschutzsatzung.

Kurz darauf, im Gemeinderat, fiel die Sache schon deutlicher aus.24 Stadträte waren für die Baumschutzsatzung, 15 dagegen. Zwei enthielten sich bei der Abstimmung. Aus den Reihen von CDU, Freien Wählern und FDP war der Verwaltung vorgeworfen worden, zu weit in die Eigentumsrechte der Bürger einzugreifen.

Außerdem sei die Baumschutzsatzung zu bürokratisch und fördere die Denunziation von Nachbarn untereinander. Die Grünen und die SPD sind dagegen von dem neuen Instrument überzeugt. Da es im bürgerlichen Lager Abweichler gab, wurde die Satzung am Ende mit einer deutlichen Mehrheit verabschiedet.

Welche Bäume dürfen ohne Genehmigung in Sachsen gefällt werden?

„Baum-ab-Gesetz” im Sächsischen Landtag am 03.02.2021 gefallen – Nachdem 2010 mit einer Mehrheit von CDU und FDP die Möglichkeiten der Städte und Gemeinden zum Baumschutz stark eingeschränkt waren, stand nach 11 Jahren die Entscheidung erneut auf der Tagesordnung, Der Landtag verabschiedete mit den Stimmen von CDU, Grünen, SPD und Linken eine entsprechende Änderung des Sächsischen Naturschutzgesetzes.

Die Novelle räumt nach Angaben des Umweltministeriums den Kommunen mehr Entscheidungsfreiheit bei der Gestaltung ihrer Baumschutzsatzungen ein. Ab März können Bäume mit einem Stammumfang von bis zu 100 cm (auf Stammhöhe von bis zu einem Meter gemessen) sowie Obstbäume, Nadelgehölze, Pappeln, Birken, Baumweiden und abgestorbene Bäume auf bebauten Grundstücken nicht mehr ungenehmigt gefällt werden.

Ihr Schutz kann wieder leichter vollzogen werden. Es wird somit wieder schwerer für Kleingärtner und private Grundstückeigentümer in Sachsen, die Säge anzusetzen, wenn ein Baum zu viel Laub abwirft oder zu viel Schatten spendet. Dresdens Umweltbürgermeisterin Eva Jähnigen erklärt: „Es braucht höhere Hürden für den Baumschutz.

  1. Die Landeshauptstadt habe eine gute Gehölzschutzsatzung, doch seit 2010 lag diese Satzung zumindest zum Teil auf Eis.
  2. Stadtgrün wird immer wichtiger für Mensch und Natur.
  3. Laub- und Nadelbäume mit mehr als 30 cm Stammumfang sowie Obstbäume mit mindestens 60 cm sind wieder stärker geschützt.” Generell können alle Baumarten, darunter auch Weiden und Birken zusätzlichen Schutzbestimmungen unterliegen wenn sie als Biotop und Habitat für besonders geschützte Arten, z.B.

nach FFH-Artenschutzrichtlinie, oder des § 26 SächsNatschG dienen. Gleiches gilt, wenn die Bäume von wildlebenden Tieren nach § 25 SächsNatschG oder auch z.B. von besonders oder streng geschützten Pilzen oder Flechten nach BArtSchV, Anhang 1 „bewohnt” werden.

Welche Bäume darf man ohne Genehmigung fällen Köln?

Geschützte Bäume – Geschützt sind alle Bäume ab einem Stammumfang von 100 Zentimeter. Mehrstämmige Bäume sind geschützt, sofern mindestens 2 Einzelstämme einen Umfang von 50 Zentimeter und mehr haben. Gemessen wird grundsätzlich in einer Höhe von 1 Meter ab dem Erdboden.

Auch Alleen, Baumreihen und Baumgruppen sind geschützt, wenn mindestens drei Bäume einen Stammumfang von über 50 Zentimeter haben. In diesen Alleen, Baumreihen und -gruppen sind alle Bäume geschützt, die einen Stammumfang von mindestens 30 Zentimeter haben. Zudem fallen unter den Schutz der Satzung alle baumförmig gewachsenen Sträucher, wie zum Beispiel der Weissdorn, sofern auch hier der Mindeststammumfang von 100 Zentimeter in einem Meter Höhe gegeben ist.

Unabhängig vom Stammumfang fallen folgende Bäume nicht unter den Schutz der Satzung:

SäulenpappelnKoniferen (wie zum Beispiel Fichte, Kiefer, Tanne, Lärche, Zeder) mit Ausnahme der Eibealle Obstbäume mit einem Kronenansatz unter 1,60 Meter mit Ausnahme von Walnussbäumen und Esskastanien

Welche Bäume dürfen ohne Genehmigung gefällt werden Schleswig Holstein?

(1) – Geschützt sind:

  • Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 80 cm;
  • langsamwachsende Baumarten mit einem Stammumfang von mindestens 40 cm. Als langsamwachsende Arten gelten Eibe (Taxus spec.), Mehlbeere (Sorbus spec.), Weißdorn (Crataegus spec.), Rotdorn (Crataegus spec.), Schwarzdorn (Prunus spinosa), Stechpalme (Ilex) und Feldahorn (Acer campestre).
  • mehrstämmige Bäume, wenn die Summe der Umfänge der Einzelstämme mindestens 1 m beträgt;
  • Baumgruppen, wenn deren Einzelbäume auf einer Fläche von höchstens 3 m Durchmesser stehen, wenn der Umfang der einzelnen Bäume mindestens 30 cm und die Summe der Umfänge mindestens 1,20 m betragen.
  • Ersatzpflanzungen nach § 8 ohne Rücksicht auf den Stammumfang Maßgebend ist der Stammumfang in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen. Liegt der Kronenansatz niedriger als 1 m, ist der Stammumfang unmittelbar unterhalb des Kronenansatzes ausschlaggebend.

Nicht geschützt sind:

  • Weiden, Pappeln und Birken,
  • Obstbäume, mit Ausnahme von Schalenobstbäumen, wie Eßkastanien und Nußbäumen;
  • Nadelgehölze, mit Ausnahme der Eibe und des Ginkgo-Baumes,
  • Bäume in Baumschulen und Gärtnereien, die dem Erwerbszweck dieser Betriebe dienen;
  • auf natürliche Weise abgestorbene Bäume.
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